- A_atm (Luftabsorption)
- Dämpfung durch die Luft nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2: α je Oktavband mal Weglänge. α aus den örtlichen Mitteln von Temperatur, Feuchte und Luftdruck (Anmerkung 9; Kapitel 10a.8), ohne sie aus Tabelle 2 bei 10 °C / 70 % – dann gibt es seit Rechenkern 0.1.17 kein Urteil (Festlegung der Anwendung, Kapitel 10a.8).
- A_bar (Abschirmmaß)
- Dämpfung durch Hindernisse und Geländekuppen auf dem Schallweg nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4.
- A_div (geometrische Ausbreitung)
- Dämpfung durch die kugelförmige Ausbreitung von einer Punktquelle nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.1 (Gleichung 7); in der Wegtabelle im Anhang A des Berichts die erste Spalte der Dämpfungen.
- A_gr (Bodendämpfung)
- Dämpfung durch den Boden nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1, abhängig vom Bodenfaktor G in Quell-, Mittel- und Empfängerbereich. Mit dem alternativen Verfahren (Abschnitt 7.3.2, Kapitel 9.8) ein Wert aus der mittleren Höhe des Schallwegs nach Gleichung (10).
- A_misc (zusätzliche Dämpfung)
- Sammelterm für weitere Dämpfungen nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A: in der Anwendung nur Bewuchs (A_fol) und Installationen (A_site), jeweils nur eingeschaltet und begründet; Bebauung (A_hous) wird nicht angesetzt (Kapitel 1.3, 9.6, 9.6a).
- Abnahmemessung
- Messung nach Inbetriebnahme, ob die Anlage die Prognose einhält – nach TA Lärm Anhang A.3, durch eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stelle, im lautesten Betriebszustand der Prognose, gegebenenfalls am Ersatzimmissionsort (Anhang A.3.4.2). Ob gemessen wird, legt die Behörde im Bescheid fest; der Bericht kann sie vorschlagen (Kapitel 16.6a).
- Abrufdatum (automatisch geladene Daten)
- Der Tag (deutsche Ortszeit), an dem NoiseCheck einen Datensatz online geladen hat – Geländemodell, ALKIS, OpenStreetMap, DWD, LoD2. Steht im Unterlagenverzeichnis getrennt vom Datenstand des Anbieters, mit Dienst und Lizenz („abgerufen am …“). Mit ihm zählt ein Zitat des Eintrags auch ohne Datenstand (Kapitel 4.8).
- ALKIS (tatsächliche Nutzung)
- Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem der Länder; der Objektbereich „Tatsächliche Nutzung“ deckt jedes Land lückenlos mit Nutzungsarten wie Landwirtschaft, Wald, Wohnbaufläche oder Straßenverkehr ab. NoiseCheck leitet daraus den Bodenfaktor G ab (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1) und zieht ihn OpenStreetMap vor (Kapitel 9.1a).
- Alternatives Bodenverfahren
- DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2: A_gr nach Gleichung (10) aus der mittleren Höhe h_m des Schallwegs, D_Ω nach Gleichung (11) in D_c; nur wenn nur der A-Pegel interessiert, der Boden überwiegend porös ist und kein reiner Ton vorliegt. Projektwahl mit Begründung im Modus „Rechenverfahren“ (Kapitel 9.8).
- Annahme (Annahmenregister)
- Eine Eingabe ohne Unterlage, die die sachkundige Person bewusst trifft – mit Wert, Begründung (sichere Seite), Verwendung und Status (offen, validiert von … am …, entfallen). Nummeriert A1, A2, …, nie gelöscht. Solange eine offen ist: kein „eingehalten“, Wasserzeichen „ENTWURF“, keine Freigabe (Kapitel 16.6f; Bericht Anhang H).
- Anlage (Bericht)
- Datei eines Eintrags im Unterlagenverzeichnis, die hinter dem Anhang des Berichts steht: ein PDF unverändert mit Deckblatt, ein Bild (JPG, PNG) auf einer Anlagenseite, eine KMZ/KML-Datei genannt auf einer Anlagenseite – jeweils mit der Prüfsumme (SHA-256) der Originaldatei; im Berichtspaket liegt sie unter
anlagen/, ein Foto als Kopie ohne Metadaten; Datenblätter und Messberichte sind es beim Hochladen (Kapitel 4.8). - Anlagenseite
- Seite im Anhang des Berichts zu einer Anlage, die kein PDF ist: bei einem Bild Titel, Datum, Dateiname und Prüfsumme mit dem Bild darunter (neu eingelesen, ohne Metadaten wie den GPS-Ort der Kamera), bei KMZ/KML Dateiname, Prüfsumme und Ort der Datei im Berichtspaket (Kapitel 4.8, 16.2).
- Anlage fehlt
- Vermerk in Kapitel 8.1 und 8.2 des Berichts: Die Unterlage belegt Schallleistung, Betrieb, Lage oder Gebietseinstufung, ihr PDF ist aber nicht hinterlegt – kein Beleg, kein Urteil (Kapitel 4.8c).
- Arbeitsvermerk, interner
- Ein Vermerk aus der Bearbeitung in einem Text, den der Bericht druckt – Ordnerpfad („06 Simulation/…“), Entscheidung mit Kürzel („Entscheidung MR“), Ausstehendes („angefragt“) oder „ANNAHME A3“. Macht den Bericht zum Entwurf, nimmt das „eingehalten“ (Kapitel 16.6g).
- Art des Werts (L_p)
- Was der Schalldruckpegel L_p eines Dokuments ist, aus dem L_WA nach DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18 umgerechnet wird: energetisches Mittel über die Messfläche (Abschnitt 8.2.2, der Wert der Norm), Höchstwert auf der Messfläche (sichere Seite nur, wenn das Dokument zeigt, dass die Messpositionen die ganze Messfläche einschließlich Dach abdecken – mit Fundstelle; sonst wie Einzelposition), arithmetisches Mittel oder Einzelposition (können darunter liegen – kein „eingehalten“). Immer mit Fundstelle; ohne Angabe kein „eingehalten“ (Kapitel 8.7e).
- Auflage
- Bedingung im Genehmigungsbescheid. Gilt ein Emissionswert nur mit einer Schallschutz-Ausführung, muss diese als Auflage festgeschrieben werden.
- Aufstellfläche
- Befestigte Fläche um die Anlage (Schotter, Pflaster). Im Modus Boden mit einem Klick als Bodenzone (G = 0) angelegt.
- Austritt an der Oberkante
- Schallaustritt an einer Containerwand genau in der Höhe der Oberkante des eigenen Containers. Der Weg über das Dach streift die Kante (Umweg z ≈ 0, D_z = 10 lg 3 ≈ 4,8 dB nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Gleichung 14); die Rechnung vergleicht ohne diese Abschirmung, ein Urteil, das sich dadurch dreht, bleibt offen (Kapitel 8.6c).
- basemap.de
- Amtliche Webkarte von Bund und Ländern, bereitgestellt vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), Lizenz CC BY 4.0 („© GeoBasis-DE / BKG (Jahr) CC BY 4.0“). In der Anwendung der Reiter „Karte amtlich“ und der Hintergrund der Pläne im Bericht.
- BELEG (QSI-Zusatzfeld)
- Feld jedes Objekts im QSI-Export: je Gruppe von Angaben Eintrag im Unterlagenverzeichnis und Seite, „fehlt“ ohne Beleg; das Verzeichnis steht in
LIESMICH.txt (Kapitel 16.4). - Belege (Inspektor)
- Abschnitt unten im Inspektor: je Gruppe von Angaben eines Objekts das Dokument aus dem Unterlagenverzeichnis und die Seite oder Tabelle, aus der sie stammen (Kapitel 4.8). Früher hieß der Abschnitt „Quellen“ – umbenannt, damit er nicht mit Schallquellen verwechselt wird. Fehlt der Beleg einer Angabe, druckt der Bericht „Beleg fehlt“ (seit 20.10.2026, vorher „Quelle fehlt“).
- Berechnungsauftrag
- Die Rechnung eines Zeitraums als Auftrag im Hintergrund des Servers, mit Fortschritt und ohne Zeitgrenze; je Projekt und Zeitraum läuft höchstens einer. Er speichert denselben Rechenlauf wie zuvor die direkte Anfrage (Kapitel 11.2a).
- Berichtspaket
- ZIP-Datei mit allem zu einem Rechenlauf: Bericht (PDF), Werte als Excel und JSON, Kartenblätter auf Karte und Luftbild, Raster der Lärmkarten, Ausbreitungswege und QSI-Modell (Kapitel 16.7).
- BESS-Container
- Container eines Batteriespeichers (Battery Energy Storage System); in der Anwendung zugleich Schallquelle und abschirmender, reflektierender Körper (Kapitel 7.2).
- Betriebsanteil (Einwirkzeit)
- Anteil der Beurteilungszeit, in dem eine Quelle läuft (Einwirkzeit, TA Lärm Anhang A.1.1.3) – tags von 16 h, nachts von der lautesten vollen Nachtstunde (Beurteilungszeiten, TA Lärm Nr. 6.4); geht als 10 lg(Anteil) in den Pegel ein. Er hat keine Voreinstellung: Ein leeres Feld heißt „fehlt“ – der Zustand wird nicht gerechnet, kein Urteil.
- Betriebszustand
- Ein Satz Emissionsdaten einer Quelle (L_WA, Spektrum, Betriebsanteil, K_T, K_I) für einen Zeitraum bzw. einen Zustand wie „Volllast bei 45 °C“. Frühere Fassungen der Anwendung nannten ihn „Betriebspunkt“.
- Betroffenes Gebiet
- Nach DIN 45691:2006-12, Anhang A.4 ein Gebiet k (z. B. „WA West“), für das der Bebauungsplan eigene Emissionskontingente L_EK,i,k festsetzt; jeder Immissionsort gehört zu einem (Kapitel 15.7).
- Beurteilungspegel
- Der nach TA Lärm Anhang A.1.4, Gleichung G2 gebildete Pegel am Immissionsort: Mittelungspegel der Teilzeiten mit Betriebsanteil, abzüglich der meteorologischen Korrektur C_met, zuzüglich der Zuschläge K_T und K_I und am Tag ggf. des Ruhezeitenzuschlags K_R; tags über 16 Stunden, nachts für die lauteste volle Stunde (TA Lärm Nr. 6.4). Er wird mit dem Immissionsrichtwert verglichen.
- Beurteilungszeitraum
- Tag (6–22 Uhr) oder Nacht (22–6 Uhr). Nachts zählt die lauteste volle Stunde. In den Mitteln (Luft, Wind) zählt ein Stundenwert des DWD zu dem Zeitraum, den er misst – der von 22:00 Uhr zum Tag, der von 06:00 Uhr zur Nacht; für die Höchsttemperaturen zählen beide Werte in Tag und Nacht (Kapitel 10a.11).
- Bewuchsdämpfung (A_fol)
- Zusätzliche Dämpfung durch dichten Bewuchs nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.1. Nur angesetzt, wenn sie im Projekt eingeschaltet und begründet ist.
- Bezugsquader
- Der kleinste Quader, der die Schallquelle umschließt (Länge l₁, Breite l₂, Höhe l₃); um ihn liegt im Messabstand d die quaderförmige Messfläche (DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 7.2.4). Beim Container ist er seine gezeichnete Größe, bei anderen Quellen sind es die Gerätemaße aus dem Dokument (Kapitel 8.3b).
- Bodenfaktor G
- Anteil porösen Bodens zwischen 0 (hart) und 1 (porös) nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1.
- Bodenfaktor je Bereich (G_s, G_m, G_r)
- Bodenfaktor G des Quell-, des Mittel- und des Empfängerbereichs eines Ausbreitungswegs nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1: Der Quellbereich reicht 30 h_s von der Quelle, der Empfängerbereich 30 h_r vom Immissionsort, dazwischen liegt der Mittelbereich (keiner, wenn d_p ≤ 30 (h_s + h_r)). Liegen Bodenflächen (ALKIS, OpenStreetMap, Bodenzonen) auf dem Weg, ist G ihr längengewichtetes Mittel; der Projektwert gilt nur, wo keine Fläche liegt. Bericht Anhang A und die CSV „Alle Wege“ nennen die Werte je Weg.
- Bodenzone
- Gezeichnete Fläche mit eigenem Bodenfaktor G.
- Böschung
- Geneigter Rand eines Planums oder Walls; Neigung 1 : n heißt n Meter waagerecht je Meter Höhenunterschied, 0 eine senkrechte Kante (Kapitel 10.8 und 10.9).
- C_met (meteorologische Korrektur)
- Korrektur für langfristige Witterungsbedingungen nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 8, Gl. (21)/(22): C_met = C₀ · [1 − 10 (h_s + h_r)/d_p]; Teil des Beurteilungspegels nach TA Lärm Anhang A.1.4, Gl. (G2). Ohne Windstatistik C₀ = 0 dB (Mitwind, sichere Seite), mit Windstatistik C₀ je Richtung nach E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C (Kapitel 10a).
- C₀ (meteorologischer Faktor)
- Die Größe in C_met, die vom örtlichen Wetter abhängt, in dB. Nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 8, Anmerkung 22, liegt sie in der Regel zwischen 0 und etwa 5 dB; Werte über 2 dB sind Ausnahmen.
- D_c (Richtwirkungskorrektur)
- In DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 6, Gleichung 3 das Richtwirkungsmaß D_I der Quelle zuzüglich des Maßes D_Ω für die Abstrahlung in einen Raumwinkel kleiner als den Vollraum; für eine ungerichtet ins Freie abstrahlende Quelle 0 dB. NoiseCheck setzt dafür nur ein Raumwinkelmaß in Stufen an – Vollraum 0 dB, Halbraum 3 dB, Viertelraum 6 dB, Achtelraum 9 dB (Stufen der Anwendung, nicht aus DIN ISO 9613-2). Der Boden zählt nicht dazu – er steckt in A_gr; „Halbraum“ nur, wenn eine reflektierende Wand direkt hinter der Quelle steht (Kapitel 8.5).
- D_z (Abschirmmaß)
- Abschirmmaß eines Beugungswegs nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Gleichung 14, aus Wellenlänge, Umwegdifferenz z und K_met; daraus folgt A_bar (Gleichung 12, für die Beugung über die Oberkante abzüglich A_gr). Höchstens 20 dB bei einfacher, 25 dB bei mehrfacher Beugung.
- Datum der Unterlage (Stand)
- Datum, das auf einer Unterlage steht (Stand, Ausgabe, Datum des Prüfberichts) – so genau wie dort: Tag, Monat und Jahr („Nov. 2021“) oder nur Jahr. Ein Zitat zählt nur mit Dokument, Seite und Datum; ohne Datum bleibt das Urteil offen (Kapitel 4.8, 4.8a). Wird nie geschätzt, ein fehlender Tag nie ergänzt. Siehe auch „Undatiert“ und „Herkunft des Datums“.
- Datenstand (automatisch geladene Daten)
- Der Stand, den der Anbieter eines geladenen Datensatzes nennt – das Ende des Zeitraums, so genau wie er ihn nennt (Tag, Monat oder Jahr; kein ergänzter Tag); beim DWD das letzte verwendete Jahr oder die letzte gemessene Stunde. Steht im Unterlagenverzeichnis getrennt vom Abrufdatum, beide benannt (Kapitel 4.8). Siehe auch „Abrufdatum“.
- DGM (Digitales Geländemodell)
- Höhenmodell der Geländeoberfläche ohne Bebauung und Bewuchs. Die Anwendung verwendet das amtliche DGM1 mit 1 m Rasterweite.
- Differenz (Δ, `marginDb`)
- Pegel minus zulässigem Wert: in der Ergebnistabelle Beurteilungspegel L_r − Immissionsrichtwert, bei den Emissionskontingenten Anlage − zulässiges Immissionskontingent (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5). Negativ heißt eingehalten mit so viel Abstand, positiv überschritten – in Editor, Bericht, Berichtspaket und KI-Assistent dasselbe Vorzeichen.
- DOP (Digitales Orthophoto)
- Amtliches Luftbild der Länder, in der Anwendung mit 20 cm Bodenauflösung als Grundkarte „Luftbild amtlich“.
- EPSG-Code
- Kennung eines Koordinatensystems, z. B. EPSG:25832 für ETRS89 / UTM Zone 32N; beim Hochladen eines eigenen Höhenmodells und im Positionsimport anzugeben (Kapitel 7.13, 10.3). Siehe UTM.
- Eigene Fassade
- Die Wand, vor der ein Immissionsort steht – nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a 0,5 m vor ihrem geöffneten Fenster: die Grundrisskante, vor der er höchstens 0,6 m entfernt steht, mit den Kanten desselben Körpers in derselben Ebene. Sie reflektiert für ihn nicht; jede andere Fläche reflektiert (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5; Kapitel 11.4a). Rasterpunkte der Lärmkarte haben keine.
- Eingabe-Fingerabdruck
- Prüfsumme über alles, was in eine Rechnung eingeht: die Objekte mit ihren akustischen Angaben, Beurteilungszeitraum, Projektwert G, Boden (mit Begründungen poröser Anteile und „geprüft am“), das aktive Geländemodell (Prüfsumme seiner Datei), Meteorologie und die Angaben, die über das Urteil entscheiden. Jeder Rechenlauf und jede Lärmkarte speichern ihn. Weicht der Fingerabdruck des gespeicherten Projekts davon ab, ist der Lauf „veraltet“ – im Editor, im Bericht und für den KI-Assistenten gleich (Kapitel 11.3).
- Eingangsdatum
- Tag, an dem eine undatierte Unterlage eingegangen ist, mit „von wem / wie“ (z. B. Mail des Auftraggebers). Bestimmt mit dem PDF eine Unterlage ohne eigenes Datum eindeutig (Kapitel 4.8a).
- Einladung
- E-Mail, mit der ein Administrator eine Adresse zur Registrierung einlädt (Seite „Zugang“): ein Link, der 14 Tage und einmal gilt und nur für die eingeladene Adresse; mit ihm entsteht das Konto ohne Freigabeliste, freigeschaltet und mit bestätigter Adresse.
- Einschätzung der sachkundigen Person
- Zweite Art der Grundlage für die Aussage zum Fahrverkehr (TA Lärm Nr. 7.4, Anhang A.2.2): die dokumentierte Einschätzung der Person, die die Prognose verantwortet, mit Name, Datum und Begründung – etwa „Wartungsfahrten nur tagsüber, alle paar Monate“ bei PV und Speichern. Keine Unterlage, nie im Unterlagenverzeichnis oder Anhang, nie für eine Eingabe der Rechnung; sagen die Unterlagen anderes, gelten sie (Kapitel 16.6c).
- Einwirkungsbereich
- Nach TA Lärm Nr. 2.2 die Flächen, in denen die Anlage einen Beurteilungspegel weniger als 10 dB unter dem Richtwert verursacht (a) oder Geräuschspitzen, die den maßgebenden Immissionsrichtwert erreichen (b). Für b vergleicht NoiseCheck die Spitze mit dem Wert, der für die Beurteilung von Spitzen maßgebend ist: Richtwert + 30 dB(A) tags, + 20 dB(A) nachts (TA Lärm Nr. 6.1; seit 11.10.2026, vorher mit dem Richtwert selbst). Das ist Auslegung der Anwendung: Nr. 2.2 b spricht von dem für die Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwert. Der Bericht nennt in Kapitel 6.2 die Immissionsorte im Einwirkungsbereich und in einem zweiten Satz die, die nur nach b darin liegen („Davon nur nach b): IO 1.“), und zeigt den Bereich nach a als rote Linie in der Lärmkarte; b ist nur je Immissionsort geprüft.
- Emissionskontingent L_EK
- Nach DIN 45691:2006-12, Begriff 3.7 der flächenbezogene Schallleistungspegel einer Teilfläche in dB(A)/m², getrennt für Tag und Nacht. Aus ihm folgt mit reiner Abstandsdämpfung das Immissionskontingent L_IK je Immissionsort; dagegen wird der Beurteilungspegel des Vorhabens geprüft.
- Entwurf (Angaben)
- Was im Modus „Angaben“ eingegeben, aber noch nicht gespeichert ist, weil es unvollständig ist (etwa ein Prüfregime ohne Begründung) oder anderswo geändert wurde. Er bleibt beim Moduswechsel und im selben Fenster stehen, ist unter dem Formular genannt und wird mit „Speichern“ gespeichert oder mit „Verwerfen“ zurückgenommen (Kapitel 16.6).
- Entwurf (Bericht)
- Eine Fassung, die die sachkundige Person nicht freigegeben hat: „ENTWURF – nicht zur Vorlage“ auf Deckblatt und in jeder Kopfzeile, die Urteile „vorläufig“. Mit offenen Annahmen oder internen Arbeitsvermerken zusätzlich das Wasserzeichen „ENTWURF“ auf jeder Seite (Kapitel 16.8a).
- Erdwall
- Aufgeschütteter Wall, gezeichnet als Linie seiner Krone, mit Kronenhöhe über Gelände, Kronenbreite und Böschung 1 : n. Teil des Geländes, kein Hindernis: Er geht über das Geländeprofil in Bodendämpfung und Abschirmung ein (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3 und 7.4; Kapitel 10.9).
- Ersatzimmissionsort
- Punkt, meist näher an der Anlage, an dem statt am maßgeblichen Immissionsort gemessen werden kann (TA Lärm Anhang A.3.4.2); in der Anwendung für die Abnahmemessung, gerechnet wie ein Immissionsort, aber ohne Urteil (Kapitel 7.7).
- Fassung (Bericht)
- Der eingefrorene Bericht eines Rechenlaufs in einer Sprache: PDF, Berichtsdaten und Berichtspaket, gespeichert mit Prüfsumme SHA-256, Berichtsversion und Erzeugungszeit. Jeder Abruf liefert dieselbe Datei; „Mit aktuellem Stand neu erzeugen“ legt eine neue Fassung an, die alten bleiben (Kapitel 16.8).
- Fassadenpunkt
- Punkt 0,5 m vor der Mitte einer Gebäudewand, entlang der nach außen zeigenden Senkrechten auf die Wand – die Lage eines Immissionsorts nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a, solange das maßgebliche Fenster nicht bekannt ist. Der Fang „Fassade“ setzt ihn beim Zeichnen, „Vor die Fassade setzen“ für einen Immissionsort im Gebäude an der Wand zur Anlage (Kapitel 7.7, 7.7b).
- Fahrverkehr (Aussage)
- Aussage nach TA Lärm Nr. 7.4, Anhang A.2.2, ob Fahrzeuge auf dem Betriebsgrundstück fahren: keiner, oder Fahrzeugart, Anzahl der Fahrten je Zeitraum und Tageszeit, jeweils mit der Grundlage aus den Unterlagen oder der Einschätzung der sachkundigen Person (Kapitel 16.6b, 16.6c). Ohne vollständige Aussage kein „eingehalten“.
- Festlegung der sachkundigen Person
- Eine Entscheidung der sachkundigen Person mit Verfasser, Tag und Text als eigene Art im Unterlagenverzeichnis; zitiert mit ihrer U-Nummer wie eine Unterlage, ohne PDF – der Bericht druckt ihren Text in 8.1 (Kapitel 4.8d).
- Firmen-Bibliothek
- Produkte der Quellenbibliothek aus Konten, die ihre Bibliothek in den Einstellungen mit der Firma teilen (bestätigte E-Mail-Adresse der Firmen-Domain). Sie bleiben vertraulich, sind in der Bibliothek mit „Firma“ und „hinzugefügt von … am …“ gekennzeichnet und lassen sich in die eigene Bibliothek kopieren (Kapitel 8.7).
- Firmen-Domain
- Die E-Mail-Domain der Firma, die der Betreiber der Anwendung einstellt. Konten mit bestätigter Adresse dieser Domain sehen die Firmen-Bibliothek und dürfen ohne eigene Freigabe einen KI-Assistenten verbinden.
- Firsthöhe
- Höhe des höchsten Dachpunkts über dem Boden. Als Schirmkante zu hoch: ein Klotz bis zum First schirmt auch dort ab, wo das Dach schon abfällt.
- Flächenmasse
- Masse einer Wand je m². Nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4 schirmt ein Hindernis nur ab, wenn es mindestens 10 kg/m² wiegt und geschlossen ist.
- Flächennutzungsplan
- Vorbereitender Bauleitplan der Gemeinde; eine mögliche Grundlage der Gebietseinstufung, wenn kein Bebauungsplan besteht (Auswahl „Grundlage der Einstufung“, Kapitel 7.7).
- Freigabe (Bericht)
- Die Erklärung der sachkundigen Person, dass eine Fassung zur Vorlage bestimmt ist: Die Fassung trägt Name, Firma, Qualifikation, Datum und ein Feld für die Unterschrift auf dem Deckblatt, gespeichert mit dem Zeitpunkt in UTC. Erzeugt eine neue, eingefrorene Fassung; gesperrt bei offenen Annahmen, internen Arbeitsvermerken, unvollständigem Umfang und Abgrenzung oder veraltetem Lauf (Kapitel 16.8a). Die Freigabe ersetzt keine Unterschrift.
- Freigabeliste
- Domains und einzelne Adressen, die sich registrieren und anmelden dürfen: die Liste des Servers (
ACCESS_ALLOWLIST, nur zur Ansicht) zusammen mit den Einträgen der Seite „Zugang“. - Fremdgeräusche
- Geräusche am Immissionsort, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen (TA Lärm Nr. 2.4). Verdecken sie Ton oder Impulse einer Quelle nachweislich, kann das am Immissionsort begründet werden (Kapitel 7.7a); ständig vorherrschende Fremdgeräusche regelt TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 5.
- Fundstelle (Bibliothek)
- Wo im Dokument eines Bibliothekseintrags die Werte stehen (Seite, Tabelle, Anhang). Eigenes Feld neben dem Namen des Dokuments; nur der Name wird mit dem Unterlagenverzeichnis verglichen (Kapitel 8.7b, 4.8).
- Gebäudefunktion (LoD2)
- Nutzung eines amtlichen Gebäudes als Code der AdV, z. B. 31001_1000 = Wohngebäude. NoiseCheck zeigt sie im Klartext neben dem Code (Codeliste
BuildingFunctionTypeAdV) und schätzt daraus den Reflexionsverlust nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5, Tabelle 4 (Kapitel 4.8). - Gebietsart
- Einstufung des Immissionsorts nach TA Lärm Nr. 6.1, z. B. Allgemeines Wohngebiet. Sie bestimmt den Immissionsrichtwert (Tabelle in Anhang A dieses Handbuchs). Frühere Fassungen der Anwendung nannten sie „Gebietskategorie“; gespeichert ist sie unverändert (z. B.
MIXED). - Gebietseinstufung
- Zuordnung eines Immissionsorts zu einer Gebietsart nach TA Lärm Nr. 6.1 und 6.6, mit ihrer Grundlage (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, § 34 oder § 35 BauGB) und der Unterlage mit Seite; ohne beides gibt es dort kein Urteil (Kapitel 7.7).
- Geländeprofil
- Die Geländehöhen entlang eines Schallwegs aus dem Geländemodell, im Abstand von 1 m (bei langen Wegen gröber). Daraus folgen die Höhen von Quelle und Immissionsort über Grund (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1) und die Abschirmung durch Gelände (Abschnitt 7.4). Hat ein Weg mit Geländemodell keines oder fehlen entlang des Wegs Höhen (eine Lücke, seit Rechenkern 0.1.32 nicht mehr überbrückt), bleibt der Immissionsort „offen“ (Kapitel 11.4a).
- Genauigkeitsklasse
- Klasse eines Messverfahrens für die Schallleistung nach den Normen der Reihe ISO 3740 ff.; die Norm nennt sie in ihrem Titel: DIN EN ISO 3744 (Hüllflächenverfahren) Klasse 2, ISO 3745 Klasse 1, ISO 3746 Klasse 3. Der Bericht leitet sie aus der Messnorm des Prüfberichts ab, nie aus einer Annahme (Kapitel 16.2, 6.6 des Berichts).
- Hinspringen
- Schaltfläche an einem offenen Punkt (Dialog „Offene Punkte“, Ergebnisse): führt in den passenden Modus, wählt das betroffene Objekt und öffnet den Abschnitt des Objekt-Menüs, in dem die fehlende Angabe steht (Kapitel 4.6a).
- Lücke der Geländeabdeckung
- Kachel im Bereich eines amtlich geladenen Geländemodells, für die der Dienst keine Daten hat (etwa jenseits der Grenze bei BEV oder swisstopo). Sie wird mit dem Modell gespeichert; ein Weg durch sie hat dort kein Geländeprofil, der Immissionsort bleibt „offen“ (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3.1 und 7.4; Kapitel 11.4a).
- Gemengelage
- Nach TA Lärm Nr. 6.7 grenzen gewerblich, industriell oder nach ihren Geräuschen vergleichbar genutzte Gebiete an Gebiete, die zum Wohnen dienen. Die Richtwerte der Wohngebiete können dann auf einen geeigneten Zwischenwert erhöht werden, soweit die gegenseitige Pflicht zur Rücksichtnahme es erfordert; die Werte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden, und der Stand der Lärmminderungstechnik wird vorausgesetzt. In der Anwendung als manueller Richtwert mit Grundlage (Kapitel 7.7).
- Genauigkeit
- Geschätzte Genauigkeit eines berechneten Pegels nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 5: ± 1 dB oder ± 3 dB je nach Höhe und Abstand, über 1000 m keine Angabe. Gilt ohne Abschirmung und Reflexion (Kapitel 12.9).
- Geräuschkontingentierung
- Verfahren nach DIN 45691:2006-12, mit dem ein Bebauungsplan festlegt, wie viel Geräusch die Teilflächen eines Plangebiets abgeben dürfen: als Emissionskontingent L_EK je Quadratmeter (Emissionskontingentierung, Abschnitt 4) oder als Immissionskontingent L_IK je Teilfläche und Immissionsort (Immissionskontingentierung, Anhang B; Kapitel 15).
- Geräuschspitze, kurzzeitige (L_AFmax)
- Einzelner kurzer Höchstpegel, z. B. beim Schalten. Nach TA Lärm Nr. 6.1 darf sie den Richtwert tags um höchstens 30 dB(A), nachts um höchstens 20 dB(A) überschreiten; gerechnet nach Anhang A.2.3.5 mit L_WA,max (Kapitel 8.9).
- Geschossansatz
- Höhe eines Immissionsorts aus der belegten Zahl der Geschosse, wenn die Unterlagen die Fensterhöhe nicht nennen: Erdgeschoss 2,0 m, je weiteres Geschoss 2,8 m mehr – eine Konvention von BESS-NoiseCheck, keine Vorgabe der Norm (TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a verlangt die Fenstermitte). Gilt nur mit allen Geschossen der Fassade als eigene Immissionsorte; maßgeblich ist der lauteste (Kapitel 7.7c).
- Gesamt-Immissionswert L_GI
- Nach DIN 45691:2006-12, Begriff 3.3 der Wert, den die Summe aller einwirkenden Anlagengeräusche – auch von außerhalb des Plangebiets – in einem betroffenen Gebiet nach der Planungsabsicht der Gemeinde nicht überschreiten darf; in der Regel nicht über dem Richtwert der TA Lärm (Abschnitt 4.1, Kapitel 15.3). Der Plangeber legt ihn fest; in NoiseCheck ist er eine Pflichteingabe, der Richtwert steht nicht an seiner Stelle.
- Gesamtbelastung
- Belastung eines Immissionsorts durch alle Anlagen, für die die TA Lärm gilt (TA Lärm Nr. 2.4); in der Prognose die energetische Summe aus Vorbelastung und Zusatzbelastung nach TA Lärm Anhang A.1.2, Gleichung G1.
- Gleichzeitigkeitsgruppe (Geräuschspitzen)
- Quellen, deren kurzzeitige Geräuschspitzen zusammen auftreten, z. B. eine Reihe auf einem gemeinsamen Schaltsignal. Ihre Spitzen werden nach TA Lärm Anhang A.2.3.5, Gleichung G3 addiert; verschiedene Gruppen nicht (Kapitel 8.9).
- Grenzstreifen (Standort grenznah)
- Band von 300 m beiderseits der amtlichen Staatsgrenze (VG250 des BKG, Lagegenauigkeit ± 100 m), gegen die der Server den Projektmittelpunkt prüft; die Küste ist keine Grenze. Weiter außen lehnt der Server das Projekt ab. Ein Standort darin bekommt den Hinweis „Standort grenznah – Land anhand der Unterlagen bestätigen“ und bis dahin kein Urteil; das Land belegen die Unterlagen unter „Land des Standorts“ (Kapitel 16.6d).
- Grundrissaktualität (LoD2)
- Datum, zu dem die Vermessung den Grundriss eines LoD2-Gebäudes zuletzt geprüft hat (Attribut
Grundrissaktualitaet). Steht im Inspektor als „Grundriss Stand“; nicht zu verwechseln mit dem Erstelldatum des Modellobjekts (creationDate, „Modellobjekt erstellt“). - Größenbedingung der Reflexion
- Eine Fläche wirft Schall in einem Oktavband nur zurück, wenn sie groß gegenüber der Wellenlänge ist (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5, Gl. 19). Nach dem Wortlaut zählt die kleinste Abmessung mit dem Einfallswinkel, nach ISO 9613-2:2024, Gl. 26/27 jede Abmessung mit dem Winkel in ihrer Ebene. Seit Rechenkern 0.1.20 reflektiert ein Band in der Voreinstellung, wenn eine der beiden Lesarten es ergibt – die sichere Seite (Kapitel 11.4b).
- Handbuch-Abfrage (get_help)
- Werkzeug des KI-Assistenten, das in diesem Handbuch, im Glossar und in den (i)-Texten nachschlägt und sucht; die Kapitel stehen auch als Ressourcen
bess://handbuch/… bereit. - Herkunft des Datums
- Woher das Datum einer Unterlage stammt: auf der Unterlage gedruckt, nur aus dem Dateinamen oder nur aus den PDF-Metadaten. Nur ein gedrucktes Datum bestimmt die Unterlage; die beiden anderen zählen wie „undatiert“ – mit Eingangsdatum und PDF (Kapitel 4.8b).
- Höhen über Grund
- Für die Bodendämpfung zählen die Höhen von Quelle und Immissionsort über dem Boden an ihrem Standort (ISO/TR 17534-3, Testfall T06).
- Höhenlinie
- Linie gleicher Höhe über NHN aus dem Geländemodell, im Modus „Gelände“ über der Höhenkarte; jede fünfte ist eine dickere, beschriftete Zähllinie. Nur Darstellung (Kapitel 10.5a).
- Hüllfläche
- Gedachte Fläche um eine Quelle, über die die Schallleistung aus gemessenen Schalldruckpegeln bestimmt wird; in der Anwendung die Messfläche um den Bezugsquader nach DIN EN ISO 3744:2011-02 (siehe Messfläche, Kapitel 8.3b).
- Immissionskontingent L_IK
- Nach DIN 45691:2006-12, Begriff 3.6 der Wert, den der Beurteilungspegel der Geräusche einer Teilfläche i am Immissionsort j nicht überschreiten darf; bei der Emissionskontingentierung aus deren L_EK berechnet (Abschnitt 4.5, nur geometrische Ausbreitung). Die Summe über die Teilflächen wird mit dem Planwert verglichen. Bei der Immissionskontingentierung nach DIN 45691:2006-12, Anhang B wird L_IK,i,j je Teilfläche und Immissionsort selbst festgesetzt (Kapitel 15.8).
- Immissionsort (IO)
- Punkt, für den der Beurteilungspegel bestimmt wird. Die Lage des maßgeblichen Immissionsorts regelt TA Lärm Anhang A.1.3: Buchstabe a bei bebauten Flächen 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums nach DIN 4109, Buchstabe b bei unbebauten Flächen an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, auf der Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen gebaut werden dürfen, Buchstabe c bei baulich verbundenen Räumen, Körperschall und tieffrequenten Geräuschen im Raum selbst (Kapitel 7.7).
- Immissionsrichtwert (Richtwert)
- Nach TA Lärm Nr. 6.1 für die Gebietsart festgelegter Wert für Tag und Nacht. Im Inspektor steht er in der Zeile „Richtwert Tag / Nacht“.
- Innenhof
- Fläche im Umriss eines Gebäudes, die der Baukörper nicht ausfüllt, gespeichert als innerer Ring. Ihre Wände reflektieren in den Hof und schirmen einen Weg in den Hof oder aus ihm heraus ab (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.4 und 7.5). Ein Punkt im Hof liegt außerhalb des Gebäudes. Kapitel 7.5b.
- Installationen (A_site)
- Zusätzliche Dämpfung durch Streuung an Installationen auf Industriegelände (Rohre, Kästen, Konstruktionselemente, etwa ein PV-Feld) nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.2: Schätzung nach Tabelle A.2 proportional zum Weg durch die Installationen, höchstens 10 dB; die Norm empfiehlt eine Messung. Nur angesetzt, wenn sie im Projekt eingeschaltet und begründet ist (Kapitel 9.6a).
- Irrelevanzkriterium
- Nach TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2 ist der Beitrag einer Anlage nicht relevant, wenn ihre Zusatzbelastung den Richtwert um mindestens 6 dB unterschreitet. Die Vorbelastung muss dann nicht ermittelt werden (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 6 Satz 2); der Richtwert wird nicht abgesenkt.
- ISO 9613-2:2024
- Internationale Neufassung der Ausbreitungsnorm. In Deutschland nicht eingeführt (Entwurf DIN EN ISO 9613-2:2024-10 zurückgezogen). Für die Schallausbreitungsrechnung verweist TA Lärm Anhang A.2.3.4 auf den Entwurf DIN ISO 9613-2, Ausgabe September 1997; die DIN ISO 9613-2:1999-10 ist laut ihrem Nationalen Vorwort gegenüber diesem Entwurf unverändert und wird deshalb gerechnet. Die Anwendung übernimmt aus ISO 9613-2:2024 die Rechnung der Reflexion zweiter Ordnung (Abschnitt 7.5.3, Gl. 29; die Grundlage unter DIN ISO 9613-2:1999-10 ist ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9) und bietet die neue Abschirmung (Abschnitt 7.4, Gl. 18–21) als Vergleich an (Kapitel 9.7).
- ISO/TR 17534-3
- Technischer Bericht mit abgestimmten Auslegungen und Testfällen (T01–T19) zu DIN ISO 9613-2. Die Rechnung von BESS-NoiseCheck ist an allen Testfällen T01–T19 geprüft; T05 und T07 betreffen das alternative Bodenverfahren (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2, Kapitel 9.8). Abweichungen über der Toleranz von 0,05 dB: T09 bei 63 Hz und T19 (250 Hz reflektiert); T18 weicht bei 63 Hz um 0,056 dB ab und liegt damit innerhalb der für dieses Band erweiterten Toleranz von 0,065 dB – begründet in den Entwurfsentscheidungen und auf der Seite „Qualitätssicherung und Konformität“.
- Isophone
- Linie gleichen Pegels in der Lärmkarte; in der Anwendung in 5-dB-Stufen.
- Jahr des letzten Datenbezugs
- Das Jahr im Quellenvermerk amtlicher Karten und Luftbilder („© GeoBasis-DE / BKG (2026)“): das Jahr, in dem die Daten beim Dienst abgerufen wurden. NoiseCheck nimmt es aus seinem Kachelspeicher; ohne abgerufene Kachel steht „Abruf unbekannt“ (Kapitel 6.1).
- K_I (Impulszuschlag)
- Zuschlag für Impulshaltigkeit; in der Prognose nach TA Lärm Anhang A.2.5.3 3 oder 6 dB.
- K_met
- Korrekturfaktor für die Witterung im Abschirmmaß D_z nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Gleichung 18; für die seitliche Beugung gleich 1.
- K_R
- Kurzzeichen des Ruhezeitenzuschlags in TA Lärm Anhang A.1.4, Gleichung G2 (siehe Ruhezeitenzuschlag).
- K_T (Tonzuschlag)
- Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit; in der Prognose nach TA Lärm Anhang A.2.5.2 3 oder 6 dB je nach Auffälligkeit, bei Messung nach TA Lärm Anhang A.3.3.5 mit DIN 45681 (dort die Entwurfsfassung Mai 1992; heute DIN 45681:2005-03; 0–6 dB). Bei Quellen mit Terzspektrum immer mit Begründung (Kapitel 8.7a).
- Kartengebiet
- Die Fläche, über die die Lärmkarte gerechnet wird: die Quellen plus 400 m und jeder Immissionsort plus 200 m, innerhalb des Projektbereichs (Kapitel 13.2).
- KI-Assistent (MCP)
- Ein Sprachmodell wie Claude, das BESS-NoiseCheck über das Model Context Protocol bedient. Es arbeitet nach Ihrer Zustimmung in Ihrem Konto.
- KMZ, KML
- Dateiformate für Geodaten (Keyhole Markup Language; KMZ ist die gepackte Form), etwa Positionen des Projektierers aus Google Earth. Als Unterlage hochgeladen, zeigt der Bericht sie nicht, sondern nennt sie mit Dateiname und Prüfsumme und legt sie dem Berichtspaket bei; Dateien mit Skripten nimmt NoiseCheck nicht an (Kapitel 4.8, 16.7).
- Konformitätsnachweis
- Zu jeder Version des Rechenkerns eingefrorene Ergebnisse der Testaufgaben von ISO/TR 17534-3:2015 und die Bewertung nach DIN 45687-1:2025-12; erreichbar in der Hilfe unter „Qualitätssicherung“ und unter
/konformitaet/<Version>, auf die der Bericht verweist. - Kontosperre
- Ein Administrator sperrt ein Konto auf der Seite „Nutzer“: Anmeldungen und verbundene KI-Assistenten enden sofort, anmelden lässt es sich nicht mehr, die Daten bleiben. Keine Löschung; ein Administrator kann die Sperre aufheben.
- Koordinatentabelle (Positionsimport)
- Liste des Projektierers mit Name, Art, Lage, Maßen und Höhe je Objekt, als CSV, Excel oder GIS-Datei; daraus legt „Positionen importieren“ die Objekte an (Kapitel 7.13). Ist die Spalte „Dokument“ ein Eintrag des Unterlagenverzeichnisses („U1“ oder sein Titel) und „Seite“ gefüllt, belegt sie die Lage jedes Objekts.
- Kurzzeichen (Gebietsart)
- Zeichen eines Baugebiets im Bebauungsplan nach Baunutzungsverordnung, z. B. MI für Mischgebiet. NoiseCheck übernimmt es nur, wenn es genau ein Gebiet nach TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, 1998, geändert 2017), Nummer 6.1 bezeichnet (Tabelle in Anhang A, „Kurzzeichen aus Bebauungsplänen“); SO, WB, MDW werden nicht zugeordnet, die Gebietsart folgt dort nach Nummer 6.6 im Einzelfall.
- Lärmkarte
- Flächige Darstellung des Beurteilungspegels auf einem Raster in fester Höhe über Gelände, mit Isophonen; am Tag ohne Ruhezeitenzuschlag (TA Lärm Nr. 6.5, Kapitel 13).
- Lauf veraltet (Bericht)
- Vermerk einer Fassung, deren Rechenlauf beim Erzeugen nicht mehr zur Zeichnung passte: rot auf dem Deckblatt und über jeder Seite, mit dem Stand (Erzeugungszeit). Wird ein Lauf erst später veraltet, bleibt seine Fassung ohne Vermerk (Kapitel 16.2, 16.8).
- LoD2 (3D-Gebäudemodell)
- Amtliches Gebäudemodell der Landesvermessung mit gemessenem Grundriss und Dachform. Im Modus Abschirmungen als Umrisse ladbar; übernommene Gebäude tragen die Traufhöhe als Höhe. Ein Gebäude steht höchstens einmal im Projekt; ein vor dem 20.10.2026 doppelt übernommenes mit eigenen Werten heißt „LoD2-Gebäude doppelt übernommen“ (Kapitel 7.5a).
- L_Aeq (Mittelungspegel)
- Energetisch gemittelter A-bewerteter Pegel über eine Zeit; nach TA Lärm Anhang A.2.5.1, Gleichung G5 der Mittelungspegel der Anlage in einer Teilzeit, aus dem der Beurteilungspegel gebildet wird.
- L_W′ (längenbezogener Schallleistungspegel)
- Schallleistung einer Linienquelle je Meter Länge in dB(A)/m; die ganze Linie hat L_WA = L_W′ + 10 lg(L / 1 m) (Kapitel 7.4a).
- Linienquelle
- Quelle in Form einer Linie – Lüfterreihe, Fahrweg –, die die Rechnung in Punktquellen zerlegt, jedes Stück klein gegen den Abstand zu den Immissionsorten (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4; Kapitel 7.4a).
- L_p (Schalldruckpegel)
- Am Ort gemessener oder berechneter Pegel; nicht mit L_W zu verwechseln.
- L_WA (A-bewerteter Schallleistungspegel)
- Kennwert der Schallabstrahlung einer Quelle unabhängig vom Abstand; Eingangsgröße der Rechnung.
- L_WA max
- Im Bericht (Kapitel 2.1) und im Berichtspaket (
lwaMaxDbA) der größte L_WA der laufenden Betriebszustände einer Quelle über Tag und Nacht, je Gerät. Welcher Zustand in welchem Zeitraum gerechnet ist, steht daneben unter „Betrieb“ bzw. in periods (Kapitel 16.2, 16.7). - L_WA aus Pegeln je Seite
- Die Schallleistung, die die Schalldruckpegel je Seite eines Containers ergeben: L_W = L_p + 10 lg S/S_0 nach DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18, mit der quaderförmigen Messfläche S (Abschnitt 7.2.4, Gleichung 9) und dem über ihre Teilflächen gemittelten Pegel (Abschnitt 8.2.2.2, Gleichung 14), also 10 lg Σ 10^(0,1 · L_p,i) · S_i / S_0; die Pegel wie angegeben, ohne K1/K2 (Abschnitt 8.2.4, Gleichung 17). Nur zur Kontrolle neben dem L_WA des Betriebszustands, der gerechnet wird; mehr als 3 dB Unterschied ergibt einen Hinweis (Kapitel 8.6b).
- Maßgeblicher Immissionsort
- Der Ort im Einwirkungsbereich, an dem eine Überschreitung der Richtwerte am ehesten zu erwarten ist (TA Lärm Nr. 2.3); seine Lage regelt Anhang A.1.3 (siehe Immissionsort). Im Inspektor begründen Sie unter „Warum maßgeblich“, warum ein Punkt maßgeblich ist.
- Markierung (offener Punkt)
- Rand und Abzeichen an einem Objekt auf der Karte und in der Objektliste, in Farbe und Symbol des schwersten offenen Punkts dieses Objekts; ein Klick zeigt dessen Punkte (Kapitel 4.6f).
- Maßstabsleiste
- Auf dem Lageplan gezeichnete Strecke bekannter Länge. Sie wird beim Verkleinern mit verkleinert und bleibt deshalb richtig, anders als die Maßstabsangabe im Plankopf. Grundlage für „Maßstab prüfen“ (Kapitel 6.3b).
- Messfläche (Quader)
- Gedachte Fläche im Messabstand d um eine Maschine, über die der Hersteller den Schalldruckpegel misst (DIN EN ISO 3744:2011, Abschnitt 7.2.4): ein Quader mit S = 4(ab + bc + ca), a = L/2 + d, b = B/2 + d, c = H + d. Aus ihr folgen L_WA = L_p + 10 lg(S/1 m²) – im Betriebszustand (Kapitel 8.3b) und in der Bibliothek (Kapitel 8.7) – und die Anteile je Seite aus Pegeln je Seite (Kapitel 8.6a).
- Messunsicherheit U (erweitert)
- Die Unsicherheit, die ein Prüfbericht zu einem gemessenen Schallleistungspegel angibt, in dB. Die Anwendung druckt sie je Betriebszustand in Kapitel 6.6 des Berichts, wenn sie im Bibliothekseintrag steht (Kapitel 8.7d); gerechnet wird damit nicht.
- Mitwind
- Wind von der Quelle zum Immissionsort – die für die Schallausbreitung günstige Wetterlage und damit für die Nachbarn die ungünstigste. DIN ISO 9613-2:1999-10 rechnet den Pegel bei Mitwind (Abschnitte 1 und 5): Wind innerhalb von ±45° der Richtung von der Quelle zum Empfänger mit etwa 1 bis 5 m/s, gemessen in 3 bis 11 m Höhe, oder gleichwertig eine leichte Bodeninversion. Ohne Windstatistik ist C₀ = 0 dB (Kapitel 10a).
- Nahfeld
- Begriff der Anwendung (akustisch ist „Nahfeld“ anders belegt): Bereich näher als das Doppelte der größten Abmessung einer Quelle. Dort darf die Quelle nicht als Punkt gerechnet werden (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4 nennt die Bedingung d > 2 H_max für die äquivalente Punktquelle einer Gruppe). NoiseCheck prüft das für Punktquellen und Container ohne Schallaustritte je Seite; an einem Immissionsort im Nahfeld einer solchen Quelle gibt es kein Urteil, bis sie zerlegt ist (seit 11.10.2026, Kapitel 18.17).
- NHN (Normalhöhennull)
- Bezugsfläche der amtlichen Höhen in Deutschland; Geländehöhen und Stationshöhen des DWD stehen in m ü. NHN.
- Nächster Schritt
- Der eine offene Punkt, den die To-do-Karte in der Seitenleiste zeigt – gewählt nach Schwere; Projektbereich und Unterlagenverzeichnis stehen vorn (Kapitel 4.6).
- Obergrenze (*)
- Ein Pegel, den der Prüfbericht als oberen Grenzwert kennzeichnet (oft mit *), etwa weil der Abstand zum Fremdgeräusch zu klein war: Der wahre Wert liegt nicht darüber. Steht im Bericht je Betriebszustand in Kapitel 6.6 (Kapitel 8.7d).
- Objektname
- Name eines Objekts im Projekt („C 1“, „IO 2“, „W 1“). Er ist Schlüssel für Zuschläge je Quelle, Planwerte, Teilflächen und offene Punkte und gehört genau einem Objekt; verglichen wird ohne Leerzeichen am Rand und ohne Groß-/Kleinschreibung (Kapitel 7.1).
- Offen
- Bewertung eines Immissionsorts ohne Urteil, weil eine Eingabe fehlt, die die Norm verlangt – etwa, weil er weniger als 6 dB unter dem Richtwert liegt und die Vorbelastung nicht angegeben ist (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2 und 6, Nr. 4.2 Buchst. c). Ein „offen“ nennt immer seinen Grund mit der Norm: in der Ergebnisliste, im Bericht und für den Assistenten (Kapitel 12.3). In der Ergebnisliste stehen Gründe, die an allen Immissionsorten gelten, einmal oben unter „Offen an allen Immissionsorten“ (hat ein Immissionsort ein Urteil: „Gilt an allen Immissionsorten“), je Immissionsort seine eigenen im Chip „offen – n Gründe“ (Kapitel 12.2a).
- Offene Punkte
- Alles, was einem Projekt für ein belastbares Ergebnis fehlt, je Punkt mit Schwere, dem einen Schritt und der Norm im (i); als Dialog mit Fortschritt „x von y erledigt“ und als Knopf in der Kopfleiste (Kapitel 4.6a, 4.6e). Der KI-Assistent bekommt dieselbe Liste als
offen. - Oktavband, Terz
- Frequenzbänder des Spektrums. Gerechnet wird in acht Oktaven (63 Hz–8 kHz); Herstellerberichte nennen meist Terzen (drei je Oktave), die die Anwendung zu Oktaven summiert. Das Terzspektrum selbst bleibt in der Bibliothek und im Rechenlauf erhalten (Kapitel 8.7a).
- OpenStreetMap (OSM)
- Freie Karte. Liefert Bodenarten für den Bodenfaktor G und auf Wunsch Gebäudegrundrisse (Höhen dort oft geschätzt, deshalb „ungeprüft“).
- Geodaten (online abgerufen)
- Art eines Eintrags im Unterlagenverzeichnis für Daten, die NoiseCheck selbst online abruft, z. B. Gebäude aus dem LoD2-Modell eines Landes oder aus OpenStreetMap. Die Übernahme legt ihn mit Herausgeber, Lizenz und Abrufdatum an (Kapitel 4.8).
- Geodaten-Beleg
- Beleg eines von Hand eingetragenen Eintrags der Art „Geodaten“ oder „Amtliche Daten“ (LoD2, DGM, ALKIS, DWD …) statt eines PDFs in der Anlage: Dienst/URL, Lizenz und Abrufdatum; der Bericht nennt sie in 8.1 als Datenquelle. Fehlt eines davon: „Geodaten-Beleg unvollständig“, kein Urteil (Kapitel 4.8c).
- Overpass-Server
- Öffentliche Server, über die sich Ausschnitte aus der OpenStreetMap-Datenbank abfragen lassen. NoiseCheck fragt vier davon nacheinander (Kapitel 9.2) und hebt jede Antwort mit ihrem Abrufdatum 24 Stunden auf.
- Orientierung zur Tonhaltigkeit
- Prüfung eines Terzspektrums auf Terzen, die beide Nachbarterzen deutlich übersteigen (15 dB bis 125 Hz, 8 dB von 160 bis 400 Hz, 5 dB ab 500 Hz), nach dem Übersichtsverfahren von ISO 1996-2:2017, Anhang K (informativ). Nur ein Hinweis für den Gutachter: kein Bestandteil der TA Lärm, setzt kein K_T; maßgeblich bleibt TA Lärm Anhang A.2.5.2 (Kapitel 8.7a).
- Papierkorb
- Ablage gelöschter Projekte (Seite „Papierkorb“). Ein Projekt bleibt dort, bis Sie es wiederherstellen oder endgültig löschen. Beim Löschen entfallen Geländemodell, Lageplan und Lärmkarten; Objekte, Rechenläufe und Fassungen der Berichte bleiben (Kapitel 3.6).
- PCS / Wechselrichter
- Power Conversion System: Umrichter zwischen Batterie und Netz, oft mit Lüftern; in der Anwendung eine Punktquelle, auch mehrere gleiche Geräte an einem Punkt (Kapitel 7.4, 8.5).
- PDF/A
- Archivform von PDF (ISO 19005): alle Schriften und Farben stecken in der Datei, damit sie in Jahren gleich aussieht. Der Bericht bettet seit 21.10.2026 seine Schrift ein und verwendet Bildobjekte – die Voraussetzung für PDF/A-2b; als PDF/A erzeugt wird er noch nicht (Kapitel 16.2).
- Planum (Aufschüttung, Abtrag)
- Fläche, deren Gelände nach dem Bau anders liegt als im Geländemodell: eben auf einer Höhe über NHN oder um einen Betrag über bzw. unter dem heutigen Gelände, mit Böschung am Rand. Geht über das Geländeprofil in Bodendämpfung und Abschirmung ein (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3 und 7.4; Kapitel 10.8).
- Planwert L_Pl
- Nach DIN 45691:2006-12, Begriff 3.5 der Wert, den die Summe der Geräusche aller Anlagen im Plangebiet am Immissionsort nicht überschreiten darf; aus L_GI und der Vorbelastung nach Gleichung 1 (Kapitel 15.3).
- Projektbereich
- Kreis mit 3 km Radius um den Projektmittelpunkt; alle Objekte liegen darin, Gelände und Boden werden für ihn geladen.
- Prüfhinweis
- Hinweis der Anwendung auf eine typische Beanstandung in der Prüfung einer Prognose (Kapitel 12.6).
- Prüfregime
- Ob die Anlage nach TA Lärm Nr. 3 (genehmigungsbedürftig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG) oder Nr. 4 (nicht genehmigungsbedürftig, vereinfachte Regelfallprüfung nach TA Lärm Nr. 4.2) beurteilt wird; Angabe im Modus „Angaben“ mit Begründung, oder „Nicht angegeben“. Neue Projekte beginnen mit „Nicht genehmigungsbedürftig“ vorgewählt; ohne Begründung gilt es als nicht angegeben (Kapitel 16.6). Die Vorbelastung „nicht erforderlich“ (TA Lärm Nr. 4.2 Buchstabe c) zählt nur mit dem Prüfregime Nr. 4 (Kapitel 12.3).
- QSI (Qualitätssicherungs-Schnittstelle)
- Austauschformat für Schallmodelle nach DIN/TS 8998-1: Modelldatei
.qsi und Shapefiles. DIN 45687-1:2025-12, Abschnitt 6.2.4 verlangt, dass Schallsoftware es lesen und schreiben kann (Kapitel 16.4). - Qualität der Prognose
- Angaben nach TA Lärm Anhang A.2.6 zur Zuverlässigkeit der Prognose: Genauigkeit der Ausbreitung nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 5 und Grundlage der Schallleistungen; Kapitel 6.6 des Berichts (Kapitel 16.5).
- Quelle der Werte
- Eintrag des Unterlagenverzeichnisses und Seite/Tabelle, aus denen die Werte eines Betriebszustands stammen; im Bericht „U3, S. 4“. Bei Handeingabe Pflicht, sonst bleibt das Urteil offen (Kapitel 8.3a).
- Quellenbibliothek
- Herstellerdaten mit Betriebszuständen (Temperatur, Last), Spektrum und Quellenangabe. Werte aus Messberichten sieht nur das Konto, das sie angelegt hat.
- Raumwinkelmaß K_0 (überschlägige Prognose)
- Zuschlag für die Abstrahlung in einen Teilraum nach VDI 2714:1988-01, Tabelle 2, auf die TA Lärm Anhang A.2.4.3 verweist: 3 dB für eine Quelle auf dem Boden (Halbraum), je weitere reflektierende Fläche an der Quelle 3 dB mehr. In der detaillierten Rechnung steckt der Boden dagegen in A_gr (D_c, Kapitel 8.5).
- Rechengrundlagen
- Was ein Rechenlauf angesetzt hat (Bodenfaktor, Gelände, Bewuchs, Installationen, Luft, C₀, Reflexionen). Im Modus Ergebnisse aufklappbar, im Bericht unter „Berechnungsgrundlagen“.
- Rechenkern (Version)
- Der Teil der Anwendung, der die Ausbreitung und Beurteilung rechnet. Jede Änderung, die Ergebnisse ändern kann, bekommt eine neue Version mit eingefrorenem Konformitätsnachweis; Rechenlauf und Bericht nennen sie.
- Rechenlauf
- Gespeichertes, unveränderliches Ergebnis einer Berechnung mit Eingaben, Einstellungen, Ausbreitungstermen und Eingabe-Fingerabdruck.
- Referenzplan
- Lageplan als Bild oder PDF unter der Zeichnung, zum Abzeichnen der Anlage (Kapitel 6.3). Er nennt seine Unterlage mit Seite (Kapitel 6.3a); in die Rechnung geht er nicht ein.
- Reflexion zweiter Ordnung
- Schall, der an zwei Flächen nacheinander reflektiert wird, etwa in der Gasse zwischen zwei Containerreihen. Unter DIN ISO 9613-2:1999-10 begründet nach ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9 (Klasse A: Höhere Ordnungen ausdrücklich einbeziehen); gerechnet nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3 mit einer Spiegelquelle der Spiegelquelle und dem Reflexionsverlust beider Flächen (ISO 9613-2:2024, Gl. 29). Seit Rechenkern 0.1.30 mit beiden Rechenvorschriften, nur an den Immissionsorten und nur für einander zugewandte Flächenpaare bis 60 m und 60° (Festlegung der Anwendung; Kapitel 11.4a). Das Paar können auch zwei Wände desselben Gebäudes bilden, die sich über einen Innenhof gegenüberstehen (U- oder L-förmiger Umriss; seit Rechenkern 0.1.31).
- Reflexionsgrad ρ (Schallreflexionsgrad)
- Anteil der Schallenergie, den eine Fläche zurückwirft, zwischen 0 und 1; Schätzwerte in DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 4. Eine Fläche reflektiert in der Rechnung nur mit ρ > 0,2 (Abschnitt 7.5; Kapitel 7.6a).
- Reflexionsverlust
- Pegelminderung bei der Reflexion an einer Fläche: −10 lg ρ, folgt aus Gleichung 20 von DIN ISO 9613-2:1999-10; Tabelle 4 gibt dazu nur Schätzwerte für ρ. Ab 7 dB (ρ ≤ 0,2) reflektiert die Fläche nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 nicht mehr (Kapitel 7.6a).
- Reflexionsweg
- Weg einer Teilquelle über eine reflektierende Fläche (erste Ordnung, DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5) oder über zwei (zweite Ordnung, ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3) zum Immissionsort, gerechnet von der Spiegelschallquelle mit dem Reflexionsverlust. In „Alle Wege (CSV)“ eine eigene Zeile mit Ordnung, Reflektor und Reflexionspunkt (Kapitel 16.1a).
- Relevanzgrenze
- Nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 erfüllt ein Vorhaben die Kontingente auch, wenn sein Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert um mindestens 15 dB unterschreitet – sofern der Bebauungsplan das nicht ausschließt.
- Repräsentative Station (Begründung)
- Die DWD-Station, die für den Standort steht. DIN ISO 9613-2:1999-10 verlangt örtliche Werte (Abschnitt 7.2, Anmerkung 9; Abschnitt 8, Anmerkung 20). Liegt die gewählte Station für die Luftmittel oder die Temperaturstufe weiter als 30 km, für den Wind weiter als 50 km entfernt oder mehr als 100 m höher oder tiefer als der Standort, braucht die Wahl eine Begründung; ohne sie gibt es kein Urteil (Kapitel 10a.10).
- Revision der Projekteinstellungen
- Zähler, der mit jeder Änderung der Einstellungen eines Projekts (Angaben für den Bericht, Projektwert G, Begründungen, Stationen, Temperaturstufen, Luftwerte, Kontingentplan, Bodenklassen, Referenzplan) um eins steigt. Eine Änderung nennt die Revision, auf der sie beruht; ist inzwischen eine neuere gespeichert, lehnt der Server sie ab, statt den neueren Stand zu überschreiben (Kapitel 4.7c). Objekte haben jedes ihre eigene Revision (Kapitel 4.7).
- RF_TU (relative Feuchte des DWD, Bezug über Wasser)
- Stündliche relative Feuchte der DWD-Stationen in 2 m Höhe. ISO 9613-1:1993, Anhang B, Anmerkung 11 rechnet sie auch unter 0 °C gegenüber Wasser; der DWD hat das für seine automatischen Sensoren EE33 und HMP45D bestätigt (schriftliche Auskunft vom 19.10.2026). Welches Gerät gemessen hat, prüft NoiseCheck je Station aus den Gerätemetadaten (Kapitel 10a.12).
- Richtungssektor
- Nach DIN 45691:2006-12, Anhang A.2 ein Winkelbereich, von Strahlen aus einem Bezugspunkt im Plangebiet begrenzt; für Immissionsorte darin erhöhen sich die Emissionskontingente um das Zusatzkontingent des Sektors (Kapitel 15.5).
- Ruhezeitenzuschlag (K_R)
- Zuschlag von 6 dB für die Ruhezeiten am Tag (TA Lärm Nr. 6.5). Der Wortlaut von Nr. 6.5 nennt die Gebiete nach Nr. 6.1 „Buchstaben d bis f“; nach dem Schreiben des BMUB vom 07.07.2017 sind seit der Einfügung der urbanen Gebiete die Buchstaben e bis g gemeint (Kapitel 12.4). An Sonn- und Feiertagen 7 Ruhestunden, werktags 3.
- Schalldaten fehlen
- Angabe an einem Betriebszustand, dass die Quelle zur Anlage gehört, ihre Unterlagen aber keine Schallleistung nennen (Kapitel 8.2a). Die Quelle wird nicht gerechnet und kein Wert angenommen; bis die Daten vorliegen, gibt es kein Urteil „eingehalten“ (TA Lärm Anhang A.2.2: alle Quellen der Anlage; Anhang A.2.6: Angaben zur Datengrundlage). Ein Überschreiten bleibt eines. Mit Quelle verlangt sind dann nur die Lage (ein Container auch Abmessungen, mit Spitzenpegel auch die Quellhöhe) und der Beleg der fehlenden Schalldaten – die Unterlage mit Seite, die zeigt, dass keine Schallleistung angegeben ist.
- Schallaustritt
- Stelle an einem Container, an der der Schall austritt (Klimagerät, Lüfter). Ein Austritt „je Seite“ strahlt nur nach vorn; der Container schirmt dahinter ab. Die Anteile aller Austritte ergeben 100 %, sonst kein Urteil (Kapitel 8.6). Sitzt einer genau an der Oberkante, siehe „Austritt an der Oberkante“.
- Schallschutzwand
- Gezeichnete Wand, die abschirmt und reflektiert; sie schirmt nur mit mindestens 10 kg/m² und geschlossener Fläche (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4; Kapitel 7.6). Kurzzeichen W.
- Schallquelle
- Objekt, das Schall abstrahlt und in der Rechnung als Punktquelle eingeht (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4, Beschreibung der Schallquelle) – in BESS-NoiseCheck BESS-Container, PCS/Wechselrichter und Trafostationen; der Arbeitsmodus dafür heißt „Schallquellen“. Kurz „Quelle“. Nicht zu verwechseln mit der Quelle einer Angabe (Dokument, Seite, Stand; siehe „Quelle der Werte“).
- Schirmkante
- Oberkante eines Hindernisses, über die der Schall gebeugt wird. Bei Gebäuden standardmäßig die Traufe.
- Schlüsselloch-Ring
- Ein Umriss, der einen Innenhof über einen Schlitz oder einen Punkt in denselben Ring zeichnet. Die Anwendung liest ihn als Außenring und Innenhof, wenn das eindeutig ist und die Fläche gleich bleibt. Das wird gemeldet und im Bericht genannt. Kapitel 7.5b.
- Schweregrad (To-do)
- Was ein offener Punkt verhindert: Rechnung gesperrt (rot mit Schloss), kein Urteil oder kein „eingehalten“ (rot), kein „überschritten“ oder Kontingentprüfung offen (orange), Hinweis (blaugrau). Nur „Rechnung gesperrt“ sperrt die Rechnung – im Editor und auf dem Server (Kapitel 4.6b).
- Seitliche Beugung
- Schallweg um die senkrechten Kanten eines Hindernisses herum; DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4 rechnet ihn neben dem Weg über die Oberkante, ausgelegt nach ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitte 5.2 bis 5.8 (Kapitel 11.4a).
- Seltene Ereignisse
- Ereignisse an höchstens zehn Tagen oder Nächten im Jahr und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden, gesondert beurteilt nach TA Lärm Nr. 7.2 mit den Werten nach Nr. 6.3; die Anwendung rechnet sie nicht, der Bericht nennt Ihre Angabe (Kapitel 16.6).
- Sensitivität nach ISO 9613-2:2024
- Zweite Rechnung mit der Abschirmung nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.4, Gl. 18–21, als Abweichung Δ je Immissionsort. Ein Vergleich, kein Ergebnis nach TA Lärm (Kapitel 9.7).
- Sichere Seite
- Eine Annahme oder Auslegung, die den Pegel eher zu hoch als zu niedrig ausfallen lässt, etwa C₀ = 0 dB ohne Windstatistik oder keine Bewuchsdämpfung auf Reflexionswegen. Das Handbuch kennzeichnet solche Auslegungen als „Auslegung der Anwendung“.
- Simulation – kein Urteil
- Ergebnis eines Immissionsorts, das gerechnet ist, für das aber noch eine Angabe fehlt, die das Urteil braucht. Der Pegel steht, ein Urteil „eingehalten“ oder „überschritten“ folgt erst mit der Angabe (Kapitel 4.6b, 12.2a).
- Speicherfehler
- Der Server hat eine Änderung abgelehnt (etwa eine Angabe, die er nicht annimmt) oder war nicht erreichbar. Der Editor nennt Objekt und Meldung, „Berechnen“ wartet, bis die Änderung gespeichert ist (Kapitel 4.7a).
- Speicherkonflikt
- Ein Objekt wurde seit dem Laden der Seite in einem anderen Fenster oder von einem KI-Assistenten geändert. Der Editor überschreibt den neueren Stand nicht, sondern bittet, die Seite neu zu laden (Kapitel 4.7).
- Spektralform (angenommene)
- In älteren Projekten: eine typische Verteilung der Schallleistung auf die Oktavbänder, mit der aus L_WA ein Spektrum geschätzt wurde. DIN ISO 9613-2 sieht das nicht vor; ohne Oktavwerte gilt der Weg bei 500 Hz (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1).
- Spiegelschallquelle
- Die an einer reflektierenden Fläche gespiegelte Quelle, mit L_W minus Reflexionsverlust und der Richtwirkung der Quelle in Richtung der Fläche (D_Ir; DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5, Gleichung 20). Sie ersetzt die Reflexion in der Rechnung.
- Spiegelraum
- Die Seite hinter einer reflektierenden Fläche, in der die Spiegelschallquelle liegt. Der reflektierte Weg wird dort als gerade Linie von der Spiegelschallquelle zum Immissionsort gerechnet (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5). Was vor der Fläche steht, schirmt diese Linie ab: wie es ist für den Teilweg Reflexionspunkt → Immissionsort, an der Fläche gespiegelt für den Teilweg Quelle → Reflexionspunkt. Was hinter der Fläche liegt, zählt nicht; von einem Körper, der über ihre Ebene reicht, zählt nur der Teil davor (Kapitel 11.4a).
- Summation (Kontingente)
- Energetische Addition der Immissionskontingente aller Teilflächen an einem Immissionsort nach DIN 45691:2006-12, Gleichung 7, verglichen mit dem Planwert (Kapitel 15.2).
- TA Lärm
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) vom 26.08.1998, geändert am 01.06.2017. Sie regelt die Beurteilung der Geräusche von Anlagen; BESS-NoiseCheck rechnet die detaillierte Prognose nach ihrem Anhang A.2.3. Auch die englische Oberfläche nennt sie „TA Lärm“, beim ersten Vorkommen mit der Erklärung „Technical Instructions on Noise Abatement“ – so wird sie in Gutachten und Bescheiden zitiert.
- Tieffrequente Geräusche
- Geräusche mit vorherrschenden Energieanteilen unter 90 Hz (TA Lärm Nr. 7.3). Die Prognose nennt die Quellen mit solchen Anteilen und L_C − L_A außen als Anhaltspunkt; beurteilt wird nach DIN 45680 im Raum (Kapitel 16.2).
- Teilfläche
- Fläche mit Emissionskontingent nach DIN 45691:2006-12. Bei der Prüfung zählen nur die dem Vorhaben zugeordneten Teilflächen; mehrere werden summiert (Summation).
- „Teil von“ (Teilfläche)
- Angabe, dass ein Vorhabengrundstück nur einen Teil einer Teilfläche belegt; der Anteil S_i,k/S_i kommt aus der Zeichnung (DIN 45691:2006-12, Anhang B.8, Gleichung B.2; Kapitel 15.9).
- Teilpegel
- Beitrag einer einzelnen Quelle zum Pegel am Immissionsort, mit Betriebsanteil, ohne K_T/K_I und ohne Ruhezeitenzuschlag (Kapitel 12.5).
- Teilquelle
- Ein Punkt, in den die Rechnung eine Quelle zerlegt: ein Schallaustritt je Seite eines Containers, ein Element einer Flächen- oder Linienquelle, der Körper eines Containers ohne Austritte. In „Alle Wege (CSV)“ hat jede Teilquelle ihre eigenen Zeilen (Kapitel 16.1a).
- Teilzeit am Tag
- Weiterer Tageszustand einer Quelle mit eigenem Anteil an den 16 Tagstunden.
- Temperaturstufe
- Umgebungstemperatur, für die ein Herstellerbericht die Schallleistung angibt (z. B. ≤ 25 / 30 / 35 / 45 °C). Eine Stufe gilt bis zu ihrem Wert. Welche Stufe tags und nachts gilt, belegen die Höchstwerte der DWD-Lufttemperatur; die Entscheidung trifft der Bearbeiter (Kapitel 10a.6).
- To-do-Liste
- Liste unten in der Seitenleiste, was für ein Urteil oder für „Berechnen“ noch fehlt (Kapitel 4.6).
- Trafostation
- Das Objekt im Editor (Modus „Schallquellen“, „Hinzufügen“): ein Gehäuse mit Transformator, gezeichnet und gerechnet wie ein Container, Namen T 1, T 2 … (Kapitel 7.3). In Oberfläche, Bericht und Handbuch heißt das Objekt immer „Trafostation“, nie „Trafo“.
- Transformator
- Das Gerät in der Trafostation, dessen Brummen (100/200 Hz) auf Tonhaltigkeit zu prüfen ist (K_T, TA Lärm Anhang A.2.5.2). Das Wort steht nur dort, wo das Gerät gemeint ist: bei der Produktart der Quellenbibliothek, der Spektralform „Transformator (tonhaltig)“ und den Hinweisen zur Tonhaltigkeit.
- Traufhöhe (Traufe)
- Höhe, an der die Wand endet und das Dach beginnt. Standard-Schirmkante für Gebäude: bis dorthin schirmen die Wände voll – die sichere Seite.
- TT_10
- Kennung des DWD für die 10-Minuten-Werte der Lufttemperatur in 2 m Höhe, in °C – „momentane Lufttemperatur“, der Augenblick des Zeitstempels. Daraus nimmt NoiseCheck die Höchstwerte für die Temperaturstufe (Kapitel 10a.5, 10a.11).
- TT_TU
- Kennung des DWD für die stündliche Lufttemperatur in 2 m Höhe, in °C – ein Augenblick je Stunde (Kapitel 10a.5, 10a.11).
- Überschreitung (vorläufig)
- Das Urteil eines Immissionsorts ist „offen“, aber der Beurteilungspegel der Anlage allein liegt mit den eingegebenen Werten schon über dem Richtwert (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 1). Kein Urteil; nach dem Klären der offenen Punkte neu rechnen (Kapitel 12.3a).
- Überschlägige Prognose (TA Lärm Anhang A.2.4)
- Vereinfachtes Prognoseverfahren der TA Lärm: je Quelle Schallleistung, Richtwirkungsmaß D_I, Raumwinkelmaß K_0 und Abstand (Anhang A.2.4.3, Gleichung G4), nur geometrische Ausbreitung, ohne Luftabsorption und Bodendämpfung; die Eigenabschirmung von Gebäuden und Reflexionen über Spiegelquellen gehören nach Anhang A.2.4.3 dazu (dort mit Verweis auf VDI 2714). Die Anwendung zeigt es neben der detaillierten Prognose als Vergleich, nie als Urteil (Kapitel 12.11).
- Umfang und Abgrenzung
- Kapitel 2.5 des Berichts: welche Quellen zur Anlage gehören und gerechnet sind, welche als Vorbelastung gelten (TA Lärm Nr. 2.4) und welche nicht gerechnet sind, je mit Begründung und Beleg (TA Lärm Anhang A.2.2: alle Geräuschquellen der Anlage). Unvollständig: kein „eingehalten“ (Kapitel 16.6e).
- Umriss (LoD2)
- Amtliches Gebäude, das auf der Karte angeboten, aber noch nicht übernommen ist. Ein Klick übernimmt es als Gebäude.
- Umriss, nicht berechenbar
- Ein Umriss, dessen Kanten sich kreuzen oder berühren, oder mit einem Innenhof außerhalb des Umrisses. Er hat kein bestimmtes Innen, also auch keine bestimmte Seite, zu der eine Wand reflektiert. Er wird nicht gespeichert und nicht übernommen. Ein gespeicherter ist ein roter To-do-Punkt, und es wird nicht gerechnet. Er wird nie still repariert. Kapitel 7.5b.
- Ungültige Zahl
- „NaN“ (keine Zahl), „Unendlich“ oder ein Wert außerhalb seines sinnvollen Bereichs (z. B. Betriebsanteil über 1, negative Höhe). Der Server speichert und rechnet ihn nicht; die Meldung nennt Objekt, Feld, Wert und zulässigen Bereich (Kapitel 11.1a).
- Undatiert
- Eintrag des Unterlagenverzeichnisses für eine Unterlage, die selbst kein Datum trägt. Zählt als Beleg nur mit hinterlegtem PDF (SHA-256) und Eingangsdatum; der Bericht druckt „undatiert, Eingang am …“ (Kapitel 4.8a). Ohne PDF bleibt das Urteil offen.
- Ungünstigster Zustand (früher „Worst Case“)
- Der ungünstigste Betriebszustand eines Datenblatts, meist höchste Temperatur bei voller Last.
- Unterlagenverzeichnis
- Liste der Dokumente eines Projekts (U1, U2 …), aus denen die Eingaben stammen; jedes Objekt zitiert je Gruppe von Angaben ein Dokument mit Seite (Kapitel 4.8).
- Unterlagenverzeichnis, automatischer Eintrag
- Eintrag, den NoiseCheck für geladene Daten selbst anlegt und mit ihnen wieder entfernt: Geländemodell, Boden aus OpenStreetMap, Windstatistik und Lufttemperatur des DWD. Seine Angaben stammen aus dem Abruf (Kapitel 4.8).
- UTM (ETRS89)
- Universale transversale Mercator-Abbildung im europäischen Bezugssystem ETRS89, in Deutschland die Zonen 32 und 33 (EPSG:25832, EPSG:25833); die Koordinaten der Positionstabelle und der QSI-Dateien (Kapitel 7.12, 7.13, 16.4).
- Variante
- Kopie eines Projekts mit einer Maßnahme (Wand, Abstand, Drehung), deren Pegel mit denen der anderen Varianten ihrer Familie verglichen werden (Kapitel 12.8). Jede Variante ist ein eigenes Projekt mit eigenen Rechenläufen und eigenem Bericht; ihre Bezeichnung unterscheidet sie in der Familie, ohne eine heißt sie „ohne Bezeichnung“ (Kapitel 3.1a).
- Variantenfamilie
- Die Projekte, die als Varianten auseinander kopiert wurden. Alle sind gleichrangig – es gibt keine Ausgangsvariante –, sie teilen den Namen und werden in der Projektübersicht unter einer Kopfzeile gezeigt. Die Familie bleibt, wenn eine ihrer Varianten, auch die erste, gelöscht wird (Kapitel 3.1a).
- VG250 (Verwaltungsgebiete 1 : 250 000)
- Amtlicher Datensatz der Verwaltungsgrenzen Deutschlands vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), jährlich zum 01.01. und 31.12., Lizenz dl-de/by-2-0 („© BKG (Jahr) dl-de/by-2-0“). BESS-NoiseCheck prüft gegen seine Staatsgrenze, ob der Projektmittelpunkt in Deutschland liegt (Grenzstreifen ± 300 m, Kapitel 16.6d).
- Vorgabe – nicht belegt
- Ein Wert, den die Anwendung beim Anlegen eines Objekts gesetzt hat (Container-Maße, Einwirkzeit 100 %, Werte der Werkzeugleiste „Gebäude“) und dessen Unterlage unter „Belege“ noch fehlt. Er zählt nicht als Eingabe aus den Unterlagen; das Urteil bleibt offen, bis er belegt oder durch den Wert der Unterlage ersetzt ist (Kapitel 4.8).
- Warteschlange
- Reihenfolge, in der wartende Aufträge (Berechnung, Lärmkarte, Kartenprüfung) die Rechenprozesse des Servers bekommen: reihum je Nutzer, höchstens zwei Aufträge eines Nutzers zugleich; „Platz 1“ ist der nächste. Ändert keine Ergebnisse (Kapitel 11.2b).
- Vorbelastung
- Beurteilungspegel aller anderen Anlagen nach TA Lärm am Immissionsort, ohne die geplante Anlage (TA Lärm Nr. 2.4).
- Vorbelastung „nicht erforderlich“
- Angabe am Immissionsort, dass die Vorbelastung nach TA Lärm Nr. 4.2 Buchstabe c nicht zu berücksichtigen ist: Die Anlage ist nicht genehmigungsbedürftig, und es gibt keine konkreten Anhaltspunkte, dass sie relevant zu einer Überschreitung beiträgt. Gilt nur für Anlagen nach TA Lärm Nr. 4; die Anwendung lässt sie nur mit dem Prüfregime „Nicht genehmigungsbedürftig“ und seiner Begründung gelten, sonst bleibt die Bewertung dort offen, wo die Anlage nicht irrelevant ist (Kapitel 12.3, 16.6).
- Vorbelastung, rechnerisch zulässige
- Die Vorbelastung, bis zu der die Gesamtbelastung den Immissionsrichtwert noch einhält: 10·lg(10^(0,1·IRW) − 10^(0,1·L_r)), auf 0,1 dB abgerundet. Der Bericht nennt sie in 6.2, wo die Bewertung an der Vorbelastung hängt – eine Rechnung, keine Ermittlung der Vorbelastung (Kapitel 16.2).
- Wertgrundlage
- Woraus der L_WA eines Betriebszustands stammt: „L_WA“ – das Dokument nennt die Schallleistung; „aus L_p im Abstand d“ – das Dokument nennt den Schalldruckpegel in einem Abstand, umgerechnet über die Messfläche nach DIN EN ISO 3744 (Kapitel 8.3b). In der Bibliothek zusätzlich „L_W gemessen“ (mit Messnorm) und „Herstellerangabe“ (Kapitel 8.7).
- Windrichtwirkung D_wd
- Pegelabhängigkeit von der Windrichtung relativ zur Ausbreitungsrichtung nach E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C, Gleichung (C.2); aus ihr und der Windrose der Station (Häufigkeit je Richtungssektor) folgt C₀ je Ausbreitungsrichtung (Kapitel 10a.1).
- Windstille (Windstatistik)
- Stunde der DWD-Stundenwerte mit unter 1 m/s oder der Richtung 0; „umlaufend“ ist die Richtung 990. Beide zählen seit Rechenkern 0.1.29 in N der Gleichung (C.6) von E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C als günstig, D_wd = 0 (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1 – leichte Bodeninversion, nachts –, Abschnitt 5 – klare, windstille Nächte – und Abschnitt 8, Anmerkung 20; Kapitel 10a.1). Ihr Anteil steht in der Seitenleiste und im Bericht.
- Zusatzbelastung
- Beurteilungspegel der geplanten Anlage allein. Die Anwendung berechnet die Zusatzbelastung; die Pegel in Ergebnisliste und Lärmkarte sind Zusatzbelastung.
- Zusatzkontingent L_EK,zus
- Nach DIN 45691:2006-12, Begriff 3.8 ein Zuschlag zum Emissionskontingent – je Richtungssektor (Anhang A.2, Gleichung A.1) oder je Immissionsort (Anhang A.3, Gleichung A.2), auf ganze Dezibel abgerundet (Kapitel 15.5, 15.6).