Qualitätssicherung und Konformität (DIN 45687)
Diese Seite dokumentiert, wie BESS-NoiseCheck die Anforderungen der DIN 45687-1:2025-12 („Software-Erzeugnisse aus dem Gebiet der Akustik – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen“) erfüllt, und wo nicht. Die Testaufgaben stehen weiter unten, live mit dem Rechenkern dieser Version gerechnet.
Stand: Eine Konformitätserklärung nach DIN 45687-2:2025-12, Abschnitt 4.2 (Konformitätserklärung eines Herstellers) ist nicht abgegeben. Die regelwerksspezifischen Testaufgaben und QS-Formblätter (TVT- und GIT-Formular) für DIN ISO 9613-2 enthält DIN/TS 8999. Für DIN ISO 9613-2 ist dieser Teil noch nicht erschienen (bisher nur DIN/TS 8999-1:2026-06 für die RLS-19); auch kein anderer Hersteller kann daher bisher eine solche Erklärung abgeben. Bis dahin dienen die Testfälle aus ISO/TR 17534-3:2015 und die Tabellen unten als Nachweis. Der Entwurf einer Erklärung steht am Ende dieser Seite.
1 Implementierte Berechnungsverfahren (DIN 45687-1, Abschnitt 6.1.1)
| Verfahren | Fassung | Umfang | Vollständig? |
|---|---|---|---|
| DIN ISO 9613-2 – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2 | 1999-10 | Oktavbandverfahren 63 Hz – 8 kHz, Mitwind; Bodendämpfung nach dem allgemeinen Verfahren (Abschnitt 7.3.1) oder – Projektwahl mit Begründung – nach dem alternativen Verfahren (Abschnitt 7.3.2, Gl. 10 und 11) | ja, mit den Einschränkungen in Abschnitt 6 dieser Seite |
| ISO/TR 17534-3 – Auslegungen und Testfälle zu ISO 9613-2 | 2015 | ISO/TR 17534-3, Empfehlungen 5.1 – 5.9 | angewendet, Ausnahmen in Abschnitt 5 dieser Seite |
| TA Lärm – Beurteilung | 1998-08-26, geändert 2017-06-01, mit Schreiben des BMUB vom 07.07.2017 | TA Lärm Nr. 2.2 (je Immissionsort und als Linie in der Lärmkarte), 2.3, 2.4, 3.2.1, 4.2, 6.1, 6.2 (nur als Grund für „kein Urteil“ bei A.1.3 Buchstabe c), 6.4–6.7, 7.3 (Aussage aus L_C − L_A), Anhang A.1.2–A.1.4, A.2.1–A.2.3, A.2.5, A.2.6 – als Prognoseverfahren nur die detaillierte Prognose nach Anhang A.2.3; die überschlägige Prognose nach Anhang A.2.4.3 nur als Vergleichswert, ohne Urteil (Handbuch Kapitel 12.11) | Beurteilungsregeln; nicht gerechnet: Messverfahren (Anhang A.3) und damit auch der Messabschlag bei Überwachungsmessungen (Nr. 6.9, nicht angewendet – er gilt nur für gemessene Beurteilungspegel), seltene Ereignisse (Nr. 6.3, 7.2 – nur Aussage), Verkehr (Nr. 7.4 – nur Aussage, Rechenvorschriften fehlen) |
| DIN 45691 – Geräuschkontingentierung | 2006-12 | DIN 45691, Abschnitte 4.1–4.6 und 5; Anhang A.2 (Richtungssektoren, Gl. A.1), A.3 (Zusatzkontingente je Immissionsort, Gl. A.2), A.4 (Kontingente je betroffenem Gebiet), Anhang B (Immissionskontingentierung, Gl. B.1, Prüfung nach B.8 mit Gl. B.4) – nachgerechnet am Beispiel der Norm, Anhang C.3.3–C.3.6 (automatischer Test der Anwendung) | ja; Teile einer Teilfläche bei Immissionskontingenten (Anhang B.8, Gl. B.2): der Anteil S_i,k/S_i kommt aus der Zeichnung (Schnitt des Teils mit seiner Teilfläche), der Abzug 10 lg(S_i,k/S_i) wird gerechnet |
| DIN EN ISO 3744 – Schallleistung aus Schalldruck | 2011-02 | DIN EN ISO 3744, 7.2.4 Gl. 9 (quaderförmige Messfläche), 8.2.5 Gl. 18 (Schallleistungspegel) – in der Bibliothek | quaderförmige Messfläche; keine Halbkugel (DIN EN ISO 3744, 7.2.3) |
Rechenkern und Normausgabe stehen in jedem Rechenlauf und auf dem Deckblatt des Berichts in der Form „Version des Rechenkerns · DIN ISO 9613-2:1999-10“, dazu der Eingabe-Fingerabdruck (SHA-256), mit dem sich ein Lauf später genau wiederholen lässt.
2 Zusätzliche Strategien (DIN 45687-1, Abschnitt 6.1.1) – beeinflussen sie das Ergebnis?
| Strategie | Wirkung auf das Ergebnis |
|---|---|
| Spiegelquellen für Reflexionen erster Ordnung (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5) | nein – das ist das Verfahren der Norm |
| Reflexionen zweiter Ordnung nur für Flächenpaare, die einander zugewandt sind (Normalen ≤ 60° von entgegengesetzt) und beide ≤ 60 m von Quelle oder Immissionsort liegen; erster Teilweg durch einen Körper: Weg verworfen | gering – entfernte oder abgeschirmte Paare tragen kaum bei; geprüft an einer Containeranlage (60 Container) |
| Vergleich nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.4, Gl. 18–21, Projektschalter | nein – eigene Spalte Δ, das Ergebnis bleibt nach DIN ISO 9613-2:1999-10 |
| Seitliche Beugungswege als kürzester Weg um die Körper („Gummiband“, ISO/TR 17534-3, 5.2) | nein – Auslegung des TR, geprüft mit T13–T18 |
| Vorauswahl der Körper und Reflektoren je Weg (Hüllrechtecke, Vektorrechnung) | nein – nur schneller; Ergebnisse bitgleich geprüft |
| Zerlegung von Flächen- und Linienquellen in Punktquellen nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4 (Beschreibung der Schallquelle; Elemente höchstens ⅓ des Abstands zum nächsten Immissionsort, 0,5 – 5 m, höchstens 2000) | gering – mit Elementen von höchstens ⅓ des Abstands ist die Bedingung d > 2 H_max aus DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4 eingehalten. Ausnahme: Würde eine Fläche mehr als 2000 Elemente ergeben, wächst die Schrittweite, ohne dass die Bedingung erneut geprüft wird (offen). Als ein Punkt gerechnete Quellen (Punktquelle, Container ohne Schallaustritte je Seite) prüft die Rechnung je Immissionsort: näher als 2 H_max kein Urteil dort (seit 11.10.2026; vorher nur ein Hinweis) |
| Lärmkarte auf einem Raster mit Interpolation | ja – nur für die Darstellung; die Bewertung beruht auf den Immissionsorten |
| Höchstens 500 Gebäude je Projekt beim Übernehmen amtlicher LOD2-Gebäude (gezählt werden alle Gebäude des Projekts; seit 12.10.2026, vorher 150) | ja – nicht übernommene Gebäude schirmen nicht ab (sichere Seite bei der Abschirmung) |
3 Referenzeinstellung und Näherungen (DIN 45687-1, Abschnitt 6.1.2)
Referenzeinstellung ist die Rechnung an den Immissionsorten mit den Einstellungen des Projekts; es gibt keine Schalter, die von ihr abweichen. Folgende Näherungen und Modellierungen wirken auf das Ergebnis und sind offengelegt (auch im Bericht unter „Berechnungsgrundlagen“):
- Luftdämpfung nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2 mit örtlichen Werten (Anmerkung 9): den Mitteln von Temperatur, Feuchte und Luftdruck einer DWD-Station je Tag und Nacht (Handbuch 10a.8) oder Werten aus einer Unterlage des Registers mit Seite; α dann nach ISO 9613-1:1993. Ohne örtliche Werte rechnet der Rechenkern mit der Zeile 10 °C / 70 % der Tabelle 2; das Urteil bleibt dann offen (Entscheidung 11.10.2026).
- Meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 8: C₀ = 0 dB (Mitwind-Fall, sichere Seite; der Bericht sagt es ausdrücklich), bis das Projekt eine Windstatistik des DWD hat. Dann C₀ je Ausbreitungsrichtung (36 Sektoren) nach E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C, Gl. C.2 und C.6; Station, Jahre und Quelle im Bericht.
- Reflexionen an den Immissionsorten: erste Ordnung an allen senkrechten Flächen; mit beiden Rechenvorschriften (Abschnitt 10.3; seit Rechenkern 0.1.30, vorher nur „mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024“, #550) zusätzlich die zweite nach ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9 zwischen einander zugewandten Flächen nahe Quelle oder Immissionsort (ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3, Gl. 29: Spiegelquelle der Spiegelquelle, Verlust beider Flächen; ISO 9613-2:2024, Gl. 26/27 je Fläche mit den Weglängen entlang des geknickten Strahls). Abgeschirmt wird der Weg im Spiegelraum der zweiten Fläche; ein erster Teilweg durch einen Körper verwirft den Weg. Dritte und höhere Ordnungen sowie Dächer und Vordächer nicht. Die eigene Fassade eines Immissionsorts (die Grundrisskante, vor der er höchstens 0,6 m steht, mit den Kanten desselben Körpers in ihrer Ebene) und die Wand, in der ein Container-Austritt sitzt, werden nicht gespiegelt; jede andere Fläche schon, auch nahe (seit 0.1.26; vorher fiel jede Fläche unter 2 m vor dem Immissionsort weg). Jede Wand reflektiert bis zu ihrem Fuß auf dem Gelände (tiefster Punkt entlang ihrer Kante).
- Lärmkarte: Reflexionen nur erster Ordnung (Rechenzeit) – in Containergassen etwas leiser als die Immissionsorte; maßgeblich sind die Immissionsorte.
Unsicherheit durch die Näherungen (DIN 45687-1, Abschnitt 6.2.3 und Anhang C). Die Lärmkarte lässt sich gegen die Referenzeinstellung prüfen: Lärmkarte → „Unsicherheit prüfen“, Handbuch Kapitel 13.4. Referenz ist die exakte Punktrechnung wie am Immissionsort. Geprüft wird an zwei Stichproben mit je 100 Punkten:
- über die Fläche: regelmäßig aus 10.000 Zufallspunkten gewählt (DIN 45687-1, C.2);
- entlang der Isophonen (DIN 45687-1, C.3).
Punkte unter 2 m Abstand zu Quellen und Körpern zählen nicht. Kennwerte sind q0,1 und q0,9 nach DIN 45687-1, C.4 (Tabelle C.1, Gl. C.1/C.2). Sie stehen in der App und im Bericht unter der Karte. Beispiel (10-m-Raster, 12 Container): Fläche −0,12 … +0,14 dB, Isophonen −0,25 … +0,26 dB. Die Rangplätze sind am Beispiel in DIN 45687-1, C.4 geprüft: q0,1 = −1 dB, q0,9 = 3 dB.
- Größenbedingung der Reflexion (DIN ISO 9613-2:1999-10, Gl. 19) nach der Rechenvorschrift des Projekts: „mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024“ je Abmessung – Länge mit β_b, Höhe mit β_h, das ist ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.2, Gl. 26/27 (am Entwurf DIN EN ISO 9613-2:2024-10 geprüft). In der Voreinstellung reflektiert eine Fläche in einem Band, wenn Gl. 19 nach Wortlaut (kleinste Abmessung mit dem Einfallswinkel) oder die Prüfung je Abmessung es ergibt – die sichere Seite (seit Rechenkern 0.1.20), siehe T19 und Abschnitt 10.3.
- Gebäude als Körper mit einer Höhe (Traufe aus LOD2, wählbar First).
- Gelände aus dem amtlichen DGM1, Höhen auf 5 cm.
- Lärmkarte: Rasterpunkte innerhalb von Körpern ohne Wert; zur Darstellung aus den Nachbarpunkten ergänzt.
- Tieffrequenz-Hinweis L_C − L_A: im Freien, ab 63 Hz eine Untergrenze; mit 31,5-Hz-Daten vollständiger (außerhalb DIN ISO 9613-2).
4 Kontrolle von Modell und Berechnung (DIN 45687-1, Abschnitt 6.2.2)
Der Bericht enthält in seinem Anhang A je Immissionsort für die fünf lautesten Quellen die Ausbreitungsrechnung je Oktavband: L_W, D_c, A_div, A_atm, A_gr, A_bar, gegebenenfalls A_fol bzw. A_site (zusammen A_misc), C_met und L_p; im Kopf jedes Wegs „L_p direkt“, „Reflexionen (Anzahl)“ und „gesamt“. Alle Wege beider Zeiträume mit allen Termen je Oktavband gibt es als CSV („Alle Wege (CSV)“ im Bericht). Die Teilpegel aller Quellen stehen in Kapitel 6.4. Bei Quellen aus mehreren Punkten (Flächen, Linien, Container mit Austritten) zeigt Anhang A des Berichts den lautesten Punkt; die Zerlegung folgt den Regeln in Abschnitt 2 dieser Seite.
Datenaustausch QSI (DIN 45687-1, Abschnitt 6.2.4). DIN 45687-1, Abschnitt 6.2.4 verlangt, Daten im QSI-Format zu lesen und zu schreiben. Die Anwendung tut das nach DIN/TS 8998-1:2026-06 (Ergebnisse → „Datenaustausch (QSI)“, Handbuch Kapitel 16.4):
- Modelldatei
.qsimit[Meta](fmtqsi, fmtindu, EPSG-Code) und[Data](DIN/TS 8998-1, Abschnitt 4); - Modelldaten als Shapefiles in ETRS89/UTM, 3D mit Höhen über NHN, Felder nach DIN/TS 8998-1, Abschnitt 5.3.2 (QSI-Objekttypen): NAME/ID; RL, BLDG_H, USAGE; RL_L/RL_R, BARR_H; IO_NO;
- Ergebnisse als
ID;X;Y;Z;LDAY;LNIGHT(DIN/TS 8998-1, Abschnitt 6).
Was die TS den regelwerksspezifischen Teilen überlässt – Emission der Industriequellen, Bodenfaktor G –, trägt der Export in dokumentierten Zusatzfeldern. Für DIN ISO 9613-2 gibt es noch keinen Teil von DIN/TS 8999. Gelesen werden Immissionsorte, Gebäude, Schirme, Industriequellen (Punkt, Linie, Fläche), Bodenflächen und Dämpfungsgebiete. Nicht übernommen werden Höhenpunkte und Geländelinien (das Gelände kommt aus dem amtlichen DGM) und Verkehrsobjekte (Straße, Schiene, Parkplatz, Ampel – nicht Gegenstand der Anwendung).
Geprüft ist das mit einem Hin- und Rückweg: Export, Import in ein neues Projekt, gleicher Beurteilungspegel. Ein fremdes Modell mit nur den TS-Feldern wird ebenfalls gelesen (automatischer Test der Anwendung).
5 Testaufgaben (DIN 45687-1, Abschnitte 5.5 und 7.1)
Die Testfälle T01–T19 aus ISO/TR 17534-3:2015 liegen als importierbare Dateien bei (JSON, je Fall Geometrie, Schallleistung, Einstellungen, Referenzergebnisse und Toleranz). Die Tabelle auf dieser Seite rechnet sie mit dem Rechenkern dieser Version und vergleicht mit den Referenzen (TCR gegen TRR, Toleranz ±0,05 dB laut TR). Verglichen wird jede Bandzeile, die der TR tabelliert – A_atm, A_gr, A_bar, D_Ω, L und L_A je Oktave, dazu L gesamt (T05, T07) und L_A gesamt –, zusammen 709 Werte. Gerechnet wird wie an den Immissionsorten der Anwendung (die TR-Fälle enthalten keine einander zugewandten Flächen, die zweite Ordnung ändert nichts). So lässt sich nach jeder Aktualisierung prüfen, dass die Implementierung unverändert korrekt ist.
Die Tabelle rechnet jeden Fall zweimal und zeigt beide Bewertungen nebeneinander: nach der Voreinstellung „DIN ISO 9613-2:1999-10 (Größenbedingung der Reflexion auf der sicheren Seite)“ (seit Rechenkern 0.1.30 zweite Ordnung, vorher erste; bis Rechenkern 0.1.19 „DIN ISO 9613-2:1999-10 (Wortlaut)“ mit Gl. 19 nach Wortlaut allein – siehe „T19 einfach erklärt“ unten) und „mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024“ (zweite Ordnung, Größenbedingung je Abmessung nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.2, Gl. 26/27). Je Fall stehen der erwartete Gesamtpegel L_A laut TR, das Ergebnis der Anwendung je Fassung mit Bewertung und größter Abweichung und die Toleranz. Ein Klick auf die Fallnummer zeigt die Begründung in einfachen Worten und jeden verglichenen Wert einzeln.
Rechenweg je Fall. Unter der Begründung steht der Rechenweg, ohne Anmeldung: der Grundriss (Quelle, Immissionsort, Bodenzonen, Gelände, Wände und Gebäude, wie die Testfall-Datei sie angibt), der Schnitt entlang des direkten Weges mit Gelände und den Hindernissen, die er kreuzt, und je Oktave jeder Term von DIN ISO 9613-2:1999-10, Gleichung (3) und (4): L = L_W + D_c − A_div − A_atm − A_gr − A_bar − A_misc − C_met, bei T19 dazu die Reflexion. Umschaltbar zwischen beiden Fassungen. So lässt sich nachvollziehen, *was* gerechnet wurde, nicht nur, dass das Ergebnis passt. Ein Test hält fest, dass die Terme je Band genau den Pegel ergeben.
Bewertung je Fall:
- erfüllt – alle Werte innerhalb ±0,05 dB;
- erfüllt* – einzelne Werte weichen ab, weil die Tabellen des TR dort in sich nicht stimmig sind (Entscheidung Mathias, 08.10.2026; unabhängig nachgeprüft am 11.10.2026):
- T09 (beide Fassungen): 63 Hz um 0,09 dB – die Tabelle des TR zählt die ferne Wandkante mit, die nach seiner eigenen Regel 5.2 entfällt (der Nachbarfall T10 lässt sie entfallen);
- T18 (beide Fassungen): 63 Hz um 0,06 dB – die Seitenwerte des TR passen nicht zur Geometrie seiner eigenen Tabelle 61 (aus Tabelle 63 zurückgerechnet z ≈ 36/157 m und e ≈ 61/80 m statt 70,42/61,55 m und 80,06/20,02 m). Die Toleranz ist nur für das 63-Hz-Band auf 0,065 dB erweitert, alle anderen Bänder behalten ±0,05 dB (seit Rechenkern 0.1.18; bis 0.1.17 galt die Erweiterung für alle Bänder von A_bar, L und L_A);
- eingeschränkt erfüllt – einzelne Werte weichen ab, weil die Anwendung eine Normstelle anders liest als der TR; die TR-Tabellen sind dort in sich stimmig:
- T19 (2024): ISO 9613-2:2024, Gl. 26/27 prüft je Abmessung mit der Wellenlänge der Bandmitte; für die Wandlänge (56,6 m, β ≈ 78°) ergibt das etwa 222 Hz, also reflektiert schon 250 Hz. Der TR setzt die Reflexion erst ab 500 Hz an (er rechnet nach ISO 9613-2:1996). L_A mit Reflexion bei 250 Hz 2,23 dB über dem TR, gesamt 42,03 gegen 42,00 dB(A), der Direktweg stimmt. Bis Rechenkern 0.1.17 stand hier „erfüllt*“; nach der eigenen Einteilung dieser Seite ist es „eingeschränkt“ (Prüfung vom 11.10.2026);
- T19 (1999), seit Rechenkern 0.1.20: dasselbe Ergebnis wie unter 2024 – 42,03 gegen 42,00 dB(A), nur bei 250 Hz 2,23 dB über dem TR. Bis 0.1.19 stand hier „nicht erfüllt“ mit 40,88 dB(A), 1,1 dB unter dem TR (Erklärung im nächsten Absatz);
- nicht erfüllt – die Anwendung rechnet nach dem Wortlaut der Norm, der TR offenbar nach einer anderen Regel: derzeit kein Fall. Bis Rechenkern 0.1.19 war es T19 (1999).
- nicht anwendbar – derzeit kein Fall. T05 und T07 prüfen das alternative Bodenverfahren nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2; seit Rechenkern 0.1.14 rechnet die Anwendung es (Projektwahl mit Begründung), beide Fälle sind „erfüllt“. Die Dateien setzen dafür
"ground_method": "alternative"; das Gelände von T06/T07 steigt zwischen den Höhenlinien x = 120 m (0 m) und x = 185 m (10 m) linear an (TR, Tabellen 12 und 13: P1 auf 0 m, P2 auf 10 m).
Alle übrigen Werte dieser Fälle liegen innerhalb ±0,05 dB.
T19 einfach erklärt – wann eine Wand Schall zurückwirft.
*Was T19 prüft.* Eine 15 m hohe und 56,6 m lange, teilweise schallschluckende Wand steht schräg neben dem Weg von der Quelle zum Immissionsort. Ein Teil des Schalls erreicht den Immissionsort über die Wand. Geprüft wird, in welchen Oktavbändern die Wand diesen Anteil zurückwirft und wie laut es mit ihm insgesamt wird.
*Warum es zwei Lesarten gibt.* Eine Wand wirft Schall nur zurück, wenn sie groß ist gegenüber der Wellenlänge – tiefe Töne mit langen Wellen „sehen“ eine kleine Wand nicht. Das regelt DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5, Gl. 19. Nach ihrem Wortlaut zählt die kleinste Abmessung der Wand (hier die Höhe, 15 m), verkürzt mit dem Winkel, unter dem der Schall auftrifft. Trifft er sehr schräg auf (hier etwa 78°), wirkt die 15 m hohe Wand wie eine von nur etwa 3 m, und es bleiben nur 4 und 8 kHz. Die Neufassung ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.2, Gl. 26/27 prüft Länge und Höhe getrennt, jede mit dem Winkel in ihrer eigenen Ebene. Die Höhe wird dann kaum verkürzt (der Schall trifft von vorn fast waagerecht), und die Wand wirft schon ab 250 Hz zurück. Der TR selbst lässt die Reflexion ab 500 Hz beginnen und nennt seine Lesart nicht.
*Was die Anwendung jetzt tut.* Für die sichere Seite (Entscheidung 12.10.2026) gilt seit Rechenkern 0.1.20 auch in der Voreinstellung „DIN ISO 9613-2:1999-10“: Eine Fläche wirft in einem Oktavband zurück, wenn eine der beiden Lesarten es ergibt. Der Pegel liegt so nie unter einer der beiden. Das ist wichtig bei niedrigen Flächen wie etwa 3 m hohen Batteriecontainern: Nach dem Wortlaut allein fielen dort Reflexionen in tiefen Bändern weg, und die Anwendung würde leiser rechnen als andere Programme. Weil die Prüfung je Abmessung nie strenger ist als der Wortlaut, ergibt das bei Reflexionen erster Ordnung dieselben Bänder wie die Rechenvorschrift 2024. Reflexionen zweiter Ordnung rechnen seit Rechenkern 0.1.30 beide Rechenvorschriften (ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9; Abschnitt 10.3); bis 0.1.29 nur die Wahl „mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024“.
*Die Zahlen.* T19, Gesamtpegel L_A mit Reflexion, TR 42,00 dB(A):
| Rechenvorschrift | bis Rechenkern 0.1.19 | ab Rechenkern 0.1.20 |
|---|---|---|
| DIN ISO 9613-2:1999-10 (Voreinstellung) | 40,88 dB(A), 1,1 dB unter dem TR – nicht erfüllt | 42,03 dB(A), +0,03 dB – eingeschränkt erfüllt (nur 250 Hz um 2,23 dB über dem TR) |
| mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024 | 42,03 dB(A) – eingeschränkt erfüllt | unverändert |
Alle anderen Testaufgaben T01–T18 ändern sich in beiden Fassungen um keinen Wert.
*In der Praxis.* In einem gerechneten Batteriespeicher-Projekt lagen die Ergebnisse nach dem Wortlaut von 1999 und nach 2024 an jedem Immissionsort weniger als 0,001 dB auseinander. Dort spielt die Frage praktisch keine Rolle; die Regel muss aber auch für Anlagen gelten, in denen sie es tut.
Was das für die Konformität heißt. Nach DIN 45687-2:2025-12, Abschnitt 5 (Konformitätsbewertungstätigkeit) ist ein Testaufgabenergebnis entweder korrekt oder nicht; „erfüllt*“ ist unsere Kennzeichnung, keine Stufe der Norm. Die regelwerksspezifischen Testaufgaben für DIN ISO 9613-2 gehören in DIN/TS 8999, die es dafür noch nicht gibt; eine Konformitätserklärung (Abschnitt 9 dieser Seite) kann erst mit ihnen abgegeben werden.
6 Grad der Implementierung – DIN ISO 9613-2 (GIT-Prinzip, DIN 45687-1, Abschnitt 5.6.2 und Anhang B)
| Abschnitt der DIN ISO 9613-2:1999-10 | Inhalt | Status | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| 4 | Punktquellen, Zerlegung ausgedehnter Quellen | eingeschränkt erfüllt | Elemente siehe Abschnitt 2 dieser Seite; als ein Punkt gerechnete Quellen näher als das Doppelte ihrer größten Abmessung: dort kein Urteil (11.10.2026); bei mehr als 2000 Elementen wird die Bedingung nicht erneut geprüft |
| 5 | Mitwindbedingungen | erfüllt | |
| 6 | Grundgleichungen (1)–(5), D_c | erfüllt | D_c = 0 dB als Voreinstellung („Vollraum“); Halb-, Viertel- und Achtelraum wählbar (+3/+6/+9 dB, Stufen der Anwendung; Handbuch Kapitel 8.5); Container-Austritte +3 dB für ihre Wand |
| 7.1 | Geometrische Ausbreitung A_div (Gl. 7) | erfüllt | |
| 7.2 | Luftabsorption A_atm (Gl. 8, Tabelle 2) | erfüllt | mit örtlichen Mitteln des DWD je Tag und Nacht (Anmerkung 9, Handbuch 10a.8) α nach ISO 9613-1:1993, Gl. (3) bis (6) und Anhang B, gegen Tabelle 2 und Stichproben der Tabelle 1 der ISO 9613-1 geprüft; ohne sie 10 °C / 70 % aus Tabelle 2 |
| 7.3.1 | Bodendämpfung, allgemeines Verfahren | erfüllt | T01–T04, T06, T14 |
| 7.3.2 | Bodendämpfung, alternatives Verfahren (Gl. 10, 11) | erfüllt | Projektwahl mit Begründung; A_gr und D_Ω in jedem Oktavband gleich wie im TR; T05, T07. Die Bedingung „kein reiner Ton“ prüft die Anwendung (Quelle mit K_T → kein Urteil), „überwiegend poröser Boden“ nur als Hinweis, „nur A-Pegel“ belegt die Begründung |
| 7.4 | Abschirmung A_bar (Gl. 12–18), seitliche Beugung, Mehrfachbeugung | erfüllt | Auslegung nach ISO/TR 17534-3, 5.2–5.8; T08–T18 (T09, T18: 63 Hz bis 0,09 dB vom TR, begründet in Abschnitt 5 dieser Seite) |
| 7.5 | Reflexionen | eingeschränkt erfüllt | senkrechte Flächen; an Immissionsorten bis zur zweiten Ordnung nach ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9 (seit 0.1.30 auch in der Voreinstellung; nur zweite Ordnung und nur zugewandte Flächenpaare bis 60 m / 60° – Festlegung der Anwendung, keine Normvorgabe), Gl. 19 auf der sicheren Seite: ein Band reflektiert, wenn der Wortlaut oder die Prüfung je Abmessung (ISO 9613-2:2024, Gl. 26/27) es ergibt (seit 0.1.20); wählbar mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024 (Größenbedingung je Abmessung); T19 in beiden Fassungen 42,03 gegen 42,00 dB(A), 250 Hz über dem TR (Abschnitt 5); Lärmkarte nur erste Ordnung |
| 8 | Meteorologische Korrektur C_met (Gl. 21, 22) | erfüllt | C₀ = 0 dB ohne Statistik, sonst je Richtung aus DWD-Stundenwerten nach E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C (Anmerkung 20: aus örtlichen Wetterstatistiken); automatischer Test der Anwendung |
| 9 | Genauigkeit (Tabelle 5) | erfüllt | je Immissionsort angegeben |
| Anhang A.1 | Bewuchs | erfüllt | nur mit Begründung einschaltbar |
| Anhang A.2 | Industriegelände (A_site) | eingeschränkt erfüllt | nur die Schätzung nach Tabelle A.2 (höchstens 10 dB), nur mit Begründung einschaltbar; die von der Norm empfohlene Messung ist nicht Teil der Anwendung, der Bericht weist darauf hin |
| Anhang A.3 | Bebauung | nicht erfüllt (nicht angeboten) | Gebäude einzeln mit Abschirmung und Reflexion, wie A.3.1 es vorsieht |
7 Änderungen am Rechenkern (DIN 45687-1, Abschnitt 6.1.2)
Änderungen, die Ergebnisse beeinflussen können. Gespeicherte Rechenläufe behalten ihre Version; neu rechnen übernimmt die aktuelle.
Nachweis je Version. Ab Rechenkern 0.1.14-dev (9. Oktober 2026) werden die Ergebnisse der Testaufgaben je Version eingefroren und bleiben unverändert abrufbar unter bess-noisecheck.com/konformitaet/<Version>. Jedes Gutachten nennt seine Version und verweist dorthin – so lässt sich ein Gutachten auch nach späteren Aktualisierungen gegen den Rechenkern prüfen, mit dem es gerechnet wurde. Ändert eine Änderung am Rechenkern auch nur einen Wert der Testaufgaben, bekommt er eine neue Versionsnummer; ein automatischer Test verhindert, dass die Ergebnisse einer Version still andere werden. Versionsnummern ohne Zusatz: 0.1.14-dev (Gutachten bis 9. Oktober 2026) und 0.1.14 rechnen gleich; seitdem trägt jede Version eine feste Nummer.
| Version | Änderung |
|---|---|
| 0.1.1 | Seitliche Wege nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Gl. 16 (a = Höhenunterschied an einer senkrechten Kante) |
| 0.1.2 | A_gr und C_met mit Höhen über dem örtlichen Boden, d_p im Grundriss (ISO/TR 17534-3, T06); dicke Körper als Doppelbeugung, C_3 seitlich (ISO/TR 17534-3, T11) |
| 0.1.3 | λ = 340 m/s / f, 63-Hz-Band mit 62,5 Hz; Seitenwege in der Seitenebene E_L, Körper neben dem Weg umgangen (ISO/TR 17534-3, T12–T17) |
| 0.1.4 | Größenbedingung der Reflexion (DIN ISO 9613-2:1999-10, Gl. 19) je Abmessung (ISO/TR 17534-3, T19) |
| 0.1.5 | Seitenwege aus der Tasche eines nicht konvexen Körpers – kürzester Weg (ISO/TR 17534-3, T18) |
| 0.1.6 | D_c standardmäßig 0 dB (Boden steckt in A_gr); Container-Austritte +3 dB für ihre Wand |
| 0.1.7 | Segmente einer Wand sind ein Objekt (Breite nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Weg um die Enden); Reflexion nur bei ρ > 0,2 (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5) |
| 0.1.8 | Quelle dicht vor einer Fläche behält deren Reflexion (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5), ausgenommen die eigene Wand eines Container-Austritts; Linienquellen ohne die irrtümlichen +3 dB aus 0.1.6 |
| 0.1.9 | Immissionsorte: Reflexionen zweiter Ordnung zwischen einander zugewandten Flächen (ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3, Gl. 29) – in Containeranlagen meist einige Zehntel dB, in Richtung der Gassen bis etwa 2 dB mehr; Lärmkarte unverändert erste Ordnung. Wahlweise Vergleich mit der Abschirmung nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.4, Gl. 18–21, ohne Einfluss auf das Ergebnis. Die Testaufgaben T01–T19 werden seither mit zweiter Ordnung gerechnet, das Ergebnis ist unverändert; ab jetzt wird jede Bandzeile des TR verglichen (625 Werte) |
| 0.1.10 | Normprüfung der Vorgaben (Abschnitt 10): Einfachbeugung mit C_3 = 1 (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Bild 6) – vorher ging bei dünnen Wänden der Kantenabstand 0,2 m ein, hohe Bänder bis etwa 1,6 dB mehr Abschirmung; ein Betriebszustand ohne alle acht Oktaven ist nicht berechenbar (DIN ISO 9613-2:1999-10, Gl. 5), statt fehlende Bänder still als stumm zu nehmen; ohne Oktavwerte Rechnung bei 500 Hz (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1); Boden aus OSM: Gewerbe-, Handels-, Industrie- und Hofflächen G = 0 (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 a); C₀ je Ausbreitungsrichtung aus der Windstatistik des Projekts (36 Sektoren, nächster Sektor zur Richtung Quelle → Immissionsort), ohne Statistik unverändert C₀ = 0 |
| 0.1.11 | Zuschläge K_T/K_I auf den Pegel der Anlage: je Immissionsort der größte der laufenden Quellen, 0 nur mit Begründung am Immissionsort (TA Lärm Anhang A.1.4, Gl. G2; A.2.5.2, A.2.5.3) – vorher je Quelle vor der Summe, bei einer tonhaltigen von zwei gleich lauten Quellen 1,2 dB leiser. Betriebszustände der Nacht innerhalb der lautesten Stunde energetisch summiert (A.2.5.1, Gl. G5) – vorher nur der lauteste, bis etwa 2 dB leiser. Alle Läufe davor gelten als veraltet. |
| 0.1.12 | A_site nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.2: Flächen „Installationen“ dämpfen nach Tabelle A.2 proportional zur Länge d_s des gekrümmten Weges durch sie (Kreisbogen 5 km, nur unterhalb ihrer Oberkante, Bild A.2), je Oktave höchstens 10 dB; A_misc = A_fol + A_site; Reflexionen ohne A_site. Nur mit Projektschalter und Begründung – ohne ihn unverändert. Alle Läufe davor gelten als veraltet. |
| 0.1.13 | Rechenvorschrift je Projekt: Voreinstellung DIN ISO 9613-2:1999-10 nach Wortlaut (Gl. 19 mit kleinster Abmessung und Einfallswinkel, erste Ordnung) – vorher immer je Abmessung nach ISO 9613-2:2024 mit zweiter Ordnung; das bleibt als Wahl „mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024“. Mit der Voreinstellung fallen Reflexionen an schräg getroffenen Flächen in tiefen Bändern und die zweite Ordnung weg – eher leiser. Alle Läufe davor gelten als veraltet. |
| 0.1.14 | Alternatives Bodenverfahren nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2 als Projektwahl mit Begründung: A_gr nach Gl. (10) aus h_m = F/d (Bild 3), D_Ω nach Gl. (11) in D_c, beide in jedem Oktavband gleich (ISO/TR 17534-3, T05/T07); Abschirmung nach Gl. (12) mit diesem A_gr. Ohne die Wahl unverändert (allgemeines Verfahren 7.3.1, gleicher Eingabe-Fingerabdruck). |
| 0.1.15 | Luftabsorption A_atm nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2, Anmerkung 9 mit den örtlichen Mitteln von Temperatur, Feuchte und Stationsluftdruck einer DWD-Station je Tag und Nacht, wenn das Projekt sie hat: α nach ISO 9613-1:1993, Gl. (3) bis (6) und Anhang B, gegen Tabelle 2 geprüft. Ohne sie unverändert die Zeile 10 °C / 70 % der Tabelle 2. |
| 0.1.16 | Gelände anpassen: Planum / Aufschüttung und Erdwall mit Böschung ändern das Geländeprofil der Rechnung (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3 und 7.4): Höhen der Objekte darauf, Bodendämpfung und Abschirmung über das Profil, an Böschungen dicht abgetastet. Projekte ohne Planum und ohne Erdwall rechnen unverändert (gleiche Testaufgaben, gleicher Eingabe-Fingerabdruck). |
| 0.1.17 | Urteilsregeln vom 11.10.2026: K_T/K_I-Begründung am Immissionsort je Quelle – es gilt der größte K der übrigen laufenden Quellen (TA Lärm Anhang A.2.5.2/A.2.5.3, A.1.4 G2), eine alte Begründung für alle Quellen setzt nichts mehr auf 0; kein Urteil ohne örtliche Luftmittel (DIN ISO 9613-2:1999-10, 7.2, Anmerkung 9), im Nahfeld einer als Punkt gerechneten Quelle (Abschnitt 4), bei Betriebsanteilen über der Zeit, angenommener Spektralform, Immissionsort ohne Lage und Eingaben ohne Unterlage; TA Lärm Nr. 2.2 b gegen Richtwert + 30/20 dB. Gleiche Testaufgaben; Pegel ohne Begründung gegen K unverändert. |
| 0.1.18 | Einordnung der Testaufgaben nach der Prüfung vom 11.10.2026: T19 (Fassung 2024) „eingeschränkt erfüllt“ statt „erfüllt*“ – die Abweichung bei 250 Hz folgt aus der Lesart der Anwendung (ISO 9613-2:2024, Gl. 26/27), nicht aus einem Widerspruch der TR-Tabellen; T18 mit erweiterter Toleranz 0,065 dB nur noch im 63-Hz-Band (vorher alle Bänder von A_bar, L, L_A). Kein Urteil, wenn eine zitierte Unterlage kein Datum (Stand) hat oder ein Zustand aus der Quellenbibliothek einen anderen Eintrag als das Dokument des Bibliothekseintrags zitiert (Eingaben nur aus den Projektunterlagen: Dokument, Seite, Datum). Gleiche Rechenwerte, Pegel unverändert. |
| 0.1.19 | Neue Ausgabe neben dem Ergebnis: je Immissionsort und Zeitraum der Beurteilungspegel nach der überschlägigen Prognose (TA Lärm Anhang A.2.4.3, Gl. G4), nur als Vergleich. Gleiche Testaufgaben; detaillierte Pegel und Urteile unverändert. |
| 0.1.20 | Größenbedingung der Reflexion in der Voreinstellung „DIN ISO 9613-2:1999-10“ auf der sicheren Seite (Entscheidung 12.10.2026): Eine Fläche reflektiert in einem Oktavband, wenn DIN ISO 9613-2:1999-10, Gl. 19 nach Wortlaut oder die Prüfung je Abmessung nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.2, Gl. 26/27 es ergibt – nie weniger Bänder als eine der beiden Lesarten. Bei schräg getroffenen, niedrigen Flächen kommen tiefe Bänder hinzu – eher lauter. ISO/TR 17534-3, T19 (1999): 42,03 statt 40,88 dB(A) (TR 42,00), „eingeschränkt erfüllt“ statt „nicht erfüllt“; alle übrigen Testaufgaben und die Rechenvorschrift „mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024“ unverändert. Alle Läufe davor gelten als veraltet (neu rechnen; mit „2024“ gleiche Pegel). |
| 0.1.21 | Kein Urteil „eingehalten“ und kein „irrelevant“ an einem Immissionsort, dessen Punkt in einem Gebäudeumriss liegt – er ist kein Immissionsort nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a (0,5 m vor dem Fenster; #432, Entscheidung 17.10.2026); ein Überschreiten bleibt eines. Gleiche Testaufgaben; Pegel unverändert. |
| 0.1.22 | Neue Urteilsregel (Entscheidung 17.10.2026, #424): Eine Quelle mit dem Zustand „Schalldaten fehlen“ – sie gehört zur Anlage, ihre Unterlagen nennen keine Schallleistung – wird nicht gerechnet und nimmt an jedem Immissionsort das Urteil „eingehalten“ und „irrelevant“ (TA Lärm Anhang A.2.2: alle Quellen der Anlage; A.2.6); ein Überschreiten bleibt eines. Gleiche Testaufgaben; Pegel und Urteile von Projekten ohne diesen Zustand unverändert. Alle Läufe davor gelten als veraltet (neu rechnen; ohne diesen Zustand gleiche Pegel und Urteile). |
| 0.1.24 | Gelände auf dem reflektierten Weg (#532, Entscheidung 19.10.2026): Jeder reflektierte Weg bekommt das Geländeprofil seiner eigenen Teilwege (Quelle → Reflexionspunkt(e) → Immissionsort); bis 0.1.22 bekamen alle Reflexionen einer Quelle das Profil des ersten gelesenen Teilwegs dieser Quelle – Bodendämpfung (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3) und Geländeabschirmung (Abschnitt 7.4) der Reflexionen (Abschnitt 7.5) waren die eines anderen Weges, und das Ergebnis hing von der Reihenfolge der Wege ab. Nur mit Geländemodell und Reflexionen; direkte Wege, Läufe ohne Geländemodell und die Testaufgaben unverändert. Alle Läufe davor gelten als veraltet (neu rechnen; ohne Geländemodell oder ohne Reflexionen gleiche Pegel). Die Nummer 0.1.23 wurde nicht vergeben (die parallel entstandene Änderung #524 trägt 0.1.25). |
| 0.1.25 | Enthält die Änderung von 0.1.24 (#532, Gelände auf dem reflektierten Weg). Neu: Die begründete Entscheidung zur Temperaturstufe einer Quelle (Modus „Meteorologie“) zählt auch in einer Rechnung aus dem Editor (#440): Sie wurde dort unter der Position im Plan statt unter der Kennung der Datenbank gesucht, das Urteil blieb „offen“; die Kennung gilt nur für ein gespeichertes Objekt desselben Projekts und derselben Art. Tag und Nacht der DWD-Stundenwerte (#483): In den Mitteln (Luftmittel, Windstatistik) zählt jeder Wert zu dem Beurteilungszeitraum nach TA Lärm Nr. 6.4, in dem er gemessen wurde – bisher zählte der Stempel 22:00 Uhr zur Nacht und 06:00 Uhr zum Tag, jetzt umgekehrt. Für die Höchsttemperaturen und die Stunden über 25/30/35 °C zählen 22:00 und 06:00 Uhr für Tag und Nacht (sichere Seite: ein Stundenwert ist ein Augenblick, die wärmste volle Nachtstunde kann dazwischen liegen); angegeben ist der Messzeitpunkt. Den Messzeitraum belegen die 10-Minuten-Metadaten des DWD (TT_10 „momentane Lufttemperatur“, FF_10 „Windgeschwindigkeitsmittel der voran. 10min“, Zeitbezug UTC) mit dem Abgleich der Stunden- gegen die 10-Minutenwerte (20.10.2026, fünf Stationen): Lufttemperatur seit 01.04.2001 10 Minuten vor dem Stempel, Wind das Mittel 70 bis 10 Minuten davor. Wo die Stationsmetadaten den Messzeitraum nicht belegen (analoge Registrierung, Stundenwerte in MEZ, Luftdruck vor 2001), zählen 22:00 und 06:00 Uhr auch in den Mitteln für beide Zeiträume; der Bericht nennt ihre Zahl. Gilt für Daten, die ab jetzt geholt werden (Höchsttemperaturen und Stunden über 25/30/35 °C, Luftmittel für die Luftabsorption, Windstatistik für C_0); vorher geholte behalten ihre Zuordnung, der Bericht nennt je Datensatz die Regel. Das Nachtmaximum kann steigen, wo der 06:00-Wert bisher nur zum Tag zählte; gesunken ist es nicht. Gleiche Testaufgaben; mit denselben gespeicherten Daten gleiche Pegel – neu geholte Luftmittel und Windstatistik verschieben A_atm und C_met leicht. Alle Läufe davor (auch 0.1.24) gelten als veraltet (neu rechnen). Die Nummer 0.1.23 war für diese Änderung vorgesehen und wurde nie ausgegeben. |
| 0.1.26 | Vier Korrekturen zur sicheren Seite aus der Prüfung vom 20.10.2026 (#546–#549): (1) Reflexionen (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5): nur die eigene Fassade eines Immissionsorts fällt weg (Grundrisskante, vor der er höchstens 0,6 m steht, mit den Kanten desselben Körpers in ihrer Ebene), nicht jede Fläche näher als 2 m – vorher bis etwa 3 dB zu leise; Rasterpunkte der Lärmkarte ohne Ausnahme; in der zweiten Ordnung nie als letzte Fläche, als erste schon; Hinweis bei einem Immissionsort 0,6–2 m vor einer Wand ohne eigene Fassade. Dazu (#569): Außenseite der Wände aus dem Umlaufsinn des Grundrisses – an der Innenecke konkaver Grundrisse (L-förmige LoD2-Gebäude) zeigten sie bisher ins Gebäude. (2) Jede Wand reflektiert bis zu ihrem Fuß, dem tiefsten Gelände entlang ihrer Kante, statt bis zum Gelände am Mittelpunkt; die Oberkante bleibt; die Abschirmung nimmt den Körper ebenso vom tiefsten Fuß. (3) Mit Geländemodell wird ein Weg ohne Geländeprofil (auch ein Teilweg einer Reflexion) nicht still über z = 0 gerechnet: kein Urteil an diesem Immissionsort, kein Pegel am Rasterpunkt (Abschnitte 7.3.1, 7.4). (4) A_site (Anhang A.2) nicht dort, wo A_bar wirkt: Strecken in Körpern zählen nicht zu d_s, abgeschirmte Wege erhalten A_site = 0; die Höhe der Installationen ohne Voreinstellung aus den Unterlagen. Gleiche Testaufgaben (qa/evidence/0.1.26.json gleicht 0.1.25 bis auf die Version). Alle Läufe davor gelten als veraltet (neu rechnen). Enthält 0.1.25 (#524, #440, #483). |
| 0.1.27 | Quelle ohne Schalldaten (#557, 20.10.2026): Wird von einer Quelle nichts gerechnet (Zustände „Schalldaten fehlen“, die übrigen „läuft nicht“), verlangt NoiseCheck mit Quelle nur ihre Lage, bei einem Container auch Abmessungen und Unterkante (sein Körper schirmt und reflektiert, DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.4 und 7.5), mit Spitzenpegel auch die Quellhöhe, sowie die Unterlage, die die Lücke belegt – nicht den Betrieb. Bis dahin nahm deren fehlende Quelle das Urteil an jedem Immissionsort, auch ein Überschreiten, entgegen der Regel von 0.1.22 (TA Lärm Anhang A.2.2). Fehlt nur der Beleg der Lücke, gibt es kein „eingehalten“, ein Überschreiten bleibt. Ein angegebener, aber nicht berechenbarer Spitzenpegel wird genannt und hält das Spitzenkriterium (TA Lärm Nr. 6.1) offen, statt still zu entfallen. Ein Grund, der nur ein „eingehalten“ verhindert, verhindert auch die Aussage „Überschreitung innerhalb 1 dB durch die Vorbelastung“ (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 3). Gleiche Testaufgaben, Pegel unverändert. Betroffene Läufe sind neu zu rechnen; über dem Richtwert heißen sie dann „überschritten“ statt „offen“. Die Nummern 0.1.25 und 0.1.26 tragen parallel entstandene Änderungen (#524, #566). |
| 0.1.28 | Lücke der Geländeabdeckung (#554, 20.10.2026): Kacheln, für die der amtliche Dienst beim Laden des Geländemodells keine Daten hat (außerhalb der Abdeckung von BEV, swisstopo oder DGM1), werden mit dem Modell als Lücke gespeichert. Ein Weg (direkt oder Teilweg einer Reflexion) durch eine solche Lücke lässt das Urteil an diesem Immissionsort offen wie ein Weg ohne Geländeprofil (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3.1 und 7.4); bis 0.1.27 wurde das Gelände beiderseits über die Lücke gezogen und nur gewarnt. Ein Rasterpunkt der Lärmkarte, dessen Weg durch eine Lücke führt, bekommt keinen Pegel. Pegel und Prüfaufgaben unverändert; bestehende Läufe unverändert – betroffen erst Läufe mit Geländemodellen, die ab 0.1.28 neu geladen werden. Kommen zu einem Modell nachträglich Lücken hinzu (dasselbe Modell erneut geladen), veralten die Läufe darauf: die Lücken gehen in den Fingerabdruck des Geländemodells ein. |
| 0.1.29 | C₀ aus der Windstatistik (#545, Entscheidung Mathias 20.10.2026: normkonform umsetzen): In N der Gleichung (C.6) von E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C zählt jede gemessene Stunde – Windstille (unter 1 m/s, Richtung 0) und umlaufender Wind (990) als günstig, D_wd = 0 (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1 – leichte Bodeninversion, nachts – und Abschnitt 5 – klare, windstille Nächte; Abschnitt 8, Anmerkung 20), Stunden über 10 m/s mit ihrer Richtung; nur Lücken bleiben draußen. Bis 0.1.28 fielen Windstille, umlaufender und stärkerer Wind aus N – C₀ war zu hoch, der Pegel zu niedrig (an vier DWD-Stationen bis 0,8 dB in 500 m). Bericht und Editor nennen den Anteil windstiller Stunden. Windstatistiken, die vorher abgerufen wurden, werden nicht verwendet (C₀ = 0, Mitwind) und sind neu abzurufen. Gleiche Testaufgaben; Läufe mit Windstatistik davor gelten als veraltet. Tagsüber ist das die sichere Seite: Abschnitt 5 nennt die klaren, windstillen Nächte; eine windstille Tagstunde als günstig zu zählen ergibt den lauteren Pegel. Die Nummern 0.1.25 bis 0.1.28 tragen parallel entstandene Änderungen. |
| 0.1.30 | Reflexionen zweiter Ordnung an den Immissionsorten auch in der Voreinstellung „DIN ISO 9613-2:1999-10“ (#550, Entscheidung Mathias 20.10.2026: normkonform umsetzen): DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 begrenzt die Ordnung der Spiegelquellen nicht, ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9 (Klasse A, vereinbarte Lösung für eine in ISO 9613-2:1996 nicht behandelte Frage) empfiehlt, höhere Ordnungen ausdrücklich einzubeziehen; gerechnet wie mit „2024“ nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3, Gl. 29. Bis 0.1.29 rechnete die Voreinstellung nur die erste Ordnung (Entscheidung 8.10.2026, 0.1.13) – in Containergassen bis etwa 0,7 dB leiser (Prüfanlage mit 120 Containern, IO in 300 m: +0,02 bis +0,69 dB). Beide Rechenvorschriften geben damit dieselben Pegel; die Wahl ändert nur die Begründung im Bericht und bleibt, bis eine verbindliche Ausgabe der ISO 9613-2 vorliegt. Lärmkarte unverändert (erste Ordnung); Testaufgaben unverändert (keine einander zugewandten Flächen). Mit dem Versionswechsel gelten alle Läufe davor als veraltet (die Rechenkern-Version gehört zum Eingabe-Fingerabdruck); andere Pegel haben nur Läufe mit „1999“ und Reflexionen (neu rechnen). Die Nummer 0.1.29 trägt eine parallel entstandene Änderung (#560). |
| 0.1.31 | Der reflektierende Körper schirmt seinen reflektierten Weg mit ab, nur die reflektierende Fläche selbst nicht (#580, 20.10.2026): Für die Spiegelschallquelle gelten die Dämpfungsterme der Gleichung (4), auch A_bar, entlang des reflektierten Weges (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 mit Abschnitt 7.4). Im Spiegelraum zählt jeder Körper mit seinem Teil vor der Ebene der reflektierenden Fläche (an ihr geteilt, wenn er über sie hinausreicht). Bis 0.1.30 fiel der ganze reflektierende Körper weg – richtig bei konvexen Körpern und bei Wänden als Linienzug (ein Körper je Segment: die übrigen Segmente schirmten schon), bei konkaven Gebäuden (L/U, LoD2) aber schirmten die Flügel vor der Wand nicht, und Wände eines Körpers über einen Innenhof bildeten kein Paar zweiter Ordnung (ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3). Jeder andere Körper, der die Ebene kreuzt, wurde nach dem Mittelpunkt seiner Ecken ganz mitgerechnet (mit Spiegelbild seines hinteren Teils, das den Weg fälschlich abschirmte – zu leise) oder ganz weggelassen (sein vorderer Teil schirmte nicht – zu laut); das galt für alle Körper, auch konvexe. Pegel ändern sich deshalb in beide Richtungen auch in Anlagen nur aus Rechteck-Gebäuden und Containern (synthetische Prüfanlage mit 340 Körpern: −2,3 bis +1,4 dB je Immissionsort). Den Teilweg zwischen den beiden Flächen zweiter Ordnung schirmen nur Körper vor beiden Flächen ab. Prüfaufgaben unverändert (qa/evidence/0.1.31.json gleicht 0.1.30 bis auf die Version). Alle Läufe davor gelten als veraltet; andere Pegel überall dort, wo ein Körper die Ebene einer reflektierenden Fläche kreuzt oder ein konkaver Körper reflektiert. Die Nummern 0.1.29 und 0.1.30 tragen parallel entstandene Änderungen (#560, #564). |
| 0.1.32 | Urteilsregeln aus P3 (Entscheidung Mathias 20.10.2026, „alle Empfehlungen OK“). Pegel ändern sich: (1) Ergeben die Schalldruckpegel je Seite eines Containers einen höheren L_WA als der Betriebszustand, dem sie laut Unterlage zugeordnet sind (jeder Unterschied), und stammen beide aus derselben Unterlage, wird dieser Zustand mit dem höheren Wert gerechnet (ohne Zuordnung kein Urteil) (sichere Seite; DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18), beide Werte stehen im Bericht; (2) fehlen entlang eines Geländeprofils Höhen, wird die Lücke nicht mehr überbrückt – der Weg ist nicht bestimmt (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3.1 und 7.4), kein Urteil, kein Rasterpunkt der Lärmkarte. Nur Urteile: Unterlage für Schallleistung, Betrieb, Lage oder Gebietseinstufung ohne PDF als Anlage (TA Lärm Anhang A.2.6); Datum nur aus Dateiname oder PDF-Metadaten zählt wie undatiert; Schallaustritt genau an der Oberkante des eigenen Containers (D_z = 10 lg 3 ≈ 4,8 dB nach Abschnitt 7.4, Gleichung 14) – Vergleich ohne diese Abschirmung, ein Urteil, das sich dreht, bleibt offen; Anteile der Austritte ≠ 100 %. Gleiche Testaufgaben. |
| 0.1.33 | Geodaten und amtliche Daten ohne PDF (Entscheidung Mathias 21.10.2026, Projekt 73): Einträge der Arten „Geodaten“ und „Amtliche Daten“ (LoD2, DGM, ALKIS, DWD …) brauchen auch von Hand eingetragen kein PDF in der Anlage; ihr Beleg sind Dienst/URL, Lizenz und Abrufdatum, im Bericht als Datenquelle genannt (TA Lärm Anhang A.2.6). Bis 0.1.32 ließ ein solcher Eintrag als Beleg von Lage oder Höhe jedes Urteil „offen“ („PDF fehlt“). Fehlt eine der drei Angaben: kein Urteil („Geodaten-Beleg unvollständig“). Gleiche Testaufgaben; Pegel unverändert. |
| 0.1.34 | Art des Werts von L_p (#568, #618; Entscheidung Mathias 23.10.2026, sichere Seite): Ist L_WA aus dem Schalldruckpegel im Abstand d umgerechnet (DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18 – sie nimmt das energetische Mittel über die Messfläche, Abschnitt 8.2.2, Gleichungen 12 und 14), braucht der Zustand die Art des Werts laut Dokument mit Fundstelle. Energetisches Mittel: wie bisher. Höchstwert: nur dann auf der sicheren Seite, wenn das Dokument zeigt, dass die Messpositionen die ganze Messfläche einschließlich Dach abdecken. Arithmetisches Mittel, Einzelposition, Höchstwert ohne diesen Nachweis oder keine Angabe: gerechnet, aber kein Urteil „eingehalten“ (ein Überschreiten bleibt eines; Handbuch 8.7e). Gleiche Testaufgaben; Pegel unverändert. |
| 0.1.35 | Genauigkeit am Immissionsort (#574; DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 9, Tabelle 5): Die leisesten Quellen, die zusammen weniger als 1 % der Energie am Immissionsort beitragen, bleiben bei der Abschätzung außer Betracht; die übrigen bestimmen sie. Tabelle 5 gibt die Genauigkeit je Paar aus Quelle und Immissionsort an; wie mehrere Quellen zusammengefasst werden, regelt die Norm nicht – die 1-%-Regel ist eine Festlegung der Anwendung (wie die bisherige). Bis 0.1.34 musste jede Quelle für sich 1 % erreichen – bei mehr als 100 gleichen Quellen (Projekt 54) erreichte das keine, und der Immissionsort hatte gar keine Abschätzung. Die Angabe kann sich in beide Richtungen ändern: Viele leise Quellen, die einzeln unter 1 %, zusammen aber mindestens 1 % beitragen, zählen jetzt mit – liegen sie z. B. jenseits von 1000 m, entfällt die Angabe, oder sie wird breiter. Pegel, Urteile und Testaufgaben unverändert. |
| 0.1.36 | Seitliche Wege (#624; DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, mit ISO/TR 17534-3:2015): Ein Umriss, der sich selbst berührt, und ein L- oder U-förmiger Körper, dessen Schnitt in Stücke zerfällt, zählen beim seitlichen Weg mit ihrer Fläche; der Weg führt um jedes Stück (bis 0.1.35 fielen sie heraus oder der Lauf brach ab). Läuft die Sichtlinie unter dem Fuß eines Körpers durch Gelände, das dort über ihr liegt, gibt es um diesen Körper keinen seitlichen Weg (ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitte 5.2 und 5.8); Sockel, Fundament oder gestapelter Container gelten nicht als Gelände. Ein Weg, der sich nicht aufspannen lässt, beendet den Lauf mit seinem Ort. Prüfaufgaben unverändert. |
| 0.1.37 | Höchsttemperaturen des DWD für die Temperaturstufe (#571, #605; Empfehlung, Entscheidung Mathias offen): Die Höchstwerte tags und nachts kommen aus den 10-Minuten-Werten des DWD, ein Stundenwert zählt nur ohne 10-Minuten-Wert zu seinem Messzeitpunkt. Stammt der maßgebliche Höchstwert eines Zeitraums aus Stundenwerten oder hat er das Qualitätsniveau 1 (nach der Datensatzbeschreibung des DWD „10-minütige Stationsmessungen der Lufttemperatur für Deutschland“, Version v24.03, 29.03.2024, nur formal geprüft), belegt er keine Temperaturstufe: kein „eingehalten“ ohne begründete Entscheidung (TA Lärm Anhang A.1.2 a); ein Überschreiten bleibt eines. Nur Urteile; Pegel unverändert, Prüfaufgaben unverändert. |
| 0.1.38 | Umrisse (#572, #573; 23.10.2026). Innenhöfe – die inneren Ringe eines Gebäudeumrisses – sind nicht mehr voll: Ihre Wände reflektieren in den Hof (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5; erste und zweite Ordnung) und schirmen einen Weg in den Hof oder aus ihm heraus ab (Abschnitt 7.4: Eintritt an der Außenwand, Austritt an der Hofwand – Doppelbeugung, kein seitlicher Weg, der Körper umschließt den Punkt); ein Punkt im Hof liegt außerhalb des Gebäudes. Ein Umriss aus mehreren Teilen ist ein Körper je Teil. Ein Umriss, der sich selbst schneidet oder berührt, oder ein Innenhof außerhalb des Umrisses wird nicht gerechnet (Wandnormalen nicht bestimmt) – nie still repariert. Pegel ändern sich nur bei Gebäuden mit Innenhof oder mehreren Teilen. Gleiche Testaufgaben. |
| 0.1.39 | Geschossansatz (#436/#443, Entscheidung 17.10.2026): Nennen die Unterlagen nur die Geschosszahl, nicht die Fensterhöhe, darf die Höhe eines Immissionsorts als gekennzeichneter Geschossansatz gesetzt werden (Erdgeschoss 2,0 m, je weiteres Geschoss 2,8 m – App-Konvention, keine Vorgabe der Norm; TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a). Ohne belegte Geschosszahl (Quelle der Höhe) bleibt das Urteil dort ganz offen, auch bei Überschreitung. Ist nicht jedes Geschoss der Fassade ein eigener Immissionsort in der Höhe seines Geschosses oder ist eine Höhe von Hand überschrieben, gibt es dort kein „eingehalten“ und kein „irrelevant“; ein Überschreiten bleibt eines. Wird der Ansatz abgewählt, wird die Höhe geleert und muss aus den Unterlagen neu belegt werden. Der Bericht nennt den Ansatz nur, wo er benutzt ist (Kapitel 3 und 6.1). Pegel und Testaufgaben unverändert. |
| 0.1.40 | Betriebsanteil ohne Voreinstellung (#642, 23.10.2026): Ein Betriebszustand, dessen Betriebsanteil (Einwirkzeit, TA Lärm Anhang A.1.1.3) nicht eingetragen ist, wird nicht gerechnet; die Quelle gilt im Lauf als unvollständig, an jedem Immissionsort gibt es kein Urteil – auch wenn andere Zustände der Quelle gerechnet werden (bisher wurde ein solcher weiterer Zustand stillschweigend ausgelassen). Der Bericht lässt sich so nicht freigeben. Nur Urteile; Pegel und Testaufgaben unverändert. |
| 0.1.41 | Vorbelastung „nicht erforderlich“ nur mit Prüfregime Nr. 4 (#662, Entscheidung 27.10.2026): Die Angabe, die Vorbelastung sei nicht zu berücksichtigen (TA Lärm Nr. 4.2 Buchstabe c), gilt nur für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (TA Lärm Nr. 4). Sie zählt nur, wenn im Bericht das Prüfregime Nr. 4 mit Begründung angegeben ist. Bei Prüfregime Nr. 3 oder ohne begründetes Prüfregime gibt es dort, wo die Zusatzbelastung den Immissionsrichtwert um weniger als 6 dB unterschreitet (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2), kein Urteil („offen“); ein Überschreiten durch die Anlage allein bleibt eines, „irrelevant“ bleibt irrelevant. Nur Urteile; Pegel und Prüfaufgaben unverändert. |
8 Offene Anforderungen
- QSI für DIN ISO 9613-2 (DIN/TS 8999): Emission und Bodenfaktor laufen bis zu einem regelwerksspezifischen Teil als Zusatzfelder (Abschnitt 4 dieser Seite); sobald es ihn gibt, werden die Felder angeglichen.
- Regelwerksspezifische Testaufgaben und QS-Formblätter (DIN/TS 8999): für DIN ISO 9613-2 noch nicht erschienen; die Tabellen hier folgen dem Prinzip aus DIN 45687-1, Anhang B, sind aber nicht die amtlichen Formblätter.
9 Konformitätserklärung – Entwurf (DIN 45687-2, Abschnitt 4.2 und Anhang A)
Entwurf – nicht abgegeben. Abgeben kann sie nur der Hersteller, nach erfolgreicher Konformitätsbewertung (DIN 45687-2:2025-12, Abschnitt 5) mit den Testaufgaben und Formblättern aus DIN/TS 8999.
Hersteller: [Name und Anschrift des Herstellers] · Software-Erzeugnis: BESS-NoiseCheck, Rechenkern (Version) · Regelwerk: DIN ISO 9613-2:1999-10. Der Hersteller erklärt, dass die in den QS-Formblättern dokumentierte Implementierung in der genannten Version den Anforderungen von DIN 45687-1:2025-12 entspricht, mit den als „eingeschränkt erfüllt“ gekennzeichneten Punkten. Ort, Datum, Unterschrift.
10 Normprüfung der Vorgaben (Stand 7.10.2026)
Grundsatz: Wo eine Norm festlegt, wie bei fehlenden Daten vorzugehen ist, geht NoiseCheck genau diesen Weg; was sich ohne Daten nicht bestimmen lässt, wird nicht geschätzt, sondern als nicht bestimmbar ausgewiesen. Alle Vorgaben, Annahmen und Rückfallwerte von Rechenkern und Eingaben wurden dazu gegen TA Lärm (mit Anhang), DIN ISO 9613-2:1999-10, E DIN EN ISO 9613-2:2024 und ISO/TR 17534-3 geprüft.
10.1 Umgestellt (normgemäß)
| Vorher | Jetzt | Grundlage |
|---|---|---|
| Ohne Oktavwerte: Spektrum aus L_WA mit angenommener Spektralform | L_WA mit der Dämpfung bei 500 Hz; ältere Punkte markiert, To-do und Prüfhinweis | TA Lärm Anhang A.2.3.1; DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1 |
| Quellen, die aus der Rechnung fallen (kein Zustand, keine Emission, keine Geometrie, außerhalb des DGM, keine Höhe), wurden übersprungen, das Urteil trotzdem ausgegeben | Ergebnis „offen“ mit Nennung der Quellen; „läuft nicht“ ausdrücklich als Zustand mit 0 % | TA Lärm Anhang A.2.2 (alle Schallquellen der Anlage) |
| Fehlende Oktavbänder still als −99 dB | Zustand nicht berechenbar, mit Hinweis | DIN ISO 9613-2:1999-10, Gleichung 5 |
| Fehlende Quellhöhe: 0 m im Rechenkern (Editor zeigte 1,5 m) | Quelle nicht berechenbar, mit Hinweis | TA Lärm Anhang A.2.3.2 (Lage und Höhe der Schallquellen) |
| Bibliothek: Oktaven pauschal verschoben, bis ihr L_WA dem Datenblattwert entsprach (bis 1,7 dB) | Oktaven wie ermittelt (Terzen energetisch addiert), L_WA daraus; Datenblattwert und Differenz ausgewiesen | TA Lärm Anhang A.2.3.1 („mit den für Oktavbänder ermittelten Schallleistungspegeln“); DIN ISO 9613-2:1999-10, Gleichung 5 |
| Schallschutzwand: Reflexionsverlust 1 dB vorbelegt | 0 dB (ebene, harte Wand, ρ = 1); Absorption nur aus Produktdaten | DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 4 |
| Dünne Wand: Kantenabstand 0,2 m in C_3 | Einfachbeugung, C_3 = 1 | DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Bild 6 |
| Boden aus OSM: Gewerbe, Handel, Industrie, Hofstellen G = 0,2 (geschätzt) | G = 0; gespeicherte Ebenen umgestellt | DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 a (festgestampfter Boden um Industriegelände gilt als hart) |
| Transformator-Hinweis „ohne Nachweis üblicherweise K_T = 3 dB“ | „3 oder 6 dB je nach Auffälligkeit; Erfahrungswerte vergleichbarer Anlagen haben Vorrang“ | TA Lärm Anhang A.2.5.2 |
| L_C − L_A ohne Oktavwerte | nicht bestimmbar, Prüfhinweis | TA Lärm Nr. 7.3, Anhang A.1.5; DIN 45680 |
| Projekt-Bodenfaktor still G = 0,7, wo keine Fläche etwas sagt (bis etwa 7 dB) | ohne Angabe hart, G = 0 (sichere Seite); porös oder gemischt nur mit Begründung, die der Bericht nennt; ältere Projekte: To-do „ohne Begründung“ | DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 a–c |
| Bodenzone „Gewerbe/Industrie“ G = 0,2 | G = 0 | DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 a |
| Boden aus OSM: Wohnflächen G = 0,5, Friedhöfe 0,7 (geschätzt; 2–4 dB im Quell- oder Empfängerbereich) | hart, G = 0, bis der Porös-Anteil je Flächenart mit Begründung angegeben ist; gespeicherte Ebenen umgestellt; der Bericht nennt Anteil und Begründung | DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 c |
| K_T und K_I still 0 dB, wenn nichts eingetragen war (3–6 dB je Quelle) | eine Wahl je Betriebszustand – „nein“ (0 dB), 3 oder 6 dB, gemessen; ohne Wahl wird mit 0 dB gerechnet, aber kein Urteil ausgegeben; Werte über 0 und Bibliothekswerte mit Quelle gelten als gewählt | TA Lärm Anhang A.2.5.2, A.2.5.3 |
| C₀ = 0 ohne Wahl und ohne Aussage im Bericht | Bericht nennt immer die meteorologische Korrektur: „nicht ermittelt, C₀ = 0 dB, Mitwind-Fall L_AT(DW), sichere Seite“ – oder C₀ je Richtung aus der Windstatistik einer DWD-Station mit Station, Jahren, Stundenzahlen, Spanne, Quelle und Abrufdatum; über 2 dB mit Hinweis | TA Lärm Anhang A.1.4, Gl. G2; DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 8, Anmerkungen 20 und 22; E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C |
| Ohne Geländemodell still eben gerechnet (nicht immer die sichere Seite: höher stehende Immissionsorte oder Quellen werden weniger abgeschirmt, mehrere dB möglich) | eben nur mit Begründung, die der Bericht nennt („Gelände eben“ im Modus Gelände); sonst Pegel eben gerechnet, aber kein Urteil | TA Lärm Anhang A.2.3.2 (Lage und Höhe von Quellen und Immissionsorten); DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1, Tabelle 3, Bild 3 (Höhen über dem Boden, h_m) |
| Schallschutzwand ohne Angabe still mit 20 kg/m² und „geschlossen“ (ganze Schirmwirkung) | je Wand anzugeben: „≥ 10 kg/m², geschlossen“ mit Flächenmasse und Produkt oder Bauart (im Bericht), „nicht erfüllt“ (schirmt und reflektiert nicht) oder „nicht angegeben“ (gerechnet mit Abschirmung, aber kein Urteil). Gebäude und Container gelten als geschlossene Körper ≥ 10 kg/m², im Bericht genannt; Gebäude ohne geschlossene Hülle (Carport, offene Halle) markierbar, dann ohne Abschirmung und Reflexion | DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4 |
| Neue Quellen mit Platzhalter-Höhe 1,5 m (Container, Trafostation) bzw. 1,2 m (PCS); Schallaustritt ohne Höhe still 0 m | keine Vorgabe: Höhe eintragen, sonst nicht berechenbar (To-do sperrt „Berechnen“, Rechnung meldet und gibt kein Urteil); Austritte je Seite mit eigener Höhe. Bestehende Quellen behalten ihre gespeicherte Höhe. Immissionsorte: Fenstermitte je Geschoss (EG 2,0 m, je Geschoss 2,8 m) bleibt als Geometrie-Vorgabe beim Setzen, der Bericht nennt Regel und Höhe je Immissionsort | TA Lärm Anhang A.2.3.2 (Lage und Höhe der Schallquellen und Immissionsorte), A.1.3 Buchstabe a (vor der Mitte des geöffneten Fensters) |
| Kurzzeitige Geräuschspitzen nicht berechnet, Prüfung nicht dokumentiert | L_WA,max je Quelle (tags/nachts, gleichzeitig ja/nein); Rechnung wie A.2.3.4 mit L_WA,max bei 500 Hz, Mitwind ohne C_met, ohne Betriebsanteil und Zuschläge; je Immissionsort lauteste Einzelspitze bzw. Summe der gleichzeitigen nach G3; Prüfung gegen Richtwert + 30 dB(A) tags, + 20 dB(A) nachts, Überschreitung = nicht eingehalten. Ohne Spitze bei keiner Quelle: begründete Angabe „keine relevanten Spitzen“, sonst kein Urteil | TA Lärm Nr. 6.1, Anhang A.2.3.5 (Gl. G3); DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1 |
| K_T/K_I je Quelle vor der Summe | auf den Pegel der Anlage, je Immissionsort der größte der laufenden Quellen; 0 nur mit Begründung am Immissionsort, die der Bericht nennt | TA Lärm Anhang A.1.4, Gl. G2; A.2.5.2, A.2.5.3 |
| Nachts nur der lauteste Betriebszustand je Quelle | Teilzeiten in der lautesten Stunde energetisch summiert, Σ Anteile ≤ 100 % (sonst Hinweis, gerechnet mit der Summe) | TA Lärm Nr. 6.4; Anhang A.2.5.1, Gl. G5 |
| Fahrverkehr nicht erwähnt („keine Quelle der Anwendung“) | Aussage je Projekt Pflicht: keiner zu berücksichtigen oder vorhanden, mit Art, Anzahl, Zeitraum, Begründung; ohne Aussage kein Urteil. Fahrwege als Quelle erst mit den Rechenvorschriften (RLS) | TA Lärm Nr. 7.4 Abs. 1 und 2 (Gebiete c bis g nach BMUB-Schreiben 07.07.2017), Anhang A.2.2 |
| Pflichtangaben des Berichts fehlten (Auftraggeber, Antragsteller, Prüfregime, Betriebsablauf, seltene Ereignisse, Maßnahmen) | Modus „Angaben“; Bericht: Deckblatt, Kapitel 1.1, 2.2–2.4, 7.2 (Auflagenvorschläge aus der Rechnung plus eigene); fehlende Angaben „nicht angegeben“ und To-do | TA Lärm Anhang A.2.6; Nr. 3, Nr. 4, Nr. 7.2 |
| Immissionsort nur nach A.1.3 Buchstabe a beschrieben, ohne Begründung; Ersatzimmissionsorte nicht kennzeichenbar | Lage a/b/c oder Ersatzimmissionsort je Immissionsort mit Begründung; c ohne Urteil (Richtwerte Nr. 6.2 gelten im Raum, Ausbreitung im Freien gibt den Pegel nicht); Ersatzimmissionsort gerechnet, ohne Urteil, mit dem Wert für den Bescheid | TA Lärm Nr. 2.3, Anhang A.1.3 Buchstaben a bis c, A.3.4.2, Nr. 6.2 |
| Abweichender Richtwert nur als Zahl | Grundlage Pflicht (mindestens 10 Zeichen), im Bericht Kapitel 3; ohne Grundlage kein „eingehalten“ | TA Lärm Nr. 6.7 |
| Koordinaten und Höhen nicht im Bericht | Anhang E: Quellen und Immissionsorte in Dezimalgrad (WGS84) und ETRS89/UTM mit Höhe über Grund und absoluter Höhe | TA Lärm Anhang A.2.3.2, A.2.6 |
| Herkunft und Aktualität der Daten nicht im Bericht | 1.2 Datengrundlage mit Spalte „Stand“: Datenstand und Abrufdatum von Geländemodell, Gebäuden, OpenStreetMap, DWD-Windstatistik, Karte und Luftbild; das Geländemodell speichert der Rechenlauf mit Anbieter und Datenstand | TA Lärm Anhang A.2.6 |
| K_T „gemessen“ als freier Wert 0–6 dB ohne Nachweis | K_T und K_I: „nein“, 3 oder 6 dB; ein anderer Wert nur als Erfahrungswert vergleichbarer Anlagen mit Grundlage (Bibliotheksquelle oder Text), sonst offen; Bericht Kapitel 5 | TA Lärm Anhang A.2.5.2, A.2.5.3 (letzter Satz); DIN 45681 |
| Vorbelastung „berechnet“ ohne Angabe, woraus | nur mit Grundlage: gemessene Schallleistungen nach A.3.4.4, Prognose eines Dritten oder plangegebene Vorbelastung (als Auslegung gekennzeichnet); ohne Grundlage „nicht ermittelt“ | TA Lärm Anhang A.1.2 (G1), A.3.4.4 |
| Teil einer Teilfläche: L_IK + 10 lg(S_i,k/S_i) von Hand eintragen | „Teil von“: der Teil übernimmt die Werte seiner Teilfläche; Anteil aus der Zeichnung (Schnitt mit der Teilfläche), bei Immissionskontingenten Abzug nach Gl. (B.2); Teile zählen nicht beim Verteilen und in der Plankontrolle (Mathias, 08.10.2026) | DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, Anhang B.8, Gl. (B.2), (B.3) |
| Neuer Betriebszustand mit Platzhalter 85 dB(A), weitere Teilzeit 80 dB(A) | ohne Schallleistung angelegt; nicht berechenbar, bis ein Wert eingetragen oder aus der Bibliothek übernommen ist; „läuft nicht“ als Zustand mit 0 % | TA Lärm Anhang A.2.3.2 (Messwerte, Erfahrungswerte, Herstellerangaben) |
10.2 Offene Vorgaben
Keine mehr: Alle Vorgaben ohne Normgrundlage aus der Prüfung vom 7.10.2026 sind umgestellt (Abschnitt 10.1) oder als Auslegung offengelegt (Abschnitt 10.3).
10.3 Auslegungen mit Spielraum (im Bericht genannt)
Der Bericht führt diese Auslegungen in Anhang C unter „Auslegungen, wo die Normen Spielraum lassen“, jeweils mit Normstelle und Begründung, soweit sie für den Lauf gelten. Die Umrechnung L_p → L_W steht je Betriebszustand bei den Quellen, die Lärmkarte bei der Karte.
- Abschirmung nach ISO/TR 17534-3: Kappung 20/25 dB nur über die Oberkante (TR 5.3), Faktor-8-Regel für Seitenwege (TR 5.2), z_min stufenweise (TR 5.4), energetische Summe von Oberkante und Seiten (TR 5.6), A_gr der Seitenwege aus der Vertikalebene (TR 5.7), keine Seitenbeugung bei Geländeabschirmung (TR 5.8), Gummiband über mehr als zwei Kanten (TR 5.2). DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4 nennt wörtlich die zwei wirksamsten Schirme; der TR ist die ISO-Auslegung für Software und in DIN 45687-1, Tabelle A.7 als Ergänzung zu DIN ISO 9613-2 geführt.
- Rechenvorschrift (Mathias, 08.10.2026, Kapitel 11.4b des Handbuchs): Voreinstellung ist DIN ISO 9613-2:1999-10; bis Rechenkern 0.1.29 nur Reflexionen erster Ordnung, seit 0.1.30 (#550) an Immissionsorten auch die zweite Ordnung: Abschnitt 7.5 bildet Reflexionen mit Spiegelquellen und begrenzt die Ordnung nicht, ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9 (Klasse A) empfiehlt, höhere Ordnungen ausdrücklich einzubeziehen; gerechnet nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3, Gl. (29) wie mit „2024“. Dass nur die zweite Ordnung und nur einander zugewandte Flächenpaare bis 60 m und 60° gerechnet werden, ist eine Festlegung der Anwendung, keine Normvorgabe (Abschnitt 2 dieser Seite). Die Größenbedingung (Gl. 19) ist dabei seit Rechenkern 0.1.20 auf der sicheren Seite ausgelegt (Mathias, 12.10.2026): Ein Band reflektiert, wenn Gl. 19 nach ihrem Wortlaut – kleinste Abmessung l_min (Länge oder Höhe) mit dem Einfallswinkel β – oder die Prüfung je Abmessung nach ISO 9613-2:2024, Gl. 26/27 es ergibt. Der Wortlaut allein ließe an niedrigen, schräg getroffenen Flächen (Container) Reflexionen in tiefen Bändern entfallen, die andere Programme rechnen; nach der Auslegung liegt der Pegel nie unter einer der beiden Lesarten (T19, Abschnitt 5). Wählbar ist „mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024“: Größenbedingung je Abmessung mit dem Winkel in ihrer Ebene (ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.2, Gl. (26) und (27)) – eher mehr Reflexion, die sichere Seite; die zweite Ordnung rechnen seit Rechenkern 0.1.30 beide Wahlen gleich. Der Bericht nennt die Wahl.
- Alternatives Bodenverfahren (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2; Mathias, 08.10.2026; Handbuch Kapitel 9.8): Gl. (10) gibt eine Zahl für den A-bewerteten Pegel; wie ISO/TR 17534-3:2015 in T05 und T07 wird sie in jedem Oktavband angesetzt, D_Ω nach Gl. (11) ebenso – der TR ist die ISO-Auslegung für Software. d in Gl. (10) ist der Abstand im Raum (d_3), h_m = F/d mit F der Fläche zwischen geradem Schallweg und Boden im senkrechten Schnitt, über die Horizontale integriert – so trifft T07 (d_3 = 194,60 m, h_m = 4,99 m; mit dem Abstand in der Draufsicht wären es 5,00 m). Wo Gelände über die Sichtlinie ragt, zählt dieser Teil nicht zu F (keine negative Fläche, die A_gr erhöhen und den Pegel senken würde). Gl. (12) zieht dieses A_gr ab; Spiegelquellen rechnen mit ihren Höhen und dem Geländeprofil des abgewickelten Weges. Die Bedingungen von 7.3.2: „kein reiner Ton“ – eine laufende Quelle mit K_T > 0 lässt kein Urteil „eingehalten“ zu; „überwiegend poröser Boden“ – Hinweis, wenn der Projektwert G < 0,5 ist und weder Bodenzonen noch Boden aus OSM vorliegen; „nur A-Pegel“ – die Begründung belegt es. Der Bericht nennt Verfahren und Begründung.
- Eigene Fassade des Immissionsorts reflektiert nicht – Lage nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a, 0,5 m vor dem geöffneten Fenster. Eigene Fassade ist die Grundrisskante, vor der der Immissionsort höchstens 0,6 m steht (das Lot trifft die Kante), mit den Kanten desselben Körpers in ihrer Ebene; jede andere Fläche reflektiert, auch nahe. DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 kennt keine Ausnahme; das Weglassen der eigenen Fassade ist die übliche Auslegung. Rasterpunkte der Lärmkarte haben keine eigene Fassade. Bis 0.1.25 fiel jede Fläche weg, deren Ebene näher als 2 m lag (#546).
- Fuß einer reflektierenden Wand am tiefsten Geländepunkt entlang ihrer Kante, nicht am Gelände des Grundriss-Mittelpunkts (7.5 a: der Reflexionspunkt liegt auf der Fläche; #547); Oberkante unverändert.
- Weg ohne Geländeprofil bei Geländemodell: nicht über einer Ebene z = 0 gerechnet, sondern unbestimmt – kein Urteil an diesem Immissionsort, kein Pegel am Rasterpunkt (7.3.1 Höhen über Grund, 7.4; #548).
- A_site nicht doppelt mit A_bar (Anhang A.2, „sofern nicht in A_bar … berücksichtigt“): Strecken in Grundrissen abschirmender Körper zählen nicht zu d_s, ein abgeschirmter Weg (A_bar > 0) erhält A_site = 0 (ohne Messung entlang des gebeugten Weges die sichere Seite); die Höhe der Installationen kommt aus den Unterlagen, ohne Voreinstellung (#549).
- Luftabsorption mit der Zeile 10 °C / 70 % aus DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 2: kleinste Dämpfung bei 500 Hz und 1 kHz, wo BESS-Geräusche ihren Schwerpunkt haben; bei 2 und 4 kHz dämpfen andere Zeilen weniger. Anmerkung 9 empfiehlt Mittelwerte der ortsüblichen Witterung. α für andere Temperaturen und Feuchten gibt ISO 9613-1:1993. Im Rechenkern umgesetzt sind ihr Abschnitt 6.2, Gl. (3) bis (5), die exakten Oktavmittenfrequenzen nach Gl. (6) und die Umrechnung der relativen Feuchte nach Anhang B, Gl. (B.1) bis (B.3) – am 9.10.2026 Term für Term mit dem Normtext abgeglichen. Gegen alle 48 Werte der Tabelle 2 geprüft: 47 stimmen auf die gedruckte Stelle, 15 °C / 80 % bei 1 kHz liegt an der Rundungsgrenze (4,151 statt 4,1 dB/km); Stichproben der Tabelle 1 der ISO 9613-1 (−20 bis −5 °C) stimmen ebenfalls auf die gedruckte Stelle. Es rechnet, sobald im Projekt die örtlichen Mittel von Temperatur, Feuchte und Luftdruck einer DWD-Station geladen sind (10 vollständige Jahre, Tag und Nacht getrennt, Handbuch 10a.8); sonst bleibt es bei 10 °C / 70 %.
- Zusatzdämpfungen A_site und A_hous (DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.2 und A.3): A_site nur auf den begründeten Projektschalter, für gezeichnete Flächen „Installationen“ als Schätzung nach Tabelle A.2, höchstens 10 dB – die Norm empfiehlt eine Messung, der Bericht sagt „Schätzung nach Tabelle A.2, Messung empfohlen“ und nennt die Begründung; ohne Schalter nicht angesetzt – sichere Seite. A_hous ist nicht angesetzt: Gebäude werden einzeln mit Abschirmung und Reflexion gerechnet, wie Anhang A.3.1 es vorsieht.
- Abschirmung über die Oberkante nach Gleichung (12), Beugung um senkrechte Kanten (Seitenwege) nach Gleichung (13), wie DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4 es vorsieht. Gleichung (13) auch für die Oberkante hoher Gebäude, wie Anmerkung 15 sie nennt, wird nicht verwendet.
- Wellenlänge im 63-Hz-Band (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.4 und 7.5): λ = 340 m/s / f mit der exakten Bandmitte 62,5 Hz statt der Nennfrequenz 63 Hz (Oktavmitten zur Basis 2 ab 1 kHz). So reproduziert ISO/TR 17534-3:2015 seine Werte bei 63 Hz (λ = 5,44 m); der Unterschied ist kleiner als 1 % der Wellenlänge. Seit Rechenkern 0.1.3.
- C₀ aus der Windstatistik (E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C): Die Norm verlangt Stichproben eines repräsentativen Jahres, nennt aber keine Anzahl Jahre. Vorgabe: die letzten 10 vollständigen Kalenderjahre (≥ 90 % der Stunden; Lücken werden nicht überbrückt) – entschieden am 7.10.2026; 1–9 Jahre wählbar, dann im Gutachten zu begründen. Seit Rechenkern 0.1.29 (#545) zählt in N jede gemessene Stunde in 10 m Höhe: Windstille (unter 1 m/s oder Richtung 0) und umlaufender Wind (990) als günstig, D_wd = 0 – DIN ISO 9613-2:1999-10 nennt die leichte Bodeninversion günstig (Abschnitt 1: leichte Bodeninversion, nachts; Abschnitt 5: klare, windstille Nächte), und Anmerkung 20 zu Abschnitt 8 nimmt den Anteil günstiger Bedingungen am ganzen Zeitraum; Stunden über 10 m/s mit ihrer Richtung nach Gleichung (C.2), im Bericht getrennt gezählt; nur Stunden ohne Messung bleiben draußen. Die 1–10 m/s von Bild C.1 sind der Bereich des Normbeispiels, keine Vorgabe (bis 0.1.28 blieben Windstille, umlaufender und stärkerer Wind draußen). Tag 06–22 Uhr und Nacht 22–06 Uhr in deutscher Ortszeit getrennt (TA Lärm Nr. 6.4); für die lauteste Nachtstunde gilt das C₀ aller Nachtstunden. Richtung je Quelle und Immissionsort auf den nächsten 10°-Sektor gerundet. Reflektierte Wege (Abschnitt 7.5) erhalten das C₀ der Richtung Spiegelquelle → Immissionsort, also des letzten Teilstücks von der reflektierenden Fläche zum Immissionsort; weder DIN ISO 9613-2 noch Anhang C regeln die Richtung eines geknickten Wegs. Die Wegetabelle im Bericht nennt C₀ des direkten Wegs. Bei C₀ = 0 ohne Wirkung (entschieden am 08.10.2026). Q = 5 dB, ϕ = π/4 wie in Gl. C.2 vorgeschlagen. Die Fassung 2024 ist in Deutschland nicht eingeführt; C_met selbst bleibt DIN ISO 9613-2:1999-10, Gl. 21/22 – Anhang C liefert nur die Herleitung von C₀ aus der örtlichen Wetterstatistik, die Anmerkung 20 der Fassung 1999 verlangt.
- L_W aus L_p in 1 m (Herstellerangabe „≤ X dB(A) @ 1 m“): Messfläche als Quader im Abstand d um das ganze Gerät auf reflektierendem Boden, L_W = L_p + 10 lg(S/1 m²) (DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 7.2.4, Gleichung 9, und Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18). Ein einzelner Datenblattwert gilt als Mittel über die Messfläche – ist er ein Höchstwert, liegt das auf der lauten Seite. Korrekturen K_1/K_2 der Messung sind Sache des Herstellerberichts. Der Bericht nennt je Betriebszustand L_p, d, die Abmessungen, S und L_W (entschieden am 7.10.2026).
- K_T/K_I am Tag: Wann im Tag ein ton- oder impulshaltiger Zustand läuft, ist nicht festgelegt; der Zuschlag gilt für den ganzen Tag, sobald ein solcher Zustand am Tag läuft – die sichere Seite zu G2 (Zuschlag je Teilzeit). Entschieden am 08.10.2026.
- Einwirkungsbereich (TA Lärm Nr. 2.2): a) Beurteilungspegel weniger als 10 dB unter dem Richtwert; b) Geräuschspitzen, die „den für deren Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwert erreichen“ – verglichen mit dem Wert, der für Spitzen maßgebend ist: Richtwert + 30 dB(A) tags, + 20 dB(A) nachts (TA Lärm Nr. 6.1; seit Rechenkern 0.1.17, 11.10.2026; vorher mit dem Richtwert selbst). Die Kontur in der Lärmkarte zeigt nur a, in der Höhe der Lärmkarte (Voreinstellung 4 m, wählbar 2 bis 10 m).
- Rundung: TA Lärm enthält keine Rundungsregel; verglichen wird mit dem ungerundeten Beurteilungspegel.
- 8-kHz-Oktave wird immer mitgerechnet (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1); TA Lärm Anhang A.2.3.1 nennt in der Regel 63 bis 4000 Hz und die Oktave 8000 Hz nur für Ausnahmefälle – sichere Seite, sie kann den Pegel nur erhöhen (Auslegung der Anwendung; Handbuch Kapitel 8.8). TA Lärm verweist dabei auf den Entwurf DIN ISO 9613-2, Ausgabe September 1997; die Ausgabe 1999-10 ist laut ihrem Nationalen Vorwort unverändert.
- Lärmkarte in 4 m Höhe (Voreinstellung; wählbar 2 bis 10 m), erste Ordnung der Reflexionen – nur Darstellung, die Beurteilung beruht auf den Immissionsorten.
- Geräuschkontingentierung, Anhang A und B (DIN 45691:2006-12), wo die Norm nichts festlegt:
- Richtungssektoren (A.2): Richtung vom Bezugspunkt zum Immissionsort in Grad von Nord im Uhrzeigersinn, Nord = Nordachse des Projektsystems (wie Bild C.2). Ein Immissionsort genau auf einem gemeinsamen Strahl erhält das kleinere Zusatzkontingent (sichere Seite); Sektoren dürfen sich nicht überschneiden. Ein Zusatzkontingent ist ein Zuschlag (Begriff 3.8) und nicht negativ; ergibt Gl. (A.1) einen negativen Wert, schlägt die Anwendung keinen vor.
- Gebiete (A.4): Ein Immissionsort ohne Gebiet hat kein L_EK,i,k und ist nicht bestimmbar (kein „eingehalten“ außer über die Relevanzgrenze).
- Immissionskontingente (B): Gl. (B.1) wird streng geprüft; die „etwa“- Werte der Tabelle C.9 der Norm liegen an IO 1 und IO 2 0,1 dB über dem Planwert. Der Vorschlag L_IK,i,j = L_EK,i − ΔL_i,j (B.6, Anmerkung 1) wird abgerundet, mit „Reserve aufteilen“ um die Unterschreitung je Immissionsort erhöht (wie C.3.6) – so hält er Gl. (B.1). Teile einer Teilfläche (B.8, Gl. B.2) werden mit dem L_IK ihrer Teilfläche und dem Anteil aus der Zeichnung geprüft: L_IK + 10 lg(S_i,k/S_i).
- Der Hinweis zur rechtlichen Zulässigkeit (A.1, B.1) erscheint in Anwendung und Bericht, sperrt aber nichts.
- Unstimmigkeit der Norm: Tabelle C.7 nennt für TF 3 / WA West L_EK = 50 dB, Tabelle C.8 rechnet an IO 4 mit 60 dB (39,0 dB bei ΔL = 21,0 dB). Die übrigen Werte der Tabellen C.3, C.4 und C.8 bis C.10 rechnet die Anwendung auf 0,1–0,2 dB nach.