BESS-NoiseCheck

BESS-NoiseCheck — Handbuch

Schallimmissionsprognosen für Batteriespeicher (BESS) nach DIN ISO 9613-2, TA Lärm und DIN 45691

DokumentHandbuch
Gilt fürBESS-NoiseCheck, Stand der Anwendung Oktober 2026
ZielgruppeSchallgutachterinnen und -gutachter, Ingenieurbüros, Projektentwicklerinnen und -entwickler
Sprache der OberflächeDeutsch (umschaltbar auf Englisch)

Dieses Handbuch beschreibt die Bedienung der Anwendung. Es ersetzt weder die Normen noch die fachliche Beurteilung im Einzelfall. Die Rechenwege mit ihren Normstellen stehen in Kapitel 11.4 und auf der Seite „Qualitätssicherung“ der Hilfe.


1 Einleitung

Dieses Kapitel erklärt, wofür BESS-NoiseCheck gedacht ist, auf welchen Regelwerken die Rechnung beruht und was die Anwendung bewusst nicht leistet.

1.1 Zweck der Anwendung

BESS-NoiseCheck erstellt Schallimmissionsprognosen für Batteriespeicher-Standorte. Sie zeichnen die Anlage (Container, Wechselrichter, Trafostationen), die abschirmenden Körper (Gebäude, Schallschutzwände) und die Immissionsorte auf einer Karte, geben die Schallleistung der Quellen ein und lassen rechnen. Die Anwendung liefert:

  • den Beurteilungspegel (Zusatzbelastung) je Immissionsort für Tag und Nacht,
  • die Bewertung gegen den Immissionsrichtwert, unter Berücksichtigung der Vorbelastung nach TA Lärm Nr. 3.2.1,
  • die Teilpegel je Quelle,
  • eine Lärmkarte mit Isophonen,
  • Prüfhinweise auf typische Beanstandungen,
  • optional die Prüfung oder Verteilung von Emissionskontingenten nach DIN 45691,
  • einen PDF-Bericht aus dem gespeicherten Rechenlauf.

Projekte sind auf Standorte in Deutschland beschränkt.

1.2 Normative Grundlagen

RegelwerkVerwendung in der Anwendung
DIN ISO 9613-2:1999-10Schallausbreitung im Freien, Oktavbänder 63 Hz bis 8 kHz, Luftabsorption (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2), Bodendämpfung nach dem allgemeinen Verfahren (Abschnitt 7.3.1) oder auf Wunsch nach dem alternativen Verfahren (Abschnitt 7.3.2), Abschirmung (Abschnitt 7.4), Reflexionen (Abschnitt 7.5), zusätzliche Dämpfung durch Bewuchs und Installationen auf Wunsch (Anhang A), meteorologische Korrektur (Abschnitt 8). TA Lärm Anhang A.2.3.4 verweist für die Schallausbreitungsrechnung auf den Entwurf DIN ISO 9613-2, Ausgabe September 1997; gerechnet wird nach der endgültigen Ausgabe 1999-10, die laut ihrem Nationalen Vorwort gegenüber diesem Entwurf unverändert ist.
ISO 9613-2:2024 (Entwurf E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, zurückgezogen)Nur ergänzend: die Rechnung der Reflexionen zweiter Ordnung zwischen einander zugewandten Flächen (ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3, Gl. 29; Grundlage unter DIN ISO 9613-2:1999-10 ist ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9), die Herleitung von C₀ aus der Windstatistik einer DWD-Station (E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C, Gleichungen C.2 und C.6; Kapitel 10a) und – auf Wunsch – die Abschirmung nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.4, Gl. 18–21 als Vergleich (Kapitel 9.7). Das Ergebnis nach TA Lärm bleibt DIN ISO 9613-2:1999-10.
ISO 9613-1:1993Dämpfungskoeffizient α der Luftabsorption je Oktavband aus Temperatur, Feuchte und Luftdruck (ISO 9613-1:1993, Abschnitt 6.2 und Anhang B), wenn Sie örtliche Mittel laden (Kapitel 10a.8)
ISO/TR 17534-3:2015Auslegung der Abschirmungsregeln (ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitte 5.2 bis 5.8), Reflexionen höherer Ordnung (ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9), Höhen über dem örtlichen Boden (Testfall T06); Testaufgaben T01–T19 der Qualitätssicherung
DIN 45687-1:2025-12 und DIN 45687-2:2025-12Software für die Berechnung von Schall im Freien. Teil 1 (Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung): dokumentierte Verfahren, Referenzeinstellung, Testaufgaben. Teil 2 (Konformitätsbewertung): wie die Übereinstimmung einer Software mit Teil 1 bewertet und belegt wird. Hilfe → Reiter „Qualitätssicherung“ rechnet die Testfälle von ISO/TR 17534-3:2015 live mit dem aktuellen Rechenkern und bietet sie als Dateien an; je Rechenkernversion gibt es einen Konformitätsnachweis.
DIN/TS 8998-1:2026-06QSI-Datenschnittstelle zu DIN 45687-1: Export des Modells und der Ergebnisse zum Nachrechnen in anderer Software (Kapitel 16.4)
TA Lärm vom 26.08.1998, geändert am 01.06.2017Beurteilung: Gebietsarten und Immissionsrichtwerte (TA Lärm Nr. 6.1), Ruhezeitenzuschlag (TA Lärm Nr. 6.5, mit dem Korrekturschreiben des BMUB vom 07.07.2017), lauteste Nachtstunde (TA Lärm Nr. 6.4), Zuschläge K_T und K_I (TA Lärm Anhang A.2.5.2 und A.2.5.3), Vorbelastung und Irrelevanz (TA Lärm Nr. 3.2.1), Lage des Immissionsorts (TA Lärm Anhang A.1.3), Prognoseverfahren (TA Lärm Anhang A.2)
DIN EN ISO 3744:2011-02Umrechnung eines Schalldruckpegels im Messabstand in die Schallleistung über die Messfläche (Kapitel 8.3b, 8.6a)
DIN 45681:2005-03 (mit Berichtigung 2:2006-08)Tonhaltigkeit: Verweis für einen messtechnischen Nachweis nach TA Lärm Anhang A.3.3.5, der dort die Entwurfsfassung vom Mai 1992 nennt; die Anwendung rechnet DIN 45681 nicht (Kapitel 8.7a)
ISO 1996-2:2017, Anhang KOrientierung für auffällige Terzen im Terzspektrum eines Bibliothekseintrags (informativ; Kapitel 8.7a)
DIN 45680:1997-03 (mit Beiblatt 1)Tieffrequente Geräusche: TA Lärm Nr. 7.3 in Verbindung mit Anhang A.1.5 (dort DIN 45680, März 1997) für eine Beurteilung im Raum; die Anwendung gibt nur einen Hinweis (Kapitel 12.6, 16.2)
VDI 2714:1988-01Raumwinkelmaß K_0 in der überschlägigen Prognose nach TA Lärm Anhang A.2.4.3 (Kapitel 12.11)
DIN 45691:2006-12Geräuschkontingentierung: Prüfung und Verteilung von Emissionskontingenten L_EK

Die verwendete Normausgabe und die Version des Rechenkerns stehen in jedem Rechenlauf und in jedem Bericht.

1.3 Grenzen der Anwendung

Die folgenden Punkte sind in der Rechnung nicht oder nur vereinfacht enthalten:

  • Reflexionen werden an den Immissionsorten bis zur zweiten Ordnung berechnet: erste Ordnung an allen senkrechten Flächen, zweite Ordnung zwischen einander zugewandten Flächen nahe Quelle oder Immissionsort (ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9, gerechnet nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3; mit beiden Rechenvorschriften seit Rechenkern 0.1.30; Kapitel 11.4a). Dass die Anwendung bei der zweiten Ordnung aufhört und nur einander zugewandte Flächenpaare bis 60 m und 60° rechnet, ist ihre eigene Festlegung, keine Vorgabe der Norm: Weder DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 noch ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9 begrenzt die Ordnung. Dritte und höhere Ordnungen fehlen; in engen Gassen kann das Ergebnis dadurch etwas zu leise sein. Die Lärmkarte rechnet nur die erste Ordnung (Kapitel 13).
  • Zusätzliche Dämpfung A_misc nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A: Bebauung (A_hous, Anhang A.3) wird nicht angesetzt. Dichter Bewuchs (Kapitel 9.6) und Installationen auf Industriegelände (Kapitel 9.6a) werden nur angesetzt, wenn Sie sie ausdrücklich einschalten und begründen; sonst gilt A_misc = 0.
  • Witterung: Die Luftabsorption rechnet mit den örtlichen Mitteln von Temperatur, Feuchte und Luftdruck, wenn Sie sie im Modus „Meteorologie“ vom DWD holen (Kapitel 10a.8), sonst mit 10 °C und 70 % relativer Luftfeuchte (DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 2). Die meteorologische Korrektur ist C₀ = 0 dB (Mitwind, sichere Seite), bis Sie im Modus „Meteorologie“ die Windstatistik einer Station des Deutschen Wetterdienstes abrufen (Kapitel 10a).
  • Kurzzeitige Geräuschspitzen (z. B. Schaltvorgänge, Anlauf): Die Rechnung prüft sie nach TA Lärm Nr. 6.1 und Anhang A.2.3.5 mit dem L_WA,max, den Sie je Quelle angeben, oder Sie begründen, dass keine relevanten auftreten (Kapitel 8.9).
  • Fahrverkehr auf dem Gelände rechnet die Anwendung nicht als Quelle; die Rechenvorschriften (RLS) fehlen noch. Ob und welcher Verkehr anfällt, sagen Sie im Modus „Angaben“ – ohne diese Aussage gibt es kein Urteil (TA Lärm Nr. 7.4, Anhang A.2.2; Kapitel 16.6).
  • Genauigkeit: Die Ergebnisse nennen die geschätzte Genauigkeit nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 5 (± 1 bis ± 3 dB). Sie gilt nur für freie Schallwege ohne Abschirmung und Reflexion; die Unsicherheit der Herstellerdaten kommt hinzu (Kapitel 12.9).
  • Richtwirkung wird über das Raumwinkelmaß (Halbraum, Viertelraum usw., Kapitel 8.5) und bei Containern über die Schallaustritte je Seite (Kapitel 8.6) erfasst; ein gemessenes Richtwirkungsmaß D_I je Richtung lässt sich nicht eingeben.

1.4 Konventionen in diesem Handbuch

  • Beschriftungen von Schaltflächen, Feldern und Meldungen stehen in „Anführungszeichen“, genau so, wie sie in der Oberfläche erscheinen.
  • Tastenkürzel stehen in Code-Schrift. ⌘ gilt für macOS, Strg für Windows und Linux.
  • Zahlen werden mit Dezimalkomma geschrieben. In Eingabefeldern akzeptiert die Anwendung Komma und Punkt; ein getippter Punkt erscheint in der deutschen Oberfläche gleich als Komma, so wie die Anwendung ihn liest („6.058“ wird „6,058“ – 6 m, nicht 6058 m).
  • Ein Zahlenfeld speichert den Wert genau so, wie Sie ihn eingeben, mit allen Nachkommastellen (bis sechs), und zeigt beim Bearbeiten den vollen gespeicherten Wert, z. B. „4,125“ für eine Höhe aus der Unterlage. Nichts wird beim Verlassen des Feldes still gerundet: Eingaben stammen aus den Unterlagen und müssen zitierbar bleiben. Gerundet wird nur in Anzeigen und im Bericht.
  • Ein (i) neben einem Feld in der Anwendung öffnet eine kurze Erklärung, wenn die Maus darauf steht oder Sie es anklicken. Mit der Tastatur erreicht Tab das (i), ohne es zu öffnen; Enter oder die Leertaste öffnen und schließen es, Esc schließt es (und nur das (i), nicht das Fenster darunter). Hat die Erklärung „Mehr in der Hilfe →“, führt Tab im offenen (i) auf diesen Link; Enter öffnet ihn, ein weiteres Tab geht zum nächsten Feld. Ein Dialog setzt den Cursor beim Öffnen in sein erstes Eingabefeld, nicht auf ein (i). Viele Aussagen dieses Handbuchs stehen dort in Kurzform.
  • In einem Fenster unter 1024 px Breite steht das Inhaltsverzeichnis dieses Handbuchs (und des Leitfadens TA Lärm) nicht links neben dem Text; der Knopf „Inhalt“ oben in der Leiste öffnet es. Ein Klick auf einen Abschnitt springt dorthin und schließt die Liste.
  • Uhrzeiten und Daten zeigt die Anwendung in deutscher Ortszeit (MEZ bzw. MESZ), unabhängig von der Zeitzone Ihres Rechners; gespeichert wird in UTC. Tag (6–22 Uhr) und Nacht (22–6 Uhr) nach TA Lärm Nr. 6.4 richten sich ebenfalls nach deutscher Ortszeit, auch bei Wetterdaten des DWD, deren Zeitbasis (MEZ oder UTC) die Anwendung aus den Stationsmetadaten liest. Auch der Bericht und das Unterlagenverzeichnis nennen Abruf-, Import- und Festlegungsdaten als Tag in deutscher Ortszeit: ein Abruf um 23:30 Uhr UTC am 10.10. steht dort als 11.10. Reine Datumsangaben wie das Datum eines Dokuments oder ein „Datenstand“ bleiben, wie sie sind.
  • Meldet die Anwendung „Keine Verbindung zum Server. Internetverbindung prüfen und erneut versuchen.“, hat sie den Server nicht erreicht. Meldet sie „Auf dem Server ist ein Fehler aufgetreten. Bitte erneut versuchen; bleibt er, Bescheid geben.“, war der Server erreichbar, ist aber an einem unerwarteten Fehler gescheitert. Bleibt der Fehler, melden Sie bitte, was Sie zuletzt getan haben und wann.

Hinweis: Hinweise enthalten ergänzende Informationen.

Achtung: Achtung-Hinweise warnen vor Fehlern, die das Ergebnis verfälschen oder Daten verloren gehen lassen.

1.5 Typischer Arbeitsablauf

  1. Projekt anlegen; der Standort ist der Mittelpunkt des Projektbereichs (Kapitel 3 und 5).
  2. Gelände laden (Kapitel 10) und Boden aus OpenStreetMap laden und prüfen (Kapitel 9).
  3. Anlage zeichnen: Container, PCS/Wechselrichter, Trafostationen, Linienquellen (Kapitel 7).
  4. Emissionen eingeben, möglichst aus der Quellenbibliothek (Kapitel 8).
  5. Gebäude und Schallschutzwände zeichnen (Kapitel 7).
  6. Immissionsorte setzen, Gebietsart, Grundlage der Einstufung und Vorbelastung angeben (Kapitel 7.7).
  7. Die To-do-Liste abarbeiten, bis „Berechnen“ frei ist (Kapitel 4.6).
  8. „Berechnen“ (Kapitel 11), Ergebnisse und Prüfhinweise lesen (Kapitel 12).
  9. Bericht erzeugen (Kapitel 16).

1.6 Die Hilfe benutzen

„Hilfe“ (Fragezeichen) in der Kopfleiste öffnet ein kleines Menü mit „Handbuch“, „Glossar“ und „Tastenkürzel“ (Taste ?). „Handbuch“ und „Glossar“ öffnen die Hilfe in einer neuen Registerkarte; „Tastenkürzel“ zeigt im Editor die Übersicht der Tasten an Ort und Stelle, sonst den Anhang C dieses Handbuchs. Die Hilfe hat vier Seiten: dieses Handbuch, den Leitfaden TA Lärm, das Glossar und die Qualitätssicherung.

  • Sprache. Die Hilfe zeigt die Sprache der Anwendung. Der Umschalter „DE“/„EN“ der Hilfe stellt die Anwendung mit um – es gibt nur eine Spracheinstellung (Kapitel 2.4).
  • Inhalt. Links neben dem Text steht das Inhaltsverzeichnis; der Abschnitt, in dem Sie gerade lesen, ist darin farbig markiert. In schmalen Fenstern öffnet „Inhalt“ in der Kopfleiste das Verzeichnis.
  • Suche. Das Feld „Im Text suchen“ über dem Inhaltsverzeichnis sucht alle eingegebenen Wörter (ab zwei Zeichen, Groß- und Kleinschreibung egal) und listet die Abschnitte, die alle Wörter enthalten, mit der Zahl der Treffer und einem Textauszug; Abschnitte mit einem Wort in der Überschrift stehen oben. Im Text sind die Treffer gelb markiert. Enter springt zum ersten Treffer, Esc leert die Suche. Handbuch und Leitfaden haben die Suche, das Glossar hat eine eigene.
  • Verweise. Ein Verweis wie „Kapitel 9.7“ ist ein Link auf diesen Abschnitt des Handbuchs. Verweise auf Kapitel des PDF-Berichts („Kapitel 8.2 des Berichts“) sind keine Links: Sie meinen den Bericht, nicht dieses Handbuch.
  • Kapitel mit Freischaltung. Manche Kapitel zeigt die Hilfe nur Konten, für die sie gelten – etwa das Kapitel zum KI-Assistenten nur Konten, die einen KI-Assistenten verbinden dürfen, und das Kapitel zur Verwaltung nur Administratoren. Ohne Anmeldung oder ohne diese Freischaltung fehlen sie im Text, im Inhaltsverzeichnis und in der Suche; Verweise darauf entfallen dann oder sind keine Links.

2 Anmelden und Konto

Für die Arbeit mit BESS-NoiseCheck benötigen Sie ein Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse. Dieses Kapitel beschreibt Registrierung, Anmeldung, Abmeldung und die Einstellungen des Kontos.

2.1 Konto anlegen

Registrieren können sich Mitarbeitende der SONNWINN GmbH mit ihrer @sonnwinn.de-Adresse; nach der Bestätigung der E-Mail-Adresse ist das Konto sofort nutzbar. Andere Adressen muss die SONNWINN GmbH vor der Registrierung freischalten: über die Freigabeliste (die des Servers und die Einträge, die Administratoren auf der Seite „Zugang“ hinzufügen) oder über eine Einladung (siehe unten). Ohne Freigabe legt „Konto anlegen“ kein Konto an und nennt den Grund: „Diese E-Mail-Adresse ist für NoiseCheck nicht freigeschaltet …“ – darunter führt der Link „Freischaltung anfragen“ zur Kontaktseite. Haben Administratoren den Zugang für alle Registrierungen geöffnet, entfällt die Freigabe. Endet die Freigabe eines Kontos, meldet die Anmeldeseite „Dieses Konto ist für NoiseCheck nicht (mehr) freigeschaltet …“ mit demselben Link; eine bestehende Anmeldung endet dann bei der nächsten Anfrage.

Mit Einladung registrieren. Eine Einladung kommt als E-Mail „Einladung zu BESS-NoiseCheck“ mit der Schaltfläche „Konto anlegen“. Der Link öffnet „Konto anlegen“ mit Ihrer Adresse im Feld „E-Mail“; das Feld lässt sich dann nicht ändern, und die Seite meldet „Sie sind eingeladen: Das Konto entsteht für …“. Der Link verschwindet dabei aus der Adresszeile des Browsers. Füllen Sie die übrigen Felder aus und klicken Sie auf „Konto anlegen“. Weil der Link an Ihre Adresse ging, ist sie damit bestätigt: Eine Bestätigungs-E-Mail kommt nicht, die Anmeldeseite öffnet mit „Ihr Konto ist angelegt. Melden Sie sich jetzt mit Ihrem Passwort an.“ Der Link gilt 14 Tage und einmal. Ist er abgelaufen, zurückgezogen oder schon verwendet, meldet die Seite „Diese Einladung gilt nicht (mehr) …“; bitten Sie dann um eine neue Einladung.

  1. Öffnen Sie die Anmeldeseite und wählen Sie „Neues Konto anlegen“.
  2. Füllen Sie die Felder aus:
    • „Vorname“ und „Nachname“ (Pflichtfelder),
    • „Firma“ (optional),
    • „E-Mail“,
    • „Passwort“ mit mindestens 8 Zeichen – überall dieselbe Länge: beim Anlegen, Ändern und Zurücksetzen. Eine Anzeige bewertet die Passwortstärke („Zu kurz“ bis „Sehr stark“).
  3. Haken Sie „Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen und habe die Datenschutzerklärung gelesen.“ an.
  4. Klicken Sie auf „Konto anlegen“.

Die Anwendung sendet anschließend einen Bestätigungslink an die angegebene E-Mail-Adresse und öffnet die Anmeldeseite mit der Adresse; die Adresse steht dabei nicht in der Adresszeile des Browsers. Eine Adresse, zu der schon ein Konto besteht – auch ein gelöschtes (deaktiviertes, Kapitel 2.7) –, lässt sich nicht erneut registrieren.

Hinweis: Tarife gibt es derzeit nicht. Jedes freigegebene Konto hat den vollen Funktionsumfang.

2.2 E-Mail-Adresse bestätigen

  1. Öffnen Sie den Link aus der Bestätigungs-E-Mail.
  2. Die Seite „E-Mail bestätigen“ meldet „Ihre E-Mail-Adresse ist bestätigt.“
  3. Klicken Sie auf „Zum Dashboard“ oder „Zur Anmeldung“.

Der Link gilt 24 Stunden. Ein zweites Öffnen desselben Links meldet „bereits bestätigt“, nicht „ungültig“ – bis zur ersten Anmeldung oder längstens 24 Stunden; danach ist der Link erledigt. Ist er abgelaufen, fordern Sie über die Anmeldeseite einen neuen an (siehe 2.3) – höchstens eine E-Mail je Minute; die Seite sagt darum „Ist für diese Adresse eine Bestätigung offen, geht eine neue E-Mail hinaus“, nicht, dass sie versendet wurde.

2.3 Anmelden

  1. Geben Sie auf der Seite „Anmelden“ Ihre „E-Mail“ und Ihr „Passwort“ ein.
  2. Klicken Sie auf „Anmelden“.

Jede Anmeldung gilt 30 Tage; ein Kästchen „Angemeldet bleiben“ gibt es nicht (es hatte keine Wirkung und ist seit 21.10.2026 entfernt).

Sie können auf mehreren Geräten und in mehreren Browsern gleichzeitig angemeldet sein (höchstens 20 Anmeldungen je Konto; eine weitere beendet die älteste); jede Anmeldung gilt 30 Tage und verlängert sich bei Nutzung. „Abmelden“ beendet die Anmeldung nur auf diesem Gerät, eine Passwortänderung oder ein Zurücksetzen auf allen – jeweils sofort, nicht erst nach Ablauf der Anmeldung. Die E-Mail-Adresse wird ohne Unterschied von Groß- und Kleinschreibung erkannt („Max@Firma.de“ ist dasselbe Konto wie „max@firma.de“).

Ist Ihre E-Mail-Adresse noch nicht bestätigt, zeigt die Seite „E-Mail-Adresse bestätigen“ und die Schaltfläche „Bestätigungs-E-Mail erneut senden“. Zwischen zwei Versendungen liegen mindestens 60 Sekunden. Fordern Sie innerhalb dieser Zeit erneut an, meldet die Seite trotzdem „E-Mail wurde erneut versendet.“, es geht aber keine neue E-Mail hinaus – warten Sie die Minute ab.

Passwort vergessen.

  1. Klicken Sie auf der Anmeldeseite auf „Passwort vergessen?“.
  2. Geben Sie die E-Mail-Adresse Ihres Kontos ein und klicken Sie auf „Link anfordern“.
  3. Öffnen Sie den Link aus der E-Mail. Er gilt eine Stunde und funktioniert einmal.
  4. Geben Sie zweimal das neue Passwort ein (mindestens 8 Zeichen) und klicken Sie auf „Passwort speichern“.

Hinweis: Die Seite antwortet immer gleich, auch wenn es zur Adresse kein Konto gibt. Nach dem Zurücksetzen melden Sie sich neu an; eine gespeicherte Anmeldung auf anderen Geräten endet.

2.4 Sprache wechseln

Die Schaltfläche „DE“/„EN“ in der Kopfzeile schaltet die Oberfläche zwischen Deutsch und Englisch um. Die Wahl gilt auch für Meldungen des Servers, für die Hilfe (Kapitel 1.6) und für die Sprache des PDF-Berichts (Kapitel 16).

2.5 Abmelden

Klicken Sie in der Kopfzeile der Projektübersicht auf das Symbol „Abmelden“. Ihr Name steht dort als Text neben der Schaltfläche.

Hinweis: Nutzerinnen und Nutzer mit Administratorrechten sehen in der Seitenleiste zusätzlich den Bereich „Admin“ mit den Seiten „Dashboard“, „Nutzer“, „Projekte“ und „Zugang“. Diese Seiten dienen der Verwaltung und sind für die Prognose nicht erforderlich.

2.7 Einstellungen

„Einstellungen“ in der Seitenleiste links zeigt bis zu fünf Karten, jede mit einem (i), in dieser Reihenfolge:

  • Profil: Name und Firma (optional), „Speichern“. Die E-Mail-Adresse ist die Anmeldung; ändern lässt sie sich nur über den Support.
  • Benachrichtigungen: ob Sie E-Mails zu neuen Funktionen und Angeboten bekommen. Mitteilungen zum Konto kommen immer.
  • Quellenbibliothek: „Meine Bibliothek mit @… teilen“ macht Ihre Produkte der Quellenbibliothek für die Konten Ihrer Firma sichtbar (gleiche bestätigte E-Mail-Domain, Kapitel 8.7). Die Karte erscheint nur bei einem Konto mit Firmen-Domain.
  • Sicherheit: „Passwort ändern“. Danach enden alle Sitzungen, auch die, in der Sie ändern; Sie melden sich überall mit dem neuen Passwort wieder an.
  • Konto deaktivieren: deaktiviert das Konto nach Eingabe der eigenen E-Mail-Adresse und beendet alle Sitzungen. Gelöscht wird dabei nichts: Die Projekte werden nicht in den Papierkorb verschoben, sie bleiben unverändert gespeichert, sind aber ohne Konto nicht mehr erreichbar. Das Löschen von Konto und Daten veranlasst der Betreiber (SONNWINN, Kontakt im Impressum); Rechnungen werden nach § 147 AO zehn Jahre aufbewahrt. Mit derselben E-Mail-Adresse lässt sich danach kein neues Konto anlegen. Die Anmeldung meldet danach „Dieses Konto ist deaktiviert …“ mit dem Link „Freischaltung anfragen“. Administratorkonten können sich nicht selbst deaktivieren; die Karte sagt das statt der Schaltfläche. Ebenso kann ein Administrator ein Konto sperren; auch dabei wird nichts gelöscht, und die Anmeldung meldet dasselbe.

3 Projekte anlegen und verwalten

Ein Projekt umfasst einen Standort mit seinem Projektbereich, alle gezeichneten Objekte, Geländemodelle, einen optionalen Lageplan und die gespeicherten Rechenläufe.

3.1 Die Projektübersicht

Nach der Anmeldung öffnet sich die Seite „Projekte“. Die Tabelle zeigt je Projekt:

SpalteInhalt
„Projekt“Projektname; ein Klick öffnet den Editor. Bei einer Variantenfamilie steht hier der Name der Familie, darunter je Variante ihre Bezeichnung (Kapitel 3.1a)
„Standort“die beim Anlegen eingegebene Adresse oder Koordinate; Koordinaten stehen einheitlich als „52,1750° N, 10,6708° O“, gleich in welcher Schreibweise sie eingegeben wurden
„Nacht max.“höchster Beurteilungspegel Nacht über alle Immissionsorte aus dem letzten Nacht-Rechenlauf, in dB(A) mit zwei Nachkommastellen wie im Bericht, z. B. „38,54 dB(A)“; darunter „L_r − Immissionsrichtwert −3,21 dB“: die größte Differenz Beurteilungspegel − Immissionsrichtwert über alle Immissionsorte (negativ = alle halten mindestens so viel Abstand, positiv = so viel darüber). Hat mindestens ein Immissionsort noch kein Urteil, steht darunter „Urteil offen“ (die Gründe zeigt der Modus „Ergebnisse“, Kapitel 12.2a); ist die Zeichnung seit dem Lauf geändert, steht dort „veraltet“ – der Wert gilt nicht mehr, neu rechnen
„Tag max.“dasselbe für den letzten Tag-Rechenlauf (ab 1440 px Fensterbreite)
„Status“Ergebnis des letzten Nacht-Rechenlaufs (siehe unten), darunter die Urteile seiner Immissionsorte, z. B. „2 eingehalten · 1 offen“
„Geändert“Datum der letzten Änderung
„Speicher“belegter Speicher des Projekts (Geländemodelle, Lageplan und Fassungen der Berichte, Kapitel 16.8)
Aktionen„Bearbeiten“ (Stift): Editor öffnen; „Umbenennen“: Projektnamen ändern (in einer Familie: „Bezeichnung ändern“, Kapitel 3.1a); „Als Variante kopieren“: eine Kopie in derselben Familie anlegen (Kapitel 3.1a); „Löschen“ (Papierkorb-Symbol): Projekt in den Papierkorb legen, nach einer Rückfrage (Kapitel 3.6); „PDF“: Bericht herunterladen (Kapitel 3.5). Ab 1600 px Fensterbreite stehen „Bearbeiten“ und „PDF“ als Wort neben dem Symbol; unter 1280 px stehen die Aktionen zwischen „Bearbeiten“ und „PDF“ hinter „⋯“ (Weitere Aktionen; mit den Pfeiltasten wählbar, Esc schließt). Jedes Symbol nennt seine Aktion, wenn der Mauszeiger darauf ruht.

Status. Der Status wird aus dem letzten gespeicherten Nacht-Rechenlauf abgeleitet:

StatusBedeutung
„Eingehalten“Alle Immissionsorte halten den Richtwert ein, mit mindestens 1 dB Abstand.
„Grenzfall“Alle Immissionsorte halten ein, aber mindestens einer liegt weniger als 1 dB unter dem Richtwert.
„Überschreitung“Mindestens ein Immissionsort überschreitet den Richtwert.
„Überschreitung (vorläufig)“Kein Immissionsort ist überschritten, aber an mindestens einem ist das Urteil „offen“, obwohl der Pegel der Anlage allein mit den eingegebenen Werten schon über dem Richtwert liegt (Kapitel 12.3a). Kein Urteil.
„In Bearbeitung“Kein Rechenlauf, die Zeichnung wurde seit dem Lauf geändert, oder mindestens ein Immissionsort ist „offen“ bzw. ohne Richtwert.

Über das Suchfeld „Projekt oder Ort suchen“ filtern Sie nach Name, Standort und Variante, über die Auswahl „Alle Status“ nach Status. Die Suche unterscheidet nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung, und ß und ss, ä und ae (ö/oe, ü/ue) gelten als gleich: „gross stoeckheim“ findet „Groß Stöckheim“, ebenso „gross stockheim“. In Zahlen gelten Dezimalpunkt und Dezimalkomma als gleich: „52.175“ findet „52,1750° N“.

Sortieren. Ein Klick auf einen Spaltenkopf („Projekt“, „Standort“, „Nacht max.“, „Status“, „Geändert“, „Speicher“) sortiert nach dieser Spalte; ein zweiter Klick kehrt die Reihenfolge um. Ein Pfeil am Spaltenkopf zeigt Spalte und Richtung. Ohne eigene Wahl steht das zuletzt geänderte Projekt oben („Geändert“, absteigend). Eine Variantenfamilie wird als Ganzes einsortiert (Kapitel 3.1a): nach „Geändert“ mit der jüngsten Änderung einer ihrer Varianten, nach „Nacht max.“ mit dem höchsten Pegel, nach „Status“ mit dem ungünstigsten Status, nach „Speicher“ mit dem Speicher aller Varianten zusammen, nach „Projekt“ und „Standort“ mit Name und Standort der Familie. Nach „Status“ absteigend stehen „Überschreitung“, „Überschreitung (vorläufig)“, „Grenzfall“, „In Bearbeitung“, „Eingehalten“ in dieser Reihenfolge. Projekte ohne Wert (kein Rechenlauf, kein Standort) stehen in beiden Richtungen am Ende. Die gewählte Sortierung merkt sich der Browser.

Kopieren. Eine unabhängige Kopie eines Projekts gibt es nicht. „Als Variante kopieren“ (in der Projektübersicht oder im Editor, Kapitel 12.8) legt eine Kopie in derselben Variantenfamilie an (Kapitel 3.1a).

Schmale Fenster. Unter 1024 px Fensterbreite zeigt die Seitenleiste links nur ihre Symbole; der Name steht im Tooltip. Die Spalten „Geändert“ und „Speicher“ erscheinen erst ab 1280 px, „Tag max.“ ab 1440 px, „Status“ ab 1024 px. Unter 1024 px steht der Status, unter 768 px auch der Standort unter dem Projektnamen. Auf dem Telefon (unter 640 px) wird die Tabelle zu Karten: je Projekt oder Familie eine Karte mit Name, Standort, Status und Nacht-Pegel, in einer Familie darunter je Variante eine Zeile; die Aktionen stehen hinter „⋯“ (Weitere Aktionen). Statt der Spaltenköpfe wählen Sie die Reihenfolge über „Projekte sortieren“ oben in der Liste (dieselben Schlüssel, der Pfeil daneben kehrt sie um). Ist nach einer Spalte sortiert, die gerade ausgeblendet ist, steht über der Tabelle z. B. „Sortiert nach „Geändert“ ↓“.

Ohne Projekte steht in der Tabelle „Noch keine Projekte vorhanden.“ und darunter der Knopf „Erstes Projekt anlegen“; er öffnet denselben Dialog wie „Neues Projekt“.

3.1a Varianten in der Projektübersicht

Eine Variantenfamilie sind Projekte, die als Varianten auseinander kopiert wurden (Kapitel 12.8). Alle Varianten sind gleichrangig: Es gibt keine Ausgangsvariante. Jede ist ein eigenes Projekt mit eigenen Rechenläufen und eigenem Bericht; der Name gehört der Familie, die Bezeichnung (z. B. „mit Wand 4 m“) unterscheidet die Varianten. Eine Variante ohne Bezeichnung heißt „ohne Bezeichnung“ – etwa das Projekt, aus dem die erste Kopie entstand.

Kopfzeile der Familie. Ab zwei Varianten steht die Familie unter einer Kopfzeile: Name, Standort, „3 Varianten“, darunter die Status der Varianten gezählt, vom ungünstigsten an („1 Überschreitung · 2 eingehalten“), in „Geändert“ die jüngste Änderung, in „Speicher“ der Speicher aller Varianten. Der Pfeil davor klappt die Familie auf und zu; der Browser merkt sich, welche offen sind. Bei einer Suche oder einem Statusfilter sind Familien offen und zeigen nur die passenden Varianten; der Pfeil ist dann ausgegraut und sagt das im Tooltip.

Zeilen der Varianten. Unter der Kopfzeile hat jede Variante ihre eigene Zeile mit Bezeichnung, „Nacht max.“, „Tag max.“, Abstand zum Richtwert, Status mit den Urteilen, „veraltet“ und Datum der Änderung, Speicher und den Aktionen „Bearbeiten“, „Bezeichnung ändern“, „Als Variante kopieren“, „Löschen“ und „PDF“. Ein Projekt ohne weitere Variante steht wie bisher in einer Zeile; trägt es noch eine Bezeichnung (die anderen Varianten sind gelöscht), bietet seine Zeile auch „Bezeichnung ändern“.

Varianten sortieren. In einer offenen Familie wählen Sie über „Varianten sortieren“ die Reihenfolge der Varianten: nach Bezeichnung („ohne Bezeichnung“ zuletzt), „Angelegt“, „Geändert“, „Nacht max.“ oder „Status“; der Pfeil daneben kehrt sie um. Ohne Wahl steht die zuletzt geänderte Variante oben. Die Wahl gilt für alle Familien und bleibt im Browser gespeichert; die Familien selbst folgen den Spaltenköpfen (Kapitel 3.1).

Umbenennen. „Familie umbenennen“ in der Kopfzeile ändert den Namen aller Varianten der Familie auf einmal – auch derer im Papierkorb. Dasselbe geschieht beim Umbenennen im Editor (Stift neben dem Projektnamen); der Dialog sagt, wie viele Varianten den Namen erhalten. „Bezeichnung ändern“ in der Zeile einer Variante ändert nur deren Bezeichnung; leer heißt „ohne Bezeichnung“. Die Bezeichnung steht auf dem Deckblatt des Berichts (Kapitel 16.2).

Als Variante kopieren. Jede Variante lässt sich kopieren, nicht nur die erste: Bezeichnung eingeben, „Kopie anlegen“. Die Kopie kommt in dieselbe Familie und übernimmt Zeichnung, Einstellungen, Unterlagen, Boden, Lageplan und Geländemodell (Kapitel 12.8); Rechenläufe und Berichte hat sie noch nicht. Ein Projekt allein wird damit zur Familie aus zwei Varianten.

Löschen. Jede Variante wird für sich gelöscht (Kapitel 3.6). Die Familie bleibt, auch wenn die erste Variante in den Papierkorb kommt oder endgültig gelöscht wird; eine wiederhergestellte Variante kehrt in ihre Familie zurück.

3.2 Neues Projekt anlegen

  1. Klicken Sie auf „Neues Projekt“.
  2. Geben Sie im Dialog „Neues Projekt anlegen“ den „Projektname“ ein.
  3. Geben Sie unter „Standort — Adresse oder Koordinaten“ entweder eine Adresse oder eine Koordinate ein. Koordinaten werden in WGS84 erwartet, Breite zuerst. Der Dialog nennt diese Beispielformate:
    • 53.4725, 9.8031
    • 53,4725 9,8031
    • 53° 28′ 21″ N, 9° 48′ 11″ O
  4. Klicken Sie auf „Projekt erstellen“.

Das (i) neben „Standort — Adresse oder Koordinaten“ und neben dem Hinweis zum Projektbereich führen zu diesem Abschnitt und zu Kapitel 5.1.

Der Standort wird gespeichert, wie Sie ihn eingegeben haben – eine Angabe aus dem Lageplan bleibt so wörtlich zitierbar. Nur die Projektübersicht zeigt Koordinaten einheitlich an (Kapitel 3.1).

Der Standort ist der Mittelpunkt des Projektbereichs. Der Editor öffnet sich anschließend direkt, mit allen Werkzeugen (Kapitel 5).

Der Projektbereich ist ein Kreis mit festem Radius von 3 km um den Standort. Alle Objekte und Immissionsorte liegen darin.

Achtung: Liegt der Standort außerhalb Deutschlands, lehnt die Anwendung das Projekt ab („Der Standort liegt außerhalb Deutschlands …“). Die Rechnung beruht auf der TA Lärm und auf deutschen Geländedaten.

Wird eine Adresse nicht gefunden, erscheint „Adresse nicht gefunden — bitte genauer angeben oder Koordinaten eingeben.“

Zwei Zahlen, die keine Koordinate sein können (z. B. „200, 500“), meldet der Dialog sofort: „Das ist keine gültige Koordinate: Die Breite (erste Zahl) muss zwischen −90 und 90 liegen, die Länge (zweite Zahl) zwischen −180 und 180. …“

Liegt eine Koordinate außerhalb Deutschlands, würde sie mit vertauschter Breite und Länge aber in Deutschland liegen (z. B. „10.67, 52.17“), nennt die Meldung zusätzlich „Breite und Länge vertauscht? …“ mit den getauschten Werten. Geben Sie die Koordinate dann mit der Breite zuerst ein.

Ein Klick neben den Dialog schließt ihn nur, solange beide Felder leer sind; Eingaben gehen so nicht verloren. Schließen Sie den Dialog mit „Abbrechen“, dem × oder Esc. Dasselbe gilt für die Dialoge „Projekt umbenennen“ und „Löschen“. Solange „Wird erstellt…“ läuft, schließen weder Esc noch ein Klick daneben den Dialog; „Abbrechen“ und das × gehen immer. Wer während „Wird erstellt…“ abbricht, bleibt in der Übersicht; war die Anfrage schon beim Server, erscheint das Projekt trotzdem in der Liste.

Die Prüfung, ob der Standort in Deutschland liegt, fragt den Kartendienst von Google. Antwortet er nicht innerhalb von etwa 8 Sekunden, meldet der Dialog „Die Prüfung, ob der Standort in Deutschland liegt, war nicht möglich …“, und der Knopf heißt „Trotzdem anlegen“. Damit legen Sie das Projekt ohne diese Prüfung an; das Land ist dann nicht bestätigt. Der Server prüft den Mittelpunkt gegen die amtliche Staatsgrenze (VG250 des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie, Grenzstreifen ± 300 m). Liegt er in diesem Grenzstreifen, nennt die To-do-Liste „Standort grenznah – Land anhand der Unterlagen bestätigen“ (Kapitel 16.6d). Antwortet die Adresssuche nicht, erscheint „Die Adresssuche hat nicht rechtzeitig geantwortet …“; geben Sie dann Koordinaten ein. Fehlt der Schlüssel für Google Maps oder lehnt Google ihn ab, sagt die Meldung das („Die Adresssuche ist nicht eingerichtet …“) – Koordinaten gehen auch dann, und der Betreiber richtet den Schlüssel ein.

3.3 Projekt öffnen

Klicken Sie in der Tabelle auf den Projektnamen oder auf das Stift-Symbol. Der Editor öffnet sich in derselben Registerkarte. Über das Logo oben links im Editor kehren Sie zur Projektübersicht zurück.

Die Karte zeigt beim Öffnen alle Objekte und Immissionsorte, aber nie näher als etwa 250 m Bildbreite – so bleibt das Luftbild scharf. Ein leeres Projekt öffnet auf dem Projektbereich. Beim Zeichnen bewegt sich die Karte nicht.

3.4 Speicherkontingent

Jedes Konto hat 10 GB Speicher, sofern sein Tarif kein anderes Kontingent vorsieht. Die Anzeige „Speicher“ oben rechts in der Projektübersicht zeigt „… von …“ und den Anteil in Prozent; das (i) nennt das Kontingent Ihres Kontos und führt zu diesem Abschnitt. Administratorkonten haben keine Speichergrenze: Dort steht nur „… belegt“ mit dem Hinweis „Administratorkonto: ohne Speichergrenze“, ohne Balken. Gezählt werden die Geländemodelle und Lagepläne aller Projekte und die eingefrorenen Fassungen der Berichte (Kapitel 16.8).

  • Ab 80 % Belegung erscheint „Speicher zu über 80 % belegt — bitte alte Projekte oder Geländemodelle aufräumen.“
  • Ab 95 % erscheint „Speicher fast voll — neue Geländemodelle und Lagepläne können fehlschlagen.“

Die erste Fassung eines Berichts wird auch bei vollem Speicher immer gespeichert, damit jeder Rechenlauf seinen Bericht hat; nur „Mit aktuellem Stand neu erzeugen“ wird dann abgelehnt (Kapitel 16.8).

Ein Geländemodell für den vollen 3-km-Projektbereich belegt etwa 9 MB. Geländemodelle entfernen Sie im Dialog „Geländemodell“ (Kapitel 10.4), einen Lageplan im Panel „Referenzplan“ (Kapitel 6.3).

3.5 Bericht aus der Projektübersicht

Das PDF-Symbol in der Tabelle lädt den Bericht des Projekts herunter – die aktuelle Fassung (Kapitel 16.8) desselben Berichts, den auch die Berichtsseite, der Editor und der KI-Assistent öffnen: aus dem neuesten Rechenlauf der aktuellen Zeichnung, zuerst nachts; der Bericht enthält den Tag-Lauf derselben Zeichnung mit (Kapitel 16.1, seit 18.10.2026). Das Symbol folgt diesem Rechenlauf: Es ist aktiv, sobald er aktuell ist – auch bei einem Projekt, das nur einen Tag-Lauf hat (seit 18.10.2026). Ohne Rechenlauf sagt der Hinweis am Symbol „Erst berechnen …“; ist die Zeichnung seit dem Lauf geändert, „Die Zeichnung wurde geändert — erst neu berechnen, dann den Bericht erzeugen“, wie im Editor. Lässt sich die Datei nicht liefern – etwa weil die gespeicherte Fassung auf dem Server fehlt oder nicht mehr zu ihrer Prüfsumme passt –, steht über der Tabelle rot „Bericht „Projektname“: …“ mit dem Grund, den der Server meldet.

3.6 Umbenennen, Löschen und Papierkorb

Umbenennen. „Umbenennen“ in der Zeile des Projekts ändert seinen Namen. In einer Variantenfamilie gehört der Name der Familie: „Familie umbenennen“ in ihrer Kopfzeile benennt alle Varianten um, „Bezeichnung ändern“ in der Zeile einer Variante nur deren Bezeichnung (Kapitel 3.1a).

Löschen. „Löschen“ (Papierkorb-Symbol) legt das Projekt nach einer Rückfrage in den Papierkorb. Die Rückfrage nennt, was dabei entfällt und wie viel Speicher frei wird (Kapitel 3.4):

  • Geländemodell: Das Projekt gibt sein Geländemodell frei; die Datei bleibt, solange ein anderes Projekt sie nutzt.
  • Lageplan (Referenzplan): Die Datei wird gelöscht.
  • Lärmkarten: Sie werden gelöscht.

Erhalten bleiben die gezeichneten Objekte mit ihren Emissionsangaben, das Unterlagenverzeichnis, der Boden aus OpenStreetMap und ALKIS, die Rechenläufe mit ihren Ergebnissen und die Fassungen der Berichte (Kapitel 16.8). Jede Variante (Kapitel 12.8) ist ein eigenes Projekt: Die anderen Varianten der Familie bleiben in der Projektübersicht, kommen nicht mit in den Papierkorb und bleiben eine Familie – auch wenn die gelöschte die erste war.

Papierkorb. Die Seite „Papierkorb“ (linke Leiste) listet die gelöschten Projekte mit Standort und Löschdatum. Ein Projekt bleibt dort, bis Sie es wiederherstellen oder endgültig löschen; eine Frist, nach der es von selbst verschwindet, gibt es nicht.

Wiederherstellen. „Wiederherstellen“ (Pfeil) holt das Projekt in die Projektübersicht zurück, eine Variante in ihre Familie; die Seite meldet es mit einem Link „Öffnen“. Was beim Löschen entfallen ist, kommt nicht zurück:

  • das Geländemodell – laden Sie es neu (Kapitel 10),
  • den Lageplan – laden Sie ihn erneut hoch (Kapitel 6.3),
  • die Lärmkarten – rechnen Sie sie neu (Kapitel 13).

Rechenläufe, Ergebnisse und Fassungen der Berichte sind unverändert da.

Endgültig löschen. „Endgültig löschen“ entfernt das Projekt mit allem, was noch dazugehört: Objekte, Unterlagenverzeichnis, Boden, Rechenläufe und die Fassungen der Berichte mit ihren Dateien. Die anderen Varianten der Familie bleiben und bleiben eine Familie, auch wenn die endgültig gelöschte die erste war. Das lässt sich nicht rückgängig machen; zur Bestätigung geben Sie den Projektnamen ein.

Hinweis: Haben Sie einen Bericht abgegeben, löschen Sie das Projekt nicht endgültig: Mit dem Projekt verschwinden die eingefrorenen Fassungen (Kapitel 16.8), die belegen, was berechnet wurde.


4 Der Editor im Überblick

Der Editor ist der Arbeitsplatz für ein Projekt. Dieses Kapitel beschreibt den Bildschirmaufbau, die Arbeitsmodi und die allgemeinen Bedienelemente.

4.1 Bildschirmaufbau

[Abbildung: Editor mit Kopfleiste, Modusleiste, Seitenleiste, Karte und To-do-Liste]

BereichLageInhalt
KopfleisteobenProjektname, Adresssuche, Sprache, „Bericht“, Rechenstatus, „Berechnen“, „Hilfe“, Konto
Modusleistelinks, schmale Leisteelf Arbeitsmodi: „Rechenverfahren“, „Schallquellen“, „Immissionsorte“, „Abschirmungen“, „Boden“, „Gelände“, „Meteorologie“, „Kontingente“, „Unterlagen“, „Angaben“, „Ergebnisse“ (Kapitel 4.3)
Seitenleistelinks neben der KarteTitel und Kurzbeschreibung des Modus, Bedienfelder des Modus, Objektliste
To-do-Listeunten in der Seitenleistewas für ein belastbares Ergebnis noch fehlt
KarteMitteGrundkarte, gezeichnete Objekte, Werkzeugleiste, Statuszeile
Objekt-Menürechts neben der Karte, sobald ein Objekt ausgewählt istEigenschaften des ausgewählten Objekts (Inspektor), Kapitel 4.4a

4.1a Fensterbreite

Der Editor ist für Laptop und größere Bildschirme gebaut. Schmalere Fenster (#516):

  • Ab 1176 Pixel Breite stehen Seitenleiste, Karte und Objekt-Menü nebeneinander, wie in Kapitel 4.1 beschrieben; die Karte behält dabei mindestens 320 Pixel (vorher ab 1024 Pixel – dort blieben neben beiden Menüs nur rund 200 Pixel Karte, seit 21.10.2026 geändert).
  • 768 bis 1175 Pixel (Tablet quer, Laptop mit schmalem Fenster): Die Seitenleiste lässt sich einklappen – „«“ oben in der Seitenleiste; ein Klick auf den aktiven Modus in der Modusleiste zeigt sie wieder, ein anderer Modus ebenso. Seitenleiste und Objekt-Menü schließen sich hier gegenseitig aus: Öffnen Sie die Seitenleiste, tritt das Objekt-Menü zurück (die Auswahl bleibt, mit „«“ kommt es wieder); wählen Sie ein Objekt – auf der Karte oder in der Liste –, klappt die Seitenleiste ein. Die Karte behält daneben mindestens 320 Pixel und rückt jeweils zur Seite: Werkzeugleiste, „Ebenen“, die Bedienelemente unten und der Quellenvermerk der Karte (Lizenz) bleiben frei, Zentrieren und „Auf alle Objekte zoomen“ nutzen den sichtbaren Teil, und das gewählte Objekt bleibt im Blick. Unter 1024 Pixel zeigt die Kopfleiste Knöpfe ohne Text (Bericht, Berechnen); der Name steht im Hinweis. Klappt die Seitenleiste ein, lädt die Karte den frei gewordenen Rand nach – er ist kurz grau, bis die Kacheln da sind; die Karte selbst bleibt stehen.
  • Unter 768 Pixel (Telefon) zeigt der Editor statt der Arbeitsfläche die Karte „Editor ab Tablet-Breite“ mit dem Weg zurück zur Projektübersicht. Projekte ansehen und verwalten geht dort weiter; gezeichnet und gerechnet wird ab Tablet-Breite.

4.2 Kopfleiste

Von links nach rechts:

  • Logo – zurück zur Projektübersicht.
  • „Projekte“ (Pfeil nach links) – ebenfalls zurück zur Projektübersicht; der Text steht ab 1280 px Fensterbreite neben dem Pfeil.
  • Projektname und Variante – zu lang für die Leiste, werden sie mit „…“ gekürzt; der volle Text erscheint, wenn die Maus darauf steht. Der Stift neben dem Namen benennt das Projekt um.
  • Lupe „Adresse oder Koordinaten suchen“ – öffnet unter sich das Suchfeld, das die Kartenansicht verschiebt (Kapitel 6.4). Die Objekte bleiben, wo sie sind.
  • „DE“/„EN“ – Sprache.
  • „Bericht“ mit (i) – öffnet den PDF-Bericht des aktuellen Rechenlaufs in einer neuen Registerkarte. Der Text steht ab 1440 px Fensterbreite, darunter nur das Symbol. Ausgegraut, solange es keinen erfolgreichen, aktuellen Rechenlauf gibt; der Hinweis an der Schaltfläche nennt den Grund.
  • Rechenstatus – „berechnet hh:mm“, „veraltet“ oder „Berechnung fehlgeschlagen“.
  • „Offene Punkte“ – Zahl und Farbe des schwersten offenen Punkts; öffnet den Dialog mit allen Punkten (Kapitel 4.6a, 4.6e).
  • „Berechnen“ mit (i) – startet die Rechnung (Kapitel 11), immer für Tag und Nacht. Gesperrt, solange ein Punkt „Rechnung gesperrt“ (rot mit Schloss) offen ist; ein Klick öffnet dann „Offene Punkte“.
  • „Hilfe“ (Fragezeichen) – Menü mit „Handbuch“ und „Glossar“ (in einer neuen Registerkarte) und „Tastenkürzel“: Im Editor öffnet es die Übersicht der Tasten an Ort und Stelle (wie die Taste ?, Anhang C). Das Menü gibt es auch in der Projektübersicht.

Das Geländemodell öffnen Sie im Modus „Gelände“ (Kapitel 10) oder über die To-do-Liste.

Welcher Zeitraum angezeigt wird, wählen Sie nicht in der Kopfleiste, sondern mit dem Umschalter „Tag | Nacht“ oben im Modus „Ergebnisse“ (unter „Beurteilungszeitraum“) oder unten an der Legende der Karte. Beide Umschalter sind gekoppelt („Tag“: 6–22 Uhr mit Ruhezeitenzuschlag in Wohn- und Kurgebieten; „Nacht“: 22–6 Uhr, lauteste volle Stunde). Ergebnisse, Pegel an den Immissionsorten, Lärmkarte und Bericht folgen dieser Wahl. Überall in der Anwendung steht der Tag vor der Nacht – wie bei den Immissionsrichtwerten der TA Lärm (1998, geändert 2017), Nr. 6.1 („tags / nachts“) und im Bericht.

Die Schaltfläche „Konto“ (Personen-Symbol) rechts in der Kopfleiste öffnet ein Menü mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse, „Zu den Projekten“, „KI-Assistenten“ (nur bei Konten, die einen KI-Assistenten verbinden dürfen) und „Abmelden“.

Solange kein Projektbereich festgelegt ist, sind „Bericht“ und „Berechnen“ ausgegraut.

4.3 Modusleiste und Arbeitsmodi

Jeder Modus ist für eine Aufgabe gedacht. Die Daten sind in allen Modi dieselben; der Modus bestimmt, welche Werkzeuge angeboten werden und welche Objekte auswählbar sind. Objekte anderer Modi bleiben sichtbar, aber blass – nur Container bleiben kräftig cyan, damit man ihre Lage etwa beim Setzen der Immissionsorte erkennt. Ein Klick auf ein solches Objekt wechselt in seinen Modus und wählt es dort aus – die Objektliste springt zu ihm, der Inspektor öffnet sich. Verschoben wird dabei nichts; erst der nächste Zug bewegt es. Während ein Zeichenwerkzeug aktiv ist und im Modus „Ergebnisse“ springt die Karte nicht. Ein Projekt öffnet im Modus „Schallquellen“.

Flächen (Bodenzonen, Bewuchs, Aufstellflächen, Plattformen, Teilflächen) wählen Sie in ihrem eigenen Modus mit einem Klick irgendwo in die Fläche; liegen Flächen ineinander, gilt die kleinste. In den anderen Modi reagiert nur ihr Rand – ein Klick ins Innere trifft dort, was auf der Fläche steht, und wechselt nicht den Modus.

Die Eigenschaften des gewählten Objekts stehen in jedem Modus im Objekt-Menü rechts neben der Karte (Kapitel 4.4a), nicht in der Seitenleiste.

ModusKurzbeschreibung in der AnwendungAngebotene ObjekteSeitenleiste
„Rechenverfahren“ (ganz oben)„Nach welcher Norm und wie gerechnet wird – Rechenvorschrift, Vergleiche, feste Annahmen“keine„Rechenvorschrift“, „Vergleich mit ISO 9613-2:2024“, „Immer so gerechnet“ (Kapitel 11.4c)
„Schallquellen“„Schallquellen: Container, PCS / Wechselrichter, Trafostationen, Reihen und Linienquellen“BESS-Container, PCS / Wechselrichter, Trafostation, Linienquelle„Hinzufügen“, kurzzeitige Geräuschspitzen (Kapitel 8.9), Objektliste
„Immissionsorte“„Immissionsorte, Geschosse, Gebietsart“Immissionsort„Hinzufügen“, Objektliste
„Abschirmungen“„Gebäude und Schallschutzwände“Gebäude, Schallschutzwand„Gebäude“ (mit den amtlichen Gebäuden, Kapitel 7.5a), „Schallschutzwand“, Objektliste
„Boden“„Boden (Bodenfaktor G) — gezeichnet, aus ALKIS (amtlich) und aus OpenStreetMap“Bodenzone, Bewuchs, Installationen„Hinzufügen“, „Boden aus ALKIS (amtlich)“, „Boden aus OpenStreetMap“, Bewuchs, Installationen, Objektliste
„Gelände“„Geländemodell laden und ansehen“Planum / Aufschüttung, Erdwall„Hinzufügen“, „Geländemodell“, Objektliste „Geländeänderungen“ (Kapitel 10)
„Meteorologie“„Meteorologische Korrektur C_met aus der Windstatistik des Deutschen Wetterdienstes“keine„Meteorologische Korrektur“, „Luftabsorption (örtliche Mittel)“, „Höchsttemperaturen (Temperaturstufe)“ (Kapitel 10a)
„Kontingente“„Teilflächen und Emissionskontingente aus dem Bebauungsplan“ (nach DIN 45691:2006-12)Teilfläche„Hinzufügen“, „Emissionskontingente“
„Unterlagen“„Unterlagenverzeichnis: Lageplan, Datenblätter, Betriebsbeschreibung – die Quellen der Eingaben“keineUnterlagenverzeichnis (Kapitel 4.8)
„Angaben“„Was der Bericht außer der Zeichnung sagt: Beteiligte, Prüfregime, Betrieb, Verkehr, seltene Ereignisse, Auflagen“keineFormular „Angaben fürs Gutachten“ (Kapitel 16.6)
„Ergebnisse“„Pegel an den Immissionsorten, Teilpegel, Lärmkarte, Varianten, Bericht“keineBeurteilungszeitraum, Lärmkarte, Varianten und Ergebnisse

Im Modus „Ergebnisse“ werden alle Objekte in voller Farbe gezeigt, aber nicht bearbeitet.

Kennzeichnung an „Ergebnisse“. Liegt ein Ergebnis vor, trägt die Schaltfläche „Ergebnisse“ in jedem Modus eine Zahl: rot mit der Anzahl der Überschreitungen, gelb mit der Anzahl der offenen Immissionsorte.

Jeder Modus listet nur seine eigenen Objekte. Ein Objekt eines anderen Modus erreichen Sie mit einem Klick darauf auf der Karte.

4.4 Seitenleiste

„Hinzufügen“. Kacheln für die Objektarten des Modus: „BESS-Container“, „PCS / Wechselrichter“, „Trafostation“, „Immissionsort“, „Schallschutzwand“, „Gebäude“, „Bodenzone (Bodenfaktor G)“, „Bewuchs, dicht“, „Installationen“, „Planum / Aufschüttung“, „Erdwall“ und „Teilfläche mit Emissionskontingent“. Ein Klick aktiviert das passende Zeichenwerkzeug; das Kürzel steht in der Ecke. Die Kacheln selbst tragen keine Normverweise: Das (i) neben „Hinzufügen“ nennt für „Bewuchs, dicht“ DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.1 (Dämpfung durch Bewuchs), für „Installationen“ DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.2, Tabelle A.2 (Dämpfung durch Installationen) und für die Teilfläche DIN 45691:2006-12 (Geräuschkontingentierung); für „Planum / Aufschüttung“ und „Erdwall“ erklärt es, wie sie in die Rechnung eingehen (Kapitel 10.8, 10.9). „Hinzufügen“ steht in jedem Modus mit Objekten oben, auch beim „Boden“ und beim „Gelände“; die Bedienfelder des Modus (ALKIS, OSM, Bewuchs, Installationen, Geländemodell) folgen darunter. Im Modus „Abschirmungen“ heißen die beiden Abschnitte „Gebäude“ und „Schallschutzwand“. Die Modi „Rechenverfahren“, „Meteorologie“, „Unterlagen“, „Angaben“ und „Ergebnisse“ haben kein „Hinzufügen“.

Objektliste. Die Objekte des Modus, natürlich sortiert (C 9 vor C 10). Die Überschrift nennt, was in der Liste steht: Ist nur eine Art darin, heißt sie wie diese Art („BESS-Container“, „Bodenzonen“); sind mehrere darin, heißt sie wie der Modus („Schallquellen“, „Immissionsorte“, „Abschirmungen“, „Bodenflächen“), und die Arten stehen in eigenen, einklappbaren Gruppen: bei den Schallquellen „BESS-Container“, „Trafostationen“, „PCS / Wechselrichter“ und „Flächen- und Linienquellen“, bei den Abschirmungen „Gebäude“ und „Schallschutzwände“, beim Boden „Bodenzonen“, „Bewuchs“, „Installationen“ und „Boden aus OpenStreetMap“ (nach dem Laden von ALKIS „Boden aus ALKIS (amtlich)“), beim Gelände („Geländeänderungen“) „Planum / Aufschüttung“ und „Erdwälle“. Rechts neben der Überschrift steht die Anzahl. Ein Klick auf eine Bodenart unter „Boden aus OpenStreetMap“ (z. B. „Wohnflächen“) oder auf eine OSM-Fläche in der Karte springt im Menü zu ihrem Bereich und hebt ihn kurz hervor: bei Wohnflächen und Friedhöfen zur Zeile für den Porös-Anteil, sonst zum Abschnitt „Boden aus OpenStreetMap“ (Kapitel 9.2).

Rechts in jeder Zeile steht der Kennwert: Nacht-L_WA bei Quellen (fehlen die Schalldaten eines Zustands, steht dort rot „Schalldaten fehlen“ statt eines Strichs – nie ein Wert, Kapitel 8.2a), der Pegel aus der letzten Rechnung bei Immissionsorten, die Höhe bei Gebäuden, Wänden, Bewuchs und Installationen, G bei Bodenzonen. Über „Objekt suchen“ (ab neun gezeichneten Objekten) filtern Sie nach Namen. Container, die gemeinsam als Reihe oder mit „Mehrfach anlegen…“ angelegt wurden, erscheinen als „Block C 1 – C 8 (8)“: Ein Klick klappt den Block auf und zu, ein Doppelklick zeigt den ganzen Block auf der Karte.

Im Modus „Boden“ stehen die aus OpenStreetMap geladenen Flächen mit in der Liste, nach Bodenfaktor G zusammengefasst, z. B. „Acker, Wiese, Wald · G 1 · 91 Flächen“. Diese Zeilen lassen sich nicht einzeln bearbeiten oder löschen: Neu laden und Entfernen gehen oben unter „Boden aus OpenStreetMap“ (9.2); abweichende Stellen zeichnen Sie als Bodenzone darüber. Objekte mit offenem Punkt tragen rechts in der Zeile ein Abzeichen in der Farbe und mit dem Symbol ihres schwersten Punkts (Kapitel 4.6f); ein Klick darauf öffnet „Offene Punkte“ nur für dieses Objekt. Ein Block trägt das Abzeichen seines schwersten Objekts. Gesperrte Objekte zeigen ein kleines graues Schloss neben dem Namen.

Jede Zeile und jeder Block hat einen Mülleimer. Er löscht sofort; Strg+Z (Mac: ⌘+Z) holt das Gelöschte zurück. Bei gesperrten Objekten oder Ebenen ist er ausgegraut.

Nummerierung. Neue Objekte bekommen die kleinste freie Nummer, getrennt je Kürzel (C, T, PCS, IO, B, W – früher NB –, BZ, BW, IN, TF, PL, EW). Wird ein Objekt gelöscht, rücken die nachfolgenden automatisch benannten Objekte derselben Art auf (C 1, C 3 → C 1, C 2); selbst vergebene Namen bleiben unverändert. Kopien (Reihe, „Mehrfach anlegen…“, Einfügen) zählen dagegen vom Vorbild aus weiter (Kapitel 7.2).

Kopf. Oben stehen Name und Zweck des Modus; das Fragezeichen rechts öffnet das passende Kapitel dieser Hilfe in einem neuen Tab.

Objekteigenschaften. Die Eigenschaften des ausgewählten Objekts stehen nicht mehr in der Seitenleiste, sondern im Objekt-Menü rechts neben der Karte (Kapitel 4.4a). Die Seitenleiste zeigt nur, worum es im Modus geht.

„Ebenen“ (Schaltfläche oben rechts in der Kartenleiste, klappt eine Liste auf). Die Ebenen „Schallquellen“, „Immissionsorte“, „Gebäude“ und „Schallschutzwände“ lassen sich „Ausblenden“/„Einblenden“ und „Sperren“/„Entsperren“. Objekte einer gesperrten Ebene sind nicht bearbeitbar; ihr Inspektor ist gesperrt („Ebene gesperrt“). Die Liste schließt mit Esc, mit einem Klick daneben (auch auf die Karte), beim Wechsel des Werkzeugs und beim Öffnen der 3D-Ansicht. Ein Klick auf die Karte schließt dabei nur die Liste: Er wählt nichts aus und zeichnet nichts, auch wenn ein Zeichenwerkzeug aktiv ist.

4.4a Objekt-Menü rechts

Wählen Sie ein Objekt aus, auf der Karte oder in der Objektliste, öffnet sich rechts neben der Karte das Objekt-Menü „Ausgewähltes Objekt“ (Inspektor). Es enthält alles, was zu diesem Objekt gehört: Bezeichnung, Maße und Lage, bei Quellen die Betriebszustände mit Schallleistung, Betriebsanteil und den Zuschlägen K_T und K_I, die Quellen der Angaben (Kapitel 4.8) und „Werte übertragen“ (Kapitel 7 und 8). Die Seitenleiste links behält, worum es im Modus geht: „Hinzufügen“, die Bedienfelder des Modus und die Objektliste. So muss man in der Seitenleiste nicht mehr am Inspektor vorbei rollen.

  • Schließen: „✕“ oben rechts im Objekt-Menü oder ein Klick auf eine freie Stelle der Karte heben die Auswahl auf; das Menü schließt sich.
  • Mehrere Objekte: Bei einer Mehrfachauswahl steht dort „n Objekte ausgewählt“ mit den Schaltflächen „Zeigen“, „Auswahl aufheben“ und „n löschen“ sowie den Einstellungen, die für alle gelten.
  • Breite: 360 px auf einem Laptop, auf großen Bildschirmen bis 400 px.
  • Karte bleibt stehen: Das Menü gleitet von rechts herein und wieder hinaus (etwa 0,2 s; bei der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ ohne Bewegung). Erst wenn es angekommen ist, wird die Karte schmaler. Was unter dem Mauszeiger lag, bleibt an seiner Stelle; nur rechts verschwindet ein Streifen hinter dem Menü.
  • Gewähltes Objekt bleibt sichtbar: Läge das Objekt, für das sich das Menü öffnet, in diesem Streifen – etwa ein eben am rechten Kartenrand gezeichnetes Planum oder Gebäude –, schwenkt die Karte gerade so weit, dass es wieder frei liegt. Liegt es frei, bleibt die Karte stehen.
  • Gesperrte Ebene: Liegt das Objekt auf einer gesperrten Ebene, ist sein Menü gesperrt („Ebene gesperrt“, siehe „Ebenen“ in Kapitel 4.4).
  • Schalldaten fehlen: Ist ein Zustand einer Quelle als „Schalldaten fehlen“ angegeben, steht an der Stelle von L_WA rot umrandet „Schalldaten fehlen“ mit dem, was die Unterlagen sagen – kein leeres Feld und nie ein Wert (Kapitel 8.2a). Bei einem Zustand „Läuft nicht“ steht unter dem leeren L_WA „Läuft nicht (Betriebsanteil 0 %) – kein L_WA nötig“.
  • Beim Ziehen ausgeblendet: Solange Sie ein Objekt (oder eine Auswahl) auf der Karte ziehen oder drehen, blendet sich das Menü aus, damit es den Zielbereich nicht verdeckt; die Auswahl bleibt. Beim Loslassen erscheint es wieder (#414).

4.5 Karte, Werkzeugleiste und Statuszeile

Beim Öffnen eines Projekts zeigt die Karte alle gezeichneten Objekte, nicht nur die Mitte des Projektbereichs.

Oben links auf der Karte liegt die Werkzeugleiste. Beim Überfahren mit der Maus erscheinen Name und Tastenkürzel, ebenso wenn eine Schaltfläche per Tab den Fokus hat. Nach einem Klick verschwindet der Name, bis die Maus die Schaltfläche verlässt; er bleibt nicht über dem Fenster oder Feld stehen, das der Klick öffnet. Esc blendet ihn ebenfalls aus. Objekte legen Sie nicht hier an, sondern links unter „Hinzufügen“ (Kapitel 4.4); die Tasten dafür stehen dort an den Schaltflächen.

SymbolWerkzeugTaste
Hand„Hand – Karte verschieben“: Ziehen verschiebt nur die Karte, kein Objekt wird gewählt oder bewegtH
Pfeil„Auswählen“: Klick wählt ein Objekt, Ziehen bewegt es; Ziehen auf leerer Karte verschiebt die KarteV
Rahmen„Rechteck-Auswahl“: Ziehen auf der Karte wählt alle Objekte im Rahmen, ohne ⇧A
Lineal„Messen“M
Pfeil links„Rückgängig“⌘/Strg + Z
Pfeil rechts„Wiederholen“⌘/Strg + ⇧ + Z
Vollbild„Auf alle Objekte zoomen“⇧ + F
Bild„Referenzplan“–
3D„3D-Ansicht“–

Ist die Karte schmal, etwa auf einem Laptop mit geöffnetem Objekt-Menü, zeigen „Grundkarte“ und „Ebenen“ nur ihr Symbol; der Name steht im Tooltip. Unter 500 px Kartenbreite rücken die Werkzeugknöpfe enger zusammen. So bleibt die erste Zeile mit Werkzeugen, Grundkarte und Ebenen auch bei 1280 × 800 mit geöffnetem Objekt-Menü einzeilig. Die Felder eines Werkzeugs (z. B. Länge, Breite, Traufhöhe beim Gebäude) brechen bei Bedarf in eine zweite Zeile um; ihre Beschriftungen bleiben einzeilig.

„Auf alle Objekte zoomen“ (⇧ + F) zeigt mindestens 100 m. Mit nur einem Container zoomte es sonst bis auf die letzte Stufe des Luftbilds, die lange lädt und nichts von der Umgebung zeigt. F mit gewähltem Objekt geht weiterhin bis auf 40 m heran.

Tasten zum Anlegen: C BESS-Container, G Gebäude, B Schallschutzwand, R Immissionsort. Sie wirken nur in Modi, deren „Hinzufügen“ das Objekt anbietet.

Rechts daneben liegt die Auswahl der Grundkarte (Kapitel 6). Je nach Werkzeug erscheinen weitere Felder, z. B. die Containergröße oder die Standardhöhe für Gebäude und Wände, und eine Zeile mit Bedienhinweisen. Diese Hinweiszeile haben alle Zeichenwerkzeuge für Flächen und Linien: „Bodenzone“, „Bewuchs, dicht“, „Installationen“, „Planum / Aufschüttung“ und die Teilfläche zeigen dieselbe Zeile wie das Polygon-Gebäude („Klick = Ecke · Doppelklick = Schließen …“), der „Erdwall“ dieselbe wie die Schallschutzwand („Klick = Ecke · Doppelklick = Ende …“).

Namen auf der Karte. Container, Gebäude und Wände tragen ihren Namen neben der Form. Wird es eng, sucht die Karte einen freien Platz: neben der ersten Ecke, über oder unter der Form, dann neben einer der anderen Ecken. Ein Name überdeckt weder einen anderen Namen noch ein anderes Objekt; findet sich kein Platz, fehlt er, bis Sie näher heranzoomen.

  • Passen in einer Reihe (angelegt mit „+“ oder „Mehrfach anlegen…“) nicht alle Namen, steht für die ganze Reihe ein Name, z. B. „RCT 1–12“.
  • Das ausgewählte Objekt und das Objekt unter dem Mauszeiger zeigen ihren Namen immer.
  • Übernommene amtliche Gebäude (LoD2) zeigen ihren Namen nur, wenn sie ausgewählt sind oder der Mauszeiger darauf steht.

Die Statuszeile unten auf der Karte zeigt:

  • die Cursorposition als geografische Koordinaten (WGS84, z. B. „53,65364° N · 9,48192° O“, fünf Nachkommastellen ≈ 1 m) und rot „außerhalb des Projektbereichs“, wenn der Cursor außerhalb liegt,
  • bei sichtbarer Lärmkarte den Pegel unter dem Cursor in dB(A) mit seiner Farbe, zwischen den Rasterpunkten interpoliert („–“ über Containern und außerhalb der Karte),
  • im Modus „Boden“ den Boden unter dem Cursor so, wie die Rechnung ihn nimmt: Boden (z. B. „Wiese“, „Wohngebiet“ oder der Name einer gezeichneten Bodenzone), Bodenfaktor G und Herkunft („gezeichnet“, „OSM“ oder „Projektwert“). „keine Fläche (Lücke)“ zeigt Stellen ohne OSM-Fläche, an denen der Projektwert G gilt,
  • im Modus „Gelände“ die Höhe des Geländemodells unter dem Cursor („Gelände: 715,8 m“, sobald der Cursor kurz still steht; „–“, wo das Modell keinen Wert hat),
  • den aktiven Fang („Fang: Eckpunkt“ usw.), solange er greift; mit dem Wechsel des Werkzeugs verschwindet er,
  • die Maße des ausgewählten Objekts,
  • die Legende der Lärmkarte („Nacht dB(A)“ bzw. „Tag dB(A)“).

Rechts unten steht die Quellenangabe des Luftbilds.

4.6 To-do-Liste

Was für ein belastbares Ergebnis noch fehlt, zeigt NoiseCheck an drei Stellen – alle aus derselben Prüfung, sie können sich nie widersprechen:

  • unten in der Seitenleiste die Karte „To-do“ mit dem „Nächsten Schritt“,
  • in der Kopfleiste der Knopf „Offene Punkte“ (Kapitel 4.6e),
  • der Dialog „Offene Punkte“ mit allen Punkten (Kapitel 4.6a).

Die Karte in der Seitenleiste ist schmal, damit die Objektliste darüber ihren Platz behält: Kopfzeile mit „alle n anzeigen“ und darunter ein einziger Eintrag, der „Nächste Schritt“, höchstens zwei Zeilen lang. Er wird nach Schwere gewählt, nicht nach der Reihenfolge der Prüfungen: zuerst, was die Rechnung sperrt, dann, was ein Urteil verhindert, zuletzt die Hinweise und das Berechnen. Zwei Punkte stehen immer vorn – der Projektbereich (ohne ihn lässt sich nichts setzen) und bei einem neuen Projekt das Unterlagenverzeichnis, weil jede Eingabe eine Unterlage zitiert. Ein Klick führt an die Stelle wie „Hinspringen“ im Dialog. Ist der Standort noch nicht gefunden, sagt die Karte das, statt nichts zu tun: oben mit der Adresssuche den Standort suchen, dann den Projektbereich setzen.

Solange das Projekt lädt, steht dort „Wird geladen…“ und die Objektliste zeigt Platzhalterzeilen – nicht „Noch keine Schallquelle“ oder „Projektbereich festlegen“ für ein Projekt, das beides hat. Scheitert das Laden, steht dort „Das Projekt konnte nicht geladen werden. Nichts wurde verändert.“ mit der Schaltfläche „Erneut laden“; „Berechnen“ bleibt gesperrt.

Sind alle Punkte erledigt, steht dort „Alles erledigt – Ergebnis aktuell.“, fehlt nur noch die Rechnung, „Alles erledigt – jetzt berechnen.“

4.6a Der Dialog Offene Punkte

Der Dialog öffnet über „alle n anzeigen“ in der Seitenleiste, über den Knopf „Offene Punkte“ in der Kopfleiste oder mit einem Klick auf das gesperrte „Berechnen“. Er schließt mit ✕, „Schließen“, Esc oder einem Klick neben den Dialog; der Fokus kehrt dann zu dem Knopf zurück, der ihn geöffnet hat. Solange er offen ist, bleibt die Tastatur in ihm.

  • Kopf. Titel, „x von y erledigt“ – gezählt sind die Punkte, die seit dem Öffnen des Projekts in dieser Sitzung aufgetreten sind – und die Arbeitsschritte (Kapitel 4.6c).
  • „Nach Schwere“ | „Nach Bereich“. Nach Schwere ordnet die Punkte nach dem, was sie verhindern (Kapitel 4.6b). Nach Bereich ordnet sie nach den Arbeitsschritten und zeigt alle sechs Schritte von Anfang an, auch die ohne offenen Punkt („In diesem Bereich ist nichts offen.“) – die Liste wächst also nicht unvorhersehbar. Die Wahl merkt sich der Browser.
  • Je Punkt. Ein farbiger Chip mit der Schwere, der Text – was fehlt, der eine Schritt und wo –, ein (i) mit der Norm und ihrer Fundstelle, darunter bei Punkten mit Teilen die offenen Teile (beim Fahrverkehr etwa „Grundlage fehlt“ oder „Alte Textangabe prüfen und bestätigen“) und unter „betrifft“ die Objekte als Bereiche („C 1–C 48, IO 3“); mehr als drei Bereiche klappen hinter „und n weitere“ zusammen.
  • „Hinspringen“ schließt den Dialog und führt an die Stelle: in den passenden Modus, zum Objekt (ausgewählt und auf der Karte gezeigt; die Karte bewegt sich nur, wenn es nicht zu sehen ist) und in den richtigen Abschnitt des Objekt-Menüs – Emission, Quellhöhe, Belege, Gebietsart, Lage des Immissionsorts, Grundlage des abweichenden Richtwerts, Vorbelastung, Begründung gegen K_T/K_I, Schallschutzwand, Planum oder Erdwall, Name, „Vor die Fassade setzen“. Ein weiteres „Hinspringen“ desselben Punkts geht zum nächsten Objekt. Ein Objekt, das im aktuellen Modus nicht bearbeitet wird, öffnet NoiseCheck in seinem Modus. Eine zitierte Unterlage ohne Datum öffnet den Modus „Unterlagen“ und hebt den Eintrag hervor.
  • „Berechnen“ steht bei „Noch nicht berechnet“ und „Zeichnung geändert – neu berechnen“ und unten im Dialog, sobald kein Punkt „Rechnung gesperrt“ mehr offen ist.
  • Nur ein Objekt. Öffnen Sie den Dialog über das Abzeichen eines Objekts (Karte oder Objektliste, Kapitel 4.6f), zeigt er nur dessen Punkte; oben steht „Nur die Punkte von „…““ mit „Alle Punkte zeigen“.
  • Erledigt. Was Sie bei offenem Dialog erledigen, bleibt durchgestrichen mit dem Chip „erledigt“ stehen, bis Sie den Dialog schließen.

Gründe, die nur der letzte Rechenlauf kennt, stehen ebenfalls im Dialog, solange der Lauf aktuell ist: Schallwege ohne Geländeprofil, nicht gerechnete Geräuschspitzen, das alternative Bodenverfahren bei einer tonhaltigen Quelle, eine zu kühle oder fehlende Temperaturstufe, eine berechnete Vorbelastung ohne Grundlage, ein unvollständiger Lauf und die Vorbelastung bei weniger als 6 dB unter dem Richtwert. Dieselben Gründe stehen in den Ergebnissen je Immissionsort, dort ebenfalls mit „Hinspringen“ (Kapitel 12.2a).

4.6b Schweregrade

Jeder Punkt hat genau eine Schwere. Sie ist für den Editor und den KI-Assistenten dieselbe.

Rot ist alles, ohne das es kein „eingehalten“ geben kann: Fehlt eine wesentliche Angabe, fällt sie sofort auf (Mathias, 21.10.2026). Das Schloss trennt „Rechnung gesperrt“ von „kein Urteil“. Jede Stufe hat ein eigenes Symbol, so dass sie auch ohne Farbe – etwa ausgedruckt in Graustufen – lesbar bleibt.

Farbe und SymbolSchwereWas sie bedeutet
Rot, SchlossRechnung gesperrtNichts wird gerechnet. „Berechnen“ ist gesperrt, und auch der Server rechnet nicht: Rechnung, Lärmkarte und der Assistent lehnen mit denselben Gründen ab. Einzige Ausnahme: Die Lärmkarte rechnet auch ohne Immissionsort – sie ist ein Raster zur Orientierung, DIN ISO 9613-2:1999-10 rechnet an beliebigen Punkten; der Immissionsort gehört zur Beurteilung.
Rot, Achteck mit AusrufezeichenKein UrteilDer Pegel wird gerechnet, ein Urteil gibt es nicht – an allen Immissionsorten oder, wo der Punkt es sagt, an den genannten.
Rot, Achteck mit AusrufezeichenKein „eingehalten“Ein Überschreiten bleibt eines; „eingehalten“ und „irrelevant“ warten auf die Angabe.
Orange, DreieckKein „überschritten“Ein „eingehalten“ bleibt eines; ein Überschreiten wartet auf die Angabe.
Orange, DreieckKontingentprüfung offenDie Prüfung nach DIN 45691:2006-12 (Kapitel 15) bleibt offen; das Urteil nach TA Lärm ist davon nicht betroffen.
Blaugrau, Kreis mit iHinweisNichts wartet darauf; prüfen lohnt sich.

Gerechnet wird, sobald kein Punkt „Rechnung gesperrt“ offen ist. Steht dann noch ein anderer roter oder ein oranger Punkt, ist das Ergebnis eine Simulation: In den Ergebnissen steht am Immissionsort „Simulation – kein Urteil“ statt „eingehalten“ oder „überschritten“, und die Gründe stehen darunter.

4.6c Arbeitsschritte

Oben im Dialog stehen die Schritte eines Gutachtens in ihrer Reihenfolge: Unterlagen → Quellen → Immissionsorte → Umgebung → Angaben → Berechnen. „Umgebung“ umfasst Projektbereich, Gelände, Boden, Meteorologie und Abschirmung. Je Schritt steht die Zahl seiner offenen Punkte in der Farbe des schwersten, ✓ heißt erledigt; ein Klick zeigt die Liste nach Bereich. Ein neues Projekt beginnt mit „Unterlagenverzeichnis anlegen“: erst die Unterlagen des Auftraggebers im Modus „Unterlagen“ eintragen, dann die Objekte mit Belegen setzen (Kapitel 4.8).

4.6d Alle Punkte und ihre Abhilfe

Der Text im Dialog nennt, was fehlt, und den einen Schritt; die Norm steht im (i). NoiseCheck schlägt nie einen Wert vor – es fragt nach dem, was fehlt.

PunktSchwereAbhilfe
„Projektbereich festlegen …“Rot, SchlossStandort suchen und den Kreis setzen (Kapitel 5).
„n Quellen ohne Betriebszustand für die Nacht …“Rot, SchlossJe Quelle einen Zustand mit Schallleistung aus dem Datenblatt anlegen, „Läuft nicht“ oder „Schalldaten fehlen“ angeben (Kapitel 8.2). TA Lärm Nr. 6.4: nachts zählt die lauteste Nachtstunde.
„n Quellen ohne Quellhöhe …“Rot, SchlossIm Objekt-Menü unter „Quellhöhe“ aus Datenblatt oder Lageplan eintragen; bei Schallaustritten je Seite die Höhe jedes Austritts (TA Lärm Anhang A.2.3.2).
„Schallquellen einzeichnen …“Rot, SchlossIm Modus „Schallquellen“ nach dem Lageplan (Kapitel 7).
„Immissionsorte setzen …“Rot, SchlossIm Modus „Immissionsorte“ an den maßgeblichen Gebäuden (Kapitel 7.7).
„n Objekte außerhalb des Projektbereichs …“Rot, SchlossIn den Kreis verschieben oder löschen; der Radius ist fest.
„Standort außerhalb Deutschlands – es wird nicht gerechnet“Rot, SchlossTA Lärm gilt nur in Deutschland (Nr. 1). Der Mittelpunkt liegt mehr als 300 m jenseits der Staatsgrenze (VG250); TA Lärm gilt nicht, es wird nicht gerechnet. Zeigen die Unterlagen den Standort in Deutschland, Lage des Projektbereichs prüfen (Kapitel 16.6d).
„n Objekte überlappen sich …“Rot, SchlossEines verschieben oder drehen (betrifft ältere Daten; neue Überlappungen lässt der Editor nicht zu).
„n amtliche Gebäude mit ungültigem Umriss nicht übernommen …“RotAn der Stelle ein Gebäude zeichnen (Polygon) oder über den Assistenten anlegen; dann schließt sich der Punkt (Kapitel 7.5b).
„n Umrisse nicht berechenbar …“Rot, SchlossDie Eckpunkte so setzen, dass sich keine Kanten kreuzen; ein Innenhof ist ein eigener innerer Ring und nur bei Gebäuden möglich (Kapitel 7.5b). Betrifft ältere Daten; neue solche Umrisse werden nicht gespeichert.
„n Plana unvollständig …“Rot, SchlossZwei Teile: Höhe, Höhenbezug oder Böschungsneigung aus den Unterlagen eintragen, oder zwei überlappende Plana auseinanderschieben (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3 und 7.4; Kapitel 10.8).
„n Erdwälle ohne Kronenhöhe, Kronenbreite oder Böschungsneigung …“Rot, SchlossIm Objekt-Menü aus den Unterlagen eintragen (Kapitel 10.9).
„n Objekte mit einem Wert außerhalb seines Bereichs …“Rot, SchlossIm Objekt-Menü den genannten Wert aus den Unterlagen berichtigen – etwa einen Betriebsanteil über 100 %, einen Pegel, der keine Zahl ist, oder die Höhe eines Immissionsorts (0,5–150 m), einer Bewuchsfläche (0,5–50 m, nur bei eingeschalteter Bewuchsdämpfung) oder einer Fläche „Installationen“ (0,5–30 m, nur bei eingeschaltetem A_site); „Hinspringen“ führt zum Feld (Kapitel 11.1a). Höhe 0 einer Bewuchs- oder Installationsfläche gilt als „keine Höhe“ (Hinweis „ohne Höhe“, kein Schloss). Ältere Projekte können solche Werte noch tragen.
„Ein Objekt wurde an anderer Stelle geändert …“ / „Eine Änderung ist nicht gespeichert …“Rot, SchlossSeite neu laden bzw. den Fehler unten auf der Karte beheben (Kapitel 4.7a, 4.7b).
„Unterlagenverzeichnis anlegen …“RotIm Modus „Unterlagen“ Lageplan, Datenblätter, Messberichte und Betriebsbeschreibung eintragen (Kapitel 4.8). Einträge, die NoiseCheck für geladene amtliche Daten selbst anlegt, zählen nicht.
„n Immissionsorte ohne Gebietsart …“Rot (dort)Gebietsart mit ihrer Grundlage wählen – Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, § 34/§ 35 BauGB – oder einen begründeten eigenen Richtwert (TA Lärm Nr. 6.1, 6.6, 6.7; Kapitel 7.7). Dieser Immissionsort bekommt seinen Pegel, aber kein Urteil.
„n Immissionsorte ohne Höhe …“Rot (dort)Im Objekt-Menü unter „Höhe über Grund“ die Höhe aus den Unterlagen eintragen – am Gebäude die Fenstermitte (TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a), auf unbebauten Flächen die Höhe am Rand der Fläche (TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe b) – (Plan, Ansicht, Foto mit Datum) und unter „Belege“ belegen; eine Voreinstellung gibt es nicht. Ohne Höhe wird dieser Immissionsort nicht gerechnet, die übrigen schon (TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a; Kapitel 7.7).
„n Immissionsorte ohne Lage am Gebäude …“Rot (dort)Lage a, b, c oder Ersatzimmissionsort wählen (TA Lärm Anhang A.1.3; Kapitel 7.7).
„Kein Geländemodell …“RotIm Modus „Gelände“ ein Geländemodell laden oder ebenes Gelände begründen (Kapitel 10.7). Darunter, wenn er offen ist: auch der Höhenunterschied zur DWD-Station wird erst mit dem Geländemodell geprüft.
„Immissionsort zu nah an einer als Punkt gerechneten Quelle …“Rot (dort)Die Quelle in Schallaustritte je Seite zerlegen (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4; Kapitel 8.6).
„n Quellen mit angenommener Spektralform …“RotOktavwerte aus dem Datenblatt oder das 500-Hz-Verfahren (DIN ISO 9613-2:1999-10, Gleichung 5, Abschnitt 1, Anmerkung 1).
„n Quellen ohne Festlegung von K_T/K_I …“Rot„nein“, 3 dB, 6 dB oder ein Erfahrungswert mit Grundlage, mehrere über die Mehrfachauswahl (TA Lärm Anhang A.2.5.2, A.2.5.3).
„n Schallschutzwände ohne Angabe „mindestens 10 kg/m² und geschlossen“ …“RotMit Produkt oder Bauart angeben (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4; Kapitel 7.6).
„n Quellen mit von Hand eingegebenem Zustand ohne Unterlage …“RotUnter dem Zustand Unterlage und Seite wählen (Kapitel 8.3a).
„n Quellen mit Betriebszustand ohne Betriebsanteil …“RotUnter dem Zustand den Betriebsanteil aus der Betriebsbeschreibung eintragen (TA Lärm Anhang A.1.1.3; Kapitel 8.2, 8.3). Bis dahin wird der Zustand nicht gerechnet; die übrigen schon, aber ohne Urteil.
„n Objekte mit Angaben ohne Beleg …“RotIm Abschnitt „Belege“ je Gruppe Unterlage und Seite (Kapitel 4.8).
„n Objekte zitieren eine Unterlage, die nicht in der Anlage steht …“RotIm Modus „Unterlagen“ das PDF hochladen und „Als Anlage an den Bericht“ anhaken (Kapitel 4.8c).
„n Container mit Pegeln je Seite ohne zugeordneten Zustand …“RotBei „Anteile aus Pegeln je Seite“ den „Zustand der Pegel“ wählen (Kapitel 8.6b).
„n Container, deren Schallaustritte zusammen nicht 100 % ergeben …“RotAnteile aus der Unterlage eintragen (Kapitel 8.6).
„Luftabsorption ohne örtliche Werte …“RotDWD-Mittel holen oder Werte aus einer Unterlage (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2, Tabelle 2, Anmerkung 9; Kapitel 10a.8, 10a.9).
„n Quellen mit Betriebsanteilen über der Zeit …“RotAnteile nach der Betriebsbeschreibung prüfen (TA Lärm Anhang A.2.5.1, Gleichung G5; Nr. 6.4).
„DWD-Station weit entfernt oder in anderer Höhe …“RotBegründen oder eine nähere Station wählen (Kapitel 10a.10).
„n zitierte Unterlagen ohne Datum …“RotIm Modus „Unterlagen“ das Datum so eintragen, wie es auf der Unterlage steht; ohne Datum „undatiert“ mit Eingangsdatum und PDF (Kapitel 4.8a). „Hinspringen“ hebt den ersten Eintrag hervor.
„n Unterlagen der Art Geodaten oder amtliche Daten ohne vollständigen Beleg …“RotIm Modus „Unterlagen“ Dienst/URL, Lizenz und Abrufdatum eintragen – kein PDF nötig (TA Lärm Anhang A.2.6; Kapitel 4.8c).
„n Immissionsorte weniger als 6 dB unter dem Richtwert: Vorbelastung angeben …“Rot (dort)Nach einer aktuellen Rechnung. Im Objekt-Menü unter „Vorbelastung“ gemessen oder berechnet mit Unterlage, „Keine“ mit Begründung oder „Nicht erforderlich“ mit Begründung (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2 und 6, Nr. 4.2 Buchst. c; Kapitel 12.3).
„n Immissionsorte mit Vorbelastung „nicht erforderlich“ ohne Prüfregime „Nicht genehmigungsbedürftig“ …“Rot (dort)Nach einer aktuellen Rechnung. „Nicht erforderlich“ (TA Lärm Nr. 4.2 Buchstabe c) gilt nur für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (TA Lärm Nr. 4). Im Modus „Angaben“ das Prüfregime „Nicht genehmigungsbedürftig“ mit Begründung angeben (Kapitel 16.6) oder im Objekt-Menü unter „Vorbelastung“ die Vorbelastung angeben, dann neu rechnen (Kapitel 12.3).
„Standort grenznah …“RotUnter „Land des Standorts“ die Unterlage nennen (Kapitel 16.6d).
„n Quellen ohne Betriebszustand am Tag …“Rot (Tag)Tag-Zustand anlegen oder „Läuft nicht“ (TA Lärm Anhang A.2.2).
„Schallwege ohne Geländeprofil …“Rot (dort)Aus dem Lauf: ein Geländemodell laden, das die Wege deckt, dann neu berechnen (Kapitel 10).
„Lauf unvollständig …“RotAus dem Lauf: die genannten Quellen vervollständigen, dann neu berechnen.
„n Immissionsorte mit Vorbelastung „berechnet“ ohne Grundlage …“Rot (dort)Aus dem Lauf: unter „Vorbelastung“ die Unterlage wählen (TA Lärm Nr. 2.4, 3.2.1).
„n Immissionsorte in einem Gebäude …“Rot (kein „eingehalten“)„Vor die Fassade setzen“ (TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a; Kapitel 7.7b).
„Geschossansatz unvollständig bei n Immissionsorten …“Rot (kein „eingehalten“)Im Objekt-Menü „Fehlende Geschosse anlegen“; eine von Hand überschriebene Höhe zurück auf die des Geschosses, oder den Geschossansatz abwählen und die Höhe aus den Unterlagen neu eintragen und belegen (Kapitel 7.7c).
„n abweichende Richtwerte ohne Grundlage …“Rot (kein „eingehalten“)Grundlage eintragen (TA Lärm Nr. 6.7).
„Fahrverkehr nicht vollständig angegeben …“Rot (kein „eingehalten“)Im Modus „Angaben“ unter „Verkehr“; darunter steht, was fehlt: die Aussage, ihre Grundlage, das Datum der Unterlage oder die Bestätigung einer alten Textangabe (TA Lärm Nr. 7.4, Anhang A.2.2; Kapitel 16.6b).
„Angaben fürs Gutachten fehlen: …“Rot (kein „eingehalten“)Die genannten Angaben ergänzen; „Hinspringen“ führt zum ersten fehlenden Feld (TA Lärm Anhang A.2.6; Kapitel 16.6).
„n Annahmen nicht validiert: A1, …“Rot (kein „eingehalten“)Im Modus „Angaben“ unter „Annahmen“ von der sachkundigen Person validieren lassen – oder die Annahme durch eine Unterlage ersetzen und zurückziehen (Kapitel 16.6f). Bis dahin ist der Bericht ein Entwurf mit Wasserzeichen.
„Interne Arbeitsvermerke in Texten: …“Rot (kein „eingehalten“)Die genannten Texte bereinigen: keine Ordnerpfade, Kürzel-Entscheidungen, „angefragt“/„ausstehend“ oder „ANNAHME A…“; eine Entscheidung als „Festlegung der sachkundigen Person“ eintragen und zitieren (Kapitel 4.8d, 16.6g).
„Umfang und Abgrenzung fehlt …“Rot (kein „eingehalten“)Im Modus „Angaben“ unter „Umfang und Abgrenzung“ die Unterlage nennen, die festlegt, was zur Anlage gehört, und je Vorbelastung oder nicht gerechneter Quelle Begründung und Beleg (TA Lärm Anhang A.2.2; Kapitel 16.6e).
„Kurzzeitige Geräuschspitzen nicht angegeben …“Rot (kein „eingehalten“)L_WA,max aus dem Datenblatt oder „keine relevanten Spitzen“ begründen (TA Lärm Nr. 6.1, Anhang A.2.3.5; Kapitel 8.9).
„Spitzen nicht gerechnet …“Rot (kein „eingehalten“)Aus dem Lauf: Quellhöhe und Ausdehnung der genannten Quellen eintragen, dann neu berechnen.
„n Quellen ohne Schalldaten in den Unterlagen …“Rot (kein „eingehalten“)Schalldaten beim Auftraggeber anfordern und als Zustand eintragen (TA Lärm Anhang A.2.2, A.2.6; Kapitel 8.2a).
„n Quellen ohne Schalldaten ohne Beleg der Lücke …“Rot (kein „eingehalten“)Am Zustand „Schalldaten fehlen“ die Unterlage und Seite wählen, die die Lücke zeigt (Kapitel 8.2a).
„n Quellen mit Temperaturstufe ohne Beleg …“Rot (kein „eingehalten“)Im Modus „Meteorologie“ die DWD-Höchsttemperaturen holen und je Quelle die Stufe wählen (TA Lärm Anhang A.1.2 a; Kapitel 10a.5, 10a.6). Ohne Höchsttemperaturen führt „Hinspringen“ in den Modus „Meteorologie“.
„Lauf mit einer kühleren Temperaturstufe …“ / „Das Dokument hat keine Stufe bis zum DWD-Höchstwert …“Rot (kein „eingehalten“)Aus dem Lauf: die deckende Stufe wählen oder begründen, dann neu berechnen (Kapitel 10a.6).
„Alternatives Bodenverfahren bei tonhaltiger Quelle …“Rot (kein „eingehalten“)Aus dem Lauf: im Modus „Rechenverfahren“ das allgemeine Verfahren wählen (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2; Kapitel 9.8).
„n Immissionsorte mit Begründung gegen K_T/K_I von früher …“Orange (kein „überschritten“)Je Quelle begründen (Kapitel 7.7a).
„Emissionskontingente ohne Beleg …“Orange (Kontingentprüfung)Darunter steht, was fehlt: Teilflächen ohne belegtes Kontingent (Abschnitt „Belege“) oder die Grundlage des Plans (Modus „Kontingente“; DIN 45691:2006-12; Kapitel 15.2a).
„n Immissionsorte ohne Gesamt-Immissionswert L_GI …“Orange (Kontingentprüfung)Im Modus „Kontingente“ unter „Planwerte je Immissionsort“ den L_GI des Plangebers eintragen (Bebauungsplan oder seine Begründung; DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.1). Nur wenn der Plan als Ganzes geprüft wird (Anhang A oder B): Bis dahin bleibt die Prüfung des Plans dort offen, die Ergebnisse nennen es unter den offenen Gründen, der Bericht druckt in der Planzeile „L_GI fehlt (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.1)“ (Kapitel 15.3).
„n Objekte mit demselben Namen …“BlaugrauEinem davon einen eigenen Namen geben.
„n LoD2-Gebäude doppelt übernommen …“BlaugrauVergleichen und das nicht gebrauchte löschen (Kapitel 7.5a).
„n Container mit Schallaustritt genau an der eigenen Oberkante …“BlaugrauHöhe des Austritts mit der Unterlage vergleichen; dreht sich ein Urteil ohne diese Abschirmung, bleibt es offen (Kapitel 8.6c).
„n Quellen mit d = 1 m aus der Zeit vor dem 15.10.2026 …“BlaugrauPrüfen, ob d so im Dokument steht, und bestätigen (Kapitel 8.7c).
„Höhenunterschied zur DWD-Station nicht prüfbar …“BlaugrauEin Geländemodell laden (Kapitel 10a.10). Steht „Kein Geländemodell“ offen, erscheint der Punkt als Zeile darunter.
„Feuchtemessgerät der DWD-Station nicht als „über Wasser“ bestätigt …“BlaugrauPrüfen, Mittel neu laden oder eine andere Station wählen (Kapitel 10a.12).
„Boden aus OpenStreetMap zählt …“BlaugrauPrüfen und bestätigen oder ALKIS laden (Kapitel 9.1a).
„Boden aus ALKIS noch nicht geprüft …“BlaugrauIm Modus „Boden“ Flächen und Anteile gemischter Nutzungen prüfen und bestätigen (Kapitel 9.1).
„Bodenfaktor G des Projekts ohne Begründung …“BlaugrauIm Modus „Boden“ begründen (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1).
„n Flächen „Installationen“ ohne Höhe …“BlaugrauDie Oberkante aus den Unterlagen eintragen; ohne sie zählt die Fläche nicht (DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.2; Kapitel 9.6a).
„n Bewuchsflächen ohne Höhe …“BlaugrauDie Höhe, bis zu der der Bewuchs dicht ist, aus den Unterlagen eintragen (keine Voreinstellung); ohne sie zählt die Fläche nicht (DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.1; Kapitel 9.6).
„n Quellen ohne Schalldaten ohne Angabe, was die Unterlagen sagen …“BlaugrauUnter „Was die Unterlagen sagen“ mindestens 10 Zeichen (Kapitel 8.2a).
„n Unterlagen mit Schallquellen ohne Verwendung („Belegt für –“) …“BlaugrauDatenblatt oder Messbericht, den nichts zitiert: als Beleg einer Quelle zitieren oder unter „Umfang und Abgrenzung“ als Vorbelastung oder nicht gerechnet mit Begründung führen (Kapitel 16.6e).
„Noch nicht berechnet“ / „Zeichnung geändert – neu berechnen“Blaugrau„Berechnen“ (Kapitel 11).

4.6e Knopf Offene Punkte und Berechnen

Links neben „Berechnen“ zeigt der Knopf „Offene Punkte“ die Zahl der offenen Punkte in der Farbe und mit dem Symbol des schwersten (Kapitel 4.6b): Rot mit Schloss, Rot, Orange, Blaugrau – oder Grün mit Haken, wenn nichts offen ist. Ist ein Punkt „Rechnung gesperrt“ offen, pulsiert der Knopf, bis der Dialog einmal geöffnet wurde (nicht bei eingeschalteter Einstellung „Bewegung reduzieren“ des Systems). Bildschirmleser lesen die Zahlen vor, etwa „Offene Punkte: 5 offen, davon 2 sperren die Rechnung, 1 lassen kein Urteil zu“.

„Berechnen“ ist gesperrt, solange ein Punkt „Rechnung gesperrt“ offen ist. Ein Klick auf das gesperrte „Berechnen“ öffnet „Offene Punkte“; der Hinweis des Knopfs nennt den ersten solchen Punkt. Dieselbe Sperre prüft der Server: Eine Rechnung, eine Lärmkarte oder eine Rechnung des KI-Assistenten mit einem solchen Punkt lehnt er mit denselben Gründen ab – sie lässt sich nicht umgehen. Der Knopf der Lärmkarte (Kapitel 13) sperrt nach derselben Regel und öffnet bei einem Klick ebenfalls „Offene Punkte“; nur ein fehlender Immissionsort sperrt ihn nicht.

4.6f Markierungen an Objekten

Jedes Objekt mit einem offenen Punkt ist dort markiert, wo Sie es sehen – so fällt etwa ein Wechselrichter ohne Schalldaten sofort auf, ohne dass Sie die Liste öffnen:

  • Karte: ein Rand um das Objekt und ein rundes Abzeichen oben rechts daran, beides in Farbe und Form des schwersten Punkts des Objekts (Kapitel 4.6b): Rot mit Schloss und durchgezogenem Rand – die Rechnung ist gesperrt; Rot mit Achteck und gestricheltem Rand – kein Urteil oder kein „eingehalten“; Orange mit Dreieck und gepunktetem Rand – kein „überschritten“ oder die Kontingentprüfung offen; Blaugrau mit „i“ und fein gepunktetem Rand – ein Hinweis.
  • Objektliste (Kapitel 4.4): dasselbe Abzeichen rechts in der Zeile, bei einem Block das des schwersten Objekts darin.

Fahren Sie mit der Maus über ein Abzeichen, nennt es das Objekt und alle seine Punkte mit ihrer Schwere. Ein Klick genau auf das Abzeichen – im Werkzeug „Auswählen“ – öffnet „Offene Punkte“ nur mit den Punkten dieses Objekts (Kapitel 4.6a); „Hinspringen“ führt von dort an die Stelle im Objekt-Menü. Ein Klick auf das Objekt selbst wählt es aus und zieht es wie immer; beim Zeichnen, beim Übertragen von Werten und beim Aufziehen einer Auswahl reagieren die Abzeichen nicht.

  • Platz: Das Abzeichen steht neben dem Objekt, nie auf einem Namens- oder Pegelschild, einem Griff („+“, Drehgriff) oder einem anderen Objekt. Ist dort kein Platz frei oder ist das Objekt auf dem Bildschirm kleiner als etwa 10 Pixel, bleibt nur der farbige Rand – näher heranzoomen.
  • Blöcke: Container, die gemeinsam als Reihe oder mit „Mehrfach anlegen…“ angelegt wurden, tragen ein gemeinsames Abzeichen in der Farbe ihres schwersten Punkts; es nennt die markierten Objekte des Blocks, und der Dialog zeigt deren Punkte.
  • Tastatur und Bildschirmleser: über die Objektliste – dort ist jedes Abzeichen ein Knopf mit Objekt, Zahl der Punkte und dem schwersten. Auf der Karte sind die Abzeichen gezeichnet, keine Tab-Stopps.

Die Abzeichen bewegen sich nicht (auch nicht ohne die Einstellung „Bewegung reduzieren“); Punkte ohne Objekt – etwa Fahrverkehr oder Luftabsorption – stehen nur im Dialog.

Welche Punkte ein Objekt markieren, entscheidet allein die To-do-Liste: Die Farbe ist die Schwere ihres Punkts, die Markierung bewertet nichts selbst.

4.7 Speichern, Rückgängig und Wiederholen

Der Editor speichert jede Änderung an Objekten automatisch nach etwa einer halben Sekunde. Eine Speicher-Schaltfläche gibt es nicht.

„Rückgängig“ (⌘/Strg + Z) und „Wiederholen“ (⌘/Strg + ⇧ + Z oder Strg + Y) wirken auf Zeichen- und Bearbeitungsschritte im Editor. Eingaben in Formularfeldern werden mit Enter oder beim Verlassen des Feldes übernommen. Ein Feld zeigt immer den gespeicherten Wert – auch wenn er über eine Schaltfläche (etwa „Acker“ bei einer Bodenzone oder „Austritt hinzufügen“), mit „Rückgängig“ oder in einem anderen Fenster geändert wurde. Nur solange Sie in einem Feld tippen, bleibt Ihre Eingabe stehen. Enter oder Verlassen eines Feldes, in dem Sie nichts geändert haben, speichert nichts.

Änderung nicht gespeichert. Ist ein Projekt in zwei Fenstern offen oder arbeitet ein KI-Assistent gleichzeitig daran, kann ein Objekt anderswo geändert worden sein, seit Sie die Seite geladen haben. Der Editor überschreibt diesen neueren Stand nicht. Er speichert das Objekt in diesem Fenster nicht mehr und zeigt unten auf der Karte „Eine Änderung wurde nicht gespeichert“ mit der Schaltfläche „Neu laden“. Nach dem Neuladen sehen Sie den gespeicherten Stand und können weiterarbeiten; die nicht gespeicherte Änderung geben Sie dann erneut ein. Das gilt auch für eine Speicherung, die wegen einer Netzstörung erst Minuten später beim Server ankommt. Bis zum Neuladen wartet „Berechnen“: Das Fenster hält Werte, die das Projekt nicht hat. Ändert ein KI-Assistent ein Objekt, während es hier gespeichert wird, gilt dasselbe für ihn – er überschreibt den neueren Stand nicht und meldet es. Löschen darf er ein Objekt nur in dem Stand, den er gelesen hat: Haben Sie es seither geändert, löscht er es nicht.

Seite verlassen. Wartet noch eine Änderung auf das Speichern, ist eine unterwegs oder wurde eine nicht gespeichert (Kapitel 4.7a, Speicherkonflikt), fragt der Browser nach, bevor Sie die Seite schließen, neu laden oder verlassen.

Hinweis: Einige Einstellungen gelten nur für den verwendeten Browser: die gewählte Grundkarte, Höhe und Raster der Lärmkarte, die Sichtbarkeit der Lärmkarte und die Reihenabstände für die „+“-Griffe. Projektdaten (Objekte, Projektwert G, Boden, Gelände, Lageplan) werden mit dem Projekt gespeichert.

4.7a Speichern gescheitert

Lehnt der Server eine Änderung ab – etwa eine Angabe, die er nicht annimmt, wie eine Seitenangabe mit mehr als 50 Zeichen –, tritt auf dem Server ein Fehler auf oder besteht keine Verbindung, zeigt der Editor unten auf der Karte „Eine Änderung konnte nicht gespeichert werden“ mit dem Namen des Objekts und der Meldung des Servers. Im Objekt-Menü des Objekts steht dieselbe Meldung über den Feldern („Nicht gespeichert“). Die angezeigten Werte sind dann nicht gespeichert.

  • Kann der Server sagen, welche Angabe er ablehnt (etwa einen Namen mit mehr als 200 Zeichen oder eine Vorbelastung über 120 dB(A)), ist das Feld im Objekt-Menü rot umrandet.
  • Korrigieren Sie die Angabe. Jede weitere Änderung am Objekt sendet es erneut; gelingt das, verschwinden Meldung und Markierung.
  • „Erneut versuchen“ sendet alle nicht gespeicherten Änderungen noch einmal, etwa nach einer Netzstörung.
  • Bis alles gespeichert ist, wartet „Berechnen“: Rechnung und Bericht beruhten sonst nicht auf dem, was der Editor zeigt.
  • Ergebnis und Lärmkarte stehen solange auf „veraltet“: Ob sie zu dem passen, was der Editor zeigt, lässt sich erst nach dem Speichern beurteilen (Kapitel 11.3). Dasselbe gilt bei einem Speicherkonflikt (Kapitel 4.7).

Wurde das Objekt inzwischen anderswo gelöscht, gilt es als Speicherkonflikt (Kapitel 4.7).

4.7b Änderungen von anderswo

Arbeiten Sie in zwei Fenstern oder ändert ein KI-Assistent das Projekt, während der Editor offen ist, gleicht sich der Editor mit dem Server ab: sobald Sie in das Fenster zurückkehren, nach jedem Speichern und alle 30 Sekunden, solange es sichtbar ist.

  • Objekte, die anderswo geändert, angelegt oder gelöscht wurden, lädt der Editor im gespeicherten Stand. Unten auf der Karte steht „Ein Objekt wurde anderswo geändert und neu geladen“. „Rückgängig“ gilt für diese Objekte danach nicht mehr – es brächte einen Stand zurück, den das Projekt nicht mehr hat.
  • Haben Sie dasselbe Objekt hier geändert und ist die Änderung noch nicht gespeichert, wird nichts überschrieben: Der Editor meldet „Eine Änderung wurde nicht gespeichert“ und bittet um Neuladen (Kapitel 4.7). Ebenso, solange Sie in einem Feld des Objekt-Menüs tippen (vom ersten Zeichen bis Enter oder bis Sie das Menü verlassen): Dieses Objekt wird dann nicht nachgeladen. Ändert es sich in der Zeit anderswo, speichert der Editor Ihre Eingabe nicht darüber, sondern meldet den Konflikt. Steht der Cursor nur im Feld, ohne dass Sie etwas getippt haben – etwa nach der Rückkehr aus einem anderen Fenster –, lädt der Editor das Objekt ganz normal nach.
  • Solange Sie einen Schieberegler ziehen (etwa „Lage entlang der Seite“), gleicht der Editor nicht ab; er holt es nach, sobald Sie loslassen.
  • Ergebnis und Lärmkarte zeigen „veraltet“, sobald sie nicht mehr zum gespeicherten Projekt passen (Kapitel 11.3). Wurde anderswo neu gerechnet, zeigt der Editor den neuen Lauf.
  • Einstellungen des Projekts (Projektwert G, Bewuchs und Installationen, Meteorologie, Luftabsorption, Temperatur, Rechenvorschrift und Bodendämpfung, Angaben für den Bericht, Begründungen für ebenes Gelände und fehlende Spitzen), die anderswo geändert wurden, lädt der Editor ebenfalls nach. Was Sie gerade tippen oder in einem Formular noch nicht gespeichert haben, bleibt dabei stehen; die übrigen Werte zeigen den gespeicherten Stand. Wurde der Wert, zu dem Sie einen Entwurf haben, anderswo geändert, steht darunter „Anderswo geändert …“: „Übernehmen“ bzw. „Speichern“ überschreibt dann die Änderung von anderswo.

4.7c Einstellung nicht gespeichert

Auch die Einstellungen des Projekts überschreibt der Editor nicht, wenn sie anderswo geändert wurden, bevor er es gemerkt hat (er gleicht sich alle 30 Sekunden ab, Kapitel 4.7b). Jede Änderung – Angaben für den Bericht, Projektwert G, Bewuchs und Installationen, Rechenvorschrift und Bodendämpfung, Begründungen für ebenes Gelände und fehlende Spitzen, Begründungen der DWD-Stationen, Temperaturstufen, Luftwerte aus einer Unterlage, Kontingentplan, Bodenanteil einer Mischnutzung, Referenzplan – beruht auf dem Stand der Einstellungen, den dieses Fenster zuletzt geladen hat (der Revision der Projekteinstellungen, Kapitel 17). Hat ein anderes Fenster, eine andere Sitzung oder der KI-Assistent die Einstellungen seitdem geändert, lehnt der Server die Änderung ab; gespeichert wird nichts.

  • Unten auf der Karte steht „Einstellung nicht gespeichert – anderswo geändert“. Der Editor lädt den aktuellen Stand; was Sie in einem Formular noch nicht gespeichert haben, bleibt stehen (mit „Anderswo geändert …“, Kapitel 4.7b).
  • Prüfen Sie den geladenen Stand und nehmen Sie die Änderung erneut vor. „Ausblenden“ schließt die Meldung.
  • Auch ein Löschen (Windstatistik, Lufttemperatur, Luftwerte, OSM-Boden, Referenzplan) zählt als Änderung: Ein anderes Fenster, das es noch nicht geladen hat, kann danach nichts auf dem alten Stand speichern.
  • Für den KI-Assistenten gilt dasselbe: set_project_basis, set_temperature_steps, set_air_values und set_contingent_plan nennen die Revision, die get_project gelesen hat (settingsRevision). Wurde seitdem etwas geändert, ändern sie nichts und melden es; der Assistent liest neu und entscheidet neu. Nennt ein Assistent mit älterer Werkzeugliste keine Revision, gilt die gespeicherte und die Antwort warnt (seit 21.10.2026).

4.8 Unterlagen und Quellen

Jede Eingabe einer Rechnung stammt aus den Unterlagen des Projekts und trägt ihre Quelle bis in den Bericht: Dokument, Seite oder Tabelle, Datum. Die Prognose kann vor Gericht geprüft werden; eine Angabe ohne Beleg macht sie angreifbar. TA Lärm Anhang A.2.6 verlangt einen Bericht, mit dem sich die Datengrundlagen bewerten lassen.

Unterlagenverzeichnis. Im Modus „Unterlagen“ (Symbol Ordner) legen Sie jedes Dokument einmal an: Art (Lageplan, Datenblatt, Messbericht, Betriebsbeschreibung, Bebauungsplan, Gebäudeplan / Bauantrag, Ortsbegehung, Vermessung, Geodaten (online abgerufen), Amtliche Daten, Sonstiges), Titel, Revision, Herausgeber, Datum, Notiz. Die Reihenfolge ergibt die Nummern U1, U2 …, mit denen der Bericht zitiert. Unter jedem Eintrag steht, welche Objekte ihn zitieren. „Entfernen“ fragt zuerst nach (#413): Ist der Eintrag frei, nennt die Rückfrage Nummer und Titel, und „Ja, entfernen“ löscht ihn; die übrigen Einträge werden neu nummeriert. Zitieren Objekte den Eintrag, nennt die Rückfrage sie („U3 wird zitiert von: B 1, B 2“) – deren Quellen zeigten sonst ins Leere. Ein zitiertes Dokument lässt sich erst entfernen, wenn kein Objekt mehr darauf verweist.

Nummern in Freitexten (#626). Weil die späteren Einträge beim Entfernen eine Nummer aufrücken, zeigte ein Freitext wie „Festsetzung WA laut U3“ danach ohne Warnung auf ein anderes Dokument. Deshalb lehnt die Anwendung das Entfernen ab, solange ein Freitext die Nummer des Eintrags oder eine spätere nennt, und sagt, wo – mit dem Feld, wie der Editor es nennt: „IO 1, Grundlage der Einstufung – Plan / Begründung nennt U3; Notiz von U2 nennt U5; Angaben fürs Gutachten, Umfang und Abgrenzung – Anlage – Anmerkung nennt U4; Annahme A2, Begründung nennt U6“. Gesucht wird in allen Texten, die der Bericht drucken kann (Notizen der Quellen und der Gebietseinstufung, Begründungen, „Umfang und Abgrenzung“, Angaben fürs Gutachten, Notiz und Text anderer Einträge), und in den Texten der Annahmen. Erkannt werden „U3“, „U 3“, „(U3)“, Bereiche „U3-U5“ und „U3–U5“ (beide Enden) und Zusammensetzungen wie „U3-Festsetzung“; nur mit großem U. Nicht gezählt werden die Texte des Eintrags selbst (sie gehen mit ihm), Adressen mit http(s):// und Bezeichnungen wie „PCS-U1“ oder „U3a“. So gehen Sie vor: Nummern im genannten Text herausnehmen, Eintrag entfernen, danach jede genannte spätere Nummer um eins kleiner wieder eintragen. Ein automatischer Eintrag (amtliche Daten), dessen Daten entfernt wurden, bleibt aus demselben Grund stehen, bis kein Freitext mehr eine solche Nummer nennt. Das gilt im Editor und für den Assistenten (remove_document) gleich. Bereits erzeugte Berichte und eingefrorene Fassungen bleiben unverändert – sie haben ihr eigenes Verzeichnis.

Datum (Stand) der Unterlage. Ein Zitat zählt nur mit Dokument, Seite und Datum (seit Rechenkern 0.1.18, Prüfung vom 11.10.2026). Fehlt das Datum eines Eintrags, steht darunter gelb „Datum fehlt – zählt nicht als Beleg“ (mit (i)). Zitiert ein Objekt diesen Eintrag für eine Angabe, gilt die Angabe als „ohne Beleg“: Gerechnet wird mit den eingegebenen Werten, das Urteil bleibt offen – bei einer Schallquelle, einem Gebäude oder einer Wand an allen Immissionsorten, bei einem Immissionsort an diesem. Die To-do-Liste nennt „Zitierte Unterlage ohne Datum“, die Ergebnisse den Eintrag mit den Objekten, die ihn zitieren; der Bericht druckt in Kapitel 8.2 „U3, S. 4 – Unterlage ohne Datum – kein Beleg“. Das gilt auch für Luftwerte aus einer Unterlage (Kapitel 10a.8) und die Grundlage der Verkehrsaussage (Kapitel 16.6b). Tragen Sie das Datum ein, das auf der Unterlage steht (Stand, Ausgabe, Datum des Prüfberichts) – NoiseCheck schätzt es nicht. Einträge von vor dem 11.10.2026 haben oft keins. Nennt die Unterlage nur Monat oder Jahr, oder trägt sie gar kein Datum, siehe Kapitel 4.8a.

Vorgabe – nicht belegt. Einige Werte setzt die Anwendung beim Anlegen, damit sich das Objekt zeichnen lässt: die Maße eines 40-ft-HC-Containers, die Einwirkzeit 100 % eines neuen Betriebszustands, Höhe und Reflexionsverlust aus der Werkzeugleiste „Gebäude“. Solange ihre Gruppe unter „Belege“ ohne Unterlage mit Seite ist, steht darunter rot „Vorgabe – nicht belegt“ (mit (i)); das Urteil wartet ohnehin auf den Beleg. Eine Höhe des Immissionsorts, eine Geschosszahl oder eine Höhe des Bewuchses setzt die Anwendung gar nicht vor (seit 21.10.2026): Diese Felder bleiben leer, bis die Unterlagen sie geben.

Automatisch eingetragen. Was NoiseCheck selbst für das Projekt lädt, ist ebenfalls eine Unterlage der Prognose. Diese Einträge legt NoiseCheck selbst an, je Datensatz einmal, mit dem Hinweis „automatisch“ (mit (i)). Die Art ist „Amtliche Daten“ (Geländemodell, ALKIS, LoD2-Gebäude, DWD), bei OpenStreetMap (Boden, Gebäude) „Geodaten (online abgerufen)“. Übernommene Gebäude tragen ihren Eintrag selbst ein (siehe unten „Übernommene Gebäude“).

Alle automatischen Einträge folgen einem Schema (seit 17.10.2026; Datenstand und Abrufdatum getrennt seit 23.10.2026):

  • Jeder Eintrag trägt zwei Daten, getrennt und benannt: den Datenstand des Anbieters und das Abrufdatum. Im Verzeichnis und im Bericht (Kapitel 8.1) steht beim Datum „Datenstand 22.03.2017“, darunter bzw. in der Notiz die Datenquelle mit Dienst, Lizenz und „abgerufen am 17.10.2026“ – wie bei Geodaten, die Sie von Hand eintragen.
  • Der Datenstand ist der Stand, den der Anbieter nennt – das Ende des Zeitraums, so genau wie er ihn nennt: ein Tag, ein Monat („Apr. 2016“) oder ein Jahr („2020“). Ein Jahr bleibt ein Jahr; NoiseCheck ergänzt keinen Tag (wie bei jeder Unterlage, Kapitel 4.8a). Beim DWD ist es das letzte verwendete Jahr bzw. die letzte gemessene Stunde, bei OpenStreetMap der Stand der Datenbank beim Abruf. Nennt der Anbieter keinen Stand (ALKIS ohne Datumsangabe), steht „Datenstand nicht angegeben“; bei LoD2 „Datenstand je Gebäude (Grundrissaktualität)“ – den Stand jedes Gebäudes zeigt der Inspektor.
  • Das Abrufdatum ist der Tag (deutsche Ortszeit), an dem NoiseCheck die Daten geladen hat. Ein online abgerufener Datensatz ist durch seinen Abruf bestimmt; deshalb zählt ein Zitat eines automatischen Eintrags auch dann, wenn der Anbieter keinen Datenstand nennt.
  • Dienst/URL und Lizenz stehen in eigenen Feldern, wo der Abruf sie nennt (bei LoD2 der Download-Dienst des Landes, nie eine Kachelvorlage mit Platzhaltern). Die Notiz nennt, was der Datensatz darüber hinaus sagt: den Zeitraum (z. B. „Datenstand der Kacheln 12.03.2017 – 22.03.2017“), Raster, Kacheln, Namensnennung, Zahl der Flächen.
  • Herausgeber ist die Stelle (z. B. LGLN, LDBV, LVermGeo SH, Deutscher Wetterdienst), nicht die Lizenz- oder Namensnennungszeile.
  • Einträge von vorher bekommen beide Daten beim nächsten Laden der Daten oder vor der nächsten Rechnung; die Einträge übernommener Gebäude sind schon umgestellt. Ein Rechenlauf und eine Berichtsfassung behalten ihr Verzeichnis, wie es war.
  • „Zitiert von“ steht in natürlicher Reihenfolge und als Bereiche, z. B. „B 1–B 341“.
  • Jahreszahl im Urhebervermerk (Namensnennung): wie es die Anbieter verlangen – bei GeoBasis-DE (BKG, Vermessungsverwaltungen der Länder, z. B. LGLN) das Jahr des Datenbezugs, also des Abrufs; die Bayerische Vermessungsverwaltung und der DWD verlangen kein Jahr. Verlangt ein Anbieter nichts Bestimmtes, steht das Abrufjahr. Das gilt für neue Rechenläufe; ältere Berichte behalten ihren Vermerk.
DatensatzWannTitel, Herausgeber, Datum, Notiz aus dem Abruf
Geländemodellein amtlich geladenes Modell ist im Projekt angewendet (Kapitel 10.2)Anbieter, Land, Datenstand der Befliegung, Raster, Kacheln, Attribution, Abrufdatum
Boden aus ALKIS (tatsächliche Nutzung), je Landdie ALKIS-Ebene ist geladen (Kapitel 9.1a)Vermessungsverwaltung (Namensnennung), Lizenz, Dienst, Datenstand, Abrufdatum, Zahl der Flächen
Boden aus OpenStreetMapdie Bodenebene ist geladen und zählt (ohne ALKIS, oder als Rückfall, wo ALKIS keine Fläche hat; Kapitel 9.2)OpenStreetMap-Mitwirkende, Lizenz ODbL, Abrufdatum, Zahl der Flächen; immer „nicht amtlich“, mit dem Grund: „nur als Rückfall, wo ALKIS keine Fläche liefert“, „kein offener ALKIS-Dienst im Land …“ oder „ALKIS nicht geladen“
Windstatistik für C₀die Windstatistik ist geladen (Kapitel 10a.2)Deutscher Wetterdienst, Station mit Nummer, Jahre (Datenstand: das letzte Jahr), Lizenz CC BY 4.0, Abrufdatum
Lufttemperaturdie Lufttemperatur ist geladen (Kapitel 10a.5)Deutscher Wetterdienst, Stationen mit Nummer, Messzeitraum (Datenstand: letzte Messung), Lizenz, Abrufdatum
Luftabsorption (Temperatur, Feuchte, Luftdruck)DWD-Mittel sind geladen (Kapitel 10a.8)Deutscher Wetterdienst, Station(en), Jahre (Datenstand: das letzte Jahr), Lizenz, Abrufdatum

Ein selbst hochgeladenes Geländemodell ist Ihre eigene Unterlage; es steht nicht automatisch im Verzeichnis. Die Angaben eines automatischen Eintrags stammen aus dem Abruf und lassen sich nicht von Hand ändern; ein PDF und den Haken „Als Anlage an den Bericht“ können Sie trotzdem setzen. Laden Sie die Daten neu, bleibt es derselbe Eintrag. Entfernen Sie die Daten, geht der Eintrag mit. Zitiert ihn noch ein Objekt, bleibt er stehen, bis Sie die Quelle dort ändern. Ältere Projekte bekommen die Einträge mit der nächsten Rechnung. Im Bericht steht der Eintrag in Kapitel 8.1, unter „Belegt für“ mit dem Datensatz (z. B. „Boden aus OpenStreetMap“). Kapitel 1.2 nennt Quelle und Stand jedes Datensatzes wie bisher.

Datenblätter aus der Quellenbibliothek. Übernehmen Sie einen Betriebszustand aus der Quellenbibliothek, trägt NoiseCheck dessen Dokument als „Datenblatt“ ins Verzeichnis ein. Gibt es dort schon den Eintrag dieses Dokuments – nach der Regel unten, und wenn beide ein Datum haben, mit gleichem Datum –, nimmt NoiseCheck diesen. Der Zustand zitiert den Eintrag in der Zeile „Unterlage im Verzeichnis“. Die Bibliothek kennt keine Seite. Deshalb bleibt das Feld „Seite“ leer, und ein gelber Hinweis bittet darum. Bis Sie die Seite eintragen, gilt die Schallleistung als „ohne Beleg“. Das PDF des Datenblatts laden Sie am Eintrag hoch.

Ein Bibliothekseintrag gilt nur, wenn er genau das Dokument der Projektunterlagen ist. Deshalb zählt ein Zustand aus der Bibliothek nur, wenn er den Eintrag dieses Dokuments zitiert: gleicher Name und, wenn beide ein Datum haben, gleiches Datum – eine andere Revision ist ein anderes Dokument. Verglichen wird so genau, wie beide Angaben reichen (Jahr, Monat, Tag; seit 18.10.2026): „Feb. 2019“ passt zu 14.02.2019, aber nicht zu 01.01.2019. Ein als „undatiert“ eingetragenes Dokument und ein Bibliotheksdokument mit Datum sind zwei Dokumente, ebenso umgekehrt (Kapitel 4.8a). Das Datum eines Bibliotheksdokuments steht deshalb als JJJJ-MM-TT, JJJJ-MM oder JJJJ wie auf dem Dokument oder als „undatiert“; anderer Text („12/2018“) wird beim Speichern abgelehnt (Formular der Bibliothek mit (i), KI-Assistent). Ein älterer Eintrag mit solchem Text gilt als anderes Dokument, bis sein Datum korrigiert ist. Kapitel 1.2 druckt „Bericht vom 02.12.2024“, „Bericht, Stand Nov. 2021“ oder „Bericht (undatiert)“. Der Name des Bibliotheksdokuments muss ganz einem der Namen entsprechen, die sich aus den Feldern des Eintrags zusammensetzen:

ZusammensetzungBeispiel (Eintrag: Titel „Noise Test Report ST5015UX-2H-LN“, Revision „V2“, Herausgeber „Sungrow Power Supply Co., Ltd.“)
Titel„Noise Test Report ST5015UX-2H-LN“
Titel und Revision„Noise Test Report ST5015UX-2H-LN V2“ oder „…, V2“
Herausgeber (ganz oder erstes Wort) oder Hersteller des Produkts, dann Titel (und Revision)„Sungrow Noise Test Report ST5015UX-2H-LN V2“

Dabei zählen Groß- und Kleinschreibung und mehrfache Leerzeichen nicht, Satzzeichen nur am Anfang und Ende nicht; sonst muss der Name gleich sein. Ein Teil eines Namens reicht nie: „Datenblatt Trafo 1 Rev. B“ und „Datenblatt Trafo 1 Rev. B2“ sind zwei Dokumente, ebenso ein Eintrag mit Revision „V3“ und ein Bibliotheksdokument „… V2“. Die Fundstelle (Seite, Tabelle) steht in der Bibliothek in einem eigenen Feld und gehört nicht zum Namen (Kapitel 8.7b); bei älteren Zuständen zählt eine angehängte Seitenangabe („…, S. 4“) nicht zum Namen, wenn es die zitierte Seite ist. Wählen Sie unter dem Zustand einen anderen Eintrag (etwa den Lageplan), zeigt der Inspektor einen gelben Hinweis, die Schallleistung gilt als „ohne Beleg“, und das Urteil bleibt offen. Stehen die Werte in einer anderen Unterlage des Projekts, geben Sie sie von Hand mit deren Eintrag ein (Kapitel 8.3a). Der KI-Assistent prüft dasselbe (Kapitel 3).

Datei und Anlage. Zu jedem Eintrag laden Sie mit „Datei hochladen“ die Unterlage hoch: ein PDF, ein Bild (JPG, PNG) – etwa ein Foto vom Ortstermin oder ein eingescannter Plan – oder Geodaten als KMZ oder KML (z. B. die Positionen des Projektierers aus Google Earth). Bis 50 MB, nicht kennwortgeschützt; ein Bild bis 50 Megapixel und höchstens rund 120 MB Arbeitsspeicher beim Verkleinern (eine PNG rund 20 Megapixel in Farbe, 10 mit Transparenz, 50 in Graustufen), eine progressive JPG mit rund 12 Megapixeln in Farbe (7 in CMYK). NoiseCheck erkennt die Art am Inhalt, nicht an der Endung: Passt die Endung nicht zum Inhalt („plan.pdf“ ist in Wahrheit ein PNG), lehnt die Anwendung die Datei mit diesem Hinweis ab. Andere Formate (SVG, HTML, Office …) und KML/KMZ mit Skripten oder ähnlichen aktiven Inhalten nimmt sie nicht an. Darunter stehen Dateiname, Art (bei PDFs die Seiten) und Größe, dazu „Öffnen“ (bei KMZ/KML „Herunterladen“), „Datei ersetzen“ und „Datei entfernen“.

Mit „Als Anlage an den Bericht“ geht die Datei in den Anhang des Berichts, in Kapitel 8.1 steht „Anlage n“:

DateiIm BerichtIm Berichtspaket
PDFDeckblatt mit Eintrag, Seitenzahl, Prüfsumme (SHA-256) und Ort im Paket, dahinter die SeitenOriginal unter anlagen/Anlage-n_<Datei> (Kapitel 16.7)
Bild (JPG, PNG)eine Anlagenseite mit Titel, Datum, Dateiname, Prüfsumme und Ort im Paket, darunter das Bild – aufrecht gedreht, ohne Metadaten (EXIF, GPS-Ort der Kamera), ohne TransparenzKopie ohne Metadaten unter anlagen/Anlage-n_<Datei> (Bilddaten und Ausrichtung unverändert); mit Haken „Original mit Metadaten ins Paket“ das Original
KMZ, KMLnicht dargestellt: eine Anlagenseite nennt Dateiname, Prüfsumme und den Ort im Paket; 8.1 „Anlage n (KMZ, im Berichtspaket)“Original unter anlagen/Anlage-n_<Datei>

Die Prüfsumme ist immer die der Originaldatei, so wie sie hochgeladen wurde; „Öffnen“ und „Herunterladen“ geben genau diese Datei zurück. Das Bild im Bericht ist neu eingelesen und trägt deshalb keine Metadaten mehr – die Prüfsumme belegt die Datei des Rechenlaufs, nicht die Bildseite. Damit ein Empfänger sie selbst nachrechnen kann, liegen PDF, KMZ und KML im Berichtspaket als Original bei.

Fotos im Berichtspaket: Das Paket enthält von einem Foto eine Kopie ohne Metadaten (kein GPS-Ort, keine Aufnahmezeit, kein Gerät, kein Name): Nur die Metadaten-Abschnitte sind entfernt, die Bilddaten bleiben Byte für Byte gleich, bei JPG bleibt die Ausrichtung erhalten. LIESMICH.txt nennt die Prüfsummen des Originals (die der Bericht belegt) und der Kopie. Das Original bleibt in NoiseCheck gespeichert, „Öffnen“ gibt es zurück. Mit dem Haken „Original mit Metadaten ins Paket“ (nur bei Fotos mit Haken „Als Anlage“) liegt das Original mit Metadaten im Paket; eine neue Datei setzt den Haken zurück, eine Änderung macht das Ergebnis veraltet. Der KI-Assistent setzt ihn mit add_document package_original.

Im PDF des Berichts sind Formularfelder, Links, Anmerkungen und eingebettete Dateien einer PDF-Anlage entfernt (ihr sichtbarer Inhalt bleibt), das Original im Paket enthält sie; den HTML-Inhalt von KML-Beschreibungen prüft NoiseCheck nicht.

Bei Datenblättern und Messberichten ist der Haken beim Hochladen gesetzt, weil Gutachten sie als Anlage führen. Ohne Datei gibt es den Haken nicht: Als Anlage geht nur eine hinterlegte Datei (PDF, Bild, KMZ oder KML), und die Anwendung nimmt „Als Anlage“ ohne Datei nicht an (auch nicht über den KI-Assistenten). Wird die Datei entfernt, entfällt auch der Haken. Ein Bild eines Lageplans kann – wie ein PDF – als Referenzplan unter die Zeichnung gelegt werden (Kapitel 6.3); KMZ/KML nicht, ihre Positionen übernimmt der Positionsimport (Kapitel 7.13).

Achtung: Vertrauliche Messberichte stehen mit dem Haken im Bericht. Wer den Bericht erhält, erhält sie mit. Nehmen Sie den Haken heraus, wenn ein Hersteller das nicht erlaubt; der Eintrag bleibt im Verzeichnis.

Die Datei wird nach ihrem Inhalt gespeichert und zählt zum Speicherplatz wie jede andere. Ein Rechenlauf merkt sich ihre Prüfsumme; solange ein Lauf oder eine Variante sie nennt, bleibt sie gespeichert, auch wenn Sie sie am Eintrag entfernen oder ersetzen. So hat der Bericht eines Laufs auch später seine Anlagen. Eine neue Datei oder ein geänderter Haken macht das Ergebnis veraltet.

Belege am Objekt. Im Inspektor steht unten der Abschnitt „Belege“. Je Gruppe von Angaben wählen Sie das Dokument und tragen Seite oder Tabelle ein:

ObjektGruppen
Container, PCS, Trafostation, Flächen- und LinienquelleLage und Ausrichtung · Abmessungen und Unterkante · Quellhöhe · Betrieb und Betriebsanteil (Betriebsbeschreibung) · bei einer Quelle mit Spitzen: Spitzenpegel L_WA,max (TA Lärm Nr. 6.1)
ImmissionsortLage und Ausrichtung · Höhe · Ort vor dem schutzbedürftigen Raum (TA Lärm Anhang A.1.3: wo der Immissionsort liegt) · mit Gebietsart: Gebietseinstufung (TA Lärm Nr. 6.6) · bei gemessener oder berechneter Vorbelastung: Vorbelastung (TA Lärm Anhang A.1.2)
Gebäude, SchallschutzwandLage und Ausrichtung · Höhe · Oberfläche (Reflexionsverlust, Flächenmasse)
Bodenzone mit G > 0Lage und Ausrichtung · Oberfläche (Bodenfaktor G)
Bewuchs- und Installationsfläche, solange ihre Dämpfung eingeschaltet istLage und Ausrichtung · Höhe
Teilfläche (DIN 45691)Lage und Ausrichtung (Planzeichnung) · Emissionskontingente (Festsetzung im Bebauungsplan) – seit 12.10.2026; die Teilfläche gehört nicht zum Rechenlauf (TA-Lärm-Urteil unberührt); ohne belegtes Kontingent bleibt die Kontingentprüfung offen, der Bericht druckt die Quelle in Anhang F (Kapitel 15.2a)

Gruppen, die ein Objekt nicht braucht (eine Quelle ohne Spitzen, ein Immissionsort ohne gemessene Vorbelastung), zeigt der Inspektor nicht; der Bericht druckt dort „–“ statt „Beleg fehlt“ (seit 11.10.2026).

Ein Lageplan belegt Lage und Ausrichtung zugleich; deshalb sind sie eine Gruppe. Woher die Schallleistung eines Betriebszustands stammt, steht beim Zustand selbst (Kapitel 8).

Übernommene Gebäude. Gebäude aus dem LoD2-Modell eines Landes (Kapitel 7.5a) oder aus OpenStreetMap (Kapitel 7.5) bringen ihre Quelle selbst mit: Die Übernahme legt im Verzeichnis einen automatischen Eintrag an – bei LoD2 der Art „Amtliche Daten“, bei OpenStreetMap „Geodaten (online abgerufen)“ –, mit Herausgeber (der Vermessungsverwaltung), Lizenz, Namensnennung und Abrufdatum, je Datensatz und Tag einen, z. B. „3D-Gebäudemodell LoD2 Bayern“ oder „OpenStreetMap – Gebäudegrundrisse“. Lage und Höhe jedes Gebäudes zitieren diesen Eintrag; als Seite steht die Kennung des Gebäudes im Datensatz (gml:id bzw. „OSM way …“), so findet man es dort wieder. Bei OSM-Gebäuden zählt die Höhe nur, wenn OpenStreetMap eine Höhenangabe (height) hat. Eine Höhe aus Geschossen × 3 m oder aus der Voreinstellung ist kein Wert des Datensatzes und bleibt „Quelle fehlt“. LoD2-Gebäude, die vor dem 9. Oktober 2026 übernommen wurden, haben ihren Eintrag nachträglich bekommen; ältere OSM-Gebäude nicht, weil ihr Abrufdatum nicht gespeichert war. Sie lassen sich neu aus OpenStreetMap laden (Kapitel 7.5): Ein ungeprüftes Gebäude an derselben Stelle wird dabei ersetzt. Der Eintrag eines LoD2-Datensatzes nennt die Download-Adresse des Landes (Ordner des Kacheldienstes, Landesarchiv, Downloadcenter oder WFS), ohne Platzhalter wie {e}_{n}. Einträge von vor dem 17.10.2026 bekommen Art, Herausgeber und Notiz beim nächsten Import desselben Tages.

Reflexionsverlust übernommener Gebäude. Die Datensätze enthalten keine Angaben zur Fassade. DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 erlaubt dann, den Reflexionsgrad nach Tabelle 4 zu schätzen. NoiseCheck wählt den Schätzwert nach der Gebäudeart, die der Datensatz nennt (ALKIS-Gebäudefunktion bei LoD2, building-Angabe bei OSM):

GebäudeartSchätzung nach Tabelle 4Reflexionsverlust
Wohngebäude (ALKIS 31001_1…, OSM house, residential, apartments …)Gebäudewand mit Fenstern1 dB
jede andere oder unbekannte Artebene harte Wand0 dB

0 dB ist die sichere Seite: Mehr reflektierter Schall heißt mehr Pegel am Immissionsort. Die Oberfläche zitiert den Eintrag des Datensatzes mit dem Vermerk, woraus der Wert folgt, z. B. „Schätzwert nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5, Tabelle 4: Wohngebäude, Wand mit Fenstern, ρ = 0,8 → 1 dB (aus der Gebäudefunktion des LoD2: Wohnhaus (31001_1010))“. Der Datensatz liefert nur die Funktion; der Wert ist der Schätzwert der Norm. Die Funktion steht im Klartext neben dem Code, nach der Codeliste der AdV (BuildingFunctionTypeAdV, Änderung vom 09.04.2024). Wissen Sie es genauer, etwa aus einer Ortsbegehung, ändern Sie Wert und Quelle im Inspektor. Die Voreinstellung der Werkzeugleiste gilt nur für gezeichnete Gebäude.

Mehrere Objekte auf einmal. Bei einer Mehrfachauswahl, etwa einer ganzen Containerreihe, setzt „Quelle für n Objekte“ eine Gruppe für alle gewählten Objekte, die diese Gruppe haben. Ein Schritt lässt sich mit „Rückgängig“ zurücknehmen.

Unterlage je Betriebszustand. Im Abschnitt „Emission“ hat jeder Betriebszustand die Zeile „Unterlage im Verzeichnis“ mit Seite oder Tabelle: das Datenblatt oder der Messbericht, aus dem seine Schallleistung stammt. Damit steht die Unterlage bei „Zitiert von“ und im Bericht bei „Belegt für“ (Kapitel 8.1 des Berichts), und Kapitel 8.2 nennt sie in der Spalte „Schallleistung“. Ein Wert aus der Quellenbibliothek gilt damit als genau dieses Projektdokument bestätigt. Bei einem von Hand eingegebenen Zustand ist sie die Quelle der Werte (Kapitel 8.3a); ihr Datum ist das des Eintrags. Läuft ein Zustand ohne Unterlage, nennt die To-do-Liste die Quelle als „ohne Beleg“.

To-do und Bericht. Fehlt einem Objekt eine Quelle, meldet die To-do-Liste „n Objekte mit Angaben ohne Beleg“ (rot, kein Urteil; sperrt die Rechnung nicht). Ein Klick wählt das Objekt und springt zum Abschnitt „Belege“.

Ohne Beleg kein Urteil. Eine Angabe ohne Beleg ist nicht nachprüfbar. Deshalb rechnet NoiseCheck den Pegel, gibt aber kein Urteil, bis jede Gruppe eine Quelle hat. Der Immissionsort steht dann auf „offen“, und die Ergebnisliste nennt die Objekte mit den fehlenden Gruppen (Kapitel 12.3). Es gilt wie bei K_T und K_I:

  • Fehlt die Quelle bei einer Schallquelle, einem Gebäude oder einer Wand, bleibt das Urteil an allen Immissionsorten offen. Diese Objekte bestimmen den Pegel an jedem Immissionsort.
  • Fehlt sie bei einem Immissionsort, bleibt nur dessen Urteil offen.
  • Bodenflächen und andere Zeichenhilfen brauchen keine Quelle. Übernommene Gebäude (LoD2, OpenStreetMap) bringen ihre Quelle aus dem Import mit.
  • Die Schallleistung zählt je Zustand an einer Stelle: Ein Zustand aus der Quellenbibliothek ohne Unterlage mit Seite fehlt in der Gruppe „Schallleistung“. Ein von Hand eingegebener Zustand ohne Unterlage steht einmal als „von Hand eingegebener Betriebszustand ohne Unterlage“ in der Liste (Kapitel 8.3a), nicht noch einmal bei den Gruppen.

Eine Quelle mit Dokument, aber ohne Seite zählt als fehlend. Der Bericht nennt den Grund im Anhang D „Hinweise aus der Berechnung“. Grundlage ist der Grundsatz „Eingaben nur aus den Projektunterlagen“; nach TA Lärm Anhang A.2.6 muss der Bericht die Datengrundlagen bewertbar machen.

Eine geänderte Quelle oder ein geänderter Eintrag im Verzeichnis macht das Ergebnis veraltet, denn der Bericht druckt die Quellen des Laufs: in Kapitel 1.2 die zitierten Unterlagen, in Kapitel 8 das Verzeichnis und je Objekt Dokument und Seite, rot „Beleg fehlt“, wo keine zugeordnet ist (Kapitel 16.2).

4.8a Datum der Unterlage: Tag, Monat, Jahr oder undatiert

Seit 17.10.2026 (#427) zählt das Datum einer Unterlage genau so, wie es auf ihr steht. Viele Herstellerunterlagen nennen nur einen Monat („Version 1.0 Nov. 2021“), ein Flächennutzungsplan oft nur Monat und Jahr, manche Messberichte gar kein Ausgabedatum. NoiseCheck ergänzt nie einen Tag und schätzt kein Datum.

Im Formular des Eintrags (Modus „Unterlagen“, „Bearbeiten“) wählen Sie unter „Genauigkeit des Datums“ (mit (i)):

AuswahlEingabeBericht druckt
TagDatum (Kalender)„12.09.2026“
Monat und JahrMonat und Jahr„Nov. 2021“
Nur JahrJahr„2021“
undatiertEingangsdatum (Pflicht) und „Erhalten von / wie“ (z. B. „Mail Auftraggeber“)„undatiert, Eingang am 17.03.2026 (Mail Auftraggeber)“

Tag, Monat oder Jahr zählen als Datum – das Zitat ist mit Dokument, Seite und Datum belegt (Kapitel 4.8).

Undatiert. Wählen Sie „undatiert“ nur, wenn die Unterlage selbst kein Datum trägt (etwa ein Messbericht, der nur Kalibrierdaten nennt; die Kalibrierdaten sind nicht das Datum des Berichts). Damit die Unterlage trotzdem eindeutig bestimmt ist, braucht sie:

  • ihr PDF im Verzeichnis („Datei hochladen“). Der Bericht nennt seine Prüfsumme (SHA-256) auf dem Deckblatt der Anlage;
  • das Eingangsdatum – wann Sie die Unterlage erhalten haben – und, wenn bekannt, von wem oder wie;
  • die Revision oder Version, falls die Unterlage eine nennt („V2“).

Ohne Eingangsdatum lässt sich „undatiert“ nicht speichern: „Speichern“ bleibt gesperrt, und NoiseCheck (auch der KI-Assistent) antwortet mit „Für „undatiert“ fehlt das Eingangsdatum …“. Ebenso abgelehnt werden ein Datum neben „undatiert“ und ein Datum, das es nicht gibt (etwa 30.02.).

Dann zählt das Zitat. Fehlt das PDF, steht unter dem Eintrag gelb „Undatiert ohne PDF – zählt nicht als Beleg“ (mit (i)); die Unterlage gilt wie eine ohne Datum, das Urteil bleibt offen, solange ein Objekt sie zitiert. Fehlt bei einer undatierten Unterlage das Eingangsdatum (ältere Einträge), steht dort ebenso „Undatiert ohne Eingangsdatum – zählt nicht als Beleg“. Die To-do-Liste nennt „Zitierte Unterlage ohne gültiges Datum (Stand)“, die Warnung der Rechnung nennt je Eintrag, was fehlt („Datum fehlt“, „undatiert: PDF fehlt“), und der Bericht druckt in Kapitel 8.2 hinter dem Zitat denselben Grund wie in 8.1: „U3, S. 4 – undatiert – PDF fehlt – kein Beleg“, „… – undatiert – Eingangsdatum fehlt – kein Beleg“ oder „… – Datum fehlt – kein Beleg“ (im Berichtspaket inputSources[].groups.*.missing). Der KI-Assistent trägt dasselbe mit add_document ein (date als 2021-11 oder 2021, sonst undated mit received) und meldet es in offen unter document_date_missing (Kapitel 3).

Im Bericht steht das Datum so in Kapitel 1.2, 5 (Herkunft der Schallleistung), 8.1 (Spalte „Stand“) und auf dem Deckblatt der Anlage; das Berichtspaket gibt es in berichtsdaten.json (documents[].date, undated, received, receivedFrom, dateText) und im Blatt „Unterlagen“ (Spalten „Stand“ und „Eingang“; Kapitel 16.7).

In die Quellenbibliothek übernimmt der KI-Assistent (add_library_product) auch eine vollständig belegte undatierte Unterlage (PDF und Eingangsdatum); die Bibliothek führt ihr Datum dann als „undatiert“. Die Basis der Anteile je Seite eines Containers (Kapitel 8.6a) nimmt das Datum ebenfalls als Tag, Monat oder Jahr.

Wechseln Sie von „undatiert“ zurück zu einem Datum, entfällt das Eingangsdatum. Eine Änderung macht das Ergebnis veraltet.

4.8b Woher das Datum stammt: gedruckt, Dateiname oder Metadaten

Ein Datum zählt nur, wenn es auf der Unterlage steht (Entscheidung Mathias Röper, 20.10.2026). Unter „Datum steht“ (mit (i)) wählen Sie – bei einem neuen Eintrag mit Datum ist das Pflicht, es gibt keine Vorauswahl („– bitte wählen –“; ohne Wahl bleibt „Speichern“ gesperrt):

AuswahlBedeutungWas nötig ist
auf der Unterlageim Dokument gedruckt (Stand, Ausgabe, Datum des Prüfberichts) – auch ein Monat oder Jahrnichts weiter
nur im Dateinamenetwa „Datenblatt_2021-11.pdf“, im Dokument selbst kein DatumEingangsdatum und PDF
nur in den PDF-MetadatenErstell- oder Änderungsdatum der Datei, im Dokument kein DatumEingangsdatum und PDF

Ein Datum aus Dateiname oder Metadaten bestimmt die Unterlage nicht: Es ändert sich mit jedem Speichern oder Umbenennen. Die Unterlage zählt deshalb wie „undatiert“ (Kapitel 4.8a): Mit Eingangsdatum und hochgeladenem PDF ist sie belegt, ohne sie nicht – „Speichern“ bleibt ohne Eingangsdatum gesperrt, unter dem Eintrag steht gelb „Datum nur aus Dateiname/Metadaten, ohne PDF – zählt nicht als Beleg“, die To-do-Liste nennt „Zitierte Unterlage ohne gültiges Datum“, das Urteil bleibt offen, und der Bericht druckt in 8.2 „… – Datum nur aus Dateiname/Metadaten – PDF fehlt – kein Beleg“. In 8.1 steht „Nov. 2021 (Datum aus Dateiname), Eingang am 17.03.2026 (Mail Auftraggeber)“.

Einträge von vor dem 20.10.2026 haben keine Angabe und zählen als „auf der Unterlage“ (die Regel vom 17.10.2026), solange ihr Datum bleibt; wird das Datum eines Eintrags geändert, ist die Wahl ebenfalls Pflicht. Der KI-Assistent gibt es mit add_document als date_origin (printed, file_name, metadata; Pflicht bei einem neuen oder geänderten Datum) und meldet die Lücke in offen unter document_date_missing; das Berichtspaket führt documents[].dateOrigin (Kapitel 16.7).

4.8c Beleg ohne PDF

Belegt eine Unterlage die Schallleistung (der Zustände oder die Pegel je Seite), den Betrieb, die Lage einer Quelle oder eines Immissionsorts oder die Gebietseinstufung, muss ihr PDF im Verzeichnis liegen und „Als Anlage an den Bericht“ angehakt sein (Entscheidung Mathias Röper, 20.10.2026; seit Rechenkern 0.1.32). Nur dann steht der Beleg in der Anlage des Berichts und lässt sich prüfen (TA Lärm Anhang A.2.6: die Datengrundlagen bewerten können). Datenblätter und Messberichte sind beim Hochladen angehakt, andere Arten (etwa der Lageplan) haken Sie selbst an. Für die Schallleistung zählen je Zeitraum die Zustände, die in ihm laufen. Seit dem 23.10.2026 zählt als „PDF“ hier jede hinterlegte Datei des Eintrags – auch ein Bild (JPG, PNG) oder eine KMZ/KML-Datei (Kapitel 4.8); entscheidend ist, dass sie mit ihrer Prüfsumme in der Anlage steht.

Fehlt das PDF oder ist es nicht als Anlage gewählt,

  • nennt die To-do-Liste „n Objekte zitieren … eine Unterlage, die nicht in der Anlage steht“ (ein Klick wählt die Objekte, das (i) führt hierher);
  • gibt die Rechnung kein Urteil: bei Unterlagen der Quellen an keinem Immissionsort, bei Lage oder Gebietseinstufung eines Immissionsorts nur an diesem („Offen: U3 nicht in der Anlage …“); die Warnung nennt je Eintrag „PDF fehlt“ oder „nicht als Anlage an den Bericht“;
  • druckt der Bericht in 8.1 in der Spalte „Dokument“ „Anlage fehlt – kein Beleg“, in 8.2 hinter dem Zitat „– Anlage fehlt – kein Beleg“ und in 6.2 den Grund;
  • meldet der KI-Assistent evidence_pdf_missing in offen (attach_document_pdf löst es).

Abhilfe: im Modus „Unterlagen“ „Datei hochladen“ und „Als Anlage an den Bericht“ anhaken. Daten, die NoiseCheck selbst lädt (Geländemodell, LoD2, DWD, OpenStreetMap), brauchen kein PDF – ihre Quelle und ihr Stand stehen mit dem Rechenlauf. Andere Angaben (Höhen, Abmessungen, Oberflächen) prüft diese Regel nicht.

Geodaten und amtliche Daten von Hand (Entscheidung Mathias Röper, 21.10.2026; seit Rechenkern 0.1.33): Einträge der Arten „Geodaten“ und „Amtliche Daten“ – etwa das 3D-Gebäudemodell LoD2 eines Landes, ein DGM, ALKIS oder Daten des DWD – brauchen kein PDF in der Anlage, auch wenn Sie sie selbst eintragen. Die Quelle ist amtlich und frei abrufbar; ihr Beleg sind Dienst/URL (Dienst- oder Download-Adresse, beginnt mit http:// oder https://), Lizenz (etwa „dl-de/zero-2.0“) und Abrufdatum. Wählen Sie im Formular eine dieser Arten, erscheint der Block „Beleg der Geodaten“ mit den drei Feldern; tragen Sie sie so ein, wie der Datensatz sie angibt – nie geschätzt, und NoiseCheck liest sie nicht aus der Notiz. Der Bericht nennt sie in 8.1 in der Spalte „Dokument“ als Datenquelle („Datenquelle (keine Anlage)“, darunter „Dienst/URL: …; Lizenz: …; abgerufen am …“), nicht als Anlage.

Fehlt eines der drei und belegt der Eintrag Lage, Höhe, Betrieb oder Gebietseinstufung,

  • nennt die To-do-Liste „… Geodaten-Beleg unvollständig: im Modus „Unterlagen“ … eintragen“ mit den fehlenden Feldern (rot, kein Urteil) – statt „PDF fehlt“; der Eintrag im Verzeichnis zeigt dasselbe;
  • gibt die Rechnung an den betroffenen Immissionsorten kein Urteil („Offen: Geodaten-Beleg unvollständig bei U13 …“), die Warnung nennt je Eintrag, was fehlt;
  • druckt der Bericht in 8.1 „Geodaten-Beleg unvollständig – kein Beleg“, in 8.2 dasselbe hinter dem Zitat und in 6.2 den Grund;
  • meldet der KI-Assistent geodata_evidence_incomplete in offen; set_geodata_evidence trägt url, licence und retrieved_on an einem bestehenden Eintrag nach (add_document nimmt sie beim Anlegen).

Das gilt für Lage (mit Höhe), Betrieb und Gebietseinstufung. Ein PDF des Datensatzes mit „Als Anlage an den Bericht“ zählt ebenfalls als Beleg (wie bis Rechenkern 0.1.32). Zitiert eine Quelle einen Geodaten-Eintrag für ihre Schallleistung oder die Pegel je Seite, braucht er weiter sein PDF in der Anlage; die Warnung nennt dann zusätzlich „Art passt nicht zur Angabe“. Ein Datenblatt, ein Messbericht oder ein Lageplan braucht weiter sein PDF in der Anlage, auch wenn Sie dort eine Adresse eintragen. Im KI-Assistenten leert set_geodata_evidence mit clear (etwa ["url"]) ein falsch eingetragenes Feld.

4.8d Festlegung der sachkundigen Person

Manches entscheidet die sachkundige Person selbst, weil keine Unterlage es sagt und es ihre fachliche Beurteilung ist – etwa welche Quellen zur Anlage gehören, welcher Betriebszustand der ungünstigste ist oder dass eine Fremdanlage Vorbelastung ist. Eine solche Entscheidung tragen Sie als eigene Art ins Unterlagenverzeichnis ein: „Festlegung der sachkundigen Person“ (Entscheidung Mathias Röper, 20.10.2026). Sie bekommt eine U-Nummer wie jede Unterlage und wird wie eine Unterlage zitiert – in den Belegen eines Objekts, unter „Umfang und Abgrenzung“ (Kapitel 16.6e) oder beim Fahrverkehr.

FeldWas eintragen
Titelkurz, worum es geht, z. B. „Abgrenzung der Anlage“
Verfasserdie sachkundige Person, die entscheidet (mindestens 2 Zeichen)
Datumder Tag der Festlegung (Tag, Monat, Jahr)
Festlegungder Text der Entscheidung mit ihrer Begründung (mindestens 10 Zeichen)

Eine Festlegung braucht kein PDF: Der Bericht druckt ihren Text in 8.1 unter dem Titel, sie belegt sich damit selbst. Die Regel „Beleg ohne PDF“ (Kapitel 4.8c) gilt für sie nicht. Sie ersetzt keine Unterlage des Auftraggebers: Schallleistung, Spektrum, Lage und Höhen kommen weiter aus dessen Unterlagen (CLAUDE.md, Kapitel 4.8). Fehlt eine solche Angabe, ist sie zu melden – eine bewusst getroffene Annahme gehört ins Annahmenregister (Kapitel 16.6f), nicht in eine Festlegung.

Frühere Freitexte. Begründungen wie „Entscheidung MR …“ in einer Notiz oder einem Begründungsfeld werden nicht umgeschrieben. Die To-do-Liste nennt sie als internen Arbeitsvermerk (Kapitel 16.6g): Übernehmen Sie die Entscheidung als Festlegung, zitieren Sie sie und entfernen Sie den Freitext.

Der KI-Assistent trägt sie mit add_document ein (kind „expert_decision“, issuer, date, statement) – nur auf Ihr Wort, denn es ist Ihre Entscheidung.


5 Projektbereich

Der Projektbereich ist ein Kreis mit festem Radius von 3 km. Er ist der Rahmen, auf den sich alle Koordinaten beziehen, und die Fläche, für die Gelände und Boden geladen werden. Weil der Kreis konvex ist, liegt jeder Schallweg zwischen zwei Objekten im Kreis ebenfalls darin – so sind Geländedaten für jeden Weg vorhanden.

5.1 Projektbereich festlegen

Der Mittelpunkt wird einmal beim Anlegen des Projekts festgelegt: Die Adresse oder die Koordinaten aus dem Dialog „Neues Projekt“ (Kapitel 3.2) sind der Mittelpunkt, der Radius ist fest 3 km. Danach ist nichts weiter zu tun – der Editor öffnet mit allen Werkzeugen.

Auf der Karte ist der Projektbereich als Kreis zu sehen; außerhalb ist die Karte abgedunkelt. „Auf alle Objekte zoomen“ (⇧ + F) in der Werkzeugleiste holt die Anlage wieder ins Bild.

5.2 Ältere Projekte ohne Projektbereich

Projekte aus der Zeit vor dem Projektbereich haben noch keinen Mittelpunkt. Dann sind alle Werkzeuge gesperrt, und die Seitenleiste zeigt „Zuerst den Projektbereich festlegen …“.

  1. Klicken Sie auf „Projektbereich festlegen“. Das Panel „Projektbereich“ schlägt die Projektadresse als Mittelpunkt vor.
  2. Um den Mittelpunkt zu ändern, klicken Sie auf „Mittelpunkt auf der Karte setzen“ und dann in die Karte.
  3. Klicken Sie auf „Übernehmen“. Die Seite lädt danach neu.

Ältere Projekte mit kleinerem Radius (z. B. 2 km) behalten diesen.

5.3 Objekte am Rand des Projektbereichs

Der Editor lässt kein Objekt außerhalb des Kreises zu. Ein Zeichen- oder Verschiebeschritt, der einen Punkt hinausbringen würde, wird ganz abgelehnt („Nur innerhalb des Projektbereichs möglich.“); außerhalb zeigt der Cursor ein Verbotszeichen.


6 Grundkarte, Luftbild, Referenzplan und Adresssuche

Dieses Kapitel beschreibt die Kartengrundlagen, an denen Sie entlang zeichnen.

6.1 Grundkarte wählen

Der Knopf „Grundkarte“ neben der Werkzeugleiste zeigt die aktive Karte, z. B. „Luftbild amtlich ▾“ (den Text ab 620 px Kartenbreite, darunter nur das Symbol). Ein Klick klappt die Auswahl aus; ein Klick auf eine Karte wählt sie und schließt die Liste, ein Klick daneben oder Esc schließt sie ohne Wechsel. Ein Klick auf die Karte schließt dabei nur die Liste, er wählt nichts aus und zeichnet nichts. Zur Wahl stehen:

OptionInhalt
„Luftbild amtlich“Amtliches Luftbild der Länder (DOP, meist 20 cm, Bremen 10 cm); nahe der Grenze auch das amtliche Luftbild Österreichs (basemap.at, 30 cm) und der Schweiz (swisstopo) — an den meisten Orten aktueller und genauer als Google. Nur angeboten, wo es verfügbar ist.
„Karte amtlich“Amtliche Webkarte basemap.de von Bund und Ländern, bereitgestellt vom BKG: Straßen, Gebäude mit Hausnummern, Gewässer, Flächennutzung – im Stil einer OpenStreetMap-Karte, aber aus amtlichen Geobasisdaten. Dieselbe Karte liegt im Bericht unter Lageplan und Lärmkarte (Kapitel 16.2). Nur in Deutschland; außerhalb bleibt sie weiß.
„Google Satellit“Satellitenbild von Google
„Google Karte“Straßenkarte von Google

Die Wahl merkt sich der Browser je Projekt. Ohne gespeicherte Wahl zeigt der Editor das amtliche Luftbild, wo es eines gibt. Unten auf der Karte erscheint der Quellenvermerk des Luftbilds bzw. der Karte („Karte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0“) – beide Lizenzen verlangen ihn. Das Jahr darin ist das Jahr des letzten Datenbezugs, wie die Lizenzen es verlangen: das Jahr, in dem der Server die Kacheln des sichtbaren Ausschnitts beim Dienst abgerufen hat (aus seinem Kachelspeicher), nicht das heutige Jahr. Ist noch keine Kachel des Ausschnitts abgerufen, steht dort „Abruf unbekannt“ (seit 21.10.2026).

Ist das amtliche Luftbild oder die amtliche Karte nicht erreichbar, wechselt die Karte auf Google Satellit und meldet es unten rechts über dem Quellenvermerk: „Amtliches Luftbild zurzeit nicht verfügbar – Google Satellit wird gezeigt.“ Dort verdeckt die Meldung keine Werkzeuge und verschiebt nichts; mit × lässt sie sich schließen. Ihr (i) nennt den Grund in Worten, ohne die technische Meldung: Lehnt der Dienst Abrufe ab, fragt NoiseCheck ihn eine Minute lang nicht erneut. Kacheln, die der Server schon gespeichert hat, liefert er weiter aus, der Editor zeigt aber bis zur nächsten Wahl ganz Google Satellit. War die eigene Anmeldung abgelaufen, ist das keine Absage des Dienstes. Antwortet der Dienst nicht oder liefert kein Bild, sagt das (i) auch das. Eine erneute Wahl in der Liste versucht es noch einmal.

Was der Editor tatsächlich gezeigt hat, merkt sich das Projekt für den Bericht (Kapitel 16.2, Datengrundlage in Kapitel 1.2): das amtliche Luftbild erst, wenn eine seiner Kacheln auf der Karte liegt, und Google Satellit, sobald es gezeigt wird – gewählt oder nach einem Ausfall. Der Bericht nennt Google dann als Zeichengrundlage mit Quelle; ein Aufnahmedatum gibt Google nicht an, genannt werden die Tage, an denen der Editor es gezeigt hat.

Hinweis: Warum nicht OpenStreetMap selbst? Der freie Kachelserver von OpenStreetMap gibt kommerziellen Diensten keine Zusage und darf sie jederzeit sperren – für Berichte keine tragfähige Grundlage. basemap.de sieht ähnlich aus, ist ein Dienst von Bund und Ländern und steht unter CC BY 4.0. Daten aus OpenStreetMap nutzt die Anwendung weiterhin für den Boden (Kapitel 9.2) und einzelne Gebäude (Kapitel 7.5).

6.2 Luftbild und Zeichnung

Luftbild und Karte dienen nur als Zeichengrundlage. In die Rechnung gehen sie nicht ein. Gebäude, Wände und Bodenarten müssen als Objekte gezeichnet oder geladen werden.

6.3 Referenzplan (Lageplan unterlegen)

Ein Lageplan als PDF oder Bild (PNG, JPG, WebP) kann unter die Karte gelegt werden, um daran entlang zu zeichnen.

  1. Klicken Sie in der Werkzeugleiste auf das Bild-Symbol „Referenzplan“.
  2. Klicken Sie auf „Bild laden …“ und wählen Sie die Datei. Bei PDF-Dateien wählen Sie mit „Vorige Seite“/„Nächste Seite“ die Seite („PDF-Seite n von m“). Liegt der Lageplan schon als PDF in „Unterlagen“ (Kapitel 4.8), nehmen Sie stattdessen „Aus Unterlagen …“ und wählen den Eintrag; der Plan nennt diesen Eintrag dann als seine Unterlage (Kapitel 6.3a).
  3. Richten Sie den Plan aus:
    • „Ausrichten (2 Punkte)“ – in vier Schritten: ersten Punkt auf dem Plan anklicken, dieselbe Stelle auf der Karte anklicken, zweiten Punkt auf dem Plan (möglichst weit vom ersten) anklicken, dieselbe Stelle auf der Karte anklicken.
    • „Frei platzieren“ – Plan ziehen zum Verschieben, Ecke ■ für die Größe, Knopf ● zum Drehen; mit „Fertig“ abschließen.
  4. Stellen Sie die „Deckkraft“ ein.

Das Panel zeigt den Maßstab („1 Bildpunkt = … cm“). Mit „Ausblenden“/ „Einblenden“ schalten Sie den Plan aus und ein, mit „Anderes Bild …“ ersetzen Sie ihn, mit „Entfernen“ löschen Sie ihn.

Der Referenzplan wird mit dem Projekt gespeichert; alle, die das Projekt öffnen, sehen ihn. Er zählt zum Speicherkontingent.

Hinweis: Kennwortgeschützte PDF-Dateien können nicht gelesen werden. Exportieren Sie den Plan ungeschützt. Für zu große Dateien meldet die Anwendung die Obergrenze; exportieren Sie dann als JPG oder verkleinert.

6.3a Unterlage des Referenzplans

Unter „Unterlage“ wählen Sie den Eintrag im Unterlagenverzeichnis, aus dem der Plan stammt, und tragen die Seite ein. Mit „Aus Unterlagen …“ geladene Pläne nennen Eintrag und Seite von selbst; beim Blättern folgt die Seite.

  • Im Verzeichnis „Unterlagen“ steht beim Eintrag unter „Belegt für“ „Referenzplan (S. n)“. Solange der Plan ihn nennt, lässt er sich nicht löschen.
  • Der Bericht führt den Eintrag im Unterlagenverzeichnis (Kapitel 8 des Berichts) mit „Referenzplan (S. n)“; das Berichtspaket ebenso (documents[].referencePlan, Kapitel 16.7). Eine Änderung macht vorhandene Rechenläufe veraltet.
  • Ohne Angabe zeigt das Panel den Hinweis „Aus welcher Unterlage stammt der Plan?“. Die Rechnung blockiert das nicht: Der Plan ist nur Zeichenhilfe. Lage und Maße der Objekte belegen Sie je Objekt unter „Belege“ (Kapitel 4.8).

Ein neues Bild über „Anderes Bild …“ beginnt ohne Unterlage.

6.3b Maßstab prüfen

Mit „Maßstab prüfen“ kontrollieren Sie die Ausrichtung an einer Strecke bekannter Länge, am besten an der Maßstabsleiste des Plans oder an einer bemaßten Kante.

Während der Prüfung tritt das Panel zur Seite, damit die Karte frei bleibt; Hinweis, Eingabe und Knöpfe stehen in einer schmalen Leiste oben in der Werkzeugzeile.

  1. Klicken Sie den Anfang der Strecke auf dem Plan an (Punkt A), dann das Ende (Punkt B).
  2. Die Leiste zeigt die Länge A–B auf der Karte. Tragen Sie unter „Länge laut Plan“ die Länge ein, die der Plan angibt.
  3. Die „Abweichung“ in Prozent zeigt, wie gut der Maßstab stimmt; über 2 % wird sie hervorgehoben.
  4. „Maßstab übernehmen“ skaliert den Plan um Punkt A, sodass A–B genau die eingetragene Länge hat (oder Enter); Drehung und Lage von A bleiben. Rückgängig wie jeder Schritt (Kapitel 4.7). „Neue Strecke“ misst neu, „Abbrechen“ oder Esc beendet die Prüfung.

Hinweis: Der Maßstab im Plankopf („M 1:4000“) gilt nur für das Originalformat. Ein verkleinert ausgedrucktes oder exportiertes Blatt hat einen anderen. Die Maßstabsleiste wird mit verkleinert und bleibt richtig. Nach „Maßstab übernehmen“ die Lage mit „Ausrichten (2 Punkte)“ oder „Frei platzieren“ noch einmal prüfen.

6.4 Adresssuche

Die Lupe „Adresse oder Koordinaten suchen“ in der Kopfleiste öffnet unter sich ein Suchfeld; dasselbe tut die Taste /, solange kein Eingabefeld den Fokus hat. Die Suche verschiebt die Kartenansicht an die gesuchte Stelle. Sie versetzt keine Objekte und ändert nicht den Projektbereich. Koordinaten werden wie beim Anlegen eingegeben (Breite zuerst).

  1. Klicken Sie auf die Lupe oder drücken Sie /. Der Cursor steht im Feld.
  2. Geben Sie Adresse oder Koordinaten ein und drücken Sie Enter.
  3. Gibt es mehrere Treffer, wählen Sie einen mit Klick oder mit den Pfeiltasten und Enter.

Die Liste zeigt höchstens fünf Treffer. Danach schließt sich das Feld und die Karte steht an der gewählten Stelle. Esc schließt zuerst die Trefferliste, ein weiteres Esc oder ein Klick außerhalb schließt das Feld ohne Suche; das Eingetippte bleibt beim nächsten Öffnen stehen. Bei eingegebenen Koordinaten prüft die Suche zweierlei: Erkennt sie vertauschte Werte, bleibt das Feld offen und meldet „Als Länge/Breite gelesen und getauscht.“; für Koordinaten außerhalb Deutschlands bleibt es ebenfalls offen mit „Liegt außerhalb Deutschlands — bitte prüfen.“ Ein Adresstreffer im Ausland schließt das Feld ohne diese Warnung.


7 Objekte zeichnen und bearbeiten

Dieses Kapitel beschreibt das Zeichnen und Bearbeiten aller Objektarten. Die Eingabe der Schallemission folgt in Kapitel 8.

7.1 Allgemeine Bedienung

Auswählen. Mit dem Werkzeug „Auswählen“ (V) klicken Sie ein Objekt an. Seine Eigenschaften erscheinen im Inspektor.

Mehrfachauswahl. ⇧-Klick nimmt ein Objekt zur Auswahl hinzu oder heraus; ⇧-Ziehen auf der leeren Karte wählt per Rahmen, mit dem Werkzeug „Rechteck-Auswahl“ (A) auch ohne ⇧. Ziehen verschiebt alle ausgewählten Objekte. Sind Schallquellen darunter, legt „Zuschläge für … Quellen festlegen“ K_T und K_I für alle ihre Betriebszustände auf einmal fest (Kapitel 8.3) – ein Schritt für „Rückgängig“.

Verschieben. Ziehen Sie das Objekt. Mit den Pfeiltasten verschieben Sie die Auswahl um 0,1 m, mit ⇧ um 1 m, mit ⌥/Alt um 0,01 m.

Löschen. Entf oder die Rücktaste löscht die Auswahl (ein Schritt für „Rückgängig“). Im Inspektor löscht das Papierkorb-Symbol das Objekt.

Kopieren und Einfügen. ⌘/Strg + C kopiert die Auswahl, ⌘/Strg + V fügt sie an der Mausposition ein.

Zoomen. F zeigt die ganze Auswahl – bei mehreren gewählten Objekten alle, nicht nur das zuletzt gewählte – oder alles, wenn nichts ausgewählt ist; ⇧ + F zeigt alle Objekte.

Eckpunkte bearbeiten (Polygone und Wände). Bei ausgewähltem Objekt gilt: „Ecke ziehen · Kante ziehen · Doppelklick auf Kante fügt Punkt ein · Rechtsklick auf Ecke = Koordinaten eingeben oder löschen · Entf entfernt Punkt“. Das Rechtsklick-Menü bietet „Koordinaten eingeben“ und „Ecke löschen“.

Fangen. Beim Zeichnen rastet der Cursor auf „Eckpunkt“, „Kantenmitte“, „Fassade“, „Lot“, „Flucht“ und „Kantenverlängerung“ ein. Der aktive Fang steht in der Statuszeile. Fangziele sind Container, Gebäude, Wände, Erdwälle und Immissionsorte, im Umkreis von 12 Pixeln um den Cursor. „Fassade“ gibt es nur mit dem Werkzeug „Immissionsort“: Sie setzt den Punkt 0,5 m vor die Mitte der Gebäudekante. „Flucht“ wirkt nur beim Ziehen (von einem Ankerpunkt aus), nicht beim Setzen einzelner Punkte per Klick. ⌥/Alt gedrückt halten schaltet jeden Fang ab.

Zeichenmodus. Solange ein Zeichenwerkzeug aktiv ist, steht in der Werkzeugleiste rot „Zeichnen: …“ mit dem Werkzeugnamen. Ein Klick darauf oder Esc kehrt zu „Auswählen“ zurück.

Flächen zeichnen (Bodenzone, Bewuchs, Installationen, Teilfläche, Gebäude als Polygon):

  • Ein kurzer Klick setzt einen Eckpunkt; gedrückt halten und ziehen verschiebt die Karte, ohne einen Punkt zu setzen.
  • Neben dem Cursor stehen Länge und Richtung der entstehenden Kante, z. B. „24,3 m · 87°“ (Richtung im Uhrzeigersinn ab Nord). Das gilt auch beim Zeichnen von Wänden.
  • Liegt die neue Kante bis auf 4° im rechten Winkel zur vorigen, rastet sie auf 90° ein; ein kleines Winkelzeichen zeigt das an. Alt gedrückt halten schaltet das Einrasten ab.

Maße eingeben. Beim Aufziehen von Containern und Gebäuden und ab dem ersten Punkt einer Fläche, Wand oder eines Erdwalls öffnet eine Ziffer (oder , bzw. .) während des Zeichnens die Maßeingabe („Länge“, „Breite“, „Winkel“ bzw. „X“, „Y“): „Enter zum Übernehmen · Tab wechselt · Esc bricht ab“. Beim Gebäude „Rechteck“ (während des Ziehens) gibt es nur „Länge“ und „Breite“: „Länge“ ist die Ausdehnung nach Ost-West, „Breite“ die nach Nord-Süd. Das Rechteck beginnt an der Ecke, an der Sie gedrückt haben, und reicht in die Richtung, in die Sie ziehen; die Drehung ist 0° wie beim gezogenen Rahmen.

Abbrechen. Esc bricht das Zeichnen ab.

Hinweis: Ein Container darf keinen anderen Container und kein Gebäude überlappen. Würde ein Schritt das erzeugen, lehnt der Editor ihn ab („Überlappt mit einem anderen Container oder Gebäude.“). Berühren (Abstand 0) ist erlaubt; eine Eindringtiefe bis 5 cm zählt noch als Berühren. Grund: Eine Quelle im Inneren eines anderen Körpers würde von diesem abgeschirmt und das Ergebnis unbemerkt zu leise. Gebäude untereinander dürfen sich überlappen – zwei Klötze übereinander schirmen wie ihre Vereinigung, und amtliche Gebäudeteile stoßen oft ein paar Zentimeter ineinander.

Automatische Namen. Neue Objekte erhalten fortlaufende Namen mit der kleinsten freien Nummer:

ObjektName
BESS-ContainerC 1, C 2, …
TrafostationT 1, T 2, …
PCS / WechselrichterPCS 1, …
ImmissionsortIO 1, …
GebäudeB 1, …
SchallschutzwandW 1, … (früher NB 1)
TeilflächeTF 1, …
BodenzoneBZ 1, …
BewuchsBW 1, …
InstallationenIN 1, …
Planum / AufschüttungPL 1, …
ErdwallEW 1, …

Namen sind eindeutig. Ein Name gehört im Projekt genau einem Objekt: Er ist der Schlüssel für Zuschläge je Quelle, Planwerte, Teilflächen und die offenen Punkte im Bericht. Verglichen wird ohne Leerzeichen am Anfang und Ende und ohne Groß-/Kleinschreibung – „c 1“ ist derselbe Name wie „C 1“. Geben Sie einem Objekt im Inspektor einen Namen, den schon ein anderes trägt, wird das Feld rot, und darunter steht, wem der Name gehört, z. B. „„C 1“: Ein Objekt dieses Namens gibt es schon im Projekt (Container „C 1“) …“; gespeichert wird der Name nicht. Dieselbe Regel und denselben Satz verwenden der KI-Assistent und der Positionsimport. Projekte von früher, in denen zwei Objekte denselben Namen tragen, werden nicht automatisch umbenannt: Die To-do-Liste nennt sie („… Objekte tragen denselben Namen wie ein anderes“), und Sie geben einem davon einen anderen Namen.

Tauschen zwei Objekte ihre Namen (A ↔ B, etwa durch mehrfaches „Rückgängig“), trägt eines für einen Augenblick einen vorläufigen Namen „B (Tausch·00002s)“ (mit Mittelpunkt und genau sechs Zeichen aus Ziffern und Kleinbuchstaben), bis das andere seinen Namen freigegeben hat. Gelingt der Tausch nicht – etwa weil das andere Objekt inzwischen anderswo geändert wurde –, bekommt das erste sofort seinen alten Namen zurück, und der Editor meldet den Konflikt bzw. die nicht gespeicherte Änderung (Kapitel 4.7, 4.7a). Eine Rechnung mit einem solchen vorläufigen Namen lehnt die Anwendung ab („Vorläufiger Name aus einem Namenstausch …“), ebenso einen Bericht zu einem älteren Lauf mit so einem Namen, damit er nie in einen Bericht kommt. Als Name vergeben lässt sich diese Form nicht: Das Namensfeld, der KI-Assistent (MCP) und der Positionsimport lehnen sie ab. Namen wie „Trafo (Tausch alt)“, „(Tausch 2027)“ oder „WR (Tausch defekt)“ sind gewöhnliche Namen und werden normal gerechnet.

7.2 BESS-Container

Ein Container ist zugleich Schallquelle und abschirmender Körper.

Zeichnen

  1. Wählen Sie „BESS-Container“ in der Seitenleiste oder drücken Sie C. Die Taste wählt immer den BESS-Container mit seiner Größe – auch wenn Sie zuletzt die Kachel „Trafostation“ (freie Größe) benutzt haben (seit 21.10.2026). Eine Trafostation wählen Sie über ihre Kachel.
  2. Wählen Sie in der Leiste „Größe“: „20 ft“, „40 ft“, „40 ft HC“ oder „Frei“. Voreinstellung ist „40 ft HC“ (12,192 × 2,438 × 2,896 m). Bei „Frei“ geben Sie Länge, Breite und Höhe ein. Die Voreinstellung ist nur ein Zeichenstart, kein Eingangswert: Die Maße des Containers kommen aus Datenblatt oder Lageplan und werden unter „Belege“ (Gruppe „Abmessungen und Unterkante“) belegt, sonst gibt es kein Urteil. Bis dahin steht im Objekt-Menü unter den Maßen „Vorgabe – nicht belegt“ (ebenso unter der Einwirkzeit eines Betriebszustands, solange die Gruppe „Betrieb“ ohne Beleg ist).
  3. Klicken Sie auf die Karte, um den Container zu setzen. Halten Sie die Maustaste und ziehen Sie, um ihn um den Klickpunkt zu drehen („hier hinstellen, dorthin ausrichten“). Bei den ISO-Größen ändert Ziehen nur die Richtung, nicht die Größe; nur „Frei“ wird durch Ziehen gestreckt.

Drehen. Der ausgewählte Container hat an einer Ecke einen Drehknopf. Beim Drehen wird der Winkel angezeigt. Er rastet in der Nähe von Nord/Ost und an der Ausrichtung vorhandener Container ein; mit ⇧ dreht er in 15°-Schritten, mit ⌥/Alt frei.

Reihen mit den „+“-Griffen. Der ausgewählte Container zeigt an jeder Seite ein „+“. An den Stirnseiten verlängert es die Reihe, an den Längsseiten beginnt es die nächste Reihe. Ein Klick legt eine Kopie an (und wählt sie, sodass weitere Klicks die Reihe fortsetzen); Ziehen legt mehrere an (Anzeige „+n“). Wo die nächste Kopie auf ein anderes Objekt fallen würde, gibt es kein „+“. Kopien übernehmen Größe, Höhe, Drehung und Emission.

Die lichten Abstände stellen Sie im Inspektor unter „Reihe“ ein:

  • „Abstand Stirnseiten [m]“ – Voreinstellung 1,0 m,
  • „Abstand Längsseiten [m]“ – Voreinstellung 3,0 m.

Mehrfach anlegen. „Mehrfach anlegen…“ im Inspektor öffnet das Panel „Mehrfach anlegen“:

  1. Wählen Sie „Linear“ (mit „Anzahl“ und „Richtung“ „Längsachse“/„Querachse“) oder „Raster“ (mit „Zeilen“, „Spalten“, „Spaltenabstand“, „Zeilenabstand“).
  2. Geben Sie den Abstand als „Achsabstand [m]“ oder „Lichter Abstand [m]“ an.
  3. Klicken Sie auf „Übernehmen“; Esc oder „Abbrechen“ verwirft.

Namen der Kopien (mit „+“, „Mehrfach anlegen…“ und beim Einfügen, #517). Die Kopien folgen dem Vorbild, wie es heißt: Die letzte Zahl, die als eigenes Wort im Namen steht (sonst die erste Zahl), zählt vom Vorbild aus zur nächsten freien hoch, alles darum herum und führende Nullen bleiben. Von „C 3“ aus heißen sie „C 4“, „C 5“ …, von „C1“ aus „C2“, von „C 01“ aus „C 02“, von „Halle Nord 2“ aus „Halle Nord 3“, von „BESS2 1“ aus „BESS2 2“, von einem umbenannten „C 1 Tab2“ aus „C 2 Tab2“; ein Name ohne Zahl bekommt eine („Halle Nord“ → „Halle Nord 2“). Jeder Name ist im Projekt eindeutig; verglichen wird wie überall ohne Leerzeichen am Rand und ohne Unterschied zwischen Groß- und Kleinschreibung („c 1“ belegt „C 1“). Der Block heißt nach seinem ersten und letzten Mitglied, etwa „Block C 1 Tab2 – C 3 Tab2 (3)“.

Eigenschaften im Inspektor

FeldBedeutung
„Länge [m]“, „Breite [m]“Grundfläche: Länge entlang der Längsachse, Breite quer dazu, aus Datenblatt oder Lageplan
„Höhe [m]“Höhe des Containers: er strahlt ab und schirmt zugleich andere Quellen ab
„Rotation [°]“Ausrichtung der Längsachse: 0° zeigt nach Osten, positive Werte drehen gegen den Uhrzeigersinn
„Emission“siehe Kapitel 8

7.3 Trafostation

Eine Trafostation ist ein Container mit eigener Rolle: Sie wird als Transformator gekennzeichnet und erhält die Namen T 1, T 2, …

  1. Wählen Sie in der Seitenleiste „Trafostation“. Die Größe springt auf „Frei“, weil Trafostationen keine ISO-Maße haben.
  2. Geben Sie Länge, Breite und Höhe ein und setzen Sie die Station wie einen Container.

Achtung: Transformatoren sind typisch tonhaltig (100/200 Hz). Hat eine Trafostation kein K_T, erscheint nach der Rechnung der Prüfhinweis „Transformator ohne K_T — Tonhaltigkeit (100/200 Hz) prüfen …“ (Kapitel 12.6). Die Regel: Treten Töne hervor, ist K_T je nach Auffälligkeit 3 oder 6 dB; liegen Erfahrungswerte vergleichbarer Anlagen und Anlagenteile vor, ist von diesen auszugehen (TA Lärm Anhang A.2.5.2). Messtechnisch lässt sich die Tonhaltigkeit nach TA Lärm Anhang A.3.3.5 auch bestimmen (dort DIN 45681, Entwurf Mai 1992; heute DIN 45681:2005-03).

7.4 PCS / Wechselrichter

Ein PCS oder Wechselrichter ist im Rechenmodell ein Punkt ohne Abmessungen.

  1. Wählen Sie „PCS / Wechselrichter“ in der Seitenleiste.
  2. Klicken Sie auf die Karte.

Die Position ändern Sie durch Ziehen auf der Karte. Die Emissionsfelder sind dieselben wie beim Container (Kapitel 8); die Quellhöhe tragen Sie ein (Kapitel 8.5).

7.4a Linienquelle

Eine Linienquelle ist eine Reihe gleicher Quellen oder ein Weg, auf dem Schall entsteht: eine Lüfter- oder Rückkühlerreihe, ein Fahrweg, ein Förderband. Gerechnet wird sie wie in DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4 vorgesehen: Die Anwendung zerlegt die Linie in Punktquellen, jedes Stück klein gegen den Abstand zu den Immissionsorten (höchstens ein Drittel des kleinsten Abstands, höchstens 5 m); die Teilstücke tragen zusammen die Schallleistung der ganzen Linie.

Zeichnen

  1. Wählen Sie im Modus „Schallquellen“ „Linienquelle“.
  2. Zeichnen Sie wie eine Schallschutzwand: „Klick = Ecke · Doppelklick = Ende · Rücktaste = zurück · Ziffer = Maß eingeben · Esc = Abbrechen“. Eine Ziffer öffnet die Maßeingabe (Länge und Winkel des nächsten Abschnitts), die Eckpunkte rasten wie bei Wänden und Gebäuden.
  3. Die Linie heißt „LQ 1“, „LQ 2“ … und erscheint auf der Karte gestrichelt orange mit ihrer Länge, z. B. „LQ 1 · 48,3 m“.

Eckpunkte ziehen Sie danach auf der Karte; ein Doppelklick auf eine Kante fügt einen Punkt ein, Entf löscht den gewählten Punkt. Jeder Schritt lässt sich mit ⌘/Strg + Z zurücknehmen.

Es gibt keine Vorgaben. Höhe und Schallleistung kommen aus den Unterlagen. Bis sie eingetragen sind, ist die Linienquelle rot markiert und „Berechnen“ gesperrt (Kapitel 4.6b): ohne Quellhöhe nach TA Lärm Anhang A.2.3.2, ohne Betriebszustand für die Nacht nach TA Lärm Nr. 6.4.

Im Objekt-Menü

FeldBedeutung
„Länge L [m]“Länge der gezeichneten Linie, Summe ihrer Abschnitte; nur Anzeige
„Angabe der Unterlage“: „je Meter (L_W′)“ · „ganze Linie (L_WA)“wie die Unterlage die Schallleistung angibt; Pflicht vor den Betriebszuständen
„L_W′ [dB(A)/m]“ bzw. „L_WA [dB(A)]“der Pegel jedes Betriebszustands in der gewählten Angabe, mit Unterlage und Seite (Kapitel 8.3a)
Quellhöhe, Richtwirkungwie bei jeder Quelle (Kapitel 8.5)

Je Meter oder ganze Linie. Nennt die Unterlage einen längenbezogenen Schallleistungspegel L_W′ in dB(A)/m, wählen Sie „je Meter“ und tragen L_W′ ein; unter dem Feld steht die Umrechnung auf die ganze Linie, L_WA = L_W′ + 10 lg(L / 1 m), z. B. „L_WA = 70,0 + 10 lg(48,3 m) = 86,8 dB(A)“. Zeichnen Sie die Linie danach länger oder kürzer, bleibt L_W′ und L_WA folgt der neuen Länge. Nennt die Unterlage die Schallleistung der ganzen Reihe, wählen Sie „ganze Linie“; dann bleibt L_WA beim Umzeichnen gleich, und unter dem Feld steht L_W′ = L_WA − 10 lg(L / 1 m). Oktavwerte geben Sie in derselben Angabe ein (je Meter: je Band L_W′). Ein Wechsel der Angabe leert die Pegel der Betriebszustände: Ein Wert wird nicht so übernommen, als nenne ihn die Unterlage in der anderen Form. Betriebsanteil, K_T und K_I bleiben.

Betriebszustände sind dieselben wie bei jeder Quelle (Kapitel 8): Zeitanteil, K_T und K_I, „Schalldaten fehlen“, Quelle der Werte. Die Quellenbibliothek steht für Linienquellen nicht zur Verfügung – ihre Einträge sind Geräte, keine Linien. Eine Reihe gleicher Geräte geben Sie als Linie mit der Schallleistung der ganzen Reihe aus der Unterlage ein, oder als einzelne Punktquellen.

Im Bericht nennt Kapitel 2.1 die Linienquelle mit Länge und L_W′, Kapitel 5 je Betriebszustand die Umrechnung und Anhang E ihren Mittelpunkt mit der Länge. Das Berichtspaket führt sie unter sources[].line (Kapitel 16.7). Der KI-Assistent setzt und ändert Linienquellen mit place_line_source.

7.5 Gebäude

Gebäude schirmen ab und reflektieren.

Zeichnen. Wählen Sie „Gebäude“ (G) und unter „Form“:

  • „Rechteck“ – „Klick = Gebäude mit Länge × Breite aus der Leiste · Ziehen = Rechteck von Ecke zu Ecke · Esc = Abbrechen“. Gezogen wird wie bei der „Rechteck-Auswahl“: vom Drücken bis zum Loslassen spannt sich das Rechteck auf, die Kanten verlaufen nach Osten und Norden (Drehung 0°). Ein gedrehtes Gebäude zeichnen Sie als „Polygon“ oder drehen es im Objekt-Menü („Rotation“). Länge, Breite, Höhe, Reflexionsverlust und Geschosse für ein per Klick gesetztes Gebäude stehen in der Werkzeugleiste (Voreinstellung 10 × 8 m, 6 m hoch, 1 dB; „Geschosse“ leer – eine Zahl nur, wenn sie belegt ist); beim Ziehen gelten Höhe, Reflexionsverlust und Geschosse daraus. Die Voreinstellung ist nur ein Zeichenstart, kein Eingangswert – das (i) am Ende der Leiste sagt es, und im Objekt-Menü steht unter der Höhe „Vorgabe – nicht belegt“, bis ihr Beleg eingetragen ist: Lage und Maße, Traufhöhe und Oberfläche jedes Gebäudes kommen aus den Unterlagen und werden unter „Belege“ belegt (Gruppen „Lage und Ausrichtung“, „Höhe“ und „Oberfläche“), sonst gibt es kein Urteil.
  • „Polygon“ – „Klick = Ecke · Doppelklick = Schließen · Rücktaste = zurück · Ziffer = Maß eingeben · Esc = Abbrechen“.
  • „OSM“ – Gebäude aus OpenStreetMap übernehmen: „Klick auf Gebäude = einzeln laden · Ziehen = Bereich laden“. Die Gebäude fragt der NoiseCheck-Server bei denselben Overpass-Servern ab wie den Boden (Kapitel 9.2), mit demselben Ausweichen auf den nächsten Server; Ihr Browser spricht die Overpass-Server nicht selbst an. Die Übernahme trägt „OpenStreetMap – Gebäudegrundrisse“ mit dem Abrufdatum ins Unterlagenverzeichnis ein; Lage (und Höhe, wenn OSM eine Höhenangabe hat) zitieren ihn mit „OSM way …“ als Seite (Kapitel 4.8).
    • Jedes Gebäude behält seine Herkunft: Der Inspektor zeigt „OpenStreetMap · Weg …“, den Datenstand OSM (Stand der OSM-Datenbank zur Abfrage) und wann und über welchen Server es abgerufen wurde – auch nach „Als geprüft markieren“.
    • Ein Bereich ist ein Schritt: „Rückgängig“ nimmt alle Gebäude des Abrufs zurück.
    • Ein neuer Abruf an derselben Stelle ersetzt ein ungeprüftes, ungesperrtes OSM-Gebäude (gleicher Weg oder gleiche Stelle) und legt es nicht doppelt an. Geprüfte, gesperrte, gezeichnete und LoD2-Gebäude bleiben; nichts wird auf einen Container gelegt.

Achtung: Aus OpenStreetMap übernommene Gebäude tragen Höhen aus OSM, die oft fehlen oder geschätzt sind. Hat das Gebäude in OSM eine Höhenangabe (height), übernimmt die Anwendung sie und zitiert OSM als Beleg der Höhe. Sonst rechnet sie die Höhe aus der Geschosszahl (building:levels × 3 m) oder setzt den Platzhalter der Werkzeugleiste (6 m) – beides ist kein Beleg: Bis die Traufhöhe aus einer Unterlage belegt ist, gibt es kein Urteil. Der Inspektor zeigt „Aus OpenStreetMap — bitte prüfen“. Prüfen Sie die Traufhöhe und klicken Sie dann auf „Als geprüft markieren“.

Eigenschaften im Inspektor

FeldBedeutung
„Bezeichnung“Name
„Länge [m]“, „Breite [m]“, „Rotation [°]“nur bei Rechtecken; Polygone formen Sie über die Eckpunkte um
„Traufhöhe [m]“Höhe der Oberkante, über die der Schall gebeugt wird. Die Traufe (Ende der Wand) ist die sichere Wahl: bis dorthin schirmen die Wände voll, das Dach darüber zählt nicht. Der First als Schirmkante würde zu viel abschirmen.
„Reflexionsverlust [dB]“aus dem Schätzwert des Schallreflexionsgrads nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 4; die Anwendung bietet 0, 1 und 4 dB an (Kapitel 7.6a)
„Geschosse“Anzahl der Geschosse als Angabe, nur aus den Unterlagen. Die Geschoss-Immissionsorte nutzen sie derzeit nicht – deren Zahl stellen Sie am Immissionsort ein (Kapitel 7.7). Gezeichnete und importierte Gebäude starten ohne Geschosszahl (seit 21.10.2026; vorher mit 1), aus OpenStreetMap übernommene tragen sie nur mit dem Merkmal building:levels, amtliche Gebäude (LoD2) nur, wenn das Modell sie nennt.
„Keine geschlossene Hülle (Carport, offene Halle)“Haken: Das Gebäude schirmt nicht ab und reflektiert nicht (siehe unten)

Bedingung nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4. Ein Körper schirmt nur ab, wenn er mindestens 10 kg/m² hat und eine geschlossene Oberfläche ohne große Risse oder Lücken. Gebäude erfüllen das praktisch immer: Mauerwerk, Beton und auch Leichtbau mit Verkleidung liegen darüber, geschlossene Fenster gehören zur geschlossenen Fassade. Die Anwendung nimmt Gebäude deshalb als Schirm, und der Bericht sagt das. Das ist eine Konvention der Anwendung; sie ist gedeckt, weil die Gruppe „Oberfläche“ jedes Gebäudes unter „Belege“ mit einer Unterlage belegt sein muss. Ausgenommen sind Bauten ohne geschlossene Hülle, etwa ein Carport, eine offene Halle oder Scheune, ein Unterstand oder eine Überdachung. Für sie setzen Sie den Haken „Keine geschlossene Hülle“. Der Bericht nennt sie. Container (Stahlblech) gelten wie Gebäude als geschlossene Körper.

7.5b Innenhöfe und Umrisse, die sich selbst schneiden

Innenhof. Ein Gebäude kann Innenhöfe haben: Flächen im Umriss, die der Baukörper nicht ausfüllt. Gespeichert sind sie als innere Ringe des Umrisses. Die Wände eines Innenhofs schirmen ab und reflektieren wie die Außenwände (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.4 und 7.5):

  • Reflexion. Eine Hofwand wirft den Schall in den Hof zurück, also zu der Seite, die der Körper nicht ausfüllt. Gegenüberliegende Hofwände bilden auch Paare der zweiten Ordnung (Kapitel 11.4a).
  • Abschirmung. Ein Weg in den Hof oder aus ihm heraus tritt an der Außenwand in den Körper ein und an der Hofwand wieder aus. Das ist eine Doppelbeugung über das Dach (Abstand e = Tiefe des Baukörpers). Seitlich führt kein Weg um den Körper herum, er umschließt den Hof.
  • Punkt im Hof. Ein Punkt im Hof liegt außerhalb des Gebäudes. Ein Immissionsort an einer Hoffassade gilt also nicht als „im Gebäude“ (Kapitel 7.7b). Ein Rasterpunkt der Lärmkarte im Hof bekommt einen Pegel.

Innenhöfe kommen aus dem amtlichen Gebäudemodell (LoD2, Kapitel 7.5a), aus einem QSI-Import (Kapitel 14) und über den KI-Assistenten (place_screen mit courtyards). Im Editor werden sie mit dem Gebäude verschoben und mit heller Fläche gezeichnet. Ihre Eckpunkte bearbeiten Sie im Editor nicht einzeln. Die Hofwände reichen bis zur Traufhöhe des Gebäudes. Eckhöhen (Kapitel 7.6) gelten nur für die Ecken des Außenumrisses. Innenhöfe gibt es nur bei Gebäuden. Bei anderen Objekten (Container, Bodenzone, Fläche …) wird ein innerer Ring nicht gespeichert. Ein Umriss aus mehreren Teilen wird nicht als ein Objekt gespeichert: je Teil ein Objekt. Die Importe teilen ihn auf und hängen „(Teil 2)“ usw. an den Namen.

Bis Rechenkern 0.1.37 zählte nur der Außenring. Ein Innenhof war voll: Seine Wände reflektierten nicht und schirmten nicht ab, und ein Immissionsort im Hof galt als „im Gebäude“. Seit Rechenkern 0.1.38 (#572).

Umriss, der sich selbst schneidet. Kreuzen oder berühren sich zwei Kanten eines Umrisses, hat er kein bestimmtes Innen. Welche Seite einer Wand der Körper ist, ist dann nicht festgelegt, und damit auch nicht, wohin sie reflektiert und was sie abschirmt. In einem Lappen eines solchen Umrisses zeigten die Wandnormalen bis Rechenkern 0.1.37 ins Innere. Die Anwendung behandelt das an allen Stellen gleich:

  • Speichern: Ein solcher Umriss wird nicht gespeichert. Die Meldung sagt den Grund, auch wenn ein Innenhof außerhalb des Umrisses liegt oder zwei Innenhöfe sich überschneiden. Das gilt für den Editor, den KI-Assistenten, den Positions- und GIS-Import (Kapitel 14) und den QSI-Import.
  • Amtliche Gebäude (LoD2) und OpenStreetMap: Ein solcher Umriss wird nicht übernommen. Die Meldung nach der Übernahme nennt die Zahl, und das Projekt vermerkt das Gebäude mit Herkunft und Abrufdatum. Liegt es an einem Schallweg (derselbe Korridor wie bei „Relevante übernehmen“, Kapitel 7.5a), fehlen seine Abschirmung und Reflexion: Der Punkt „amtliche Gebäude mit ungültigem Umriss nicht übernommen“ (Schwere „kein Urteil“) bleibt offen, bis ein Gebäude des Projekts mindestens die Hälfte seiner Fläche deckt (gezeichnet oder über den Assistenten; Innenhöfe zählen nicht als gedeckt). Der Bericht nennt dann, durch welches Gebäude es ersetzt ist. Der Bericht nennt die Gebäude in der Datenherkunft (Kapitel 1.2) und als Grund für „offen“ (Kapitel 6.2).
  • Bestand: Ein gespeicherter Umriss dieser Art erscheint als roter To-do-Punkt „Umriss nicht berechenbar“ (Kapitel 4.6d). Bis zur Korrektur wird nichts gerechnet. Die anderen Felder des Objekts bleiben bearbeitbar.
  • Rechenkern: Er nimmt einen solchen Körper nicht an. Das ist die Absicherung hinter den Prüfungen oben.

Der Umriss wird nie still repariert. Setzen Sie die Eckpunkte so, dass sich keine Kanten kreuzen, oder löschen Sie das Objekt und legen es neu an. Ein Innenhof ist ein eigener innerer Ring, keine Schleife des Außenumrisses. Seit Rechenkern 0.1.38 (#573).

Schlüsselloch-Ring. Manche Daten (vor allem LoD2) zeichnen einen Innenhof in den Außenumriss hinein: Der eine Ring läuft um das Gebäude, über einen Schlitz (oder durch einen Punkt) in den Hof, um den Hof herum und zurück. Diese Lesart ist eindeutig und ändert die Fläche nicht. Die Anwendung teilt einen solchen Ring deshalb in Außenring und Innenhof auf, aber nur, wenn

  • der Ring an Ecken, die er zweimal besucht, in Schleifen zerfällt,
  • eine Schleife alle anderen enthält,
  • jede Schleife gültig ist,
  • und die Fläche gleich bleibt.

Sonst bleibt der Umriss abgelehnt. Es wird nichts geraten, und die Umwandlung wird immer gemeldet:

  • beim Übernehmen aus LoD2, OpenStreetMap und QSI in der Meldung,
  • am Objekt,
  • im Bericht in der Datenherkunft (Kapitel 1.2).

Ein schon gespeichertes Gebäude mit einem solchen Ring wandeln Sie im To-do-Punkt „Umriss nicht berechenbar“ mit „In Außenring und Innenhof umwandeln“ um (Strg+Z nimmt es zurück). Im KI-Assistenten geht das mit update_object(outline_from_keyhole=true).

Früher übernommene LoD2-Gebäude. Ein Gebäude, das vor dem Lesen der Innenhöfe übernommen wurde, bleibt, wie es ist: Sein Hof wird weiter voll gerechnet, nichts ändert sich von selbst. Nach „Umrisse laden“ sagt das Feld „Amtliche Gebäude (LoD2)“, wie viele übernommene Gebäude im Modell einen Innenhof haben. Um ihn zu rechnen, löschen Sie das Gebäude und übernehmen es neu. Der KI-Assistent nennt diese Gebäude bei load_environment als courtyardNotInProject.

7.5a Amtliche Gebäude (LoD2)

Das Feld „Amtliche Gebäude (LoD2)“ im Modus Abschirmungen führt in drei Schritten; der jeweils aktuelle Schritt ist hervorgehoben:

  1. „Umrisse laden“ – lädt die Gebäude aus dem 3D-Gebäudemodell der Landesvermessung im gewählten Umkreis um den Projektmittelpunkt (300 m, 500 m, 1 km oder 1,5 km; Voreinstellung 500 m). Sie erscheinen zunächst nur als gestrichelte Umrisse auf der Karte, noch nicht als Objekte; unter dem Mauszeiger füllt sich ein Umriss.
  2. Gebäude übernehmen – nur die, die für die Rechnung zählen:
    • „Relevante übernehmen (n)“ wählt automatisch die Gebäude an den Schallwegen von den Quellen zu den Immissionsorten (Korridor 30 m plus 0,15 × Weglänge, höchstens 100 m) und die im Umkreis von 50 m um die Immissionsorte – die nächsten zuerst, höchstens so viele, wie noch Platz ist. Dafür müssen Quellen und Immissionsorte gesetzt sein.
    • Klick auf einen Umriss übernimmt dieses Gebäude,
    • Shift + Ziehen übernimmt alle Umrisse, die ganz im Rechteck liegen,
    • „Alle n übernehmen“ steht bereit, solange alle in die Grenze passen.

Solange Umrisse angeboten werden, sagt ein Hinweis oben auf der Karte, wie man sie übernimmt, mit „Umrisse ausblenden“.

  1. Fertig – übernommene Gebäude stehen unter „Objekte“ und schirmen in der Rechnung ab; die übrigen Umrisse blenden Sie aus.

Übernommene Gebäude sind ganz normale Gebäude (verschieben, bearbeiten, löschen wie gezeichnete). Ihre Höhe ist die Traufe – bis dorthin schirmen die Wände voll, das Dach darüber zählt nicht (sichere Seite). Der Inspektor zeigt Herkunft, Gebäudefunktion im Klartext (z. B. „Wohngebäude (31001_1000)“), „Grundriss Stand“ (die Grundrissaktualität des Modells; fehlt sie, „Modellobjekt erstellt“ mit dem Erstelldatum des Objekts) und Quellenvermerk und schaltet die Schirmkante auf Traufe oder First um. Geschosse übernimmt NoiseCheck nur, wenn das Modell sie angibt (storeysAboveGround); aus der Traufhöhe geschätzt oder auf 1 gesetzt wird nichts – sonst bleibt das Feld leer. Der Reflexionsverlust folgt aus der Gebäudefunktion (Wohngebäude 1 dB, sonst 0 dB; Kapitel 4.8). Lage und Höhe zitieren im Abschnitt „Belege“ den Eintrag „3D-Gebäudemodell LoD2 <Land>“ im Unterlagenverzeichnis, den die Übernahme mit Herausgeber, Lizenz und Tag anlegt (Kapitel 4.8). Es gelten diese Regeln:

  • Ein Gebäude unter einem Container wird nicht übernommen (meist der Altbestand, der für die Anlage weicht).
  • Steht an derselben Stelle schon ein ungeprüftes OSM-Gebäude, ersetzt das amtliche es; ein selbst gezeichnetes bleibt, das amtliche wird ausgelassen.
  • Höchstens 500 Gebäude je Projekt übernehmen – gezählt werden alle Gebäude des Projekts, gezeichnete, aus OpenStreetMap und amtliche: Jedes Gebäude an den Schallwegen verlängert die Rechnung, vor allem die Lärmkarte – die seitlichen Beugungswege um verwinkelte Gebäude (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4) laufen um ganze Straßenzüge. Gemessen (12.10.2026, Dorf mit amtlichen LoD2-Grundrissen): Eine übliche Lärmkarte bleibt mit 500 Gebäuden bei etwa zehn Minuten, mit 1000 wären es Stunden. In dichten Innenstädten dauert es bei gleicher Zahl ein Vielfaches – dort nur die relevanten übernehmen. Die Immissionsorte rechnen in Sekunden bis etwa einer Minute.
  • Strg+Z nimmt eine Übernahme als Ganzes zurück.
  • Ein amtliches Gebäude steht höchstens einmal im Projekt. Übernehmen zwei Fenster oder Editor und KI-Assistent dasselbe Gebäude gleichzeitig, speichert der Server es einmal; das andere Fenster meldet „Eine Änderung wurde nicht gespeichert“ (Kapitel 4.7) und zeigt nach dem Neuladen das gespeicherte. Eine Kopie eines amtlichen Gebäudes (Kopieren und Einfügen) ist ein gewöhnliches Gebäude ohne die Herkunft aus dem Modell.
  • Doppelt übernommen vor dem 20.10.2026. Stand ein Gebäude schon zweimal im Projekt, behält die Umstellung das zuerst übernommene. Eine spätere Übernahme, die eine genaue Kopie war (dieselbe Lage, Höhe, Abschirmung und Beleg, nie geändert, derselbe Name oder nur mit „ (2)“ dahinter), ist gelöscht. Hat sie eigene Werte – eine Änderung, einen Beleg oder einen eigenen Namen –, bleibt sie stehen, und die To-do-Liste nennt beide („LoD2-Gebäude doppelt übernommen“, Kapitel 4.6): Vergleichen Sie sie und löschen Sie das nicht gebrauchte. Die stehengebliebene behält Herkunft, Traufe und First aus dem Modell.

Angebunden sind alle 16 Länder. Das Saarland gibt sein LoD2 nicht frei; dort kommen die Gebäude aus dem freien INSPIRE-Dienst, dessen Flächen nicht als Dach oder Wand gekennzeichnet sind – NoiseCheck unterscheidet sie nach ihrer Neigung, Traufe und First ergeben sich wie überall. Liegt der Umkreis an einer Landesgrenze, kommen die Gebäude beider Länder, jeweils mit ihrem Quellenvermerk.

Ein Gebiet wird beim ersten Laden einmal aufbereitet, danach geht es sofort. In Hessen ist das Gebiet eine ganze Gemeinde; bei großen Städten (Kassel, Frankfurt) dauert das erste Laden einige Minuten. Die Anzeige sagt dann „Dieses Gebiet wird einmalig aufbereitet“. Der Bericht nennt die Gebäude mit Quellenvermerk unter „Datengrundlage“.

Stand der Gebäude. Als Stand zitiert das Unterlagenverzeichnis den Tag, an dem die Kachel beim Dienst des Landes abgerufen wurde (deutsche Ortszeit) – nicht den Tag der Übernahme: Eine aufbereitete Kachel wird 90 Tage wiederverwendet und behält ihren Abruftag; danach holt NoiseCheck sie neu. Gebäude aus Kacheln verschiedener Tage zitieren je Land und Tag einen eigenen Eintrag. Antwortet ein Dienst mit einer Fehlerseite (etwa einem WFS-„ExceptionReport“ oder einer HTML-Seite) statt eines Gebäudemodells oder liefert er weniger Gebäude, als er gefunden meldet, wird die Kachel nicht als „keine Gebäude“ gespeichert: Die Anzeige meldet den Fehler, das nächste Laden fragt den Dienst neu (seit 20.10.2026, #554).

7.6 Schallschutzwand

Zeichnen

  1. Wählen Sie „Schallschutzwand“ (B). Höhe und Reflexionsverlust für die nächste Wand stehen in der Werkzeugleiste (Voreinstellung 3 m, 0 dB: eine ebene, harte Wand reflektiert voll, ρ = 1, DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 4; eine absorbierende Wand bekommt ihren Verlust aus den Produktdaten). Die Voreinstellung ist nur ein Zeichenstart, kein Eingangswert: Lage, Höhe und Oberfläche der Wand kommen aus den Unterlagen und werden unter „Belege“ belegt, sonst gibt es kein Urteil.
  2. Zeichnen Sie: „Klick = Ecke · Doppelklick = Ende · Rücktaste = zurück · Ziffer = Maß eingeben · Esc = Abbrechen“.

Eigenschaften im Inspektor

FeldBedeutung
„Bezeichnung“Name
„Höhe [m]“ mit „Für alle übernehmen“einheitliche Höhe über Gelände an allen Stützpunkten
„Reflexionsverlust [dB]“gilt für beide Seiten, wenn keine Werte je Seite gesetzt sind
„Absorption je Seite“: „Links [dB]“, „Rechts [dB]“Reflexionsverlust je Wandseite, z. B. absorbierende Verkleidung nur zur Anlage hin. Links und rechts folgen der Zeichnungsrichtung (vom ersten zum letzten Punkt gesehen). Leer = Wert oben gilt.
Bedingung nach Abschnitt 7.4: „≥ 10 kg/m², geschlossen“ · „nicht erfüllt“ · „nicht angegeben“siehe unten
„Flächenmasse [kg/m²]“aus Produktdatenblatt oder Bauart; keine Vorgabe
„Produkt oder Bauart“woraus Masse und Geschlossenheit folgen, z. B. „Holzabsorberwand, Typ Y“ oder „Betonfertigteile 12 cm“

Die Zeile „Stützpunkte: n“ im Kopf zeigt die Anzahl der Eckpunkte.

Eine gezeichnete Wand ist ein Objekt. Für die Rechnung wird die Wand in ihre Abschnitte zwischen den Stützpunkten zerlegt; abgeschirmt wird aber wie von einer Wand (Abschirmung nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4): Ihre Breite quer zum Schallweg entscheidet, welche Oktavbänder sie abschirmt (über 5,4 m auch 63 Hz, über 2,7 m 125 Hz), und der Umweg seitlich führt um ihre Enden. Wie viele Stützpunkte Sie setzen, ändert das Ergebnis nicht. Getrennt gezeichnete Wände bleiben getrennt – eine Lücke zwischen ihnen ist eine Lücke.

Bedingung nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4. Eine Wand schirmt nur ab, wenn sie mindestens 10 kg/m² hat und eine geschlossene Oberfläche ohne große Risse oder Lücken. Ob eine Schallschutzwand das erfüllt, hängt vom Produkt ab (Holz, Gabionen, transparente Elemente, Fugen, Bodenspalt). Deshalb geben Sie es je Wand an:

  • „≥ 10 kg/m², geschlossen“ mit Flächenmasse (mindestens 10) und Produkt oder Bauart: Die Wand schirmt ab, der Bericht nennt Masse und Bauart.
  • „nicht erfüllt“ (Zaun, Hecke, Wand mit Lücken): Die Wand schirmt nicht ab und reflektiert nicht. Ein Hinweis erscheint unter „Hinweise aus der Berechnung“. Dasselbe gilt für eine eingetragene Flächenmasse unter 10 kg/m².
  • „nicht angegeben“ (neue Wand): Die Wand wird als Schirm gerechnet, aber es gibt kein Urteil. To-do, Ergebnisliste und Bericht nennen die Wand.

Seitenriss. Unter dem Inspektor zeigt der „Seitenriss“ die Wand abgewickelt („Lauflänge [m]“ gegen „Höhe [m]“). Ziehen Sie die Punkte nach oben oder unten, um abgestufte Höhen einzustellen; ⇧ rastet auf 0,5 m; ein Klick öffnet die Zahleneingabe.

Oberkante waagerecht. Mit „Oberkante waagerecht auf Höhe (m ü. NN)“ und „Angleichen“ berechnet die Anwendung für jeden Stützpunkt die nötige Wandhöhe über Gelände, sodass die Oberkante überall auf der Zielhöhe liegt. Dafür ist ein Geländemodell nötig. Die Anwendung zeigt den Geländebereich an den Stützpunkten und warnt, wenn die Zielhöhe unter dem Gelände liegt.

Quellen auf dem Dach. Kühlung und Chiller von Batteriespeichern strahlen oft nach oben ab. Eine Wand wirkt nur, wenn sie die Sichtlinie zwischen Quelle und Immissionsort unterbricht (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4). Liegt der Schallaustritt auf dem Dach eines 3,5 m hohen Containers, muss die Wand meist höher als die Anlage sein. Die Rechnung berücksichtigt das von selbst: Eine niedrigere Wand bekommt kaum Abschirmung. Soll die Wand in einen Bebauungsplan, sollte er eine Höhe über der Anlagenoberkante zulassen.

7.6a Reflexionsverlust und Material

Jede senkrechte Fläche eines Containers, Gebäudes oder einer Wand wirft Schall zurück (Reflexion erster Ordnung, DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 „Reflexionen“). Wie viel, sagt der Reflexionsverlust −10 lg ρ (aus Gleichung 20 der Norm); Schätzwerte für den Schallreflexionsgrad ρ gibt DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 4 (die Werte stehen in der Norm). Die Anwendung bietet daraus drei Werte an: 0 dB für eine ebene, harte Wand, 1 dB für eine Gebäudewand mit Fenstern und kleinen Anbauten, 4 dB für eine Fabrikwand mit vielen Öffnungen; offene Installationen reflektieren nach Tabelle 4 nicht. Dass Beton, Metall und Container als ebene, harte Wand zählen, ist eine Erläuterung der Anwendung, kein Normtext.

Für eine schallabsorbierende Verkleidung setzt die Anwendung ρ = 1 − α mit dem Absorptionsgrad α des Herstellers (Erläuterung der Anwendung). Wie in DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 reflektiert eine Fläche nur mit ρ > 0,2, also mit einem Verlust unter 7 dB; eine stärker absorbierende Fläche reflektiert nicht – bei einem Absorptionsspektrum je Oktavband (α 0,85 bei 1 kHz: dieses Band nicht, α 0,6 bei 250 Hz: dieses schon).

Bei einer Schallschutzwand lässt sich der Wert je Seite setzen – etwa eine absorbierende Verkleidung nur zur Anlage hin. Links und rechts folgen der Zeichenrichtung (vom ersten zum letzten Punkt gesehen).

Damit ein Körper überhaupt abschirmt, verlangt DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4 (Abschirmung) eine geschlossene Fläche ohne große Öffnungen und eine Flächenmasse von mindestens 10 kg/m². Bei einer Schallschutzwand geben Sie beides unter „Material“ mit Produkt oder Bauart an (Kapitel 7.6). Gebäude und Container gelten als geschlossene Körper, außer ein Gebäude ist als „Keine geschlossene Hülle“ markiert (Kapitel 7.5).

Eine Fläche reflektiert tiefe Frequenzen nur, wenn sie groß genug ist. Länge und Höhe werden getrennt gegen den Einfallswinkel geprüft (DIN ISO 9613-2:1999-10, Gleichung 19); kleine oder schräg getroffene Flächen reflektieren deshalb nur die oberen Oktaven.

Steht eine Quelle dicht vor einer Fläche – etwa ein Wechselrichter an einer Hauswand –, zählt deren Reflexion mit; das ergibt vor der Wand bis zu 3 dB mehr. Ausgenommen ist nur die Wand, in der ein Schallaustritt eines Containers sitzt: Sie steckt schon in den +3 dB des Austritts (Kapitel 8.3) und wird nicht noch einmal gespiegelt.

Zwischen zwei einander zugewandten Flächen – der Gasse zwischen zwei Containerreihen, einem Hof – rechnen die Immissionsorte auch die Reflexion zweiter Ordnung (Kapitel 11.4a). Dafür gilt der Reflexionsverlust beider Flächen.

7.7 Immissionsort

Ein Immissionsort ist ein Punkt vor einem schutzbedürftigen Raum (Wohn-, Schlaf-, Büroraum; Hotelzimmer zählen als Schlafräume). Terrassen, Hundeplätze oder Sportplätze sind keine Immissionsorte.

Setzen

  1. Wählen Sie „Immissionsort“ (R).
  2. Klicken Sie auf die Karte. Fahren Sie dazu an eine Gebäudefassade: Der Fang „Fassade“ setzt den Punkt 0,5 m vor die Wand (maßgeblicher Immissionsort nach TA Lärm Anhang A.1.3). Der Inspektor zeigt dann „An Fassade eingerastet · 0,5 m Normalabstand“ und „Geschoss 1“.

Liegt ein Immissionsort innerhalb eines Gebäudes, meldet die To-do-Liste das, und der Inspektor bietet „Vor die Fassade setzen“ an (Kapitel 7.7b).

Geschosse. Nennen die Unterlagen die Fensterhöhe, tragen Sie sie unter „Höhe über Grund“ ein und belegen sie in der Gruppe „Höhe“. Nennen sie nur die Zahl der Geschosse, gibt es den gekennzeichneten Geschossansatz (Kapitel 7.7c): ein Immissionsort je Geschoss, die Höhe aus dem Geschoss.

Ohne Geschossansatz, für einen an der Fassade eingerasteten Immissionsort:

  1. Geben Sie unter „Anzahl Geschosse“ die Zahl der Geschosse ein (mindestens 2).
  2. Klicken Sie auf „Geschosse anlegen“.

Die Anwendung legt für jedes weitere Geschoss einen eigenen Immissionsort an derselben Fassade an – ohne Höhe. Eine Voreinstellung je Geschoss gibt es nicht (seit 21.10.2026; TA Lärm Anhang A.1.3 nennt keine Höhen): Die Zahl der Geschosse muss belegt sein (LoD2/ALKIS mit Abrufdatum, Plan, Foto mit Datum), und die Höhe jedes Geschosspunkts tragen Sie aus den Unterlagen ein (Gebäudeplan, Bauantrag, Vermessung) und belegen sie im Abschnitt „Belege“ in der Gruppe „Höhe“. Bis dahin steht der rote Punkt „n Immissionsorte ohne Höhe“ in der To-do-Liste; dieser Immissionsort wird nicht gerechnet und hat kein Urteil, die übrigen schon. Die neuen Punkte übernehmen Gebietsart, manuellen Richtwert, „Grundlage der Einstufung“ und „Vorbelastung“. Maßgeblich ist der lauteste.

Eigenschaften im Inspektor

FeldBedeutung
„Bezeichnung“Name (darf nicht leer sein)
„Höhe über Grund [m]“Höhe des Immissionsorts vor dem Fenster des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums (TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a; die 0,5 m dort sind der waagerechte Abstand vor dem Fenster, keine Höhe). Die Höhe stammt aus den Unterlagen und wird im Abschnitt „Belege“ in der Gruppe „Höhe“ belegt. Neue Immissionsorte beginnen ohne Höhe (keine Voreinstellung, seit 21.10.2026): Das Feld zeigt „Höhe fehlt – Fenstermitte aus den Unterlagen; ohne Höhe kein Urteil.“, die To-do-Liste den roten Punkt „n Immissionsorte ohne Höhe“; ohne Höhe wird der Immissionsort nicht gerechnet. Ein falscher Wert lässt sich wieder löschen (Feld leeren). Erlaubt sind 0,5 bis 150 m; 0 m nimmt die Anwendung nicht an. Wo die Höhe fehlt, zeigen Statusleiste, Objektliste und Kartenschild rot „Höhe fehlt“, nie „0 m“.
„Gebietsart“Gebietsart nach TA Lärm Nr. 6.1 (Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden); bestimmt den Richtwert (Tabelle in Anhang A dieses Handbuchs). Ohne Kategorie ist das Feld rot: „Ohne Kategorie ist keine Beurteilung möglich.“ (seit 23.10.2026 rot statt orange – ohne Gebietsart kein Urteil).
„Grundlage der Einstufung“„Bebauungsplan“, „Flächennutzungsplan“, „§ 34 BauGB (Innenbereich)“, „§ 35 BauGB (Außenbereich)“, „Sonstiges“ oder „Nicht angegeben“. Die Unterlage mit Seite (z. B. der Bebauungsplan, U4, Planzeichnung) steht im Abschnitt „Belege“ in der Gruppe „Gebietseinstufung“. Ohne Art und Unterlage: dort kein Urteil (TA Lärm Nr. 6.6).
„Plan / Begründung“z. B. „B-Plan Nr. 12 „Am Felde““; erscheint im Bericht unter der Gebietsart
„Lage des Immissionsorts“„a) 0,5 m vor dem geöffneten Fenster“, „b) Rand der Fläche, auf der gebaut werden darf“, „c) im baulich mit der Anlage verbundenen Raum“ (alle TA Lärm Anhang A.1.3), „Ersatzimmissionsort“ (TA Lärm Anhang A.3.4.2) oder „Nicht angegeben“ (To-do, dort kein Urteil). Siehe unten.
„Steht für“nur beim Ersatzimmissionsort: der maßgebliche Immissionsort, für den er steht
„Warum maßgeblich“z. B. „Schlafzimmer 1. OG, der Anlage zugewandt, am stärksten betroffen“ (TA Lärm Nr. 2.3); steht im Bericht in Kapitel 3
„Richtwert Tag / Nacht“aus der Kategorie, nur Anzeige; entfällt, solange der Richtwert manuell gesetzt ist
„Richtwert manuell setzen“Felder „Richtwert Tag [dB(A)]“ und „Richtwert Nacht [dB(A)]“ für einen eigenen Richtwert, z. B. Zwischenwert in einer Gemengelage (TA Lärm Nr. 6.7). Beim Einschalten stehen die Werte der gewählten Gebietsart darin (TA Lärm Nr. 6.1); Sie überschreiben sie mit dem abweichenden Wert. Beide Werte sind nötig. Dazu „Grundlage des abweichenden Richtwerts“ (mindestens 10 Zeichen), z. B. „Gemengelage, Festlegung Landkreis Stade vom 01.09.2026“ – ohne Grundlage bleibt eine Überschreitung bestehen, ein „eingehalten“ gibt es nicht (To-do, Ergebnis „offen“).
„Vorbelastung“siehe unten
„Ton oder Impulse hier nicht hervortretend?“aufklappbar: je Quelle mit Zuschlag eine Begründung (mindestens 10 Zeichen), warum ihr Ton bzw. ihre Impulse hier nicht hervortreten – Kapitel 7.7a.

Hinweis: Grundlage der Gebietseinstufung ist der Bebauungsplan oder die tatsächliche Nutzung (§ 34 BauGB), nicht die Angabe des Auftraggebers. Fehlt die Art der Grundlage oder ihre Unterlage mit Seite, gibt es an diesem Immissionsort kein Urteil (seit 11.10.2026; vorher nur ein Prüfhinweis). Der Bericht druckt unter der Gebietsart die Art, den Plan und die Unterlage („U4, Planzeichnung“) oder „Unterlage und Seite fehlen“. Ältere Projekte mit einer Grundlage nur als Text behalten den Text als Plan / Begründung; die Unterlage ist nachzutragen.

Vorbelastung. Die Vorbelastung ist der Beurteilungspegel aller anderen Anlagen nach TA Lärm an diesem Ort, ohne die geplante Anlage. PV-Anlagen desselben Vorhabens gehören zur Zusatzbelastung, nicht hierher.

Auswahl „Vorbelastung“Weitere FelderWirkung
„Nicht ermittelt“–Reicht nur, wenn die Anlage mindestens 6 dB unter dem Richtwert bleibt; sonst bleibt die Bewertung „offen“.
„Keine — keine anderen Anlagen nach TA Lärm“„Begründung“, z. B. „Ortsbegehung, keine Gewerbebetriebe im Umfeld“Der Pegel der Anlage allein entscheidet.
„Nicht erforderlich — Anlage nicht genehmigungsbedürftig“„Begründung“, z. B. „nicht genehmigungsbedürftig nach 4. BImSchV; keine Hinweise auf Überschreitungen“Der Pegel der Anlage allein entscheidet – aber nur, wenn im Modus „Angaben“ das Prüfregime „Nicht genehmigungsbedürftig“ mit Begründung angegeben ist (TA Lärm Nr. 4.2 Buchstabe c gilt nur für Anlagen nach TA Lärm Nr. 4; seit dem 27.10.2026, Rechenkern 0.1.41). Sonst ist die Auswahl rot umrandet, darunter steht der Hinweis „Zählt nicht …“ bzw. „Zählt erst mit Prüfregime …“, und die Bewertung bleibt „offen“, wo die Anlage weniger als 6 dB unter dem Richtwert liegt. Die Auswahl bleibt gespeichert; sie wird nicht entfernt.
„Gemessen“„Tag [dB(A)]“, „Nacht [dB(A)]“; Messbericht oder Gutachten mit Seite im Abschnitt „Belege“ unter „Vorbelastung (Messbericht, Gutachten)“ – ein eigenes Textfeld „Quelle“ gibt es dafür nicht mehr (ein Text von früher steht als „Bisher als Text angegeben …“ darunter). Fehlt ein Pegel, sagt der Inspektor es gleich.Die Gesamtbelastung (energetische Summe) entscheidet.
„Berechnet (anderes Gutachten)“wie „Gemessen“, dazu „Grundlage der Berechnung“: „Gemessene Schallleistungen der anderen Anlagen“ (TA Lärm Anhang A.3.4.4), „Prognose eines Dritten“ oder „Plangegebene Vorbelastung (Bebauungsplan) – Auslegung“wie „Gemessen“. Ohne Grundlage gilt die Vorbelastung als nicht ermittelt („Offen: Vorbelastung „berechnet“ ohne Grundlage“) – TA Lärm Anhang A.1.2, Gleichung G1 nennt die nach A.3 ermittelte Vorbelastung. Die plangegebene Vorbelastung ist eine Auslegung; der Bericht sagt das.

Die Auswertung ist in Kapitel 12.3 beschrieben.

Lage nach TA Lärm Anhang A.1.3. Der Bericht nennt je Immissionsort, wo er liegt und warum er maßgeblich ist:

LageWoWirkung
Buchstabe abebaute Fläche: 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des lautesten schutzbedürftigen Raums (DIN 4109)normale Beurteilung
Buchstabe bunbebaute Fläche (oder bebaut, aber ohne schutzbedürftige Räume): am lautesten Rand der Fläche, auf der solche Gebäude nach Bau- und Planungsrecht stehen dürfennormale Beurteilung
Buchstabe cRaum, der baulich mit der Anlage verbunden ist, sowie bei Körperschall und tieffrequenten Geräuschen: im lautesten schutzbedürftigen Raum selbstkein Urteil: Bei Übertragung innerhalb von Gebäuden und bei Körperschall gelten im Raum die Richtwerte nach TA Lärm Nr. 6.2 (35/25 dB(A)); tieffrequente Geräusche werden nach TA Lärm Nr. 7.3 in Verbindung mit Anhang A.1.5 (DIN 45680) im Raum beurteilt. Die Ausbreitung im Freien nach DIN ISO 9613-2 gibt diese Pegel nicht. Messung nach Inbetriebnahme.
Ersatzimmissionsortmeist näher an der Anlage, für die Abnahmemessung (TA Lärm Anhang A.3.4.2)gerechnet wie die Immissionsorte, kein Urteil. Ist der maßgebliche Immissionsort eingehalten, nennt der Bericht den Pegel am Ersatzimmissionsort als den Wert, bis zu dem die Einhaltung sichergestellt ist – die Angabe für den Bescheid.

Lage, Begründung und Grundlage eines abweichenden Richtwerts sind Eingaben der Rechnung: Ändern Sie sie, ist das Ergebnis veraltet.

Hinweis – zusätzlicher maßgeblicher Immissionsort (TA Lärm Nr. 2.3 Abs. 2): Ist im Einwirkungsbereich wegen der Vorbelastung zu erwarten, dass die Richtwerte an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung überschritten werden, ist auch der Ort, an dem die Gesamtbelastung den Richtwert am höchsten übersteigt, als maßgeblicher Immissionsort festzulegen. NoiseCheck kennt die Verteilung der Vorbelastung nicht und sucht diesen Ort nicht selbst. Setzen Sie ihn als eigenen Immissionsort mit seiner Vorbelastung („Gemessen“ oder „Berechnet“), wenn die Vorbelastung ungleich verteilt ist – etwa ein Gewerbebetrieb auf der anderen Seite eines Wohngebiets. Bei Batteriespeichern ist das selten.

7.7a Ton und Impulse je Quelle am Immissionsort

Die Zuschläge K_T (Ton- und Informationshaltigkeit) und K_I (Impulshaltigkeit) gelten auf den Pegel der ganzen Anlage: an jedem Immissionsort der größte Zuschlag der laufenden Quellen. Das ist die Auslegung der Anwendung: TA Lärm Anhang A.2.5.2 und A.2.5.3 vergeben den Zuschlag für die Teilzeiten, in denen im Geräusch am Immissionsort Töne hervortreten bzw. Impulse enthalten sind; Gleichung G2 (Anhang A.1.4) setzt ihn auf den Pegel der Anlage. Tritt der Ton oder treten die Impulse einer Quelle an einem Immissionsort nachweislich nicht hervor, etwa weil der Straßenverkehr sie verdeckt, geben Sie das je Quelle an:

  1. Immissionsort wählen, „Ton oder Impulse hier nicht hervortretend?“ öffnen.
  2. Die Liste nennt jede Quelle, die in einem Betriebszustand einen Zuschlag hat, mit einem Feld für K_T bzw. K_I.
  3. Begründung eintragen (mindestens 10 Zeichen), z. B. „Ton durch Straßenverkehr verdeckt, Messung vom 02.09.2026“.

Der Zuschlag dieser Quelle zählt an diesem Immissionsort nicht. Es gilt der größte Zuschlag der übrigen laufenden Quellen. Beispiel: C 1 mit K_T = 3 dB, C 2 mit K_T = 6 dB; ist nur der Ton von C 2 begründet verdeckt, gilt K_T = 3 dB, nicht 0 dB. Eine kürzere Begründung wird nicht gespeichert. Die Quelle ist über ihren Namen zugeordnet: Benennen Sie sie um oder löschen Sie sie, wirkt die Begründung nicht mehr (der Zuschlag gilt wieder, die sichere Seite); der Inspektor zeigt sie dann mit „Entfernen“.

Begründungen von früher. Bis 11.10.2026 galt eine Begründung am Immissionsort für alle Quellen zugleich und setzte den Zuschlag aller Quellen auf 0. Wer welche Quelle meinte, lässt sich nicht nachträglich sagen. Diese Texte stehen im Inspektor in einem gelben Kasten, werden nicht mehr angewendet, und die To-do-Liste meldet sie. Gerechnet wird mit dem größten Zuschlag. Ein „eingehalten“ bleibt damit bestehen; ein „überschritten“ bleibt offen, bis Sie die Begründung je Quelle angeben und „Übertragen, alte Begründung entfernen“ wählen.

Im Bericht steht je Immissionsort der angesetzte Zuschlag mit den Quellen, die ihn bringen, und die Quellen, deren Ton bzw. Impulse dort nicht hervortreten, mit der Begründung.

7.7b Immissionsort im Gebäude

Bei bebauten Flächen liegt der maßgebliche Immissionsort 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums (TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a) – nie im Gebäude. Im Gebäude würde das eigene Haus den Punkt abschirmen, und das Ergebnis wäre zu günstig.

Ein Punkt landet leicht im Gebäude: Eine Adresssuche liefert meist die Mitte des Gebäudes, eine Koordinate kann ungenau sein, und amtliche Gebäude (LoD2, Kapitel 7.5a) oder OSM-Gebäude kommen oft erst nach dem Immissionsort dazu.

Was als „im Gebäude“ gilt. Der Punkt liegt im Umriss eines Gebäudes des Projekts, mehr als 0,1 m von jeder Wand entfernt (ein Punkt auf der Wand, etwa aus einem Plan, gilt als außen), und seine Höhe über Gelände liegt unter der Oberkante dieses Gebäudes. Ein Fenster im Obergeschoss über einer Garage oder einem niedrigeren Anbau ist damit nicht „im Gebäude“. Ausgenommen ist Lage c (TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe c): Dort liegt der Immissionsort im Raum selbst. Ersatzimmissionsorte (TA Lärm Anhang A.3.4.2) werden geprüft. Ist die Höhe des Gebäudes nicht angegeben, entscheidet der Umriss.

Oberkante ist bei amtlichen Gebäuden (LoD2) der First, mindestens aber die eingegebene Höhe – ein Fenster im Dachgeschoss liegt also im Gebäude. Bei gezeichneten und OSM-Gebäuden ist es die eingegebene Höhe. Das ist eine bekannte Grenze: Ein Dachgeschoss erkennt NoiseCheck dort nur, wenn die Gebäudehöhe den First meint. Die Höhe des Immissionsorts ist wie in der Rechnung die Höhe über Gelände (Basis plus Höhe).

Urteil (seit Rechenkern 0.1.21, Entscheidung 17.10.2026). Ein Punkt im Gebäude ist kein Immissionsort nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a. NoiseCheck rechnet seinen Pegel, gibt dort aber kein „eingehalten“ und kein „irrelevant“ (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2); ein Überschreiten bleibt eines. Der Bericht nennt den Immissionsort und das Gebäude in Kapitel 6.2 als Grund für „offen“. Die anderen Immissionsorte werden beurteilt.

Im Editor. Liegt ein Immissionsort innerhalb eines Gebäudes des Projekts,

  • steht in der To-do-Liste der gelbe Hinweis „… liegt in einem Gebäude – nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a 0,5 m vor das Fenster setzen …; bis dahin dort kein Urteil „eingehalten““; ein Klick wählt den Immissionsort;
  • zeigt der Inspektor im Abschnitt „Lage“ „Liegt in Gebäude …“ und die Schaltfläche „Vor die Fassade setzen“.

Die Schaltfläche setzt den Punkt 0,5 m vor die Mitte der Wand, die zur Anlage zeigt: Von den Wänden, die zur Mitte der Schallquellen zeigen, nimmt sie die, deren Mitte am nächsten liegt – als Ersatz für die am stärksten betroffene, bis die Unterlagen das Fenster nennen. Gibt es noch keine Quellen, gilt die Mitte des Projektbereichs. Wände unter 1 m (kleine Versprünge im Umriss) und Punkte, die in einem Nachbargebäude lägen (Reihenhäuser), bietet sie nicht an. Der Punkt ist danach wie mit dem Fang „Fassade“ gesetzt („An Fassade eingerastet“, Geschosse möglich). Verschoben wird nur auf Klick; „Rückgängig“ nimmt es zurück.

Das maßgebliche Fenster nennen die Unterlagen (Grundriss, Ortsbegehung). Die Wandmitte steht nur dafür, bis Sie den Punkt dorthin verschieben. Halten Sie in „Warum maßgeblich“ fest, welcher Raum es ist.

Laden Sie die Gebäude (LoD2 oder OSM) vor den Immissionsorten, dann greift die Prüfung gleich beim Setzen. Der KI-Assistent setzt Immissionsorte ebenso vor die Fassade und sucht Adressen selbst.

7.7c Geschossansatz

TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a legt den Immissionsort 0,5 m vor die Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums. Die Höhe dieses Fensters steht selten in den Unterlagen, die Zahl der Geschosse öfter (Gebäudeplan, Foto mit Datum, amtliches Gebäudemodell). Für diesen Fall gibt es den Geschossansatz (Entscheidung 17.10.2026, #436):

  • Höhe: Fenstermitte des Geschosses – Erdgeschoss 2,0 m über Gelände, je weiteres Geschoss 2,8 m mehr (1. OG 4,8 m, 2. OG 7,6 m …). Das ist eine Konvention von BESS-NoiseCheck, keine Vorgabe der Norm; der Bericht sagt das. Die Firsthöhe zählt nie.
  • Nur mit belegter Geschosszahl. Die Unterlage, die die Geschosszahl zeigt, ist die Quelle der Höhe (Abschnitt „Belege“, Gruppe „Höhe“, mit Seite). Ohne sie hat die Höhe keine Quelle, und das Urteil bleibt ganz offen, auch bei Überschreitung (Kapitel 4.6).
  • Alle Geschosse werden gerechnet. Jedes Geschoss der Fassade ist ein eigener Immissionsort am selben Punkt; maßgeblich ist der lauteste. Fehlt ein Geschoss oder ist eine Höhe von Hand überschrieben, gibt es dort kein „eingehalten“ und kein „irrelevant“, ein Überschreiten bleibt eines.

Im Editor. Im Objekt-Menü des Immissionsorts unter der Höhe:

  1. Haken „Höhe aus der Geschosszahl (Geschossansatz)“ setzen.
  2. „Geschosse des Gebäudes“ eintragen (die belegte Zahl) und „Geschoss dieses Punkts“ wählen (EG, 1. OG …). Der Haken selbst setzt keine Zahl: Bis sie eingetragen oder aus LoD2 übernommen ist, ist das Feld rot, die Höhe leer und es gibt kein „eingehalten“. Die Höhe folgt aus dem Geschoss und ist dann nicht frei einzugeben. Setzen oder Entfernen des Hakens leert die Höhe: Ohne Ansatz muss sie aus den Unterlagen neu eingetragen und belegt werden (rot, kein Urteil bis dahin).
  3. Unter „Belege“ bei „Höhe“ die Unterlage der Geschosszahl mit Seite wählen.
  4. „Fehlende Geschosse anlegen“: NoiseCheck legt die übrigen Geschosse am selben Punkt an („IO 3 · 1. OG“ …) – mit Höhe, Lage nach Anhang A.1.3, Gebietsart und Grundlage, Vorbelastung und Belegen des Ausgangspunkts.

Steht der Punkt vor einem übernommenen amtlichen Gebäude (LoD2, Kapitel 7.5a), dessen Modell die Geschosszahl enthält (Attribut storeysAboveGround), bietet das Objekt-Menü sie an: „B 15: 3 Geschosse laut amtlichem Gebäudemodell (LoD2) – Übernehmen“. „Übernehmen“ setzt die Zahl und als Beleg der Höhe den LoD2-Eintrag des Unterlagenverzeichnisses (mit Abrufdatum) und die Kennung des Gebäudes. Der Vorschlag bleibt sichtbar, bis er so übernommen ist. Gibt es im Verzeichnis keinen LoD2-Eintrag, wird nichts übernommen, und eine Meldung sagt das. Weicht eine eingetragene Zahl vom Gebäudemodell ab, nennt ein Hinweis beide Zahlen – kein Fehler: Maßgeblich ist die Unterlage, die Sie als Beleg der Höhe zitieren. Hat das Modell keine Geschosszahl, bietet NoiseCheck nichts an – aus der Traufhöhe geschätzt wird nie (#484).

Solange Geschosse fehlen oder eine Höhe von Hand überschrieben ist, steht in der To-do-Liste rot „Geschossansatz unvollständig …“ (kein „eingehalten“). Der Assistent (MCP) meldet dasselbe als storeys_incomplete; place_receptor und update_object nehmen receptor_info.storeyApproach mit storeys und storey und verlangen die Höhe des Geschosses.

Im Bericht. Kapitel 6.1 nennt den Geschossansatz nur, wenn ein Immissionsort ihn benutzt, mit den Namen dieser Immissionsorte – „belegt“ nur dort, wo die Höhe eine Unterlage zitiert; ohne sie steht der Immissionsort als offen da; Kapitel 3 nennt je Immissionsort „Höhe nach Geschossansatz: Geschoss 2 von 3 (App-Konvention)“. Ohne Geschossansatz steht dort die Höhe mit ihrem Beleg (Kapitel 3). Fehlt ein Geschoss, nennt Kapitel 6.2 den Grund für „offen“.

7.8 Bodenzone

Eine Bodenzone ist eine Fläche mit eigenem Bodenfaktor G (Kapitel 9).

  1. Wechseln Sie in den Modus „Boden“ und wählen Sie „Bodenzone (Bodenfaktor G)“.
  2. Zeichnen Sie das Polygon: Klick setzt eine Ecke, Doppelklick schließt.
  3. Wählen Sie im Inspektor unter „Boden“ die Bodenart (Anhang B dieses Handbuchs) oder geben Sie „Bodenfaktor G (0 hart … 1 porös)“ direkt ein.

Eine neue Bodenzone beginnt als „Asphalt“ (G = 0) – die harte Fläche um die Container ist das, was meist zuerst gezeichnet wird. Der Inspektor zeigt die Fläche in m² und das Feld „G außerhalb der Bodenzonen (Projekt)“.

7.9 Teilfläche (Emissionskontingent)

Eine Teilfläche ist eine Fläche mit Emissionskontingent nach DIN 45691:2006-12 (Geräuschkontingentierung, Kapitel 15).

  1. Wechseln Sie in den Modus „Kontingente“ und wählen Sie „Teilfläche mit Emissionskontingent“.
  2. Zeichnen Sie das Polygon wie eine Bodenzone.
  3. Geben Sie im Inspektor „L_EK Tag [dB(A)/m²]“ und „L_EK Nacht [dB(A)/m²]“ ein. Leer bedeutet: kein Kontingent für diesen Zeitraum.
  4. Tragen Sie unter „Belege“ den Bebauungsplan aus dem Unterlagenverzeichnis ein: für „Lage und Ausrichtung“ die Planzeichnung, für „Emissionskontingente“ die Seite der Festsetzung (Kapitel 4.8). Der Bericht druckt sie in Anhang F in der Spalte „Quelle L_EK“; fehlt sie, steht dort rot „Beleg fehlt“.

Der Inspektor zeigt die Fläche der Teilfläche. Die ganze Teilfläche zählt, nicht nur der bebaute Teil.

7.10 Eigenschaften übertragen

Ein Standort besteht meist aus vielen gleichen Containern. Eigenschaften werden einmal eingegeben und dann übertragen.

Unter dem Inspektor steht „Eigenschaften übertragen“ mit der Angabe, was übertragen wird:

ObjektartÜbertragen werden
ContainerGröße, Höhe, Emission
PCS / WechselrichterHöhe, Emission
SchallschutzwandHöhe, Material (die Höhe gilt einheitlich an allen Stützpunkten des Ziels; Stufen aus dem Seitenriss gehen dabei verloren)
GebäudeHöhe, Geschosse, Reflexion
ImmissionsortHöhe (nicht mit Geschossansatz, Kapitel 7.7c), Gebietsart, Richtwert, Vorbelastung, Grundlage der Einstufung

Position, Drehung, Name und Blockzugehörigkeit bleiben beim Ziel. Die Belege (Abschnitt „Belege“) werden nicht übertragen: Belegen Sie die übertragenen Werte am Ziel. Hat Quelle oder Ziel eine Höhe nach Geschossansatz, bleibt die Höhe des Ziels: Sie ist die seines Geschosses.

  1. Wählen Sie das Objekt mit den richtigen Werten.
  2. Klicken Sie auf eine der Schaltflächen:
    • „Auf diesen Block (n)“ – alle Objekte, die mit „+“ oder „Mehrfach anlegen…“ zusammen angelegt wurden,
    • „Auf alle gleichen Typs (n)“,
    • „Auf der Karte wählen“ – danach Ziele einzeln anklicken. Esc oder ein Klick ins Leere beendet.
  3. Die Anwendung meldet „n Objekte übernommen · rückgängig mit ⌘Z“ (auf Windows und Linux „rückgängig mit Ctrl+Z“).

Die ganze Übertragung ist ein Schritt für „Rückgängig“. Objekte auf gesperrten Ebenen werden nicht geändert.

7.11 Messen

Mit „Messen“ (M) messen Sie Strecken: „Klick = Punkt · Doppelklick = Ende · Rücktaste = zurück · Esc = Abbrechen“. Die Leiste zeigt die Anzahl der Messungen; „Alle löschen“ entfernt sie. Messungen sind keine Objekte und gehen nicht in die Rechnung ein.


7.12 Lage nach Koordinaten

Jedes gewählte Objekt zeigt im Inspektor den Abschnitt „Lage“ mit „Rechtswert [m]“ und „Hochwert [m]“ in ETRS89 / UTM, dem System der amtlichen Koordinaten in Deutschland (EPSG 25832 für Zone 32, EPSG 25833 für Zone 33). Die Zone richtet sich nach dem Standort des Projekts: östlich von 12° Ost Zone 33, sonst Zone 32 – für alle Objekte des Projekts dieselbe.

  • Bei Punkten (Immissionsort, PCS) ist es die Lage des Punkts, bei allen anderen Objekten das Mittel der Eckpunkte. Beim Rechteck (Container, rechteckiges Gebäude) ist das genau die Mitte der Grundfläche. Bei einem L-förmigen Gebäude, einer Zone mit unregelmäßigem Umriss oder einer Wand mit vielen Stützpunkten auf einer Seite liegt es nicht im Flächenschwerpunkt – den Wert dann nicht aus einem Schwerpunkt im Plan übernehmen.
  • Tragen Sie die Werte aus dem Lageplan oder der Koordinatenliste des Projektierers ein und bestätigen Sie mit Enter. Das ganze Objekt wird zentimetergenau dorthin verschoben; Drehung und Maße bleiben. „Rückgängig“ (⌘/Strg + Z) nimmt es zurück.
  • Unplausible Werte werden nicht übernommen, mit Grund: vertauschte Rechts- und Hochwerte, ein Rechtswert mit Zonenvorsatz (z. B. 32 531 102) oder Koordinaten eines anderen Systems (Gauß-Krüger).
  • Liegt die neue Lage außerhalb des Projektbereichs, sagt der Abschnitt das; solche Objekte werden nicht gerechnet (Kapitel 5.3).

Halten Sie fest, aus welchem Dokument die Koordinaten stammen (Lageplan mit Datum): Lage und Höhe der Schallquellen und Immissionsorte gehören nach TA Lärm Anhang A.2.3.2 zu den Eingangsdaten der Prognose.

7.13 Positionen aus Koordinatentabelle importieren

Liegen die Positionen als Liste des Projektierers vor, legen Sie die Objekte genau danach an, statt sie zu zeichnen. In den Modi „Schallquellen“, „Immissionsorte“ und „Abschirmungen“ steht unter „Hinzufügen“ der Knopf „Positionen importieren (Tabelle, GIS)“. Er nimmt eine Koordinatentabelle (CSV, Excel) oder eine GIS-Datei (GeoJSON, Shapefile im ZIP, KML).

  1. Laden Sie die Vorlage als Excel oder CSV herunter. Sie enthält Beispielzeilen am Standort des Projekts, in der Zone des Standorts; im Excel-Blatt „Hinweise“ stehen die Regeln. Die Spalte „Datum“ ist leer: Tragen Sie das Datum ein, das das Dokument trägt – ein vorgegebener Tag wäre kein Dokumentdatum (#554).
  2. Füllen Sie je Objekt eine Zeile: „Name“, „Art“ (Container, Trafostation, PCS, Immissionsort, Gebäude), „EPSG“ (25832 oder 25833), „Rechtswert [m]“, „Hochwert [m]“, „Drehung [°]“, „Länge [m]“, „Breite [m]“, „Höhe [m]“, „Dokument“, „Seite“ und „Datum“. Statt Rechts- und Hochwert gehen auch die Spalten „Breitengrad“ und „Längengrad“ (WGS84, Dezimalgrad). Gelesen wird das erste Blatt; ein Blatt, das über 10 000 Zeilen hinausreicht (auch leere oder formatierte Zeilen zählen), wird mit genau diesem Grund abgelehnt – kopieren Sie die Positionen dann in ein neues Blatt. Spalten nach der hundertsten werden nicht gelesen. Eine Datei darf höchstens 5 MB groß sein und höchstens 2000 Objektzeilen haben.
  3. Klicken Sie auf „Datei wählen und prüfen“. Die Datei wird geprüft, angelegt wird noch nichts. Ein Plan zeigt den Projektbereich, die vorhandenen Objekte (grau) und die neuen – cyan ohne Befund, orange mit Hinweis, rot mit Fehler –, die Tabelle jeden Befund je Zeile.
  4. Ohne Fehler klicken Sie auf „… Objekte importieren“. Die Datei wird noch einmal geprüft, die Objekte werden angelegt und erscheinen in der Zeichnung; der Editor bleibt in dem Modus, aus dem Sie importiert haben. Solange die Prüfung Fehler findet, heißt die Schaltfläche „Datei korrigieren“ und ist gesperrt.

Unten im Dialog steht, was nach dem Import noch einzutragen ist: bei Quellen die Schallleistungen, bei Immissionsorten die Gebietsart.

Für Objekte ohne eigene Angabe. Fehlen in der Datei „Art“, „Dokument“ oder „Datum“, tragen Sie sie im Dialog einmal ein; sie gelten nur für Zeilen ohne eigenes Dokument. Typisch für GIS-Dateien mit einer Ebene je Objektart. Dokument und Datum sind die des Lageplans, aus dem die Datei stammt. Das „Dokument“ wählen Sie aus dem Unterlagenverzeichnis (Kapitel 4.8) und tragen „Seite / Blatt“ ein: Titel, Revision und Datum gehen so in die Zeilen, wie das Verzeichnis sie nennt – Tag, Monat, Jahr oder „undatiert“ (Kapitel 4.8a), nie ein erfundener Tag –, und die so importierten Objekte zitieren den Eintrag mit dieser Seite als Quelle ihrer Lage. Steht der Lageplan noch nicht im Verzeichnis, legen Sie ihn dort an oder wählen „Anderes Dokument (eintragen) …“, schreiben den Namen selbst und das Datum so genau, wie es auf dem Dokument steht („TT.MM.JJJJ“, „MM.JJJJ“ oder „JJJJ“). Dasselbe gilt für die Spalte „Datum“ in der Datei. Das Datum des Dialogs gehört zu seinem Dokument: Eine Zeile mit eigenem Dokument braucht auch ihr eigenes Datum, sonst meldet die Prüfung „Datum des Dokuments fehlt“.

Dokument je Zeile aus dem Unterlagenverzeichnis. Nennt eine Zeile ihr Dokument selbst, schreiben Sie in die Spalte „Dokument“ seine Nummer („U1“) oder genau seinen Titel (auch mit Revision oder Herausgeber, wie überall im Projekt; ein Teil des Titels genügt nicht). „U1 Lageplan …“ geht auch, wenn der Name hinter der Nummer derselbe Eintrag ist. Mit der Seite in der Spalte „Seite“ belegt die Zeile dann – ebenso jede Zeile, die den Eintrag aus dem Dialog übernimmt:

Artbelegte Angaben
Container, TrafostationLage und Ausrichtung
PCSLage und Ausrichtung; Quellhöhe, wenn die Zeile eine Höhe nennt
ImmissionsortLage; Höhe, wenn die Zeile eine Höhe nennt
GebäudeLage (Umriss) und Höhe

„Abmessungen und Unterkante“ eines Containers belegt die Zeile nicht: Die Unterkante steht nicht in einer Koordinatenliste. Sie zitieren sie wie die übrigen Angaben im Objekt-Menü (Kapitel 4.8). Es gilt das Datum des Verzeichnisses; nennt die Zeile ein anderes, gibt es einen Hinweis, geändert wird nichts. Die Spalte „Datum“ darf bei einem Verzeichniseintrag leer bleiben.

Ohne Seite wird keine Quelle gesetzt – die Angabe bleibt in den offenen Punkten, wie beim Zeichnen. Ein Dokument, das kein Eintrag des Verzeichnisses ist (Freitext), wird wie bisher als Herkunft der Datei gespeichert, braucht sein Datum und erhält je Zeile den Hinweis „nicht im Unterlagenverzeichnis“; die Quelle setzen Sie dann je Objekt im Objekt-Menü. Die Spalte „Quelle“ des Prüfberichts zeigt je Zeile, welcher Eintrag mit welcher Seite gilt.

GIS-Dateien. Die Attribute heißen wie die Spalten der Tabelle (Name, Art, Höhe, Dokument, Datum; in Shapefiles z. B. „Hoehe“). Die Geometrie gibt die Lage:

  • Punkt – Lage von PCS und Immissionsort, oder Mitte eines Containers, einer Trafostation oder eines Gebäudes; Maße und Drehung dann aus den Attributen.
  • Fläche – die Grundfläche. Container und Trafostationen müssen Rechtecke sein: Mitte, Länge, Breite und Drehung liest die Anwendung aus dem Rechteck ab; weichen Maß-Attribute davon um mehr als 5 cm ab, gibt es einen Hinweis, übernommen wird die Zeichnung. Ein Gebäude darf jede Form haben und behält seinen Umriss.
  • Linien werden nicht importiert (Schallschutzwände mit Höhe und Seite zeichnen), mehrteilige Geometrien auch nicht – je Objekt ein Feature.

Koordinatensysteme: GeoJSON gilt nach RFC 7946 als WGS84, außer ein „crs“-Eintrag nennt einen EPSG-Code; KML ist immer WGS84; ein Shapefile braucht seine .prj – ohne sie wird die Ebene nicht importiert, das System wird nie geraten.

Bedeutung der Spalten. Lage ist die Mitte der Grundfläche (Container, Trafostation, Gebäude) bzw. der Punkt (PCS, Immissionsort). Die Drehung gilt in Grad gegen den Uhrzeigersinn, 0° heißt Längsseite in Ost-West-Richtung. Bezogen auf das UTM-Gitter des Lageplans: Die Anwendung rechnet sie um die Meridiankonvergenz (in Deutschland wenige Zehntel Grad) in ihre Zeichnung um. Die Höhe ist bei Container, Trafostation und Gebäude die Höhe des Körpers, beim PCS die Quellhöhe über Grund, beim Immissionsort die Höhe über Grund (TA Lärm Anhang A.1.3).

Höhe fehlt. Bei PCS und Immissionsort darf die Höhe leer bleiben, wenn das Dokument sie nicht nennt – ein Lageplan gibt meist nur die Lage. Das Objekt wird dann ohne Höhe angelegt, eine Zahl wird nie angenommen. Die To-do-Liste meldet „Quelle ohne Quellhöhe“ (sperrt „Berechnen“) bzw. „Immissionsort ohne Höhe“ (rot, kein Urteil: dieser Immissionsort wird nicht gerechnet, die übrigen schon; Kapitel 4.6b). Im Prüfbericht steht bei einer solchen Zeile der Hinweis „Höhe fehlt“. Bei Container, Trafostation und Gebäude bleiben Länge, Breite, Drehung und Höhe Pflicht: Grundfläche und Körper gibt es im Editor nur vollständig (Abschirmung, Schallaustritte auf dem Dach). Eingegebene Werte werden nicht gerundet.

Prüfungen. Ein Fehler irgendwo verhindert den Import ganz – eine Koordinatenliste stimmt als Ganzes oder nicht.

PrüfungErgebnis
Koordinatensystem fehlt oder ist nicht EPSG 25832/25833Fehler
Rechts- und Hochwert vertauscht, Rechtswert mit Zonenvorsatz, keine UTM-Koordinate in Deutschland (z. B. Gauß-Krüger)Fehler, mit Grund
Zone der Datei weicht vom Standort abHinweis (umgerechnet)
Objekt ragt aus dem ProjektbereichFehler
Pflichtangabe fehlt (Container, Trafostation, Gebäude: Drehung, Länge, Breite, Höhe), Wert außerhalb des zulässigen BereichsFehler
Container nicht in einer Normgröße (20, 30, 40 Fuß; Toleranz 5 cm)Hinweis
Name doppelt in der Datei oder schon im ProjektFehler
Grundflächen überschneiden sich (in der Datei oder mit dem Projekt)Fehler
Zwei Objekte auf derselben StelleHinweis
Dokument fehlt; Datum fehlt bei einem Dokument, das kein Verzeichniseintrag istFehler
Dokument nicht im Unterlagenverzeichnis, Nummer unbekannt, Nummer und Titel nennen verschiedene Einträge, Titel passt zu mehreren EinträgenHinweis (keine Quelle)
Verzeichniseintrag ohne SeiteHinweis (keine Quelle)
Datum der Zeile weicht vom Verzeichnis ab; Eintrag ohne DatumHinweis
GIS: Linie, mehrteilige oder ungültige Geometrie, Container-Fläche kein Rechteck, Shapefile ohne .prjFehler
GIS: Maß-Attribut weicht von der gezeichneten Fläche abHinweis

Herkunft. Mit dem Import speichert das Projekt Dateinamen, Prüfsumme (SHA-256), Zeitpunkt und je Dokument die Objekte (bei einem Verzeichniseintrag dessen Titel und Datum). Der Bericht nennt sie in Kapitel 1.2 unter „Lage aus Koordinatentabelle“ (TA Lärm Anhang A.2.3.2 und A.2.6). Ein späterer Import erscheint erst im Bericht eines späteren Laufs.

Keine Schallleistung aus der Datei. Die Tabelle bringt nur Lage, Maße und Höhe. Schallleistungen tragen Sie danach je Quelle aus den Herstellerunterlagen ein (Kapitel 8); bis dahin bleibt der Punkt im To-do offen. Vorhandene Objekte ändert oder löscht der Import nie.

8 Emissionen eingeben

Dieses Kapitel beschreibt die Emissionsdaten von Containern, Trafostationen und PCS/Wechselrichtern. Die Felder sind für alle drei gleich; der Abschnitt „Schallaustritt“ gibt es nur bei Containern.

8.1 Grundsätze

  • Eingegeben wird der A-bewertete Schallleistungspegel L_WA der Quelle, nicht der Schalldruck in 1 m. Viele Datenblätter nennen L_p in 1 m; die Umrechnung bietet der Betriebszustand selbst („Wertgrundlage“, Kapitel 8.3b) und die Quellenbibliothek (Kapitel 8.7).
  • Die Emission gilt für das ganze Objekt.
  • Jede Quelle hat je Beurteilungszeitraum einen Betriebszustand: „Tag (06–22 Uhr)“ und „Nacht (22–06 Uhr)“. Weitere Teilzeiten sind am Tag und in der Nacht möglich (Kapitel 8.4).
  • Für die Nacht zählt die lauteste volle Stunde (TA Lärm Nr. 6.4).

8.2 Betriebszustand anlegen

  1. Wählen Sie die Quelle.
  2. Klicken Sie im Abschnitt „Emission“ in der Zeile „Tag (06–22 Uhr)“ bzw. „Nacht (22–06 Uhr)“ auf „Betriebszustand anlegen“. Die Anwendung legt einen Betriebszustand an – ohne Schallleistung und ohne Betriebsanteil: Einen Platzhalterwert gibt es nicht: Als Emissionsdaten können nach TA Lärm Anhang A.2.3.2 Messwerte, Erfahrungswerte oder Herstellerangaben verwendet werden, soweit sie den Anforderungen von Anhang A.2.2 Abs. 3 entsprechen; einen Platzhalter sieht das nicht vor. Der Betriebsanteil kommt aus der Betriebsbeschreibung; das Feld bleibt leer und steht rot mit „Betriebsanteil fehlt“ da (seit 23.10.2026; vorher 100 %).
  3. Tragen Sie die Werte ein (Kapitel 8.3) oder übernehmen Sie sie aus der Bibliothek (Kapitel 8.7). Ohne Schallleistung ist der Betriebszustand nicht berechenbar; der Inspektor sagt es gelb. Ohne Betriebsanteil wird der Zustand nicht gerechnet, die übrigen Zustände und Quellen schon; die To-do-Liste nennt die Quelle rot („n Quellen mit Betriebszustand ohne Betriebsanteil …“), und es gibt kein Urteil, bis der Anteil eingetragen ist. Bis dahin lässt sich der Bericht nicht freigeben (Kapitel 16.8a). Die Bibliothek bringt keinen Betriebsanteil mit: Ein vorhandener Anteil bleibt, ein neuer Zustand aus der Bibliothek hat keinen.

Läuft die Quelle in diesem Zeitraum nicht, klicken Sie statt dessen auf „Läuft nicht“: Das legt einen Betriebszustand mit 0 % an – eine ausdrückliche Angabe, kein fehlender Wert. Solange weder ein Betriebszustand noch „Läuft nicht“ gewählt ist, steht neben dem Zeitraum gelb „nicht angegeben“.

Das ×-Symbol in der Zeile entfernt den Betriebszustand.

Achtung: Eine Quelle ohne Betriebszustand mit Schallleistung für die Nacht sperrt „Berechnen“ (To-do-Liste). Fehlt er am Tag, bleibt das Tag-Ergebnis offen (TA Lärm Anhang A.2.2: alle Quellen der Anlage).

8.2a Schalldaten fehlen

Manchmal ist eine Quelle bekannt, aber ihre Unterlagen nennen keine Schallleistung: Der Lageplan zeigt drei Trafostationen, das Datenblatt hat keine Schallangaben, der Messbericht fehlt. Eine solche Quelle lassen Sie nicht weg und setzen keinen Wert an – weder einen angenommenen noch einen aus der Bibliothek. Sie geben „Schalldaten fehlen“ an:

  1. Zeichnen Sie die Quelle mit Lage, Abmessungen und Anzahl, wie die Unterlagen sie zeigen, und ordnen Sie im Abschnitt „Belege“ die Unterlage der Lage zu (Kapitel 4.8). Wird von der Quelle nichts gerechnet – alle Zustände „Schalldaten fehlen“ oder „läuft nicht“ –, verlangt NoiseCheck nur die Lage; bei einem Container auch Abmessungen und Unterkante, denn sein Körper schirmt und reflektiert weiter (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.4 und 7.5); mit einem Spitzenpegel L_WA,max auch die Quellhöhe (bei Fläche und Linie auch die Abmessungen), aus der die Spitze gerechnet wird. Der Betrieb geht in keine Rechnung ein (seit Rechenkern 0.1.27, #557). Ist ein Spitzenpegel angegeben, aber ohne Quellhöhe nicht berechenbar, nennt die Ergebnisliste die Quelle und es gibt kein „eingehalten“ (TA Lärm Nr. 6.1).
  2. Klicken Sie im Abschnitt „Emission“ in der Zeile „Nacht (22–06 Uhr)“ und, wenn die Quelle auch am Tag läuft, in der Zeile „Tag (06–22 Uhr)“ auf „Schalldaten fehlen“.
  3. Tragen Sie unter „Was die Unterlagen sagen“ (Pflicht, mindestens 10 Zeichen – sonst meldet die To-do-Liste es) ein, was fehlt, z. B. „Datenblatt U8 ohne Schallangaben; Noise-Report laut Mail U10 nicht vorhanden“. Darunter wählen Sie die Unterlage des Verzeichnisses mit Seite, die die Lücke belegt (z. B. das Datenblatt ohne Schallangaben). Fehlt dieser Beleg bei einer Quelle ohne jede Schalldaten, nennt die Ergebnisliste „Beleg der fehlenden Schalldaten“ unter „Angaben ohne Quelle“ und Kapitel 8.2 „– Beleg fehlt“; ein Überschreiten bleibt trotzdem eines.

Was dann gilt:

  • Der Zustand trägt nur die Angabe „Schalldaten fehlen“, Ihren Text und den Beleg – keinen Betriebsanteil, keine Zuschläge K_T/K_I und keinen Rechenweg. Der Bericht druckt in Kapitel 5, 6.6 und 8.2 „keine Schalldaten in den Unterlagen“ mit Ihrem Text und dem Beleg.
  • Die Quelle wird nicht gerechnet; ein Wert wird nicht angenommen. Ihre Quellhöhe wartet mit den Schalldaten, wenn kein Zustand Daten hat.
  • An jedem Immissionsort gibt es (seit Rechenkern 0.1.22) kein Urteil „eingehalten“, solange die Daten fehlen. Die Quelle gehört zur Anlage, und TA Lärm Anhang A.2.2 verlangt alle Quellen der Anlage; die Datengrundlage ist anzugeben (Anhang A.2.6). Ein Überschreiten bleibt eines – eine weitere Quelle kann den Pegel nur erhöhen. Liegt die Anlage ohne diese Quelle über dem Immissionsrichtwert, heißt das Urteil also „überschritten“; liegt sie darunter, „offen“. Vor Rechenkern 0.1.27 verlangte NoiseCheck für solche Quellen auch Abmessungen, Quellhöhe und Betrieb mit Quelle – fehlten sie, war das Urteil überall „offen“, auch bei einer Überschreitung (#557). Ebenso entfällt die Aussage, die Überschreitung liege innerhalb 1 dB durch die Vorbelastung (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 3) – sie setzt den vollständigen Pegel der Anlage voraus. Steht ein Überschreiten, sagen Ergebnisliste und KI-Assistent (whyNoPass statt whyOpen) nicht „Offen“. Auch „irrelevant“ (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2) sagt NoiseCheck dann nicht, ebenso wenig „außerhalb des Einwirkungsbereichs“ (TA Lärm Nr. 2.2) und in der Kontingentprüfung „eingehalten“ oder „Relevanzgrenze unterschritten“ (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5; Anhang F des Berichts).
  • Die Lärmkarte zeigt die Anlage ohne diese Quellen und sagt es dazu (Editor, Bericht 6.3).
  • „Berechnen“ bleibt frei: Die übrigen Quellen werden gerechnet, damit Sie sehen, wo die Anlage ohne diese Quelle steht.
  • Die To-do-Liste zeigt rot „n Quellen ohne Schalldaten in den Unterlagen“ (kein „eingehalten“); die Ergebnisliste nennt die Quellen am Immissionsort. Karte und Objektliste markieren die Quelle mit einem roten Abzeichen (Kapitel 4.6f), die Objektliste zeigt statt des L_WA rot „Schalldaten fehlen“, und im Objekt-Menü steht an der Stelle von L_WA rot umrandet „Schalldaten fehlen“ mit Ihrem Text – nie ein leeres Feld.
  • Der Bericht führt die Quellen in Kapitel 2.1 als „Quellen ohne Schalldaten“ mit Ihrem Text und der belegenden Unterlage auf und begründet in Kapitel 6.2, warum das Urteil offen ist (Kapitel 16.2); das Berichtspaket enthält sie als sourcesWithoutSoundData und Blatt „Ohne Schalldaten“ (Kapitel 16.7).

Liegen die Daten vor, klicken Sie „Schalldaten eintragen“: Der Zustand wird ein gewöhnlicher Betriebszustand, den Sie nach Kapitel 8.3 oder aus der Bibliothek (Kapitel 8.7) füllen. Das ×-Symbol entfernt die Angabe ganz.

Ein KI-Assistent setzt eine solche Quelle mit place_sources und missing=true samt missing_note je Zeitraum.

8.3 Felder eines Betriebszustands

FeldBedeutung
„Wertgrundlage“L_WA: Das Dokument nennt die Schallleistung; Sie tragen L_WA (oder die Oktaven) ein. aus L_p im Abstand d: Das Dokument nennt den Schalldruckpegel in einem Abstand; L_WA wird nach DIN EN ISO 3744 umgerechnet (Kapitel 8.3b). Nicht bei Zuständen aus der Bibliothek, die ihre eigene Wertgrundlage haben.
„L_WA [dB(A)]“A-bewertete Schallleistung der Quelle; bei „aus L_p im Abstand d“ nur Anzeige
„Oktavwerte vom Hersteller?“Ja: Die Oktavbänder 63 Hz – 8 kHz liegen vor (Bibliothek oder Datenblatt); gerechnet wird je Oktave (TA Lärm Anhang A.2.3.1; zur Oktave 8 kHz Kapitel 8.8), L_WA folgt aus den Bändern. Nein: Nur L_WA ist bekannt; gerechnet wird nach dem Alternativweg derselben Nummer – alle Dämpfungen bei 500 Hz (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1). Es wird nichts geschätzt.
„Betriebsanteil [%]“Anteil der Beurteilungszeit, in dem die Quelle läuft (Einwirkzeit): tags von 16 h, nachts von der lautesten vollen Nachtstunde (Beurteilungszeiten, TA Lärm Nr. 6.4) — nicht von den 8 Nachtstunden. 100 % = durchgehend. Am Tag steht darunter die Umrechnung, z. B. „≈ 8,0 h von 16 h“. Keine Voreinstellung: leer steht rot „Betriebsanteil fehlt“ – der Zustand wird nicht gerechnet, kein Urteil. Gespeicherte Zustände von vor dem 23.10.2026 tragen 100 %; solange ihre Gruppe „Betrieb“ keinen Beleg hat, steht darunter rot „Vorgabe – nicht belegt“ (Kapitel 4.8) und das Urteil bleibt offen.
„K_T [dB]“Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach TA Lärm Anhang A.2.5.2 – eine Wahl: „nein“ (nicht ton- oder informationshaltig, 0 dB), „3 dB“ oder „6 dB“ je nach Auffälligkeit, oder „Erfahrung“ (Erfahrungswert): Liegen Erfahrungswerte vergleichbarer Anlagen und Anlagenteile vor, ist von diesen auszugehen (letzter Satz von A.2.5.2) – Wert 0–6 dB mit Grundlage (mindestens 10 Zeichen), z. B. „Messbericht DIN 45681, baugleiche Anlage, 2025“. Ohne Grundlage bleibt die Wahl offen und es gibt kein Urteil; der Bericht nennt Wert und Grundlage in Kapitel 5. Trafos (100/200 Hz) und Kühlung sind typische Kandidaten. Stammt der Zustand aus der Bibliothek und hat sein Produkt ein Terzspektrum, braucht K_T immer eine Begründung, auch bei „nein“, 3 oder 6 dB; daneben steht die Orientierung über auffällige Terzen (Kapitel 8.7a).
„K_I [dB]“Zuschlag für Impulshaltigkeit nach TA Lärm Anhang A.2.5.3 – eine Wahl: „nein“ (0 dB, Geräusche ohne Impulse), „3 dB“ oder „6 dB“ je nach Störwirkung, oder „Erfahrung“ (Erfahrungswert) mit Grundlage wie bei K_T.

K_T und K_I sind eine Festlegung. 0 dB bedeutet nach TA Lärm „nicht ton- bzw. impulshaltig“ – eine Aussage, die der Gutachter trifft, kein Vorgabewert. Solange für einen Betriebszustand nichts gewählt ist, rechnet NoiseCheck mit 0 dB, gibt aber kein Urteil: Die Ergebnisse zeigen „offen“ mit den betroffenen Quellen, die To-do-Liste nennt sie. Als festgelegt gilt auch ein Wert über 0 und ein Bibliothekswert mit seiner Quelle – außer bei einem Bibliothekswert mit Terzspektrum: Dort wählen Sie K_T selbst und begründen ihn (Kapitel 8.7a). Für viele Quellen auf einmal: Quellen markieren und in der Mehrfachauswahl „Zuschläge für … Quellen festlegen“.

Unter den Feldern zeigt „Oktavspektrum L_W, unbewertet [dB]“ die Schallleistung je Oktavband von 63 Hz bis 8 kHz. Die Bandwerte sind unbewertet; erst mit der A-Bewertung addiert ergeben sie L_WA. Ein Wert bei 63 Hz kann deshalb über L_WA liegen.

Ein Kennzeichen zeigt die Herkunft des Spektrums:

  • „gemessen“ – gemessene Oktavbänder aus der Bibliothek.
  • „eingegeben“ – Oktavbänder von Hand eingegeben (siehe unten).
  • „nur L_WA · 500 Hz“ – keine Oktavwerte; Rechnung bei 500 Hz nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1. Der Bericht nennt das je Betriebszustand und zeigt keine Bandwerte.
  • „angenommene Form“ (gelb) – nur in älteren Projekten: Das Spektrum wurde aus L_WA mit einer angenommenen Spektralform verteilt. Das sieht DIN ISO 9613-2 nicht vor. Die To-do-Liste und die Prüfhinweise melden es; stellen Sie den Betriebszustand mit „Ja“ oder „Nein“ um.

Spektrum eingeben. Steht das Oktavspektrum im Datenblatt, passt das Produkt aber nicht in die Bibliothek, geben Sie es direkt ein:

  1. Wählen Sie bei „Oktavwerte vom Hersteller?“ „Ja“ – oder klicken Sie bei vorhandenen Bändern auf „Spektrum eingeben“, um sie zu ändern.
  2. Wählen Sie, wie das Datenblatt die Bänder angibt: „unbewertet (L_W)“ oder „A-bewertet (L_WA)“ je Oktave. A-bewertete Bänder rechnet NoiseCheck in unbewertete um.
  3. Tragen Sie die acht Werte von 63 Hz bis 8 kHz ein. Eine aus dem PDF kopierte Zeile mit acht Zahlen, in ein beliebiges Feld eingefügt, füllt alle Felder; Leerzeichen, Tabulatoren, Semikolons und Dezimalkommas werden erkannt.
  4. Optional „31,5 Hz“: Nennt das Datenblatt auch die Oktave 31,5 Hz, tragen Sie sie ein (gleiche Bewertung wie die Bänder). DIN ISO 9613-2:1999-10 rechnet erst ab 63 Hz; der Wert geht nur in den Tieffrequenz-Hinweis L_C − L_A ein (tieffrequente Geräusche nach TA Lärm Nr. 7.3 und Anhang A.1.5, DIN 45680) – übertragen wie das 63-Hz-Band, aber ohne Abschirmung (sichere Seite). Ohne ihn ist L_C − L_A eine Untergrenze. In der Bibliothek ergibt ein Terzspektrum ab 25 Hz (27 Werte) die 31,5-Hz-Oktave von selbst.
  5. Darunter steht der L_WA, der sich aus den Bändern ergibt. Klicken Sie auf „Übernehmen“.

L_WA folgt dann aus den Bändern; das Spektrum gilt nicht mehr als geschätzt, und der Bericht vermerkt „Oktavspektrum von Hand eingegeben“. Gibt das Datenblatt Schalldruck an (etwa in 1 m Abstand), wählen Sie bei „Wertgrundlage“ „aus L_p im Abstand d“ (Kapitel 8.3b) – oder legen Sie das Produkt in der Bibliothek an, die ebenso umrechnet (Kapitel 8.7). Fehlen einzelne Bänder (oft 63 Hz oder 8 kHz), lässt sich das Spektrum nicht eingeben; dann wählen Sie „Nein“ und rechnen mit L_WA bei 500 Hz.

Hinweis: Bei „Ja“ folgt L_WA aus den Bändern und ist nicht einzeln änderbar; Betriebsanteil, K_T und K_I ändern Sie wie gewohnt, Bänder und Quellenangabe bleiben erhalten. „Nein“ wechselt auf L_WA allein (Strg+Z holt die Bänder zurück).

Ohne Oktavwerte. Nennt das Datenblatt nur L_WA, wählen Sie „Nein“ und tragen L_WA ein.

  • Die TA Lärm verlangt die Rechnung in Oktaven (TA Lärm Anhang A.2.3.1). Liegen nur A-bewertete Pegel vor, erlaubt dieselbe Nummer die Rechnung mit ihnen nach DIN ISO 9613-2, Abschnitt 1. Dort (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1) werden die Dämpfungen dann mit den Werten bei 500 Hz abgeschätzt – Divergenz, Luftabsorption, Boden, Abschirmung, Reflexionen. Genau so rechnet NoiseCheck: Der Pegel am Immissionsort ist L_WA minus die Dämpfung bei 500 Hz. Ein Spektrum wird nicht geschätzt.
  • Einen Zuschlag für fehlende Oktavwerte schreiben weder TA Lärm noch DIN ISO 9613-2 vor. Die Unsicherheit der Emissionsdaten gehört in die Angabe zur Qualität der Prognose (TA Lärm Anhang A.2.6); ob ein Sicherheitszuschlag angesetzt wird, entscheiden Gutachter bzw. Behörde im Einzelfall.
  • Tieffrequente Geräusche: Ohne Oktavwerte ist L_C − L_A nicht bestimmbar. Die Ergebnisse melden das als Prüfhinweis („L_C − L_A nicht bestimmbar“).
  • Transformatoren: Ihr Brummen liegt bei 100/200 Hz, und tiefe Frequenzen dämpft ein Schirm schwächer als 500 Hz (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Gleichung 14). Bei abgeschirmten Transformatoren ohne Oktavwerte meldet ein Prüfhinweis das; fragen Sie die Oktavwerte beim Hersteller an. Die Tonhaltigkeit selbst deckt der Zuschlag K_T ab (s. o.).

K_T und K_I legen Sie je Betriebszustand fest. Angesetzt werden sie auf den Pegel der ganzen Anlage: An jedem Immissionsort gilt der größte K_T und der größte K_I der laufenden Quellen. Das ist die Auslegung der Anwendung: TA Lärm Anhang A.2.5.2 und A.2.5.3 vergeben den Zuschlag für die Teilzeiten, in denen im Geräusch am Immissionsort Töne hervortreten bzw. Impulse enthalten sind; Gleichung G2 (Anhang A.1.4) setzt ihn auf den Pegel der Anlage. Ein tonhaltiger Transformator macht also das Anlagengeräusch tonhaltig, nicht nur seinen eigenen Beitrag. Tritt der Ton an einem Immissionsort nachweislich nicht hervor, etwa weil anderer Lärm ihn verdeckt, begründen Sie das am Immissionsort (Kapitel 7.7); dort gilt dann 0 dB.

Für den Zuschlag lassen sich 0, 3 und 6 dB wählen. Einen anderen Wert nur mit Nachweis eintragen: ein Prüfbericht nach DIN 45681 einer vergleichbaren Anlage, der als Erfahrungswert nach TA Lärm Anhang A.2.5.2 gilt.

8.3a Quelle der Werte bei Handeingabe

Jede Eingabe einer Prognose stammt aus den Unterlagen des Projekts – vom Projektierer, vom Hersteller oder aus amtlichen Daten – und nennt ihre Quelle; als Emissionsdaten können nach TA Lärm Anhang A.2.3.2 Messwerte, Erfahrungswerte oder Herstellerangaben verwendet werden, soweit sie Anhang A.2.2 Abs. 3 entsprechen. Für Quellen gibt es einen Weg, das Unterlagenverzeichnis (Kapitel 4.8). Jeder Betriebszustand hat unter seinen Feldern die Zeile „Unterlage im Verzeichnis“ mit (i):

FeldBedeutung
AuswahlDer Eintrag U1, U2 … des Verzeichnisses, aus dem die Werte stammen, z. B. das Datenblatt oder der Messbericht des Herstellers.
„Seite/Tabelle“Wo im Dokument, z. B. „S. 4, Tab. 2“. Pflicht; erst mit Seite gilt der Verweis.

Titel, Revision und Datum stehen am Eintrag im Verzeichnis und werden nur dort gepflegt – das Datum so genau wie auf der Unterlage (Tag, Monat oder Jahr) oder „undatiert“ mit Eingangsdatum und PDF (Kapitel 4.8a). Steht das Dokument noch nicht im Verzeichnis, legen Sie es im Modus „Unterlagen“ an und laden dort sein PDF hoch.

Gilt das für einen Zustand, dessen Werte Sie von Hand eingeben (L_WA oder Oktavbänder), und läuft er (Betriebsanteil über 0 %), dann gilt:

  • Fehlen Unterlage oder Seite, sagt ein gelber Hinweis es, und die To-do-Liste nennt die Quelle.
  • Das Ergebnis bleibt „offen“: Der Pegel wird gerechnet und angezeigt, ein Urteil gibt es erst mit der Quelle.
  • Ein Zustand „Läuft nicht“ braucht keine Angabe.

Ein Zustand aus der Quellenbibliothek (Kapitel 8.7) trägt sein Dokument selbst ins Verzeichnis ein (Kapitel 4.8). Dort ergänzen Sie nur die Seite.

Der Bericht druckt die Quelle einheitlich als „U3, S. 4“: bei den Betriebszuständen in Kapitel 5, in der Tabelle zur Herkunft der Schallleistungen in Kapitel 6.6 und in Kapitel 8.2 des Berichts, Spalte „Schallleistung“. In Kapitel 1.2 des Berichts steht dazu der Titel des Eintrags und sein Datum, in Kapitel 8.1 des Berichts der Eintrag selbst. Das PDF liegt mit „Als Anlage an den Bericht“ bei.

Umstellung (9. Okt. 2026): Bis dahin trug eine Handeingabe Dokument, Seite und Datum als freien Text. Beim Update hat NoiseCheck jeden dieser Texte in einen Eintrag des Verzeichnisses übernommen. Je Projekt gibt es einen Eintrag je Dokument, und ein vorhandener Eintrag mit gleichem Titel und Datum wird genommen. Die Art ist „Datenblatt“, „Messbericht“ nur, wenn der Titel es sagt. Die Seite blieb die Seite. Ebenso bekamen Zustände aus der Bibliothek ihren Eintrag. Als Seite steht dort nur, was der Zustand schon nannte; sonst ist das Feld leer und bittet um die Seite. Prüfen Sie die neuen Einträge im Modus „Unterlagen“: Art, Titel und Datum. Berichte älterer Rechenläufe drucken weiter den alten Text.

Ändern Sie den Pegel eines Bibliothekszustands von Hand, gilt er nicht mehr als Wert dieses Produkts (Kapitel 8.7); dann braucht er wie jede Handeingabe seine Unterlage. Der KI-Assistent setzt sie mit update_object (entry_sources: Zustand, Eintrag „U2“, Seite).

8.3b Schalldruck im Abstand statt Schallleistung

Viele Datenblätter nennen nicht die Schallleistung, sondern den Schalldruckpegel in einem Abstand, etwa „75 dB(A) in 1 m“. Den rechnen Sie direkt im Betriebszustand um, ohne Umweg über die Bibliothek:

  1. Wählen Sie bei „Wertgrundlage“ die Option „aus L_p im Abstand d“. Das Feld „L_WA [dB(A)]“ wird zur Anzeige; ein vorher eingetragener Wert wird nicht übernommen.
  2. Tragen Sie „L_pA [dB(A)]“ und „Abstand d [m]“ aus dem Dokument ein. Der Abstand ist Pflicht und hat keine Vorgabe; er muss mindestens 0,25 m (DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 7.2.4) und höchstens 20 m (Grenze der Anwendung) betragen. Ein Wert außerhalb wird rot markiert, nicht übernommen, und die Vorschau sagt es.
  3. Die Maße des Quaders, um den gemessen wurde:
    • Container: Es gelten die Maße des Containers selbst – Länge, Breite und Höhe, wie er gezeichnet ist. Sie stehen schreibgeschützt da („Maße vom Container: …“).
    • Trafostation als Punktquelle, PCS, Wechselrichter, Sonstige: Tragen Sie „Länge [m]“, „Breite [m]“ und „Höhe [m]“ des Geräts aus dem Dokument ein.
  4. Darunter steht, sobald alles da ist: „Messfläche S = … m² → L_WA = … dB(A)“ – genau wie im Bibliotheksformular. Bis dahin sagt ein gelber Hinweis, was fehlt; der Zustand hat dann kein L_WA, gerechnet wird ohne ihn nicht, und es gibt kein Urteil.

Gerechnet wird nach DIN EN ISO 3744:2011-02 (Hüllflächenverfahren): L_W = L_p + 10 lg(S/1 m²) (Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18), mit der quaderförmigen Messfläche S = 4(ab + bc + ca), a = l₁/2 + d, b = l₂/2 + d, c = l₃ + d (Abschnitt 7.2.4, Gleichung 9; l₁ Länge, l₂ Breite, l₃ Höhe). L_p wird als Messflächen-Schalldruckpegel verwendet (DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.4, Gleichung 17): das Mittel über die Messfläche (Abschnitt 8.2.2, Gleichungen 12 und 14), korrigiert um Fremdgeräusch K1 und Umgebungseinfluss K2 – diese Korrekturen sind Sache des Herstellerberichts. Auf der lauten Seite liegt das nur, wenn das Dokument den höchsten Pegel auf der Messfläche nennt; ein Wert an einer einzelnen Position oder ein arithmetisches Mittel kann darunter liegen, dann ist L_W zu niedrig. Was der Wert ist, tragen Sie mit Fundstelle im Feld „Art des Werts“ ein (Kapitel 8.7e); ohne Angabe gibt es kein Urteil „eingehalten“. Das ersetzt keinen Prüfbericht. Gerechnet wird mit L_WA allein, also bei 500 Hz (DIN ISO 9613-2:1999, Abschnitt 1, Anmerkung 1); die Frage „Oktavwerte vom Hersteller?“ entfällt. Es ist dieselbe Messfläche wie bei den Anteilen aus Pegeln je Seite (Kapitel 8.6a): Ihre fünf Teilflächen ergeben zusammen S.

Container wird größer oder kleiner. Ändern Sie Länge, Breite oder Höhe des Containers (im Inspektor, mit den Griffen oder per „Eigenschaften übertragen“), rechnet die Umrechnung sofort mit den neuen Maßen: Die Messfläche liegt um den Container, wie er im Modell steht. Ändert sich dadurch L_WA, ist das die Folge der neuen Maße, kein Fehler. Prüfen Sie deshalb nach einer Größenänderung, ob die Maße noch die des gemessenen Geräts sind. Auch der Server bildet S und L_WA beim Speichern neu, damit keine veraltete Umrechnung im Projekt bleibt.

Quelle. Die Werte stammen aus einem Dokument des Projekts: Wie jede Handeingabe braucht der Zustand seine Unterlage im Verzeichnis mit Seite (Kapitel 8.3a); ohne sie bleibt das Urteil offen.

Bezugsquader im Bericht. Beim Container nennt der Bericht ausdrücklich, dass der Bezugsquader (l₁, l₂, l₃ nach Abschnitt 7.2.4) die gezeichnete Größe des Containers ist, nicht ein Maß aus dem Dokument. Nennt ein Bibliothekszustand desselben Containers im Dokument andere Maße des Geräts (mehr als 5 cm Unterschied; Länge und Breite dürfen vertauscht sein), steht dort „Abweichung: … nennt … für das Gerät; S und L_W gelten für die gezeichnete Größe – Maße prüfen“.

Bericht und Berichtspaket. Der Bericht nennt beim Betriebszustand in Kapitel 5 L_pA, d, die Maße, S und L_W mit DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 7.2.4, Gleichung 9, und Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18 – wie bei einem Bibliothekszustand „aus L_p im Abstand d“ (Kapitel 8.7). In Kapitel 6.6 steht der Zustand als „aus Schalldruckpegel umgerechnet, von Hand eingegeben“, und DIN EN ISO 3744 kommt in die Normenliste. Das Berichtspaket führt die Werte als conversion des Betriebszustands und im Blatt „Quellen“, Spalte „Umrechnung aus L_p“ (Kapitel 16.7).

Wann die Bibliothek? Wollen Sie dasselbe Gerät in mehreren Projekten nutzen, legen Sie es als „Eigenes Produkt“ an (Kapitel 8.7). Dort gelten die Maße des Produkts aus dem Dokument, nicht die des Containers.

8.4 Teilzeiten am Tag

Tagsüber kann eine Quelle mehrere Zustände haben, z. B. 6 h Laden mit voller Kühlung und 10 h Leerlauf. Nachts geht das genauso innerhalb der lautesten Stunde („Teilzeit in der Nacht“, siehe unten).

  1. Legen Sie zuerst den Betriebszustand „Tag (06–22 Uhr)“ an.
  2. Klicken Sie darunter auf „Teilzeit am Tag“. Es entsteht die Zeile „Teilzeit am Tag 2“ (noch ohne Schallleistung und ohne Betriebsanteil – das Feld steht rot „Betriebsanteil fehlt“; vor dem 23.10.2026 waren 25 % vorbelegt).
  3. Tragen Sie für jeden Zustand Oktavwerte (oder „Nein“ und L_WA), Betriebsanteil, K_T und K_I ein. Der Betriebsanteil bezieht sich auf die 16 Stunden des Tages.
  4. Prüfen Sie die Anzeige „Tag zusammen: … h von 16 h“. Mehr als 16 h wird rot hervorgehoben und nach der Rechnung als Hinweis gemeldet.

Hinweis: Neue Zustände heißen in der Sprache, in der Sie arbeiten: „Tag“, „Nacht“ bzw. „Day“, „Night“. Weitere Zustände tragen den Namen des ersten mit Nummer („Tag 2“). Ein bestehender Zustand behält seinen Namen, auch wenn Sie das Projekt in der anderen Sprache öffnen. Der Bericht druckt die Namen so, wie sie im Projekt stehen – mit einer Ausnahme: Trägt ein Zustand nur den Namen seines Zeitraums („Day“, „Nacht 2“), druckt der Bericht den Zeitraum in seiner eigenen Sprache („Tag“, „Nacht 2“ im deutschen Bericht), in Kapitel 5, in den Prüfhinweisen und in der Arbeitsmappe des Berichtspakets. Hätten zwei Zustände eines Objekts dann denselben Namen (ein alter „Tag“ neben einem „Day“), steht beim übersetzten der Name aus dem Projekt dabei: „Tag (Day)“. Der KI-Assistent findet einen solchen Zustand unter beiden Namen („Tag“ findet „Day“).

So wird gerechnet:

  • Der Tagespegel der Quelle ist das energetische Mittel ihrer Zustände über 16 h.
  • Wann genau die Zustände laufen, ist nicht angegeben. Die lautesten Zustände werden deshalb zuerst in die Ruhezeiten gelegt (konservativ). Der Ruhezeitenzuschlag von 6 dB gilt nur in den Gebieten nach TA Lärm Nr. 6.1 Buchst. e–g (Kapitel 12.4; zur Buchstabenfolge siehe dort).
  • K_T/K_I gelten nicht je Zustand, sondern auf den Pegel der Anlage (Kapitel 8.3). Wann am Tag ein ton- oder impulshaltiger Zustand läuft, ist nicht festgelegt; der Zuschlag gilt deshalb für den ganzen Tag, sobald ein solcher Zustand am Tag läuft – die sichere Seite.

Teilzeiten in der Nacht. Nachts ist die lauteste volle Stunde maßgeblich (TA Lärm Nr. 6.4). Laufen in dieser Stunde mehrere Zustände, z. B. 30 min Volllast und 30 min Teillast, legen Sie unter dem Nacht-Zustand eine „Teilzeit in der Nacht“ an. Der Betriebsanteil bezieht sich dann auf diese Stunde. Die Zustände werden mit ihren Anteilen energetisch addiert (TA Lärm Anhang A.2.5.1, Gleichung G5). „Nacht zusammen: … % der lautesten Stunde“ darf höchstens 100 % sein; mehr wird rot und nach der Rechnung als Hinweis gemeldet, gerechnet wird dann mit der Summe (lauter). Zustände, die sich ausschließen – Volllast oder Teillast in der lautesten Stunde –, legen Sie als Varianten an (Kapitel 12.8).

Hinweis: Ein einzelner Tageszustand mit weniger als 100 % Betriebsanteil erhält in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten (TA Lärm Nr. 6.1 Buchst. e–g, Kapitel 12.4) einen höheren Ruhezeitenzuschlag als ein gleichmäßiger Betrieb über den Tag, weil die Laufzeit zuerst in die Ruhezeiten gelegt wird.

8.5 Richtwirkung und Quellhöhe

FeldBedeutung
„Richtwirkung“Richtwirkungskorrektur D_c (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 6: D_c ist das Richtwirkungsmaß D_I der Quelle zuzüglich des Maßes D_Ω für die Abstrahlung in einen Raumwinkel kleiner als den Vollraum; 0 dB für eine ungerichtet ins Freie abstrahlende Quelle). NoiseCheck setzt nur das Raumwinkelmaß an: „Vollraum“ (0 dB), „Halbraum“ (+3 dB), „Viertelraum“ (+6 dB), „Achtelraum“ (+9 dB) – Stufen der Anwendung (je Halbierung des Raumwinkels +3 dB); sie stehen nicht in DIN ISO 9613-2. Voreinstellung „Vollraum“: Die Reflexion am Boden rechnet schon die Bodendämpfung A_gr – mit „Halbraum“ zählte der Boden doppelt (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 6 „Grundlegende Gleichungen“: D_c = 0 für eine frei abstrahlende Quelle). „Halbraum“ nur, wenn eine reflektierende Wand direkt hinter der Quelle steht; ein Prüfhinweis erinnert daran. Schallaustritte „Je Seite“ erhalten +3 dB für ihre Containerwand automatisch (Kapitel 8.6).
„Höhe über Basis [m]“Höhe des Schallaustritts über der Unterkante des Objekts – bestimmt Abschirmung und Bodeneffekt. Keine Vorgabe: eintragen, z. B. Höhe von Lüfter oder Austritt aus dem Herstellerbericht oder der Zeichnung. Ohne Höhe ist die Quelle nicht berechenbar: Die To-do-Liste sperrt „Berechnen“, die Rechnung meldet sie (TA Lärm Anhang A.2.3.2: Lage und Höhe der Schallquellen). Bei Austritten „Je Seite“ zählt die Höhe jedes Austritts (ein Austritt auf dem Dach sitzt auf Containerhöhe).
„Anzahl gleicher Geräte“Nur bei Punktquellen (PCS, Wechselrichter): Stehen mehrere gleiche Geräte an einem Punkt, z. B. 12 Batterie-Wechselrichter an einem Gestell, tragen Sie ihre Anzahl ein statt n einzelner Quellen. Der Betriebszustand gilt je Gerät; die Rechnung addiert die Schallleistungen energetisch (L_W + 10·lg n, bei 12 Geräten + 10,8 dB). Zulässig nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4, wenn die Geräte etwa gleiche Schallleistung und Höhe haben, zu jedem Immissionsort dieselben Ausbreitungsbedingungen gelten (z. B. keine unterschiedliche Abschirmung) und der Abstand zum Immissionsort größer ist als das Doppelte der größten Abmessung der Gruppe. NoiseCheck prüft das nicht – das liegt bei Ihnen. Die Anzahl stammt aus den Projektunterlagen. Die Objektliste zeigt „12 × 76,2 dB(A)“, der Bericht „12 × PCS (L_WA je Gerät)“. Kurzzeitige Geräuschspitzen (Kapitel 8.9) gelten je Gerät.

8.6 Schallaustritt (nur Container)

Unter „Schallaustritt“ wählen Sie, wie der Container abstrahlt:

  • „Ganzer Container“ – „Strahlt aus der Mitte in alle Richtungen ab — angemessen, wenn die Immissionsorte weit entfernt sind.“
  • „Je Seite“ – „Der Container schirmt seine Rückseite ab. Jede Seite ist eine Punktquelle (Beschreibung der Schallquelle, DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4); es zählen Lage, Höhe und Richtung, die Öffnungsgröße nicht.“

Bei „Je Seite“ beschreibt jede Zeile einen Austritt:

  1. Wählen Sie die Seite in der kleinen Draufsicht (gleiche Ausrichtung wie auf der Karte) oder in der Liste: „Stirn vorn“, „Stirn hinten“, „Längsseite links“, „Längsseite rechts“, „Dach“.
  2. Stellen Sie „Lage entlang der Seite“ (0–100 %) ein.
  3. Geben Sie „Höhe [m]“ (nicht beim Dach; ohne Höhe ist der Container nicht berechenbar) und „Anteil [%]“ an.
  4. Weitere Austritte fügen Sie mit „Austritt hinzufügen“ hinzu.

Gibt der Hersteller den Schalldruckpegel je Seite an, berechnet „Anteile aus Pegeln je Seite“ die Austritte und Anteile daraus (Kapitel 8.6a).

Alle Anteile zusammen ergeben 100 %. Beim Hinzufügen und Entfernen eines Austritts verteilt die Anwendung die Anteile selbst gleich. Ändern Sie einen Anteil von Hand und weicht die „Summe … %“ dann ab, wird sie rot angezeigt, und daneben erscheint „Gleich verteilen“. Wird trotzdem gerechnet, gibt es kein Urteil (Entscheidung Mathias Röper, 20.10.2026; seit Rechenkern 0.1.32): Wie die Unterlage die Schallleistung auf die Austritte verteilt, steht dann nicht fest. Der Pegel ist nur zur Orientierung mit anteilig auf 100 % umgerechneten Anteilen gerechnet; die To-do-Liste nennt „n Container, deren Schallaustritte je Seite zusammen nicht 100 % ergeben“, das Ergebniskärtchen „Offen: … ergeben die Anteile … nicht 100 %“, der Bericht den Grund in Kapitel 6.2, der KI-Assistent face_shares_off. Eine Abweichung bis 1 Prozentpunkt (Rundung, etwa 3 × 33,3 %) zählt als 100 %.

Steht „Je Seite“ bei „Richtwirkung“ auf „Vollraum“, sagt der Inspektor, dass die Containerwand hinter jedem Austritt mit +3 dB schon enthalten ist (siehe unten); eine andere Richtwirkung ist nur für eine weitere Wand direkt hinter dem Container gedacht.

Hinweis: Die Wahl „Je Seite“ macht eine wirksame Minderung sichtbar: die Kühlseite vom Nachbarn wegdrehen, sodass der Container sie abschirmt.

Ein Austritt in einer Containerwand strahlt nur nach vorn: Die Wand lässt nach hinten nichts durch, die Schallleistung verteilt sich auf den halben Raum. Vor der Seite ist der Pegel deshalb 3 dB höher als bei einer Quelle, die dieselbe Leistung in alle Richtungen abgibt. Die Anwendung setzt dafür bei jedem Austritt +3 dB an (D_c), zusätzlich zur eingestellten Richtwirkung. Eine eigene Reflexion an dieser Wand wird nicht gerechnet.

„Je Seite“ nur wählen, wenn die Unterlagen des Herstellers zeigen, wo der Schall austritt (Lage des Klimageräts oder der Lüfter, Messung je Seite). Strahlt das Gehäuse rundum ab – Trafobrummen, Verdichter –, ist „Ganzer Container“ richtig; sonst wird die Rückseite zu leise gerechnet.

8.6a Anteile aus Pegeln je Seite

Viele Hersteller geben statt der Anteile den Schalldruckpegel L_pA je Seite in einem Messabstand an, meist 1 m (z. B. Sungrow MVS5140: vorn 58,8, hinten 70,9, links 61,3, rechts 51,5, oben 62,0 dB(A)). Daraus rechnet NoiseCheck die Anteile:

  1. Stellen Sie „Schallaustritt“ auf „Je Seite“ und klicken Sie auf „Anteile aus Pegeln je Seite“.
  2. Tragen Sie die Pegel je Seite ein – „Stirn vorn [dB(A)]“, „Stirn hinten“, „Längsseite links“, „Längsseite rechts“, „Dach“, mindestens zwei Seiten. Eine Seite ohne Angabe im Bericht bleibt leer.
  3. Tragen Sie den „Messabstand [m]“ aus dem Herstellerbericht ein (keine Vorbelegung; mindestens 0,25 m).
  4. Wählen Sie unter „Unterlage der Pegel“ die Unterlage aus dem Unterlagenverzeichnis (Modus „Unterlagen“, Kapitel 4.8) und geben Sie „Seite/Tabelle“ an – wie bei allen anderen Eingaben. Das Datum ist das der Unterlage im Verzeichnis. Fehlt die Unterlage noch, legen Sie sie zuerst im Modus „Unterlagen“ an.
  5. Prüfen Sie die Vorschau: je Seite Pegel, Teilfläche und Anteil, darunter die Schallleistung, die die Pegel ergeben („Aus den Pegeln: L_WA = …“), neben dem L_WA des Betriebszustands.
  6. „Übernehmen“ ersetzt die Austritte: je Seite mit Pegel einer, in der Mitte der Seite (Dach: in der Mitte), auf der Quellhöhe, mit dem berechneten Anteil. „Abbrechen“ lässt alles, wie es war.

Zuordnung der Seiten. „Stirn vorn“ und „Stirn hinten“ sind die Schmalseiten, „Längsseite links“ und „Längsseite rechts“ die langen Seiten des Containers. Ordnen Sie die Seiten des Herstellerberichts danach zu, nicht nach seinen Wörtern „front“ oder „vorn“ – die Vorschau zeigt die Teilfläche je Seite, eine lange Seite hat die größere.

Rechnung. Um den Container liegt im Messabstand d die quaderförmige Messfläche (DIN EN ISO 3744:2011, Abschnitt 7.2.4, Gleichung 9) mit a = L/2 + d, b = B/2 + d, c = H + d. Vor jeder Seite liegt ein Teil davon:

  • Stirnseiten: S = (B + 2d) · (H + d)
  • Längsseiten: S = (L + 2d) · (H + d)
  • Dach: S = (L + 2d) · (B + 2d)

Zusammen ergeben sie S = 4(ab + bc + ca). Der Anteil einer Seite ist

Anteil_i = 10^(0,1 · L_p,i) · S_i / Σ_j 10^(0,1 · L_p,j) · S_j

über die eingetragenen Seiten – die Mittelung über ungleich große Teilflächen nach DIN EN ISO 3744:2011, Abschnitt 8.2.2.2, Gleichung 14. Der Pegel einer Seite gilt dabei als Mittel über ihre Teilfläche. Die Anteile werden auf 0,1 % gerundet; der Rundungsrest geht an den größten, sodass die Summe genau 100 % ist. Länge, Breite und Höhe kommen aus dem Container auf der Karte.

Schallleistung bleibt. Der Helfer ändert nur die Verteilung. Die Schallleistung kommt weiter aus dem Betriebszustand (Kapitel 8.3). Die Summe aus den Pegeln, 10 lg Σ 10^(0,1 · L_p,i) · S_i, steht nur zur Kontrolle daneben. Weicht sie um mehr als 3 dB vom L_WA eines Zustands ab, warnt die Anwendung (Kapitel 8.6b).

Quelle. Die Pegel, der Messabstand, die Maße und die Unterlage mit Seite bleiben am Container gespeichert und gehen mit jedem Rechenlauf in den Bericht: Kapitel 5 druckt eine Zeile mit Norm, Pegeln, Anteilen und „Dokument, Seite (Stand …)“, Kapitel 8.2 zitiert die Unterlage unter „Schallleistung“, Kapitel 1.2 das Dokument. Ohne Unterlage und Seite – auch bei einem Freitext von vor dem 18.10.2026 („Bisher als Text angegeben …“) – steht das To-do „Angaben ohne Beleg“, und es gibt kein Urteil (Eingaben nur aus den Projektunterlagen); die Ergebnisliste nennt dann die Gruppe „Pegel je Seite“ (bis 20.10.2026 hieß sie dort „Schallleistung“, obwohl die Schallleistung zitiert war; #557). Wählen Sie dann die Unterlage und übernehmen Sie die Anteile erneut. Unter den Austritten steht „Anteile aus Pegeln je Seite in … m – Dokument, Seite“. Ändern Sie danach einen Anteil oder eine Seite von Hand, gilt die Grundlage nicht mehr und wird entfernt; Lage entlang der Seite und Höhe dürfen Sie ändern.

Ein KI-Assistent setzt die Austritte auf demselben Weg.

8.6b Abgleich mit der Schallleistung des Betriebszustands

Die Pegel je Seite ergeben selbst eine Schallleistung. DIN EN ISO 3744:2011-02 berechnet sie in Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18, als L_W = L_p + 10 lg S/S_0 (S_0 = 1 m²); für den A-bewerteten Wert gilt Abschnitt 8.6. Darin ist S die quaderförmige Messfläche um die Quelle (Abschnitt 7.2.4, Gleichung 9) und L_p das Mittel der Pegel über die Messfläche – bei ungleich großen Teilflächen gewichtet mit ihrer Größe (Abschnitt 8.2.2.2, Gleichung 14). Mit den Teilflächen S_i vor den Seiten (Kapitel 8.6a) ergibt sich zusammen

L_WA = 10 lg Σ 10^(0,1 · L_p,i) · S_i / S_0.

Die Pegel gehen so ein, wie das Dokument sie angibt. Die Korrekturen für Fremdgeräusch (K1) und Messumgebung (K2), die die Norm vor Gleichung 18 abzieht (Abschnitt 8.2.4, Gleichung 17), bringt die Anwendung nicht an – sie stehen im Messbericht oder sind dort schon berücksichtigt. Der Wert sollte zum L_WA passen, den der Betriebszustand aus demselben Bericht nennt.

Nur mit allen fünf Flächen (Entscheidung Mathias Röper, 19.10.2026). Die Messfläche um einen Container auf reflektierendem Boden hat fünf Flächen: die vier Seiten und das Dach; der Boden ist die reflektierende Ebene. Nur wenn alle fünf einen Pegel haben, wird verglichen. Fehlt einer, ergäbe die Summe über die übrigen eine zu kleine Schallleistung. Dann steht statt einer Warnung ein neutraler Hinweis „Abgleich mit dem L_WA des Zustands nicht möglich – Pegel fehlen für: Dach“ (beim Zustand und in der Vorschau, beim KI-Assistenten als lwaNotCompared in der Antwort). Er erscheint nicht unter den Prüfhinweisen und nicht in offen und ändert nichts am Urteil. Die Anteile aus den angegebenen Seiten (Kapitel 8.6a) gelten unverändert.

Schwelle 3 dB (Entscheidung Mathias Röper, 19.10.2026). Verglichen werden die Werte, wie sie angezeigt werden, beide auf 0,1 dB gerundet. Weicht der L_WA aus den Pegeln um mehr als 3,0 dB nach oben oder unten vom L_WA eines Zustands ab, steht beim Zustand im Inspektor ein gelber Hinweis mit beiden Werten und der Differenz, z. B. „Nacht: Die Pegel je Seite ergeben L_WA = 86,6 dB(A), der Zustand nennt 80,9 dB(A) – +5,7 dB Unterschied“. Genau 3 dB lösen keinen Hinweis aus. Derselbe Hinweis erscheint schon in der Vorschau von „Anteile aus Pegeln je Seite“, vor „Übernehmen“.

Was gerechnet wird. Der L_WA des Betriebszustands (Kapitel 8.3); die Pegel je Seite teilen ihn nur auf die Seiten auf. Ausnahme – der höhere Wert derselben Unterlage (Entscheidung Mathias Röper, 20.10.2026; seit Rechenkern 0.1.32): Bei „Anteile aus Pegeln je Seite“ wählen Sie unter „Zustand der Pegel“ (mit (i), ohne Vorauswahl) den Betriebszustand, zu dem die Pegel laut Unterlage gehören. Ergeben die Pegel einen höheren L_WA als dieser Zustand – jeder Unterschied, auf 0,1 dB wie angezeigt, keine Schwelle – und zitieren beide denselben Eintrag im Verzeichnis, rechnet die Anwendung diesen Zustand mit dem höheren Wert – eine Unterlage mit zwei Werten, die sichere Seite. Nur dieser Zustand: ein bewusst leiserer (etwa ein Nachtmodus derselben Unterlage) bleibt, wie er ist. Das Spektrum (Oktaven und 31,5 Hz) wird um dieselbe Differenz angehoben, seine Form bleibt; lassen sich die Werte nicht umrechnen, wird nicht angehoben.

Ohne Zuordnung kein Urteil. Liegt ein Zustand derselben Unterlage unter den Pegeln je Seite und ist kein „Zustand der Pegel“ gewählt (oder lässt sich das Spektrum nicht umrechnen), steht nicht fest, welcher Wert gilt: Die To-do-Liste nennt „n Container, deren Pegel je Seite mehr ergeben als ein Zustand derselben Unterlage, ohne Zuordnung“, das Ergebnis bleibt offen, der KI-Assistent bekommt face_levels_unresolved (mit face_sources.state behoben). Der Prüfhinweis und der Bericht nennen beide Werte und den Grund („Beide Werte stammen aus derselben Unterlage; gerechnet ist mit dem höheren …“), der KI-Assistent in offen „levels per side calculated (same document, the higher value)“. Gespeichert bleibt der Zustand, wie eingegeben. Ist der L_WA aus den Pegeln niedriger, oder stammen die beiden aus verschiedenen Unterlagen, bleibt es beim L_WA des Zustands. Der Hinweis hält das Urteil nicht auf.

Beispiel: MVS5140 – die Pegel je Seite ergeben 3,2 dB mehr als der L_WA des Zustands aus demselben Messbericht; gerechnet wird mit dem Wert aus den Pegeln.

Häufige Ursachen.

  • Der Bericht gibt je Seite den Maximalpegel in 1 m („Maximum Sound Pressure Level … 1 m“) statt des energetischen Mittels über die Seite (DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.2). Maximalwerte ergeben eine zu hohe Schallleistung; die Anteile stimmen dann nur, wenn alle Seiten auf dieselbe Weise überhöht sind.
  • Die Pegel gehören zu einer anderen Messfläche als der um den Container auf der Karte – anderer Messabstand, anderes Gehäuse oder andere Maße.
  • Pegel und L_WA stammen aus verschiedenen Betriebszuständen oder Temperaturstufen.

Was tun. Prüfen Sie beide Werte im Dokument. Ist einer falsch übernommen, korrigieren Sie ihn (Zustand, Kapitel 8.3, oder Pegel je Seite, Kapitel 8.6a). Stimmen beide mit dem Dokument überein, bleibt der Hinweis stehen; nennen Sie dann im Gutachten beide Werte mit Fundstelle. Nach der Rechnung steht er auch unter den Prüfhinweisen (Kapitel 12.6) und damit im Bericht – dort für den Zustand, den die Rechnung im Zeitraum nimmt (Kapitel 8.8). Der KI-Assistent bekommt ihn in der Antwort von place_sources / update_object (auch wenn er nur die Zustände ändert), in offen (nicht blockierend, wie im Bericht für den gerechneten Zustand je Zeitraum) und unter checks von calculate.

8.6c Austritt an der Oberkante

Sitzt ein Austritt an einer Wand genau an der Oberkante des eigenen Containers (Höhe gleich der Containerhöhe, auf 5 cm), streift der Weg zu Immissionsorten auf der anderen Seite das Dach: Der Umweg z ist fast null, und DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Gleichung 14 gibt dafür D_z = 10 lg 3 ≈ 4,8 dB. Diese Abschirmung hängt an Zentimetern der Austrittshöhe – einige Zentimeter höher, und sie fällt anders aus.

Was die Anwendung tut (Entscheidung Mathias Röper, 20.10.2026; seit Rechenkern 0.1.32):

  • Die To-do-Liste nennt „n Container mit Schallaustritt genau an der Oberkante des eigenen Körpers“ (nur ein Hinweis, mit (i)); prüfen Sie die Höhe des Austritts in der Unterlage.
  • Die Rechnung rechnet zusätzlich einen Vergleich: dieselben Austritte ohne die Abschirmung durch ihren eigenen Container (andere Körper schirmen weiter). Die Warnung der Rechnung nennt die Container.
  • Dreht sich dadurch ein Urteil (eingehalten ↔ überschritten) oder die Irrelevanz (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2 – ohne die Abschirmung nicht mehr 6 dB unter dem Richtwert, sodass die Vorbelastung zu bestimmen wäre), bleibt es an diesem Immissionsort offen mit „Offen: Schallaustritt von … genau an der Oberkante …“; der Bericht nennt den Grund in Kapitel 6.2, der KI-Assistent outlet_top_edge_flip. Dreht sich nichts, gilt das Urteil der Rechnung mit der Abschirmung.

Der Vergleich ist nie das Ergebnis; Pegel und Teilpegel bleiben die der Rechnung nach DIN ISO 9613-2:1999-10.

8.7 Quellenbibliothek

Die Bibliothek enthält Herstellerdaten mit Betriebszuständen (Temperatur, Last, Ausführung) und Quellenangabe. Gemessene Oktavbänder werden direkt übernommen („Oktavwerte: Ja“); ein Zustand ohne Bänder wird mit L_WA bei 500 Hz gerechnet (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1).

Wert übernehmen

  1. Klicken Sie im Abschnitt „Emission“ auf „Aus Bibliothek“.
  2. Wählen Sie die Kategorie: „BESS-Container“, „PCS“, „Wechselrichter“, „Transformator“, „Station“, „Kühler“ oder „Sonstige“. Für Container ist „BESS-Container“ vorgewählt, für PCS „PCS“.
  3. Suchen Sie mit „Hersteller oder Modell suchen“. Unter dem Namen jedes Produkts steht sein Dokument mit Datum („+ 1 weiteres Dokument“, wenn seine Zustände aus mehreren stammen) – so erkennen Sie ohne Aufklappen, welcher Eintrag genau das Dokument Ihres Projekts ist (#441).
  4. Klicken Sie auf ein Produkt. Es zeigt seine Betriebszustände mit L_WA, Spektrumsgrundlage („Oktaven gemessen“, „aus Terzen“, „nur L_WA (500 Hz)“), Wertgrundlage („L_W gemessen“, „aus L_p umgerechnet“, „Herstellerangabe“) und Dokument. Bei einem Terzspektrum folgen das Spektrum je Terz und die Orientierung über auffällige Terzen (Kapitel 8.7a).
  5. Klicken Sie beim gewünschten Zustand hinter „Übernehmen für“ auf „Tag“, „Nacht“ oder „beide“ (Tag und Nacht). Das Datum des Dokuments steht in deutscher Schreibweise hinter Dokument und Fundstelle.

Übernommen werden L_WA, gemessene Bänder (falls vorhanden), ein vorgeschlagenes K_T (falls hinterlegt) und die Quellenangabe, bei einem Terzspektrum auch dieses mit der Orientierung. Betriebsanteil und K_I bleiben. Die Quellenangabe erscheint unter dem Betriebszustand. Bei einem Zustand mit Terzspektrum gilt das vorgeschlagene K_T nicht als Festlegung (Kapitel 8.7a).

Ändern Sie danach K_T, K_I oder den Betriebsanteil, bleiben Quellenangabe und Hinweise (etwa „nur mit Schallschutz-Ausführung“ oder „nicht der ungünstigste Zustand“) stehen – auch bei einem Zustand „nur L_WA (500 Hz)“. Erst ein anderer L_WA macht den Zustand zu einer Eingabe von Hand (Kapitel 8.3a).

L_WA aus den Oktaven. Gerechnet wird mit den Oktavbändern, wie sie ermittelt sind; Terzen werden energetisch zur Oktave addiert. L_WA folgt daraus mit der A-Bewertung je Oktave – so verlangt es TA Lärm Anhang A.2.3.1 („mit den für Oktavbänder ermittelten Schallleistungspegeln“) und so bildet DIN ISO 9613-2:1999-10, Gleichung 5 den A-bewerteten Pegel. Der Datenblattwert ist meist aus Terzen gebildet und kann bei steilen Spektren um einige Zehntel bis knapp 2 dB abweichen. Die Bibliothek zeigt ihn dann in Klammern („Datenblatt … dB(A)“), der Bericht nennt beide Werte. Die Bänder werden nicht verschoben.

Kennzeichen

KennzeichenBedeutung
„ungünstigster Zustand“der ungünstigste Zustand des Datenblatts, meist höchste Temperatur bei voller Last. Für die Prognose ist er maßgeblich.
„nur mit Auflage“Der Wert gilt nur mit einer Schallschutz-Ausführung (Haube, gedrosselte Lüfter). Sie muss in der Genehmigung als Auflage festgeschrieben werden.
„öffentlich“Produkt aus dem allgemeinen Bestand der Bibliothek
„Firma“Produkt aus der Firmen-Bibliothek, mit „hinzugefügt von … am …“

Wird ein Zustand übernommen, der nicht der ungünstigste ist oder nur mit Auflage gilt, warnt der Inspektor: „Nicht der ungünstigste Zustand des Datenblatts (z. B. 35 °C statt 45 °C) — ungünstigsten Zustand prüfen.“ bzw. „Wert gilt nur mit Schallschutz-Ausführung — als Auflage in der Genehmigung festschreiben.“

Eigenes Produkt anlegen

  1. Klicken Sie in der Bibliothek auf „Eigenes Produkt“.
  2. Geben Sie „Hersteller“, „Modell“ und ggf. „Ausführung“ an. Setzen Sie „Wert gilt nur mit Auflage“, wenn zutreffend.
  3. Beschreiben Sie den Betriebszustand: „Zustand“, „Temperatur °C“, „Last %“, „Ungünstigster Zustand“. „Zustand“ ist Pflicht und heißt, wie das Dokument ihn nennt (z. B. „100 % Last, 35 °C“); ein leerer Zustand wird nicht mehr als „Volllast“ gespeichert (seit 21.10.2026). Nichts ist vorbelegt, auch „Last %“ nicht.
  4. Wählen Sie die Wertgrundlage:
    • „L_WA bekannt“ – L_WA und, wenn der Prüfbericht sie nennt, die „Messnorm“ eintragen (z. B. „DIN EN ISO 3744“). Nur mit Messnorm gilt der Wert als gemessene Schallleistung; ohne sie führt die Anwendung ihn als Herstellerangabe, und der Bericht nennt in Kapitel 6.6 „Messverfahren nicht angegeben“,
    • „aus L_p im Abstand d“ – „L_pA dB(A)“, „Abstand m“ sowie „Länge m“, „Breite m“, „Höhe m“ des Produkts aus dem Dokument eintragen. Der Abstand hat keine Vorgabe; ohne ihn lässt sich das Produkt nicht speichern (seit 15.10.2026). Die Anwendung rechnet nach DIN EN ISO 3744:2011-02 (Hüllflächenverfahren) um (L_W = L_p + 10 lg(S/1 m²), S = quaderförmige Messfläche im Abstand d um das ganze Produkt, d mindestens 0,25 m) und zeigt „Messfläche S = … m² → L_WA = … dB(A)“. Für einen 20-Fuß-Container in 1 m sind das 133 m², also +21,2 dB.

> Hinweis: Der Bericht nennt je Betriebszustand L_p, Abstand d, > Abmessungen, Messfläche S und das Ergebnis L_W mit DIN EN ISO > 3744:2011-02, Abschnitt 7.2.4, Gleichung 9 und Abschnitt 8.2.5, > Gleichung 18. > Die Fläche der Lüftungsgitter ist keine Messfläche im > Sinne der Norm. > L_p wird als Messflächen-Schalldruckpegel verwendet (DIN EN ISO > 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.4, Gleichung 17): das Mittel über die > Messfläche (Abschnitt 8.2.2, Gleichungen 12 und 14), korrigiert > um Fremdgeräusch K1 und Umgebungseinfluss K2 – diese Korrekturen > sind Sache des Herstellerberichts. Auf der lauten Seite liegt das > nur, wenn das Dokument den höchsten Pegel auf der Messfläche > nennt; ein Wert an einer einzelnen Position oder ein > arithmetisches Mittel kann darunter liegen, dann ist L_W zu > niedrig. Was der Wert ist, steht mit Fundstelle im Dokument. Ein > Datenblattwert („≤ 75 dB(A) in 1 m“) ersetzt keinen Prüfbericht > nach DIN EN ISO 3744. > Für ein einzelnes Gerät im Projekt geht es auch ohne Bibliothek > direkt im Betriebszustand (Kapitel 8.3b).

  1. Geben Sie „Dokument (Titel, Revision)“ an – den Namen, wie das Dokument sich selbst nennt, z. B. „Noise Test Report ST5015UX-2H-LN V2“ –, die „Fundstelle“ (z. B. „S. 4, Tab. 3“) und das „Datum“ (Kapitel 8.7b).
  2. Klicken Sie auf „Speichern“. Steht dasselbe Produkt (Hersteller und Modell, ohne Groß-/Kleinschreibung und Bindestriche) schon in der Bibliothek, nennt das Formular die Einträge mit ihren Dokumenten (aus allen Kategorien), statt zu speichern. Mit demselben Dokument (Titel ohne Groß-/Kleinschreibung, Bindestriche und Satzzeichen verglichen) wird kein zweiter Eintrag angelegt: Übernehmen Sie den vorhandenen. Nur für ein anderes Dokument (andere Ausgabe, anderer Prüfbericht) legen Sie mit „Trotzdem anlegen“ einen neuen an. Fehlt eine Pflichtangabe oder passt sie nicht, wird das Feld rot und die Meldung nennt es, z. B. „Nicht gespeichert – bitte prüfen: Hersteller, Modell, Dokument (Titel, Revision).“

Selbst angelegte Produkte sieht nur Ihr eigenes Konto; nur Sie können sie ändern oder löschen. Produkte mit dem Kennzeichen „öffentlich“ gehören zum gemeinsamen Katalog: Alle Konten sehen sie, ändern lässt er sich nicht. Ein abweichender Wert gehört deshalb in ein eigenes Produkt.

Firmen-Bibliothek

Produkte aus Kunden-Messberichten sind vertraulich und werden nie „öffentlich“. Damit Kolleginnen und Kollegen sie trotzdem nutzen können, gibt es die Firmen-Bibliothek:

  • In „Einstellungen“ schaltet jedes Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse der Firmen-Domain „Meine Bibliothek mit @… teilen“ ein oder aus. An: alle eigenen Produkte sind für die Konten der Firma sichtbar, auch später angelegte. Aus: die Freigabe ist für alle sofort zurückgenommen.
  • Geteilte Produkte sehen alle Konten mit bestätigter E-Mail-Adresse dieser Domain, gekennzeichnet mit „Firma“ und „hinzugefügt von … am …“ (wer das Produkt angelegt hat, und wann). Andere Konten sehen sie nicht.
  • Ändern kann ein Produkt nur, wer es angelegt hat. Wer einen Wert anpassen will, klickt „In eigene Bibliothek kopieren“; die Kopie behält das Dokument jedes Betriebszustands.
  • Das Bibliotheksfenster zeigt oben, ob die eigene Bibliothek geteilt ist, mit Verweis auf die Einstellungen.

Auch ein Wert aus der Firmen-Bibliothek ist ein Bibliothekswert: Liegt im Projekt ein eigenes Dokument des Herstellers vor, hat es Vorrang. Mit welcher Domain geteilt werden kann, legt der Betreiber der Anwendung fest.

8.7a Terzspektrum und Tonhaltigkeit

Nennt der Prüfbericht des Herstellers ein Terzspektrum (24 Terzen von 50 Hz bis 10 kHz oder 27 ab 25 Hz), behält die Bibliothek es als unbewertete Schallleistung je Terz. Gerechnet wird weiterhin in Oktaven: Je drei Terzen werden energetisch zur Oktave addiert (Kapitel 8.7). Das Terzspektrum zeigt aber, was eine Oktave verdeckt, etwa einen Ton eines Wechselrichters bei 3150 Hz.

Bewertung der Terzen angeben. Manche Prüfberichte nennen die Terzen unbewertet (dB), andere A-bewertet (dB(A)) – etwa Huawei („1/3 octave … average sound power level (dBA)“). Mit den Terzen wird deshalb immer angegeben, wie das Dokument sie nennt: unbewertet („Z“) oder A-bewertet („A“), abzulesen am Tabellenkopf. A-bewertete Terzen rechnet die Bibliothek um, indem sie die A-Bewertung jeder Terz nach DIN EN 61672-1 herausnimmt (bei 50 Hz +30,2 dB); gespeichert und gerechnet wird immer unbewertet, und der Eintrag behält, wie das Dokument die Werte angab. Ohne diese Angabe nimmt die Bibliothek kein Terzspektrum an: Ein A-bewertetes Spektrum, das als unbewertet gelesen wird, wäre doppelt A-bewertet und die Rechnung falsch – ohne Gesamtpegel im Dokument fiele das nicht einmal auf.

Orientierung über auffällige Terzen. Zu jedem Terzspektrum prüft die Anwendung, welche Terz deutlich über beiden Nachbarterzen liegt. Sie folgt dabei dem Übersichtsverfahren in ISO 1996-2:2017, Anhang K (informativ): Eine Terz gilt als auffällig, wenn sie beide Nachbarterzen um mindestens 15 dB (25 Hz bis 125 Hz), 8 dB (160 Hz bis 400 Hz) bzw. 5 dB (500 Hz bis 10 kHz) übersteigt – das sind die Differenzen, die Anhang K als mögliche Wahl nennt. Terzen ohne beide Nachbarn im Spektrum (die erste, die letzte und Terzen neben einem fehlenden Wert) werden nicht geprüft. Beispiel: 2500 Hz 75,7 dB, 3150 Hz 84,5 dB, 4000 Hz 61,3 dB – die Terz 3150 Hz liegt 8,8 dB bzw. 23,2 dB über den Nachbarn, die Schwelle ist 5 dB, sie ist auffällig.

Achtung: Die Orientierung ist informativ und kein Bestandteil der TA Lärm. Anhang K beschreibt ein Verfahren für Pegel, die am Immissionsort gemessen werden; die Anwendung bildet die Orientierung dagegen an der Schallleistung der Quelle, und der Bericht sagt das so. Maßgeblich nach TA Lärm ist, ob Töne in den Geräuschimmissionen hervortreten; am Immissionsort lässt sich die Tonhaltigkeit nach TA Lärm Anhang A.3.3.5 auch messtechnisch bestimmen (dort DIN 45681, Entwurf Mai 1992; heute DIN 45681:2005-03). Die Orientierung setzt oder empfiehlt kein K_T. Für die Prognose gilt TA Lärm Anhang A.2.5.2: K_T = 3 oder 6 dB je nach Auffälligkeit, 0 dB für Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind; liegen Erfahrungswerte vergleichbarer Anlagen und Anlagenteile vor, ist von diesen auszugehen.

K_T immer begründen. Hat der übernommene Zustand ein Terzspektrum, legen Sie K_T im Inspektor selbst fest („nein“, „3 dB“, „6 dB“ oder „Erfahrung“) und tragen unter „Begründung K_T“ ein, worauf die Wahl beruht (mindestens 10 Zeichen) – auch bei „nein“ und unabhängig davon, was die Orientierung zeigt. Ein aus der Bibliothek vorgeschlagenes K_T zählt dort nicht als Wahl. Fehlt die Wahl oder die Begründung, bleibt das Urteil „offen“, und die To-do-Liste nennt die Quelle. Daneben zeigt der Inspektor das Ergebnis der Orientierung („Terz 3150 Hz: +8,8 / +23,2 dB über den Nachbarn, Schwelle 5 dB“ oder „keine auffällige Terz“).

Im Rechenlauf und im Bericht. Terzspektrum und Orientierung werden mit dem Betriebszustand im Rechenlauf gespeichert. Der Bericht druckt in Kapitel 5 je Produkt das Terzspektrum als Tabelle, darunter die Zeile zur Orientierung mit dem Hinweis „informativ, kein Bestandteil der TA Lärm“, dass sie am Schallleistungsspektrum der Quelle und nicht am Immissionsort geprüft ist, und dem Verweis auf DIN 45681 für einen Nachweis am Immissionsort und je Betriebszustand das gewählte K_T mit seiner Begründung; die Normenliste in Kapitel 1.3 des Berichts nennt ISO 1996-2:2017. Das Berichtspaket führt die Spektren im Blatt „Terzspektren“ (Kapitel 16.7).

Terzspektren nimmt die Bibliothek über die Schnittstelle und den KI-Assistenten an (third_octave_db mit third_octave_weighting); im Formular „Eigenes Produkt“ geben Sie L_WA bzw. L_p im Abstand d an.

Prüfberichte aus 60-Hz-Netzen. Ein Transformator brummt mit der doppelten Netzfrequenz und ihren Vielfachen. Prüfberichte aus Ländern mit 60-Hz-Netz, etwa den USA, zeigen den Ton deshalb in den Terzen 125 Hz und 250 Hz, im deutschen 50-Hz-Netz liegt er bei 100 Hz und 200 Hz. Ein solches Spektrum nicht unverändert übernehmen: Für den Standort gilt der Prüfbericht für das 50-Hz-Netz. Fehlt er, beim Hersteller nachfordern.

8.7b Dokument und Fundstelle eines Bibliothekseintrags

Jeder Betriebszustand der Bibliothek nennt sein Dokument in zwei Feldern:

  • „Dokument (Titel, Revision)“ – der Name, wie das Dokument sich selbst nennt, z. B. „Noise Test Report ST5015UX-2H-LN V2“. Nur dieser Name wird mit dem Unterlagenverzeichnis des Projekts verglichen (Kapitel 4.8).
  • „Fundstelle“ – wo im Dokument die Werte stehen, z. B. „S. 4, Tab. 3; Anhang Tab. 5“. Sie gehört nicht zum Namen: Zwei Zustände desselben Berichts aus verschiedenen Tabellen bleiben so dasselbe Dokument.

Der Bericht druckt beides hintereinander („Noise Test Report … V2, S. 4, Tab. 3“). Die Seite, die ein Zustand im Projekt zitiert, steht weiter in der Zeile „Unterlage im Verzeichnis“ (Kapitel 4.8).

Damit der Wert im Projekt zählt, führen Sie das Dokument im Unterlagenverzeichnis mit Titel, Revision und Herausgeber in den eigenen Feldern. Der Bibliotheksname darf den Herausgeber oder Hersteller voranstellen und die Revision anhängen; mehr nicht (Tabelle in Kapitel 4.8). Ein Name, der zusätzlich etwas anderes enthält (eine Fundstelle, einen Zusatz wie „Entwurf“), gilt als anderes Dokument – die Schallleistung bleibt dann „ohne Quelle“, und das Urteil bleibt offen (Eingaben nur aus den Projektunterlagen).

Einträge von vor dem 12.10.2026 trugen die Fundstelle im Namen („… V2, Tab. 3 und Tab. 5“). Ein Update hat sie getrennt: am ersten Komma, auf das eine Fundstelle folgt (S., Seite, Tab., Tabelle, Anhang, Abschnitt, Kap., Abb., Blatt, p., Table, Annex, Appendix, Fig.). Ein Name ohne solche Angabe blieb unverändert. Gespeicherte Rechenläufe und ihre Berichte bleiben, wie sie sind.

8.7c Messabstand d älterer Bibliothekseinträge

Bis zum 15.10.2026 belegte das Formular „Eigenes Produkt“ den Messabstand d eines Eintrags „aus L_p im Abstand d“ mit 1 m vor. Seither muss d aus dem Dokument eingetragen werden. Bei älteren Einträgen mit d = 1 m lässt sich nicht mehr unterscheiden, ob 1 m im Dokument steht oder nur vorbelegt war.

Nutzt ein Betriebszustand so einen Eintrag, zeigt der Inspektor unter der Herkunft „Messabstand d = 1 m aus einem Bibliothekseintrag von vor dem 15.10.2026 …“ und die To-do-Liste den Hinweis dazu. Er sperrt die Rechnung nicht, und kein Urteil hängt daran.

  1. Öffnen Sie das Dokument an der Fundstelle des Zustands.
  2. Steht dort der Pegel in 1 m: „d steht so im Dokument“ klicken. Der Hinweis verschwindet; das ist ein Schritt, den „Rückgängig“ zurücknimmt.
  3. Steht dort ein anderer Abstand: den Eintrag mit diesem Abstand neu anlegen (Kapitel 8.7) und den Zustand daraus neu wählen. S und L_W ändern sich dann (DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 7.2.4, Gleichung 9).

Nennt der Eintrag gar keinen Abstand, gibt es nichts zu bestätigen: Der Inspektor sagt „Der Bibliothekseintrag nennt keinen Messabstand d …“ – legen Sie den Eintrag mit d aus dem Dokument neu an.

Das Berichtspaket führt die Bestätigung als source.conversion.distanceFromDocument (Kapitel 16.7). Der Assistent meldet dasselbe als offenen Punkt lp_distance_unconfirmed.

8.7d Obergrenze und Messunsicherheit eines Prüfberichts

Prüfberichte kennzeichnen manche Schallleistungspegel als Obergrenze – oft mit einem Sternchen (*), etwa weil der Abstand zum Fremdgeräusch zu klein war –, und sie nennen die erweiterte Messunsicherheit U in dB. Beides gehört zur Qualität der Prognose (TA Lärm Anhang A.2.6) und steht im Bericht je Betriebszustand in Kapitel 6.6, zusammen mit der Genauigkeitsklasse der Messnorm (DIN EN ISO 3744: Klasse 2 nach dem Titel der Norm).

Im Formular „Eigenes Produkt“ (Kapitel 8.7) gibt es dafür bei „L_WA bekannt“ das Feld „Messunsicherheit U dB“ und das Häkchen „Wert ist Obergrenze (*)“. Tragen Sie beides so ein, wie es im Prüfbericht an der Fundstelle steht; ohne Eintrag sagt der Bericht „nicht erfasst“. Das Häkchen wird gespeichert, wie es steht – auch „nicht gekennzeichnet“; Einträge von vor dem 21.10.2026 haben die Angabe nicht.

Klasse eines als Obergrenze gekennzeichneten Werts. Nennt die Messnorm des Eintrags für die mit * gekennzeichneten Werte ISO 3746 (etwa „ISO 3744:2010 (ISO 3746:2010 for * values)“), gilt für einen so gekennzeichneten Wert die Genauigkeitsklasse 3 von ISO 3746, sonst die Klasse der zuerst genannten Norm (ISO 3744: Klasse 2). Das ist die Lesart der Anwendung aus dem Wortlaut des Eintrags; ist das Häkchen nicht erfasst, sagt der Bericht, dass offen ist, ob der Wert gekennzeichnet ist. Gerechnet wird damit nicht – die Prognose rechnet mit dem L_WA. Übernommene Betriebszustände tragen beides mit (wie Messnorm und Dokument). Der KI-Assistent gibt sie bei add_library_product als upper_limit und uncertainty_db an; das Berichtspaket führt sie als source.upperLimit und source.uncertaintyDb (Kapitel 16.7). Obergrenze, Messunsicherheit und der Hinweis zur Tonhaltigkeit des Eintrags („tonalNote“) gehen nur mit Zuständen mit, die nach dem 21.10.2026 aus der Bibliothek übernommen werden – ein früher übernommener Zustand behält, was er damals mitbekam; wählen Sie ihn neu aus der Bibliothek, nachdem der Eintrag ergänzt ist. Ein so übernommener K_T mit Hinweis zur Tonhaltigkeit gilt als begründet; Kapitel 5 des Berichts druckt den Hinweis mit Dokument und Seite.

Institution. Die Institution des Berichts ist die Firma im Konto des Projekteigentümers („Einstellungen“ → „Profil“) – dieselbe Quelle für Deckblatt, To-do-Liste, Assistent und Freigabe (Kapitel 16.8a).

8.7e Art des Werts von L_p

DIN EN ISO 3744:2011-02 rechnet die Schallleistung aus dem Schalldruck nach Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18 (L_W = L_p + 10 lg S/S₀). Das L_p darin ist das energetische Mittel über die Messfläche (Abschnitt 8.2.2, Gleichungen 12 und 14). Datenblätter nennen nicht immer dieses Mittel. Deshalb hat jeder Zustand, dessen L_WA aus L_p umgerechnet ist, das Feld „Art des Werts“ mit seiner Fundstelle im Dokument (Seite, Tabelle). Es steht im Formular „Eigenes Produkt“ (Kapitel 8.7) bei „aus L_p im Abstand d“, im Inspektor unter der Umrechnung eines von Hand eingegebenen Zustands (Kapitel 8.3b) und unter der Herkunft eines Bibliothekszustands „aus L_p im Abstand d“.

Art des WertsWas folgt (Festlegung der Anwendung, 23.10.2026, sichere Seite)
energetisches Mittel über die MessflächeUmrechnung nach Gleichung 18 wie vorgesehen
Höchstwert auf der Messfläche, Messpositionen decken laut Dokument die ganze Messfläche einschließlich Dach ab (mit Fundstelle)Umrechnung; der Wert liegt über dem Mittel, L_W liegt auf der sicheren Seite – der Bericht sagt es so
Höchstwert ohne diese Angabewie Einzelposition: gerechnet, kein Urteil „eingehalten“ – an einer nicht gemessenen Stelle (etwa dem Dach) kann der Pegel höher liegen
arithmetisches Mittelgerechnet, aber kein Urteil „eingehalten“: das arithmetische Mittel kann unter dem energetischen liegen, L_W kann zu niedrig sein; ein Überschreiten bleibt eines
Einzelpositionwie arithmetisches Mittel
nicht angegebennichts wird angenommen: gerechnet, kein Urteil „eingehalten“ („Art des Werts nicht angegeben“)

Tragen Sie die Art nur ein, wie sie im Dokument steht, mit der Fundstelle. Ohne Fundstelle zählt die Art als nicht angegeben. Fehlt sie oder ist es ein arithmetisches Mittel, eine Einzelposition oder ein Höchstwert ohne Nachweis der ganzen Messfläche, zeigt die To-do-Liste einen roten Punkt („… ohne Art des Werts“ bzw. „L_p als arithmetisches Mittel, Einzelposition oder Höchstwert ohne Nachweis der ganzen Messfläche“), und das Ergebnis nennt den Grund am Immissionsort.

Pegel der einzelnen Messpositionen. Nennt der Messbericht die Pegel der einzelnen Messpositionen, ergibt sich das energetische Mittel nach DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.2 aus ihnen – Gleichung 12 bei gleich großen Teilflächen, Gleichung 14 bei ungleichen. Das ist keine Annahme, sondern der Weg der Norm mit Werten aus dem Dokument. Bis die Anwendung das selbst rechnet (Eingabe der Positionspegel mit Berechnung, #616), tragen Sie den höchsten Positionspegel mit der Fundstelle der Tabelle als „Höchstwert auf der Messfläche“ ein: Er liegt nie unter dem energetischen Mittel, L_W liegt damit auf der sicheren Seite. Das gilt nur, wenn die Messpositionen die ganze Messfläche abdecken, auch das Dach; fehlen Teile der Messfläche, kann dort ein höherer Pegel liegen. Deshalb ist bei „Höchstwert“ das Häkchen „Messpositionen decken die ganze Messfläche einschließlich Dach ab“ mit Fundstelle (Seite, Bild der Messpositionen) Pflicht; ohne es zählt der Höchstwert wie eine Einzelposition – gerechnet, kein „eingehalten“ (#618). Ein Seitenwert, der selbst schon ein Mittel über eine Seite ist, zählt nicht als Positionspegel. Steht das energetische Mittel selbst im Dokument, tragen Sie es mit seiner Fundstelle als „energetisches Mittel“ ein.

Einen bestehenden Bibliothekseintrag kann nur sein Eigentümer ändern, und das nur über die Schnittstelle bzw. den KI-Assistenten – die Oberfläche bearbeitet Bibliothekseinträge nicht. Bei allen anderen Zuständen, auch bei den vor dem 23.10.2026 übernommenen, tragen Sie die Art am Zustand im Projekt nach (Inspektor), je Objekt und Zustand; die Mehrfachauswahl kann die Art noch nicht setzen (#615).

Ein Bibliothekszustand übernimmt die Art aus dem Eintrag. Ein Zustand, der vor dem 23.10.2026 übernommen wurde, hat sie nicht: Tragen Sie sie im Inspektor aus dem Dokument nach, oder wählen Sie den Zustand neu aus der Bibliothek, nachdem der Eintrag ergänzt ist. Beides ist ein Schritt, den „Rückgängig“ zurücknimmt, und lässt den Lauf veralten.

Der Bericht druckt die Art mit Fundstelle in Kapitel 5 (bei der Umrechnung des Zustands) und in Kapitel 6.6 (Datengrundlage), die Gründe für „offen“ in Kapitel 6.2. Das Berichtspaket führt sie als conversion.valueKind und conversion.valueKindPage bzw. source.conversion.valueKind (Kapitel 16.7). Der KI-Assistent gibt sie bei eigenen Daten als lp_value_kind mit value_kind_page an und trägt sie mit update_object (lp_value_kind) nach; offene Punkte heißen lp_kind_missing und lp_kind_low_side.

8.8 Wie die Rechnung die Betriebszustände verwendet

  • Alle Zustände eines Zeitraums werden mit ihren Betriebsanteilen energetisch addiert (TA Lärm Anhang A.2.5.1, Gleichung G5): am Tag über 16 Stunden, in der Nacht innerhalb der lautesten Stunde (Kapitel 8.4).
  • Gerechnet wird je Oktavband von 63 Hz bis 8 kHz (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1). TA Lärm Anhang A.2.3.1 nennt in der Regel 63 Hz bis 4 kHz und die Oktave 8 kHz nur für Ausnahmefälle; NoiseCheck nimmt sie immer mit – sie kann den Pegel nur erhöhen (sichere Seite, Auslegung der Anwendung).
  • Der Teilpegel jeder Quelle am Immissionsort enthält ihren Betriebsanteil, aber keinen Zuschlag. K_T und K_I kommen auf die Summe der Anlage (Kapitel 8.3).

8.9 Kurzzeitige Geräuschspitzen

TA Lärm Nr. 6.1 begrenzt neben dem Beurteilungspegel auch einzelne kurze Spitzen: Sie dürfen den Immissionsrichtwert tags um höchstens 30 dB(A) und nachts um höchstens 20 dB(A) überschreiten. Bei einer BESS-Anlage kommen etwa der Leistungsschalter in Trafostation oder Schaltanlage, Schütze oder der Anlauf von Lüftern in Frage.

Je Quelle. Im Inspektor unter „Kurzzeitige Geräuschspitze“. Der Wert L_WA,max braucht wie jede Eingabe seine Unterlage: im Abschnitt „Belege“ die Gruppe „Spitzenpegel L_WA,max“ mit Dokument und Seite. Ohne sie gibt es kein Urteil (seit 11.10.2026).

FeldBedeutung
„L_WA,max [dB(A)]“maximaler Schallleistungspegel der Spitze, aus Herstellerangabe oder Messung. Leer: keine Spitze dieser Quelle.
„Ursache und Quelle der Angabe“z. B. „Leistungsschalter, Herstellerangabe“
„tags“, „nachts“wann die Spitze auftreten kann; mit einem Wert sind zunächst beide angehakt
„Gleichzeitig in Gruppe“Quellen, deren Spitzen zusammen auftreten, bekommen dieselbe Gruppe, z. B. „A“ oder „Reihe 1“; ihre Spitzen werden addiert. Verschiedene Gruppen schalten unabhängig voneinander. Leer: die Spitze tritt allein auf.

Für eine ganze Reihe. Mehrere Quellen auswählen (Shift-Klick oder Rahmen); unter „Geräuschspitze für n Quellen“ L_WA,max und Gruppe eintragen und übernehmen – ein Schritt, mit Strg+Z zurück. Bleibt L_WA,max leer, behält jede Quelle ihren Wert und bekommt nur die Gruppe; Quellen ohne L_WA,max bleiben dann ohne Spitze.

Rechnung nach TA Lärm Anhang A.2.3.5:

  • Gerechnet wird wie für die Beurteilungspegel (Anhang A.2.3.4), aber mit L_WA,max. Die Rechnung läuft bei 500 Hz (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1), mit Mitwind und ohne C_met, Betriebsanteil und Zuschläge.
  • Je Immissionsort zählt die lauteste einzelne Spitze. Die Spitzen einer Gruppe treten gleichzeitig auf und werden nach Gleichung G3 energetisch addiert, jede Gruppe für sich. Es gilt der höchste Wert: lauteste Einzelspitze oder lauteste Gruppensumme. Zwei Gruppen, die unabhängig voneinander schalten, werden nicht addiert.
  • Liegt L_AFmax über dem Richtwert + 30 dB(A) tags bzw. + 20 dB(A) nachts, ist der Immissionsort überschritten, auch wenn der Beurteilungspegel eingehalten ist.

Keine Spitzen. Hat keine Quelle eine Spitze, begründen Sie das im Modus „Schallquellen“ unter „Kurzzeitige Geräuschspitzen“, z. B. „Keine Schaltvorgänge im Normalbetrieb; Wartung nur werktags tags“ (mindestens 10 Zeichen), und klicken auf „Speichern“. Die Begründung steht im Bericht.

Ohne beides – keine Quelle mit L_WA,max und keine Begründung – gibt es kein Urteil: Die Immissionsorte bleiben „offen“, die To-do-Liste und die Ergebnisliste nennen den Grund.

Die Ergebnisliste zeigt je Immissionsort „Geräuschspitze L_AFmax … dB(A) (zulässig …)“ mit der maßgeblichen Quelle oder Gruppe, z. B. „Gruppe „A“: C 1–4“. Der Bericht führt die Werte im Ergebniskapitel.


9 Boden

Der Bodenfaktor G bestimmt die Bodendämpfung A_gr nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 (allgemeines Verfahren der Bodendämpfung). Dieses Kapitel beschreibt, woher G kommt und wie Sie ihn festlegen. Das alternative Verfahren nach Abschnitt 7.3.2, das ohne G auskommt, beschreibt Kapitel 9.8.

Die Seitenleiste im Modus „Boden“ hat sechs Abschnitte: „Bodenfaktor G“ (Projektwert, „Aufstellfläche um die Anlage“, Farblegende), „Boden aus ALKIS (amtlich)“ (Kapitel 9.1a), „Boden aus OpenStreetMap“, „Bewuchs“ (Kapitel 9.6), „Installationen“ (Kapitel 9.6a) und „Vergleich mit ISO 9613-2:2024“ (Kapitel 9.7). Darunter folgen die gezeichneten Bodenzonen, Bewuchsflächen und Flächen „Installationen“.

9.1 Bodenfaktor G

G ist der Anteil porösen Bodens zwischen 0 und 1 (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1):

  • 0 – hart (7.3.1 a): Pflaster, Asphalt, Beton, Wasser, festgestampfter Boden wie um Industriegelände,
  • 1 – porös (7.3.1 b): Wiese, Acker, Wald, Gärten,
  • gemischt (7.3.1 c): der Anteil porösen Bodens, z. B. 0,5.

Für jeden Schallweg bekommen Quell-, Mittel- und Empfängerbereich je das längengewichtete G des Bodens unter dem Weg.

9.1a Boden aus ALKIS (amtlich)

Ein Gutachten muss vor Gericht bestehen; OpenStreetMap ist keine amtliche Quelle. Deshalb lädt der Abschnitt „Boden aus ALKIS (amtlich)“ die tatsächliche Nutzung aus dem Liegenschaftskataster der Länder (ALKIS, Objektbereich „Tatsächliche Nutzung“) und ordnet jeder Nutzungsart G zu. ALKIS deckt ein Land lückenlos ab und wird von den Vermessungsverwaltungen fortgeführt. Wo ALKIS geladen ist, geht es dem Boden aus OpenStreetMap vor.

Geladen wird wie bei OpenStreetMap das Rechteck um alle Quellen, Immissionsorte, Gebäude und Wände plus 200 m (Kapitel 9.2), aus jedem Land, das das Rechteck berührt und einen offenen Dienst hat (ohne Anmeldung):

LandDienstLizenz
BayernDownload der tatsächlichen Nutzung je Landkreis (Open Data, monatlich)CC BY 4.0
Schleswig-HolsteinWFS ALKIS vereinfacht (OpenGBD)CC BY 4.0
NiedersachsenWFS ALKIS vereinfacht (LGLN Open Data)CC BY 4.0
Nordrhein-WestfalenWFS NW ALKIS vereinfachtdl-de/zero-2.0
Sachsen-AnhaltWFS ALKIS Open Data (LVermGeo)dl-de/by-2.0
BrandenburgWFS ALKIS vereinfacht (LGB)dl-de/by-2.0
SachsenWFS ALKIS vereinfacht (GeoSN)kostenfrei mit Quellenangabe
HessenWFS ALKIS vereinfacht (HVBG)frei nach HVGG mit Quellenvermerk
ThüringenWFS ALKIS vereinfacht (GDI-Th)CC BY 4.0
Mecklenburg-VorpommernWFS ALKIS einfach (LAiV)Quellenvermerk Pflicht
HamburgWFS HH ALKIS vereinfacht (LGV)Quellenvermerk
BerlinWFS ALKIS Berlindl-de/zero-2.0
SaarlandOGC API Features ALKIS vereinfacht (LVGL)dl-de/by-2.0

Nicht angebunden sind Baden-Württemberg (offen nur als INSPIRE-Bodennutzung mit groben Klassen, ohne ALKIS-Nutzungsart), Rheinland-Pfalz (der Dienst nennt ihn geldleistungsfrei, der Katalog der GDI-DE „gebührenpflichtig“ – bis das geklärt ist, nicht verwendet) und Bremen (nur ein INSPIRE-Download). Liegt ein Projekt ganz dort, sagt der Abschnitt dauerhaft „Kein offener ALKIS-Dienst im Land …“ – auch nach dem Neuladen der Seite – und bietet „Boden aus ALKIS laden“ nicht an (der Knopf ist gesperrt). NoiseCheck leitet das aus der Lage ab (Ländergrenzen um das Rechteck), nicht aus einem früheren Ladeversuch.

  1. Zeichnen Sie zuerst Quellen und Immissionsorte.
  2. Klicken Sie auf „Boden aus ALKIS laden“. Während des Ladens steht dort, welcher Landesdienst gefragt wird. In Bayern lädt NoiseCheck die Datei des Landkreises einmal (einige 10 MB) und hebt sie auf, bis das Land eine neue veröffentlicht.
  3. Die Anzeige zeigt „n amtliche Flächen, abgerufen …“, je Land Lizenz, Datenstand und Namensnennung, und „ungeprüft“. Datenstand ist in Bayern das Datum der Landkreisdatei, sonst die jüngste Fortführung der Flächen im Rechteck (Attribut „aktualit“); einen Stand des ganzen Bestands nennen die Dienste nicht.
  4. Prüfen Sie die Flächen auf der Karte, geben Sie für gemischte Nutzungsarten bei Bedarf den Porös-Anteil an (siehe unten) und klicken Sie auf „Als geprüft markieren“.

Zuordnung der Nutzungsarten (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1; in Zweifelsfällen die härtere Kategorie, die sichere Seite):

ALKIS-NutzungsartGBegründung
Landwirtschaft, Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf1Bewuchs, für Pflanzenwuchs geeignet (7.3.1 b)
Straßenverkehr, Platz, Schiffsverkehr0Pflaster, Beläge (7.3.1 a)
Weg, Bahnverkehr, Flugverkehr0befestigt oder festgefahren; ein Grünanteil ist nicht belegt – sichere Seite (7.3.1 a)
Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Hafenbecken, Meer0Wasser (7.3.1 a)
Industrie- und Gewerbefläche, Bergbaubetrieb0versiegelt oder festgestampft wie um Industriegelände (7.3.1 a)
Halde, Tagebau/Grube/Steinbruch, Unland/vegetationslose Fläche, Fläche zurzeit unbestimmbar0ohne belegten Bewuchs – sichere Seite (7.3.1 a)
Wohnbaufläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof0, bis der Porös-Anteil begründet istMischboden (7.3.1 c)
unbekannte Nutzungsart0sichere Seite

Gemischte Nutzungsarten. Wie bei OpenStreetMap (Kapitel 9.2) schätzt NoiseCheck den Porös-Anteil nicht. Unter „Gemischte Flächen“ geben Sie ihn je Nutzungsart mit Begründung an; er gilt für alle Flächen dieser Art, bleibt beim Neuladen erhalten und steht im Bericht.

Wo ALKIS keine Fläche liefert (ein Land ohne offenen Dienst im Rechteck, die Grenze, das Meer), steht unter dem Abschnitt, wie viele Quadratmeter das sind. Dort gilt:

  • Boden aus OpenStreetMap, wenn Sie ihn geladen haben – ausdrücklich nicht amtlich: auf der Karte gestrichelt umrandet, in der Statuszeile „OSM – nicht amtlich“, im Unterlagenverzeichnis mit dem Vermerk „nicht amtlich, nur als Rückfall“ und im Bericht bei den Datengrundlagen. Das gilt auch, wenn gar keine ALKIS-Ebene geladen ist – etwa im ganzen Rechteck kein offener Dienst besteht (Vermerk „kein offener ALKIS-Dienst im Land …“) oder ALKIS nicht geladen wurde („ALKIS nicht geladen“). Bis Sie die Flächen prüfen, nennt die To-do-Liste „Boden aus OpenStreetMap (nicht amtlich) zählt“ als Hinweis (Kapitel 4.6);
  • sonst der Projektwert G (Kapitel 9.4; ohne Begründung hart).

Deckt ALKIS das ganze Rechteck, zählt ein geladener OSM-Boden nirgends; er steht dann auch nicht im Unterlagenverzeichnis. Einen Wert für die Lücke erfindet NoiseCheck nicht.

Im Unterlagenverzeichnis steht je Land ein Eintrag „ALKIS, tatsächliche Nutzung, <Land>“ (Art „Amtliche Daten“) mit Vermessungsverwaltung, Lizenz, Dienst, Datenstand und Abrufdatum. Der Bericht nennt in Kapitel 1.2 je Land Quelle, Lizenz und Datenstand. Der Rechenlauf speichert das alles mit, so zeigt sein Bericht auch Jahre später dasselbe.

Hinweis: Laden, neu laden, entfernen oder ein geänderter Anteil markieren vorhandene Ergebnisse als veraltet. Ein Projekt ohne ALKIS rechnet wie bisher.

9.2 Boden aus OpenStreetMap

Im Modus „Boden“ lädt der Abschnitt „Boden aus OpenStreetMap“ Acker, Wiese, Wald, Wohn- und Gewerbeflächen, Straßen und Gewässer und ordnet ihnen G zu. OpenStreetMap ist nicht amtlich: Ist Boden aus ALKIS geladen (Kapitel 9.1a), gilt OpenStreetMap nur noch dort, wo ALKIS keine Fläche liefert.

Geladen wird nicht der ganze Projektbereich, sondern das Rechteck um alle Quellen, Immissionsorte, Gebäude und Wände plus 200 m. Es enthält, was für den Bodeneffekt zählt: den Quell- und den Empfängerbereich (bis 30 · h_s bzw. 30 · h_r um Quelle und Immissionsort, also bis 180 m bei 6 m Höhe) und den Mittelbereich dazwischen (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 „Bodendämpfung“, Bild 1). Die Abfrage ist so viel kleiner und kommt auch bei ausgelasteten Servern eher durch. Außerhalb des Rechtecks gilt der Projektwert G, auch in der Lärmkarte.

Zeichnen Sie zuerst Quellen und Immissionsorte; ohne Objekte meldet der Abschnitt „Erst Quellen und Immissionsorte zeichnen“. Liegt später eine Quelle oder ein Immissionsort näher als 150 m am Rand des geladenen Rechtecks oder außerhalb, meldet die Rechnung das unter „Hinweise aus der Berechnung“ – laden Sie den Boden dann neu.

  1. Klicken Sie auf „Boden aus OpenStreetMap laden“. Während des Ladens steht dort, welcher OpenStreetMap-Server gefragt wird („Frage OpenStreetMap-Server 1 von 4 …“). Die Daten kommen von öffentlichen Overpass-Servern (overpass-api.de, lz4.overpass-api.de, z.overpass-api.de, overpass.private.coffee). Antwortet einer mit Überlastung, Fehler oder gar nicht, fragt NoiseCheck den nächsten; haben alle versagt, versucht es NoiseCheck nach einer Pause noch zweimal. Das Laden kann daher einige Minuten dauern. Sie können währenddessen weiterarbeiten. Liefert kein Server eine vollständige Antwort, steht dort, welcher Server was geantwortet hat; geladen wird dann nichts, der bisherige Boden bleibt.
  2. Die Anzeige zeigt „n Flächen, abgerufen …“ und „ungeprüft“. „Abgerufen“ ist der Tag, an dem die Daten von OpenStreetMap kamen – der Stand, den auch der Bericht nennt. NoiseCheck hebt jede Antwort 24 Stunden auf: Laden Sie denselben Bereich in dieser Zeit erneut, kommt dieselbe Antwort mit ihrem ursprünglichen Abrufdatum, ohne die Server erneut zu fragen.
  3. Prüfen Sie die Flächen auf der Karte. Wohnflächen und Friedhöfe sind gemischter Boden und gelten als hart, bis Sie ihren Porös-Anteil angeben (siehe unten). Abweichungen zeichnen Sie als Bodenzone darüber.
  4. Klicken Sie auf „Als geprüft markieren“. Die Anzeige wechselt auf „geprüft …“.

Mit „Neu laden“ holen Sie den Boden erneut, mit „Entfernen“ löschen Sie ihn. Die Legende „Farben auf der Karte“ im Abschnitt „Bodenfaktor G“ zeigt die Farben von „hart“ bis „porös“.

Zuordnung der OSM-Flächen:

OSM-FlächeG
Acker, Wiese, Wald1
Wohnflächen, Friedhöfe0 (hart), bis der Porös-Anteil mit Begründung angegeben ist (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 c)
Gewerbe-, Handels-, Industrie- und Hofflächen0 – festgestampfter Boden um Industriegelände gilt als hart (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 a)
Gewässer, Parkplätze, Straßen (auf typische Breite je Straßenklasse gepuffert)0

Achtung: Der Bericht nennt Quelle, Abrufdatum und Prüfstatus des OSM-Bodens. Ein ungeprüfter Boden steht dort als „ungeprüft“. Prüfen Sie den Boden vor dem Bericht.

Gemischte Flächen. Für Wohnflächen und Friedhöfe ist G der Anteil porösen Bodens (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 c) – Gärten, Rasen und versiegelte Höfe je nach Ort. NoiseCheck schätzt ihn nicht: Ohne Angabe gelten sie als hart, G = 0 (sichere Seite).

  1. Unter „Gemischte Flächen“ klicken Sie bei der Flächenart auf „Anteil angeben“.
  2. Tragen Sie den Anteil porös (über 0 bis 1) und eine Begründung ein, z. B. „Gärten etwa die Hälfte der Fläche, Luftbild 2026“.
  3. Klicken Sie auf „Speichern“.

Der Anteil gilt für alle Flächen dieser Art, bleibt beim Neuladen erhalten und steht mit der Begründung im Bericht; „zurück auf hart“ nimmt ihn wieder heraus. Abweichende Einzelflächen zeichnen Sie als Bodenzone darüber.

Hinweis: Neu laden, entfernen oder ein geänderter Anteil markieren vorhandene Ergebnisse als veraltet.

Hinweis: Antwortet keiner der Server, meldet der Abschnitt das und der bisher geladene Boden bleibt unverändert gültig. Laden Sie dann einige Minuten später erneut.

9.3 Bodenzonen

Selbst gezeichnete Bodenzonen (Kapitel 7.8) liegen über dem OSM-Boden und gelten vorrangig. Überlappen sich Zonen, gilt die kleinere Zone (z. B. ein gepflasterter Hof in einer Wiese), unabhängig von der Zeichenreihenfolge. Eine Zone ohne gültiges G wird nicht gerechnet und gemeldet; dort gilt der Projektwert.

Quelle der Zone. Eine Bodenzone mit G über 0 mindert den Pegel. Sie braucht deshalb im Abschnitt „Belege“ Dokument und Seite für „Lage und Ausrichtung“ (Umriss, z. B. Luftbild oder Lageplan) und „Oberfläche“ (der Bodenfaktor G, z. B. Ortsbegehung). Ohne sie rechnet NoiseCheck den Pegel, gibt aber an keinem Immissionsort ein Urteil (seit 11.10.2026). Eine Zone mit G = 0 ist der harte Boden, den die Rechnung ohnehin annimmt, und braucht keine Quelle. Dasselbe gilt für Bewuchs- und Installationsflächen (Kapitel 9.6, 9.6a): Solange ihre Dämpfung eingeschaltet ist, brauchen sie Quellen für Lage und Höhe.

9.4 Projektwert G

Wo weder eine Bodenzone noch Boden aus ALKIS oder OpenStreetMap liegt, gilt der Projektwert G. Er wird im Modus „Boden“ unter „G überall sonst (Projekt)“ festgelegt; der Inspektor einer Bodenzone zeigt ihn nur an.

  1. Wählen Sie die Kategorie nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1: „hart, G = 0“, „porös, G = 1“ oder „gemischt“ mit dem Anteil porösen Bodens.
  2. Für „porös“ und „gemischt“ schreiben Sie eine Begründung (mindestens 10 Zeichen), z. B. „Acker und Wiese zwischen Anlage und Immissionsorten, Ortsbesichtigung 12.09.2026“.
  3. Klicken Sie auf „Speichern“.

Ohne Angabe gilt hart, G = 0. Das ist eine Kategorie der Norm und die sichere Seite: Poröser Boden dämpft, harter nicht. Einen höheren Wert setzt der Gutachter mit Begründung; der Bericht nennt Wert und Begründung bei den Datengrundlagen. Projekte von vor dem 7.10.2026 hatten still G = 0,7 – sie behalten den Wert, bis Sie ihn begründen oder ändern; bis dahin meldet die To-do-Liste „Bodenfaktor G des Projekts ohne Begründung“, und der Bericht vermerkt „ohne Begründung“. Eine Änderung markiert vorhandene Ergebnisse als veraltet.

9.5 Vorrang im Überblick

  1. Gezeichnete Bodenzone (bei Überlappung die kleinere),
  2. Boden aus ALKIS (amtlich, Kapitel 9.1a),
  3. Boden aus OpenStreetMap – ohne ALKIS überall im geladenen Rechteck, mit ALKIS nur, wo ALKIS keine Fläche liefert (nicht amtlich),
  4. Projektwert G.

9.5a Aufstellfläche

Die Aufstellfläche einer Anlage ist meist geschottert oder asphaltiert, also schallhart. „Aufstellfläche um die Anlage“ im Modus „Boden“ legt eine Bodenzone „Schotter, verdichtet“ (G 0) als Rechteck um alle Container und PCS / Wechselrichter plus 3 m an, ausgerichtet wie die Container. Passen Sie danach die Eckpunkte an die tatsächliche Fläche an; das Material ändern Sie im Inspektor.

9.6 Bewuchsdämpfung

Dichter Bewuchs — Wald, dichte Hecken, Gehölzstreifen — dämpft den Schall, wenn er so dicht ist, dass man nicht hindurchsehen kann. Diese Dämpfung durch Bewuchs (A_fol) regelt DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.1. Bewuchs ändert sich aber mit der Jahreszeit und kann gerodet werden. Deshalb rechnet die Anwendung ohne Bewuchsdämpfung (sichere Seite), bis Sie sie bewusst ansetzen.

Bewuchsfläche zeichnen

  1. Wählen Sie im Modus „Boden“ unter „Hinzufügen“ den Eintrag „Bewuchs, dicht“.
  2. Zeichnen Sie die Fläche als Polygon wie eine Bodenzone (Kapitel 7.8).
  3. Tragen Sie im Inspektor die Höhe des Bewuchses aus den Unterlagen ein (0,5 bis 50 m; dieselbe Grenze prüft der Server, auch für den Assistenten), mit Beleg unter „Belege“. Gemeint ist die Höhe über Gelände, bis zu der der Bewuchs dicht ist. Eine neue Fläche startet ohne Höhe (keine Voreinstellung, seit 21.10.2026; das Kartenschild zeigt rot „Höhe fehlt“); solange sie fehlt und die Bewuchsdämpfung angesetzt ist, zählt die Fläche nicht, und die To-do-Liste nennt sie („n Bewuchsflächen ohne Höhe“, ein Hinweis).

Die Fläche erscheint auf der Karte grün gepunktet, in der 3D-Ansicht als durchscheinender grüner Körper.

Bewuchsdämpfung ansetzen

  1. Setzen Sie im Modus „Boden“ den Haken bei „Bewuchsdämpfung ansetzen“. Das (i) daneben nennt die Grundlage, DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.1.
  2. Schreiben Sie eine Begründung (mindestens 10 Zeichen), z. B. „Geschlossener Fichtenwald, ganzjährig dicht, im Eigentum des Betreibers, keine Rodung geplant.“
  3. Klicken Sie auf „Ansetzen“.

Ohne Haken zählen gezeichnete Bewuchsflächen nicht; der Inspektor einer Fläche zeigt das an. Haken setzen, Begründung ändern oder Haken entfernen markiert vorhandene Ergebnisse als veraltet.

Wie gerechnet wird

Gezählt wird die Strecke d_f, die der Schallstrahl durch Bewuchsflächen läuft. Der Strahl ist nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A leicht gekrümmt (Kreisbogen mit 5 km Radius, Mitwind); er zählt nur, wo er unter der Oberkante des Bewuchses liegt. Die Dämpfung je Oktave folgt DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.1, Tabelle A.1 (ab 10 m Weglänge im Bewuchs, bis 200 m wachsend, darüber nicht weiter); die Werte stehen in der Norm. Unter 10 m Weglänge setzt NoiseCheck keine Dämpfung an (Tabelle A.1 beginnt bei 10 m). Die angesetzten Werte je Weg zeigt die Wegtabelle im Anhang A des Berichts. Reflexionen erhalten keine Bewuchsdämpfung – das ist Auslegung der Anwendung und die sichere Seite: DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 nimmt für die Spiegelschallquelle die Dämpfungsterme entlang des reflektierten Weges, NoiseCheck setzt A_fol dort nicht an.

Achtung: Die Begründung steht im Bericht unter den Berechnungsgrundlagen, die Dämpfung je Oktave als Zeile „A_fol“ in der Wegtabelle im Anhang A des Berichts. Prüfende Stellen akzeptieren Bewuchsdämpfung oft nicht; setzen Sie sie nur an, wenn der Bewuchs dauerhaft gesichert ist.


9.6a Installationen

Auf Industriegelände streuen Installationen den Schall – Rohre, Ventile, Kästen, Konstruktionselemente; bei einem Batteriespeicher etwa ein PV-Feld, das zwischen Anlage und Immissionsort liegt. Diese Dämpfung (A_site) regelt DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.2. Sie hängt stark von der Art des Geländes ab; die Norm empfiehlt deshalb, sie durch Messung zu ermitteln, und gibt für eine Schätzung Werte in Tabelle A.2 an. Weil sie den Pegel senkt, rechnet die Anwendung ohne A_site (sichere Seite), bis Sie sie bewusst und mit Begründung ansetzen.

Fläche „Installationen“ zeichnen

  1. Wählen Sie im Modus „Boden“ unter „Hinzufügen“ den Eintrag „Installationen“.
  2. Zeichnen Sie die Fläche als Polygon wie eine Bodenzone (Kapitel 7.8).
  3. Tragen Sie im Inspektor die Höhe der Installationen aus den Unterlagen ein (0,5 bis 30 m) – die Höhe über Gelände bis zur Oberkante, bei einem PV-Feld die Oberkante der Modultische –, mit ihrer Quelle (Unterlage und Seite). Eine Voreinstellung gibt es nicht (seit Rechenkern 0.1.26, #549; vorher 3 m): Ohne Höhe zählt die Fläche nicht, es gibt kein A_site (die sichere Seite); die To-do-Liste und die Rechnung sagen es.

Die Fläche erscheint auf der Karte pflaumenfarben schraffiert, in der 3D-Ansicht als durchscheinender pflaumenfarbener Körper.

Achtung: Keine Doppelzählung mit der Abschirmung. Installationen, die schon als abschirmender Körper gezeichnet sind (Container, Gebäude, Wände), stecken in A_bar und dürfen nicht zusätzlich in einer Fläche „Installationen“ liegen. Ebenso nicht, was schon in der Schallabstrahlung der Quelle berücksichtigt ist (DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.2). Die Rechnung meldet eine Fläche „Installationen“, die einen abschirmenden Körper überlappt, mit beiden Namen.

Dämpfung durch Installationen ansetzen

  1. Setzen Sie im Modus „Boden“ im Abschnitt „Installationen“ den Haken bei „Dämpfung durch Installationen ansetzen“. Das (i) daneben nennt die Grundlage, DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.2, Tabelle A.2.
  2. Schreiben Sie eine Begründung (mindestens 10 Zeichen): welche Installationen auf dem Schallweg liegen, dass sie dauerhaft dort stehen und dass sie nicht schon als Abschirmung gezeichnet sind, z. B. „PV-Feld mit 3 m hohen Modultischen in dichten Reihen zwischen Speicher und IO 1, Bestand, Betrieb bis 2045 gesichert; nicht als abschirmender Körper gezeichnet.“
  3. Klicken Sie auf „Ansetzen“.

Ohne Haken zählen gezeichnete Flächen „Installationen“ nicht; der Inspektor einer Fläche zeigt das an. Haken setzen, Begründung ändern oder Haken entfernen markiert vorhandene Ergebnisse als veraltet. Varianten übernehmen Haken und Begründung.

Wie gerechnet wird

Gezählt wird die Strecke d_s, die der Schallstrahl durch Flächen „Installationen“ läuft – wie beim Bewuchs auf dem gekrümmten Weg (Kreisbogen mit 5 km Radius, Mitwind, DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A, Bild A.2) und nur dort, wo er unter der Oberkante der Installationen liegt. Der Bogen hebt sich zur Mitte des Weges über die Verbindungslinie (auf 300 m um gut 2 m); niedrige Installationen zählen deshalb vor allem nahe Quelle oder Immissionsort. Die Dämpfung wächst proportional zu d_s, je Oktave mit den Werten der DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.2, Tabelle A.2 (die Werte stehen in der Norm; die angesetzten Werte je Weg zeigt die Wegtabelle im Anhang A des Berichts).

Je Oktave höchstens 10 dB (Anhang A.2). Beispiel: 80 m durch ein PV-Feld dämpfen je Oktave um wenige dB; die angesetzten Werte je Oktave zeigt die Wegtabelle im Anhang A des Berichts. A_site und eine Bewuchsdämpfung addieren sich zu A_misc. Reflexionen erhalten kein A_site – Auslegung der Anwendung und die sichere Seite, wie beim Bewuchs (Abschnitt 7.5 nähme die Dämpfungsterme entlang des reflektierten Weges).

Nicht doppelt mit A_bar (seit Rechenkern 0.1.26, #549). Anhang A.2 setzt A_site nur an, „sofern nicht in A_bar … berücksichtigt“. Deshalb:

  • Strecken des Schallwegs im Grundriss eines abschirmenden Körpers zählen nicht zu d_s – dort wirkt der Körper.
  • Ein abgeschirmter Weg (A_bar > 0 in einem Band, durch Körper oder Gelände) erhält kein A_site: Tabelle A.2 gilt für den Weg durch die Installationen, nicht für einen über oder um einen Körper gebeugten Weg; ohne Messung entlang dieses Weges ist 0 die sichere Seite. In der Wegtabelle steht dann d_s = 0.

Vorher kam A_site auf A_bar obendrauf – ein Container 12 × 12 × 3 m in einer 3 m hohen Fläche: 36,34 statt 35,50 dB(A) jetzt, 0,8 dB lauter.

Achtung: Der Bericht nennt A_site unter den Berechnungsgrundlagen als „Schätzung nach Tabelle A.2, Messung empfohlen“ mit Ihrer Begründung und dem Höchstwert 10 dB; die Dämpfung je Oktave steht als Zeile „A_site“ (mit Bewuchs: „A_misc“) in der Wegtabelle im Anhang A des Berichts. Liegt eine Messung vor, ist sie der Schätzung vorzuziehen – die Anwendung rechnet nur die Schätzung nach Tabelle A.2.


9.7 Vergleich mit ISO 9613-2:2024

Die internationale Neufassung ISO 9613-2:2024 rechnet die Abschirmung über die Oberkante anders (ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.4, Gl. 18–21):

  • D_z = 10 lg[1 + (2 + C₂/λ · C₃ · z) · K_met] statt 10 lg(3 + C₂/λ · C₃ · z · K_met),
  • K_met mit (max(d_ss, d_sr) + e) · min(d_ss, d_sr) und z − z_min, und zwar auch für knapp freie Sichtlinien (z ≤ 0),
  • unterhalb von z_min = −2λ/(C₂C₃) keine Abschirmung.

Seitliche Beugung, die Höchstwerte 20/25 dB und die Verknüpfung mit A_gr bleiben gleich. Wirkung: Knapp abgeschirmte Wege werden nach 2024 lauter (bis zu einigen dB in tiefen Oktaven), tief abgeschirmte kaum anders.

Unter „Vergleich mit ISO 9613-2:2024“ im Modus „Rechenverfahren“ schalten Sie eine zweite Rechnung mit diesen Formeln ein. Dann zeigt jeder Immissionsort in den Ergebnissen die Abweichung Δ und den Pegel nach 2024, und der Bericht bringt in Kapitel 6.2 eine eigene Tabelle „Sensitivität nach ISO 9613-2:2024 – kein Ergebnis nach TA Lärm“. Die Berechnung dauert etwa doppelt so lange.

Achtung: Der Vergleich ist kein Ergebnis nach TA Lärm. TA Lärm Anhang A.2.3.4 (Schallausbreitungsrechnung) verweist auf den Entwurf DIN ISO 9613-2, Ausgabe September 1997; die DIN ISO 9613-2:1999-10 ist laut ihrem Nationalen Vorwort gegenüber diesem Entwurf unverändert. Die Fassung 2024 ist in Deutschland nicht eingeführt (der Entwurf DIN EN ISO 9613-2:2024-10 wurde zurückgezogen). Der Vergleich zeigt, wie weit ein knappes Ergebnis von der Normfassung abhängt – nützlich, wenn eine Behörde fragt.

Einige Neuerungen der Fassung 2024 würden das Ergebnis leiser machen (Absorptionsgrad α = 0,1 als Vorgabe, das Waldverfahren nach ISO 9613-2:2024, Anhang A.2.3). Sie sind bewusst nicht umgesetzt, solange TA Lärm auf den Entwurf von 1997 verweist, den die Fassung 1999-10 unverändert übernimmt. Anders C₀: Die Fassung von 1999 lässt C₀ aus der örtlichen Wetterstatistik ausdrücklich zu (Abschnitt 8, Anmerkung 20); Anhang C der Fassung 2024 beschreibt nur, wie man es aus Winddaten herleitet. Diesen Weg bietet der Modus „Meteorologie“ (Kapitel 10a).

9.8 Alternatives Bodenverfahren

Neben dem allgemeinen Verfahren (Abschnitt 7.3.1, Kapitel 9.1 bis 9.5) kennt DIN ISO 9613-2:1999-10 in Abschnitt 7.3.2 ein alternatives Verfahren zur Berechnung der Bodendämpfung. Die Anwendung rechnet stets nach dem allgemeinen Verfahren, bis Sie für das Projekt bewusst und mit Begründung das alternative wählen. Die Wahl steht im Modus „Rechenverfahren“ im Abschnitt „Bodendämpfung“ („Allgemeines Verfahren“ / „Alternatives Verfahren“); das (i) daneben zitiert die Grundlage.

Bedingungen. Das alternative Verfahren gilt nur, wenn alle drei Bedingungen von Abschnitt 7.3.2 zugleich erfüllt sind:

  1. Nur der A-bewertete Schalldruckpegel am Immissionsort ist von Interesse.
  2. Der Schall breitet sich über porösen Boden oder gemischten, jedoch überwiegend porösen Boden aus (Abschnitt 7.3.1).
  3. Der Schall ist kein reiner Ton.

Was sich ändert. Statt der Oktavwerte aus Tabelle 3 (Gleichung 9) gilt

  • A_gr = 4,8 − (2 h_m / d) · [17 + (300 / d)] dB nach Gleichung (10), mindestens 0 dB. h_m ist die mittlere Höhe des Schallwegs über dem Boden (Bild 3: h_m = F/d, F die Fläche zwischen dem geraden Schallweg und dem Boden im senkrechten Schnitt), d der Abstand Quelle – Immissionsort. Für kurze Abstände ergibt sich keine Dämpfung (Anmerkung 12).
  • Die Richtwirkungskorrektur D_c enthält zusätzlich D_Ω = 10 lg{1 + [d_p² + (h_s − h_r)²] / [d_p² + (h_s + h_r)²]} dB nach Gleichung (11) – die scheinbare Erhöhung der Schallleistung durch die Reflexion am Boden nahe der Quelle, bis 3 dB. h_s und h_r sind die Höhen über dem Boden, d_p der Abstand in der Draufsicht.

Die Anwendung setzt A_gr nach Gleichung (10) in jedem Oktavband gleich an, ebenso D_Ω, so wie ISO/TR 17534-3:2015 das Verfahren in den Testfällen T05 und T07 anwendet; Luftabsorption, Abschirmung und der A-bewertete Summenpegel bleiben wie sonst. d ist der Abstand im Raum, F wird über dem Geländeprofil des Weges bestimmt (mit Geländemodell) oder über ebenem Boden. Wo Gelände über die Sichtlinie ragt, zählt dieser Teil nicht zu F. Die Abschirmung über die Oberkante zieht nach Gleichung (12) dieses A_gr ab; Reflexionen rechnen ebenso mit den Höhen ihrer Spiegelquellen. Bodenfaktor G, Bodenzonen und Boden aus OpenStreetMap gehen in die Bodendämpfung dann nicht ein.

Wann es passt. Für Batteriespeicher selten: Die Aufstellfläche ist meist hart (Schotter, Pflaster, G = 0), und Transformatoren brummen tonhaltig. Das Verfahren kann passen, wenn zwischen Anlage und Immissionsorten Acker oder Grünland liegt, die Geräusche breitbandig sind und kein Tonzuschlag angesetzt ist. Über porösem Boden rechnet es bei größeren Abständen oft etwas leiser als das allgemeine Verfahren; ein Vergleich beider Läufe zeigt, wie weit das Ergebnis davon abhängt.

So wählen Sie es

  1. Öffnen Sie den Modus „Rechenverfahren“ und wählen Sie im Abschnitt „Bodendämpfung“ „Alternatives Verfahren“.
  2. Schreiben Sie eine Begründung (mindestens 10 Zeichen), die die drei Bedingungen belegt, z. B. „zwischen Anlage und Immissionsorten Acker und Grünland (überwiegend porös); beurteilt wird nur der A-bewertete Pegel; die Geräusche sind breitbandig, kein Tonzuschlag.“
  3. Klicken Sie auf „Speichern“.

Zurück zum allgemeinen Verfahren genügt ein Klick auf „Allgemeines Verfahren“. Jede Änderung markiert vorhandene Ergebnisse als veraltet. Varianten übernehmen Wahl und Begründung.

Prüfungen der Anwendung

  • Trägt eine laufende Quelle im Beurteilungszeitraum einen Tonzuschlag K_T > 0, widerspricht das der Bedingung „kein reiner Ton“: Die Rechnung meldet das, die Ergebnisse zeigen „Offen: alternatives Bodenverfahren, aber eine Quelle mit Tonzuschlag K_T …“, ein Prüfhinweis nennt die Quelle, und es gibt kein Urteil „eingehalten“ (eine Überschreitung bleibt eine). Abhilfe: allgemeines Verfahren wählen oder die Tonhaltigkeit klären.
  • Ist der Projektwert G kleiner als 0,5 und liegen weder Bodenzonen noch Boden aus ALKIS oder OpenStreetMap vor, weist die Rechnung darauf hin, dass der Boden eher hart erscheint – ein Hinweis, die Begründung muss den überwiegend porösen Boden belegen.

Achtung: Der Bericht nennt unter den Berechnungsgrundlagen „Bodendämpfung nach dem alternativen Verfahren DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2, Gl. (10) und (11), Begründung: …“, unter den Auslegungen die Anwendung je Oktavband, und die Wegtabelle im Anhang A zeigt A_gr mit h_m sowie eine eigene Zeile D_Ω.

10 Gelände

Das Gelände zwischen Anlage und Immissionsort kann wie eine Wand abschirmen; die Höhen über Grund bestimmen den Bodeneffekt. Dieses Kapitel beschreibt, wie Sie ein Geländemodell (DGM) laden und verwalten.

10.1 Was das Geländemodell bewirkt

Mit einem Geländemodell:

  • stehen Quellen, Immissionsorte und Hindernisse auf ihrer Geländehöhe,
  • wird zwischen jeder Quelle und jedem Immissionsort das Geländeprofil ausgewertet; Kuppen und Wälle schirmen ab wie eine Wand,
  • zählen für die Bodendämpfung die Höhen von Quelle und Immissionsort über dem Boden an ihrem Standort (ISO/TR 17534-3:2015, Testfall T06).

Das allgemeine Verfahren der Bodendämpfung gilt nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 nur für annähernd flachen Boden (waagerecht oder mit konstantem Gefälle). Für unebenes Gelände folgt NoiseCheck ISO/TR 17534-3:2015, Testfall T06: h_s und h_r über dem Boden am jeweiligen Standort, d_p in der Draufsicht (Auslegung der Anwendung).

Ohne Geländemodell rechnet die Anwendung mit flachem Boden; Quellen und Immissionsorte stehen alle auf 0 m. Ein Urteil gibt es dann erst, wenn Sie ebenes Gelände mit Begründung bestätigen (Kapitel 10.7).

Verwendet wird das DGM (Geländemodell ohne Bebauung), nicht ein Oberflächenmodell: Gebäude werden als Objekte gezeichnet und würden sonst doppelt gezählt.

10.2 Amtliches Geländemodell laden

  1. Klicken Sie im Modus „Gelände“ auf „Geländemodell …“ (mit Modell: „Geländemodelle verwalten“). Sobald ein Laden fertig ist, zeigt die Seitenleiste das Modell als aktiv – auch wenn der Dialog dabei offen war.
  2. Im Dialog „Geländemodell“ ist unter „Höhendaten hinzufügen“ der Abschnitt „Amtliche Höhendaten für den Projektbereich“ geöffnet.
  3. Lassen Sie unter „Land“ „Deutschland (DGM1)“ gewählt. Österreich und die Schweiz sind für Projekte an der Grenze da, deren 3-km-Kreis über die Grenze reicht.
  4. Die Anwendung schätzt den Umfang selbst: „n Kacheln · n zu laden · n MB Download · n MB Ablage“.
  5. Klicken Sie auf „Gelände für den Projektbereich laden“.
  6. Der Fortschritt läuft über „Kacheln werden geladen…“, „Kacheln werden zusammengesetzt…“, „Daten werden aufbereitet…“ und „Datei wird abgelegt…“ bis „Fertig“.
  7. Die Meldung „Geladen und aktiviert: …“ bestätigt, dass das Modell für die Rechnung verwendet wird.

Den Dialog dürfen Sie während des Ladens schließen: Das Laden läuft auf dem Server weiter, und der Modus „Gelände“ zeigt den Fortschritt („Geländemodell: Kacheln werden geladen… (12/41).“). Der Knopf heißt dann „Fortschritt zeigen“ und öffnet den Dialog wieder, statt ein zweites Laden zu starten. Ist das Modell fertig, zeigt das Panel es als hinterlegt; scheitert das Laden, nennt es den Grund (#543).

Das amtliche DGM1 hat 1 m Rasterweite und wird für den ganzen Projektbereich geladen – auch zwischen Anlage und Immissionsorten und für die Lärmkarte. Es wird im Projekt eingefroren, damit ein Bericht reproduzierbar bleibt.

Hinweis (Projekte über eine Landesgrenze): Ein amtliches Modell kommt immer aus einem Land. Kacheln jenseits der Grenze hat dessen Dienst nicht; sie werden als Lücke der Geländeabdeckung gespeichert, und Wege durch sie bleiben ohne Urteil, Rasterpunkte der Lärmkarte ohne Pegel (Kapitel 11.4a). Reichen die Schallwege über die Grenze, laden Sie ein eigenes, aus beiden Ländern zusammengeführtes Höhenmodell hoch (Kapitel 10.3) und nennen seine Quellen im Gutachten (seit 20.10.2026, #554).

10.3 Eigenes Höhenmodell hochladen

  1. Öffnen Sie den Dialog „Geländemodell“.
  2. Unter „Eigenes Höhenmodell hochladen“ geben Sie bei Bedarf das „Koordinatensystem (optional)“ an, als „EPSG:“ mit Nummer, z. B. „EPSG:25832“ (andere Schreibweisen werden abgelehnt). Leer lassen, wenn die Datei es enthält.
  3. Klicken Sie auf „Datei wählen“ und wählen Sie eine GeoTIFF-, ASCII-Grid- oder XYZ-Datei (Endung .tif, .tiff, .geotiff, .asc, .xyz oder .txt, höchstens 20 MB). Ein großes Gebiet laden Sie als amtliches Geländemodell (Kapitel 10.2) oder schneiden die Datei vorher auf den Projektbereich zu.

Die Datei wird auf 1 m normalisiert und auf den Projektbereich zugeschnitten.

Hat das Projekt noch kein aktives Geländemodell, wird das hochgeladene sofort aktiv. Gibt es schon eines, bleibt dieses aktiv; das neue wählen Sie unter „Geländemodelle verwalten“ mit „Für Rechnung wählen“ (Kapitel 10.4).

10.4 Geländemodelle verwalten

Die Liste „In diesem Projekt“ zeigt alle Geländemodelle mit Rasterweite, Höhenbereich („… m über NHN“), Dateigröße und Datenstand (deutsche Daten, z. B. „Datenstand 12.03.2017 – 22.03.2017“). Bei einem amtlich geladenen Modell steht darunter die Quelle – Anbieter und Stelle, z. B. „Quelle: DGM1 der Vermessungsverwaltungen der Länder, über hoehendaten.de (LGLN) · abgerufen am 17.10.2026“ – und die Namensnennung, wie im Unterlagenverzeichnis (Kapitel 4.8). Ein hochgeladenes Modell ist Ihre eigene Unterlage; tragen Sie es im Verzeichnis selbst ein.

  • „Aktiv“ kennzeichnet das Modell, das für die Rechnung gilt („Für die Rechnung aktiv:“).
  • „Für Rechnung wählen“ macht ein Modell aktiv.
  • „Nicht mehr nutzen“ löst das aktive Modell; danach wird mit flachem Boden gerechnet, mit Urteil nur bei bestätigtem ebenem Gelände (Kapitel 10.7).
  • „Entfernen“ löscht das Modell nach Rückfrage aus dem Projekt und gibt den Speicher frei.

Das aktive Modell gehört zur Eingabe der Rechnung: Ein anderes Modell wählen, das aktive lösen oder entfernen (auch das automatische Lösen beim Verschieben oder Vergrößern des Projektbereichs) macht Ergebnis und Lärmkarte veraltet (Kapitel 11.3). Wählen Sie wieder dasselbe Modell, sind sie wieder aktuell – es zählt der Inhalt der Datei, nicht ihr Name.

Der Dialog zeigt unten die Speicherbelegung des Kontos.

Aktives Modell nicht lesbar. Fehlt die Datei des aktiven Geländemodells im Speicher (zum Beispiel nach einem Umzug der Daten) oder lässt sich das Modell nicht öffnen, startet die Berechnung nicht. Der Rechendialog meldet „Geländemodell des Projekts nicht gefunden – die Datei fehlt im Speicher. Im Modus „Gelände“ das Geländemodell neu laden; bis dahin wird nicht gerechnet.“ NoiseCheck rechnet dann bewusst nicht mit flachem Boden weiter: Das Projekt hat ein Gelände gewählt, ein ebenes wäre eine Annahme (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 – Höhen von Quelle und Empfänger über dem Boden; TA Lärm Anhang A.2.3.2 – Lage und Höhe von Quellen und Immissionsorten). Abhilfe: das Geländemodell neu laden (Kapitel 10.2 oder 10.3) und „Für Rechnung wählen“, oder das Modell mit „Nicht mehr nutzen“ lösen und ebenes Gelände begründen (Kapitel 10.7).

10.5 Höhenkarte

Ist ein Geländemodell aktiv, zeigt der Modus „Gelände“ es als Höhenkarte auf der Karte, halb durchsichtig unter der Zeichnung: Farbe nach Höhe (grün tief, über gelb und braun bis hellgrau hoch), dazu eine Schummerung mit Licht aus Nordwest, damit Hügel, Wälle und Senken hervortreten.

  1. Wechseln Sie in den Modus „Gelände“. Die Höhenkarte erscheint, sobald sie geladen ist („Höhenkarte wird geladen …“).
  2. Unter dem Häkchen „Höhenkarte zeigen“ steht die Farbskala mit der tiefsten und der höchsten Höhe der Skala in Metern über NHN.
  3. Mit dem Häkchen blenden Sie die Höhenkarte aus und wieder ein. In den anderen Modi ist sie ausgeblendet.

Die Farbskala reicht vom 1. bis zum 99. Perzentil der Höhen im Modell; einzelne Ausreißer (Masten, Messfehler) verdecken so die Abstufung nicht. Stellen ohne Höhenwert bleiben durchsichtig.

Die Rechnung verwendet dieselben Höhen wie die Karte: für die Abschirmung durch Hügel und Wälle (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4 „Abschirmung“) und für die Höhen von Quelle und Immissionsort über Grund, nach denen sich der Bodeneffekt richtet (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 „Bodendämpfung“, Tabelle 3). Die Höhenkarte selbst ist nur Darstellung.

In der 3D-Ansicht lässt sich die Höhenkarte als Boden wählen (14.1).

10.5a Höhenlinien

Über der Höhenkarte zeigt der Modus „Gelände“ Höhenlinien: Linien gleicher Höhe aus dem aktiven Geländemodell, in Metern über NHN. Liegen sie dicht beieinander, ist das Gelände steil; ein Ring um eine Fläche ist eine Kuppe oder eine Senke.

  1. Wechseln Sie in den Modus „Gelände“. Die Höhenlinien erscheinen, sobald sie berechnet sind („Höhenlinien werden berechnet …“; beim ersten Mal je Geländemodell einige Sekunden).
  2. Unter dem Häkchen „Höhenlinien zeigen“ steht der Abstand, z. B. „alle 2 m, dick und beschriftet alle 10 m“.
  3. Mit dem Häkchen blenden Sie die Höhenlinien aus und wieder ein, unabhängig von der Höhenkarte. In den anderen Modi sind sie ausgeblendet.

Den Abstand wählt die Anwendung nach dem Höhenunterschied im Modell: den kleinsten aus 0,5, 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100 m, bei dem es höchstens 80 Linien sind, so dass auch flaches Gelände um die Anlage Linien zeigt. Jede fünfte Linie ist eine Zähllinie: dicker und entlang ihres Verlaufs etwa alle 300 m mit ihrer Höhe beschriftet („720 m“, weiß hinterlegt). Für die Linien wird das Modell vergröbert gelesen (höchstens etwa 800 Werte je Richtung, gemittelt) und leicht geglättet; winzige Ringe aus dem Messrauschen entfallen. Einzelne Masten oder kleine Wälle können darin verschwinden. Stellen ohne Höhenwert bleiben frei.

Die genaue Höhe an einer Stelle zeigt die Statuszeile unten auf der Karte: Halten Sie den Mauszeiger kurz still, steht dort „Gelände: 715,8 m“, der Wert des Geländemodells an dieser Stelle (Kapitel 4.5).

Die Höhenlinien sind nur Darstellung. Die Rechnung verwendet das Geländemodell selbst (Kapitel 10.1).

10.6 Geländemodell in der 3D-Ansicht prüfen

Im Modus „Gelände“ öffnet „3D-Ansicht“ die Szene mit dem Gelände (Kapitel 14).

Hinweis: Hat das Geländemodell zwischen einigen Quellen und Immissionsorten Lücken (Stellen ohne Höhe), überbrückt die Rechnung sie nicht: Diese Wege sind nicht bestimmt, die Immissionsorte bleiben „offen“ (Kapitel 11, „Lücken auf einem Weg“). Bis Rechenkern 0.1.31 wurde dort nur das vorhandene Gelände berücksichtigt und gewarnt.

10.7 Ohne Geländemodell: Gelände eben bestätigen

Ohne Geländemodell rechnet die Anwendung mit ebenem Boden. Das ist nicht immer die sichere Seite: Steht ein Immissionsort oder eine Quelle höher als die Hindernisse dazwischen, schirmen Wände, Container und Gebäude weniger ab (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4); beim alternativen Bodenverfahren wächst über einer Senke die mittlere Höhe h_m und A_gr sinkt (Abschnitt 7.3.2, Gleichung 10, Bild 3). Geländerücken schirmen dagegen ab (Abschnitt 7.4). TA Lärm Anhang A.2.3.2 verlangt Lage und Höhe der Schallquellen und der Immissionsorte als Eingangsdaten.

Deshalb gilt:

  • Mit Geländemodell rechnet die Anwendung mit dem Gelände (Kapitel 10.1).
  • Ohne Geländemodell zählt ebenes Gelände nur, wenn Sie es im Modus „Gelände“ unter „Ohne Geländemodell: Gelände eben“ bestätigen und begründen (mindestens 10 Zeichen). Beispiel: „Ortsbesichtigung 12.09.2026: Höhenunterschiede zwischen Anlage und Immissionsorten unter 1 m, keine Wälle“. Die Begründung steht im Bericht unter den Rechengrundlagen.
  • Ohne beides rechnet die Anwendung den Pegel mit ebenem Boden, gibt aber kein Urteil: Die Immissionsorte sind „offen“, die To-do-Liste und die Ergebnisliste sagen warum, und der Bericht nennt den Grund.

„Begründung ändern“ und „Zurücknehmen“ machen die Ergebnisse veraltet. Wird später ein Geländemodell geladen, gilt es; die Begründung bleibt gespeichert, wird aber nicht mehr verwendet.

10.8 Gelände anpassen: Planum und Aufschüttung

Das Geländemodell zeigt das Gelände vor dem Bau. Wird der Speicherhof eingeebnet oder aufgeschüttet, liegt der Boden dort anders. Im Modus „Gelände“ zeichnen Sie dafür ein Planum („Planum / Aufschüttung“), wie eine Bodenzone als Fläche. Es heißt „PL 1“, „PL 2“ …

Angaben im Inspektor, alle aus den Unterlagen (Lage- oder Höhenplan, Beschreibung der Erdarbeiten), mit Dokument und Seite unter „Belege“:

  • Höhenangabe:
    • absolut (m NHN): Die Oberfläche liegt eben auf dieser Höhe, wie im Höhenplan des Planums. In einem Hang wird oben abgetragen und unten aufgeschüttet.
    • relativ zum Gelände: Die Oberfläche liegt um den Betrag über dem heutigen Gelände (Aufschüttung, z. B. +0,45 m) oder darunter (Abtrag, negativ) und folgt ihm.
  • Höhe: absolut −10 … 3000 m NHN, relativ −30 … +30 m.
  • Böschung 1 : n: n Meter waagerecht je Meter Höhenunterschied, z. B. 1 : 1,5. Außerhalb der Fläche läuft die Böschung mit dieser Neigung aus, bis sie das heutige Gelände trifft. 0 ist eine senkrechte Kante. Die Neigung kommt aus dem Lage- oder Höhenplan bzw. der Beschreibung der Erdarbeiten, mit Beleg unter „Belege“. Nennen die Unterlagen keine Neigung, fordern Sie sie nach: Ohne Neigung bleibt das Planum unvollständig (To-do-Liste) und wird nicht gerechnet. Nehmen Sie keine an – eine senkrechte Kante schirmt am stärksten ab und ergibt den niedrigsten Pegel; für die Nachbarn ist sie nicht die sichere Seite.

Was das Planum bewirkt (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3 und 7.4):

  • Container, Quellen, Gebäude, Wände und Immissionsorte darauf stehen auf der neuen Höhe. Die Container stehen weiter gerade; es ändert sich nur die Höhe ihrer Unterkante.
  • Zwischen Quelle und Immissionsort geht das angepasste Geländeprofil in die Bodendämpfung (Höhen über Boden) und in die Abschirmung ein: Eine Böschung oder Kante wirkt wie eine Geländekuppe (Kapitel 10.1). Das Profil wird an der Böschung dicht abgetastet, damit auch eine schmale Böschung erfasst wird.
  • Es gilt gleichermaßen für die Immissionsorte, die Lärmkarte, die Spitzenpegel und den QSI-Export (dort eingerechnet in die Höhen, als Objekt nicht exportiert).
  • Ohne Geländemodell wirkt das Planum auf ebenem Grund (0 m); die Begründung „Gelände eben“ ist trotzdem nötig (Kapitel 10.7).

Solange Höhenangabe, Höhe oder Böschung fehlen oder zwei Plana sich überlappen, steht „Planum unvollständig“ in der To-do-Liste und „Berechnen“ bleibt gesperrt. Eine Änderung am Planum macht die Ergebnisse veraltet.

Bei einer Aufschüttung von wenigen Dezimetern ändert sich der Pegel meist nur um Zehntel dB. Ein in den Hang eingeschnittenes Planum oder eine hohe Böschung zwischen Anlage und Immissionsort kann mehrere dB ausmachen.

Einen Erdwall zeichnen Sie als eigenes Geländeobjekt (Kapitel 10.9): Er verändert den Boden und wirkt über das Geländeprofil auf Bodendämpfung und Abschirmung. Die Schallschutzwand mit der Kronenhöhe (Kapitel 7) bleibt für Wände und für den Fall, dass die Unterlagen nur die Kronenhöhe nennen – DIN ISO 9613-2, Abschnitt 7.4 stellt jedes abschirmende Objekt als Schirm mit Oberkante dar.

10.9 Gelände anpassen: Erdwall

Ein Erdwall ist ein aufgeschütteter Wall mit Krone und Böschungen. Im Modus „Gelände“ wählen Sie „Erdwall“ und zeichnen die Linie der Krone wie eine Wand: klicken für jeden Knick, Doppelklick beendet. Er heißt „EW 1“, „EW 2“ … Die Eckpunkte lassen sich danach verschieben, einfügen und löschen wie bei einer Wand.

Angaben im Inspektor, alle aus den Unterlagen (Lageplan, Schnitt des Walls, Beschreibung der Erdarbeiten), mit Dokument und Seite unter „Belege“ (Gruppen „Lage und Ausrichtung“ und „Höhe“). Es gibt keine Voreinstellung:

  • Kronenhöhe über Gelände: 0,1 … 30 m über dem heutigen Gelände. Steht der Wall auf einem Planum, gilt die Höhe über dessen Oberfläche.
  • Kronenbreite: 0 … 50 m; 0 ist eine spitze Krone.
  • Böschung 1 : n (beidseitig): n Meter waagerecht je Meter Höhe, z. B. 1 : 1,5; 0 sind senkrechte Flanken.

So rechnet die Anwendung den Boden: Im waagerechten Abstand d von der Kronenlinie liegt er um H höher, solange d höchstens die halbe Kronenbreite w/2 ist, sonst um H − (d − w/2)/n, bis die Böschung das Gelände trifft. Ein Wall von 3 m Höhe, 2 m Krone und 1 : 1,5 ist also auf 1 m beiderseits der Linie 3 m hoch, 2,5 m neben der Linie 2 m und ab 5,5 m wieder auf dem Gelände. An den Enden läuft der Wall rund aus.

  • Reihenfolge: erst die Plana (Kapitel 10.8), dann die Erdwälle auf dem so angepassten Gelände.
  • Kreuzen sich zwei Erdwälle, gilt die größere Erhöhung; die Höhen addieren sich nicht.

Was der Erdwall bewirkt (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3 und 7.4):

  • Er ist Teil des Geländes, kein Hindernis. Zwischen Quelle und Immissionsort geht er über das Geländeprofil in die Bodendämpfung (Höhen über Boden) und als Geländekante in die Abschirmung ein, wie eine natürliche Kuppe (Kapitel 10.1). Das Profil wird über die ganze Breite des Walls dicht abgetastet (0,25 m) und an den Kronenkanten zusätzlich auf 1 cm genau.
  • Was darauf steht (Container, Quellen, Immissionsorte), steht auf seiner Höhe.
  • Er gilt für die Immissionsorte, die Lärmkarte, die Spitzenpegel und den QSI-Export (dort eingerechnet in die Höhen, als Objekt nicht exportiert).
  • Ohne Geländemodell steht der Wall auf ebenem Grund (0 m).

Erdwall oder Schallschutzwand? Nennen die Unterlagen Kronenbreite und Böschung, bildet der Erdwall den Boden ab, wie er gebaut wird. Ist nur die Kronenhöhe bekannt, oder handelt es sich um eine Wand, zeichnen Sie eine Schallschutzwand (Kapitel 7). Zeichnen Sie denselben Wall nicht doppelt.

Solange Kronenhöhe, Kronenbreite oder Böschung fehlen, steht „Erdwall unvollständig“ in der To-do-Liste und „Berechnen“ bleibt gesperrt. Eine Änderung am Erdwall macht die Ergebnisse veraltet. Bericht und Rechengrundlagen nennen jeden Erdwall mit Höhe, Krone und Böschung.

In der 3D-Ansicht erscheinen Plana als Fläche mit Böschung und Erdwälle als Wall entlang der Krone; Container und Immissionsorte darauf stehen auf der angepassten Höhe (Kapitel 14).


10a Meteorologie

Die Rechnung nach DIN ISO 9613-2:1999-10 gilt für Mitwind: Schall breitet sich von der Quelle zum Immissionsort mit dem Wind aus. Weht der Wind übers Jahr mal anders herum, ist der langfristige Mittelungspegel niedriger. Das berücksichtigt die meteorologische Korrektur C_met. Dieses Kapitel beschreibt, wie Sie C₀ aus der Windstatistik des Deutschen Wetterdienstes (DWD) herleiten.

10a.1 Was die meteorologische Korrektur bewirkt

TA Lärm Anhang A.1.4, Gleichung (G2), zieht C_met vom Mittelungspegel ab. C_met steht in DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 8:

  • C_met = 0, solange d_p ≤ 10 (h_s + h_r) ist (Gleichung 21);
  • C_met = C₀ · [1 − 10 (h_s + h_r)/d_p] darüber (Gleichung 22).

Dabei ist d_p der waagerechte Abstand zwischen Quelle und Immissionsort, h_s und h_r sind ihre Höhen. Nahe an der Anlage ist C_met also null; erst mit dem Abstand nähert es sich C₀.

C₀ hängt vom örtlichen Wetter ab. Nach Anmerkung 20 wird es aus den örtlichen Wetterstatistiken geschätzt; nach Anmerkung 21 kann die Behörde die Bedingungen dafür festlegen. Ohne Statistik setzt die Anwendung C₀ = 0 dB. Gerechnet und ausgewiesen ist dann der Mitwind-Fall L_AT(DW) – die sichere Seite. Der Bericht sagt das ausdrücklich.

Mit Windstatistik gilt C₀ je Ausbreitungsrichtung. Liegt ein Immissionsort in der Richtung, in die der Wind meist weht, bleibt C₀ klein. Liegt er gegen den Wind, wird C₀ größer. Die Herleitung folgt dem informativen Anhang C des Entwurfs E DIN EN ISO 9613-2:2024-10 (zurückgezogen; deutsche Fassung von ISO 9613-2:2024). DIN ISO 9613-2:1999-10 lässt in Abschnitt 8, Anmerkung 20 offen, wie C₀ aus der örtlichen Wetterstatistik geschätzt wird; Anhang C ist der Weg, den NoiseCheck dafür nimmt (Auslegung der Anwendung):

  • Gleichung (C.2): die Richtwirkung des Windes D_wd(δ) = −Q · {1 − cos[δ − π − ϕ · sin(δ − π)]}, mit Q = 5 dB und ϕ = π/4. δ ist der Winkel zwischen Windrichtung und Ausbreitungsrichtung. Mitwind gibt 0 dB, Gegenwind −2Q = −10 dB.
  • Gleichung (C.6): C₀(φ_m) = −10 lg {(1/N) · Σ 10^(0,1 · D_wd(φ_n − φ_m))} über alle N Stunden der Statistik; φ_m ist die Richtung Quelle → Immissionsort, φ_n die Windrichtung der Stunde n.

Welche Stunden in N zählen (seit Rechenkern 0.1.29): jede Stunde mit Messung.

  • Windstille (unter 1 m/s oder Richtung 0) und umlaufender Wind (Richtung 990) zählen als günstig, D_wd = 0. DIN ISO 9613-2:1999-10 zählt die leichte Bodeninversion wie Mitwind zu den günstigen Bedingungen: Abschnitt 1 (leichte Bodeninversion, nachts) und Abschnitt 5 (klare, windstille Nächte). Nach Abschnitt 8, Anmerkung 20, folgt C₀ aus dem Anteil günstiger Bedingungen am ganzen betrachteten Zeitraum – eine Stunde, die aus N fällt, verschiebt diesen Anteil. Das gilt tagsüber genauso: Abschnitt 5 nennt zwar nur die windstillen Nächte, eine windstille Tagstunde als günstig zu zählen ergibt aber das kleinere C₀ und damit den lauteren Pegel – die sichere Seite (Entscheidung vom 20.10.2026).
  • Wind über 10 m/s zählt mit seiner Richtung wie jede andere Stunde; Gleichung (C.2) hängt nur von der Richtung ab. Seitenleiste und Bericht nennen die Zahl dieser Stunden getrennt.
  • Nur Stunden ohne Messung (Lücken) bleiben draußen.

Die 1–10 m/s in Bild C.1 des Anhangs C sind der Bereich des Normbeispiels, keine Vorgabe. Bis Rechenkern 0.1.28 blieben Windstille, umlaufender und stärkerer Wind draußen; C₀ war dadurch zu hoch und der Pegel zu niedrig. Eine vorher abgerufene Windstatistik verwendet die Rechnung nicht mehr (C₀ = 0 dB, Mitwind); die Hinweise des Laufs sagen das, die Seitenleiste zeigt dann nur den Hinweis „neu abrufen“ (keine Windrose, keine Stundenzahlen), und das Unterlagenverzeichnis vermerkt den Eintrag als nicht verwendet. Rufen Sie sie dann neu ab (Kapitel 10a.2).

Die Anwendung rechnet C₀ für 36 Richtungen zu je 10°. Jede Quelle erhält das C₀ der Richtung zu jedem Immissionsort.

10a.2 Windstatistik vom DWD abrufen

  1. Modus „Meteorologie“ wählen. Die Seitenleiste zeigt die nächsten Stationen des DWD mit stündlichen Windmessungen, die noch melden, mit Entfernung, Stationsnummer, Bundesland, Höhe der Station und Messbeginn. Die Messhöhe des Windgebers steht in den Stationsmetadaten des DWD (meist 10 m über Grund); NoiseCheck liest und prüft sie nicht.
  2. Station wählen. Prüfen Sie, ob sie für den Standort steht: nah, ähnliche Höhe, ähnliche Lage im Gelände (nicht Küste gegen Binnenland, nicht Gipfel gegen Tal). Anhang C (informativ) geht von einem Datensatz aus, der für das Langzeitintervall repräsentativ ist, auf Grundlage der lokalen Windstatistik. Liegt die Station weiter als 50 km entfernt oder mehr als 100 m höher oder tiefer als der Standort, braucht die Wahl eine Begründung (Kapitel 10a.10).
  3. Zeitraum wählen – Vorgabe sind die letzten 10 vollständigen Jahre (Kapitel 10a.3).
  4. „Windstatistik abrufen“. Die Anwendung lädt die Stundenwerte vom Server des DWD (opendata.dwd.de) und wertet sie aus; das kann eine Minute dauern.

Danach zeigt die Seitenleiste:

  • Station, Entfernung, Höhe, verwendete Jahre und Abrufdatum; mit Geländemodell auch den Höhenunterschied zum Standort, bei einer Station über 50 km oder mehr als 100 m Höhenunterschied den Hinweis mit dem Feld für die Begründung (Kapitel 10a.10);
  • je Beurteilungszeit (Tag 6–22 Uhr, Nacht 22–6 Uhr, deutsche Ortszeit wie TA Lärm Nr. 6.4) eine Windrose: wie viele Stunden der Wind aus jeder Richtung kam. Dazu die C₀-Linie: C₀ für Schall in jede Richtung;
  • wie viele Stunden eingehen (N), davon wie viele windstill oder umlaufend waren – mit ihrem Anteil in Prozent, als günstig gezählt – und wie viele über 10 m/s; dazu die Stunden ohne Messung, die draußen bleiben (Kapitel 10a.1);
  • C₀ in Richtung der Immissionsorte, von der Mitte der Anlage aus, als Überblick.

Liegt C₀ irgendwo über 2 dB, erscheint ein Hinweis. Nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 8, Anmerkung 22, sind solche Werte Ausnahmen. Prüfen Sie dann besonders, ob die Station zum Standort passt. Der Hinweis steht auch im Bericht.

„Andere Station oder Zeitraum“ ruft neu ab. „Entfernen“ setzt C₀ wieder auf 0 dB. Beides macht die Ergebnisse veraltet, ebenso ein neuer Abruf, der andere Werte liefert.

Abruf und Neuladen. Ein Abruf läuft auf dem Server weiter, auch wenn Sie die Seite neu laden. Öffnen Sie den Abschnitt wieder, steht dort „Abruf läuft (vor dem Neuladen gestartet)“ mit dem Fortschritt, und das Ergebnis erscheint, sobald er fertig ist. Dasselbe gilt für Höchsttemperaturen, Luftmittel, Boden aus ALKIS und OpenStreetMap und das Geländemodell.

Daten: Deutscher Wetterdienst, Climate Data Center, stündliche Stationsmessungen Wind, Lizenz CC BY 4.0. Die Quelle steht im Bericht.

10a.3 Zeitraum: zehn Jahre

Anhang C summiert über alle Stunden des Langzeitintervalls eines repräsentativen Jahres. Das Langzeitintervall ist ein wesentlicher Teil eines Jahres (3 Monate, 6 Monate oder 1 Jahr); das Normbeispiel wertet ein Jahr aus. Wie viele Jahre den Datensatz bilden, sagt die Norm nicht, auch TA Lärm nicht.

Die Anwendung nimmt als Vorgabe die letzten 10 vollständigen Kalenderjahre. Ihre Windverteilung ist die eines typischen Jahres; einzelne Jahre mit ungewöhnlichem Wind mitteln sich heraus. Ein Jahr gilt als vollständig, wenn es abgeschlossen ist – nach deutscher Ortszeit ist der

  1. Januar des Folgejahres 0 Uhr vorbei – und mindestens 90 % seiner Stunden

vorliegen. Das laufende Jahr zählt nie, auch wenn im Dezember schon 90 % seiner Stunden da sind (seit 20.10.2026, #554). Lückenhafte Jahre bleiben draußen und werden nicht überbrückt. Hat eine Station kein aktuelles Archiv mehr (der DWD antwortet „nicht vorhanden“, die Station ist geschlossen), zählt das historische allein; antwortet der Dienst mit einer Wartungsseite oder einem beschädigten Archiv, bricht der Abruf mit einer Meldung ab, statt ohne die letzten Monate zu rechnen. Hat eine Station weniger vollständige Jahre, nimmt die Anwendung die vorhandenen und sagt das.

Sie können 1 bis 10 Jahre wählen. Bei weniger als 10 Jahren begründen Sie im Gutachten, warum dieser Zeitraum für ein typisches Jahr steht.

10a.4 Was im Bericht steht

Unter den Rechengrundlagen steht immer eine Zeile zur meteorologischen Korrektur:

  • ohne Windstatistik: „C_met nicht ermittelt: C₀ = 0 dB – ausgewiesen ist der Mitwind-Fall L_AT(DW), die sichere Seite“, mit DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 8, und TA Lärm Anhang A.1.4;
  • mit Windstatistik: Verfahren (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 8, mit E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C, Gleichungen C.2 und C.6, Q = 5 dB, ϕ = π/4), Station mit Nummer, Bundesland, Höhe, Entfernung und Höhenunterschied zum Standort, bei einer Station über 50 km oder mehr als 100 m Höhenunterschied die Begründung (oder „ohne Begründung (kein Urteil)“, wenn der Lauf deshalb kein Urteil gab), die Jahre, je Beurteilungszeit N, davon die windstillen oder umlaufenden Stunden mit ihrem Anteil und die Stunden über 10 m/s, die Stunden ohne Messung, die Spanne von C₀, Quelle und Abrufdatum – gegebenenfalls mit dem Hinweis nach Anmerkung 22.

In Anhang A1 steht je Pfad C₀ der Richtung neben C_met.

10a.5 Höchsttemperaturen vom DWD holen

Herstellerberichte geben die Schallleistung je Umgebungstemperatur an, etwa für ≤ 25, 30, 35 und 45 °C, weil die Kühlung bei Hitze stärker läuft. Welche Temperaturstufe tags und nachts der ungünstigste Fall ist, wird mit Messwerten belegt und nicht angenommen. Die Anwendung nimmt dafür die Lufttemperatur in 2 m Höhe von Stationen des Deutschen Wetterdienstes über deren ganzen Messzeitraum: für die Höchstwerte die 10-Minuten-Werte (TT_10), dazu die Stundenwerte (TT_TU) für Stunden ohne 10-Minuten-Wert und für die Nachtstunden über den Schwellen (Kapitel 10a.11). An der Rechnung ändert sich nichts.

  1. Modus „Meteorologie“ wählen. Unter der Windstatistik steht der Abschnitt „Höchsttemperaturen (Temperaturstufe)“.
  2. Die Liste zeigt die DWD-Stationen mit stündlicher Lufttemperatur im Umkreis von 25 km, mindestens aber die drei nächsten, auch stillgelegte (ihre Messreihe ist ebenfalls ein Beleg). Ist ein Geländemodell geladen, kennt die Anwendung die Höhe des Standorts. Stationen mit höchstens 100 m Höhenunterschied stehen dann vorn, danach geht es nach Entfernung. Die Reihenfolge ist nur eine Hilfe; die Auswahl treffen Sie. Vorausgewählt sind die ersten drei. Eine Station weiter als 30 km oder mit mehr als 100 m Höhenunterschied braucht eine Begründung (Kapitel 10a.10).
  3. „Höchsttemperaturen vom DWD holen“. Die Anwendung lädt je Station die historischen Archive (qualitätsgeprüft) und das aktuelle (die letzten etwa 500 Tage, noch nicht abschließend geprüft), für die Stundenwerte und für die 10-Minuten-Werte mit deren Stationsmetadaten, und wertet sie aus. Die 10-Minuten-Werte sind je Station einige zehn MB; das kann einige Minuten dauern.

Die Tabelle zeigt je Station:

  • Entfernung, Höhe und Messzeitraum;
  • den Höchstwert tags (6–22 Uhr) und nachts (22–6 Uhr, deutsche Ortszeit wie TA Lärm Nr. 6.4), jeweils mit dem Messzeitpunkt – aus den 10-Minuten-Werten; ein Stundenwert ohne 10-Minuten-Wert zu seinem Messzeitpunkt trägt das Zeichen ‡. Die Werte mit dem Zeitstempel 22:00 und 06:00 Uhr zählen für Tag und Nacht (sichere Seite, Kapitel 10a.11);
  • in einer eigenen Zeile unter der Station, wie viele Nachtstunden über 25, 30 und 35 °C lagen („Nachtstunden über 25 / 30 / 35 °C: 3 / 0 / 0“).

Die Zeile „maßgeblich“ nennt den höchsten Wert über alle gewählten Stationen. Darunter stehen Quelle, Lizenz und Abrufdatum.

Höchstwert aus Stundenwerten. Stammt der maßgebliche Höchstwert eines Zeitraums aus einem Stundenwert (die Station hat für diese Stunde keinen 10-Minuten-Wert, oder die Daten wurden vor Rechenkern 0.1.37 geholt), ist die Temperaturstufe damit nicht belegt: Ein Stundenwert ist ein Augenblick je Stunde, der wärmste Zeitpunkt kann höher liegen. Der Lauf rechnet den Pegel, gibt für die Quellen mit Temperaturstufe aber kein „eingehalten“ („DWD-Höchstwert nur aus Stundenwerten“, TA Lärm Anhang A.1.2 a). Die Sperre fällt mit einer begründeten Entscheidung je Quelle und Zeitraum (Kapitel 10a.6) oder wenn der maßgebliche Höchstwert ein 10-Minuten-Wert ist. Neu holen ändert das nur bei Daten, die vor Rechenkern 0.1.37 geholt wurden; hat der DWD für den Messzeitpunkt keinen 10-Minuten-Wert, bleibt es ein Stundenwert. Das Panel sagt rot, welcher Fall vorliegt.

Höchstwert mit Qualitätsniveau QN 1. Werte mit QN 1 sind nach der Datensatzbeschreibung des DWD („10-minütige Stationsmessungen der Lufttemperatur für Deutschland“, Version v24.03, 29.03.2024) nur formal geprüft und können Fehlwerte sein (München-Stadt 03379: am 18.05.1999 binnen einer Stunde 10, 20, 30 und 40 °C). Ist der maßgebliche Höchstwert eines Zeitraums ein QN-1-Wert, wird er nicht verworfen, belegt aber keine Temperaturstufe – wie ein Höchstwert aus Stundenwerten: kein „eingehalten“ ohne begründete Entscheidung („DWD-Höchstwert nur formal geprüft“), und die Anwendung schlägt daraus keine Stufe vor. Anhang G nennt daneben je Station den höchsten Wert mit QN ≥ 2 (München: tags 37,1 °C).

Begründung und neue Sperren. Eine Begründung hebt die Sperren „Stundenwert“ und „QN 1“ nur auf, wenn sie gegeben wurde, während der Höchstwert so war. Eine ältere Begründung (etwa von vor Rechenkern 0.1.37) zeigt das Panel rot: überarbeiten oder mit „Begründung für diese Bedingung bestätigen“ unverändert neu speichern – damit erklären Sie, dass sie auch für den jetzigen Höchstwert gilt. Die Bestätigung gilt nur für genau diesen Höchstwert (Wert, Zeitpunkt, Station, Auflösung, QN): Ändert er sich, etwa nach einem Neuladen, ist die Sperre wieder da. Hat sich der Höchstwert geändert, seit das Panel ihn zeigt – auch nur sein QN oder seine Auflösung –, speichert die Anwendung nichts und sagt es.

Was Anhang G dazu zeigt. Je Höchstwert das Qualitätsniveau des DWD (QN). Außerdem je Station die Zahl der Stundenwerte ohne 10-Minuten-Wert zu ihrem Messzeitpunkt und ihr Höchstwert tags und nachts – so ist sichtbar, wie nah sie dem maßgeblichen 10-Minuten-Wert kommen (Kempten: tags 35,1 °C von 1984 gegen 35,5 °C). Ein Stundenwert fällt für die Höchstwerte nur weg, wenn die 10-Minuten-Reihe genau zu seinem Messzeitpunkt einen Wert hat.

Zeitbasis. Die Zeitstempel des DWD sind je nach Station und Zeitraum in MEZ oder UTC angegeben. Wann eine Station auf UTC umgestellt hat, steht in ihren Metadaten (Datei Metadaten_Parameter_tu_stunde_…, Spalte „Zusatz-Info“). Der Tag ist nicht überall derselbe: Kempten (Nr. 2559) meldet bis 31.10.1992 in MEZ. Die Anwendung rechnet jeden Wert nach diesen Metadaten in deutsche Ortszeit um. Werte aus einem Zeitraum, für den die Metadaten keine Zeitbasis nennen, zählen nur im Gesamtmaximum, weder tags noch nachts. Die Seitenleiste sagt, wie viele das sind.

Geprüft und ungeprüft. Wo beide Archive dieselbe Stunde haben, gilt der geprüfte historische Wert; bei den 10-Minuten-Werten zählt das aktuelle Archiv erst nach dem letzten Wert der historischen. Ein Höchstwert aus dem aktuellen Archiv trägt einen Stern.

Klimawandel. Die Höchstwerte sind gemessen; eine Vorhersage künftiger Temperaturen sind sie nicht. Einen Zuschlag für künftige Erwärmung sehen weder die TA Lärm noch DIN ISO 9613-2:1999-10 vor. Die Anwendung setzt deshalb keinen an. Panel und Bericht sagen das.

„Stationen ändern oder neu holen“ ruft neu ab; die Entscheidungen (Kapitel 10a.6) bleiben stehen. Weichen die neuen Höchstwerte ab, weist jede betroffene Entscheidung darauf hin. „Entfernen“ löscht Daten und Entscheidungen.

Daten: Deutscher Wetterdienst, Climate Data Center, „Stündliche Stationsmessungen der Lufttemperatur und Luftfeuchte für Deutschland“ und „10-minütige Stationsmessungen der Lufttemperatur für Deutschland“ (opendata.dwd.de). Es gelten die Nutzungsbedingungen des CDC (Nutzungsbedingungen_German.txt, Lizenz CC BY 4.0).

10a.6 Temperaturstufe je Quelle entscheiden

Unter der Tabelle steht für jede Quelle, deren Betriebszustände eine Umgebungstemperatur tragen (aus der Quellenbibliothek, Kapitel 8.7), je Beurteilungszeit:

  • die Stufen laut Messbericht: die Temperaturen der Betriebszustände der Quelle und die des Bibliothekseintrags aus demselben Dokument, also demselben Produkt mit demselben Berichtsdatum (die Tabellenangabe darf je Zustand verschieden sein, z. B. Tab. 8 für 35 °C, Tab. 5 für 45 °C; ohne Datum entscheidet der Dokumenttext). Stufen eines anderen Dokuments zählen nicht;
  • mit welcher Stufe die Rechnung den Zeitraum ansetzt;
  • der Vorschlag: die niedrigste Stufe, die den maßgeblichen Höchstwert erreicht. Eine Stufe gilt bis zu ihrem Wert: Für 35,2 °C reicht 35 °C nicht, der Vorschlag ist dann 45 °C. Gibt es keine solche Stufe, steht dort „keine Stufe ≥ … °C – beim Hersteller nachfordern“.

Die Anwendung trägt nichts selbst ein. Sie wählen je Zeitraum die Stufe; „Vorschlag eintragen“ übernimmt den Vorschlag ins Formular. Liegt die Stufe unter dem Höchstwert, oder wählen Sie „keine Stufe (offen)“, braucht es eine Begründung (mindestens 10 Zeichen), etwa eine Auflage zum Betrieb. „Entscheidung speichern“ legt alles mit den Höchstwerten ab, auf denen die Entscheidung beruht. Zur Wahl stehen nur die Stufen laut Messbericht und „keine Stufe (offen)“; eine andere Temperatur (etwa 40 °C bei Stufen 35 und 45 °C) oder eine Stufe für eine Quelle, deren Unterlagen keine nennen, lehnt die Anwendung beim Speichern ab – auch über den KI-Assistenten (set_temperature_steps). Eine früher gespeicherte Entscheidung mit einer solchen Stufe bleibt stehen und blockiert das Speichern anderer Quellen nicht; die Auswahl zeigt sie mit ⚠ und darunter steht ein Hinweis, bis Sie die Stufe neu wählen.

Die Entscheidung ändert keinen Betriebszustand. Den Zustand passen Sie an der Quelle an. Im Inspektor steht unter jedem Betriebszustand eine Prüfzeile:

  • ✓ (grün): Die Stufe des Zustands deckt den Höchstwert des Zeitraums.
  • ⚠ (gelb): Sie liegt darunter. Der Knopf „Stufe … °C aus demselben Messbericht übernehmen“ setzt auf Klick den Zustand dieser Stufe aus demselben Bibliothekseintrag und demselben Dokument (source.productId), nie aus einem anderen Eintrag. Hat der Bericht mehrere Zustände dieser Stufe (z. B. Teillast), nimmt er den lautesten. Bis zur Übernahme oder einer begründeten Entscheidung gibt es kein Urteil (siehe unten).
  • Keine Stufe ≥ Höchstwert im Messbericht: Hinweis „beim Hersteller nachfordern“. Bis das geklärt ist, gibt es kein Urteil (siehe unten).
  • Ohne DWD-Daten: Hinweis, die Höchsttemperaturen zu holen.

Die To-do-Liste (Kapitel 4.6) führt „Temperaturstufe ohne Beleg“, solange eine Quelle mit Zuständen nach Temperatur keine DWD-Daten hat, oder ein Zustand unter dem Höchstwert liegt und für diesen Zeitraum keine begründete Entscheidung vorliegt. Der Punkt selbst ist ein Hinweis.

Fehlende Stufe: kein Urteil. Hat der Messbericht einer Quelle mit Zuständen nach Temperatur keine Stufe, die den Höchstwert des Zeitraums erreicht, steht deren Emission für die heißesten gemessenen Stunden nicht fest. Die Rechnung gibt dann für diesen Zeitraum kein „eingehalten“: Der Pegel steht, die Ergebnisliste zeigt „Offen: Für … hat der Messbericht keine Temperaturstufe …“. Eine Überschreitung bleibt eine, denn eine heißere Stufe kann den Pegel nur erhöhen (Festlegung Mathias, 9. Okt. 2026). Geklärt ist der Fall, sobald der Hersteller die Stufe liefert (Bibliothekseintrag ergänzen, Zustand übernehmen) oder Sie im Panel für diesen Zeitraum mit Begründung entscheiden, etwa „keine Stufe (offen)“ mit einer Auflage zur Drosselung der Kühlung. Ohne geholte DWD-Daten gilt die Regel nicht; dann steht nur der To-do-Punkt.

Stufe zu niedrig: kein Urteil. Dasselbe gilt, wenn der Messbericht eine deckende Stufe hat, die Rechnung aber einen kühleren Zustand ansetzt (z. B. 35 °C gerechnet, 45 °C vorhanden, Höchstwert 36,4 °C). TA Lärm Anhang A.1.2 a) verlangt für die Zusatzbelastung die bestimmungsgemäße Betriebsart, die die höchsten Beurteilungspegel erzeugt; Betrieb beim gemessenen Höchstwert ist bestimmungsgemäß. Die Ergebnisliste zeigt „Offen: gerechnet mit einer Temperaturstufe unter dem DWD-Höchstwert …“ mit der gerechneten und der vorhandenen Stufe. Die Regel ist streng: Auch 35 °C gegen 35,2 °C setzt „offen“; eine Toleranz gibt es nicht. Geklärt ist der Fall mit dem Knopf der Prüfzeile (deckende Stufe übernehmen) oder einer begründeten Entscheidung, etwa einer Auflage, oder einer Herstellerangabe, dass die Stufe weiter reicht (Festlegung Mathias, 9. Okt. 2026).

10a.7 Temperaturstufe im Bericht

Jeder Rechenlauf speichert die Temperaturdaten und die Entscheidungen. Der Bericht eines Laufs zeigt sie also auch später unverändert. Neue Daten, eine geänderte Entscheidung oder eine geänderte Temperaturstufe im Bibliothekseintrag des zitierten Dokuments machen die Ergebnisse veraltet, die Pegel bleiben gleich. Rechnen Sie neu, damit der Bericht den aktuellen Stand druckt.

  • Kapitel 1.2, Datengrundlage: eine Zeile „Lufttemperatur“ mit der Quelle (DWD, Lizenz, Stationen), dem Messzeitraum und dem Abrufdatum. Dazu je Quelle eine Zeile „Temperaturstufe …“ mit der gewählten Stufe je Zeitraum, dem Höchstwert und seiner Station, der Begründung, den Stufen laut Dokument und dem Datum der Entscheidung. Deckt die Stufe den Höchstwert nicht, oder rechnet der Lauf keinen Zustand mit dieser Stufe, steht das fett dabei.
  • Anhang G: die Stationstabelle mit Höchstwerten, Zeitpunkt, Nachtstunden über 25/30/35 °C und der Zeile „maßgeblich“. Ein Höchstwert aus Stundenwerten trägt ‡. Darunter stehen die 10-Minuten-Reihe je Station, die Hinweise zu Zeitbasis, ungeprüften Werten und Klimawandel, die Quellen (Stunden- und 10-Minuten-Datensatz) mit Lizenz und Abrufdatum und die gelesenen Dateien.
  • Kapitel 6.2: Stammt der maßgebliche Höchstwert eines Zeitraums aus Stundenwerten oder hat er das Qualitätsniveau QN 1, und fehlt die dafür gegebene begründete Entscheidung, steht dort je Grund, warum das Urteil offen ist (Kapitel 10a.5).

10a.8 Örtliche Luftabsorption

Luft dämpft Schall auf dem Weg, hohe Töne stärker als tiefe. Wie stark, hängt von Temperatur, relativer Feuchte und Luftdruck ab: DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2, Gleichung (8), mit dem Dämpfungskoeffizienten α je Oktavband. Anmerkung 9 der Norm empfiehlt für Immissionsprognosen ein α, das die am Standort üblichen Witterungsverhältnisse im Mittel abbildet. NoiseCheck macht daraus eine Voraussetzung für das Urteil (Festlegung der Anwendung, Entscheidung vom 11.10.2026): Ohne örtliche Mittel rechnet die Anwendung mit der Zeile 10 °C / 70 % der Tabelle 2 und gibt kein Urteil. Je nach Band ist die Dämpfung örtlich größer oder kleiner, die Zeile liegt also nicht immer auf der sicheren Seite. Der Pegel wird gerechnet und angezeigt; die To-do-Liste und die Ergebnisliste nennen den Grund. Läufe von davor behalten ihren Nachweis.

So holen Sie die örtlichen Mittel:

  1. Modus „Meteorologie“, Abschnitt „Luftabsorption (örtliche Mittel)“.
  2. Station wählen. Angeboten werden Stationen des Deutschen Wetterdienstes mit stündlicher Temperatur und Feuchte nahe dem Standort, die noch melden. Welche den Standort vertritt, entscheiden Sie. Liegt sie weiter als 30 km entfernt oder mehr als 100 m höher oder tiefer als der Standort, braucht die Wahl eine Begründung (Kapitel 10a.10).
  3. „Mittel laden“. Die Anwendung liest die Stundenwerte (TT_TU, RF_TU) der letzten 10 vollständigen Kalenderjahre und bildet die Mittel getrennt für Tag (6–22 Uhr) und Nacht (22–6 Uhr, TA Lärm Nr. 6.4). Jahre mit weniger als 90 % der Stunden bleiben draußen, das laufende Jahr ebenso (Kapitel 10a.3, vollständige Kalenderjahre). Dazu kommt der mittlere Luftdruck der Station (P0). Misst die Station keinen Luftdruck, nimmt die Anwendung die nächste Station mit Luftdruck im Umkreis von 60 km und nennt sie.

Die Tabelle zeigt Temperatur, Feuchte und Luftdruck je Zeitraum und α in dB/km je Oktavband, daneben die Zeile 10 °C / 70 % zum Vergleich. α folgt aus den Mitteln nach ISO 9613-1:1993, Abschnitt 6.2, Gleichungen (3) bis (5), bei den exakten Oktavmittenfrequenzen nach Gleichung (6); die relative Feuchte wird nach Anhang B, Gleichungen (B.1) bis (B.3) in die Wasserdampfkonzentration umgerechnet, auch unter 0 °C gegenüber Wasser (Anhang B, Anmerkung 11, und die Messgröße der WMO). Dass die Feuchte des DWD so bezogen ist, hat der Deutsche Wetterdienst für seine automatischen Sensoren EE33 und HMP45D bestätigt (Deutscher Wetterdienst, Sachgebiet KU21c Klimadatenbank, schriftliche Auskunft vom 19.10.2026 (E-Mail)); welches Gerät an der Station gemessen hat, prüft NoiseCheck beim Laden (Kapitel 10a.12). Gegen alle 48 Werte der Tabelle 2 geprüft: 47 stimmen auf die gedruckte Stelle, 15 °C / 80 % bei 1 kHz liegt an der Rundungsgrenze (4,151 statt 4,1 dB/km; Konformitätsseite).

Mit den Mitteln rechnet jeder Lauf tags und nachts mit seinen eigenen Werten; Ergebnisse und Lärmkarte werden veraltet. „Zurück auf 10 °C / 70 %“ löscht die Mittel. Der Bericht nennt in Kapitel 1.2 eine Zeile „Lufttemperatur, Feuchte und Luftdruck (Luftabsorption)“ mit Station, Jahren und Abrufdatum und in Anhang C die Mittel, das Modell und α je Oktavband im Vergleich mit 10 °C / 70 %.

10a.9 Luftwerte aus einer Unterlage

Hat das Projekt eigene Klimadaten – ein Klimagutachten, eine Messstation des Betreibers, eine Vorgabe der Behörde –, tragen Sie die Mittelwerte von dort ein statt sie vom DWD zu laden:

  1. Modus „Meteorologie“, Abschnitt „Luftabsorption (örtliche Mittel)“, oben „Aus Unterlage eintragen“ (bei geladenen Werten erst „Ändern“).
  2. Temperatur (°C), relative Feuchte (%) und Luftdruck (kPa) je Zeitraum, Tag 6–22 Uhr und Nacht 22–6 Uhr (TA Lärm Nr. 6.4). Angenommen werden die Bereiche der ISO 9613-1:1993 (−20 bis 50 °C nach Abschnitt 7.1 und Tabelle 1, 10 bis 100 % nach Abschnitt 1 und Tabelle 1); Luftdruck 70 bis 110 kPa (Grenze der Anwendung).
  3. Die Unterlage aus dem Unterlagenverzeichnis und die Seite oder Tabelle. Ohne beide lassen sich die Werte nicht übernehmen – eine freie Eingabe ohne Quelle gibt es nicht (Kapitel 4.8). Fehlt die Unterlage, legen Sie sie zuerst im Modus „Unterlagen“ an.

Die Werte ersetzen geladene DWD-Mittel. α folgt daraus wie dort nach ISO 9613-1:1993; die Tabelle zeigt α je Oktavband neben 10 °C / 70 %. Der Bericht nennt in Kapitel 1.2 die Unterlage mit Seite und Eintragsdatum, in Anhang C die Werte mit dem Vergleich, und im Unterlagenverzeichnis (8.1) steht bei der Unterlage „Luftabsorption“. Ergebnisse und Lärmkarte werden veraltet. Ein verbundener KI-Assistent trägt die Werte mit set_air_values ein, ebenfalls nur mit Unterlage und Seite. Einträge, die die Anwendung selbst angelegt hat (geladene Datensätze wie DWD-Wind oder Geländemodell, Kapitel 4.8), stehen nicht zur Wahl – sie sind keine Unterlage mit Klimawerten; die Anwendung lehnt sie auch beim Speichern ab.

10a.10 Entfernte Station begründen

Welche Station des DWD für den Standort steht, entscheiden Sie. DIN ISO 9613-2:1999-10 nennt für die Luftabsorption die Mittelwerte der örtlichen Witterung (Abschnitt 7.2, Anmerkung 9, als Empfehlung) und für C₀ die örtliche Wetterstatistik (Abschnitt 8, Anmerkung 20); E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C (informativ) geht von einem Datensatz aus, der für das Langzeitintervall repräsentativ ist. Eine Entfernung nennt keine der Normen.

NoiseCheck prüft deshalb nicht, ob die Station passt, verlangt aber ab einer festen Entfernung eine Begründung (Entscheidung vom 17.10.2026):

DatensatzBegründung nötig ab Entfernungoder ab Höhenunterschied zum Standort
Luftmittel für die Luftabsorption (Kapitel 10a.8)mehr als 30 kmmehr als 100 m
Stationen der Temperaturstufe (Kapitel 10a.5)mehr als 30 kmmehr als 100 m
Windstatistik für C₀ (Kapitel 10a.2)mehr als 50 kmmehr als 100 m

Die Zahlen folgen aus dem Messnetz des DWD (Stand 17.10.2026): Die nächste noch meldende Station mit stündlicher Temperatur und Feuchte liegt für 99,5 % aller Orte in Deutschland höchstens 30 km entfernt, die nächste mit stündlichem Wind für jeden Ort höchstens 50 km (größter Abstand 47 km). Eine Station jenseits dieser Grenzen ist also nie die nächste, die ein Standort hat. Sie wurde aus einem anderen Grund gewählt, und dieser Grund gehört in den Bericht. Der Höhenunterschied zählt, weil die Lufttemperatur um etwa 0,65 °C je 100 m abnimmt und Windgeschwindigkeit und -richtung von der Höhe über dem umgebenden Gelände abhängen. NoiseCheck bildet ihn bei jeder Prüfung neu: Stationshöhe aus den Stationsdaten, Standorthöhe aus dem aktuellen Geländemodell des Projekts. Laden Sie das Geländemodell erst nach den DWD-Daten, wird die Prüfung damit nachgeholt. Ohne Geländemodell nennt die To-do-Liste „Höhenunterschied zur DWD-Station nicht prüfbar (kein Geländemodell)“ – nur ein Hinweis; dann zählt allein die Entfernung. Bei der Temperaturstufe gilt eine Begründung für die gewählten Stationen zusammen; sie bleibt, wenn Sie dieselben Stationen neu holen. Ohne sie bleibt das Urteil nur offen, wenn eine laufende Quelle eine Temperaturstufe nutzt.

Liegt die gewählte Station weiter weg, zeigt der Abschnitt einen gelben Hinweis mit Entfernung, Stationshöhe und – mit Geländemodell – Höhenunterschied zum Standort, dazu ein Feld „Begründung der Stationswahl“ (mindestens 10 Zeichen), z. B. „nächste Station mit zehn vollständigen Jahren; gleiche Lage in der Ebene, kein Küsteneinfluss“. Schon bei der Auswahl sagt die Liste, dass eine Begründung nötig wird.

Ohne Begründung rechnet NoiseCheck den Pegel, gibt aber kein Urteil: Die Ergebnisliste nennt „Offen: DWD-Station weiter entfernt als die Schwelle …“, die To-do-Liste „DWD-Station … ohne Begründung“ (Kapitel 4.6). Mit Begründung werden die Ergebnisse veraltet; nach dem Neuberechnen gilt das Urteil wieder. Die Begründung bleibt, wenn Sie dieselbe Station neu abrufen.

Der Bericht nennt in Kapitel 1.2, in Anhang C und (Temperaturstufe) in Anhang G bei der Station Höhenunterschied und Begründung bzw. „ohne Begründung (kein Urteil)“. Er druckt dabei nur, was der Lauf selbst geprüft und gespeichert hat: Ein Lauf von vor dieser Regel zeigt Entfernung und Höhe wie bisher, ohne neuen Satz.

Was mit bestehenden Projekten geschieht (seit 18.10.2026): Vorhandene Läufe behalten Urteil und Bericht. Die To-do-Liste meldet sofort, wenn eine Station jenseits der Schwelle ohne Begründung ist. Nach dem Neuberechnen ist das Urteil dann offen, bis die Begründung eingetragen ist. Ein verbundener KI-Assistent gibt die Begründung mit load_environment an (meteo_station_reason, air_station_reason, temperature_station_reason); fehlt sie, steht der Punkt station_unreasoned in offen.

10a.11 Tag und Nacht in den Stundenwerten des DWD

Die Stundenwerte des DWD tragen einen Zeitstempel zur vollen Stunde. Nach der Umrechnung in deutsche Ortszeit (Kapitel 10a.5, „Zeitbasis“) zählt NoiseCheck in den Mitteln (Luftmittel für die Luftabsorption, Windstatistik für C_0) jeden Wert zu dem Beurteilungszeitraum nach TA Lärm Nr. 6.4 („tags 6.00 bis 22.00 Uhr“, „nachts 22.00 bis 6.00 Uhr“), in dem er gemessen wurde (seit Rechenkern 0.1.25, für Daten, die ab dann geholt werden). Für die Höchsttemperaturen gilt die sichere Seite (unten).

Daten (Stationsmetadaten, Zeitbezug UTC)Was der Wert mit dem Stempel hh misst
Lufttemperatur und Feuchte „generiert aus SYNOP-Meldungen“ (seit 01.04.2001)den Augenblick hh − 10 min
Lufttemperatur und Feuchte „von automatischen Stationen der 1. Generation“ (etwa 1992–2001)den Augenblick hh − 30 min
Wind „generiert aus SYNOP-Meldungen“ oder „… aus 10-Minutenmittel von automatischen Stationen der 2. Generation“das Mittel von hh − 70 min bis hh − 10 min
Luftdruck „SYNOP-Meldungen (FM 12 ab 01.04.2001 …)“das Mittel von hh − 20 min bis hh − 10 min

In den Mitteln gehört ein Wert mit dem Zeitstempel 22:00 Uhr damit zum Tag, einer mit 06:00 Uhr zur Nacht. Beim Wind zählt die Stunde zu dem Zeitraum, in dem der größere Teil ihres Mittels liegt (23:00 Uhr: 50 von 60 Minuten nachts).

Woher das kommt. Die Datensatzbeschreibungen der Stundenwerte nennen den Zeitraum nicht („Stündliche Stationsmessungen der Lufttemperatur und Luftfeuchte für Deutschland“ und „Stundenmittel aus Stationsmessungen der Windgeschwindigkeit und Windrichtung für Deutschland“, beide Version v24.03, 29.03.2024: MESS_DATUM „Referenzdatum“ bzw. „Referenzzeit“). Belegt ist er in den 10-Minuten-Daten derselben Stationen: Deren Stationsmetadaten (Meta_Daten_zehn_min_tu_… / …_ff_…, Datei Metadaten_Parameter, z. B. Soltau 04745, erzeugt 19.10.2026) nennen TT_10 „momentane Lufttemperatur in 2m Hoehe“, FF_10 „Windgeschwindigkeitsmittel der voran. 10min“ und PP_10 „Luftdruck in Stationshoehe der voran. 10 min“, Zeitbezug „HHMM UTC“. Der Abgleich Wert für Wert (20.10.2026, Stationen 04745, 01766, 03379, 01048, 02559, alle Jahre mit 10-Minuten-Daten) ergibt die Zeilen der Tabelle: Der Stundenwert gleicht in 97 bis 100 % der Stunden dem 10-Minuten-Wert bzw. deren Mittel an der genannten Stelle.

Wo das nicht belegt ist. Für analoge Registrierungen, Stundenwerte in MEZ, den Luftdruck vor dem 01.04.2001 und andere Quellen gibt es keinen solchen Beleg. Dort zählen die Werte von 22:00 und 06:00 Uhr auch in den Mitteln auf der sicheren Seite für beide Zeiträume. Die Auswertung zählt diese Werte, und der Bericht nennt ihre Zahl (Luftzelle, C_met-Text).

Höchsttemperaturen aus den 10-Minuten-Werten (seit Rechenkern 0.1.37). Die Höchstwerte tags und nachts nimmt NoiseCheck aus den 10-Minuten-Werten TT_10 („10-minütige Stationsmessungen der Lufttemperatur für Deutschland“, Version v24.03, 29.03.2024). Jeder Wert ist der Augenblick seines Zeitstempels („momentane Lufttemperatur in 2m Hoehe“ in den Stationsmetadaten Meta_Daten_zehn_min_tu_…, Datei Metadaten_Parameter). Die Zeitbasis steht dort je Zeitraum in der Spalte „Zusatz-Info“ („HHMM MEZ“ bzw. „HHMM UTC“; laut Datensatzbeschreibung vor 2000 MEZ, ab 2000 UTC – die Anwendung liest sie aus den Metadaten, nicht aus der Beschreibung). Nennen zwei Zeilen für denselben Tag verschiedene Zeitbasen (Kempten 02559: 31.12.1999), zählen die Werte dieses Tages nur im Gesamtmaximum. Ein 10-Minuten-Wert mit dem Zeitstempel 22:00 oder 06:00 Uhr zählt für Tag und Nacht. Ein Stundenwert zählt für die Höchstwerte nur noch in einer Stunde ohne 10-Minuten-Wert und ist dann gekennzeichnet. Kempten 02559 (geholt 23.10.2026): nachts 28,6 °C am 7.7.2015 um 22:00 Uhr (aus Stundenwerten 30,3 °C, gemessen 21:50 Uhr und nur wegen der Grenzregel auch zur Nacht gezählt), tags 35,5 °C statt 35,2 °C.

Stundenwerte: sichere Seite. Für die Stunden über 25, 30 und 35 °C (Kapitel 10a.5) und für Höchstwerte aus Stundenwerten zählen die Werte mit dem Zeitstempel 22:00 und 06:00 Uhr für Tag und Nacht. Ein Stundenwert der Temperatur ist ein Augenblick (seit 2001 um hh − 10 min); die wärmste volle Nachtstunde nach TA Lärm Nr. 6.4 kann zwischen zwei solchen Augenblicken liegen. Nach dem Messzeitpunkt allein lag das Nachtmaximum an fünf geprüften Stationen 0,5 bis 1,3 K unter dem der 10-Minuten-Werte (Prüfung 20.10.2026; Kempten 02559: 10-Minuten-Nachtmaximum 28,2 bzw. 28,6 °C, aus Stundenwerten nach Messzeitpunkt nur 27,0 °C). Angegeben ist der Messzeitpunkt: Das Nachtmaximum von Soltau, 29,8 °C mit dem Zeitstempel 22:00 Uhr am 9.7.2010, steht als „21:50 Uhr“ – gemessen am Ende des Tages, gezählt auch für die Nacht.

Daten von vorher. Bis Rechenkern 0.1.24 zählte 22:00 Uhr nur zur Nacht und 06:00 Uhr nur zum Tag. Daten, die vorher geholt wurden, behalten diese Zuordnung, und der Bericht nennt sie so. Wer die neue Zuordnung will, holt die Daten neu (Kapitel 10a.2, 10a.5, 10a.8).

10a.12 Feuchtemessgerät und Bezug über Wasser

ISO 9613-1:1993, Anhang B, Anmerkung 11 rechnet die relative Feuchte auch unter 0 °C gegenüber der Sättigung über Wasser. Ob die Stundenwerte RF_TU des DWD so bezogen sind, hängt vom Messgerät ab. Der Deutsche Wetterdienst hat auf Anfrage bestätigt (Deutscher Wetterdienst, Sachgebiet KU21c Klimadatenbank, schriftliche Auskunft vom 19.10.2026 (E-Mail)):

  • Die automatischen Sensoren EE33 (E+E) und ihr Vorgänger HMP45D (Vaisala) geben die relative Feuchte immer bezogen auf die Sättigung über Wasser aus, auch unter 0 °C; die Hersteller haben das dem DWD bestätigt.
  • Der HMP45D war 2005 flächendeckend eingebaut. Mindestens für die letzten 20 Jahre gilt im Messnetz des DWD also „über Wasser“.
  • Früher wurde von Hand mit dem Psychrometer gemessen; die Beobachter unterschieden dabei Eis und Wasser am Feuchtthermometer und wandten die passenden Psychrometertafeln an. Für solche Werte gilt die Bestätigung nicht.

Welches Gerät an einer Station wann gemessen hat, steht in den Gerätemetadaten der relativen Feuchte („Metadaten_Geraete_Rel_Feuchte“) im selben Archiv wie die Stundenwerte. NoiseCheck liest sie beim „Mittel laden“ und hält mit den Mitteln fest, welche Geräte in den Jahren der Mittel gemessen haben, mit Name und Zeitraum (von–bis, auf die Jahre der Mittel begrenzt). Der Rechenlauf übernimmt diese Angabe, so zeigt sein Bericht auch Jahre später dasselbe.

  • Bestätigt: Jeder Tag mit verwendeten Stunden ist von einem EE33 oder HMP45D abgedeckt, und kein anderes Gerät lief parallel. Der Modus „Meteorologie“ zeigt die Geräte mit „Bezug über Wasser bestätigt“. Anhang C des Berichts nennt sie mit der Auskunft des DWD.
  • Nicht belegt: Ein Teil der Jahre hat kein bestätigtes Gerät (eine Lücke zwischen zwei Geräten, ein Hygrograph), ein anderes Gerät lief parallel (etwa die Feuchtesonde HMP155 an Stationen der Bundeswehr), die Gerätemetadaten fehlen im Archiv, oder die Mittel wurden vor dem 19.10.2026 geladen und das Gerät ist nicht festgehalten. Der Modus „Meteorologie“ nennt dann die Tage und Geräte, und die To-do-Liste zeigt einen Hinweis. Der Bericht druckt einen Prüfhinweis (6.5) und dieselbe Angabe in Anhang C.

Gerechnet wird in beiden Fällen mit den Mitteln, und das Urteil hängt nicht daran: Die Mittel sind gemessen, nur ihr Bezug unter 0 °C ist für das Gerät nicht belegt (Entscheidung vom 19.10.2026, als Empfehlung zur Bestätigung). Abhilfe: alte Mittel neu laden, das Gerät beim DWD klären oder eine Station mit EE33 oder HMP45D wählen.


11 Berechnen

Dieses Kapitel beschreibt, wann und wie gerechnet wird und was dabei geschieht.

11.1 Voraussetzungen

„Berechnen“ ist frei, wenn

  • ein Projektbereich festgelegt ist,
  • mindestens eine Schallquelle und ein Immissionsort existieren,
  • kein blockierender Eintrag in der To-do-Liste offen ist.

Ist die Schaltfläche gesperrt, nennt ihr Tooltip den ersten Grund, z. B. „Erst eine Schallquelle einzeichnen.“ oder „Erst einen Immissionsort setzen.“

Direkt nach dem Öffnen eines Projekts steht auf der Schaltfläche „Lädt …“ mit einem drehenden Symbol, bis das Projekt mit allen Objekten geladen ist. Bei großen Projekten dauert das einige Sekunden. Danach wird daraus „Berechnen“. Konnten die Objekte nicht geladen werden, bleibt die Schaltfläche gesperrt und der Tooltip bittet, die Seite neu zu laden.

11.1a Ungültige Zahlen in den Eingaben

Jede Zahl, die in die Rechnung eingeht, muss eine endliche Zahl in einem sinnvollen Bereich sein. Der Server prüft das beim Speichern eines Objekts und noch einmal vor jeder Rechnung und jeder Lärmkarte – für Eingaben aus dem Editor, aus dem Positionsimport (Kapitel 7.13), aus direkten API-Aufrufen und aus dem KI-Assistenten gleich.

Abgelehnt werden „NaN“ (keine Zahl) und „Unendlich“ in jedem Feld sowie Werte außerhalb dieser Bereiche:

Angabezulässig
Betriebsanteil eines Betriebszustands0 … 1 (0 … 100 %)
Oktav- und Terzpegel, L_WA, Pegel je Seite, L_WA,max−200 … 200 dB
Ton- und Impulszuschlag K_T, K_I0 … 20 dB
Höhe eines Körpers, Schallaustritts, Wandpfostens0 … 1000 m
Höhe eines Immissionsorts (wie das Feld; seit 21.10.2026)0,5 … 150 m
Höhe einer Bewuchsfläche (wie das Feld; seit 21.10.2026)0,5 … 50 m
Höhe einer Fläche „Installationen“ (wie das Feld; seit 21.10.2026)0,5 … 30 m
Basishöhe−1000 … 10 000 m
Koordinaten (Meter vom Projektursprung)−10 000 000 … 10 000 000 m
Abweichender Richtwert, Vorbelastung0 … 120 dB(A)
Anteil und Lage eines Schallaustritts0 … 1
Reflexionsverlust0 … 100 dB
Bodenfaktor G (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1)0 … 1
Anzahl gleicher Einheiten einer Punktquelleganze Zahl 1 … 1000
Messabstand der Pegel je Seite (untere Grenze DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 7.2.4; obere Grenze der Anwendung)0,25 … 50 m
Messabstand eines Bibliothekseintrags (L_p → L_W; untere Grenze wie oben, obere Grenze der Anwendung)0,25 … 20 m
Flächenmasse eines Schirms0 … 1 000 000 kg/m²
Emissionskontingent L_EK einer Teilfläche (DIN 45691:2006-12)−200 … 200 dB

Linien- und Flächenquellen tragen die Schallleistung des ganzen Objekts in ihren Oktavpegeln; L_W′ und L_W″ ergeben sich daraus in der Rechnung, es gilt also derselbe Bereich.

Die Bereiche sind Plausibilitätsgrenzen, weiter als die der Eingabefelder im Editor; sie halten Unsinn fern und beurteilen keinen Wert. −200 dB ist der Pegel eines Bandes, das nichts trägt (die übrigen Bänder eines Zustands nur mit L_WA, DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1).

  • Beim Speichern erscheint „Nicht gespeichert — ungültige Zahl: …“ mit dem Feld, seinem Wert und dem zulässigen Bereich, z. B. „Betriebsanteil (emission.operatingPoints[0].dutyCycle) = 5 liegt außerhalb des zulässigen Bereichs 0 … 1“. Ein Wert, den das Objekt schon vorher hatte, blockiert andere Änderungen nicht.
  • Beim Berechnen erscheint „Nicht berechnet — ungültige Zahlen in den Eingaben: …“ mit jedem betroffenen Objekt (Art und Name), Feld, Wert und Bereich. Es wird kein Lauf gespeichert. Korrigieren Sie die Werte und rechnen Sie erneut.
  • Schon vor dem Klick steht ein gespeicherter Wert außerhalb seines Bereichs als roter Punkt mit Schloss „n Objekte mit einem Wert außerhalb seines Bereichs“ in der To-do-Liste (Kapitel 4.6d), „Berechnen“ bleibt gesperrt; „Hinspringen“ wählt das Objekt und führt zum Feld. Der KI-Assistent nennt denselben Punkt (value_out_of_range) mit Objekt und Feld. Bewuchs- und Installationsflächen sperren nur, solange sie wirken: Bewuchs bei eingeschalteter Bewuchsdämpfung, Installationen bei eingeschaltetem und begründetem A_site (DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.1/A.2); Höhe 0 gilt bei ihnen als „keine Höhe“. Die Bereiche sind die der Felder, keine Normgrenzen: Die Höhe des Immissionsorts ist die Fenstermitte (TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a, die 0,5 m dort sind der Abstand vor dem Fenster) – unter 0,5 m liegt keine Fenstermitte.

Vor dem 20.10.2026 gespeicherte Objekte werden nicht verändert. Hat eines eine solche Zahl, lehnt die Rechnung es mit dieser Meldung ab, bis der Wert korrigiert ist. Vorher konnte eine ungültige Zahl einen falschen Pegel ergeben (eine Oktave „NaN“ zählte als still, ein Betriebsanteil 5 wie 1).

11.2 Berechnung starten

Klicken Sie auf „Berechnen“.

Ein Klick rechnet beide Zeiträume mit ihren Lärmkarten. Ein Ladefenster zeigt die Schritte mit Stoppuhr und Fortschrittsbalken:

  1. „Eingaben geprüft“ mit der Zahl der Quellen und Immissionsorte,
  2. „Beurteilungspegel Tag und Nacht“ – die Pegel an den Immissionsorten für beide Zeiträume gleichzeitig; das dauert Sekunden, bei großen Projekten Minuten. Solange sie laufen, steht dahinter der Fortschritt je Zeitraum, z. B. „Nacht 40 % · Tag 35 %“ (Kapitel 11.2a),
  3. „Lärmkarte Nacht“ und „Lärmkarte Tag“ – je eine Zeile mit eigener Prozentangabe. Die Karte des angezeigten Zeitraums rechnet zuerst, die andere direkt danach; der Fortschrittsbalken zählt beide.

Ist alles grün, schließt sich das Fenster von selbst, und die Karte zeigt die ganze Lärmkarte des angezeigten Zeitraums (sie reicht über den entferntesten Immissionsort hinaus, Kapitel 13.2). Ist sie schon ganz zu sehen, bleibt der Ausschnitt, wie er ist.

  • „Im Hintergrund weiterrechnen“ schließt das Fenster, während die Pegel oder eine Lärmkarte noch laufen. Die Rechnung geht weiter; sind die Pegel fertig, erscheinen sie im Editor. Den Fortschritt der Karte des angezeigten Zeitraums zeigt der Modus „Ergebnisse“, beide Karten rechnen weiter. Ein erneuter Klick auf „Berechnen“ öffnet das Fenster wieder, solange die Rechnung läuft.
  • Fehler stehen rot unter dem Schritt, der gescheitert ist; „Schließen“ beendet das Fenster.

Nach Abschluss zeigt die Kopfleiste „berechnet hh:mm“. Der Umschalter „Tag | Nacht“ (Modus „Ergebnisse“ oder Legende der Karte) zeigt die Pegel des anderen Zeitraums also sofort; seine Lärmkarte ist da, sobald ihre Zeile im Ladefenster grün ist.

Hinweis: Scheitert die Rechnung des anderen Zeitraums, bleiben die Ergebnisse des angezeigten erhalten; der Umschalter zeigt den anderen Zeitraum dann als nicht berechnet. Rechnen Sie in diesem Fall erneut.

11.2a Lange Rechnungen: Berechnungsauftrag auf dem Server

Die Pegel jedes Zeitraums rechnet der Server als Berechnungsauftrag im Hintergrund. Der Editor startet ihn und fragt etwa jede Sekunde nach dem Stand; es gibt keine Zeitgrenze. Das ist für große Projekte nötig: Mit Hunderten von Punktquellen (z. B. Container mit Schallaustritt „Je Seite“, fünf Quellen je Container), Gelände und vielen Gebäuden (amtliche Gebäude aus LoD2, Kapitel 7.5a) prüft die Rechnung für jeden Schallweg die Reflexionen an allen Gebäudewänden und die Abschirmung – das dauert Minuten (Projekt mit 504 Punktquellen, 9 Immissionsorten und einigen hundert Gebäuden: etwa 4 bis 8 Minuten je Zeitraum). Vorher brach die Anfrage nach einer Minute ab und das Fenster meldete „Berechnung fehlgeschlagen“, obwohl der Server weiterrechnete.

  • Fortschritt. Die Prozentangabe je Zeitraum folgt den Schritten des Auftrags: Eingaben lesen, die Schallwege Quelle–Immissionsort (der größte Teil), mit eingeschaltetem Vergleich nach ISO 9613-2:2024 (Kapitel 9.7) dieselben Wege noch einmal, die kurzzeitigen Geräuschspitzen nach TA Lärm Anhang A.2.3.5 (Kapitel 8.9), Speichern.
  • Gleiches Ergebnis. Der Auftrag rechnet genau die Rechnung, die vorher in der Anfrage lief, und speichert denselben Lauf (Eingabe-Fingerabdruck, Rechenkernversion); Bericht und Berichtspaket bleiben unverändert. Die Schallwege eines großen Projekts rechnen eigene Rechenprozesse, damit der Server währenddessen andere Anfragen bedienen kann – Wert für Wert dieselben Pegel.
  • Ein Auftrag je Projekt und Zeitraum. Läuft für den Zeitraum schon ein Auftrag (ein zweiter Klick, eine zweite Registerkarte, der Assistent), wird kein zweiter gestartet. Hat sich seitdem etwas geändert, das in die Rechnung eingeht (die Zeichnung oder Einstellungen des Projekts, z. B. Boden, Gelände, Begründungen), brechen Editor und Assistent den laufenden Auftrag ab und starten einen neuen für den aktuellen Stand. Ein abgebrochener Auftrag speichert nichts.
  • Abbrechen beim Speichern. Ein Abbruch, der kommt, während der Lauf schon gespeichert wird, kommt zu spät: Der Lauf wird gespeichert und der Auftrag endet als fertig.
  • Warteschlange. Der Server rechnet mit höchstens acht Rechenprozessen gleichzeitig (Einstellung BESS_PATH_WORKERS) – Berechnungen und Lärmkarten zusammen (Kapitel 13.3); jeder braucht einen Prozessorkern und für ein Projekt wie oben 1–2 GB Speicher. Ein großer Auftrag nimmt beim Start bis zu vier davon (Tag und Nacht eines Projekts rechnen so gleichzeitig mit je vier), soweit frei (Einstellung BESS_PATH_PROCESSES_PER_RUN), und teilt seine Quellen auf sie auf – Wert für Wert dieselben Pegel wie in einem Prozess (seit Rechenkern 0.1.24, #532). Ist kein Prozess frei, wartet der Auftrag und zeigt seinen Platz in der Warteschlange (Kapitel 11.2b).
  • Neustart des Servers. Ein Auftrag lebt im Serverprozess. Wird der Server währenddessen neu gestartet (z. B. bei einer Aktualisierung), meldet das Fenster „Diese Berechnung ist dem Server nicht (mehr) bekannt – vermutlich wurde er neu gestartet. Bitte erneut berechnen.“
  • Fehler. Lehnt die Rechnung die Eingaben ab (z. B. kein Immissionsort, ein Objekt außerhalb des Projektbereichs), steht derselbe Satz wie zuvor unter dem Schritt. Bricht sie aus einem anderen Grund ab, lautet die Meldung „Die Berechnung ist auf dem Server abgebrochen. Bitte erneut berechnen; bricht sie wieder ab, wenden Sie sich an den Betreiber der Anwendung (SONNWINN, Kontakt im Impressum) – die Ursache steht im Server-Protokoll.“ Ebenso bei Lärmkarte, Unsicherheitsprüfung und dem Laden des Geländemodells. Den technischen Fehlertext zeigt die Anwendung nicht (seit 20.10.2026); er steht mit Zeit (UTC) im Protokoll des Servers.

Hinweis: Keine Meldung der Anwendung zeigt einen rohen Fehlercode (etwa „job_not_found“) oder einen englischen Text des Servers: Für jeden bekannten Code steht ein Satz mit dem nächsten Schritt da, für alle anderen der Satz zur Art des Fehlers (Kapitel 4.7a).

Der KI-Assistent rechnet über denselben Auftrag.

11.2b Warteschlange und Abbrechen

Die Rechenprozesse des Servers (Kapitel 11.2a) teilen sich alle Nutzer – Berechnungen, Lärmkarten (Kapitel 13.3) und die Prüfung einer Karte (Kapitel 13.4). Sind sie belegt, wartet ein Auftrag in der Warteschlange (seit 23.10.2026, #581):

  • Reihum je Nutzer. Wird ein Prozess frei, kommt der Nutzer an die Reihe, der am längsten keinen bekommen hat; von seinen Aufträgen der älteste. Wer viele Lärmkarten oder Varianten auf einmal startet, bekommt so einen Platz nach dem anderen – die Aufträge der anderen Nutzer kommen dazwischen dran und warten nicht, bis alle seine fertig sind.
  • Höchstens zwei Aufträge je Nutzer zugleich (Einstellung BESS_JOBS_PER_USER, Voreinstellung 2: Tag und Nacht eines „Berechnen“). Weitere Aufträge desselben Nutzers warten, auch wenn Prozesse frei sind.
  • Platz in der Warteschlange. Solange ein Auftrag wartet, zeigt das Ladefenster in seiner Zeile „wartet · Platz 2 von 5“, der Abschnitt „Lärmkarte“ „Wartet auf freie Rechenprozesse · Platz 2 von 5“. Platz 1 ist der nächste. Der Platz folgt der Reihenfolge oben; startet ein anderer Nutzer, der länger nicht dran war, kann er vor einen rücken. Hat der Nutzer schon so viele Aufträge in Rechnung, wie er darf, steht statt des Platzes „wartet auf eigenen Auftrag“: Der Auftrag beginnt, sobald einer seiner laufenden fertig ist.
  • Abbrechen. „Abbrechen“ im Ladefenster bricht die Berechnung dieses Durchgangs ab – die Pegel beider Zeiträume und die Lärmkarten, wartend oder rechnend: Wartende verlassen die Warteschlange, rechnende beenden ihre Prozesse, gespeichert wird nichts, und das Fenster zeigt „Berechnung abgebrochen“ und bleibt offen; je Zeile steht, was abgebrochen ist. Die Kopfzeile meldet dann keinen Fehler; die Ergebnisse von vorher bleiben. Wird ein Ergebnis schon gespeichert, kommt der Abbruch zu spät (Kapitel 11.2a) und es gilt: War ein Zeitraum schon gespeichert, der andere nicht, steht „Tag abgebrochen“ (bzw. „Nacht abgebrochen“) in der Zeile und in der Kopfzeile statt „berechnet“. Eine Lärmkarte, die Sie im Abschnitt „Lärmkarte“ von Hand gestartet haben, bricht dieses „Abbrechen“ nicht ab; dafür gibt es „Abbrechen“ dort (Kapitel 13.3).
  • Gleiche Ergebnisse. Die Warteschlange bestimmt nur, wann ein Auftrag rechnet und mit wie vielen Prozessen; Pegel, Eingabe-Fingerabdruck und gespeicherter Lauf sind dieselben.
  • Assistent. Auch er sieht beim Warten seinen Platz in der Warteschlange und kann abbrechen.

Hinweis: Die Warteschlange lebt wie die Aufträge im Serverprozess. Nach einem Neustart des Servers sind wartende Aufträge weg wie laufende (Kapitel 11.2a) – bitte erneut berechnen.

11.3 Veraltete Ergebnisse

Jede Änderung an der Zeichnung nach der Rechnung, die in die Rechnung eingeht, markiert die Ergebnisse als „veraltet“: Die Kopfleiste zeigt „veraltet“, die Ergebnisse „Die Zeichnung wurde seit der Berechnung geändert — die Werte gehören zum vorherigen Stand.“ Auch Änderungen am Boden, am Projektwert G oder am aktiven Geländemodell (Kapitel 10.4) machen Ergebnisse veraltet. Rechnen Sie dann neu.

Ebenso zählen beim geladenen Boden (ALKIS, OpenStreetMap) die Begründung eines porösen Anteils – auch wenn der Wert G gleich bleibt – und das Prüfen mit „Als geprüft markieren“: Der Bericht druckt beides (Kapitel 9.1a, 9.2). Ein Lauf, der auf einem Geländemodell gerechnet wurde, ist veraltet, sobald das Projekt keines mehr hat.

Hinweis (18.10.2026): Seit Geländemodell, Begründungen der porösen Anteile und „geprüft am“ zum Eingabe-Fingerabdruck gehören, sind Läufe und Lärmkarten, die vor dieser Änderung gerechnet wurden, einmalig „veraltet“, wenn das Projekt ein aktives Geländemodell, einen porösen Anteil oder eine geprüfte Bodenschicht hat. Die Werte selbst ändern sich nicht; rechnen Sie neu, damit Lauf und Bericht sicher auf dem aktuellen Stand beruhen. Andere Projekte bleiben aktuell.

Ob ein Lauf oder eine Lärmkarte veraltet ist, entscheidet allein der Server nach dem Eingabe-Fingerabdruck (Glossar): Sobald eine Änderung gespeichert ist – etwa eine halbe Sekunde nach der Eingabe –, vergleicht er die gespeicherte Eingabe mit der des Laufs und der Lärmkarte. Der Editor zeigt genau dieses Urteil, dasselbe wie Bericht und KI-Assistent; eine eigene Regel hat er nicht. Nehmen Sie eine Änderung zurück (etwa eine Höhe von 4,0 auf 4,5 m und wieder auf 4,0 m), ist der Lauf wieder aktuell – auch wenn der Cursor noch im Feld steht. Eine Änderung, die nicht in die Rechnung eingeht (etwa ein neuer Name), macht nichts veraltet. Hält der Editor eine Änderung, die nicht gespeichert werden konnte (Kapitel 4.7a) oder im Konflikt steht (Kapitel 4.7), zeigt er „veraltet“: Das Urteil des Servers gilt dem gespeicherten Stand, nicht dem auf dem Bildschirm. Nur die halbe Sekunde bis zum automatischen Speichern bleibt die Anzeige unverändert. Änderungen aus einem anderen Fenster oder vom KI-Assistenten zählen ebenso (Kapitel 4.7b).

11.4 Was gerechnet wird

In Kürze, ohne Formeln (die Prüfung gegen die Normen steht auf der Seite „Qualitätssicherung“ der Hilfe):

  • Ausbreitung je Oktavband und je Schallweg nach DIN ISO 9613-2:1999-10: geometrische Ausbreitung, Luftabsorption, Bodendämpfung, Abschirmung, Richtwirkung, Mitwind (L_AT(DW)); auf Wunsch Bewuchs und Installationen (Anhang A, Kapitel 9.6 und 9.6a); davon abgezogen die meteorologische Korrektur C_met (Abschnitt 8, Kapitel 10a).
  • Abschirmung durch Container, Gebäude, Wände und Geländekuppen. Mehrere Hindernisse auf einem Weg werden gemeinsam als Mehrfachbeugung gerechnet. Wo der Schall um ein Hindernis herum gebeugt wird, zählen auch die seitlichen Wege.
    • *Innenhof.* Ein Weg in einen Innenhof oder aus ihm heraus wird über das Dach gebeugt: Eintritt an der Außenwand, Austritt an der Hofwand, also Doppelbeugung (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4). Einen seitlichen Weg gibt es dann nicht, auch um keinen anderen Körper: Das Gebäude umschließt den Punkt im Hof (Kapitel 7.5b; seit Rechenkern 0.1.38).
    • *Unregelmäßige Umrisse.* Einen Umriss, der sich selbst berührt, lehnt die Anwendung ab (Kapitel 7.5b). Der Schnitt eines L- oder U-förmigen Körpers, der in Stücke zerfällt, zählt beim seitlichen Weg mit seiner Fläche; der Weg führt um jedes Stück (seit Rechenkern 0.1.36).
    • *Körper auf Gelände über der Sichtlinie.* Läuft die Sichtlinie unter dem Fuß eines Körpers durch Gelände, das dort über ihr liegt, gibt es um diesen Körper keinen seitlichen Weg (ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitte 5.2 und 5.8: keine seitliche Beugung, wo erhöhter Boden den direkten Strahl abschirmt). Über die Oberkante wird wie sonst gerechnet; die übrigen Körper behalten ihre seitlichen Wege. Ein Sockel, ein Fundament oder ein gestapelter Container gilt nicht als Gelände (seit Rechenkern 0.1.36).
    • *Nicht bestimmbarer Weg.* Lässt sich ein Beugungsweg nicht aufspannen, halten Lauf oder Lärmkarte an und nennen die Stelle mit DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4; das Ergebnis bleibt offen.
  • Reflexionen an Immissionsorten bis zur zweiten Ordnung (Lärmkarte: erste Ordnung; Kapitel 11.4a) an den senkrechten Flächen von Containern, Gebäuden und Wänden, mit dem jeweiligen Reflexionsverlust. Tiefe Frequenzen reflektiert eine Fläche nur, wenn sie – von der Quelle aus gesehen – groß genug ist (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5); Länge und Höhe werden dabei getrennt geprüft. Nicht gezählt werden die Fläche, auf der eine Quelle sitzt, und die Fassade, vor der ein Immissionsort steht.
  • Beurteilungspegel je Immissionsort: energetische Summe der Teilpegel mit Betriebsanteil, dazu der größte K_T und K_I der laufenden Quellen (Auslegung der Anwendung: TA Lärm Anhang A.2.5.2 und A.2.5.3 vergeben den Zuschlag für die Teilzeiten, in denen im Geräusch am Immissionsort Töne hervortreten bzw. Impulse enthalten sind; Gleichung G2 in Anhang A.1.4 setzt ihn auf den Pegel der Anlage); am Tag mit Ruhezeitenzuschlag, wo er gilt. Die Ergebnisliste nennt den Zuschlag und die Quelle, von der er kommt.
  • Bewertung gegen den Richtwert aus der Gebietsart oder dem manuellen Richtwert, unter Berücksichtigung der Vorbelastung.

Jeder Rechenlauf wird unveränderlich gespeichert, mit Eingabe-Fingerabdruck, Version des Rechenkerns, Normausgabe, Eingaben, Einstellungen und den Ausbreitungstermen. Berichte entstehen nur aus gespeicherten Läufen.

11.4a Reflexionen

Die Ordnung einer Reflexion ist die Zahl der Flächen, an denen der Schall auf dem Weg zum Immissionsort zurückgeworfen wird: 0 der direkte Schall, 1 über eine Fläche, 2 über zwei Flächen nacheinander (etwa hin und her in einer Containergasse). Eine ausführlichere Einordnung steht im Leitfaden TA Lärm, Kapitel 5.1.

Reflexionen werden als Spiegelschallquellen gerechnet (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5): die Quelle an der Fläche gespiegelt, mit L_W minus Reflexionsverlust, und von dort wie jede Quelle ausgebreitet – mit Abschirmung durch die Körper vor der Fläche.

Gelände auf dem reflektierten Weg. Mit Geländemodell gilt für den reflektierten Weg das Geländeprofil seiner eigenen Teilwege: Quelle → Reflexionspunkt (bei zweiter Ordnung weiter zum zweiten Reflexionspunkt) → Immissionsort, aneinandergehängt zum abgewickelten Weg. Daraus folgen Bodendämpfung (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3) und Abschirmung durch das Gelände (Abschnitt 7.4) dieses Weges. Liegt ein Wall nur vor einer von zwei Flächen, dämpft er nur deren Reflexion. Seit Rechenkern 0.1.24 (#532); davor bekamen alle Reflexionen einer Quelle das Geländeprofil des ersten gelesenen Teilwegs dieser Quelle. Läufe mit Geländemodell und Reflexionen vor 0.1.24 sind deshalb neu zu rechnen; Läufe ohne Geländemodell oder ohne Reflexion und alle direkten Wege ändern sich nicht.

Ohne Geländeprofil kein Urteil. Hat ein Weg mit Geländemodell kein Geländeprofil – der direkte Weg oder ein Teilweg einer Reflexion, etwa weil ein Reflexionspunkt außerhalb des Geländemodells liegt –, rechnet die Anwendung ihn nicht still über einer Ebene z = 0: Die Höhen über Grund (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1) und die Geländeabschirmung (Abschnitt 7.4) wären angenommen. Der Immissionsort bleibt „offen“ mit dem Hinweis „Weg … ohne Geländeprofil“, die Rechnung nennt Quelle und Immissionsort; ein Rasterpunkt der Lärmkarte bekommt dort keinen Pegel. Abhilfe: das Geländemodell so laden, dass es die Wege abdeckt (Kapitel 10.2). Seit Rechenkern 0.1.26 (#548). Ohne Geländemodell bleibt die Ebene z = 0 der Boden (Kapitel 10.7).

Lücke der Geländeabdeckung. Hat der amtliche Dienst beim Laden des Geländemodells für eine Kachel des Bereichs keine Daten – in Österreich (BEV) und der Schweiz (swisstopo) jenseits der Landesgrenze, in Deutschland eine Kachel ohne Datenbestand –, speichert die Anwendung diese Kachel mit dem Modell als Lücke (die Meldung nach dem Laden nennt ihre Zahl). Ein Weg, der durch eine Lücke führt (direkt oder als Teilweg einer Reflexion), hat dort kein Geländeprofil: Der Immissionsort bleibt „offen“ mit demselben Hinweis „Weg … ohne Geländeprofil“ (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3.1 und 7.4); bis Rechenkern 0.1.27 wurde das Gelände beiderseits über die Lücke gezogen und nur gewarnt. Ein nicht erreichbarer Dienst ist keine Lücke: Das Laden bricht dann mit einer Meldung ab, statt fehlende Kacheln als „keine Daten“ zu speichern. Ein Rasterpunkt der Lärmkarte, dessen Weg durch eine Lücke führt, bekommt keinen Pegel. Für Projekte über eine Landesgrenze siehe Kapitel 10.2. Seit Rechenkern 0.1.28 (#554).

Lücken auf einem Weg. Auch innerhalb einer Kachel kann das Geländemodell Stellen ohne Höhe haben (Datenlücken, Rand des geladenen Bereichs). Fehlen entlang eines Weges Höhen, verbindet die Anwendung die Punkte beiderseits der Lücke nicht mehr: Der Weg ist nicht bestimmt (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3.1 und 7.4), der Immissionsort bleibt „offen“ mit dem Hinweis „Weg … ohne Geländeprofil“, ein Rasterpunkt der Lärmkarte bekommt keinen Pegel. Der KI-Assistent nennt es in offen als terrain_profile_missing. Entscheidung Mathias Röper, 20.10.2026; seit Rechenkern 0.1.32 (bis 0.1.31 wurde die Lücke überbrückt und nur gewarnt).

Innenhöfe. Die Wände eines Innenhofs reflektieren in den Hof, in erster und zweiter Ordnung, und ihr Körper schirmt den reflektierten Weg ab wie jeder andere (Kapitel 7.5b). Bis Rechenkern 0.1.37 war ein Innenhof voll, und seine Wände reflektierten nicht (#572).

Eigene Fassade. Nur die eigene Fassade eines Immissionsorts reflektiert für ihn nicht: Er liegt nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a 0,5 m vor ihrem geöffneten Fenster. Als eigene Fassade gilt die Grundrisskante, vor der der Immissionsort höchstens 0,6 m entfernt steht (das Lot vom Punkt trifft die Kante), und die Kanten desselben Körpers in derselben Ebene (ein Umriss, der die Wand in Stücke teilt, etwa aus LoD2). Jede andere Fläche reflektiert, auch wenn sie nahe liegt – die Garage des Nachbarn 1,5 m neben dem Fenster ebenso wie die eigene Hauswand gegenüber im Innenhof. DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 kennt keine Ausnahme; das Weglassen der eigenen Fassade ist die übliche Auslegung (Bericht, Anhang C). Rasterpunkte der Lärmkarte stehen vor keinem Fenster und haben keine eigene Fassade. Bis Rechenkern 0.1.25 fiel jede Fläche weg, deren Ebene weniger als 2 m vor dem Immissionsort lag, von jedem Körper und in beiden Ordnungen – bis etwa 3 dB zu leise (#546). Bei der zweiten Ordnung ist die eigene Fassade nie die letzte Fläche vor dem Immissionsort; als erste Fläche (Schall von der eigenen Wand zur Gegenreihe und zurück ans Fenster) reflektiert sie wie jede andere. Steht ein Immissionsort 0,6 bis 2 m vor einer Wand, ohne eigene Fassade, weist die Rechnung darauf hin: Ist das seine Fassade, gehört der Punkt 0,5 m vor das Fenster (Fang „Fassade“).

Wände konkaver Grundrisse. Welche Seite einer Wand außen liegt, folgt aus dem Umlaufsinn des Grundrisses. Bis Rechenkern 0.1.26 richtete die Anwendung die Wände nach dem Mittelpunkt der Ecken aus; an der Innenecke eines L-förmigen Gebäudes zeigten sie dadurch ins Gebäude und reflektierten zur falschen Seite (#569). Jetzt reflektiert ein L-Grundriss wie die zwei Rechtecke, aus denen er besteht.

Der reflektierende Körper schirmt mit. Für die Spiegelschallquelle gelten die Dämpfungsterme der Gleichung (4), auch A_bar, entlang des reflektierten Weges (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5, mit Abschnitt 7.4). Abgeschirmt wird dieser Weg durch alles, was vor der reflektierenden Fläche steht – auch durch andere Teile desselben Objekts. Nur die Fläche selbst und was hinter ihr liegt, fallen weg. Eine Wand, die als ein Linienzug gezeichnet ist (etwa an drei Seiten um die Anlage), rechnet jedes Segment als eigenen Körper: Der Schall, der an der Innenseite des Südsegments reflektiert wird und nach Nordosten läuft, wird vom Ost- oder Nordsegment abgeschirmt, genau wie bei drei einzeln gezeichneten Wänden. Ein konkaver Gebäudeumriss (L- oder U-förmig, etwa aus LoD2) wird an der Ebene der reflektierenden Wand geteilt; die Flügel vor dieser Wand schirmen den Weg ab, und Wände desselben Gebäudes, die sich über einen Innenhof gegenüberstehen, bilden Paare der zweiten Ordnung. Seit Rechenkern 0.1.31 (#580); bis 0.1.30 fiel bei Gebäuden der ganze reflektierende Körper weg – an konkaven Umrissen fehlte die Abschirmung durch die anderen Flügel, und die Hof-Reflexion zweiter Ordnung wurde nicht gerechnet. Fremde Körper über der Ebene. Reicht ein anderer Körper über die Ebene der reflektierenden Fläche hinaus (ein angebauter Nachbar, ein Gebäude neben einer Containerreihe, oft bei LoD2), zählt ebenso nur sein Teil vor der Ebene. Bis 0.1.30 entschied der Mittelpunkt seiner Ecken über den ganzen Körper: Lag er dahinter, fiel der Körper ganz weg, auch wenn sein vorderer Teil den Weg kreuzt (zu laut); lag er davor, wurde der ganze Körper mitgerechnet und gespiegelt, und das Spiegelbild seines hinteren Teils schirmte den Weg ab, den dieser Teil nie erreichen kann (zu leise). Das galt für alle Körper, auch für konvexe – Pegel ändern sich deshalb in beide Richtungen auch in Anlagen nur aus Rechteck-Gebäuden und Containern, überall dort, wo ein Körper die Ebene einer reflektierenden Fläche kreuzt. Liegt ein Körper ganz vor oder ganz hinter der Ebene, rechnet er wie bisher. Hinweis zum Lesen der CSV (Kapitel 16.1): Steht ein Schirm nahe am Reflexionspunkt oder nahe am Immissionsort, ist der Umweg z klein; über Boden ist A_bar dann D_z − A_gr (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Gl. 12) und kann in einzelnen Bändern unter 1 dB liegen, obwohl der Weg abgeschirmt ist.

Fuß der Wand. Mit Geländemodell reflektiert jede Wand bis zu ihrem Fuß: dem tiefsten Geländepunkt entlang ihrer Kante (Ecken und jeder Meter dazwischen). Am Hang reicht die Talseite eines Gebäudes tiefer als das Gelände am Mittelpunkt des Grundrisses; ein Reflexionspunkt dort zählt. Die Oberkante bleibt, wie sie ist (Gelände am Mittelpunkt plus Höhe). Die Abschirmung nimmt den Körper ebenso vom tiefsten Fuß bis zur Oberkante. Seit Rechenkern 0.1.26 (#547); davor stand jede Wand auf dem Gelände am Mittelpunkt. Der Weg seitlich um einen Körper bildet das Gelände nicht ab (ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitte 5.7 und 5.8); dort zählt der Körper über seinen ganzen Umriss ab seinem tiefsten Fuß – auch ein auf einem Fundament angehobener Container.

Erste Ordnung – an jeder senkrechten Fläche, die Quelle und Immissionsort zugewandt ist und groß genug ist (DIN ISO 9613-2:1999-10, Gl. 19). Wie „groß genug“ geprüft wird, hängt von der Rechenvorschrift ab (Kapitel 11.4b).

Zweite Ordnung (seit Rechenkern 0.1.30 mit beiden Rechenvorschriften; von 0.1.13 bis 0.1.29 nur mit „mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024“) – DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 bildet Reflexionen mit Spiegelquellen und begrenzt ihre Ordnung nicht. ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9 (Mehrfachreflexion) empfiehlt, die Wiederholung mit der Spiegelquelle der Spiegelquelle ausdrücklich einzubeziehen; die Empfehlung gehört zur Klasse A (vereinbarte Lösung für eine Frage, die ISO 9613-2 nicht regelt). ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3 verlangt höhere Ordnungen, wenn Quelle und Empfänger zwischen parallelen oder fast parallelen Flächen stehen oder von reflektierenden Flächen umgeben sind. Typisch bei BESS: die Gasse zwischen zwei Containerreihen, in der die Quelle steht; der Immissionsort liegt meist weit draußen. Die Anwendung rechnet die zweite Ordnung trotzdem, weil sie dort Pegel hinzufügt (sichere Seite).

Auswahl der Anwendung, keine Normvorgabe: Gerechnet wird nur die zweite Ordnung (keine dritte und höhere), und nur für Flächenpaare, die

  • einander zugewandt sind (Normalen höchstens 60° von entgegengesetzt),
  • beide höchstens 60 m von der Quelle oder beide höchstens 60 m vom Immissionsort entfernt sind.

Die Spiegelquelle 2. Ordnung ist das Spiegelbild der Spiegelquelle 1. Ordnung (ISO 9613-2:2024, Bild 14). Beide Reflexionspunkte müssen auf ihrer Fläche liegen; jede Fläche muss die Größenbedingung für sich erfüllen (ISO 9613-2:2024, Gl. 26 und 27, mit den Weglängen entlang des geknickten Strahls); die Spiegelquelle trägt den Reflexionsverlust beider Flächen (ISO 9613-2:2024, Gl. 29). Abgeschirmt wird wie bei der ersten Ordnung durch die Körper vor der zweiten Fläche; den Teilweg zwischen den beiden Flächen schirmen nur Körper ab, die vor beiden Flächen stehen (seit Rechenkern 0.1.31). Läuft der erste Teilweg Quelle → erste Fläche durch einen anderen Körper, zählt der Weg nicht.

Wirkung: In einer Containeranlage steigen die Pegel an den Immissionsorten meist um einige Zehntel dB, in Richtung der Gassen bis etwa 2 dB. Das Ergebnis liegt damit näher an der Wirklichkeit und auf der sicheren Seite. Die Rechnung dauert länger, auf einer großen Anlage etwa das Zwei- bis Dreieinhalbfache. Mit dem Versionswechsel gelten alle Läufe vor Rechenkern 0.1.30 als veraltet (die Rechenkern-Version geht in den Fingerabdruck der Eingaben ein); andere Pegel haben nur Läufe mit „DIN ISO 9613-2:1999-10“ und Reflexionen – sie hatten keine zweite Ordnung.

Die Lärmkarte rechnet immer nur die erste Ordnung – die zweite würde jeden Rasterpunkt deutlich verlangsamen. Wie viel die Karte dadurch (und durch Raster und Interpolation) von den exakten Punkten abweicht, zeigt die Prüfung „Unsicherheit der Karte“ (Kapitel 13.4): Sie rechnet ihre Vergleichspunkte wie Immissionsorte, also mit zweiter Ordnung. Für die Bewertung maßgeblich sind die Immissionsorte.

11.4b Rechenvorschrift

Im Modus „Rechenverfahren“ (Kapitel 11.4c) wählen Sie unter „Rechenvorschrift“, nach welcher Fassung gerechnet wird. Die Wahl gilt für das Projekt; ändern Sie sie, sind Ergebnis und Lärmkarte veraltet. Die Schaltfläche der Voreinstellung nennt nur die Fassung, „DIN ISO 9613-2:1999-10“; das (i) erklärt die Auslegung. Bis Rechenkern 0.1.19 hieß sie „DIN ISO 9613-2:1999-10 (Wortlaut)“ (gespeicherter Wert unverändert „1999“).

WahlWas giltWann
„DIN ISO 9613-2:1999-10“ – Voreinstellung; ausführlich „DIN ISO 9613-2:1999-10 (Größenbedingung der Reflexion auf der sicheren Seite)“Gl. 19 mit der kleinsten Abmessung der Fläche (Länge oder Höhe) und dem Einfallswinkel β, ausgelegt auf der sicheren Seite: Ein Band reflektiert auch, wenn die Prüfung je Abmessung (ISO 9613-2:2024, Gl. 26/27) es ergibt (seit Rechenkern 0.1.20); Reflexionen bis zur zweiten Ordnung (ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9; seit Rechenkern 0.1.30, vorher erste Ordnung)Gutachten nach TA Lärm – TA Lärm Anhang A.2.3.4 verweist auf den Entwurf DIN ISO 9613-2, Ausgabe September 1997, den die Ausgabe 1999-10 laut ihrem Nationalen Vorwort unverändert übernimmt
„Mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024“Gl. 19 je Abmessung mit dem Winkel in ihrer Ebene (ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.2, Gl. 26/27); zweite Ordnung (7.5.3)wenn Sie die neuere, genauere Fassung als sichere Seite wollen und das im Gutachten begründen

Der Unterschied: Wird eine Wand sehr schräg getroffen, zählt nach dem Wortlaut von 1999 ihre kleinste Abmessung nur mit dem Kosinus des Einfallswinkels – eine 15 m hohe Wand unter 78° wirkt wie etwa 3 m und reflektiert nur noch hohe Töne. Die Fassung 2024 prüft Länge und Höhe getrennt; dann reflektiert sie meist auch tiefe Töne. Damit niedrige Flächen wie Container keine Reflexionen verlieren, die andere Programme rechnen, nimmt die Anwendung seit Rechenkern 0.1.20 auch in der Voreinstellung je Band die Lesart, nach der die Fläche reflektiert (Auslegung auf der sicheren Seite, Entscheidung 12.10.2026; Erklärung mit Zahlen an ISO/TR 17534-3, T19 auf der Seite „Qualitätssicherung und Konformität“, Abschnitt 5). Bei Reflexionen erster Ordnung rechnen beide Wahlen daher gleich. Seit Rechenkern 0.1.30 rechnen beide auch die zweite Ordnung in Containergassen (Kapitel 11.4a); bis 0.1.29 war das der Unterschied. Die Pegel beider Wahlen sind damit gleich; die Wahl bestimmt, wie der Bericht die Größenbedingung begründet. Die Wahl bleibt, bis eine verbindliche Ausgabe der ISO 9613-2 vorliegt (Entscheidung 20.10.2026).

Alles andere rechnet in beiden Einstellungen gleich nach DIN ISO 9613-2:1999-10. Der vollständige Abschirmvergleich nach ISO 9613-2:2024 (Kapitel 9.7) bleibt davon unabhängig ein Vergleich, nie das Ergebnis. Der Bericht nennt die Rechenvorschrift in Anhang C.

11.4c Modus „Rechenverfahren“

Der erste Modus der Leiste (Symbol Schieberegler) bündelt, wie gerechnet wird – alles, was nicht zur Zeichnung gehört:

BereichInhalt
„Rechenvorschrift“DIN ISO 9613-2:1999-10 (Größenbedingung der Reflexion auf der sicheren Seite) oder mit Präzisierungen nach ISO 9613-2:2024 (Kapitel 11.4b)
„Bodendämpfung“allgemeines Verfahren (Voreinstellung) oder alternatives Verfahren mit Begründung (Kapitel 9.8)
„Vergleich mit ISO 9613-2:2024“zweite Rechnung der Abschirmung nach der Neufassung, nur als Vergleich (Kapitel 9.7)
„Immer so gerechnet“was in jedem Projekt gleich ist: Oktavbänder 63 Hz bis 8 kHz (ohne Oktavwerte bei 500 Hz), Mitwind (die für die Schallausbreitung günstige Wetterlage, für die Nachbarn die ungünstigste; DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 1 und 5), Luftabsorption aus den örtlichen Mitteln (DWD-Station oder Unterlage) oder bei 10 °C / 70 % nach Tabelle 2 – dann offen, Abschirmung nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, mit den Empfehlungen der ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitte 5.2 bis 5.8 – und ob die meteorologische Korrektur aus einer Windstatistik kommt; „Zur Meteorologie“ führt in den Modus, in dem sie gesetzt wird (Kapitel 10a)

Jede Änderung hier macht Ergebnis und Lärmkarte veraltet. Der Bericht nennt die Einstellungen in Anhang C.


12 Ergebnisse lesen

Die Ergebnisse stehen im Modus „Ergebnisse“ in der Seitenleiste, unter dem Abschnitt zur Lärmkarte. Dieses Kapitel erklärt, was dort steht.

[Abbildung: Modus „Ergebnisse“ mit Ergebnisliste und Teilpegeln]

Vor der ersten Rechnung steht dort: „Noch keine Berechnung. Mit „Berechnen“ entstehen hier die Ergebnisse je Immissionsort.“

Nach dem Rechnen steht der Pegel auch auf der Karte am Immissionsort („Pegel / Richtwert“, rot bei Überschreitung, blass, wenn die Zeichnung seit dem Lauf geändert wurde) – in jedem Modus, nicht nur in „Ergebnisse“.

12.1 Aufbau der Ergebnisliste

Von oben nach unten:

  1. „Beurteilungszeitraum“ – Umschalter „Tag | Nacht“,
  2. ggf. der Hinweis auf veraltete Ergebnisse,
  3. ggf. „Offen an allen Immissionsorten (n Gründe)“ bzw. „Gilt an allen Immissionsorten (n Hinweise)“, eingeklappt – die Gründe, die an jedem Immissionsort gleich gelten (Kapitel 12.2a),
  4. „Prüfhinweise (n)“ (Kapitel 12.6),
  5. je Immissionsort ein Block, ungünstigster zuerst (größte Überschreitung oben; Kapitel 12.2); am Tag steht der Ruhezeitenzuschlag direkt unter der Kopfzeile (Kapitel 12.4),
  6. „Hinweise aus der Berechnung (n)“ (Kapitel 12.7), aufklappbar,
  7. „Rechengrundlagen“, aufklappbar (Kapitel 12.10),
  8. „Lärmkarte“ (Kapitel 13),
  9. „Varianten“ (Kapitel 12.8).

12.2 Ergebnis je Immissionsort

Die Kopfzeile jedes Blocks zeigt:

  • den Namen des Immissionsorts (ein Klick zeigt ihn auf der Karte),
  • ggf. die Marken „seitlich“ und „Gelände“,
  • den Beurteilungspegel der Anlage mit zwei Nachkommastellen, z. B. „38,47 dB(A)“,
  • darunter „Richtwert (Differenz)“, z. B. „Richtwert 40 (−1,53)“ – die Differenz des Pegels der Anlage zum Richtwert. Den Richtwert zeigt die Liste wie der Bericht in ganzen dB; ein von Hand gesetzter Richtwert mit Nachkommastellen behält zwei.
  • Ist eine Vorbelastung gemessen oder berechnet (Kapitel 12.3), entscheidet die Gesamtbelastung. Die Zeile nennt dann beide Differenzen, z. B. „Richtwert 45 · Anlage −3,87 · Gesamtbelastung 45,81 (+0,81)“: die der Anlage in eigener Farbe (rot nur, wenn die Anlage allein darüber liegt), die der Gesamtbelastung in der Farbe des Urteils.

Differenzen tragen ihr Vorzeichen mit typografischem Minus („−“).

Farben (Pegel der Kopfzeile und Differenz, die das Urteil trägt):

FarbeBedeutung
Grüneingehalten
Gelboffen (Kapitel 12.3)
Rotüberschritten

Pegel und Differenzen werden mit zwei Nachkommastellen angegeben. Die Bewertung beruht auf den ungerundeten Werten.

Unter der Kopfzeile steht bei einem offenen Urteil der Chip „offen – n Gründe“ (Kapitel 12.2a).

Marken

  • „seitlich“ – Schall erreicht diesen Punkt auch um die Abschirmung herum. Die Abschirmung in die Breite zu ziehen, dämpft diesen Beitrag.
  • „Gelände“ – Ein Geländerücken zwischen Quelle und Punkt schirmt ab (aus dem gewählten Geländemodell).

Ist der Vergleich mit ISO 9613-2:2024 eingeschaltet (Kapitel 9.7), steht unter dem Block „Nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.4: +0,42 dB → 38,89 dB(A) – Vergleich, kein Ergebnis nach TA Lärm“. Die Bewertung ändert das nicht.

12.2a Gründe für ein offenes Urteil

Fehlt eine Angabe, die für die Beurteilung nötig ist, bleibt das Urteil „offen“: Der Pegel steht, „eingehalten“ oder „überschritten“ folgt erst mit der Angabe. Jeder Grund nennt, was fehlt, wo es nachzutragen ist und die Fundstelle in der Norm, z. B. „Offen: Luftabsorption ohne örtliche Werte … (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2, Anmerkung 9)“.

Manche Angaben verhindern nur ein „eingehalten“ (etwa Fahrverkehr nicht angegeben, Temperaturstufe, fehlende Schalldaten, Angaben fürs Gutachten): Ein Immissionsort über dem Richtwert bleibt „überschritten“, der Hinweis steht trotzdem bei ihm.

  • Block oben – einmal, was an jedem Immissionsort mit demselben Wortlaut gilt: etwa Luftabsorption ohne örtliche Werte, fehlende Angaben fürs Gutachten, Geräuschspitzen oder Fahrverkehr nicht angegeben, Quellen der Anlage ohne Dokument und Seite. Er heißt „Offen an allen Immissionsorten (n Gründe)“, wenn kein Immissionsort ein Urteil hat, sonst „Gilt an allen Immissionsorten (n Hinweise)“ – dann ist mindestens ein Immissionsort überschritten oder eingehalten, und „offen“ wäre falsch. Der Block ist eingeklappt; ein Klick auf die Überschrift klappt die Gründe auf.
  • Chip „offen – n Gründe“ – an jedem Immissionsort unter der Kopfzeile. n zählt alle Gründe dieses Immissionsorts, auch die oben genannten. Ein Klick klappt die eigenen auf (z. B. seine Lage, Höhe oder Gebietseinstufung ohne Beleg, eine Quelle im Nahfeld) und darunter „Dazu n Gründe, die an allen Immissionsorten gelten – oben unter …“ mit der Überschrift des Blocks. Hat der Immissionsort ein Urteil, aber trotzdem Hinweise, heißen Chip und Zeile „n Hinweise“ bzw. „Dazu n Hinweise …“.

Bei den Angaben ohne Beleg steht für einen Immissionsort „Lage“ statt „Lage und Ausrichtung“ – ein Immissionsort ist ein Punkt ohne Ausrichtung. Welche Einträge der Anlage gehören und welcher dem Immissionsort selbst, entscheidet die Objektart, die der Lauf je Eintrag mitliefert (Läufe vor dem 20.10.2026: der Name). Mit nur einem Immissionsort gibt es den oberen Block nicht; alle Gründe stehen im Chip.

12.3 Vorbelastung, Irrelevanz und „offen“

Unter der Kopfzeile steht eine Zeile zur Vorbelastung. Sie folgt TA Lärm Nr. 3.2.1:

LageZeile in der AnwendungBewertung
Anlage allein über dem Richtwertkeine Zeileüberschritten
Anlage mindestens 6 dB unter dem Richtwert„… dB unter dem Richtwert: nicht relevant (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2) — die Vorbelastung muss nicht ermittelt werden (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 6)“; ab 10 dB „außerhalb des Einwirkungsbereichs (TA Lärm Nr. 2.2 a)“eingehalten
Vorbelastung „Keine“ (keine anderen Anlagengeräusche im Einwirkungsbereich, TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 6)„Keine Vorbelastung durch andere Anlagen“Pegel der Anlage entscheidet
Vorbelastung „Nicht erforderlich“ (Anlage nicht genehmigungsbedürftig, keine konkreten Anhaltspunkte, TA Lärm Nr. 4.2 c), Prüfregime „Nicht genehmigungsbedürftig“ mit Begründung„Vorbelastung nicht berücksichtigt: … (TA Lärm Nr. 4.2 c)“Pegel der Anlage entscheidet
weniger als 6 dB unter dem Richtwert, Vorbelastung „Nicht erforderlich“, Prüfregime „Genehmigungsbedürftig“ oder nicht (mit Begründung) angegeben„Vorbelastung „nicht erforderlich“ zählt nicht: Prüfregime Nr. 4 nicht angegeben …“ und der Grund „Offen: Vorbelastung „nicht erforderlich“ gilt nur für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (TA Lärm Nr. 4.2 Buchstabe c, Nr. 4) …“. Die To-do-Liste nennt den Punkt ebenfalls (Kapitel 4.6). Seit dem 27.10.2026 (Rechenkern 0.1.41); Läufe von vorher bleiben, wie sie gerechnet sind.offen
Vorbelastung gemessen oder berechnet„Gesamtbelastung … dB (Vorbelastung … dB)“Gesamtbelastung entscheidet
Überschreitung um höchstens 1 dB nur durch die Vorbelastungzusätzlich: „Über dem Richtwert nur durch die Vorbelastung, um höchstens 1 dB — nach TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 3 soll die Genehmigung nicht versagt werden, wenn das dauerhaft sichergestellt ist“gekennzeichnet, nicht als eingehalten
weniger als 6 dB unter dem Richtwert, Vorbelastung „Nicht ermittelt“„Offen: weniger als 6 dB unter dem Richtwert, also nicht irrelevant (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2), und die Vorbelastung ist nicht angegeben (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 6; nicht genehmigungsbedürftige Anlage: Nr. 4.2 Buchst. c). Im Immissionsort unter „Vorbelastung“ angeben.“ Die To-do-Liste nennt den Punkt ebenfalls (Kapitel 4.6).offen

Außerdem bleibt ein Immissionsort ohne Urteil („offen“), solange eine Eingabe fehlt, die die Norm verlangt. Der Pegel wird trotzdem gerechnet und angezeigt; die Ergebnisliste nennt den Grund:

GrundZeile in der AnwendungGrundlage
Eine Quelle fällt aus der Rechnung (kein Betriebszustand im Zeitraum, keine Emission, keine Geometrie, außerhalb des Geländemodells)„Offen: … fehlen in der Rechnung …“TA Lärm Anhang A.2.2 (alle Schallquellen der Anlage)
K_T/K_I bei einer Quelle nicht festgelegt„Offen: K_T und K_I sind bei … nicht festgelegt …“TA Lärm Anhang A.2.5.2, A.2.5.3
Von Hand eingegebener Betriebszustand ohne Dokument oder Seite/Tabelle„Offen: Bei … fehlt für einen von Hand eingegebenen Betriebszustand das Dokument …“Eingaben nur aus den Projektunterlagen; TA Lärm Anhang A.2.3.2 (Kapitel 8.3a)
Angaben eines Objekts ohne Beleg (Dokument und Seite je Gruppe): bei einer Schallquelle, einem Gebäude oder einer Wand an allen Immissionsorten, bei einem Immissionsort an diesem„Offen: Angaben ohne Beleg – C 1 (Lage und Ausrichtung); IO 1 (Höhe) …“Eingaben nur aus den Projektunterlagen; TA Lärm Anhang A.2.6 (Kapitel 4.8)
Kurzzeitige Geräuschspitzen weder angegeben noch begründet ausgeschlossen„Offen: kurzzeitige Geräuschspitzen nicht angegeben …“TA Lärm Nr. 6.1 Satz 2, Anhang A.2.2 Abs. 2 und A.2.3.5 (Kapitel 8.9)
Schallschutzwand ohne Angabe „≥ 10 kg/m², geschlossen“ mit Produkt oder Bauart„Offen: Bei … ist nicht angegeben, dass die Wand mindestens 10 kg/m² hat …“DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4 (Kapitel 7.6)
Kein Geländemodell und ebenes Gelände nicht bestätigt„Offen: kein Geländemodell, ebenes Gelände nicht bestätigt …“TA Lärm Anhang A.2.3.2; DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 (Kapitel 10.7)
Gerechnet mit einer Temperaturstufe unter dem DWD-Höchstwert des Zeitraums, obwohl der Messbericht eine deckende Stufe hat, und keine begründete Entscheidung„Offen: gerechnet mit einer Temperaturstufe unter dem DWD-Höchstwert …“TA Lärm Anhang A.1.2 a): Betriebsart mit den höchsten Beurteilungspegeln (Kapitel 10a.6)
Messbericht einer Quelle ohne Temperaturstufe, die den DWD-Höchstwert des Zeitraums erreicht, und keine begründete Entscheidung„Offen: Für … hat der Messbericht keine Temperaturstufe …“Festlegung der Anwendung (Kapitel 10a.6): die Emission muss für die heißesten gemessenen Stunden (Tag und Nacht nach TA Lärm Nr. 6.4) belegt sein
Alternatives Bodenverfahren, aber eine laufende Quelle mit Tonzuschlag K_T„Offen: alternatives Bodenverfahren, aber eine Quelle mit Tonzuschlag K_T …“DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2 – nur, wenn der Schall kein reiner Ton ist (Kapitel 9.8)
Luftabsorption ohne örtliche Mittel (weder DWD noch Unterlage)„Offen: Luftabsorption ohne örtliche Werte, gerechnet mit 10 °C / 70 % …“DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2, Tabelle 2, Anmerkung 9 (Kapitel 10a.8)
Eine als Punkt gerechnete Quelle näher als das Doppelte ihrer größten Abmessung – nur an diesem Immissionsort„Offen: … als Punkt gerechnet und näher als das Doppelte der größten Abmessung …“DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4 (Kapitel 18.17)
Mit Geländemodell ein Weg (direkt oder Teilweg einer Reflexion) ohne Geländeprofil, etwa außerhalb des Geländemodells – nur an diesem Immissionsort (seit Rechenkern 0.1.26)„Offen: Weg von … hierher … ohne Geländeprofil …“DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3.1 und 7.4 (Kapitel 11.4a)
Betriebszustand mit angenommener Spektralform (ältere Daten)„Offen: … mit angenommener Spektralform …“DIN ISO 9613-2:1999-10, Gleichung 5; Abschnitt 1, Anmerkung 1
Betriebsanteile über der Zeit, für die sie stehen (Nacht über 100 %, Tag über 16 h)„Offen: Bei … ergeben die Betriebsanteile mehr als die Zeit …“TA Lärm Anhang A.2.5.1, Gleichung G5; Nr. 6.4
Immissionsort ohne Lage nach TA Lärm Anhang A.1.3 – nur dort„Offen: Lage nach TA Lärm Anhang A.1.3 nicht angegeben …“TA Lärm Anhang A.1.3 (Kapitel 7.7)
Punkt des Immissionsorts innerhalb eines Gebäudeumrisses – nur dort; kein „eingehalten“, kein „irrelevant“, ein Überschreiten bleibt eines (seit Rechenkern 0.1.21)„Offen: Punkt liegt in Gebäude … – kein Immissionsort nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a …“TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a (Kapitel 7.7b)
Angaben fürs Gutachten unvollständig (Auftraggeber, Antragsteller, Prüfregime, Betriebsablauf, seltene Ereignisse) – kein „eingehalten“, ein Überschreiten bleibt„Kein „eingehalten“: Angaben fürs Gutachten unvollständig …“TA Lärm Anhang A.2.6 (Kapitel 16.6)
Begründung gegen K_T/K_I von früher, für alle Quellen zugleich – nur ein Überschreiten bleibt offen„Begründung gegen K_T/K_I von früher …“TA Lärm Anhang A.2.5.2, A.2.5.3 (Kapitel 7.7a)

Seit 11.10.2026 gehören auch diese Angaben zu den Quellen am Objekt (Kapitel 4.8): L_WA,max einer Quelle mit Spitzen, die Unterlage der Gebietseinstufung, die Unterlage einer gemessenen oder berechneten Vorbelastung sowie Lage und G einer Bodenzone mit G > 0 und Lage und Höhe von Bewuchs- und Installationsflächen bei eingeschalteter Dämpfung. Fehlt sie, meldet die Zeile „Angaben ohne Beleg“ die Gruppe. Neben den Gruppen des Inspektors nennt sie „Schallleistung“ (Unterlage der Betriebszustände), „Pegel je Seite“ (Unterlage der Pegel, aus denen die Anteile der Austritte stammen, Kapitel 8.6a) und „Beleg der fehlenden Schalldaten“ (Kapitel 8.2a; dieser nimmt nur ein „eingehalten“, ein Überschreiten bleibt eines).

Hinweis: Das Irrelevanzkriterium senkt den Richtwert nicht um 6 dB. Es besagt nur, dass der Beitrag der Anlage nicht relevant ist und die Vorbelastung nicht ermittelt werden muss.

Mehrere Anlagen am selben Netzknoten. Die Irrelevanz gilt je Anlage (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2 und 6). Stehen mehrere Speicher am selben Umspannwerk, kann jeder für sich 6 dB unter dem Richtwert liegen und die Summe trotzdem darüber: zwei Anlagen mit je 38 dB(A) ergeben 41 dB(A). Ob das zählt, entscheidet die Behörde in einer Sonderfallprüfung nach Nr. 3.2.2 oder die Gemeinde in der Abwägung zum Bebauungsplan. Wollen Sie die Summe zeigen, tragen Sie die Prognose der Nachbaranlage als berechnete Vorbelastung mit der Grundlage „Prognose eines Dritten“ ein. Nach dem Regelfall ist das keine Pflicht.

Die Pegel in der Kopfzeile, in der Objektliste und in der Lärmkarte bleiben der Pegel der Anlage allein; die Gesamtbelastung steht in ihrer eigenen Zeile und mit ihrer Differenz zum Richtwert in der Kopfzeile (Kapitel 12.2).

Um einen offenen Immissionsort zu klären, wählen Sie ihn (Modus „Immissionsorte“) und geben unter „Vorbelastung“ „Keine — …“ oder „Nicht erforderlich — …“ mit Begründung oder einen gemessenen bzw. berechneten Wert an. Danach neu rechnen. Unter der Auswahl steht nach einer Rechnung, wie weit der Immissionsort im angezeigten Zeitraum unter dem Richtwert liegt und was die TA Lärm dann verlangt, mit dem Verweis auf den Leitfaden TA Lärm (Hilfe, Reiter „Leitfaden TA Lärm“).

Hinweis: Batteriespeicher sind in der Regel nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig. Dann gilt die vereinfachte Regelfallprüfung nach TA Lärm Nr. 4.2: Die Vorbelastung zählt nach TA Lärm Nr. 4.2 Buchst. c nur, wenn beides zutrifft: Konkrete Anhaltspunkte lassen absehen, dass die Anlage relevant im Sinne von Nr. 3.2.1 Abs. 2 zu einer Überschreitung beiträgt, und Abhilfemaßnahmen nach Nr. 5 bei den anderen Anlagen kommen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen offensichtlich nicht in Betracht. Stimmen Sie die Wahl mit der Behörde ab.

Die Anwendung lässt „Nicht erforderlich“ nur gelten, wenn im Modus „Angaben“ das Prüfregime „Nicht genehmigungsbedürftig“ (TA Lärm Nr. 4) mit Begründung angegeben ist. Für eine genehmigungsbedürftige Anlage (TA Lärm Nr. 3) ist die Vorbelastung nach TA Lärm Nr. 3.2.1 zu bestimmen, wenn die Anlage nicht irrelevant ist; ohne angegebenes Prüfregime ist nicht bestimmt, welcher Weg gilt. In beiden Fällen bleibt die Bewertung dort „offen“. Ein Immissionsort mindestens 6 dB unter dem Richtwert (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2) und eine Überschreitung durch die Anlage allein sind davon nicht berührt.

12.3a Überschreitung mit den eingegebenen Werten

Bleibt ein Immissionsort „offen“, weil eine Eingabe fehlt oder keinen Beleg hat (Tabelle in Kapitel 12.3), kann der Pegel der Anlage trotzdem schon über dem Richtwert liegen. Dann steht direkt unter der Kopfzeile, rot:

„Mit den eingegebenen Werten über dem Richtwert (+5,43 dB) – Urteil offen, bis die Punkte darunter geklärt sind.“

  • Was es heißt: Schon der Beurteilungspegel der Anlage allein liegt mit den Werten, die jetzt im Projekt stehen, über dem Immissionsrichtwert. Nach TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 1 ist der Schutz sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung den Immissionsrichtwert nicht überschreitet – vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5. Für eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage verlangt TA Lärm Nr. 4.2 Buchst. a ohnehin, dass schon ihre eigenen Geräusche die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 nicht überschreiten. Die Gesamtbelastung ist mindestens so hoch wie der Pegel der Anlage allein, liegt hier also auch darüber. Die Absätze 2 bis 4 betreffen eine Überschreitung durch die Vorbelastung und helfen hier nicht. Vorbehalten bleiben Abs. 5 (ständig vorherrschende Fremdgeräusche) und die ergänzende Prüfung im Sonderfall nach TA Lärm Nr. 3.2.2. Verglichen werden die ungerundeten Werte, wie beim Urteil.
  • Was es nicht ist: ein Urteil. Fehlt eine Eingabe oder ihre Quelle, können die Werte noch anders ausfallen (TA Lärm Anhang A.2.2, alle Schallquellen der Anlage; Anhang A.2.6, Angaben zur Qualität der Prognose). Der Immissionsort bleibt „offen“, die Kopfzeile gelb, und der Bericht druckt kein „überschritten“.
  • Was zu tun ist: die Punkte darunter klären (Quelle nennen, Eingabe ergänzen), dann neu rechnen. Bleibt der Pegel darüber, steht danach „überschritten“.

Keine rote Zeile steht, wo der Pegel selbst nicht aus den eingegebenen Werten folgt oder offen ist, ob der Richtwert der TA Lärm überhaupt gilt. Dann nennt der eigene gelbe Hinweis darunter den Grund:

  • eine Quelle ist als Punkt näher als ihre doppelte größte Abmessung gerechnet (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4),
  • die Luftabsorption ist ohne örtliche Werte mit 10 °C / 70 % gerechnet (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2),
  • ein Spektrum ist aus L_WA mit einer angenommenen Form verteilt,
  • eine Begründung gegen K_T/K_I von früher gilt für alle Quellen zugleich und ist nicht angewendet (TA Lärm Anhang A.2.5.2, A.2.5.3),
  • der Standort liegt grenznah und die Geltung der TA Lärm ist nicht belegt,
  • der Punkt ist ein Immissionsort nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe c oder ein Ersatzpunkt (TA Lärm Anhang A.3.4.2) – dort gibt es kein Urteil –, er hat keinen Ort nach TA Lärm Anhang A.1.3, oder er liegt in einem Gebäude.

Die Projektliste zeigt diese Fälle als „In Bearbeitung“.

Wo eine offene Angabe den Pegel nur erhöhen kann (etwa fehlende Schalldaten einer Quelle oder unvollständige Angaben fürs Gutachten), bleibt ein Überschreiten ohnehin ein Urteil „überschritten“ (Kapitel 12.3). Die Projektliste zeigt den Fall als „Überschreitung (vorläufig)“ (Kapitel 3.1).

12.4 Ruhezeitenzuschlag (Tag)

Am Tag gilt in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungs- und Kurgebieten sowie bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten (TA Lärm Nr. 6.1 Buchst. e–g) der Ruhezeitenzuschlag von 6 dB für die Ruhezeiten (Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit, TA Lärm Nr. 6.5). Der Wortlaut von TA Lärm Nr. 6.5 verweist seit der Einfügung der urbanen Gebiete (2017) noch auf „Buchstaben d bis f“; nach dem Schreiben des BMUB vom 07.07.2017 an die Länder sind beim Vollzug die Buchstaben e bis g gemeint. Maßgeblich ist der Sonn- und Feiertag mit 7 Ruhestunden; der Werktag mit 3 Ruhestunden wird zum Vergleich gezeigt.

Die Zeile steht direkt unter der Kopfzeile des Immissionsorts, weil sie den Pegel dort erklärt, und lautet z. B. „inkl. Ruhezeitenzuschlag +3,6 dB (Sonn-/Feiertag, maßgeblich) · Beurteilungspegel werktags … dB“. Die zweite Zahl ist der Beurteilungspegel an Werktagen, kein weiterer Zuschlag.

Für eine Quelle, die den ganzen Tag gleichmäßig läuft, ergibt der Zuschlag +3,63 dB (Sonntag) bzw. +1,93 dB (Werktag) auf den Tagesmittelwert. Läuft eine Quelle nur 2 h, erhält sie die vollen +6 dB: Die Anwendung legt die Laufzeit eines Tageszustands unter 100 % zuerst in die Ruhezeiten (Auslegung der Anwendung, die sichere Seite; Kapitel 8.4). Ob von dem Zuschlag wegen besonderer örtlicher Verhältnisse abgesehen werden kann (TA Lärm Nr. 6.5 Satz 3), entscheidet die Behörde; die Anwendung setzt ihn immer an (Auslegung der Anwendung).

12.5 Teilpegel

Unter jedem Immissionsort stehen die Teilpegel der Quellen, lauteste zuerst:

  • eine Zusammenfassung, wie viele der lautesten Quellen 80 % des Pegels (der Schallenergie) ausmachen, mit dem Anteil, den sie tatsächlich haben, z. B. „Die lautesten 3 von 6 Quellen machen zusammen 84 % des Pegels“; braucht es dafür alle Quellen, steht „Erst alle 6 Quellen zusammen erreichen 80 % des Pegels“,
  • je Quelle Name, Balken, Teilpegel in dB(A) und Anteil in %,
  • ein Schild-Symbol bei abgeschirmtem Weg („Weg abgeschirmt (Hindernis oder Gelände)“).

Gezeigt werden die acht lautesten; „n weitere zeigen“ klappt den Rest auf. Ein Klick auf eine Quelle zeigt sie auf der Karte.

Die Teilpegel enthalten den Betriebsanteil (Einwirkzeit), nicht aber den Ton- und Informationshaltigkeitszuschlag K_T/K_I und nicht den Ruhezeitenzuschlag. Diese kommen je Immissionsort einmal dazu (TA Lärm Anhang A.1.4, Gleichung G2; Nr. 6.5) und stehen in eigenen Zeilen unter der Kopfzeile. Energetisch summiert ergeben die Teilpegel daher den Pegel des Immissionsorts ohne diese Zuschläge: Mit K_T = 3 dB und K_I = 3 dB liegt der Beurteilungspegel 6 dB über der Summe der Teilpegel. Gehen Sie die größten Teilpegel zuerst an.

12.6 Prüfhinweise

„Prüfhinweise (n)“ fasst typische Beanstandungen aus Prüfungen von BESS-Prognosen zusammen, angewendet auf den aktuellen Rechenlauf. Warnungen stehen vor Informationen. Trifft derselbe Hinweis mehrere Objekte, steht er einmal mit allen Namen (z. B. „C 2, C 3, C 4 +9: …“). Ein Klick auf einen Namen zeigt das Objekt. Die Prüfhinweise stehen auch im Bericht.

PrüfhinweisAuslöserAbhilfe
„Wert gilt nur mit Lärmminderung (…) — nicht der ungünstigste Zustand, im Bescheid als Auflage festschreiben.“Bibliothekswert mit Kennzeichen „nur mit Auflage“Auflage in den Genehmigungsantrag aufnehmen oder Wert des ungünstigsten Zustands verwenden
„Daten bei … °C, der DWD-Höchstwert dieses Zeitraums ist … °C (Station) — eine deckende Stufe ansetzen oder im Modus „Meteorologie“ begründen.“Mit DWD-Lufttemperatur im Projekt (Kapitel 10a.5): Stufe des gerechneten Zustands unter dem Höchstwert des Zeitraums, keine begründete Entscheidung. Der Höchstwert ersetzt dann die beiden Faustregeln der nächsten Zeilen; eine deckende Stufe braucht keinen Hinweisdeckende Stufe aus demselben Messbericht übernehmen (Prüfzeile beim Zustand) oder begründet entscheiden (Kapitel 10a.6)
„Daten bei … °C, das Datenblatt hat … °C — den heißesten Punkt ansetzen oder begründen.“Bibliothekswert unter dem heißesten Zustand desselben Produktsheißesten Zustand übernehmen oder begründen
„Daten bei … °C Umgebung — nicht der ungünstigste Zustand im Sommer.“Daten bei höchstens 25 °C, kein heißerer Zustand bekanntDaten des ungünstigsten Zustands beschaffen
„Transformator ohne K_T — Tonhaltigkeit (100/200 Hz) prüfen …“Transformator ohne K_T (Trafostation, Bibliotheksprodukt der Art „Transformator“ oder Quelle mit Namen wie „T 3“)Tonhaltigkeit prüfen: treten Töne hervor, K_T = 3 oder 6 dB je nach Auffälligkeit; Erfahrungswerte vergleichbarer Anlagen haben Vorrang (TA Lärm Anhang A.2.5.2); messtechnisch Schmalbandanalyse nach DIN 45681 (TA Lärm Anhang A.3.3.5)
„Grundlage der Gebietseinstufung fehlt (B-Plan, FNP, § 34/35 BauGB).“Immissionsort ohne „Grundlage der Einstufung“Grundlage angeben (Kapitel 7.7)
„Nur … dB unter dem Richtwert — prüfen, dass keine Annahme auf den Richtwert zurückgerechnet ist.“eingehalten mit weniger als 0,5 dB AbstandAnnahmen (Abschirmung, Minderung) prüfen
„…: Pegel je Seite ergeben L_WA … dB(A), der Zustand nennt … dB(A) (… dB, mehr als 3 dB; …). Gerechnet ist mit dem L_WA des Zustands. …“Container mit Schallaustritt je Seite, Anteile aus Pegeln je Seite für alle fünf Flächen der Messfläche: deren L_WA weicht um mehr als 3 dB vom L_WA des gerechneten Zustands ab (Kapitel 8.6b). Warnung, kein Hindernis für das UrteilPegel je Seite (Maximal- statt Mittelwerte? andere Messfläche?) und L_WA im Dokument prüfen; stimmen beide, im Gutachten beide Werte mit Fundstelle nennen
„Richtwirkung +3 dB — der Boden steckt schon in A_gr. …“Quelle mit Raumwinkelmaß D_c über 0 dB (Kapitel 8.5)Vollraum wählen, außer eine reflektierende Wand steht direkt hinter der Quelle
„L_C − L_A = … dB (> 20 dB): Hinweis auf tieffrequente Geräusche …“Pegel am Immissionsort mit L_C − L_A über 20 dB, im Freien berechnet – ab 63 Hz eine Untergrenze, mit dem 31,5-Hz-Band der Quellen vollständiger; nur ein Anhaltspunkt (TA Lärm Nr. 7.3 und Anhang A.1.5)im Raum nach DIN 45680 beurteilen
„Transformatoren machen … % des Pegels — Brummen (100/200 Hz) … prüfen.“Transformatoren mit mindestens einem Viertel des PegelsBrummen auf Tonhaltigkeit prüfen (K_T); Anteile unter 90 Hz gegebenenfalls nach DIN 45680
„Tonzuschlag K_T … dB, gerechnet ist aber mit dem alternativen Bodenverfahren …“Projekt mit dem alternativen Bodenverfahren (Kapitel 9.8) und eine Quelle mit K_T > 0allgemeines Verfahren wählen oder begründen, warum kein reiner Ton vorliegt (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2)

12.7 Hinweise aus der Berechnung

Der aufklappbare Abschnitt „Hinweise aus der Berechnung (n)“ listet, was der Rechenkern beim Rechnen bemerkt hat, z. B.:

  • ein Hindernis unter 10 kg/m² oder nicht geschlossen (Wand „nicht erfüllt“, Gebäude ohne geschlossene Hülle) – als Abschirmung ignoriert,
  • eine Schallschutzwand ohne Angabe nach Abschnitt 7.4 – mit Abschirmung gerechnet, aber kein Urteil,
  • ein Hindernis, das wegen seiner geringen Breite tiefe Frequenzbänder nicht abschirmt (ab vier solchen Hindernissen ein Sammelhinweis mit allen Namen),
  • ein Hindernis ohne Höhe,
  • Schallaustritte, deren Anteile nicht 100 % ergeben,
  • Teilzeiten am Tag über 16 h oder mit verschiedenen K_T/K_I,
  • eine Bodenzone ohne gültiges G,
  • OSM-Boden, der für einen kleineren Projektbereich geladen wurde,
  • Lücken im Geländemodell.

Dieselben Hinweise stehen im Bericht in Abschnitt 9.

12.8 Varianten vergleichen

Eine Variante ist eine Kopie des Projekts, in der Sie eine Maßnahme ausprobieren – eine Schallschutzwand, einen größeren Abstand, gedrehte Container. Die Varianten einer Familie sind gleichrangig (Kapitel 3.1a): Jede lässt sich kopieren, löschen und berichten wie ein Projekt, keine ist die Ausgangsvariante.

Die Variante übernimmt alle Einstellungen des Projekts – darunter die örtlichen Luftwerte (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2, Anmerkung 9), das Unterlagenverzeichnis, die Herkunft importierter Positionen, Boden, Gelände und Angaben zum Bericht; Quellenangaben zeigen auf die Kopien der Unterlagen in der Variante.

Variantenauswahl in der Kopfzeile. Neben dem Projektnamen steht, welche Variante offen ist („Variante: mit Wand 4 m“, ohne Bezeichnung „Variante ohne Bezeichnung“). Ein Klick öffnet das Menü:

  • alle Varianten der Familie – ein Klick wechselt dorthin (Änderungen werden vorher gespeichert);
  • „Neue Variante aus diesem Stand …“ – Bezeichnung eingeben (z. B. „mit Wand 4 m“), „Anlegen“: Die Zeichnung wird so kopiert, wie sie gerade ist, und die Kopie öffnet sich;
  • „Varianten vergleichen (Ergebnisse)“ – wechselt in den Modus „Ergebnisse“, rollt zur Tabelle „Varianten“ und hebt sie kurz hervor (#409). Ist keine andere Variante für die gezeigte Beurteilungszeit gerechnet, sagt die Tabelle es: „Noch kein Vergleich möglich …“; eine einzelne Spalte ohne Lauf zeigt „–“ (noch nicht gerechnet).

So geht es:

  1. „Neue Variante aus diesem Stand …“ (oder im Modus „Ergebnisse“ unter „Varianten“ „Als Variante kopieren“) und eine Bezeichnung eingeben.
  2. In der Kopie die Maßnahme einzeichnen und „Berechnen“.
  3. Im Vergleich zeigt die Tabelle „Varianten“ je Immissionsort die Pegel aller Varianten, in Klammern die Differenz zum geöffneten Projekt.

Links in der Kopfzeile führt „← Projekte“ zurück zur Projektübersicht. Dort steht die Familie unter einer Kopfzeile („3 Varianten“), jede Variante mit eigener Zeile (Kapitel 3.1a); der Pfeil davor klappt sie auf. Bei einer Suche oder einem Statusfilter erscheinen passende Varianten auch ohne Aufklappen.

Ein Sternchen markiert eine Variante, deren Zeichnung sich seit ihrer letzten Rechnung geändert hat; „–“ heißt noch nicht gerechnet. Jede Variante ist ein eigenes Projekt mit eigenem Bericht; der Bericht jeder Variante enthält denselben Vergleich (Kapitel 6.7 des Berichts), jede Spalte mit der Bezeichnung der Variante („ohne Bezeichnung“ ohne eine), und nennt auf dem Deckblatt, von welcher Variante er ist.

12.9 Genauigkeit

Unter dem Pegel jedes Immissionsorts steht die geschätzte Genauigkeit nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 9, Tabelle 5: ± 1 dB bis ± 3 dB je nach mittlerer Höhe von Quelle und Immissionsort und Abstand bis 1000 m (die Werte stehen in der Norm). Tabelle 5 gilt für den A-bewerteten Pegel bei Mitwind von Breitbandquellen, gerechnet mit den Gleichungen (1) bis (10); für Oktavpegel und reine Töne können die Fehler nach Abschnitt 9 etwas größer sein – bei tonhaltigen Transformatoren also mehr als die Zeile sagt. Über 1000 m Abstand oder 30 m Höhe nennt DIN ISO 9613-2 keine Genauigkeit. Maßgeblich ist die ungünstigste Quelle; außer Betracht bleiben nur die leisesten Quellen, die zusammen weniger als 1 % der Energie am Immissionsort beitragen (Festlegung der Anwendung; bis Rechenkern 0.1.34 musste jede Quelle für sich 1 % erreichen – bei mehr als 100 gleichen Containern hatte der Immissionsort dann keine Angabe, #574). Die Angabe kann sich dadurch auch verbreitern oder entfallen: Viele leise Quellen, die einzeln unter 1 %, zusammen aber mindestens 1 % beitragen, zählen jetzt mit. Die Zeile lautet z. B. „Genauigkeit ± 3 dB nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 5“. Die Tabelle gilt für freie Schallwege; bei Abschirmung oder Reflexion steht der Zusatz „– die Tabelle gilt ohne Abschirmung und Reflexion“. Die Unsicherheit der Herstellerdaten (Messung, Betriebszustand) kommt hinzu – bei knappem Abstand zum Richtwert gehört das in die Beurteilung.

12.10 Rechengrundlagen

Der aufklappbare Block „Rechengrundlagen“ zeigt, womit der angezeigte Lauf gerechnet hat – aus dem Nachweis des Laufs, nicht aus der aktuellen Zeichnung:

  • Bodenfaktor G, gezeichnete Bodenflächen, Boden aus OpenStreetMap mit Abruf- und Prüfdatum,
  • Geländemodell (oder eben), dazu gegebenenfalls die Plana mit Höhe und Böschung (Kapitel 10.8),
  • Bewuchsdämpfung mit Begründung oder aus,
  • Dämpfung durch Installationen (A_site) mit Begründung oder aus,
  • Luft: die Werte, mit denen der Lauf die Luftabsorption gerechnet hat – Temperatur, Feuchte und Luftdruck des Zeitraums mit ihrer Herkunft: die DWD-Station mit Jahren oder die Unterlage mit Nummer und Seite (Kapitel 10a.8), z. B. „Luft für die Luftabsorption: 10,0 °C / 70 % r. F. / 101,3 kPa — aus U4 …, S. 1“. Ohne örtliche Werte steht dort „10 °C / 70 % r. F. nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 2 — keine örtlichen Werte, daher offen“ (Abschnitt 7.2, Anmerkung 9; Kapitel 12.3),
  • C₀ = 0 dB (keine meteorologische Korrektur, Mitwind) oder – mit Windstatistik aus dem Modus „Meteorologie“ – Station, Jahre und die Spanne von C₀ (Kapitel 10a),
  • Reflexionen erster und zweiter Ordnung (Läufe vor Rechenkern 0.1.9 und Läufe mit „DIN ISO 9613-2:1999-10“ vor 0.1.30: nur erster Ordnung),
  • ggf. „Vergleich: Abschirmung zusätzlich nach ISO 9613-2:2024“ (Kapitel 9.7),
  • Rechenkern-Version und Rechenzeitpunkt.

Der Pfeil neben einer Zeile öffnet den Modus, in dem sie eingestellt wird. Die Temperatur, die eine Anlage lauter macht, steckt im Betriebszustand jeder Quelle (z. B. 45 °C), nicht hier. Dasselbe steht im Bericht unter „Berechnungsgrundlagen“.

12.11 Vergleich mit der überschlägigen Prognose

Unter dem Pegel jedes Immissionsorts steht zusätzlich der Beurteilungspegel desselben Zeitraums nach der überschlägigen Prognose der TA Lärm (Anhang A.2.4), etwa „Überschlägig (TA Lärm Anhang A.2.4.3): 41,20 dB(A) · detailliert − überschlägig −4,35 dB – nur Vergleich, kein Urteil“.

So wird gerechnet (TA Lärm Anhang A.2.4.3, Gleichung G4, in eigenen Worten): Für jede Quelle ergibt sich der Pegel am Immissionsort aus ihrer Schallleistung, ihrem Richtwirkungsmaß D_I und dem Raumwinkelmaß K_0, minus 20 lg des Abstands in Metern und minus 11 dB. Die Anwendung setzt dafür

  • Schallleistung: genau die der detaillierten Rechnung – mit Einwirkzeit (Betriebsanteil, Teilzeiten), Anzahl gleicher Geräte und Aufteilung auf Schallaustritte bzw. Elemente einer Flächen- oder Linienquelle,
  • K_0 = 3 dB für die Aufstellung auf dem Boden (Abstrahlung in den Halbraum; die TA Lärm verweist für K_0 auf VDI 2714:1988-01, Abschnitt 5.2, Tabelle 2), zuzüglich des Raumwinkelmaßes D_c, das die detaillierte Rechnung für weitere Flächen an der Quelle ansetzt (die Wand hinter einem Schallaustritt +3 dB, eine gewählte „Richtwirkung“, Kapitel 8.5). Eine Quelle vor ihrer Containerwand rechnet also mit 6 dB – dem Viertelraum,
  • D_I = 0 dB: Eine Eigenabschirmung durch das Gebäude (−10 dB auf der abgewandten Seite) wird nicht angesetzt – die sichere Seite,
  • Abstand s_m: derselbe räumliche Abstand Quelle – Immissionsort wie in der detaillierten Rechnung (d nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Gleichung 7), je Quellpunkt. Die TA Lärm erlaubt ab dem Doppelten der größten Ausdehnung der Anlage auch den Abstand zum Anlagenmittelpunkt; die Anwendung nimmt den genaueren Abstand je Quelle, damit sich die beiden Werte nur in den Termen unterscheiden, die G4 weglässt.

Die Pegel aller Quellen werden energetisch summiert (TA Lärm Anhang A.2.5.1, Gleichung G5) und erhalten dieselben Zuschläge wie das Ergebnis: den größten K_T und K_I der laufenden Quellen am Immissionsort (Anhang A.1.4, Gleichung G2; Kapitel 12.2) und tags in Gebieten nach Nr. 6.1 e bis g denselben Ruhezeitenzuschlag je Quelle (Nr. 6.5; Kapitel 12.4). Nicht enthalten sind – wie die TA Lärm es für die überschlägige Prognose vorsieht (Anhang A.2.4.1: nur geometrische Ausbreitung bei schallausbreitungsgünstiger Wetterlage) – Luftabsorption, Bodendämpfung, Abschirmung, Gelände, Bewuchs und die meteorologische Korrektur. Reflexionen an Gebäuden und Wänden, die die TA Lärm nach Anhang A.2.4.3 über Spiegelschallquellen ergänzen ließe, sind hier nicht enthalten.

Achtung: Der Wert ist nur ein Vergleich, kein Urteil. Das Urteil („eingehalten“, „überschritten“, „offen“) folgt immer aus der detaillierten Prognose nach TA Lärm Anhang A.2.3. Er zeigt, wie viel die Dämpfungen auf dem Weg ausmachen, und erlaubt den Abgleich mit einer überschlägigen Prognose von Hand oder einem älteren Gutachten.

Überschlägig niedriger als detailliert. Ist der überschlägige Wert niedriger als der detaillierte (Differenz detailliert − überschlägig positiv), steht ein Hinweis darunter: Hier läge das einfache Verfahren nicht auf der sicheren Seite. Ursachen sind meist Reflexionen an Gebäuden oder Containerwänden in der Nähe und harter Boden (dessen Bodendämpfung nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 negativ sein kann).

Läufe vor Rechenkern 0.1.19 haben den Wert nicht; rechnen Sie neu.


13 Lärmkarte

Die Lärmkarte zeigt den Beurteilungspegel flächig in 5-dB-Bändern mit Isophonen. Sie verwendet dieselbe Rechnung wie für die Immissionsorte, einschließlich der Reflexionen erster Ordnung an Gebäuden und Wänden (Kapitel 7.6a); die zweite Ordnung in Containergassen rechnen nur die Immissionsorte (Kapitel 11.4a), die Karte kann dort etwas leiser sein. Jede Fassade reflektiert, auch direkt hinter einem Rasterpunkt: Ein Rasterpunkt steht vor keinem Fenster und hat keine eigene Fassade (seit Rechenkern 0.1.26; vorher zählte eine Fassade weniger als 2 m hinter ihm nicht) – anders als der Immissionsort, dessen eigene Fassade nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a nicht als Reflektor gerechnet wird (Kapitel 11.4a); das ist übliche Modellierung, keine Vorgabe der Norm. Die Karte entsteht mit jedem „Berechnen“ für Tag und Nacht.

Die Karte enthält den Betriebsanteil und K_T/K_I. Am Tag enthält sie keinen Ruhezeitenzuschlag (TA Lärm Nr. 6.5): Der hängt vom Gebiet des Immissionsorts ab (Kapitel 12.4), das Raster hat keines. In Wohngebieten liegt der Beurteilungspegel am Immissionsort deshalb über dem Wert der Karte an derselben Stelle.

Hinweis: Die Lärmkarte veranschaulicht. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Immissionsorte mit ihrer eigenen Höhe.

13.1 Lärmkarte ansehen

  1. Wechseln Sie in den Modus „Ergebnisse“. Dort wird die Karte eingeblendet.
  2. Der Abschnitt „Lärmkarte (Nacht)“ bzw. „Lärmkarte (Tag)“ zeigt die Rasterangaben: „Raster … m · … Punkte · … m über Boden · Datum“.
  3. Mit „Auf der Karte“ blenden Sie die Lärmkarte aus und ein.

Die Lärmkarte ist im Modus „Ergebnisse“ auf der Karte zu sehen. Unten auf der Karte steht dann die Legende „Lärmkarte Nacht, dB(A)“ bzw. „Lärmkarte Tag, dB(A)“ mit der Untergrenze je Band.

13.2 Höhe und Raster

FeldAuswahlBedeutung
„Höhe über Boden“2 m, 4 m, 5 m, 7,5 m, 10 mHöhe der Rasterpunkte über Gelände. 4 m ist üblich (etwa ein Fenster im 1. OG); 2 m für Erdgeschoss und Freiflächen.
„Rasterweite“„automatisch“, 2, 5, 10, 20, 25, 50 m„Automatisch“ nimmt die feinste runde Weite (2, 5, 10, 20, 25, 50 oder 100 m), mit der die Fläche in 20.000 Punkte passt. Eine gewählte Weite darf bis 40.000 Punkte haben und rechnet entsprechend länger.

Kartengebiet. Gerechnet wird über die Quellen plus 400 m und über jeden Immissionsort plus 200 m – das Rechteck, das beides umfasst, innerhalb des Projektbereichs. So liegen auch entfernte Immissionsorte (etwa 700 bis 1.700 m) mit ihrer Umgebung auf der Karte, und die Isophonen an ihnen sind nicht am Kartenrand abgeschnitten. Ein Immissionsort außerhalb des Projektbereichs liegt auch außerhalb der Karte; vergrößern Sie dann den Projektbereich (Kapitel 5.1). Bei einem großen Kartengebiet wird das automatische Raster gröber (z. B. 20 m bei rund 3 × 2,4 km); wählen Sie eine feinere Weite, wenn Sie die Isophonen nahe der Anlage genauer brauchen. Die Pegel an den Immissionsorten ändert das Kartengebiet nicht – sie werden für sich gerechnet. Rasterpunkte innerhalb von Körpern haben keinen Wert. Die Farbflächen und Isophonen enden an den Umrissen der Gebäude und Container; dazwischen wird nur für die Darstellung aus den Nachbarpunkten ergänzt.

Passt eine gewählte Rasterweite auch mit 40.000 Punkten nicht, wird die Karte gröber gerechnet: „Das Raster ist … m: feiner passt die Fläche nicht in die 40.000 Punkte einer Karte.“ Ist die Karte auf dem Bildschirm mit einer anderen Höhe gerechnet als eingestellt, erscheint „Die Karte auf dem Bildschirm hat eine andere Höhe — „Neu berechnen“ für die eingestellte.“

Höhe und Rasterweite gelten je Projekt in diesem Browser und für alle folgenden Rechnungen.

13.3 Lärmkarte von Hand rechnen

  1. Stellen Sie Höhe und Rasterweite ein.
  2. Klicken Sie auf „Lärmkarte berechnen“ bzw. „Neu berechnen“.
  3. Der Fortschritt läuft als „Wird berechnet … n %“.

Je Projekt und Zeitraum rechnet höchstens eine Lärmkarte. Wird dieselbe Karte noch einmal gestartet (dieselbe Zeichnung, Höhe und Rasterweite – eine zweite Registerkarte, der KI-Assistent), folgt der Start der laufenden. Ist es eine andere (die Zeichnung wurde seitdem geändert, eine andere Höhe oder Rasterweite), wird die laufende abgebrochen und die neue gerechnet – die alte wäre fertig schon veraltet. Ist eine Karte fertig, deren Zeichnung sich inzwischen geändert hat, zeigt die Legende „veraltet“. Ebenso läuft die Prüfung einer Karte (Kapitel 13.4) je Karte höchstens einmal. Ohne Schallquelle bleibt die Schaltfläche gesperrt („Erst eine Schallquelle einzeichnen.“).

Abbrechen. „Abbrechen“ neben dem Fortschritt beendet die Lärmkarte sofort; ihre Rechenprozesse enden, gespeichert wird nichts, und es erscheint „Die Lärmkarte wurde abgebrochen.“ Wird die Karte schon gespeichert, kommt der Abbruch zu spät; sie wird gespeichert.

Rechenprozesse. Die Lärmkarte rechnet in Rechenprozessen des Servers, die sie mit den Berechnungen teilt (Einstellung BESS_PATH_WORKERS, Kapitel 11.2a): je Karte höchstens BESS_MAP_PROCESSES, soweit beim Start frei. Ohne diese Einstellung ist es die Hälfte von BESS_PATH_WORKERS, mindestens 2 (mit der Voreinstellung 8 also 4). Sind alle belegt, wartet die Karte in der Warteschlange, mit ihrem Platz (Kapitel 11.2b), und beginnt, sobald sie an der Reihe ist.

Nach einer Änderung an der Zeichnung zeigt der Abschnitt „Die Zeichnung wurde seit der Lärmkarte geändert — neu berechnen.“ und die Legende „veraltet“.

13.4 Unsicherheit der Karte

Die Lärmkarte ist eine Näherung:

  • gerechnet auf einem Raster und gespeichert auf 0,1 dB;
  • dazwischen linear interpoliert, die Isophonen daraus gezogen;
  • Reflexionen nur erster Ordnung.

DIN 45687-1:2025-12, Abschnitt 6.2.3 verlangt, dass sich die durch Näherungsverfahren verursachte Unsicherheit gegen die Referenzeinstellung bestimmen lässt. Referenz ist hier die Rechnung wie an einem Immissionsort: ein exakter Punkt, Reflexionen bis zur zweiten Ordnung.

Unter der Legende der Lärmkarte steht „Unsicherheit prüfen“. Die Prüfung rechnet zwei Stichproben nach DIN 45687-1:2025-12, Anhang C (Schätzung der Unsicherheit durch statistische Auswertung), je 100 Punkte:

StichprobeWie die Punkte liegenVerglichen wird
Fläche (DIN 45687-1, C.2)regelmäßig ausgewählt aus 10.000 zufällig über die Karte verteilten PunktenPegel der Karte − exakter Pegel
Isophonen (DIN 45687-1, C.3)gleichmäßig entlang aller IsophonenPegel der Isophone − exakter Pegel

Punkte näher als 2 m an einer Quelle oder einem Körper zählen nicht (DIN 45687-1, C.2). Die Zufallspunkte hängen an der Nummer der Karte; eine erneute Prüfung derselben Karte ergibt dasselbe.

Angegeben werden das 0,1- und das 0,9-Quantil der Abweichungen (Rangplätze nach DIN 45687-1, Tabelle C.1 bzw. Gl. C.1/C.2): 80 % der Abweichungen liegen dazwischen. Positiv heißt, die Karte zeigt mehr als die exakte Rechnung. Beispiel aus einer Karte mit 10-m-Raster:

Fläche: 80 % der Abweichungen zwischen −0,12 und +0,14 dB (q0,1/q0,9, 100 Punkte) · Isophonen: 80 % zwischen −0,25 und +0,26 dB (100 Punkte)

Das Ergebnis wird mit der Karte gespeichert und steht im Bericht unter der Karte (Kapitel 16.2); ungeprüfte Karten sind dort als „nicht geprüft“ gekennzeichnet. Ist die Zeichnung seit der Karte geändert, wird erst die Karte neu gerechnet: „Die Lärmkarte gehört nicht mehr zur Zeichnung …“.

Hinweis: Die Prüfung sagt, wie gut die Karte die Rechnung abbildet, nicht, wie genau die Rechnung selbst ist. Das ist die Genauigkeit nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 5 (Kapitel 12.9). Für die Bewertung maßgeblich bleiben die Immissionsorte.


14 3D-Ansicht

Die 3D-Ansicht zeigt die Zeichnung räumlich: Container, Gebäude, Wände mit abgestuften Oberkanten, Immissionsorte nach Ergebnis gefärbt und den Projektbereich als Ring am Boden.

  1. Öffnen Sie die Ansicht über „3D“ in der Werkzeugleiste oder im Modus „Gelände“ über „3D-Ansicht“.
  2. Bedienen Sie sie mit Maus und Tastatur:

| Eingabe | Wirkung | |---|---| | Ziehen | dreht um den Drehpunkt | | Rechtsklick-Ziehen | verschiebt | | Mausrad | zoomt zum Mauszeiger hin – bis an ein Containerdach heran | | + / − | zoomt zum Drehpunkt hin bzw. davon weg | | Doppelklick | macht den Punkt unter dem Mauszeiger zum Drehpunkt | | Esc | schließt die Ansicht |

  1. „Zurück zur Karte“ oder Esc schließt die Ansicht.

Legende: „Container“, „Gebäude“, „Wand“, „Bewuchs“, „Installationen“, „Planum“, „Erdwall“, „über Richtwert“ (rot), „eingehalten“ (grün). Immissionsorte ohne Ergebnis oder mit offener Bewertung erscheinen grau.

Plana (Kapitel 10.8) erscheinen als braune Fläche auf ihrer Höhe mit der Böschung bis zum Gelände, Erdwälle (Kapitel 10.9) als brauner Wall entlang der Krone. Was darauf steht, steht auf der angepassten Höhe – dieselbe Formel wie in der Rechnung. Unvollständige Plana und Erdwälle fehlen in der Ansicht, bis ihre Angaben eingetragen sind.

Mit Geländemodell steht in der Legende „Gelände aus dem DGM, …-m-Raster“, sonst „Gelände flach dargestellt (kein Geländemodell)“.

14.1 Boden in der 3D-Ansicht

Oben rechts wählen Sie unter „Boden“, was auf dem Boden liegt. Er deckt die Zeichnung und einen Rand von 150 m ab. Mit Geländemodell liegt er auf dem Geländerelief, sonst auf dem flachen Boden.

WahlInhalt
„Luftbild“Amtliches Luftbild (DOP) — dasselbe wie die Grundkarte „Luftbild amtlich“. Voreinstellung.
„Karte“Amtliche Karte (basemap.de) — dieselbe wie die Grundkarte „Karte amtlich“.
„Höhenkarte“Das aktive Geländemodell als Höhenkarte (10.5). Nur mit Geländemodell wählbar.
„Ohne“Einfarbiger Boden.
  1. Während der Boden lädt, steht daneben „wird geladen …“.
  2. Die Wahl merkt sich der Browser.
  3. Steht dort „nicht verfügbar“, war für den Bereich nichts zu bekommen; der Boden erscheint dann einfarbig.

Hinweis: Beim ersten Öffnen eines Projekts kann das Laden einige Sekunden dauern, weil die Kacheln vom Landesdienst geholt werden. Danach kommen sie aus dem Zwischenspeicher.

14.2 Lärmkarte in der 3D-Ansicht

Mit „Lärmkarte“ oben rechts blenden Sie die zuletzt gerechnete Lärmkarte (Kapitel 13) in 5-dB-Stufen halbtransparent über dem Boden ein. Sie folgt dem Gelände und liegt über Luftbild, Karte oder Höhenkarte. Oben rechts im Bild steht die Legende mit der Rechenhöhe der Karte, „veraltet“, wenn die Zeichnung seitdem geändert wurde.

  • Ohne gerechnete Lärmkarte ist die Wahl gesperrt („Erst im Modus „Ergebnisse“ die Lärmkarte berechnen“).
  • Gerechnet ist die Karte in ihrer Höhe über Boden (meist 4 m), dargestellt wird sie auf dem Boden – wie in der Karte.
  • Die Wahl merkt sich der Browser.

Hinweis: Die 3D-Ansicht dient der Kontrolle von Höhen und Lage; gerechnet wird unabhängig davon. Für die Beurteilung maßgeblich sind die Immissionsorte.


15 Emissionskontingente

Mit Emissionskontingenten prüfen Sie, ob die Anlage innerhalb der Kontingente bleibt, die ein Bebauungsplan ihren Teilflächen zuweist, oder lassen sich Kontingente vorschlagen. Neben den Emissionskontingenten nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.6 kennt die Anwendung die zusätzlichen und anderen Festsetzungen der Norm: Richtungssektoren (Anhang A.2), Zusatzkontingente je Immissionsort (Anhang A.3), Kontingente je betroffenem Gebiet (Anhang A.4) und Immissionskontingente (Anhang B) – Kapitel 15.4 bis 15.8.

15.1 Voraussetzungen

  • mindestens eine Teilfläche (Kapitel 7.9),
  • Immissionsorte mit Richtwert,
  • für „Prüfen“: ein aktueller, gespeicherter Rechenlauf für den gewählten Zeitraum.

Der Abschnitt „Emissionskontingente“ erscheint im Modus „Kontingente“, sobald eine Teilfläche existiert. Er listet die Teilflächen mit ihren L_EK für Tag und Nacht. Vorher steht dort „Noch keine Teilfläche“ mit dem ersten Schritt.

Hinweis: K_T und K_I gehen zulasten des Kontingents. Ein tonhaltiger Transformator verbraucht mehrere dB Kontingent.

Dem Vorhaben zuordnen. Jede Teilfläche hat im Inspektor den Schalter „Dem Vorhaben zugeordnet“; in der Liste steht „Vorhaben“ oder „Plan“.

  • Vorhaben – die Teilfläche (oder ihr Teil) gehört zu der Anlage, die Sie prüfen. Nur diese Teilflächen zählen bei „Prüfen“ (Anwendung im Genehmigungsverfahren, DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5).
  • Plan – Teilfläche eines anderen Vorhabens im Bebauungsplan. Sie zählt nur beim „Verteilen“, nicht bei der Prüfung; sonst würde die Anlage die Kontingente ihrer Nachbarn mitbenutzen.
  • Gehört nur ein Teil einer Teilfläche zum Vorhaben (z. B. ein Grundstück in einer großen Teilfläche), zeichnen Sie nur diesen Teil als Teilfläche, mit dem L_EK der ganzen Teilfläche (DIN 45691, Gleichungen 4 und 6 auf den Teil).
  • Mehrere zugeordnete Teilflächen werden summiert (DIN 45691, Gleichung 7). Das ist nur zulässig, wenn ihre erneute Inanspruchnahme öffentlich-rechtlich ausgeschlossen ist (Baulast, Vertrag); die Prüfung weist darauf hin.

Ausführlich mit Beispielen: Leitfaden TA Lärm, Kapitel 9.

15.2 Kontingente prüfen

  1. Wählen Sie im Abschnitt „Tag“ oder „Nacht“.
  2. Klicken Sie auf „Prüfen“.
  3. Die Tabelle zeigt je Immissionsort:
    • „Anlage“ – Beurteilungspegel der Anlage aus dem gespeicherten Lauf (volle Rechnung nach DIN ISO 9613-2),
    • „Kontingent“ – das Immissionskontingent L_IK, energetisch summiert über die dem Vorhaben zugeordneten Teilflächen mit L_EK für diesen Zeitraum („–“, wenn keine zugeordnet ist),
    • „Δ“ – Anlage minus Kontingent: negativ (−) = eingehalten mit so viel Abstand, positiv (+) = überschritten; grün „eingehalten“, rot „überschritten“. Dasselbe Vorzeichen wie L_r − Richtwert im Ergebnis, im Bericht (Anhang F) und im Berichtspaket (seit 18.10.2026, vorher Kontingent minus Anlage). Die Kontrolle des Plans (Kapitel 15.4) zählt Δ andersherum: Planwert − Summe der Teilflächen-Anteile, positiv = Plan eingehalten (Unterschreitung).
  4. Liegt die Anlage an einem Immissionsort mindestens 15 dB unter dem Immissionsrichtwert, gilt der Ort auch ohne Kontingent als eingehalten (Relevanzgrenze, DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5) – sofern der Bebauungsplan die Relevanzgrenze nicht ausschließt (DIN 45691, Abschnitt 4.6). Ein Hinweis unter der Tabelle sagt das.
  5. Unter der Tabelle stehen Hinweise, etwa wenn keine Teilfläche zugeordnet ist oder über mehrere summiert wird.

Der Bebauungsplan schließt aus (Festsetzungen im Bebauungsplan, DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.6) – zwei Haken, die mit dem Projekt gespeichert werden und für Prüfung und Bericht gelten:

  • „Summation“ (DIN 45691, Abschnitt 5, Gl. 7) – mehrere zugeordnete Teilflächen werden nicht summiert; jede wird mit den Quellen, die auf ihr stehen, für sich geprüft (deren Teilpegel aus dem Rechenlauf).
  • „Relevanzgrenze“ (DIN 45691, Abschnitt 5) – 15 dB unter dem Richtwert genügen nicht mehr.

Das Immissionskontingent wird so gerechnet, wie DIN 45691 es festlegt: nur geometrische Ausbreitung über die Teilfläche verteilt, ohne Boden, Luft und Abschirmung.

Fehlt ein aktueller Lauf, erscheint „Erst berechnen — geprüft wird der gespeicherte, aktuelle Rechenlauf.“ Teilflächen ohne L_EK für den Zeitraum zählen nicht mit.

15.2a Grundlage des Plans und Quelle der Kontingente

Eingaben nur aus den Projektunterlagen: Ein Emissionskontingent zählt für die Prüfung nur mit seiner Quelle – Eintrag des Unterlagenverzeichnisses mit Datum und Seite (seit 12.10.2026, Entscheidung Mathias).

  • Teilfläche. Woher L_EK und die Werte nach Anhang A.4 und B stammen, steht an der Teilfläche unter „Belege“, Gruppe „Emissionskontingente“ (Kapitel 4.8, 7.9). Ein Teil (Kapitel 15.9) nimmt die Quelle seiner Teilfläche.
  • Grundlage im Bebauungsplan. Setzt der Plan mehr fest als die L_EK der Teilflächen – eine Festsetzungsart nach Anhang A oder B (Kapitel 15.4) oder den Ausschluss von Summation oder Relevanzgrenze (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.6) –, braucht auch das seine Quelle. Im Kasten „Der Bebauungsplan schließt aus“ wählen Sie unter „Grundlage im Bebauungsplan“ (mit (i)) den Eintrag des Bebauungsplans und tragen die Seite der textlichen Festsetzung ein. Ein KI-Assistent setzt sie mit set_contingent_plan.

Fehlt eine Quelle, oder hat die zitierte Unterlage kein Datum, bleibt die Kontingentprüfung offen: Die Tabelle zeigt bei den betroffenen Immissionsorten ein gelbes Fragezeichen statt „eingehalten“/„überschritten“, darunter rot der Grund mit DIN 45691:2006-12; die Kontrolle des Plans (Anhang A/B) zeigt kein Urteil. Fehlt nur die Quelle einer Teilfläche, die nicht dem Vorhaben zugeordnet ist, bleibt nur die Kontrolle des Plans offen. Die To-do-Liste nennt „Teilflächen ohne belegtes Emissionskontingent“ bzw. „Grundlage des Kontingentierungsplans fehlt“ (Klick: Teilfläche bzw. Modus „Kontingente“). Anhang F des Berichts druckt die Quelle in der Spalte „Quelle L_EK“, die Grundlage unter der Tabelle und „offen“ mit dem Grund; das Berichtspaket führt dasselbe (contingents.open, Kapitel 16.7). Die Zahlen werden trotzdem gerechnet und gezeigt – sie sind nur kein Urteil.

15.3 Kontingente verteilen

  1. Wählen Sie „Tag“ oder „Nacht“.
  2. Wählen Sie die Gewichtung: „nach Fläche“ oder „gleich“, und die Rundung: „ganze dB“ für die Festsetzung (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.5 verlangt Emissionskontingente in ganzen dB) oder „0,1 dB“, um die Reserve zu sehen.
  3. „Planwerte je Immissionsort“ (Festlegen der Planwerte, DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.2): je Immissionsort den Gesamt-Immissionswert L_GI und die Vorbelastung L_vor von außerhalb des Plangebiets. Der Planwert folgt nach DIN 45691, Gleichung 1 und wird auf ganze dB gerundet; unter dem Vorschlag steht, für welche Planwerte verteilt wurde. L_GI ist Pflicht (seit 21.10.2026): Er ist der Wert des Plangebers aus dem Bebauungsplan oder seiner Begründung (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.1 – in der Regel nicht höher als der Richtwert der TA Lärm). Die Anwendung setzt den Richtwert nicht mehr an seine Stelle: Ein leeres Feld ist rot und zeigt „fehlt“; ohne L_GI zählt der Immissionsort beim Verteilen nicht mit (die Meldung nennt ihn; der Vorschlag kann dort zu großzügig sein), und die Prüfung des Plans (Anhang A/B) bleibt dort offen – mit offenem Grund in den Ergebnissen, To-do „Immissionsorte ohne Gesamt-Immissionswert L_GI“ und im Bericht „L_GI fehlt (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.1)“ in der Planzeile. L_vor leer heißt: keine Vorbelastung.
  4. Klicken Sie auf „Verteilen“. Die Anwendung schlägt L_EK je Teilfläche vor, sodass die Richtwerte an allen Immissionsorten eingehalten werden. Die Vorschläge erscheinen in der Liste als „→ …“.
  5. Klicken Sie auf „Übernehmen“, um die Vorschläge in die Teilflächen zu schreiben.

„Verteilen“ ist die Sicht des Plangebers: es nutzt alle Teilflächen, auch die mit „Plan“. Der Vorschlag maximiert die (bei „nach Fläche“ flächengewichtete) Summe der L_EK unter der Bedingung, dass alle Immissionsorte ihren Richtwert einhalten. Teilflächen weit vom maßgeblichen Immissionsort erhalten mehr, keine geht auf null. Die Werte werden auf die gewählte Rundung (ganze dB oder 0,1 dB) abgerundet und nachgeprüft. Ohne Eingabe unter „Planwerte“ gilt als Planwert der Immissionsrichtwert des Immissionsorts (keine Vorbelastung von außerhalb).

Hinweis: Teilflächen und Kontingente gehen nicht in die Schallausbreitung und nicht in den Eingabe-Fingerabdruck des Rechenlaufs ein; die Prüfung bleibt mit dem vorhandenen Lauf möglich.

15.4 Festsetzungsart wählen

Unter „Festsetzungsart“ wählen Sie, wie der Bebauungsplan die Kontingente festsetzt. Die Wahl wird mit dem Projekt gespeichert, gilt für „Prüfen“ und den Bericht und ändert keinen Beurteilungspegel und kein Urteil nach TA Lärm.

FestsetzungsartGrundlageGeprüft wird mit
EmissionskontingenteDIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.6L_EK,i (Kapitel 15.2)
Zusatzkontingente je RichtungssektorDIN 45691:2006-12, Anhang A.2L_EK,i + L_EK,zus,k für Immissionsorte im Sektor k
Zusatzkontingente je ImmissionsortDIN 45691:2006-12, Anhang A.3L_EK,i + L_EK,zus,j
Emissionskontingente je betroffenem GebietDIN 45691:2006-12, Anhang A.4L_EK,i,k des Gebiets k
Immissionskontingente je Teilfläche und ImmissionsortDIN 45691:2006-12, Anhang BL_IK,i,j selbst (Anhang B.8)

Die Prüfung folgt in allen Fällen DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (Anhang B: B.8): Zuordnung zum Vorhaben, Summation (Gleichung 7 bzw. B.4) und Relevanzgrenze gelten unverändert, ebenso die Haken „Der Bebauungsplan schließt aus“.

Vorschlagen. Bei jeder Festsetzungsart außer der ersten berechnet „Vorschlagen“ die Werte nach den Gleichungen der Norm für den gewählten Zeitraum. Die Vorschläge erscheinen als „→ …“ neben den Feldern; „Übernehmen“ schreibt sie. Alle Werte bleiben von Hand änderbar; die Felder nehmen nur ganze Dezibel an (DIN 45691:2006-12, Anhang A.2, A.3: „auf ganze Dezibel abzurunden“, A.4 und B.7: „in ganzen Dezibel“). Grundlage sind die Planwerte aus „Planwerte je Immissionsort“ (Kapitel 15.3); sie werden ebenfalls mit dem Projekt gespeichert.

Kontrolle des Plans. Nach „Prüfen“ steht unter der Tabelle zusätzlich je Immissionsort die energetische Summe der Immissionskontingente aller Teilflächen (auch anderer Vorhaben) mit der gewählten Festsetzungsart gegen den Planwert – wie die letzten Zeilen der Tabellen C.4, C.8 und C.9 in DIN 45691:2006-12, Anhang C. Grün: Planwert eingehalten. „Δ“ ist hier Planwert − Summe der Teilflächen-Anteile: positiv = Plan eingehalten (Unterschreitung, wie die Spalte „Unterschreitung“ im Bericht, Anhang F) – anders als Δ der Prüfung je Immissionsort (Anlage − Kontingent, Kapitel 15.2).

Hinweis: Für Zusatzkontingente je Immissionsort, Kontingente je Gebiet und Immissionskontingente ist im Einzelfall zu prüfen, ob das geltende Recht und die Rechtsprechung sie zulassen (DIN 45691:2006-12, Anhang A.1 und B.1). Die Anwendung zeigt den Hinweis an, rechnet aber; der Bericht nennt ihn.

15.5 Richtungssektoren

Liegen die schutzbedürftigen Gebiete nur in einigen Richtungen, lassen sich die Emissionskontingente für Immissionsorte in anderen Richtungen erhöhen (DIN 45691:2006-12, Anhang A.2, Beispiel in Anhang C.3.3).

  1. Wählen Sie „Zusatzkontingente je Richtungssektor“.
  2. Bezugspunkt: Ost und Nord in Metern im Projektsystem eintragen oder „Auf der Karte setzen“ und in die Karte klicken. Der Punkt muss im Plangebiet liegen; seine Lage ist frei wählbar.
  3. Sektor hinzufügen: je Sektor Name (z. B. „A“), Grenzen „von °“ und „bis °“ in Grad von Nord im Uhrzeigersinn – der Sektor reicht im Uhrzeigersinn von „von“ bis „bis“, 350 bis 20 also über Nord. Die Karte zeigt Bezugspunkt, Strahlen und Sektornamen; unter jeder Zeile steht, welche Immissionsorte im Sektor liegen.
  4. Zusatzkontingent je Sektor für Tag und Nacht eintragen – oder „Vorschlagen“: je Sektor das kleinste L_EK,zus,k, das Gleichung (A.1)

L_EK,zus,k = L_PL,j − 10 lg Σ_i 10^(0,1 (L_EK,i − ΔL_i,j))

für alle Immissionsorte j im Sektor erfüllt, auf ganze Dezibel abgerundet. Es braucht dazu L_EK für alle Teilflächen (Kapitel 15.3).

Sektoren dürfen sich nicht überschneiden. Ein Immissionsort genau auf einem gemeinsamen Strahl erhält das kleinere Zusatzkontingent; außerhalb aller Sektoren gilt L_EK,i ohne Zuschlag. Ein Zusatzkontingent ist ein Zuschlag (DIN 45691:2006-12, Begriff 3.8) und nicht negativ.

Prüfen rechnet nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 mit L_EK,i + L_EK,zus,k statt L_EK,i in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte im Sektor k; neben dem Namen steht z. B. „+5 dB · A“.

Bericht: Anhang F nennt das Verfahren, den Bezugspunkt in ETRS89/UTM, die Sektoren mit Grenzen, Zusatzkontingenten tags/nachts und den Immissionsorten darin, in der Prüftabelle die Spalte „Ansatz“ und die Kontrolle des Plans.

15.6 Zusatzkontingente je Immissionsort

Für Immissionsorte, an denen die Planwerte mit den L_EK deutlich unterschritten würden, setzt der Plan Zusatzkontingente fest (DIN 45691:2006-12, Anhang A.3, Beispiel in Anhang C.3.4).

  1. Wählen Sie „Zusatzkontingente je Immissionsort“.
  2. Je Immissionsort Tag und Nacht eintragen (leer = kein Zusatzkontingent) – oder „Vorschlagen“: L_EK,zus,j nach Gleichung (A.2), auf ganze Dezibel abgerundet; in Klammern der ungerundete Wert. „Übernehmen“ schreibt alle Werte über 0 dB – löschen Sie die, an denen der Planwert nicht deutlich unterschritten wird.

Prüfen rechnet mit L_EK,i + L_EK,zus,j statt L_EK,i. Bericht: Tabelle Immissionsort – Zusatzkontingent tags/nachts, Spalte „Ansatz“, Kontrolle des Plans und der Hinweis zur Zulässigkeit (Anhang A.1).

15.7 Kontingente je betroffenem Gebiet

Statt eines L_EK je Teilfläche setzt der Plan je betroffenem Gebiet eigene Emissionskontingente L_EK,i,k fest (DIN 45691:2006-12, Anhang A.4, Beispiel in Anhang C.3.5, Tabelle C.7).

  1. Wählen Sie „Emissionskontingente je betroffenem Gebiet“.
  2. „Gebiet hinzufügen“, benennen (z. B. „WA West“) und die Immissionsorte anklicken, die darin liegen. Jeder Immissionsort gehört zu genau einem Gebiet.
  3. In der Tabelle Teilfläche × Gebiet L_EK,i,k für den gewählten Zeitraum eintragen – oder „Vorschlagen“: je Gebiet die Verteilung wie in Kapitel 15.3, aber nur gegen die Planwerte der Immissionsorte dieses Gebiets (mit Gewichtung und Rundung von dort).

Prüfen rechnet mit L_EK,i,k des Gebiets, in dem der Immissionsort liegt; neben dem Namen steht „Gebiet …“. Ein Immissionsort ohne Gebiet ist nicht bestimmbar (Hinweis, kein „eingehalten“ außer über die Relevanzgrenze). Fehlt ein L_EK,i,k, zählt die Teilfläche dort nicht mit (Hinweis). Bericht: Tabelle Teilfläche × Gebiet mit L_EK tags/nachts, die Immissionsorte je Gebiet, Spalte „Ansatz“, Kontrolle des Plans und der Hinweis zur Zulässigkeit.

15.8 Immissionskontingente

Bei der Immissionskontingentierung setzt der Plan für jede Teilfläche i und jeden Immissionsort j ein Immissionskontingent L_IK,i,j fest, so dass 10 lg Σ_i 10^(0,1 L_IK,i,j) ≤ L_PL,j (DIN 45691:2006-12, Anhang B.6, Gleichung B.1; Beispiel in Anhang C.3.6, Tabelle C.9).

  1. Wählen Sie „Immissionskontingente je Teilfläche und Immissionsort“.
  2. In der Tabelle Teilfläche × Immissionsort L_IK,i,j für den gewählten Zeitraum eintragen. Die Zeile „Σ“ zeigt die energetische Summe je Immissionsort, „L_Pl“ den Planwert (nach „Prüfen“ oder „Verteilen“); rot heißt Gleichung (B.1) verletzt.
  3. Oder „Vorschlagen“: L_IK,i,j = L_EK,i − ΔL_i,j (Anhang B.6, Anmerkung 1), auf ganze Dezibel abgerundet. Mit „Reserve je Immissionsort aufteilen“ kommt je Immissionsort seine Unterschreitung des Planwerts hinzu, wie im Beispiel C.3.6. Wie die Emissionen verteilt werden, entscheidet die Gemeinde (Anhang B.6, Anmerkung 2) – der Vorschlag ist ein Ausgangspunkt.

Prüfen nach Anhang B.8: Der Beurteilungspegel der Anlage darf L_IK,i,j der zugeordneten Teilfläche nicht überschreiten, bei mehreren die energetische Summe (Gleichung B.4, Summation); Relevanzgrenze wie in Kapitel 15.2. Gehört nur ein Teil einer Teilfläche zum Vorhaben, siehe Kapitel 15.9 – die Anwendung rechnet Gleichung (B.2) selbst.

Bericht: Tabelle Teilfläche × Immissionsort mit L_IK tags/nachts („55/40“ wie die Formulierung in Anhang B.7), die Prüfung je Immissionsort, die Kontrolle des Plans nach Gleichung (B.1) und der Hinweis zur Zulässigkeit (Anhang B.1).

15.9 Teil einer Teilfläche

Gehört nur ein Teil einer Teilfläche zum Vorhaben (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 und Anhang B.8):

  1. Zeichnen Sie den Teil als eigene Teilfläche, z. B. „TF 1a“.
  2. Wählen Sie im Inspektor unter „Teil von“ die Teilfläche, zu der er gehört, z. B. „TF 1“. Die Felder für L_EK verschwinden: Der Teil übernimmt L_EK, die Werte je Gebiet (Anhang A.4) und die Immissionskontingente (Anhang B) seiner Teilfläche.
  3. Lassen Sie „Dem Vorhaben zugeordnet“ beim Teil an. Ist auch die ganze Teilfläche zugeordnet, zählt bei der Prüfung nur der Teil (mit Hinweis).

Schneller über das Vorhabengrundstück. Zeichnen Sie das Grundstück des Vorhabens aus dem Lageplan einmal als Fläche über den Plan. Liegt es in einer oder mehreren Teilflächen, zeigt der Inspektor „Als Vorhabengrundstück aufteilen“. Ein Klick schneidet die Fläche an den Grenzen der Teilflächen und legt je Stück einen Teil an – „TF 1a“, „TF 2a“ …, mit „Teil von“ gesetzt und den Quellenangaben der gezeichneten Fläche. Stücke außerhalb aller Teilflächen fallen weg; Strg+Z holt die ungeteilte Fläche zurück.

FestsetzungWie der Teil geprüft wird
Emissionskontingente (4.6, Anhang A.2–A.4)Gleichung (6) auf dem Teil: L_EK gilt je Quadratmeter, ΔL wird über den Teil gerechnet
Immissionskontingente (Anhang B)L_IK,i,j + 10 lg(S_i,k/S_i) nach Gleichung (B.2); S_i,k ist der Teil innerhalb der Teilfläche, S_i die ganze Teilfläche – beide aus der Zeichnung

Ragt der Teil über die Teilfläche hinaus, zählt nur das Stück innerhalb (Hinweis). Teile zählen nicht beim Verteilen und nicht in der Kontrolle des Plans – dort gilt die ganze Teilfläche. Der Bericht nennt in Anhang F je Teil S_i,k, S_i und bei Immissionskontingenten den Abzug. Benennen Sie die Teilfläche um, gehen ihre Teile mit.


16 Bericht (PDF)

Der Bericht entsteht immer aus einem gespeicherten Rechenlauf, nie aus der aktuellen Zeichnung. Beim ersten Erzeugen wird er als Datei eingefroren („Fassung“, Kapitel 16.8): Derselbe Lauf liefert danach jederzeit genau dasselbe Dokument, auch nach einem Update der Anwendung.

16.1 Bericht erzeugen

  1. Rechnen Sie (Kapitel 11) und warten Sie, bis die Ergebnisse aktuell sind.
  2. Klicken Sie in der Kopfleiste auf „Bericht“ – gleich, ob „Nacht“ oder „Tag“ gewählt ist: Der Bericht enthält beide Zeiträume derselben Zeichnung und ist auf beiden Reitern derselbe, mit derselben Fassung (seit 18.10.2026).
  3. Welcher Rechenlauf den Bericht trägt, entscheidet die Anwendung an einer Stelle, für die Berichtsseite, die Projektübersicht, den Editor und den KI-Assistenten gleich: der neueste Lauf der aktuellen Zeichnung, zuerst nachts; nur wenn kein Zeitraum einen aktuellen Lauf hat, der neueste veraltete, wieder zuerst nachts.
  4. Der Bericht öffnet sich in einer neuen Registerkarte. Die Kopfleiste nennt alle Läufe, die der Bericht enthält, und den Rechenzeitpunkt des angezeigten Laufs in deutscher Ortszeit („Läufe Nacht 191, Tag 192 · 17.10.2026, 22:19“). Hat sich die Zeichnung seit einem dieser Läufe geändert, steht darunter gelb „Die Zeichnung hat sich seit diesem Lauf geändert …“ – auch wenn Sie einen älteren Lauf oder einen Tag-Lauf geöffnet haben. Die heruntergeladene Datei trägt das Datum der Berechnung, nicht das von heute. Gibt es den Lauf in diesem Projekt nicht, sagt die Seite das („Diesen Rechenlauf gibt es in diesem Projekt nicht – zurück zum Editor“); hat das Projekt nur einen Tag-Lauf, zeigt sie diesen (seit 18.10.2026). Eine Adresse mit run= öffnet genau diesen Lauf, etwa einen älteren; er hat eigene Fassungen.
  5. Klicken Sie auf „PDF herunterladen“. „Zum Editor“ führt zurück. Unter der Kopfleiste stehen die Fassung des Berichts, wann und mit welchem Stand sie erzeugt wurde, und ihre Prüfsumme SHA-256 (Kapitel 16.8).
  6. „Alle Wege (CSV)“ lädt jeden Ausbreitungsweg beider Zeiträume mit den Dämpfungstermen je Oktavband (DIN ISO 9613-2:1999-10, Gleichungen 3 bis 5) als Tabelle für Excel – Strichpunkt-getrennt, Dezimalkomma. Der Bericht zeigt in Anhang A nur die lautesten Wege; mit der CSV lässt sich jeder Pegel nachrechnen. Für A_gr stehen je Weg die Bodenfaktoren des Quell-, Mittel- und Empfängerbereichs (G_s, G_m, G_r), die Höhen über Grund (h_s_m, h_r_m) und der projizierte Abstand (d_p_m) in der Datei, wie der Rechenkern sie angesetzt hat (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1, Tabelle 3); G_m ist leer, wenn es keinen mittleren Bereich gibt (d_p ≤ 30 (h_s + h_r)). Läufe vor dem 18.10.2026 haben diese Spalten leer. Die CSV gehört zur angezeigten Fassung und ist mit ihr eingefroren (Kapitel 16.8). Aufbau der Datei: Kapitel 16.1a.

16.1a Alle Wege (CSV): Aufbau und Nachrechnung

Seit dem 19.10.2026 geht die CSV auf den Beurteilungspegel auf: Wer sie von außen prüft, rechnet aus ihren Zeilen und den ausgewiesenen Zuschlägen L_r je Immissionsort auf 0,1 dB nach (TA Lärm Anhang A.2.6; DIN ISO 9613-2:1999-10, Gleichungen 3 bis 5; TA Lärm Anhang A.1.4, Gleichung G2, und Nr. 6.5). Vorher stand je Quelle nur ihr lautester Punkt in der Datei – ein Container mit fünf Schallaustritten war eine Zeile von fünf –, die Reflexionen nur als Summe, und K_T, K_I und der Ruhezeitenzuschlag fehlten; die Zeilen ergaben bis zu 2 dB weniger als L_r.

Erster Teil – eine Zeile je Teilquelle und Weg. Eine Teilquelle ist ein Punkt, in den die Rechnung eine Quelle zerlegt: ein Schallaustritt je Seite eines Containers, ein Element einer Flächen- oder Linienquelle, der Körper eines Containers ohne Austritte, der Punkt einer Punktquelle. Je Teilquelle und Immissionsort steht der direkte Weg und jeder Reflexionsweg in einer eigenen Zeile.

SpalteInhalt
Zeitraum, Immissionsort, QuelleZeitraum (Tag/Nacht), Name des Immissionsorts und der Quelle
Teilquelle, Teilquelle_Nr, Teilquellenwas der Punkt ist („Austritt Stirn vorn“, „Austritt Dach“, „Element“, „Körper“, „Punkt“), seine Nummer und wie viele Punkte die Quelle hat
x_m, y_m, z_mLage des Punkts im Projekt (Meter, Ursprung des Projekts) und absolute Höhe (mit Geländemodell über NHN)
Weg, Ordnung„direkt“ (Ordnung 0) oder „Reflexion“ mit ihrer Ordnung: 1 nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5; 2 zwischen zwei gegenüberliegenden Flächen, gerechnet nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3 (seit Rechenkern 0.1.30 mit beiden Rechenvorschriften, unter DIN ISO 9613-2:1999-10 nach ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9; Kapitel 11.4a)
Reflektor, Reflexionspunktedas reflektierende Objekt (bei zweiter Ordnung „A → B“) und der Reflexionspunkt x/y/z (bei zweiter Ordnung zwei, mit „\“ getrennt)
Abstand_m, MethodeWeglänge d (bei einer Reflexion von der Spiegelschallquelle) und das Verfahren: octave je Oktavband oder a500 nur L_WA, gerechnet bei 500 Hz (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1)
LWA_Zustand_dBA, Einwirkzeit_dB, Anzahl, LWA_Lauf_dBA, LWA_Teilquelle_dBASchallleistung des maßgeblichen Betriebszustands, die Minderung durch Betriebsanteil bzw. Einwirkzeit (nachts 10 lg Anteil, mehrere Zustände der lautesten Nachtstunde nach TA Lärm Anhang A.2.5.1, Gleichung G5; tags alle Tageszustände über 16 Stunden), die Anzahl gleicher Geräte (+10 lg n), daraus L_WA der Quelle im Lauf und L_WA des Punkts (mit seinem Anteil, etwa 20 % je Austritt). Es gilt LWA_Zustand_dBA + Einwirkzeit_dB + 10 lg Anzahl = LWA_Lauf_dBA. Mit einem Zustand ist Einwirkzeit_dB = 10 lg Betriebsanteil (höchstens 0). Mit mehreren Zuständen ist LWA_Zustand_dBA der führende Zustand (der mit dem größten L_WA + 10 lg Anteil) und Einwirkzeit_dB die Differenz von L_WA aller Zustände, jeder mit seinem Anteil energetisch summiert, zu diesem Zustand – kein Zeitanteil für sich; sie kann größer sein als 10 lg des Anteils des führenden Zustands und auch positiv, wenn ein lauterer Zustand mit kleinerem Anteil hinzukommt (Beispiel: 100 dB(A) mit 10 % und 95 dB(A) mit 90 % – führend ist 95 dB(A), Einwirkzeit_dB = +0,85 dB)
Dc_dB, DOmega_dBRichtwirkungskorrektur D_c (Abschnitt 6; +3 dB für einen Austritt vor seiner Wand) und D_Ω nach Gleichung 11 beim alternativen Bodenverfahren (Abschnitt 7.3.2)
Cmet_dB, C0_dBmeteorologische Korrektur C_met (Abschnitt 8) mit dem C_0 dieser Richtung
G_s, G_m, G_r, h_s_m, h_r_m, d_p_m, h_m_mGrundlagen von A_gr (Abschnitt 7.3.1, Tabelle 3; h_m nach Gleichung 10 beim alternativen Verfahren)
lw_…HzSchallleistung des Punkts je Oktavband
Drefl_…Hznur Reflexionen: Reflexionsverlust −10 lg ρ aller Reflexionen des Wegs je Oktavband (Abschnitt 7.5)
aDiv_…Hz, aAtm_…Hz, aGr_…Hz, aBar_…Hz, aMisc_…Hzdie Dämpfungen A_div, A_atm, A_gr, A_bar und A_misc (Bewuchs nach Anhang A.1, Industriegelände nach Anhang A.2) je Oktavband
lp_…HzSchalldruckpegel des Wegs am Immissionsort je Oktavband: lw − Drefl + Dc + DOmega − aDiv − aAtm − aGr − aBar − aMisc − Cmet. Leer bei einer Reflexion in den Bändern, die die Fläche nach Gleichung 19 nicht zurückwirft
LpA_dBAA-bewerteter Pegel des Wegs, der in die Summe eingeht
LpA_mit_Ruhezeiten_dBAnur tags in Gebieten nach TA Lärm Nr. 6.1 e bis g: derselbe Weg mit dem Ruhezeitenanteil seiner Quelle (Nr. 6.5, Sonntag – die lauteren Zustände in den Ruhezeiten), je Oktavband aufgeschlagen
KT_KI_Quelle_dBK_T + K_I, den die Quelle mitbringt – angesetzt wird am Immissionsort der größte der laufenden Quellen (zweiter Teil)
Gelaende, seitlich„ja“: eine Geländekuppe schirmt, bzw. ein Weg um die Seite eines Hindernisses trägt bei

Zweiter Teil – die Summe je Immissionsort, nach einer Leerzeile mit eigener Kopfzeile, eine Zeile je Immissionsort und Zeitraum:

SpalteInhalt
ZeilenAnzahl der Zeilen des Immissionsorts im ersten Teil
LpA_Summe_dBAenergetische Summe der LpA_dBA aller dieser Zeilen (Zusatzbelastung ohne Zuschläge)
KT_dB, KI_dB, K_vonTonhaltigkeits- und Impulszuschlag am Immissionsort (TA Lärm Anhang A.1.4, Gleichung G2; A.2.5.2, A.2.5.3) und die Quellen, die ihn geben
LpA_Summe_mit_Ruhezeiten_dBA, KR_Ruhezeiten_dBnur tags in Gebieten nach Nr. 6.1 e bis g: energetische Summe von LpA_mit_Ruhezeiten_dBA und der Ruhezeitenzuschlag als Differenz zu LpA_Summe_dBA
Lr_aus_Zeilen_dBABeurteilungspegel aus den Zeilen: Summe (tags mit Ruhezeiten) + K_T + K_I
Lr_Lauf_dBA, Differenz_dBder Beurteilungspegel des Rechenlaufs und die Differenz zu Lr_aus_Zeilen_dBA – nur Rundung der Zeilen, höchstens wenige Hundertstel dB
Hinweisbei Läufen vor dem 19.10.2026: Die Datei hat die Zeilen von damals (je Quelle ihr lautester Punkt, Reflexionen summiert, Spalten Punkte … LpA_gesamt_dBA), die Summe geht deshalb nicht auf; für eine prüfbare Datei neu rechnen

Die Vorbelastung gehört nicht zu L_r der Anlage; sie und die Gesamtbelastung stehen im Bericht (Kapitel 16.2, 6.2). Die Einwirkzeit steckt schon in lw; einen weiteren Abschlag gibt es nicht.

Eine schon erzeugte Fassung behält ihre CSV, wie sie beim ersten Abruf entstand (Kapitel 16.8). Für einen Lauf vor dem 19.10.2026 entsteht auch eine neue Fassung mit den Zeilen von damals – die Wege jedes Punkts hat nur ein neuer Rechenlauf. Die Datei kann groß werden: Jeder Punkt hat seine Reflexionswege an allen Wänden in der Nähe (bei vielen LoD2-Gebäuden Zehntausende Zeilen; bei einem Projekt wie 504 Teilquellen und 9 Immissionsorten rund 38.600 Zeilen und 21 MB je Zeitraum). Die App liest die Zeilen beim Erzeugen eine nach der anderen aus dem gespeicherten Lauf und schreibt sie gleich in die Datei; die Größe der Datei ändert das nicht.

Ist der Lauf eines Zeitraums vor dem 19.10.2026 gerechnet und der des anderen danach, steht jeder Zeitraum in seinem eigenen Format: zuerst der Tag mit seiner Kopfzeile, nach einer Leerzeile die Nacht mit ihrer (der neue Lauf mit einer Zeile je Teilquelle und Weg, der alte mit den Zeilen von damals), dann nach einer weiteren Leerzeile der zweite Teil. Dort sagt die Spalte Hinweis je Zeile, ob die Summe dieses Zeitraums aufgeht.

„Bericht“ ist gesperrt, wenn kein Lauf vorliegt („Erst berechnen — der Bericht entsteht aus einem gespeicherten Rechenlauf.“) oder die Zeichnung seitdem geändert wurde („Die Zeichnung wurde geändert — erst neu berechnen, dann den Bericht erzeugen.“).

Scheitert „Alle Wege (CSV)“ oder „Berichtspaket (ZIP)“, nennt die rote Zeile unter der Kopfleiste den Grund, den der Server meldet („Grund: …“). Melden Sie diesen Satz, wenn er beim erneuten Versuch bleibt. Wird der Server neu gestartet, während er ein Berichtspaket baut, meldet die Anzeige „Der Server wurde währenddessen neu gestartet“ statt weiter zu warten; nach 20 Minuten ohne fertiges Paket hört die Anzeige ebenfalls auf zu fragen und sagt es (seit 20.10.2026, #554). Fordern Sie das Paket dann erneut an.

Die Sprache des Berichts folgt der Sprache der Oberfläche (DE/EN).

16.2 Inhalt des Berichts

Der Bericht enthält beide Beurteilungszeiträume desselben Zeichnungsstands. Fehlt für einen Zeitraum ein Rechenlauf derselben Zeichnung (etwa weil nach einer Änderung nur nachts neu gerechnet wurde), enthält der Bericht nur den anderen. Das steht dann im Ergebniskasten des Deckblatts und in 7.1: „Für den Zeitraum tags gibt es keinen Rechenlauf derselben Zeichnung; der Bericht enthält dafür kein Ergebnis und kein Urteil“ – die TA Lärm nennt in Nr. 6.1 Immissionsrichtwerte tags und nachts. Kapitel 6.2 des Berichts sagt es kürzer: „Für den Zeitraum tags gibt es keinen Rechenlauf derselben Zeichnung; er fehlt in diesem Bericht.“ Rechnen Sie dann beide Zeiträume und erzeugen Sie den Bericht des neuen Laufs (seit 18.10.2026).

Deckblatt: BESS-NoiseCheck-Logo, Titel „Schallimmissionsprognose nach DIN ISO 9613-2:1999-10 und TA Lärm“, Projektname, bei einer Variante deren Bezeichnung („Variante: mit Wand 4 m“; in einer Familie ohne Bezeichnung „Variante: ohne Bezeichnung“, Kapitel 3.1a), Standort mit Koordinaten in Dezimalgrad (WGS84) – einmal, in deutscher Schreibweise; ist als Standort nur ein Koordinatenpaar eingetragen, steht es nicht noch einmal davor –, darunter Auftraggeber, Antragsteller (Kapitel 16.6), Bearbeiter, Datum, Projekt-ID, Rechenläufe, Rechenkern und Normausgabe, Eingabe-Fingerabdruck. Im farbigen Kasten „Ergebnis“: je Immissionsort L_r / IRW tags und nachts mit Bewertung („eingehalten“, „überschritten“, „offen“, „ohne Richtwert“) und die Zusammenfassung. Jede weitere Seite trägt oben das Logo, Projekt, Fassung und Datum, unten Projekt, Datum und die Seitenzahl. Seit 21.10.2026 nennt das Deckblatt die Institution (das Feld „Firma“ des Kontos; TA Lärm Anhang A.2.6 verlangt Name der Institution und des verantwortlichen Bearbeiters – fehlt sie, steht dort in Orange „nicht angegeben“) und die Fassung mit Nummer und Erzeugungszeit in deutscher Ortszeit mit Zone („Fassung 2, erzeugt 21.10.2026, 10:15 MESZ“; gespeichert ist UTC); die Kopfzeile jeder Seite wiederholt sie. Das Rechendatum steht hinter den Rechenläufen. Die Prüfsumme des PDF druckt der Bericht nicht – sie kann nicht in der Datei stehen, die sie prüft; sie steht auf der Berichtsseite (Kapitel 16.8).

Entwurf und Freigabe. Eine Fassung, die die sachkundige Person nicht freigegeben hat, trägt auf dem Deckblatt einen roten Kasten und in jeder Kopfzeile „ENTWURF – nicht zur Vorlage“; ihre Urteile heißen „eingehalten (vorläufig)“ bzw. „überschritten (vorläufig)“. Die freigegebene Fassung trägt stattdessen auf dem Deckblatt Name, Firma, Qualifikation, Datum der Freigabe und ein Unterschriftsfeld (Kapitel 16.8a). Ist eine Annahme offen oder steht ein interner Arbeitsvermerk in einem Text des Berichts, liegt außerdem das Wasserzeichen „ENTWURF“ quer über jeder Seite, auch über den Anlagen; der Kasten auf dem Deckblatt sagt, warum (Kapitel 16.6f, 16.6g).

Veralteter Lauf. War die Zeichnung beim Erzeugen der Fassung (Kapitel 16.8) schon seit dem Rechenlauf geändert – oder seit dem Lauf des anderen Zeitraums im Bericht –, druckt der Bericht in einem roten Band über jeder Seite, auch über den Deckblättern der Anlagen, und in einem roten Kasten auf dem Deckblatt „Lauf veraltet: Zeichnung seit der Rechnung geändert (Stand 18.10.2026, 16:56)“. Der Stand ist die Erzeugungszeit der Fassung in deutscher Ortszeit. Ob der Lauf veraltet ist, entscheidet dieselbe Regel wie im Editor. Die beigefügten Unterlagen selbst bleiben unverändert (ihre Prüfsumme belegt die Datei). Der Vermerk gehört zur Fassung: Ein so heruntergeladenes PDF sieht nie wie ein gültiges aus. Wird ein Lauf erst später veraltet, bleibt seine Fassung, wie sie war – sie war beim Erzeugen gültig; den heutigen Status zeigen die Berichtsseite und der KI-Assistent (seit 18.10.2026).

KapitelInhalt
1 EinleitungFragestellung (mit Prüfregime und, bei grenznahem Standort, der Fundstelle für das Land oder dem Satz, dass die Geltung der TA Lärm nicht bestätigt ist, Kapitel 16.6d), Datengrundlage als Tabelle „Daten – Quelle – Stand“: Lage, Abmessungen und Höhen mit den zitierten Unterlagen (U1 …) und ihrem Stand, dazu wie viele Objekte noch ohne Beleg sind (Kapitel 4.8), Schallleistung (bei Handeingabe und bei Bibliothekswerten, die einen Eintrag zitieren, Eintrag und Seite wie „U3, S. 4“ mit Titel und Stand des Eintrags, Kapitel 8.3a; sonst Dokument und sein Datum), Geländemodell (Anbieter, Land, Raster, Kacheln, Attribution; Datenstand der Befliegung und Abrufdatum), Gebäude aus LoD2 (Grundrissaktualität, Abrufdatum), Boden (ALKIS bzw. OpenStreetMap mit Stand und Abrufdatum; mit Bodenflächen heißt es „Projektwert G = … nur, wo keine Bodenfläche liegt“, die Regel „hart, G = 0 – Porös-Anteil nicht angegeben“ steht einmal mit den Nutzungsarten dahinter), Wetterdaten für C₀ (DWD-Station, Jahre, Abrufdatum), Lufttemperatur für die Temperaturstufe mit der Stufe je Quelle und ihrer Begründung (Kapitel 10a.7), Kartengrundlage der Pläne (Abrufdatum), Luftbild (Befliegungsjahr), Google-Satellitenbild, wenn der Editor es gezeigt hat (Quelle; Aufnahmedatum von Google nicht angegeben, dazu die Tage der Anzeige, Kapitel 6.1), Lage aus Koordinatentabelle (Datei, Prüfsumme, Dokument je Objekt, Kapitel 7.13), Staatsgrenze bei grenznahem Standort (VG250 des BKG mit Lagegenauigkeit, Grenzstreifen, Quellenvermerk und Stand, Kapitel 16.6d); Regelwerke. Werte, die nach DIN EN ISO 3744 aus einem Schalldruck in 1 m umgerechnet sind, bringen die Norm in die Liste.
2 Anlagenbeschreibung2.1 Schallquellen mit Art (bei Werten aus der Bibliothek die Kategorie des Produkts mit der Modellierung, z. B. „Transformator (Punktquelle)“), Betrieb, L_WA max und Produkt – alle Quellen der Zeichnung des Rechenlaufs, auch solche, die nur tags oder nur nachts oder gar nicht laufen oder nicht berechnet werden konnten, auch wenn der Bericht nur einen Zeitraum enthält; „Betrieb“ nennt je Zeitraum „tags“/„nachts“, „nachts aus“ (alle Nachtzustände 0 %, so angegeben) oder „nachts nicht berechnet“ (fehlt im Lauf, Grund in Anhang D) oder „nachts ohne Schalldaten“ (Kapitel 8.2a); L_WA max ist der größte L_WA der laufenden Zustände beider Zeiträume je Gerät; gleiche Quellen stehen in einer Zeile, z. B. „C 1–C 12 (12 ×)“; darunter „Quellen ohne Schalldaten“ mit Zeitraum, dem Text „Was die Unterlagen sagen“ und der belegenden Unterlage (Kapitel 8.2a); 2.2 Betriebsablauf, 2.3 Fahrverkehr, 2.4 seltene Ereignisse (Kapitel 16.6), 2.5 Umfang und Abgrenzung: welche Quellen zur Anlage gehören und gerechnet sind, welche Vorbelastung sind und welche nicht gerechnet, je mit Begründung und Beleg (Kapitel 16.6e). Eine Linienquelle steht mit ihrer Länge und L_W′ zum größten L_WA, z. B. „Linienquelle, L = 48,3 m, L_W′ 70,0 dB(A)/m“ (Kapitel 7.4a)
3 SituationLageplan auf der amtlichen Karte basemap.de (Norden oben, Immissionsorte mit Namen – die Pegel je Zeitraum stehen in den Lärmkarten in 6.3; Quellenvermerk mit Abrufdatum darunter) und Immissionsorte mit Gebiet, Höhe, Richtwerten, Vorbelastung. Liegen Beschriftungen übereinander oder läge ein Name über dem nächsten Container, fasst der Plan sie zu einem Bereich zusammen („C 1–C 6“). Beschriftungen bleiben im Kartenrahmen: rechts neben der Quelle, am rechten Rand links davon; passen die Namen auf keiner Seite, steht die Anzahl („3 Quellen“).
4 Anforderungen gemäß TA LärmRichtwerte der vorkommenden Gebiete (das Sternchen an Gebieten nach TA Lärm Nr. 6.1 e–g erklärt die Zeile unter der Tabelle: Ruhezeitenzuschlag nach Nr. 6.5), Spitzenpegel, K_T/K_I, Ruhezeiten, Vorbelastung je Prüfregime – nach TA Lärm Nr. 3.2.1 (genehmigungsbedürftig) oder Nr. 4.2 a und c (nicht genehmigungsbedürftig)
5 Eingabedaten der SchallemissionBetriebszustände mit Zeitraum, Anteil, Zuschlägen und Oktavspektrum; Herkunft der Werte – bei Handeingabe Eintrag des Verzeichnisses und Seite, „U3, S. 4“ (Kapitel 8.3a). Bei Austritten je Seite, deren Anteile aus Pegeln je Seite stammen, eine Zeile mit Pegeln, Anteilen und Dokument (Kapitel 8.6a). Quellen mit gleichen Zuständen teilen sich eine Tabelle. Je Produkt mit Terzspektrum das Spektrum, die Orientierung nach ISO 1996-2:2017, Anhang K (informativ, kein Bestandteil der TA Lärm) und das gewählte K_T mit Begründung (Kapitel 8.7a). Bei einer Linienquelle die Länge im Kopf und je Zustand die Umrechnung zwischen L_W′ und L_WA, wie die Unterlage sie angibt (Kapitel 7.4a).
6 Berechnungsergebnisse6.1 Verfahren (mit Reflexionsordnung), 6.2 Beurteilungspegel (ungerundet, zwei Nachkommastellen) mit Irrelevanz, Vorbelastung und Genauigkeit, ggf. Sensitivität nach ISO 9613-2:2024 (Kapitel 9.7), der Vergleich mit der überschlägigen Prognose nach TA Lärm Anhang A.2.4.3 (je Immissionsort und Zeitraum L_r detailliert, L_r überschlägig, Differenz, mit den Gründen der Abweichung und einem Hinweis, wo der überschlägige Wert niedriger ist; nur Vergleich, kein Urteil – Kapitel 12.11), 6.3 Lärmkarten nachts und tags im selben Ausschnitt und Maßstab, mit Nummer und Rechenzeitpunkt (deutsche Ortszeit, wie in der Anwendung) und ihrer Unsicherheit nach DIN 45687-1:2025-12, Anhang C (Kapitel 13.4), 6.4 Teilpegel mit Fußzeilen: Summe der Teilpegel, K_T + K_I am Immissionsort, tags in Gebieten nach Nr. 6.1 e–g der Ruhezeitenzuschlag und der Beurteilungspegel – die Tabelle geht auf L_r auf (seit 19.10.2026), 6.5 Prüfhinweise (stehen dort keine, aber Hinweise aus der Berechnung in Anhang D, verweist 6.5 mit deren Zahl auf Anhang D), 6.6 Qualität der Prognose (Kapitel 16.5), 6.7 Variantenvergleich. In 6.2 außerdem je Immissionsort: ob er im Einwirkungsbereich liegt (TA Lärm Nr. 2.2 a und b), der Anteil der Ruhezeiten am Tagespegel (TA Lärm Nr. 6.5) und immer ein Absatz zu tieffrequenten Geräuschen (TA Lärm Nr. 7.3, Anhang A.1.5; DIN 45680:1997-03 mit Beiblatt 1): welche Quellen vorherrschende Anteile unter 90 Hz haben – ja/nein mit Quellart, abgelesen am angesetzten Spektrum (die Oktaven 31,5 Hz, soweit angegeben, und 63 Hz tragen mehr als 50 % der unbewerteten Energie; ohne Oktavwerte „nicht bestimmbar“) –, L_C − L_A außen als Anhaltspunkt mit seinen Grenzen (die 20 dB der Nr. 7.3 gelten im Raum bei geschlossenen Fenstern), die Prüfung von Minderungsmaßnahmen nach Nr. 7.3 Abs. 2 und die Messung nach DIN 45680 nach Inbetriebnahme
7 Zusammenfassung7.1 Ergebnis: Überschreitungen, offene Fälle; 7.2 Schallschutzmaßnahmen und Auflagenvorschläge (Kapitel 16.6) – für Zustände ohne Schalldaten keine Auflage, sondern der Hinweis darauf (Kapitel 8.2a)
8 Unterlagen8.1 Unterlagenverzeichnis U1 … Un mit Art, Dokument und Revision, Herausgeber, Stand (so genau wie auf der Unterlage, z. B. „Nov. 2021“, oder „undatiert, Eingang am …“, Kapitel 4.8a) – bei einer Festlegung der sachkundigen Person ihr Text (Kapitel 4.8d) –, den Objekten, für die es belegt (bei automatischen Einträgen zuerst der Datensatz, z. B. „Geländemodell“), und der Anlagennummer, wenn die Datei beiliegt (bei Bildern „Anlage n (Bild (JPG))“, bei KMZ/KML „Anlage n (KMZ, im Berichtspaket)“); 8.2 Quellen der Eingaben: je Schallquelle, Immissionsort, Gebäude und Wand Dokument und Seite je Gruppe von Angaben, bei Schallquellen auch die Unterlage der Schallleistung, Objekte mit gleichen Quellen in einer Zeile, rot „Beleg fehlt“, wo keine zugeordnet ist (Kapitel 4.8); hinter einem Zitat, dessen Unterlage beim Datum nicht zählt, der Grund, z. B. „undatiert – PDF fehlt – kein Beleg“ (Kapitel 4.8a) oder „Datum nur aus Dateiname/Metadaten – PDF fehlt – kein Beleg“ (Kapitel 4.8b); bei einer Unterlage für Schallleistung, Betrieb, Lage oder Gebietseinstufung ohne PDF „Anlage fehlt – kein Beleg“ in 8.1 und 8.2 (Kapitel 4.8c); Geodaten und amtliche Daten mit Dienst/URL, Lizenz und Abrufdatum als Datenquelle statt als Anlage, fehlt eines davon „Geodaten-Beleg unvollständig – kein Beleg“ (Kapitel 4.8c). Das Verzeichnis ist das des Rechenlaufs: Ändern Sie es später, zeigt der Bericht dieses Laufs weiter den alten Stand, bis Sie neu rechnen.
Anhang A–HA Ausbreitungsrechnung je Oktavband für die 5 lautesten Quellen je Immissionsort, im Kopf je Weg „L_p direkt, Reflexionen (Anzahl), gesamt“, unter der Tabelle die Grundlagen von A_gr: G_s, G_m, G_r, h_s, h_r und d_p, wie gerechnet (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1, Tabelle 3) – alle Wege stehen in der CSV (Kapitel 16.1); B abschirmende und reflektierende Körper (gleiche zusammengefasst) mit der Bedingung nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4; C Berechnungsgrundlagen – in der Kurzzeile der Bodenfaktor, wie er gerechnet wurde („G je Bereich … aus den Bodenflächen, Projektwert G = … nur, wo keine Fläche liegt“) und die Luftwerte beider Zeiträume – mit „Auslegungen, wo die Normen Spielraum lassen“ (Abschirmung nach ISO/TR 17534-3, Größenbedingung der Reflexion, zweite Ordnung, Luftabsorption, 8-kHz-Oktave, C₀ aus der Windstatistik – jeweils mit Normstelle und Begründung, nur was für den Lauf gilt); D Hinweise aus der Berechnung; E Lage der Quellen und Immissionsorte in Dezimalgrad (WGS84, sechs Nachkommastellen) und in ETRS89/UTM (EPSG 25832 bzw. 25833) mit Höhe über Grund und absoluter Höhe (mit Geländemodell über NHN) – Quellen aus mehreren Punkten mit Mittelpunkt und Höhenbereich; F Emissionskontingente, wenn es Teilflächen gibt – je Immissionsort Anlage, zulässig und „Anlage − zulässig“ (negativ = eingehalten, dasselbe Vorzeichen wie die Differenz L_r − Richtwert in 6.2; seit 18.10.2026), bei Festsetzungen nach DIN 45691:2006-12, Anhang A.2–A.4 oder B mit dem Verfahren, den Zusatz-, Gebiets- oder Immissionskontingenten als Tabelle, dem Ansatz je Immissionsort, der Kontrolle des Plans und dem Hinweis zur Zulässigkeit (Kapitel 15.4–15.8); G Lufttemperatur an DWD-Stationen als Beleg der Temperaturstufe, wenn Daten geholt sind (Kapitel 10a.7); H Annahmen und offene Punkte: jede Annahme mit Begründung, Verwendung und Status (offen, validiert von … am …, entfallen mit Grund), die internen Arbeitsvermerke und die Freigabe (Kapitel 16.6f, 16.6g, 16.8a)
Anlagendie Dateien mit Haken „Als Anlage an den Bericht“ in der Reihenfolge des Verzeichnisses: ein PDF mit Deckblatt (Eintrag, Seiten, SHA-256) und seinen Seiten, ein Bild (JPG, PNG) auf einer Anlagenseite mit Titel, Datum, Prüfsumme und dem Bild ohne Metadaten, eine KMZ/KML-Datei als Anlagenseite mit Dateiname, Prüfsumme und Ort im Berichtspaket; im Paket liegt jede Anlage, PDF, KMZ und KML als Original, ein Foto als Kopie ohne Metadaten (Kapitel 16.7); ist eine Datei nicht lesbar, sagt es die Anlagenseite (Kapitel 4.8)

Seit den Fassungen vom 21.10.2026 (Durchsicht des Berichts von Projekt 15):

  • Prüfregime in Kapitel 4 und 6.2. Bei einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (Prüfregime „TA Lärm Nr. 4“, Kapitel 16.6) sprechen Kapitel 4 und die Sätze zur Vorbelastung in 6.2 von TA Lärm Nr. 4.2: Die Anlage darf die Immissionsrichtwerte nicht überschreiten (Buchst. a); die Vorbelastung ist nur zu berücksichtigen, wenn konkrete Anhaltspunkte erwarten lassen, dass die Anlage relevant zu einer Überschreitung beiträgt, und Abhilfe bei den anderen Anlagen offensichtlich nicht in Betracht kommt (Buchst. c). Bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage bleibt es bei Nr. 3.2.1. Die Immissionsorte, deren Beitrag nicht relevant ist, stehen je Zeitraum in einem Satz mit ihrem Abstand zum Richtwert.
  • Rechnerisch zulässige Vorbelastung. Wo die Bewertung an der Vorbelastung hängt, nennt 6.2 die Vorbelastung, bis zu der die Gesamtbelastung den Richtwert noch einhält: 10·lg(10^(0,1·IRW) − 10^(0,1·L_r)), auf 0,1 dB abgerundet – etwa 43,6 dB(A) bei L_r = 39,35 dB(A) und IRW 45 dB(A). Das ist Rechnung, keine Ermittlung der Vorbelastung (Auslegung der Anwendung). Darunter „Mögliche Vorbelastung“: Unterlagen des Verzeichnisses (Betriebsbeschreibung, Lageplan, Datenblatt, Prüfbericht), die keine gerechnete Quelle belegen und auf andere Anlagen hinweisen können – etwa Wechselrichter einer PV-Anlage. Sie werden genannt, nicht bewertet.
  • Geräuschspitzen und Einwirkungsbereich. „Nr. 2.2 b ist je Immissionsort geprüft“ steht nur noch, wo Maximalpegel L_AFmax berechnet sind; sonst sagt 6.2, dass der Einwirkungsbereich aus Nr. 2.2 a folgt (keine relevanten Spitzen, mit Begründung) oder dass Nr. 2.2 b offen ist.
  • Messnorm, Genauigkeitsklasse, Obergrenze, Messunsicherheit (6.6). Die Tabelle „Herkunft der Schallleistungen“ hat je Betriebszustand eine Zeile. Die Genauigkeitsklasse folgt aus dem Titel der Messnorm: DIN EN ISO 3744 ist ein Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 2, ISO 3745 Klasse 1, ISO 3746 Klasse 3. Ist der Wert im Prüfbericht als Obergrenze (*) gekennzeichnet und nennt der Eintrag für solche Werte ISO 3746, gilt Klasse 3. Obergrenze und Messunsicherheit U stehen da, wie sie im Bibliothekseintrag eingetragen sind (Kapitel 8.7d); sonst „nicht erfasst“. Die geschätzte Genauigkeit nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 5 steht je Wert einmal, mit allen Immissionsorten dieses Werts.
  • Art des Werts von L_p (Kapitel 5, 6.6, 6.2). Ist L_WA aus L_p umgerechnet, nennt der Bericht bei der Umrechnung und in der Tabelle „Herkunft der Schallleistungen“, was L_p laut Dokument ist (mit Fundstelle): energetisches Mittel, Höchstwert („L_W auf der sicheren Seite“), arithmetisches Mittel oder Einzelposition („kann unter dem energetischen Mittel liegen, L_W dann zu niedrig“) – oder „Art des Werts nicht angegeben“. In den letzten beiden Fällen nennt 6.2 den Grund für „kein eingehalten“ mit DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.2 und 8.2.5 (Kapitel 8.7e).
  • K_T/K_I ohne Begründung (Kapitel 5). Trägt ein laufender Zustand K_T oder K_I von 3 oder 6 dB ohne Begründung, sagt eine Zeile darunter „ohne Begründung im Projekt (TA Lärm Anhang A.2.6 …)“ – bei 6 dB mit dem Zusatz, dass es der größere Zuschlag ist und für das Urteil auf der sicheren Seite liegt, bei 3 dB, dass nicht begründet ist, ob er reicht. Ein K_T aus einem Bibliothekseintrag mit Hinweis zur Tonhaltigkeit oder mit Terzspektrum gilt als begründet. Die To-do-Liste führt den Punkt „K_T oder K_I ohne Begründung“ und, wenn das Konto keine Firma nennt, „Institution für den Bericht fehlt“ – beides Hinweise ohne Einfluss auf Rechnung und Urteil; die Freigabe des Berichts wird darauf warten.
  • Immissionsort ohne Höhe (seit 23.10.2026). Ein Immissionsort ohne Höhe wird nicht gerechnet (es gibt keine Voreinstellung mehr). Er verschwindet trotzdem nicht aus dem Bericht: Die Tabelle in Kapitel 6.2 führt ihn als eigene Zeile „kein Urteil – Höhe fehlt“, das Berichtspaket in receptorsNotCalculated und im Blatt „Ergebnis“ (Kapitel 16.7). Solange ein Immissionsort ohne Höhe ist, lässt sich der Bericht nicht freigeben (Kapitel 16.8). Die Lärmkarte sperrt eine Höhe des Immissionsorts außerhalb ihres Bereichs nicht – sie braucht keinen Immissionsort.
  • Hinweise aus der Berechnung (Anhang D) in der Sprache des Berichts. Ein Lauf speichert seine Hinweise seit 21.10.2026 auch als Code mit Parametern. Der Bericht druckt sie in seiner Sprache und nur mit Ursache und Folge – was im Editor zu tun ist („Im Modus „Angaben“ eintragen …“), steht nur im Editor. Was Kapitel 6.2 schon als Grund für „offen“ nennt (Bodenverfahren bei Tonhaltigkeit, angenommene Spektralform, Temperaturstufe, Fahrverkehr u. a.), steht nicht noch einmal in Anhang D. Läufe von vorher behalten ihren gespeicherten Text.
  • Einheiten und Zahlen. Kapitel 5 sagt, dass die Oktavbänder der unbewertete Schallleistungspegel L_W in dB sind (L_WA in dB(A)); die Tabellen in Anhang A tragen „dB (unbewertet)“. Minuszeichen sind das typografische „−“. 6.2 nennt die Rundungsregel einmal für den ganzen Bericht (Beurteilungspegel und Abstand zum Richtwert zwei Nachkommastellen, alles andere eine; geurteilt wird ungerundet); der Kopf der Tabelle nennt „IRW tags / nachts in dB(A)“. Ein Weg, dessen Reflexionen den Pegel um weniger als 0,01 dB erhöhen, heißt in Anhang A „Reflexionen (1) vernachlässigbar“ statt eines Pegels wie „−94,9 dB(A)“.
  • Anhang C nennt bei der Abschirmung auch ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.5: Über der Oberkante gilt A_bar = D_z in den Bändern, in denen A_gr negativ ist (Gleichung 12 wird dort nicht angewendet).

Aufbau seit 21.10.2026 (P4b).

  • Deckblatt auf einer Seite: Der Ergebniskasten enthält den Satz zur Gültigkeit; „offen“ steht fett in Orange mit „○“, „überschritten“ mit „▲“ – auch im Schwarzweißdruck unterscheidbar. Unter der Tabelle steht je offenem Immissionsort der Grund in wenigen Worten („Offen nachts an IO 1 – nicht angegeben, ob die Vorbelastung nach TA Lärm Nr. 4.2 c zu berücksichtigen ist (Kapitel 6.2)“). Passt der Inhalt nicht, wird er verkleinert, nie auf eine zweite Seite umbrochen.
  • Kopf- und Fußzeile: oben rechts Projekt, Fassung und Datum, unten links Projekt und Datum, rechts „Seite x von y“. Rechenläufe und Fingerabdruck stehen einmal, auf dem Deckblatt.
  • 6.2 als Tabelle je Zeitraum: je Immissionsort L_r − IRW, Beitrag (nicht relevant / nicht irrelevant – nach Nr. 3.2.1 Abs. 2 nicht als nicht relevant anzusehen), Einwirkungsbereich (innerhalb / außerhalb / offen), K_T + K_I, tags der Ruhezeitenzuschlag mit dem Pegel werktags und die Vorbelastung („entfällt“, „keine“, „offen ○“ …); die Normstellen stehen einmal als Fußnoten ¹–⁴ unter den Tabellen. Sätze folgen nur, wo eine Zelle es nicht sagen kann (Vorbelastung offen, K_T mit Begründung).
  • 6.4 als Matrix je Zeitraum: Zeilen die Quellen mit ihrem K_T + K_I, Spalten die Immissionsorte (bis zu fünf je Tabelle), * = abgeschirmt; darunter Summe, Zuschlag, Ruhezeitenzuschlag und L_r. Die Anteile in Prozent stehen im Berichtspaket.
  • 7.1 fasst das Ergebnis in einfachen Sätzen zusammen: was untersucht wurde, je Zeitraum der höchste Pegel gegen seinen Richtwert, wo eingehalten, offen (mit Grund) oder überschritten ist.
  • Anhang A führt für jeden Immissionsort (TA Lärm Anhang A.2.6) je Quelle den lautesten Weg mit d, L_WA, D_c, A_div, A_atm, A_gr, A_bar (diese drei im Oktavband 500 Hz – Auslegung nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1, TA Lärm Anhang A.2.3.1 – nur Richtwerte, gerechnet wird je Oktave), C_met, die exakte Gesamtdämpfung A_ges = L_WA + D_c − L_p,A (damit schließt jede Zeile) und L_p,A des Direktwegs (die Teilpegel in 6.4 enthalten zusätzlich die Reflexionen) in einer Tabelle je Zeitraum; die Oktavtabellen folgen für die entscheidenden Immissionsorte – je Zeitraum den mit dem kleinsten Abstand zum Richtwert und jeden ohne „eingehalten“. Die Datei mit allen Wegen steht mit Namen und SHA-256 da (wege-lauf-<Lauf>.csv); sie wird mit der Fassung erzeugt und eingefroren. Die Buchstaben des Anhangs folgen dem Inhalt ohne Lücke (ohne Kontingente ist die Lufttemperatur Anhang F und „Annahmen und offene Punkte“ Anhang G); Verweise im Text nennen denselben Buchstaben.
  • 8.2: Gebäude aus dem 3D-Gebäudemodell, deren Angaben alle das Modell mit ihrer eigenen LoD2-Kennung zitieren, stehen in einer Zeile („B 1–B 69 (69 ×)“); Anhang B nennt je Gebäude LoD2-Kennung und Gebäudefunktion in Worten (im englischen Bericht die Gruppe englisch mit dem amtlichen deutschen Namen); ohne Gebäude aus dem 3D-Modell entfallen diese Spalten. Anhang C wiederholt Kapitel 6.1 nicht mehr.
  • Pläne: Immissionsorte unterscheiden sich auch in Form, nicht nur in Farbe – eingehalten ein gefüllter Kreis, offen ein Ring, überschritten ein Dreieck; die Grenze des Einwirkungsbereichs ist rot gestrichelt. Liegen Beschriftungen von Immissionsorten übereinander, rückt eine nach oben oder unten, mit einer feinen Hinweislinie zum Punkt; die Maßstabsleiste nennt den Maßstab auch als Zahl („1 : 11.000“). Die Lärmkarten haben einen Kopf (Projekt, Zeitraum, Höhe), einen gestrichelten Rahmen um den gerechneten Bereich und die Pegel an den Isophonen.
  • PDF: Die Schrift (Liberation Sans, SIL Open Font License, metrisch gleich Helvetica) ist eingebettet; Bilder der Lärmkarte sind Bildobjekte statt Inline-Bilder; das Erstelldatum der PDF-Metadaten ist die Erzeugungszeit der Fassung. Das ist die Voraussetzung für PDF/A-2b; die Anwendung erzeugt noch kein PDF/A (es fehlen XMP-Metadaten und das Farbprofil).

Kartengrundlage. Lageplan und Lärmkarten liegen blass auf der amtlichen Karte basemap.de (Kapitel 6.1). Die Karte wird beim ersten Bericht eines Rechenlaufs abgerufen und mit dem Lauf gespeichert; jeder spätere Bericht desselben Laufs zeigt dieselbe Karte mit demselben Abrufdatum. Das Abrufdatum ist der Tag, an dem die Kartenkacheln beim Dienst geholt wurden – eine Kachel aus dem Zwischenspeicher behält ihren Tag; stammen die Kacheln von verschiedenen Tagen, steht der Zeitraum da. Das Luftbild nennt jedes Land, dessen Orthophotos im Ausschnitt liegen, mit seinem Quellenvermerk. Kacheln, für die der Dienst keine Daten hat (keine Abdeckung, etwa jenseits der Grenze), bleiben weiß; die Bildunterschrift sagt, wie viele (seit 20.10.2026, #554). Ist basemap.de beim ersten Bericht nicht erreichbar, steht der Plan ohne Hintergrund im Bericht, darunter „Kartengrundlage nicht verfügbar“.

Achtung: Gibt es für den Zeichnungsstand des Laufs keine Lärmkarte, steht in Kapitel 6.3 des Berichts ein Hinweis statt der Karte. Rechnen Sie die Lärmkarte im Modus „Ergebnisse“ und erzeugen Sie den Bericht erneut.

Hinweis: Läufe aus der Zeit vor der Speicherung der Eingaben enthalten den Lageplan, die Eingabedaten und Anhang A des Berichts nicht. Der Bericht sagt das und füllt sie nicht aus der aktuellen Zeichnung auf. Rechnen Sie neu.

Einwirkungsbereich in der Lärmkarte. Die rote Linie in den Lärmkarten (Kapitel 6.3) umschließt die Fläche, in der der Pegel der Anlage weniger als 10 dB unter dem Immissionsrichtwert liegt (TA Lärm Nr. 2.2 a), mit dem Richtwert des Gebiets am jeweiligen Immissionsort. Die Karte zeigt den Pegel ohne Ruhezeitenzuschlag. Am Tag liegt die Linie deshalb in Gebieten nach TA Lärm Nr. 6.1 e–g um den größten Ruhezeitenanteil der Quellen tiefer (Nr. 6.5; die Bildunterschrift nennt ihn) – eine obere Schranke, der Bereich ist damit eher zu groß als zu klein (seit 11.10.2026). Sie ist eine Darstellung in der Höhe der Lärmkarte (Voreinstellung 4 m, Kapitel 13.2); maßgeblich bleibt die Aussage je Immissionsort in Kapitel 6.2, auch für Geräuschspitzen nach Nr. 2.2 b, für die es keine Linie gibt.

16.3 Bericht aus der Projektübersicht

Siehe Kapitel 3.5: Das PDF-Symbol lädt den Bericht des Projekts direkt herunter – denselben Bericht wie Berichtsseite und Editor (neuester Lauf der aktuellen Zeichnung, zuerst nachts), in der aktuellen Fassung (Kapitel 16.8).

16.4 Datenaustausch QSI

Für Prüfer und andere Programme (SoundPLAN, CadnaA, IMMI …) gibt es im Modus „Ergebnisse“ den Abschnitt „Datenaustausch (QSI)“. QSI ist die Qualitätssicherungs-Schnittstelle nach DIN/TS 8998-1:2026-06; DIN 45687-1:2025-12, Abschnitt 6.2.4 verlangt, dass Schallsoftware Modelle in diesem Format lesen und schreiben kann.

„QSI exportieren“ lädt ein ZIP mit dem Projekt so, wie es jetzt ist herunter – ein Austausch des aktuellen Stands, kein Teil eines Berichts. Der QSI-Export eines Berichts liegt im Berichtspaket (Kapitel 16.7) und beim KI-Assistenten (get_report mit qsi); er ist mit der Fassung eingefroren (Kapitel 16.8).

DateiInhalt
Projekt.qsiModelldatei (DIN/TS 8998-1, Abschnitt 4): [Meta] mit Formatversion, Regelwerk DIN ISO 9613-2 und EPSG-Code, [Data] mit den Objekttypen
Projekt_srcp, _srcl, _srcaIndustriequellen als Punkt, Linie, Fläche (Shapefiles)
Projekt_recvImmissionsorte
Projekt_bldgGebäude und – damit sie abschirmen – Container (USAGE = 2)
Projekt_barrSchallschutzwände mit Reflexionsverlust je Seite
Projekt_gabsBoden: gezeichnete Bodenzonen und Boden aus OpenStreetMap, ohne Überlappung
Projekt_areaDämpfungsgebiete: Bewuchsflächen (ART = bewuchs) und Flächen „Installationen“ (ART = industrie)
Projekt_hgptGelände als Höhenpunkte (nur mit Geländemodell)
ergebnisse.txtBeurteilungspegel je Immissionsort, ID;X;Y;Z;LDAY;LNIGHT (DIN/TS 8998-1, Abschnitt 6), mit den Nummern der Rechenläufe
bessnoisecheck.jsonalle Objektdaten für den verlustfreien Import in BESS-NoiseCheck
LIESMICH.txtAufbau, Zusatzfelder, Koordinatensystem

Koordinaten in ETRS89/UTM (Zone 32 oder 33), Höhen über NHN aus dem Geländemodell; ohne Geländemodell ist das Gelände die Ebene 0 m.

DIN/TS 8998-1 legt für Industriequellen und Bodenflächen nur Name und ID fest; Emission und Bodenfaktor sind regelwerksspezifisch (DIN/TS 8999), und für DIN ISO 9613-2 gibt es diesen Teil noch nicht. Deshalb tragen die Quellen Zusatzfelder:

  • L_W je Oktave tags (LWD63 … LWD8K) und nachts (LWN63 … LWN8K), wirksam, also mit Betriebsanteil;
  • K_T + K_I (KTID, KTIN);
  • Richtwirkung D_c (DC).

Jedes Objekt trägt außerdem BELEG: woher seine Angaben stammen, je Gruppe der Eintrag im Unterlagenverzeichnis und die Seite, wie Kapitel 8.2 des Berichts, z. B. „Lage U1 S. 2; Abmessungen U1 S. 2; Quellhöhe U1 S. 3; Betrieb fehlt; L_W U2 Tab. 2“. „fehlt“ heißt: kein Beleg (kein Urteil), „(ohne Datum)“: die Unterlage hat kein Datum und zählt nicht, „– zählt nicht“ bei L_W: die Rechnung erkennt das Zitat nicht an (Kapitel 4.8). Das Feld fasst höchstens 254 Zeichen (dBase); längere Angaben sind gekürzt und stehen vollständig in bessnoisecheck.json. LIESMICH.txt führt das Unterlagenverzeichnis zum Zeitpunkt des Exports (Nummer, Titel, Revision, Stand, Herausgeber), damit ein Prüfer jedes Zitat auflösen kann.

Die Bodenflächen tragen G. Andere Programme können diese Felder zuordnen, die LIESMICH.txt erklärt sie. Container mit Austritten je Seite stehen als ein Punkt je Austritt in srcp, so wie der Rechenkern sie verwendet.

„QSI importieren …“ liest ein solches ZIP und fügt die Objekte dem Projekt hinzu; vorhandene Objekte bleiben. Danach lädt der Editor neu und nennt, was übernommen wurde.

  • Aus BESS-NoiseCheck exportierte Modelle kommen vollständig zurück (Betriebszustände, Gebietsart, Vorbelastung, Teilflächen).
  • Bei fremden Modellen kommen Lage, Höhen, Reflexionsverluste und – soweit vorhanden – die Zusatzfelder. Quellen ohne Emissionsdaten werden übernommen und gemeldet; ergänzen Sie sie im Modus „Schallquellen“. Die Pegelfelder LW* eines fremden Modells sind wirksame Pegel, der Betriebsanteil ist darin schon eingerechnet; der Zustand bekommt deshalb 100 % (kein neuer Betriebsanteil, der ihn ein zweites Mal mindert).
  • Nicht übernommen werden:
    • Objekte außerhalb des Projektbereichs;
    • Höhenpunkte und Geländelinien – laden Sie das Geländemodell im Modus „Gelände“;
    • Boden aus OpenStreetMap – im Modus „Boden“ neu laden;
    • Verkehrsobjekte (Straße, Schiene, Parkplatz, Ampel);
    • die Zitate der Betriebszustände auf Unterlagen eines anderen Projekts – sie verweisen in dessen Unterlagenverzeichnis; wählen Sie die Unterlage im Zielprojekt neu (bis dahin „ohne Beleg“);
    • die Verknüpfung eines Betriebszustands mit einem Bibliotheksprodukt, das Ihr Konto nicht sieht (das private Produkt eines anderen Kontos); die Werte des Zustands bleiben;
    • amtliche Gebäude (LoD2), die schon im Projekt stehen – etwa beim Einlesen eines Exports desselben Projekts. Ein Gebäude steht höchstens einmal im Projekt (Kapitel 7.5a); die Meldung nennt, wie viele „schon im Projekt“ waren.
  • Das ZIP darf höchstens 50 MB groß sein und entpackt höchstens 50 MB und 5000 Einträge haben; größere oder beschädigte Archive werden abgelehnt. Dieselbe Grenze gilt für Shapefiles im ZIP und für Excel-Dateien beim Positionsimport (Kapitel 7.13).

16.5 Qualität der Prognose

TA Lärm Anhang A.2.6 verlangt im Bericht Angaben zur Qualität der Prognose. Kapitel 6.6 des Berichts nennt sie:

  • Ausbreitung: die geschätzte Genauigkeit nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 9, Tabelle 5 – ± 1 bis ± 3 dB für Abstände bis 1000 m und mittlere Höhen bis 30 m. Sie gilt für A-bewertete Pegel von Breitbandquellen (Gleichungen 1 bis 10) auf Wegen ohne Abschirmung und Reflexion und enthält nicht die Unsicherheit der Schallleistung; für Oktavpegel und reine Töne können die Fehler etwas größer sein (Abschnitt 9), für größere Abstände nennt die Norm keinen Wert. Dass die ungünstigste Quelle mit mindestens 1 % Energieanteil maßgeblich ist, legt die Anwendung fest (Kapitel 12.9). Je Immissionsort steht dazu, welcher Fall vorliegt.
  • Emission: je Produkt, worauf die Schallleistung beruht (TA Lärm Anhang A.2.2 Abs. 3): gemessen nach DIN EN ISO 3744:2011 (Genauigkeitsklasse 2, Vergleichsstandardabweichung σ_R0 bis 1,5 dB für A-bewertete Pegel, Abschnitt 9.4, Tabelle 2), aus dem Schalldruck in 1 m umgerechnet (Kapitel 8.3) oder reine Herstellerangabe ohne genanntes Messverfahren. Von Hand eingegebene Zustände stehen mit Dokument, Seite/Tabelle und Datum (Kapitel 8.3a); fehlen Dokument oder Seite, steht dort „nicht angegeben – kein Urteil“. Punkte ohne Oktavwerte sind mit der Dämpfung bei 500 Hz gerechnet (Kapitel 8.3, „Ohne Oktavwerte“).
  • Keine Gesamtzahl: Eine zusammengefasste Unsicherheit bräuchte angenommene Standardabweichungen und wird deshalb nicht gebildet. Einen allgemeinen Sicherheitszuschlag sehen weder TA Lärm noch DIN ISO 9613-2 vor; ob einer nötig ist, entscheiden Gutachter oder Behörde. Die einzige Ausnahme in der TA Lärm betrifft die überschlägige Prognose: Für Räume, deren Innenpegel von starken tieffrequenten Anteilen bestimmt ist, nennt Anhang A.2.4.2 Abs. 2 einen Zuschlag von 5 dB(A) auf die von Teilflächen der Außenhaut abgestrahlte Schallleistung (oder eine detaillierte Prognose). NoiseCheck rechnet die detaillierte Prognose nach Anhang A.2.3 und setzt keinen Zuschlag an.

16.6 Angaben fürs Gutachten

TA Lärm Anhang A.2.6 verlangt im Bericht mehr, als die Zeichnung hergibt. Diese Angaben tragen Sie im Modus „Angaben“ ein (Symbol Notizbuch, vor „Ergebnisse“).

Gespeichert wird von selbst (seit dem 20.10.2026), wie im Inspektor: Text, sobald Sie das Feld verlassen, eine Auswahl (Prüfregime, Fahrverkehr, seltene Ereignisse, Unterlage, Schalter) gleich danach. Was noch nicht vollständig ist – etwa ein Prüfregime ohne Begründung oder Fahrverkehr ohne Anzahl der Fahrten –, bleibt als Entwurf stehen, auch wenn Sie den Modus wechseln oder das Projekt im selben Fenster wieder öffnen; die übrigen Angaben sind dann schon gespeichert. Am Fuß der Seitenleiste – er bleibt stehen, während darüber Begründungsfelder auf- und zugehen – steht, was noch fehlt („Noch nicht gespeichert – so lässt es sich nicht speichern: …“), direkt über „Speichern“; eine lange Liste lässt sich dort in sich scrollen. Die Seitenleiste rückt ein Feld, in das Sie gehen, und einen Abschnitt, der sich nach einer Auswahl aufklappt, über diesen Fuß, damit er nichts verdeckt. „Verwerfen“ nimmt den Entwurf zurück. Schließen oder laden Sie die Seite neu, solange ein Entwurf steht, fragt der Browser vorher nach; wechseln Sie die Variante oder gehen Sie zur Projektübersicht, fragt NoiseCheck nach, denn ein anderes Projekt verwirft den Entwurf. Schlägt das Speichern fehl – auch beim Verlassen des Modus –, steht der Fehler oben in jedem Modus mit „Zu den Angaben“. Wurde eine Angabe, an der Sie gerade schreiben, anderswo geändert (Kapitel 4.7), speichert NoiseCheck sie nicht von selbst: Erst „Speichern“ überschreibt die Änderung von anderswo.

FeldWas eintragenWo im BerichtOhne Angabe
Auftraggeber, AntragstellerFirmen bzw. PersonenDeckblatt„nicht angegeben“; To-do
Prüfregime„Genehmigungsbedürftig“ (geprüft nach TA Lärm Nr. 3), „Nicht genehmigungsbedürftig“ (TA Lärm Nr. 4) oder „Nicht angegeben“; bei den ersten beiden mit Begründung (Pflicht, mindestens 10 Zeichen). Neue Projekte: „Nicht genehmigungsbedürftig“ vorgewählt, Begründung leerKapitel 1.1„nicht angegeben“ – auch bei gewähltem Regime ohne Begründung; To-do (rot)
BetriebsablaufBetriebszeiten, Lade- und Entladezyklen, Betrieb nachts, Stufen von Lüftern und Kühlung – und warum der angesetzte Zustand der lauteste bestimmungsgemäße istKapitel 2.2„Nicht angegeben“ mit dem, was zu beschreiben ist; To-do
Fahrverkehr„Keiner zu berücksichtigen“, „Fahrverkehr vorhanden“ oder „Nicht angegeben“; bei „Fahrverkehr vorhanden“ mit Fahrzeugart, Anzahl der Fahrten je Zeitraum und Tageszeit; Grundlage (Unterlage und Seite oder Einschätzung der sachkundigen Person); Anmerkung (Kapitel 16.6b, 16.6c)Kapitel 2.3kein Urteil; To-do
Seltene Ereignisse„Keine vorgesehen“, „Vorgesehen“ oder „Nicht angegeben“; „Keine vorgesehen“ mit „Grundlage (Pflicht)“: Unterlage aus dem Verzeichnis mit Seite (Text dann freiwillige Anmerkung) oder Einschätzung der sachkundigen Person als Text (mindestens 10 Zeichen); oder „Vorgesehen“ mit was, wie oft und wann (mindestens 10 Zeichen)Kapitel 2.4„nicht angegeben“; To-do
Abnahmemessung vorschlagenSchalter (aus), Frist in Monaten nach Inbetriebnahme (3), „Wiederholung alle 3 Jahre“, „erste Messung nicht durch die Stelle der Prognose“ (Kapitel 16.6a)Kapitel 7.2, vor Ihren weiteren Vorschlägenkein Vorschlag
Weitere Auflagenvorschlägeeine Zeile je VorschlagKapitel 7.2, am Ende–

Einzelne Angaben ändern. Gespeichert wird Feld für Feld: Was Sie oder der KI-Assistent (set_project_basis) angeben, ersetzt den gespeicherten Wert; was nicht angegeben ist, bleibt stehen. Ein leerer Wert (null) löscht Prüfregime, Fahrverkehr oder seltene Ereignisse; Auftraggeber, Antragsteller, Betriebsablauf und Auflagen leeren Sie mit einem leeren Text. Fahrverkehr, seltene Ereignisse und Abnahmemessung zählen je als ein Feld: Angegeben ersetzen sie die gespeicherte Aussage ganz, mit allen ihren Teilen (Art, Fahrten, Grundlage usw.) – geben Sie sie deshalb vollständig an. Der Modus „Angaben“ speichert nur die Felder, die Sie dort bearbeitet haben; die übrigen bleiben, wie sie gespeichert sind.

Prüfregime. Genehmigungsbedürftige Anlagen (nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 4. BImSchV) prüft TA Lärm Nr. 3, nicht genehmigungsbedürftige Nr. 4. Davon hängt die Vorbelastung ab: „Nicht erforderlich“ nach TA Lärm Nr. 4.2 Buchstabe c (Kapitel 12.3) gilt nur für Nr. 4. Seit dem 27.10.2026 (Rechenkern 0.1.41) zählt „nicht erforderlich“ deshalb nur, wenn hier „Nicht genehmigungsbedürftig“ mit Begründung angegeben ist. Bei „Genehmigungsbedürftig“ oder ohne angegebenes Prüfregime bleibt die Bewertung an einem Immissionsort mit „nicht erforderlich“ offen, wo die Anlage weniger als 6 dB unter dem Richtwert liegt (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2); die To-do-Liste und der Inspektor des Immissionsorts sagen es. Der Bericht nennt diese Immissionsorte in Kapitel 1.1 beim Prüfregime, in der Tabelle 6.2 steht in der Spalte „Vorbelastung“ „offen ○ (TA Lärm Nr. 4.2 Buchstabe c gilt nur nach Nr. 4)“, und der Grund steht bei den offenen Immissionsorten. Weil das Prüfregime damit Urteile bestimmt, gilt eine Rechnung als veraltet, wenn Sie zwischen „Genehmigungsbedürftig“ und „Nicht genehmigungsbedürftig“ wechseln.

Die Auswahl hat drei Knöpfe: „Genehmigungsbedürftig“, „Nicht genehmigungsbedürftig“ und „Nicht angegeben“ (kein Regime). Ein Klick auf den gewählten Knopf ändert nichts; zurück zu „kein Regime“ kommen Sie mit „Nicht angegeben“. Das Feld „Begründung“ erscheint nur bei den ersten beiden.

Vorwahl in neuen Projekten (seit dem 27.10.2026). Ein neu angelegtes Projekt – im Editor wie über den KI-Assistenten (create_project) – beginnt mit „Nicht genehmigungsbedürftig“ und leerer Begründung. Die Vorwahl ist keine Angabe: Solange die Begründung kürzer als 10 Zeichen ist, gilt das Prüfregime als nicht angegeben – das To-do „Angaben fürs Gutachten fehlen: Prüfregime“ ist rot, die Ergebnisse geben kein „eingehalten“, und der Bericht schreibt in Kapitel 1.1 „Prüfregime … nicht angegeben“, nicht das vorgewählte Regime. Auch die Rechnung nimmt das Regime erst mit Begründung (etwa für TA Lärm Nr. 3.2.1 Absatz 3 bei Nr. 3). Die unveränderte Vorwahl ohne Begründung lässt sich mit den übrigen Angaben speichern; wer Regime oder Begründung ändert, braucht die Begründung. Bestehende Projekte behalten ihre Angabe; eines ohne Prüfregime bleibt ohne.

Fahrverkehr. Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück und bei der Ein- und Ausfahrt gehören zur Anlage (TA Lärm Nr. 7.4 Abs. 1), und die Prognose umfasst alle Schallquellen der Anlage (Anhang A.2.2). Ohne Aussage zeigen die Ergebnisse deshalb „Offen: Fahrverkehr nicht angegeben“, und der Bericht gibt kein Urteil. Bei BESS fallen meist nur Wartungsfahrten an: „Keiner zu berücksichtigen“ mit z. B. „Nur Wartungsfahrten mit Pkw, werktags tags, etwa einmal im Monat“. Verkehr auf öffentlichen Straßen bis 500 m ist in Gebieten nach Nr. 6.1 c bis g nach Nr. 7.4 Abs. 2 zu betrachten (Buchstaben nach dem Schreiben des BMUB vom 07.07.2017). Fahrwege als Schallquelle rechnet NoiseCheck noch nicht – dafür fehlen die Rechenvorschriften (RLS). Die Aussage ist eine Eingabe der Rechnung: Ändern Sie sie, ist das Ergebnis veraltet. Seit dem 11.10.2026 hat sie Felder und eine Grundlage aus den Unterlagen (Kapitel 16.6b); seit dem 12.10.2026 kann die Grundlage auch die Einschätzung der sachkundigen Person sein (Kapitel 16.6c).

Seltene Ereignisse. An höchstens zehn Tagen oder Nächten im Jahr und nicht an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden beurteilt TA Lärm Nr. 7.2 sie gesondert, mit den Werten nach Nr. 6.3 – bei Speichern etwa ein seltener Probelauf des Notstromaggregats. Laufen die Probeläufe regelmäßig an mehr als zehn Tagen im Jahr, sind sie kein seltenes Ereignis, sondern gehören zum bestimmungsgemäßen Betrieb und damit als Quelle in die Rechnung (Auslegung der Anwendung zu TA Lärm Nr. 7.2). NoiseCheck rechnet sie nicht; der Bericht nennt Ihre Aussage. „Keine vorgesehen“ braucht wie „Keiner zu berücksichtigen“ beim Fahrverkehr (Kapitel 16.6c) eine Grundlage: die Unterlage aus dem Verzeichnis mit Seite – der Bericht schreibt „Keine vorgesehen. Grundlage: U2, S. 3.“, ein Text steht dann als Anmerkung – oder die Einschätzung der sachkundigen Person als Text (mindestens 10 Zeichen). „Vorgesehen“ nennt, was, wie oft und wann. Eine Unterlage ohne Datum meldet die To-do-Liste wie bei jeder anderen Angabe.

Drei Knöpfe bei Fahrverkehr und seltenen Ereignissen (seit dem 27.10.2026, wie beim Prüfregime): die beiden Aussagen und „Nicht angegeben“ (keine Aussage). Ein Klick auf den gewählten Knopf ändert nichts; zurück zu „keine Aussage“ kommen Sie mit „Nicht angegeben“. Löscht ein Wechsel etwas, das Sie eingetragen haben, fragt NoiseCheck vorher und nennt es – etwa „Unterlage mit Seite“, „Einschätzung der sachkundigen Person“, „Anmerkung“; „Abbrechen“ lässt alles, wie es ist. Das ist bei „Nicht angegeben“ alles Eingetragene; beim Wechsel von „Fahrverkehr vorhanden“ zu „Keiner zu berücksichtigen“ Fahrzeugart, Anzahl der Fahrten mit Zeitraum und Tageszeit (Grundlage und Anmerkung bleiben); bei seltenen Ereignissen beim Wechsel von „Keine vorgesehen“ zu „Vorgesehen“ die gewählte Unterlage (der Text bleibt stehen). Von „Keiner zu berücksichtigen“ zu „Fahrverkehr vorhanden“ geht nichts verloren. Ebenso fragt die Auswahl „Grundlage“: „Einschätzung der sachkundigen Person“ löscht eine gewählte Unterlage mit Seite, „Unterlage“ beim Fahrverkehr die eingetragene Einschätzung (Name, Begründung oder ein anderes Datum als das vorbelegte heutige). Ist nichts eingetragen, wechselt die Auswahl ohne Frage. „Nicht angegeben“ heißt wie bisher: Beim Fahrverkehr gibt es kein Urteil, bei seltenen Ereignissen kein „eingehalten“; beides steht als To-do.

Was fehlt, steht beim Namen. Fehlen Angaben, nennen die To-do-Liste, die Ergebnisse, der Bericht (Kapitel 1.1 und Anhang D) und der KI-Assistent genau die fehlenden, z. B. „nicht angegeben: Antragsteller, seltene Ereignisse“ – nicht alle fünf. Ein Klick auf den Punkt der To-do-Liste öffnet den Modus „Angaben“ beim ersten fehlenden Feld.

Schallschutzmaßnahmen und Auflagenvorschläge (Kapitel 7.2). Der Bericht stellt zusammen, worauf die Prognose beruht, als Vorschläge für Nebenbestimmungen:

  • je Gerätegruppe der höchste angesetzte Schallleistungspegel der laufenden Zustände mit Produkt (ein Zustand mit 0 % zählt nicht, auch wenn noch ein Pegel darin steht; ein Zustand ohne eingetragenen Betriebsanteil auch nicht, denn er wurde nicht gerechnet); ist der lauteste Nachtzustand leiser als der lauteste Tagzustand, nennt die Auflage beide Werte getrennt („tags höchstens …, nachts höchstens …“), denn die Nachtprognose beruht auf dem leiseren Wert; läuft eine Quelle in einem Zeitraum laut Angabe nicht, steht das in ihrer Auflage („…; nachts (22–6 Uhr) außer Betrieb“), denn auch darauf beruht die Prognose;
  • Herstellerwerte mit Lärmminderung, die als Auflage festzuschreiben sind;
  • jede Schallschutzwand mit Höhe, „geschlossen und ohne Fugen, mindestens 10 kg/m²“ und ggf. Reflexionsverlust (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4);
  • der Betrieb wie in Kapitel 2.2 und 5 beschrieben;
  • keine Ton- bzw. Impulshaltigkeit an den Immissionsorten, an denen kein Zuschlag angesetzt ist, mit Nachweis nach Inbetriebnahme (TA Lärm Anhang A.2.5.2 und A.3.3.5 bzw. A.2.5.3 und A.3.3.6);
  • kurzzeitige Geräuschspitzen höchstens mit den angesetzten L_WA,max;
  • die Abnahmemessung, wenn Sie sie vorschlagen (Kapitel 16.6a);
  • danach Ihre weiteren Vorschläge.

16.6a Abnahmemessung vorschlagen

Ob nach Inbetriebnahme gemessen wird, entscheidet die Behörde; TA Lärm verlangt es nicht. Deshalb ist der Vorschlag aus, bis Sie ihn im Modus „Angaben“ mit „Abnahmemessung vorschlagen“ einschalten. Dann nennt Kapitel 7.2 des Berichts – vor Ihren weiteren Vorschlägen – eine Nebenbestimmung:

Abnahmemessung: Messung nach TA Lärm Anhang A.3 durch eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stelle spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme, im lautesten Betriebszustand der Prognose (Volllast, höchste angesetzte Temperatur), am Ersatzimmissionsort E 1 mit L_r Nacht 38,0 dB(A) (TA Lärm Anhang A.3.4.2); die erste Messung nicht durch die Stelle, die die Prognose erstellt hat; Wiederholung spätestens alle 3 Jahre.

EinstellungWirkung
Abnahmemessung vorschlagenschaltet den Vorschlag ein (Voreinstellung: aus)
Frist (Monate nach Inbetriebnahme)„spätestens n Monate nach Inbetriebnahme“; Voreinstellung 3, 1 bis 60
Wiederholung alle 3 Jahrehängt „Wiederholung spätestens alle 3 Jahre“ an
erste Messung nicht durch die Stelle der Prognosehängt an, dass die erste Messung nicht die Stelle macht, die die Prognose erstellt hat

Gemessen wird der lauteste Zustand der Prognose. Die Prognose beruht auf dem lautesten angesetzten Betriebszustand (Volllast, bei temperaturabhängigen Geräten die höchste angesetzte Temperatur). Eine Messung in einem leiseren Zustand, etwa an einem kühlen Tag mit Teillast, belegt die Prognose nicht.

Ersatzimmissionsort. Hat das Projekt einen Ersatzimmissionsort nach TA Lärm Anhang A.3.4.2 (Kapitel 7.7) und ist der maßgebliche Immissionsort eingehalten, nennt der Vorschlag ihn mit seinen Beurteilungspegeln – dieselben Werte, die Kapitel 6.2 des Berichts als Angabe für den Genehmigungsbescheid nennt. Ohne Ersatzimmissionsort, oder solange der maßgebliche Immissionsort nicht eingehalten ist, entfällt dieser Teil.

Der Vorschlag ist keine Eingabe der Rechnung: Ein- oder Ausschalten macht kein Ergebnis veraltet.

16.6b Fahrverkehr mit Grundlage

Die Aussage zum Fahrverkehr (TA Lärm Nr. 7.4, Anhang A.2.2) ist eine Eingabe wie jede andere und stammt aus den Projektunterlagen (Prüfung vom 11.10.2026). Im Modus „Angaben“, Abschnitt „Fahrverkehr“:

FeldWas eintragen
Keiner zu berücksichtigen / Fahrverkehr vorhanden / Nicht angegebendie Aussage; „Nicht angegeben“ heißt keine Aussage – kein Urteil (Kapitel 16.6)
Fahrzeugartnur bei Verkehr, z. B. „Pkw (Wartung)“, „Lkw (Ersatzteile)“
Anzahl der Fahrten, jenur bei Verkehr: Zahl und Bezugszeitraum – Tag (06–22 Uhr), lauteste Nachtstunde (TA Lärm Nr. 6.4), Woche, Monat oder Jahr
Tageszeitnur bei Verkehr: tags (06–22 Uhr), nachts (22–06 Uhr) oder beides
Grundlage: Unterlage / Einschätzung der sachkundigen Personworaus die Aussage stammt (Kapitel 16.6c für die Einschätzung)
Unterlage, Seiteder Eintrag im Unterlagenverzeichnis, aus dem die Aussage stammt (meist die Betriebsbeschreibung), mit Seite. Die Auswahl bietet die Unterlagen des Projekts, Betriebsbeschreibungen zuerst – nicht die Einträge, die NoiseCheck für geladene Daten anlegt (Geländemodell, LoD2, ALKIS, DWD): Sie sagen nichts über Verkehr.
AnmerkungFreitext, z. B. Wege, Ein- und Ausfahrt, öffentliche Straßen bis 500 m (Nr. 7.4 Abs. 2)

Jedes Feld hat ein (i). Ein Urteil gibt es erst, wenn die Aussage vollständig ist: bei Verkehr Art, Anzahl, Zeitraum und Tageszeit (ohne sie lässt sich nicht speichern) und in beiden Fällen die Grundlage – eine Unterlage mit Datum und Seite (Kapitel 4.8) oder die Einschätzung der sachkundigen Person (Kapitel 16.6c). Fehlt die Grundlage, steht in den Ergebnissen „Fahrverkehr unvollständig angegeben (Grundlage fehlt)“, die To-do-Liste nennt „Fahrverkehr nicht oder nicht vollständig angegeben“; wie bisher hält das nur ein „eingehalten“ zurück, eine Überschreitung bleibt eine. Was die Unterlagen nicht angeben, wird nicht geschätzt, sondern beim Auftraggeber erfragt.

Der Bericht druckt in Kapitel 2.3 die Aussage aus den Feldern, z. B. „Fahrverkehr: Lkw (Ersatzteile), 1 Fahrt je Monat, tags (06–22 Uhr). Grundlage: U4, S. 3. Anmerkung: …“. Die Unterlage zeigt im Unterlagenverzeichnis unter „Zitiert von“ und im Bericht unter „Belegt für“ den Eintrag „Fahrverkehr“ und lässt sich nicht entfernen, solange die Aussage sie zitiert. Eine Variante übernimmt die Aussage mit der Kopie der Unterlage.

Aussagen von vor dem 11.10.2026. Bis dahin war die Verkehrsaussage nur Text. Der Text steht jetzt als Anmerkung, und die Aussage ist als „zu prüfen“ markiert: ein gelber Hinweis mit (i) und der Knopf „Geprüft“. NoiseCheck übernimmt Art und Anzahl nicht selbst aus dem Text. Prüfen Sie die Aussage, füllen Sie die Felder, wählen Sie die Grundlage, klicken Sie „Geprüft“ und speichern Sie. Bis dahin gibt es kein „eingehalten“, und der Bericht vermerkt in Kapitel 2.3, dass die Angabe noch nicht übernommen ist.

16.6c Einschätzung der sachkundigen Person

Nur für die Aussage zum Fahrverkehr (TA Lärm Nr. 7.4, Anhang A.2.2) darf die Grundlage statt einer Unterlage die dokumentierte Einschätzung der sachkundigen Person sein (Entscheidung vom 12.10.2026). Bei PV-Anlagen und Batteriespeichern fahren in der Regel nur Wartungs- und Kontrollfahrzeuge, tagsüber und im Abstand von Monaten; das kann die sachkundige Person aus ihrer Erfahrung beurteilen, auch wenn die Unterlagen dazu schweigen.

Im Modus „Angaben“, Abschnitt „Fahrverkehr“, wählen Sie unter „Grundlage“ „Einschätzung der sachkundigen Person“ und tragen ein:

FeldWas eintragen
Namedie sachkundige Person, die die Einschätzung verantwortet (mindestens 2 Zeichen)
Datumder Tag der Einschätzung, nicht in der Zukunft; gespeichert in UTC, angezeigt in deutscher Ortszeit
Begründungkurz, worauf die Einschätzung beruht (mindestens 10 Zeichen), z. B. „Wartungs- und Kontrollfahrten nur tagsüber, in Abständen von mehreren Monaten (Erfahrung aus PV- und Speicheranlagen)“

Alle drei Felder sind Pflicht; ohne sie lässt sich nicht speichern. Ein Feld, das fehlt oder nicht passt, ist umrandet, und darunter steht, welches es ist (z. B. „Datum der Einschätzung liegt in der Zukunft …“). Das (i) neben der Auswahl sagt, wann die Einschätzung genügt. Begründungen und Anmerkungen wachsen beim Schreiben mit.

Wann sie genügt. Wenn Fahrten nur tagsüber und selten anfallen, wie bei PV-Anlagen und Speichern üblich. Sagen die Unterlagen etwas anderes – etwa Lkw-Anlieferungen, Fahrten nachts oder regelmäßigen Verkehr –, gelten die Unterlagen: Wählen Sie dann „Unterlage“. Ist beides eingetragen (etwa über den KI-Assistenten), geht die Unterlage vor; eine Unterlage ohne Datum hält das Urteil zurück, die Einschätzung ersetzt sie nicht.

Was sie nicht ist. Die Einschätzung ist keine Unterlage: Sie steht nicht im Unterlagenverzeichnis, nicht in der Liste der Anlagen und nicht unter „Belegt für“. Sie gilt nur für die Verkehrsaussage, nie für eine Eingabe der Rechnung – Schallleistung, Spektrum, Betriebszustand, Lage, Höhe und alle anderen Eingaben stammen weiter aus den Projektunterlagen (Kapitel 4.8).

Im Bericht. Kapitel 2.3 druckt sie offen als Einschätzung, z. B. „Fahrverkehr: Pkw (Wartung), 1 Fahrt je Monat, tags (06–22 Uhr). Grundlage: Einschätzung der sachkundigen Person (Mathias Röper, 12.10.2026): Wartungs- und Kontrollfahrten nur tagsüber, in Abständen von mehreren Monaten …“. Das Berichtspaket führt sie im Rohmodell (report.<Zeitraum>.details.traffic.assessment, Kapitel 16.7). Wie die übrige Aussage ist sie eine Eingabe der Rechnung: Ändern Sie sie, ist das Ergebnis veraltet.

Der KI-Assistent setzt sie mit set_project_basis (Feld assessment mit person, date, reason).

Wählen Sie beim Fahrverkehr „Nicht angegeben“ oder unter „Grundlage“ „Unterlage“, wird die Einschätzung gelöscht; NoiseCheck fragt vorher und nennt sie (Kapitel 16.6). Der Wechsel zwischen „Keiner zu berücksichtigen“ und „Fahrverkehr vorhanden“ behält sie.

Für andere Entscheidungen der sachkundigen Person gibt es die „Festlegung der sachkundigen Person“ im Unterlagenverzeichnis (Kapitel 4.8d).

16.6d Standort im Grenzstreifen

Der Server prüft beim Anlegen und beim Verschieben des Projektbereichs, ob der Projektmittelpunkt in Deutschland liegt (Kapitel 3.2, 18.14). Grundlage ist die amtliche Staatsgrenze aus den Verwaltungsgebieten 1 : 250 000 (VG250) des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG), Ebene Staat, Stand 01.01.2026. Das Staatsgebiet umfasst dort auch das Küstenmeer (12-Seemeilenzone) und den deutschen Teil des Bodensees; die Küste ist deshalb keine Grenze – Warnemünde oder Sylt liegen kilometerweit innen.

Die Grenzlinie von VG250 ist auf das Digitale Landschaftsmodell 1 : 250 000 ausgerichtet; dessen Lagegenauigkeit gibt das BKG mit ± 100 m an, durch die Generalisierung auf den Maßstab kann sie auch größer sein. Für die Prüfung ist die Linie um höchstens 10 m vereinfacht. Eine Gegenprobe mit der Landgrenze aus OpenStreetMap (nicht amtlich, Stand 23.10.2026) fand an Land höchstens 248 m Abstand zur VG250-Linie (Aachener Wald, Bayerischer Wald 241 m). Daraus folgt ein Grenzstreifen von ± 300 m beiderseits der Linie:

  • Liegt der Mittelpunkt mehr als 300 m außerhalb der Staatsgrenze, lehnt der Server das Projekt ab (z. B. Basel, Straßburg). Ein älteres Projekt, das die frühere grobe Prüfung durchgelassen hat (z. B. Vaals, Jungholz), bekommt den roten Punkt mit Schloss „Standort außerhalb Deutschlands – es wird nicht gerechnet“, weil die TA Lärm nur in Deutschland gilt (Nr. 1): Es wird nicht gerechnet – weder im Editor noch als Lärmkarte oder über den KI-Assistenten –, und seine bisherigen Läufe sind veraltet.
  • Liegt er im Grenzstreifen – höchstens 300 m diesseits oder jenseits der Linie –, kann der Server nicht entscheiden, ob der Standort in Deutschland liegt. Die To-do-Liste nennt dann „Standort grenznah – Land anhand der Unterlagen bestätigen“.
  • Weiter innen (z. B. die Kehler oder Konstanzer Innenstadt, Görlitz) gibt es keinen Hinweis.

Zwei Besonderheiten von VG250: Im Bodensee-Obersee gibt es keinen Vertrag über den Grenzverlauf; die Linie dort ist nach dem BKG eine „fiktive Grenze, aus der keinerlei Ansprüche ableitbar sind“ (VG250-Dokumentation, Anlage C.1.2). Sie liegt auf dem Wasser und berührt keinen Standort an Land; am Ufer gelten die festgelegten Landgrenzen. Das gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet in Our, Sauer und Mosel ist aus Generalisierungsgründen nicht enthalten (Dokumentation 2.3); die Flüsse sind schmaler als der Streifen, Standorte an beiden Ufern liegen darin – dort entscheiden die Unterlagen.

Bestätigen. Klicken Sie den Punkt in der To-do-Liste an. Unter „Angaben fürs Gutachten“ erscheint oben „Land des Standorts“. Tragen Sie die Unterlage und die Fundstelle ein, die das Land belegt, z. B. „U2 Lageplan, S. 1: Gemarkung Konstanz, Landkreis Konstanz“ (mindestens 10 Zeichen), und speichern Sie. Der Punkt verschwindet.

Der Punkt sperrt „Berechnen“ nicht, aber bis zur Bestätigung gibt es kein Urteil – weder „eingehalten“ noch „überschritten“: Ob die TA Lärm überhaupt gilt, ist nicht belegt. Die Ergebnisse nennen dann „Geltung der TA Lärm nicht bestätigt – Standort grenznah“, ebenso der Bericht. Nach dem Eintrag ist der Lauf veraltet; neu berechnen.

Der Bericht druckt die Angabe in Kapitel 1.1 („Standort in Deutschland, Geltung der TA Lärm (Nr. 1) laut Unterlagen: …“), das Berichtspaket in project.countryBasis (Kapitel 16.7). Liegt der Standort im Grenzstreifen, nennt Kapitel 1.2 des Berichts die Zeile „Staatsgrenze (Prüfung des Standorts, grenznah)“ mit Quelle, Lagegenauigkeit, Vereinfachung, Breite des Streifens, Quellenvermerk und Stand. Jeder Rechenlauf speichert, gegen welchen Datensatz (Stand) er geprüft hat und mit welchem Ergebnis, so dass Bericht und Berichtspaket (project.borderCheck, project.nearBorder) es auch Jahre später gleich zeigen. Eine neue Ausgabe von VG250 macht nur die Läufe veraltet, deren Ergebnis sich dadurch ändert. Läufe vor dem 23.10.2026 wurden gegen die grobe Linie aus Natural Earth 1:10 Mio. (± 1,5 km, auch an der Küste) geprüft; ihr Bericht sagt das so, und das Paket nennt dann keinen Datensatz. Wird der Projektmittelpunkt verschoben, verfällt die Angabe, und der Punkt erscheint wieder.

Liegt der Standort nach den Unterlagen nicht in Deutschland, gilt die TA Lärm nicht – dann ist das Projekt in BESS-NoiseCheck falsch.

Der KI-Assistent bekommt denselben Punkt als border_unconfirmed.

Quellenvermerk. Verwaltungsgebiete 1 : 250 000 (VG250), Stand 01.01.2026, abgerufen 23.10.2026: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf. Daten verändert: Staatsgebiet vereinigt und um 10 m vereinfacht. Die Prüfung ersetzt keine Unterlage; im Grenzstreifen entscheiden die Unterlagen.

16.6e Umfang und Abgrenzung

Die TA Lärm verlangt, alle Geräuschquellen der Anlage zu betrachten (Anhang A.2.2). Wer den Bericht prüft, muss deshalb sehen, was zur Anlage gehört und gerechnet ist, welche Quellen anderer Anlagen als Vorbelastung gelten (TA Lärm Nr. 2.4) und was bewusst nicht gerechnet ist – jeweils mit Beleg (Entscheidung Mathias Röper, 20.10.2026). Im Modus „Angaben“, Abschnitt „Umfang und Abgrenzung“:

FeldWas eintragen
Anlage – gerechnetdie gezeichneten Quellen stehen da von selbst; dazu die Unterlage oder Festlegung (Kapitel 4.8d), die festlegt, was zur Anlage gehört, mit Seite, und eine kurze Anmerkung
Vorbelastung (andere Anlage)Name der Quelle oder Anlage, Begründung (mindestens 10 Zeichen) und Beleg (Unterlage mit Seite)
nicht gerechnetebenso, z. B. eine Quelle, die nach den Unterlagen nicht zu dieser Anlage gehört

Nichts ist vorbelegt. Fehlt die Unterlage zur Anlage oder bei einem Eintrag Begründung oder Beleg, gibt es kein Urteil „eingehalten“: Was fehlt, kann den Pegel nur erhöhen, ein Überschreiten bleibt eines (Schwere „kein „eingehalten““, Kapitel 4.6b). Der Bericht druckt die Tabelle in Kapitel 2.5 und rot, was fehlt; die zitierten Einträge nennen in 8.1 unter „Belegt für“ „Umfang und Abgrenzung“ und lassen sich nicht löschen, solange sie zitiert sind.

Unterlagen ohne Verwendung. Ein Datenblatt oder Messbericht, den nichts zitiert („Belegt für –“), beschreibt meist eine Quelle, die entweder gerechnet werden muss oder hier begründet herausfällt. Die To-do-Liste nennt solche Einträge als Hinweis.

Der KI-Assistent setzt den Abschnitt mit set_project_basis (report_details.scope, Belege als „U4“ mit Seite).

16.6f Annahmen

Jede Eingabe stammt aus den Unterlagen des Projekts. Gibt es für einen Wert keine Unterlage und entscheidet die sachkundige Person, ohne sie weiterzuarbeiten (etwa ohne Ortstermin), ist der Wert eine Annahme: Sie wird sichtbar eingetragen, begründet und später von der sachkundigen Person validiert (Entscheidung Mathias Röper, 12. und 20.10.2026). Im Modus „Angaben“, Abschnitt „Annahmen“:

FeldWas eintragen
Was wird angenommender Wert mit seiner Größe, z. B. „Quellhöhe Trafo T 1: 2,5 m über Gelände“
Begründungwarum so und warum auf der sicheren Seite
Verwendet inObjekt und Feld, z. B. „T 1, Höhe“
Grundlagefalls es eine gibt: Unterlage, Seite, Datum

Die Annahmen bekommen die Nummern A1, A2, … in der Reihenfolge der Eintragung; eine Nummer wird nie zweimal vergeben. Gelöscht wird keine: Eine Annahme, die nicht mehr gebraucht wird (etwa weil das Datenblatt nachgereicht wurde), ziehen Sie mit Grund zurück; sie bleibt als „entfallen“ verzeichnet.

Status. Neu ist eine Annahme „offen“. „Validieren“ trägt den Namen der sachkundigen Person und den Zeitpunkt ein (gespeichert in UTC, angezeigt in deutscher Ortszeit). Ändern Sie danach ihren Wortlaut, ist sie wieder offen – die Validierung galt dem alten Text.

Folgen, solange eine offen ist. Kein Immissionsort erhält das Urteil „eingehalten“ (ein Überschreiten bleibt eines; die To-do-Liste nennt die offenen Nummern), der Bericht trägt das Wasserzeichen „ENTWURF“ auf jeder Seite und lässt sich nicht freigeben (Kapitel 16.8a). Die offenen Annahmen gehören zur Eingabe der Rechnung: Nach dem Validieren ist der Lauf veraltet und wird neu berechnet.

Im Bericht. Anhang H „Annahmen und offene Punkte“ listet jede Annahme mit Begründung, Verwendung, Grundlage und Status, auch die zurückgezogenen.

Schreiben Sie „ANNAHME A3“ nicht in Notizen von Unterlagen oder Objekten – das ist ein interner Arbeitsvermerk (Kapitel 16.6g); das Register ist der Ort. Der KI-Assistent trägt Annahmen mit add_assumption ein, ändert oder zieht sie mit update_assumption zurück und validiert sie mit validate_assumption nur, wenn Sie es ihm sagen (confirmed_by_user).

16.6g Interne Arbeitsvermerke

Vermerke aus der Bearbeitung gehören nicht in ein Gutachten. NoiseCheck sucht sie in allen Texten, die der Bericht drucken kann – Einträge des Unterlagenverzeichnisses (Titel, Stand, Herausgeber, Notiz), Begründungen und Angaben des Projekts und Texte der Objekte:

ArtBeispielWas tun
Ordnerpfad„06 Simulation/…“, „02 Bericht/…“, „05 Modelle/…“, ein Pfad auf dem eigenen Rechnerentfernen; die Unterlage selbst zitieren
Entscheidung mit Kürzel„Entscheidung MR“, „Rücksprache mit FW“als Festlegung der sachkundigen Person eintragen und zitieren (Kapitel 4.8d)
Ausstehendes„angefragt“, „ausstehend“, „nachgefordert“, „zu klären“klären; bis dahin fehlt die Angabe und ist zu melden
Verweis auf eine Annahme„ANNAHME A3“ins Annahmenregister (Kapitel 16.6f)

Steht einer davon in einem Text, nennt die To-do-Liste Ort und Ausschnitt, der Bericht trägt das Wasserzeichen „ENTWURF“ und listet die Vermerke in Anhang H, es gibt kein Urteil „eingehalten“, und die Freigabe ist gesperrt.

16.7 Berichtspaket

Neben dem PDF lädt „Berichtspaket (ZIP)“ in der Kopfzeile des Berichts alles zu diesem Rechenlauf in einer Datei herunter. Das Paket entsteht aus denselben gespeicherten Rechenläufen wie der Bericht. Es gehört zu der Fassung, die die Berichtsseite zeigt (Kapitel 16.8): Es enthält genau deren PDF, wird beim ersten Abruf erzeugt und danach unverändert ausgeliefert. Bei gleichem Lauf und gleicher Fassung ist das Paket bytegleich (gleiche Prüfsumme), auch wenn es neu erzeugt wird: Alle Dateien im ZIP und in berichtsdaten.xlsx tragen als Zeitstempel den Zeitpunkt der Fassung (UTC, auf 2 s abgerundet), nicht den des Downloads (seit 24.10.2026).

DateiInhalt
… – Schallprognose – Fassung n.pdfder Bericht (seit 21.10.2026 mit der Nummer der Fassung im Namen)
berichtsdaten.xlsxTabellenblätter Übersicht, Ergebnis (je Immissionsort und Zeitraum Richtwert, L_r ungerundet, L_r − Richtwert, Bewertung, Vorbelastung, Zuschläge, Spitzenpegel, L_r überschlägig nach TA Lärm Anhang A.2.4.3 und Differenz detailliert − überschlägig, Kapitel 12.11), Teilpegel, Quellenübersicht (jede Quelle der Anlage mit Betrieb und L_WA je Zeitraum und L_WA max, wie Bericht 2.1), Quellen (Zustände mit Oktavspektren und Datenquelle – bei Handeingabe „U3, S. 4“, Kapitel 8.3a), Terzspektren (wo vorhanden, mit der Orientierung nach ISO 1996-2:2017, Anhang K, Kapitel 8.7a), Schallaustritt (wo die Anteile aus Pegeln je Seite stammen: je Seite Pegel, Messabstand, Teilfläche, Anteil und Dokument, Kapitel 8.6a), Ohne Schalldaten (Quellen der Anlage, deren Unterlagen keine Schallleistung nennen, Kapitel 8.2a; nur wenn es welche gibt), Koordinaten (Breite/Länge in Dezimalgrad und UTM), Datenquellen mit Stand (jede Zeile mit ihrer Bezeichnung, auch die zweite Unterlage der Schallleistung), Unterlagen (Stand wie im Bericht, Eingang als Datum TT.MM.JJJJ) und Quellen der Eingaben (je Objekt und Angabe Dokument und Seite, die Art in Worten wie „Immissionsort“, Kapitel 16.2, Bericht Kapitel 8), Lufttemperatur (DWD-Stationen mit Messzeitraum von/bis und Höchstwerten mit Zeitpunkt in deutscher Ortszeit wie Anhang G) und Temperaturstufe (je Quelle und Zeitraum Höchstwert, Stufe und Begründung, Kapitel 10a.7), Hinweise; fehlt ein Zeitraum im Bericht, nennt ihn die Übersicht
berichtsdaten.jsondasselbe für Programme, zusätzlich das vollständige Berichtsmodell je Zeitraum mit den Ausbreitungstermen; die Felder beschreibt LIESMICH.txt
karten/Kartenblätter A4 quer als PDF: Übersichtskarte (Projektbereich, mindestens 400 m, höchstens 2,5 km um die Anlage), Lageplan, Lärmkarte je Zeitraum – jeweils auf der amtlichen Karte basemap.de und auf dem Luftbild (Digitale Orthophotos des Landes), mit Maßstab, Nordpfeil, Legende, Quellenvermerk und Abrufdatum
laermkarte-nacht.csv, laermkarte-tag.csvdie Rasterpunkte der Lärmkarten mit Breite/Länge (WGS84), Ost/Nord (UTM), Höhe und Beurteilungspegel – zum Einlesen in ein GIS
wege-lauf-….csvalle Ausbreitungswege – je Teilquelle und Weg (direkt, jede Reflexion) – mit allen Termen je Oktavband und je Immissionsort der Summe bis zum Beurteilungspegel (Kapitel 16.1a) – dieselbe Datei wie „Alle Wege (CSV)“ der Fassung, benannt nach dem Rechenlauf der Fassung (auch beim Tag-Lauf)
qsi/das Modell im genormten Austauschformat (Kapitel 16.4), der eingefrorene QSI-Export der Fassung (Stand des Projekts bei seinem ersten Abruf; nur, solange der Rechenlauf aktuell ist)
anlagen/jede Anlage als Anlage-n_<Datei> (Kapitel 4.8, seit 23.10.2026): PDF, KMZ und KML als Original, Fotos als Kopie ohne Metadaten (mit „Original mit Metadaten ins Paket“ das Original) – LIESMICH.txt nennt jede Datei mit SHA-256, bei Fotos die Prüfsummen von Original und Kopie; nur eine Datei mit der Prüfsumme des Rechenlaufs – fehlt sie, sagt LIESMICH.txt es. Dateinamen ohne `\ / : * ? " < >. In berichtsdaten.json nennt documents[].file.type die Art jeder Datei und documents[].file.packagePath` ihren Ort im Paket (Format 40)
berichtsdaten.schema.jsondie Beschreibung des JSON-Formats (JSON-Schema), damit ein Programm prüfen kann, ob es die Daten richtig liest
LIESMICH.txtwas im Paket steht, die Herkunft jedes Teils (wann und mit welchem Code-Stand erzeugt, Kapitel 16.8) und die Liste der Formatversionen

Der Server baut das Paket im Hintergrund; der Knopf zeigt, woran er gerade arbeitet. Beim ersten Paket eines Rechenlaufs lädt er das Luftbild vom Dienst des Landes, das kann bis zu einer Minute dauern. Danach liegen Karten und Luftbild beim Lauf gespeichert, und jedes weitere Paket zeigt dieselben Bilder mit demselben Abrufdatum.

Achtung: Der QSI-Ordner zeigt das Projekt so, wie es beim ersten Abruf des QSI-Exports der Fassung war. Seit dem 18.10.2026 entsteht er nur, solange der Rechenlauf aktuell ist – dann ist das Projekt die Zeichnung des Laufs. Ist die Zeichnung seit dem Lauf geändert, fehlt der Ordner, und das LIESMICH nennt den Grund; den Export des aktuellen Projekts gibt es im Editor (Kapitel 16.4). Alles andere im Paket gehört zum Rechenlauf.

Formatversion. berichtsdaten.json trägt eine Formatversion. Kommen Felder hinzu oder ändern sich, steigt die Version; das LIESMICH nennt jede Version mit Datum und Änderung. Version 16 (11.10.2026) bringt inputSources[].groups.*.undated (Unterlage ohne Datum, zählt nicht) und sources[].operatingPoints[].band31 (L_W bei 31,5 Hz für die Aussage zu tieffrequenten Geräuschen). Version 17 (12.10.2026) bringt contingents: Anhang F des Berichts als Daten – Teilflächen mit L_EK und ihren Quellen (Eintrag, Seite, Datum; null = Beleg fehlt), die Prüfung je Zeitraum, das Verfahren nach Anhang A/B mit seiner Grundlage (planSource) und die Kontrolle des Plans; im Arbeitsblatt das Blatt „Kontingente“. Dasselbe gibt ein KI-Assistent mit check_contingents zurück. Version 18 (12.10.2026) bringt den documents[].dataSet-Wert alkis_ground: Boden aus ALKIS (Kapitel 9.1a), je Land ein Eintrag mit Vermessungsverwaltung, Lizenz, Dienst und Datenstand; osm_ground steht mit ALKIS nur noch, wo OpenStreetMap als nicht amtlicher Rückfall zählt. Version 19 (12.10.2026) bringt je Immissionsort und Zeitraum simplifiedDbA – den Beurteilungspegel nach der überschlägigen Prognose, TA Lärm Anhang A.2.4.3, Gleichung G4 (Kapitel 12.11) – und simplifiedDifferenceDb (L_r detailliert − überschlägig); nur Vergleich, kein Urteil, null bei Läufen vor Rechenkern 0.1.19. Dieselben Werte geben die KI-Werkzeuge calculate und get_report zurück. Version 20 (17.10.2026): sources führt alle Quellen der Zeichnung des Rechenlaufs, auch solche, die in keinem Zeitraum laufen oder nicht berechnet werden konnten – vorher fehlten Quellen, die nachts nicht laufen (etwa Wechselrichter, die nur tags arbeiten). Neu ist sources[].periods mit je Zeitraum state (on gerechnet, off läuft laut Angabe nicht, notCalculated fehlt im Lauf) und lwaDbA, dem L_WA des Laufs; lwaMaxDbA ist jetzt der größte L_WA der laufenden Zustände beider Zeiträume (vorher der des Nachtlaufs). Version 21 (17.10.2026) bringt sourcesWithoutSoundData: die Quellen der Anlage, deren Unterlagen keine Schalldaten nennen (Kapitel 8.2a), mit Art, Anzahl, Zeiträumen, dem Text „Was die Unterlagen sagen“ (notes) und der belegenden Unterlage (documents, „U8, S. 2“), dazu den Betrieb noSoundData in sources[].periods; im Arbeitsblatt das Blatt „Ohne Schalldaten“. Version 22 (17.10.2026): Bei den automatisch eingetragenen Unterlagen ist documents[].date der Datenstand des Anbieters (nur ohne ihn der Abruftag), issuer die Stelle; neue dataSet-Werte lod2 und osm_buildings (Kapitel 4.8). Version 23 (17.10.2026) lässt documents[].date auch als YYYY-MM oder YYYY zu – so genau wie auf der Unterlage – und bringt documents[].undated, received (Eingangsdatum), receivedFrom und dateText (das Datum, wie der Bericht es druckt, z. B. „Nov. 2021“ oder „undatiert, Eingang am 17.03.2026“; Kapitel 4.8a); im Blatt „Unterlagen“ die Spalte „Eingang“; dazu inputSources[].groups.*.missing (date, received, pdf: was der zitierten Unterlage fehlt). Version 24 (18.10.2026): contingents.checks[].marginDb ist jetzt Anlage − zulässig (auf 0,01 dB) – dasselbe Vorzeichen wie marginDb beim Immissionsort (Beurteilungspegel − Richtwert): negativ heißt eingehalten bzw. unter dem Kontingent, positiv darüber (vorher umgekehrt); im Arbeitsblatt heißen die Spalten „L_r − IRW dB“ und „Anlage − zulässig dB“. Zeitstempel (generatedAt, computedAt) stehen in UTC mit „Z“. Eingefrorene Fassungen mit Format 23 behalten ihr Vorzeichen; ihr Paket bekommt das Schema von Format 23 (Kapitel 16.8). Version 25 (18.10.2026) bringt missingPeriods: die Zeiträume ohne Rechenlauf derselben Zeichnung, die im Bericht fehlen und für die es kein Urteil gibt (Kapitel 16.2); sources[].lwaMaxDbA und sources[].periods.*.lwaDbA stehen auf 0,01 dB, und dataSources[].data nennt die Bezeichnung in jeder Zeile (vorher war sie in Fortsetzungszeilen leer). Version 26 (18.10.2026) bringt staleAtFreeze: true, wenn der Lauf beim Erzeugen der Fassung veraltet war – das PDF trägt dann den Vermerk „Lauf veraltet“ (Kapitel 16.2); in der Arbeitsmappe die Zeile „Lauf veraltet“ im Blatt „Übersicht“. Version 27 (18.10.2026) bringt project.nearBorder (Standort im Grenzstreifen) und project.countryBasis (Unterlage und Fundstelle, die das Land belegen; Kapitel 16.6d), im Arbeitsblatt die Zeile „Land des Standorts“, sowie sources[].position.notCalculated: Die Quelle wurde in keinem Lauf gerechnet, ihre Lage ist der Mittelpunkt der Zeichnung, Höhen gibt es dann nicht. Ohne neue Formatversion (kein neues Feld): ambientTemperature.stations[].dayMax.at/nightMax.at nennt bei Daten, die ab Rechenkern 0.1.25 geholt wurden, den Messzeitpunkt (etwa 21:50 Uhr für den Zeitstempel 22:00 Uhr, Kapitel 10a.11), vorher den Zeitstempel des DWD; im Arbeitsblatt „Lufttemperatur“ steht er mit Minuten. Version 28 (20.10.2026) bringt keine neuen Felder: dataSources[].asOf nennt den Tag des Rechenlaufs im Datumsformat der Sprache, wie die Unterlagen daneben (englisch „run of 2026-10-20“), und reviewNotes nennt einen Zustand, der nur den Namen seines Zeitraums trägt („Day“), mit dem Zeitraum in der Sprache des Berichts („Tag“), wie Kapitel 5. sources[].operatingPoints[].name bleibt der im Projekt gespeicherte Name. Version 29 (20.10.2026) bringt je Betriebszustand conversion: bei einem von Hand eingegebenen L_WA aus dem Schalldruckpegel im Abstand d L_pA, d, die Quadermaße und S (DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 7.2.4, Gleichung 9; Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18; Kapitel 8.3b); das Blatt „Quellen“ hat dafür die Spalte „Umrechnung aus L_p“, auch für Bibliothekszustände. Bei Bibliothekszuständen steht in source.conversion zusätzlich distanceFromDocument (Kapitel 8.7c), und distanceM ist null, wo der Eintrag keinen Abstand nennt – nie angenommene 1 m. Version 30 (20.10.2026) bringt keine neuen Felder, nur einheitliche Begriffe in der Arbeitsmappe: Im Blatt „Quellen“ heißt die Spalte „Anteil Zeit %“ jetzt „Betriebsanteil %“, die Prüfhinweise sagen „Transformator“ statt „Trafo“ und „nicht der ungünstigste Zustand“ statt „Worst Case“, und eine Angabe ohne Dokument heißt in den Blättern der Arbeitsmappe (etwa „Quellen der Eingaben“) „Beleg fehlt“ statt „Quelle fehlt“ (wie Kapitel 8.2 des Berichts); runs, missingPeriods und die Blätter nennen den Tag vor der Nacht (die Werte sind dieselben). Version 31 (20.10.2026) bringt project.variantLabel: die Bezeichnung der Variante, von der der Bericht ist (Deckblatt, Kapitel 3.1a; null = ohne Bezeichnung), im Arbeitsblatt die Zeile „Variante“ im Blatt „Übersicht“; Kapitel 6.7 des Berichts nennt jede Variante mit ihrer Bezeichnung statt „Ausgangsvariante“. Version 32 (21.10.2026) bringt documents[].dateOrigin (woher das Datum stammt: printed, file_name, metadata oder null für Einträge von vorher; Kapitel 4.8b) und documents[].pdfMissing (die Unterlage belegt Schallleistung, Betrieb, Lage oder Gebietseinstufung ohne PDF als Anlage – „Anlage fehlt“, Kapitel 4.8c), dazu inputSources[].groups.*.noPdf und sources[].faceShareBasis.state (der Zustand der Pegel je Seite, Kapitel 8.6b); inputSources[].groups.*.missing kennt zusätzlich origin_received und origin_pdf (Datum nur aus Dateiname oder Metadaten). Version 33 (21.10.2026) bringt documents[].url, documents[].licence und documents[].retrievedOn (Beleg von Geodaten und amtlichen Daten statt eines PDFs, Kapitel 4.8c), documents[].geodataIncomplete (die fehlenden davon) und inputSources[].groups.*.geodataIncomplete („Geodaten-Beleg unvollständig“). Version 34 (21.10.2026) bringt release (die Freigabe der Fassung: Name, Firma, Qualifikation, Zeitpunkt in UTC; null = Entwurf, Kapitel 16.8a), draft und draftWatermark (Wasserzeichen wegen offener Annahmen oder interner Arbeitsvermerke), assumptions[] (das Annahmenregister mit Status, Kapitel 16.6f), internalMarkers[] (Kapitel 16.6g), scope (Umfang und Abgrenzung mit plantSources, plantBasis, entries[] und complete, Kapitel 16.6e) und documents[].statement (der Text einer Festlegung der sachkundigen Person, Kapitel 4.8d); im Arbeitsblatt die Zeilen „Freigabe“ und „Wasserzeichen ENTWURF“ im Blatt „Übersicht“ und das neue Blatt „Annahmen“. Version 35 (21.10.2026) bringt fassung (Nummer und Erzeugungszeit in UTC der Fassung, zu der die Daten gehören – wie das PDF sie auf Deckblatt und Kopfzeile druckt) und warningCodes (je Hinweis aus der Berechnung Code und Parameter, null bei Läufen von vorher); warnings steht seither in der Sprache des Berichts und ohne die Bedienschritte des Editors, wie Anhang D (Kapitel 16.2). Dazu in sources[].operatingPoints[].source upperLimit und uncertaintyDb (Obergrenze und Messunsicherheit U laut Prüfbericht, Kapitel 8.7d); im Arbeitsblatt die Zeile „Fassung“ im Blatt „Übersicht“ und die Spalte „Code“ im Blatt „Hinweise“. Paket und PDF tragen die Fassung im Dateinamen („… – Fassung 2.pdf“, „… – Lauf 303 – Fassung 2.zip“) – zwei Pakete desselben Laufs hießen vorher gleich. Version 36 (23.10.2026) bringt keine neuen Felder: Von NoiseCheck geladene Daten (documents[].dataSet) tragen den Datenstand des Anbieters in date (so genau, wie er ihn nennt – ein Jahr bleibt ein Jahr; null ohne Angabe, bei LoD2 je Gebäude) und das Abrufdatum in retrievedOn getrennt, dazu url und licence, wo der Abruf sie nennt; dateText lautet „Datenstand …“ (Kapitel 4.8). Version 37 (23.10.2026) bringt contingents.planChecks.*[].totalMissing: true, wenn der Plan für diesen Immissionsort kein Gesamt-Immissionswert L_GI (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 3.3) nennt – planningDbA ist dann null und die Kontrolle des Plans offen, der Bericht druckt in Anhang F „L_GI fehlt“ (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.1; der Richtwert der TA Lärm steht nicht mehr an seiner Stelle, Kapitel 15.3). Im Blatt „Kontingente“ stehen dazu je Zeitraum die Zeilen „Plansumme“ (Summe, Planwert bzw. „L_GI fehlt“, eingehalten). Dazu receptorsNotCalculated: die Immissionsorte ohne Höhe – nicht gerechnet, kein Urteil, im Blatt „Ergebnis“ als Zeile „kein Urteil – Höhe fehlt“. Version 38 (23.10.2026) bringt in sources[].operatingPoints[].conversion und sources[].operatingPoints[].source.conversion die Felder valueKind und valueKindPage (bei maximum dazu fullSurface und fullSurfacePage) – die Art des Werts L_p laut Dokument mit Fundstelle (energetic_mean, maximum, arithmetic_mean, single_position; fehlt = nicht angegeben, Kapitel 8.7e); die Spalte „Umrechnung aus L_p“ im Blatt „Quellen“ nennt sie. Version 39 (23.10.2026) bringt project.borderCheck: den Datensatz der Staatsgrenze, gegen den der Lauf den Projektmittelpunkt geprüft hat (VG250 mit Stand, Abrufdatum, Breite des Streifens und Ergebnis), null bei Läufen von vorher. project.nearBorder kommt seither aus dem Lauf; ohne borderCheck ist es true nur, wo der Lauf deshalb kein Urteil gab (countryUnconfirmed) – nie nach der heutigen Prüfung (Kapitel 16.6d). Im Blatt „Übersicht“ die Zeile „Staatsgrenze geprüft gegen“. Version 40 (23.10.2026) nennt die Art der Datei jedes Eintrags in documents[].file.type (pdf, jpeg, png, kmz, kml) und bei jeder Anlage ihren Ort im Paket in documents[].file.packagePath, bei Fotos als Kopie ohne Metadaten (documents[].file.packageStripped, Kapitel 4.8). Version 41 (23.10.2026) bringt in ambientTemperature die Höchstwerte aus den 10-Minuten-Werten des DWD (Kapitel 10a.5, 10a.11): maxResolution (nur wenn 10-Minuten-Werte genutzt sind), tenMinutesChecked, tenMinuteDataset, je Station tenMinutes (Reihe, Dateien, Stundenwerte ohne 10-Minuten-Wert zu ihrem Messzeitpunkt und deren Höchstwert) und dayMaxQn2/nightMaxQn2 (höchster Wert mit Qualitätsniveau ≥ 2), an jedem Höchstwert resolution (10min/hourly) und qn, an den Entscheidungen acknowledges und ackMax (der Höchstwert, für den die Begründung gegeben wurde) sowie suggestedC = null bei einem Höchstwert mit QN 1; das Blatt „Lufttemperatur“ hat die Spalten „Max. tags aus“ und „Max. nachts aus“. Version 42 (23.10.2026) bringt sources[].line bei einer Linienquelle (Kapitel 7.4a): Länge der gezeichneten Linie (lengthM), wie die Unterlage die Schallleistung angibt (levelBasis: per_metre je Meter, total ganze Linie) und lwPerMetreMaxDbA, L_W′ zum größten L_WA; null bei allen anderen Quellen. lwaMaxDbA und die Pegel der Zustände gelten für die ganze Linie. Im Arbeitsblatt „Quellenübersicht“ die Spalten „Länge Linie m“, „Angabe der Unterlage“ und „L_W′ max dB(A)/m“; die L_WA-Spalten heißen dort „… je Gerät bzw. ganze Linie“. In Version 43 (23.10.2026) kann sources[].operatingPoints[].duty null sein: Der Betriebsanteil ist nicht eingetragen (keine Voreinstellung, Kapitel 8.2) – der Zustand ist nicht gerechnet, kein Urteil; im Blatt „Quellen“ bleibt „Betriebsanteil %“ dann leer (vorher 0). Ein Programm, das die Daten einliest (etwa ein eigener Gutachten-Generator), prüft so, ob es das Format kennt.

Hinweis: Das Paket einer Fassung wird einmal gebaut und mit ihr gespeichert; jeder weitere Abruf liefert dieselbe Datei. Der QSI-Ordner und die Karten darin zeigen deshalb den Stand beim ersten Abruf des Pakets dieser Fassung. Ein neues Paket entsteht nur mit einer neuen Fassung (Kapitel 16.8).

16.8 Fassungen des Berichts

Ein abgegebenes Gutachten muss sich Jahre später genau so wieder herunterladen lassen, wie es abgegeben wurde. Deshalb wird der Bericht eines Rechenlaufs beim ersten Erzeugen eingefroren: Die Anwendung speichert das PDF mit seiner Prüfsumme SHA-256, der Berichtsversion (Rechenkern, Formatversion der Berichtsdaten, Code-Stand der Anwendung) und der Erzeugungszeit. Das ist Fassung 1. Jeder spätere Abruf liefert genau diese Datei – auf der Berichtsseite, über das PDF-Symbol der Projektübersicht, im Berichtspaket und über den KI-Assistenten (get_report). Alle diese Wege nehmen denselben Rechenlauf für den Bericht (Kapitel 16.1), ein Bericht hat also eine Fassung, gleich wo er geöffnet wird. Ein Update der Anwendung (neue Spalten, Hinweise, Texte) ändert eine vorhandene Fassung nicht.

Zur Fassung gehören außerdem die Berichtsdaten (berichtsdaten.json), das Berichtspaket (Kapitel 16.7), „Alle Wege (CSV)“ und der QSI-Export des Berichts. Die Berichtsdaten entstehen im selben Schritt wie das PDF aus denselben Eingaben – einschließlich des Abrufdatums der Kartengrundlage, das der Bericht in Kapitel 1.2 druckt – und werden mit ihm gespeichert; sie passen also immer genau zum PDF ihrer Fassung, gleich was zuerst abgerufen wird. Das Paket entsteht beim ersten Abruf und wird danach unverändert ausgeliefert; es enthält das PDF und die Berichtsdaten der Fassung. „Alle Wege (CSV)“ und der QSI-Export entstehen ebenso beim ersten Abruf – auf der Berichtsseite, beim KI-Assistenten oder mit dem Paket – und werden danach unverändert ausgeliefert; das Paket enthält genau diese Dateien. Gibt es zu einer Fassung schon ein Paket von vor dem 18.10.2026, ist die CSV der Fassung die aus diesem Paket (auch wenn die CSV darin bei einem Tag-Lauf noch nach dem Nacht-Lauf benannt ist). Der QSI-Export zeigt das Projekt, wie es bei seinem ersten Abruf stand. Deshalb entsteht er seit dem 18.10.2026 nur, solange der Rechenlauf aktuell ist; zu einem veralteten Lauf gibt es keinen QSI-Export der Fassung – der KI-Assistent sagt es, im Paket das LIESMICH.

Veralteter Lauf. Wird eine Fassung aus einem Lauf erzeugt, dessen Zeichnung sich seitdem geändert hat, trägt sie den Vermerk „Lauf veraltet“ auf dem Deckblatt und über jeder Seite (Kapitel 16.2), in den Berichtsdaten staleAtFreeze: true. Der Vermerk ist Teil der eingefrorenen Datei. Ältere Fassungen bleiben unverändert, auch wenn der Lauf inzwischen veraltet ist.

Prüfung beim Abruf. Bei jedem Abruf vergleicht die Anwendung die gespeicherte Datei mit ihrer Prüfsumme. Fehlt die Datei auf dem Server, erscheint „Die gespeicherte Datei der Fassung n (Berichtsdaten) fehlt auf dem Server – bitte melden“ (in Klammern, welche Datei: PDF, Berichtsdaten, Berichtspaket, Alle Wege (CSV) oder QSI-Export); stimmt sie nicht mehr mit der Prüfsumme überein, „… stimmt nicht mehr mit ihrer Prüfsumme SHA-256 überein und wird nicht ausgeliefert“. In beiden Fällen wird nichts still neu erzeugt: „Mit aktuellem Stand neu erzeugen“ ergäbe eine neue Fassung, nicht dieselbe Datei.

Fassungen gibt es je Sprache: Der englische Bericht desselben Laufs ist eine eigene Fassung mit eigener Prüfsumme.

Auf der Berichtsseite zeigt die Zeile unter der Kopfleiste:

AngabeBedeutung
„Fassung“Auswahl der Fassungen dieses Laufs in der Sprache der Oberfläche, mit Erzeugungszeit (deutsche Ortszeit). Eine ältere Fassung wird mit dem Hinweis „Ältere Fassung – aktuell ist Fassung n“ angezeigt; „PDF herunterladen“ und „Berichtspaket (ZIP)“ liefern dann deren Dateien.
„erzeugt … · Rechenkern … · Datenformat … · Code …“wann und womit die Fassung erzeugt wurde: Version des Rechenkerns, Formatversion von berichtsdaten.json (Kapitel 16.7), Code-Stand der Anwendung (Git-Commit des Programmstands, unter dem der Server läuft; seit 18.10.2026 zuerst aus Git selbst gelesen, die Angabe des Deploys nur, wenn Git nicht antwortet; ermittelt beim Start des Serverprozesses, nicht erst beim ersten Bericht). Endet er auf „-dirty“ (lokale Änderungen gegenüber dem Commit) oder lautet er „unbekannt“, sagt es ein gelber Hinweis; das LIESMICH des Pakets nennt es ebenso.
„SHA-256 des PDF“die Prüfsumme der Datei. Stimmt sie mit der einer abgegebenen Datei überein, ist es genau diese Fassung. Unter Windows zum Beispiel mit certutil -hashfile Datei.pdf SHA256 prüfen, unter macOS/Linux mit shasum -a 256 Datei.pdf.

Der Bericht selbst nennt seine Fassung, Erzeugungszeit und Prüfsumme nicht – eine Prüfsumme kann nicht in der Datei stehen, die sie prüft.

„Mit aktuellem Stand neu erzeugen“ legt nach einer Rückfrage eine neue Fassung mit dem heutigen Stand der Anwendung an (Fassung 2, 3, …). Die Zahlen bleiben die des Rechenlaufs; Gestaltung, Texte und Hinweise können sich ändern. Die bisherigen Fassungen bleiben abrufbar. Nutzen Sie das nur bewusst, etwa wenn ein Update den Bericht erweitert hat und Sie diese Fassung abgeben wollen. Der KI-Assistent tut es nur auf ausdrücklichen Wunsch mit dem eigenen Werkzeug regenerate_report; ältere Fassungen holt er mit get_report und version.

Herkunft im Paket. Das Paket einer Fassung nennt in LIESMICH.txt unter „Herkunft der Teile“ für jeden Teil – PDF, berichtsdaten.json, Arbeitsmappe, Karten, Raster und Wege, QSI –, wann und mit welchem Rechenkern und Code-Stand er erzeugt wurde. PDF und Berichtsdaten tragen die Zeit ihrer Fassung; wird das Paket einer älteren Fassung erst später angefordert, entstehen die übrigen Teile dann mit dem Code dieses Tages, und das LIESMICH sagt es.

Ältere Datenformate. Hat eine Fassung ein älteres Datenformat als die Anwendung heute schreibt (etwa Format 23 vor dem 18.10.2026), bleibt berichtsdaten.json genau so, wie es eingefroren ist – kein Wert wird umgerechnet. Die heute erzeugten Teile richten sich danach: Das LIESMICH nennt das Format der Fassung und sagt, welches Schema beiliegt; liegt das Schema dieses Formats im Archiv der Anwendung, kommt es mit, sonst das heutige mit dem Hinweis auf die Formatversionen. Im Arbeitsblatt „Kontingente“ heißt die letzte Spalte bei Format vor 24 „zulässig − Anlage dB“ (positiv = Reserve), ab 24 „Anlage − zulässig dB“ (Kapitel 16.7).

Nicht eingefroren ist „QSI exportieren“ im Editor (Kapitel 16.4): Es gibt das Projekt so, wie es jetzt ist, als Austausch, nicht als Teil eines Berichts. Der QSI-Export des Berichts ist der im Paket.

Speicher. Fassungen zählen zum Speicher Ihres Kontos (Kapitel 3.4). Ist er voll, wird keine neue Fassung angelegt; die erste Fassung eines Laufs wird immer gespeichert, die vorhandenen bleiben abrufbar. Liegt ein Projekt im Papierkorb, bleiben seine Fassungen erhalten; wird es endgültig gelöscht, werden sie mit gelöscht.

Hinweis: Fassungen gibt es erst seit dem Update, das sie eingeführt hat (#481). Kein Lauf hat davor eine Fassung – gleich wann er berechnet und wie oft sein Bericht schon heruntergeladen wurde. Jeder bekommt Fassung 1 beim ersten Abruf seines Berichts nach diesem Update, mit dem Berichtsstand des Abruftags, nicht dem Stand eines früheren Downloads. Ein vorher abgegebenes PDF kann davon abweichen; maßgeblich ist die abgegebene Datei.

16.8a Freigabe und Entwurf

Ein Bericht geht erst hinaus, wenn die sachkundige Person ihn freigegeben hat (Entscheidung Mathias Röper, 20.10.2026). Bis dahin ist jede Fassung ein Entwurf: „ENTWURF – nicht zur Vorlage“ auf dem Deckblatt und in jeder Kopfzeile, die Urteile „vorläufig“.

Freigeben. Auf der Berichtsseite „Freigeben …“: Name, Firma und Qualifikation der sachkundigen Person (vorbelegt aus Ihrem Konto und Ihrer letzten Freigabe). Die Freigabe erzeugt eine neue Fassung mit dem Freigabeblock auf dem Deckblatt – Name, Firma, Qualifikation, Datum und ein ein Feld für die Unterschrift – und speichert, wer wann (UTC) freigegeben hat. Die freigegebene Fassung ist eingefroren wie jede Fassung (Kapitel 16.8); die Berichtsseite und der KI-Assistent zeigen bei jeder Fassung, ob und von wem sie freigegeben ist. „Mit aktuellem Stand neu erzeugen“ macht danach wieder einen Entwurf; die freigegebene Fassung bleibt, wie sie ist.

Gesperrt ist die Freigabe, solange eine Annahme offen ist, ein interner Arbeitsvermerk in einem Text steht (Kapitel 16.6f, 16.6g), „Umfang und Abgrenzung“ unvollständig ist (Pflichtabschnitt 2.5, Kapitel 16.6e) oder der Lauf veraltet ist; der Dialog nennt, was fehlt. Ebenso gesperrt ist sie, solange ein Immissionsort ohne Höhe ist oder ein Betriebszustand ohne Betriebsanteil (Kapitel 8.2): Beide werden nicht gerechnet, und ein freigegebener Bericht lässt nichts davon weg. Ein Urteil „offen“ sperrt sie sonst nicht – auch ein Bericht, der sagt, was fehlt, kann freigegeben werden.

Die Freigabe ersetzt keine Unterschrift: Das Feld auf dem Deckblatt unterschreibt die sachkundige Person selbst. Der KI-Assistent gibt nicht frei – die Freigabe ist eine Handlung der sachkundigen Person. get_report sagt, ob eine Fassung freigegeben ist (release im Berichtsformat, Kapitel 16.7).


17 Glossar

A_atm (Luftabsorption). Dämpfung durch die Luft nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.2: α je Oktavband mal Weglänge. α aus den örtlichen Mitteln von Temperatur, Feuchte und Luftdruck (Anmerkung 9; Kapitel 10a.8), ohne sie aus Tabelle 2 bei 10 °C / 70 % – dann gibt es seit Rechenkern 0.1.17 kein Urteil (Festlegung der Anwendung, Kapitel 10a.8).

A_bar (Abschirmmaß). Dämpfung durch Hindernisse und Geländekuppen auf dem Schallweg nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4.

A_div (geometrische Ausbreitung). Dämpfung durch die kugelförmige Ausbreitung von einer Punktquelle nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.1 (Gleichung 7); in der Wegtabelle im Anhang A des Berichts die erste Spalte der Dämpfungen.

A_gr (Bodendämpfung). Dämpfung durch den Boden nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1, abhängig vom Bodenfaktor G in Quell-, Mittel- und Empfängerbereich. Mit dem alternativen Verfahren (Abschnitt 7.3.2, Kapitel 9.8) ein Wert aus der mittleren Höhe des Schallwegs nach Gleichung (10).

A_misc (zusätzliche Dämpfung). Sammelterm für weitere Dämpfungen nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A: in der Anwendung nur Bewuchs (A_fol) und Installationen (A_site), jeweils nur eingeschaltet und begründet; Bebauung (A_hous) wird nicht angesetzt (Kapitel 1.3, 9.6, 9.6a).

Abnahmemessung. Messung nach Inbetriebnahme, ob die Anlage die Prognose einhält – nach TA Lärm Anhang A.3, durch eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stelle, im lautesten Betriebszustand der Prognose, gegebenenfalls am Ersatzimmissionsort (Anhang A.3.4.2). Ob gemessen wird, legt die Behörde im Bescheid fest; der Bericht kann sie vorschlagen (Kapitel 16.6a).

Abrufdatum (automatisch geladene Daten). Der Tag (deutsche Ortszeit), an dem NoiseCheck einen Datensatz online geladen hat – Geländemodell, ALKIS, OpenStreetMap, DWD, LoD2. Steht im Unterlagenverzeichnis getrennt vom Datenstand des Anbieters, mit Dienst und Lizenz („abgerufen am …“). Mit ihm zählt ein Zitat des Eintrags auch ohne Datenstand (Kapitel 4.8).

ALKIS (tatsächliche Nutzung). Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem der Länder; der Objektbereich „Tatsächliche Nutzung“ deckt jedes Land lückenlos mit Nutzungsarten wie Landwirtschaft, Wald, Wohnbaufläche oder Straßenverkehr ab. NoiseCheck leitet daraus den Bodenfaktor G ab (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1) und zieht ihn OpenStreetMap vor (Kapitel 9.1a).

Alternatives Bodenverfahren. DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2: A_gr nach Gleichung (10) aus der mittleren Höhe h_m des Schallwegs, D_Ω nach Gleichung (11) in D_c; nur wenn nur der A-Pegel interessiert, der Boden überwiegend porös ist und kein reiner Ton vorliegt. Projektwahl mit Begründung im Modus „Rechenverfahren“ (Kapitel 9.8).

Annahme (Annahmenregister). Eine Eingabe ohne Unterlage, die die sachkundige Person bewusst trifft – mit Wert, Begründung (sichere Seite), Verwendung und Status (offen, validiert von … am …, entfallen). Nummeriert A1, A2, …, nie gelöscht. Solange eine offen ist: kein „eingehalten“, Wasserzeichen „ENTWURF“, keine Freigabe (Kapitel 16.6f; Bericht Anhang H).

Anlage (Bericht). Datei eines Eintrags im Unterlagenverzeichnis, die hinter dem Anhang des Berichts steht: ein PDF unverändert mit Deckblatt, ein Bild (JPG, PNG) auf einer Anlagenseite, eine KMZ/KML-Datei genannt auf einer Anlagenseite – jeweils mit der Prüfsumme (SHA-256) der Originaldatei; im Berichtspaket liegt sie unter anlagen/, ein Foto als Kopie ohne Metadaten; Datenblätter und Messberichte sind es beim Hochladen (Kapitel 4.8).

Anlagenseite. Seite im Anhang des Berichts zu einer Anlage, die kein PDF ist: bei einem Bild Titel, Datum, Dateiname und Prüfsumme mit dem Bild darunter (neu eingelesen, ohne Metadaten wie den GPS-Ort der Kamera), bei KMZ/KML Dateiname, Prüfsumme und Ort der Datei im Berichtspaket (Kapitel 4.8, 16.2).

Anlage fehlt. Vermerk in Kapitel 8.1 und 8.2 des Berichts: Die Unterlage belegt Schallleistung, Betrieb, Lage oder Gebietseinstufung, ihr PDF ist aber nicht hinterlegt – kein Beleg, kein Urteil (Kapitel 4.8c).

Arbeitsvermerk, interner. Ein Vermerk aus der Bearbeitung in einem Text, den der Bericht druckt – Ordnerpfad („06 Simulation/…“), Entscheidung mit Kürzel („Entscheidung MR“), Ausstehendes („angefragt“) oder „ANNAHME A3“. Macht den Bericht zum Entwurf, nimmt das „eingehalten“ (Kapitel 16.6g).

Art des Werts (L_p). Was der Schalldruckpegel L_p eines Dokuments ist, aus dem L_WA nach DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18 umgerechnet wird: energetisches Mittel über die Messfläche (Abschnitt 8.2.2, der Wert der Norm), Höchstwert auf der Messfläche (sichere Seite nur, wenn das Dokument zeigt, dass die Messpositionen die ganze Messfläche einschließlich Dach abdecken – mit Fundstelle; sonst wie Einzelposition), arithmetisches Mittel oder Einzelposition (können darunter liegen – kein „eingehalten“). Immer mit Fundstelle; ohne Angabe kein „eingehalten“ (Kapitel 8.7e).

Auflage. Bedingung im Genehmigungsbescheid. Gilt ein Emissionswert nur mit einer Schallschutz-Ausführung, muss diese als Auflage festgeschrieben werden.

Aufstellfläche. Befestigte Fläche um die Anlage (Schotter, Pflaster). Im Modus Boden mit einem Klick als Bodenzone (G = 0) angelegt.

Austritt an der Oberkante. Schallaustritt an einer Containerwand genau in der Höhe der Oberkante des eigenen Containers. Der Weg über das Dach streift die Kante (Umweg z ≈ 0, D_z = 10 lg 3 ≈ 4,8 dB nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Gleichung 14); die Rechnung vergleicht ohne diese Abschirmung, ein Urteil, das sich dadurch dreht, bleibt offen (Kapitel 8.6c).

basemap.de. Amtliche Webkarte von Bund und Ländern, bereitgestellt vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), Lizenz CC BY 4.0 („© GeoBasis-DE / BKG (Jahr) CC BY 4.0“). In der Anwendung der Reiter „Karte amtlich“ und der Hintergrund der Pläne im Bericht.

BELEG (QSI-Zusatzfeld). Feld jedes Objekts im QSI-Export: je Gruppe von Angaben Eintrag im Unterlagenverzeichnis und Seite, „fehlt“ ohne Beleg; das Verzeichnis steht in LIESMICH.txt (Kapitel 16.4).

Belege (Inspektor). Abschnitt unten im Inspektor: je Gruppe von Angaben eines Objekts das Dokument aus dem Unterlagenverzeichnis und die Seite oder Tabelle, aus der sie stammen (Kapitel 4.8). Früher hieß der Abschnitt „Quellen“ – umbenannt, damit er nicht mit Schallquellen verwechselt wird. Fehlt der Beleg einer Angabe, druckt der Bericht „Beleg fehlt“ (seit 20.10.2026, vorher „Quelle fehlt“).

Berechnungsauftrag. Die Rechnung eines Zeitraums als Auftrag im Hintergrund des Servers, mit Fortschritt und ohne Zeitgrenze; je Projekt und Zeitraum läuft höchstens einer. Er speichert denselben Rechenlauf wie zuvor die direkte Anfrage (Kapitel 11.2a).

Berichtspaket. ZIP-Datei mit allem zu einem Rechenlauf: Bericht (PDF), Werte als Excel und JSON, Kartenblätter auf Karte und Luftbild, Raster der Lärmkarten, Ausbreitungswege und QSI-Modell (Kapitel 16.7).

BESS-Container. Container eines Batteriespeichers (Battery Energy Storage System); in der Anwendung zugleich Schallquelle und abschirmender, reflektierender Körper (Kapitel 7.2).

Betriebsanteil (Einwirkzeit). Anteil der Beurteilungszeit, in dem eine Quelle läuft (Einwirkzeit, TA Lärm Anhang A.1.1.3) – tags von 16 h, nachts von der lautesten vollen Nachtstunde (Beurteilungszeiten, TA Lärm Nr. 6.4); geht als 10 lg(Anteil) in den Pegel ein. Er hat keine Voreinstellung: Ein leeres Feld heißt „fehlt“ – der Zustand wird nicht gerechnet, kein Urteil.

Betriebszustand. Ein Satz Emissionsdaten einer Quelle (L_WA, Spektrum, Betriebsanteil, K_T, K_I) für einen Zeitraum bzw. einen Zustand wie „Volllast bei 45 °C“. Frühere Fassungen der Anwendung nannten ihn „Betriebspunkt“.

Betroffenes Gebiet. Nach DIN 45691:2006-12, Anhang A.4 ein Gebiet k (z. B. „WA West“), für das der Bebauungsplan eigene Emissionskontingente L_EK,i,k festsetzt; jeder Immissionsort gehört zu einem (Kapitel 15.7).

Beurteilungspegel. Der nach TA Lärm Anhang A.1.4, Gleichung G2 gebildete Pegel am Immissionsort: Mittelungspegel der Teilzeiten mit Betriebsanteil, abzüglich der meteorologischen Korrektur C_met, zuzüglich der Zuschläge K_T und K_I und am Tag ggf. des Ruhezeitenzuschlags K_R; tags über 16 Stunden, nachts für die lauteste volle Stunde (TA Lärm Nr. 6.4). Er wird mit dem Immissionsrichtwert verglichen.

Beurteilungszeitraum. Tag (6–22 Uhr) oder Nacht (22–6 Uhr). Nachts zählt die lauteste volle Stunde. In den Mitteln (Luft, Wind) zählt ein Stundenwert des DWD zu dem Zeitraum, den er misst – der von 22:00 Uhr zum Tag, der von 06:00 Uhr zur Nacht; für die Höchsttemperaturen zählen beide Werte in Tag und Nacht (Kapitel 10a.11).

Bewuchsdämpfung (A_fol). Zusätzliche Dämpfung durch dichten Bewuchs nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.1. Nur angesetzt, wenn sie im Projekt eingeschaltet und begründet ist.

Bezugsquader. Der kleinste Quader, der die Schallquelle umschließt (Länge l₁, Breite l₂, Höhe l₃); um ihn liegt im Messabstand d die quaderförmige Messfläche (DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 7.2.4). Beim Container ist er seine gezeichnete Größe, bei anderen Quellen sind es die Gerätemaße aus dem Dokument (Kapitel 8.3b).

Bodenfaktor G. Anteil porösen Bodens zwischen 0 (hart) und 1 (porös) nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1.

Bodenfaktor je Bereich (G_s, G_m, G_r). Bodenfaktor G des Quell-, des Mittel- und des Empfängerbereichs eines Ausbreitungswegs nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1: Der Quellbereich reicht 30 h_s von der Quelle, der Empfängerbereich 30 h_r vom Immissionsort, dazwischen liegt der Mittelbereich (keiner, wenn d_p ≤ 30 (h_s + h_r)). Liegen Bodenflächen (ALKIS, OpenStreetMap, Bodenzonen) auf dem Weg, ist G ihr längengewichtetes Mittel; der Projektwert gilt nur, wo keine Fläche liegt. Bericht Anhang A und die CSV „Alle Wege“ nennen die Werte je Weg.

Bodenzone. Gezeichnete Fläche mit eigenem Bodenfaktor G.

Böschung. Geneigter Rand eines Planums oder Walls; Neigung 1 : n heißt n Meter waagerecht je Meter Höhenunterschied, 0 eine senkrechte Kante (Kapitel 10.8 und 10.9).

C_met (meteorologische Korrektur). Korrektur für langfristige Witterungsbedingungen nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 8, Gl. (21)/(22): C_met = C₀ · [1 − 10 (h_s + h_r)/d_p]; Teil des Beurteilungspegels nach TA Lärm Anhang A.1.4, Gl. (G2). Ohne Windstatistik C₀ = 0 dB (Mitwind, sichere Seite), mit Windstatistik C₀ je Richtung nach E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C (Kapitel 10a).

C₀ (meteorologischer Faktor). Die Größe in C_met, die vom örtlichen Wetter abhängt, in dB. Nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 8, Anmerkung 22, liegt sie in der Regel zwischen 0 und etwa 5 dB; Werte über 2 dB sind Ausnahmen.

D_c (Richtwirkungskorrektur). In DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 6, Gleichung 3 das Richtwirkungsmaß D_I der Quelle zuzüglich des Maßes D_Ω für die Abstrahlung in einen Raumwinkel kleiner als den Vollraum; für eine ungerichtet ins Freie abstrahlende Quelle 0 dB. NoiseCheck setzt dafür nur ein Raumwinkelmaß in Stufen an – Vollraum 0 dB, Halbraum 3 dB, Viertelraum 6 dB, Achtelraum 9 dB (Stufen der Anwendung, nicht aus DIN ISO 9613-2). Der Boden zählt nicht dazu – er steckt in A_gr; „Halbraum“ nur, wenn eine reflektierende Wand direkt hinter der Quelle steht (Kapitel 8.5).

D_z (Abschirmmaß). Abschirmmaß eines Beugungswegs nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Gleichung 14, aus Wellenlänge, Umwegdifferenz z und K_met; daraus folgt A_bar (Gleichung 12, für die Beugung über die Oberkante abzüglich A_gr). Höchstens 20 dB bei einfacher, 25 dB bei mehrfacher Beugung.

Datum der Unterlage (Stand). Datum, das auf einer Unterlage steht (Stand, Ausgabe, Datum des Prüfberichts) – so genau wie dort: Tag, Monat und Jahr („Nov. 2021“) oder nur Jahr. Ein Zitat zählt nur mit Dokument, Seite und Datum; ohne Datum bleibt das Urteil offen (Kapitel 4.8, 4.8a). Wird nie geschätzt, ein fehlender Tag nie ergänzt. Siehe auch „Undatiert“ und „Herkunft des Datums“.

Datenstand (automatisch geladene Daten). Der Stand, den der Anbieter eines geladenen Datensatzes nennt – das Ende des Zeitraums, so genau wie er ihn nennt (Tag, Monat oder Jahr; kein ergänzter Tag); beim DWD das letzte verwendete Jahr oder die letzte gemessene Stunde. Steht im Unterlagenverzeichnis getrennt vom Abrufdatum, beide benannt (Kapitel 4.8). Siehe auch „Abrufdatum“.

DGM (Digitales Geländemodell). Höhenmodell der Geländeoberfläche ohne Bebauung und Bewuchs. Die Anwendung verwendet das amtliche DGM1 mit 1 m Rasterweite.

Differenz (Δ, marginDb). Pegel minus zulässigem Wert: in der Ergebnistabelle Beurteilungspegel L_r − Immissionsrichtwert, bei den Emissionskontingenten Anlage − zulässiges Immissionskontingent (DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5). Negativ heißt eingehalten mit so viel Abstand, positiv überschritten – in Editor, Bericht, Berichtspaket und KI-Assistent dasselbe Vorzeichen.

DOP (Digitales Orthophoto). Amtliches Luftbild der Länder, in der Anwendung mit 20 cm Bodenauflösung als Grundkarte „Luftbild amtlich“.

EPSG-Code. Kennung eines Koordinatensystems, z. B. EPSG:25832 für ETRS89 / UTM Zone 32N; beim Hochladen eines eigenen Höhenmodells und im Positionsimport anzugeben (Kapitel 7.13, 10.3). Siehe UTM.

Eigene Fassade. Die Wand, vor der ein Immissionsort steht – nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a 0,5 m vor ihrem geöffneten Fenster: die Grundrisskante, vor der er höchstens 0,6 m entfernt steht, mit den Kanten desselben Körpers in derselben Ebene. Sie reflektiert für ihn nicht; jede andere Fläche reflektiert (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5; Kapitel 11.4a). Rasterpunkte der Lärmkarte haben keine.

Eingabe-Fingerabdruck. Prüfsumme über alles, was in eine Rechnung eingeht: die Objekte mit ihren akustischen Angaben, Beurteilungszeitraum, Projektwert G, Boden (mit Begründungen poröser Anteile und „geprüft am“), das aktive Geländemodell (Prüfsumme seiner Datei), Meteorologie und die Angaben, die über das Urteil entscheiden. Jeder Rechenlauf und jede Lärmkarte speichern ihn. Weicht der Fingerabdruck des gespeicherten Projekts davon ab, ist der Lauf „veraltet“ – im Editor, im Bericht und für den KI-Assistenten gleich (Kapitel 11.3).

Eingangsdatum. Tag, an dem eine undatierte Unterlage eingegangen ist, mit „von wem / wie“ (z. B. Mail des Auftraggebers). Bestimmt mit dem PDF eine Unterlage ohne eigenes Datum eindeutig (Kapitel 4.8a).

Einladung. E-Mail, mit der ein Administrator eine Adresse zur Registrierung einlädt (Seite „Zugang“): ein Link, der 14 Tage und einmal gilt und nur für die eingeladene Adresse; mit ihm entsteht das Konto ohne Freigabeliste, freigeschaltet und mit bestätigter Adresse.

Einschätzung der sachkundigen Person. Zweite Art der Grundlage für die Aussage zum Fahrverkehr (TA Lärm Nr. 7.4, Anhang A.2.2): die dokumentierte Einschätzung der Person, die die Prognose verantwortet, mit Name, Datum und Begründung – etwa „Wartungsfahrten nur tagsüber, alle paar Monate“ bei PV und Speichern. Keine Unterlage, nie im Unterlagenverzeichnis oder Anhang, nie für eine Eingabe der Rechnung; sagen die Unterlagen anderes, gelten sie (Kapitel 16.6c).

Einwirkungsbereich. Nach TA Lärm Nr. 2.2 die Flächen, in denen die Anlage einen Beurteilungspegel weniger als 10 dB unter dem Richtwert verursacht (a) oder Geräuschspitzen, die den maßgebenden Immissionsrichtwert erreichen (b). Für b vergleicht NoiseCheck die Spitze mit dem Wert, der für die Beurteilung von Spitzen maßgebend ist: Richtwert + 30 dB(A) tags, + 20 dB(A) nachts (TA Lärm Nr. 6.1; seit 11.10.2026, vorher mit dem Richtwert selbst). Das ist Auslegung der Anwendung: Nr. 2.2 b spricht von dem für die Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwert. Der Bericht nennt in Kapitel 6.2 die Immissionsorte im Einwirkungsbereich und in einem zweiten Satz die, die nur nach b darin liegen („Davon nur nach b): IO 1.“), und zeigt den Bereich nach a als rote Linie in der Lärmkarte; b ist nur je Immissionsort geprüft.

Emissionskontingent L_EK. Nach DIN 45691:2006-12, Begriff 3.7 der flächenbezogene Schallleistungspegel einer Teilfläche in dB(A)/m², getrennt für Tag und Nacht. Aus ihm folgt mit reiner Abstandsdämpfung das Immissionskontingent L_IK je Immissionsort; dagegen wird der Beurteilungspegel des Vorhabens geprüft.

Entwurf (Angaben). Was im Modus „Angaben“ eingegeben, aber noch nicht gespeichert ist, weil es unvollständig ist (etwa ein Prüfregime ohne Begründung) oder anderswo geändert wurde. Er bleibt beim Moduswechsel und im selben Fenster stehen, ist unter dem Formular genannt und wird mit „Speichern“ gespeichert oder mit „Verwerfen“ zurückgenommen (Kapitel 16.6).

Entwurf (Bericht). Eine Fassung, die die sachkundige Person nicht freigegeben hat: „ENTWURF – nicht zur Vorlage“ auf Deckblatt und in jeder Kopfzeile, die Urteile „vorläufig“. Mit offenen Annahmen oder internen Arbeitsvermerken zusätzlich das Wasserzeichen „ENTWURF“ auf jeder Seite (Kapitel 16.8a).

Erdwall. Aufgeschütteter Wall, gezeichnet als Linie seiner Krone, mit Kronenhöhe über Gelände, Kronenbreite und Böschung 1 : n. Teil des Geländes, kein Hindernis: Er geht über das Geländeprofil in Bodendämpfung und Abschirmung ein (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3 und 7.4; Kapitel 10.9).

Ersatzimmissionsort. Punkt, meist näher an der Anlage, an dem statt am maßgeblichen Immissionsort gemessen werden kann (TA Lärm Anhang A.3.4.2); in der Anwendung für die Abnahmemessung, gerechnet wie ein Immissionsort, aber ohne Urteil (Kapitel 7.7).

Fassung (Bericht). Der eingefrorene Bericht eines Rechenlaufs in einer Sprache: PDF, Berichtsdaten und Berichtspaket, gespeichert mit Prüfsumme SHA-256, Berichtsversion und Erzeugungszeit. Jeder Abruf liefert dieselbe Datei; „Mit aktuellem Stand neu erzeugen“ legt eine neue Fassung an, die alten bleiben (Kapitel 16.8).

Fassadenpunkt. Punkt 0,5 m vor der Mitte einer Gebäudewand, entlang der nach außen zeigenden Senkrechten auf die Wand – die Lage eines Immissionsorts nach TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a, solange das maßgebliche Fenster nicht bekannt ist. Der Fang „Fassade“ setzt ihn beim Zeichnen, „Vor die Fassade setzen“ für einen Immissionsort im Gebäude an der Wand zur Anlage (Kapitel 7.7, 7.7b).

Fahrverkehr (Aussage). Aussage nach TA Lärm Nr. 7.4, Anhang A.2.2, ob Fahrzeuge auf dem Betriebsgrundstück fahren: keiner, oder Fahrzeugart, Anzahl der Fahrten je Zeitraum und Tageszeit, jeweils mit der Grundlage aus den Unterlagen oder der Einschätzung der sachkundigen Person (Kapitel 16.6b, 16.6c). Ohne vollständige Aussage kein „eingehalten“.

Festlegung der sachkundigen Person. Eine Entscheidung der sachkundigen Person mit Verfasser, Tag und Text als eigene Art im Unterlagenverzeichnis; zitiert mit ihrer U-Nummer wie eine Unterlage, ohne PDF – der Bericht druckt ihren Text in 8.1 (Kapitel 4.8d).

Firmen-Bibliothek. Produkte der Quellenbibliothek aus Konten, die ihre Bibliothek in den Einstellungen mit der Firma teilen (bestätigte E-Mail-Adresse der Firmen-Domain). Sie bleiben vertraulich, sind in der Bibliothek mit „Firma“ und „hinzugefügt von … am …“ gekennzeichnet und lassen sich in die eigene Bibliothek kopieren (Kapitel 8.7).

Firmen-Domain. Die E-Mail-Domain der Firma, die der Betreiber der Anwendung einstellt. Konten mit bestätigter Adresse dieser Domain sehen die Firmen-Bibliothek und dürfen ohne eigene Freigabe einen KI-Assistenten verbinden.

Firsthöhe. Höhe des höchsten Dachpunkts über dem Boden. Als Schirmkante zu hoch: ein Klotz bis zum First schirmt auch dort ab, wo das Dach schon abfällt.

Flächenmasse. Masse einer Wand je m². Nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4 schirmt ein Hindernis nur ab, wenn es mindestens 10 kg/m² wiegt und geschlossen ist.

Flächennutzungsplan. Vorbereitender Bauleitplan der Gemeinde; eine mögliche Grundlage der Gebietseinstufung, wenn kein Bebauungsplan besteht (Auswahl „Grundlage der Einstufung“, Kapitel 7.7).

Freigabe (Bericht). Die Erklärung der sachkundigen Person, dass eine Fassung zur Vorlage bestimmt ist: Die Fassung trägt Name, Firma, Qualifikation, Datum und ein Feld für die Unterschrift auf dem Deckblatt, gespeichert mit dem Zeitpunkt in UTC. Erzeugt eine neue, eingefrorene Fassung; gesperrt bei offenen Annahmen, internen Arbeitsvermerken, unvollständigem Umfang und Abgrenzung oder veraltetem Lauf (Kapitel 16.8a). Die Freigabe ersetzt keine Unterschrift.

Freigabeliste. Domains und einzelne Adressen, die sich registrieren und anmelden dürfen: die Liste des Servers (ACCESS_ALLOWLIST, nur zur Ansicht) zusammen mit den Einträgen der Seite „Zugang“.

Fremdgeräusche. Geräusche am Immissionsort, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen (TA Lärm Nr. 2.4). Verdecken sie Ton oder Impulse einer Quelle nachweislich, kann das am Immissionsort begründet werden (Kapitel 7.7a); ständig vorherrschende Fremdgeräusche regelt TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 5.

Fundstelle (Bibliothek). Wo im Dokument eines Bibliothekseintrags die Werte stehen (Seite, Tabelle, Anhang). Eigenes Feld neben dem Namen des Dokuments; nur der Name wird mit dem Unterlagenverzeichnis verglichen (Kapitel 8.7b, 4.8).

Gebäudefunktion (LoD2). Nutzung eines amtlichen Gebäudes als Code der AdV, z. B. 31001_1000 = Wohngebäude. NoiseCheck zeigt sie im Klartext neben dem Code (Codeliste BuildingFunctionTypeAdV) und schätzt daraus den Reflexionsverlust nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5, Tabelle 4 (Kapitel 4.8).

Gebietsart. Einstufung des Immissionsorts nach TA Lärm Nr. 6.1, z. B. Allgemeines Wohngebiet. Sie bestimmt den Immissionsrichtwert (Tabelle in Anhang A dieses Handbuchs). Frühere Fassungen der Anwendung nannten sie „Gebietskategorie“; gespeichert ist sie unverändert (z. B. MIXED).

Gebietseinstufung. Zuordnung eines Immissionsorts zu einer Gebietsart nach TA Lärm Nr. 6.1 und 6.6, mit ihrer Grundlage (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, § 34 oder § 35 BauGB) und der Unterlage mit Seite; ohne beides gibt es dort kein Urteil (Kapitel 7.7).

Geländeprofil. Die Geländehöhen entlang eines Schallwegs aus dem Geländemodell, im Abstand von 1 m (bei langen Wegen gröber). Daraus folgen die Höhen von Quelle und Immissionsort über Grund (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1) und die Abschirmung durch Gelände (Abschnitt 7.4). Hat ein Weg mit Geländemodell keines oder fehlen entlang des Wegs Höhen (eine Lücke, seit Rechenkern 0.1.32 nicht mehr überbrückt), bleibt der Immissionsort „offen“ (Kapitel 11.4a).

Genauigkeitsklasse. Klasse eines Messverfahrens für die Schallleistung nach den Normen der Reihe ISO 3740 ff.; die Norm nennt sie in ihrem Titel: DIN EN ISO 3744 (Hüllflächenverfahren) Klasse 2, ISO 3745 Klasse 1, ISO 3746 Klasse 3. Der Bericht leitet sie aus der Messnorm des Prüfberichts ab, nie aus einer Annahme (Kapitel 16.2, 6.6 des Berichts).

Hinspringen. Schaltfläche an einem offenen Punkt (Dialog „Offene Punkte“, Ergebnisse): führt in den passenden Modus, wählt das betroffene Objekt und öffnet den Abschnitt des Objekt-Menüs, in dem die fehlende Angabe steht (Kapitel 4.6a).

Lücke der Geländeabdeckung. Kachel im Bereich eines amtlich geladenen Geländemodells, für die der Dienst keine Daten hat (etwa jenseits der Grenze bei BEV oder swisstopo). Sie wird mit dem Modell gespeichert; ein Weg durch sie hat dort kein Geländeprofil, der Immissionsort bleibt „offen“ (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3.1 und 7.4; Kapitel 11.4a).

Gemengelage. Nach TA Lärm Nr. 6.7 grenzen gewerblich, industriell oder nach ihren Geräuschen vergleichbar genutzte Gebiete an Gebiete, die zum Wohnen dienen. Die Richtwerte der Wohngebiete können dann auf einen geeigneten Zwischenwert erhöht werden, soweit die gegenseitige Pflicht zur Rücksichtnahme es erfordert; die Werte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden, und der Stand der Lärmminderungstechnik wird vorausgesetzt. In der Anwendung als manueller Richtwert mit Grundlage (Kapitel 7.7).

Genauigkeit. Geschätzte Genauigkeit eines berechneten Pegels nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 5: ± 1 dB oder ± 3 dB je nach Höhe und Abstand, über 1000 m keine Angabe. Gilt ohne Abschirmung und Reflexion (Kapitel 12.9).

Geräuschkontingentierung. Verfahren nach DIN 45691:2006-12, mit dem ein Bebauungsplan festlegt, wie viel Geräusch die Teilflächen eines Plangebiets abgeben dürfen: als Emissionskontingent L_EK je Quadratmeter (Emissionskontingentierung, Abschnitt 4) oder als Immissionskontingent L_IK je Teilfläche und Immissionsort (Immissionskontingentierung, Anhang B; Kapitel 15).

Geräuschspitze, kurzzeitige (L_AFmax). Einzelner kurzer Höchstpegel, z. B. beim Schalten. Nach TA Lärm Nr. 6.1 darf sie den Richtwert tags um höchstens 30 dB(A), nachts um höchstens 20 dB(A) überschreiten; gerechnet nach Anhang A.2.3.5 mit L_WA,max (Kapitel 8.9).

Geschossansatz. Höhe eines Immissionsorts aus der belegten Zahl der Geschosse, wenn die Unterlagen die Fensterhöhe nicht nennen: Erdgeschoss 2,0 m, je weiteres Geschoss 2,8 m mehr – eine Konvention von BESS-NoiseCheck, keine Vorgabe der Norm (TA Lärm Anhang A.1.3 Buchstabe a verlangt die Fenstermitte). Gilt nur mit allen Geschossen der Fassade als eigene Immissionsorte; maßgeblich ist der lauteste (Kapitel 7.7c).

Gesamt-Immissionswert L_GI. Nach DIN 45691:2006-12, Begriff 3.3 der Wert, den die Summe aller einwirkenden Anlagengeräusche – auch von außerhalb des Plangebiets – in einem betroffenen Gebiet nach der Planungsabsicht der Gemeinde nicht überschreiten darf; in der Regel nicht über dem Richtwert der TA Lärm (Abschnitt 4.1, Kapitel 15.3). Der Plangeber legt ihn fest; in NoiseCheck ist er eine Pflichteingabe, der Richtwert steht nicht an seiner Stelle.

Gesamtbelastung. Belastung eines Immissionsorts durch alle Anlagen, für die die TA Lärm gilt (TA Lärm Nr. 2.4); in der Prognose die energetische Summe aus Vorbelastung und Zusatzbelastung nach TA Lärm Anhang A.1.2, Gleichung G1.

Gleichzeitigkeitsgruppe (Geräuschspitzen). Quellen, deren kurzzeitige Geräuschspitzen zusammen auftreten, z. B. eine Reihe auf einem gemeinsamen Schaltsignal. Ihre Spitzen werden nach TA Lärm Anhang A.2.3.5, Gleichung G3 addiert; verschiedene Gruppen nicht (Kapitel 8.9).

Grenzstreifen (Standort grenznah). Band von 300 m beiderseits der amtlichen Staatsgrenze (VG250 des BKG, Lagegenauigkeit ± 100 m), gegen die der Server den Projektmittelpunkt prüft; die Küste ist keine Grenze. Weiter außen lehnt der Server das Projekt ab. Ein Standort darin bekommt den Hinweis „Standort grenznah – Land anhand der Unterlagen bestätigen“ und bis dahin kein Urteil; das Land belegen die Unterlagen unter „Land des Standorts“ (Kapitel 16.6d).

Grundrissaktualität (LoD2). Datum, zu dem die Vermessung den Grundriss eines LoD2-Gebäudes zuletzt geprüft hat (Attribut Grundrissaktualitaet). Steht im Inspektor als „Grundriss Stand“; nicht zu verwechseln mit dem Erstelldatum des Modellobjekts (creationDate, „Modellobjekt erstellt“).

Größenbedingung der Reflexion. Eine Fläche wirft Schall in einem Oktavband nur zurück, wenn sie groß gegenüber der Wellenlänge ist (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5, Gl. 19). Nach dem Wortlaut zählt die kleinste Abmessung mit dem Einfallswinkel, nach ISO 9613-2:2024, Gl. 26/27 jede Abmessung mit dem Winkel in ihrer Ebene. Seit Rechenkern 0.1.20 reflektiert ein Band in der Voreinstellung, wenn eine der beiden Lesarten es ergibt – die sichere Seite (Kapitel 11.4b).

Handbuch-Abfrage (get_help). Werkzeug des KI-Assistenten, das in diesem Handbuch, im Glossar und in den (i)-Texten nachschlägt und sucht; die Kapitel stehen auch als Ressourcen bess://handbuch/… bereit.

Herkunft des Datums. Woher das Datum einer Unterlage stammt: auf der Unterlage gedruckt, nur aus dem Dateinamen oder nur aus den PDF-Metadaten. Nur ein gedrucktes Datum bestimmt die Unterlage; die beiden anderen zählen wie „undatiert“ – mit Eingangsdatum und PDF (Kapitel 4.8b).

Höhen über Grund. Für die Bodendämpfung zählen die Höhen von Quelle und Immissionsort über dem Boden an ihrem Standort (ISO/TR 17534-3, Testfall T06).

Höhenlinie. Linie gleicher Höhe über NHN aus dem Geländemodell, im Modus „Gelände“ über der Höhenkarte; jede fünfte ist eine dickere, beschriftete Zähllinie. Nur Darstellung (Kapitel 10.5a).

Hüllfläche. Gedachte Fläche um eine Quelle, über die die Schallleistung aus gemessenen Schalldruckpegeln bestimmt wird; in der Anwendung die Messfläche um den Bezugsquader nach DIN EN ISO 3744:2011-02 (siehe Messfläche, Kapitel 8.3b).

Immissionskontingent L_IK. Nach DIN 45691:2006-12, Begriff 3.6 der Wert, den der Beurteilungspegel der Geräusche einer Teilfläche i am Immissionsort j nicht überschreiten darf; bei der Emissionskontingentierung aus deren L_EK berechnet (Abschnitt 4.5, nur geometrische Ausbreitung). Die Summe über die Teilflächen wird mit dem Planwert verglichen. Bei der Immissionskontingentierung nach DIN 45691:2006-12, Anhang B wird L_IK,i,j je Teilfläche und Immissionsort selbst festgesetzt (Kapitel 15.8).

Immissionsort (IO). Punkt, für den der Beurteilungspegel bestimmt wird. Die Lage des maßgeblichen Immissionsorts regelt TA Lärm Anhang A.1.3: Buchstabe a bei bebauten Flächen 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums nach DIN 4109, Buchstabe b bei unbebauten Flächen an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, auf der Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen gebaut werden dürfen, Buchstabe c bei baulich verbundenen Räumen, Körperschall und tieffrequenten Geräuschen im Raum selbst (Kapitel 7.7).

Immissionsrichtwert (Richtwert). Nach TA Lärm Nr. 6.1 für die Gebietsart festgelegter Wert für Tag und Nacht. Im Inspektor steht er in der Zeile „Richtwert Tag / Nacht“.

Innenhof. Fläche im Umriss eines Gebäudes, die der Baukörper nicht ausfüllt, gespeichert als innerer Ring. Ihre Wände reflektieren in den Hof und schirmen einen Weg in den Hof oder aus ihm heraus ab (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.4 und 7.5). Ein Punkt im Hof liegt außerhalb des Gebäudes. Kapitel 7.5b.

Installationen (A_site). Zusätzliche Dämpfung durch Streuung an Installationen auf Industriegelände (Rohre, Kästen, Konstruktionselemente, etwa ein PV-Feld) nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Anhang A.2: Schätzung nach Tabelle A.2 proportional zum Weg durch die Installationen, höchstens 10 dB; die Norm empfiehlt eine Messung. Nur angesetzt, wenn sie im Projekt eingeschaltet und begründet ist (Kapitel 9.6a).

Irrelevanzkriterium. Nach TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2 ist der Beitrag einer Anlage nicht relevant, wenn ihre Zusatzbelastung den Richtwert um mindestens 6 dB unterschreitet. Die Vorbelastung muss dann nicht ermittelt werden (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 6 Satz 2); der Richtwert wird nicht abgesenkt.

ISO 9613-2:2024. Internationale Neufassung der Ausbreitungsnorm. In Deutschland nicht eingeführt (Entwurf DIN EN ISO 9613-2:2024-10 zurückgezogen). Für die Schallausbreitungsrechnung verweist TA Lärm Anhang A.2.3.4 auf den Entwurf DIN ISO 9613-2, Ausgabe September 1997; die DIN ISO 9613-2:1999-10 ist laut ihrem Nationalen Vorwort gegenüber diesem Entwurf unverändert und wird deshalb gerechnet. Die Anwendung übernimmt aus ISO 9613-2:2024 die Rechnung der Reflexion zweiter Ordnung (Abschnitt 7.5.3, Gl. 29; die Grundlage unter DIN ISO 9613-2:1999-10 ist ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9) und bietet die neue Abschirmung (Abschnitt 7.4, Gl. 18–21) als Vergleich an (Kapitel 9.7).

ISO/TR 17534-3. Technischer Bericht mit abgestimmten Auslegungen und Testfällen (T01–T19) zu DIN ISO 9613-2. Die Rechnung von BESS-NoiseCheck ist an allen Testfällen T01–T19 geprüft; T05 und T07 betreffen das alternative Bodenverfahren (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.2, Kapitel 9.8). Abweichungen über der Toleranz von 0,05 dB: T09 bei 63 Hz und T19 (250 Hz reflektiert); T18 weicht bei 63 Hz um 0,056 dB ab und liegt damit innerhalb der für dieses Band erweiterten Toleranz von 0,065 dB – begründet in den Entwurfsentscheidungen und auf der Seite „Qualitätssicherung und Konformität“.

Isophone. Linie gleichen Pegels in der Lärmkarte; in der Anwendung in 5-dB-Stufen.

Jahr des letzten Datenbezugs. Das Jahr im Quellenvermerk amtlicher Karten und Luftbilder („© GeoBasis-DE / BKG (2026)“): das Jahr, in dem die Daten beim Dienst abgerufen wurden. NoiseCheck nimmt es aus seinem Kachelspeicher; ohne abgerufene Kachel steht „Abruf unbekannt“ (Kapitel 6.1).

K_I (Impulszuschlag). Zuschlag für Impulshaltigkeit; in der Prognose nach TA Lärm Anhang A.2.5.3 3 oder 6 dB.

K_met. Korrekturfaktor für die Witterung im Abschirmmaß D_z nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4, Gleichung 18; für die seitliche Beugung gleich 1.

K_R. Kurzzeichen des Ruhezeitenzuschlags in TA Lärm Anhang A.1.4, Gleichung G2 (siehe Ruhezeitenzuschlag).

K_T (Tonzuschlag). Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit; in der Prognose nach TA Lärm Anhang A.2.5.2 3 oder 6 dB je nach Auffälligkeit, bei Messung nach TA Lärm Anhang A.3.3.5 mit DIN 45681 (dort die Entwurfsfassung Mai 1992; heute DIN 45681:2005-03; 0–6 dB). Bei Quellen mit Terzspektrum immer mit Begründung (Kapitel 8.7a).

Kartengebiet. Die Fläche, über die die Lärmkarte gerechnet wird: die Quellen plus 400 m und jeder Immissionsort plus 200 m, innerhalb des Projektbereichs (Kapitel 13.2).

KI-Assistent (MCP). Ein Sprachmodell wie Claude, das BESS-NoiseCheck über das Model Context Protocol bedient. Es arbeitet nach Ihrer Zustimmung in Ihrem Konto.

KMZ, KML. Dateiformate für Geodaten (Keyhole Markup Language; KMZ ist die gepackte Form), etwa Positionen des Projektierers aus Google Earth. Als Unterlage hochgeladen, zeigt der Bericht sie nicht, sondern nennt sie mit Dateiname und Prüfsumme und legt sie dem Berichtspaket bei; Dateien mit Skripten nimmt NoiseCheck nicht an (Kapitel 4.8, 16.7).

Konformitätsnachweis. Zu jeder Version des Rechenkerns eingefrorene Ergebnisse der Testaufgaben von ISO/TR 17534-3:2015 und die Bewertung nach DIN 45687-1:2025-12; erreichbar in der Hilfe unter „Qualitätssicherung“ und unter /konformitaet/<Version>, auf die der Bericht verweist.

Kontosperre. Ein Administrator sperrt ein Konto auf der Seite „Nutzer“: Anmeldungen und verbundene KI-Assistenten enden sofort, anmelden lässt es sich nicht mehr, die Daten bleiben. Keine Löschung; ein Administrator kann die Sperre aufheben.

Koordinatentabelle (Positionsimport). Liste des Projektierers mit Name, Art, Lage, Maßen und Höhe je Objekt, als CSV, Excel oder GIS-Datei; daraus legt „Positionen importieren“ die Objekte an (Kapitel 7.13). Ist die Spalte „Dokument“ ein Eintrag des Unterlagenverzeichnisses („U1“ oder sein Titel) und „Seite“ gefüllt, belegt sie die Lage jedes Objekts.

Kurzzeichen (Gebietsart). Zeichen eines Baugebiets im Bebauungsplan nach Baunutzungsverordnung, z. B. MI für Mischgebiet. NoiseCheck übernimmt es nur, wenn es genau ein Gebiet nach TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, 1998, geändert 2017), Nummer 6.1 bezeichnet (Tabelle in Anhang A, „Kurzzeichen aus Bebauungsplänen“); SO, WB, MDW werden nicht zugeordnet, die Gebietsart folgt dort nach Nummer 6.6 im Einzelfall.

Lärmkarte. Flächige Darstellung des Beurteilungspegels auf einem Raster in fester Höhe über Gelände, mit Isophonen; am Tag ohne Ruhezeitenzuschlag (TA Lärm Nr. 6.5, Kapitel 13).

Lauf veraltet (Bericht). Vermerk einer Fassung, deren Rechenlauf beim Erzeugen nicht mehr zur Zeichnung passte: rot auf dem Deckblatt und über jeder Seite, mit dem Stand (Erzeugungszeit). Wird ein Lauf erst später veraltet, bleibt seine Fassung ohne Vermerk (Kapitel 16.2, 16.8).

LoD2 (3D-Gebäudemodell). Amtliches Gebäudemodell der Landesvermessung mit gemessenem Grundriss und Dachform. Im Modus Abschirmungen als Umrisse ladbar; übernommene Gebäude tragen die Traufhöhe als Höhe. Ein Gebäude steht höchstens einmal im Projekt; ein vor dem 20.10.2026 doppelt übernommenes mit eigenen Werten heißt „LoD2-Gebäude doppelt übernommen“ (Kapitel 7.5a).

L_Aeq (Mittelungspegel). Energetisch gemittelter A-bewerteter Pegel über eine Zeit; nach TA Lärm Anhang A.2.5.1, Gleichung G5 der Mittelungspegel der Anlage in einer Teilzeit, aus dem der Beurteilungspegel gebildet wird.

L_W′ (längenbezogener Schallleistungspegel). Schallleistung einer Linienquelle je Meter Länge in dB(A)/m; die ganze Linie hat L_WA = L_W′ + 10 lg(L / 1 m) (Kapitel 7.4a).

Linienquelle. Quelle in Form einer Linie – Lüfterreihe, Fahrweg –, die die Rechnung in Punktquellen zerlegt, jedes Stück klein gegen den Abstand zu den Immissionsorten (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4; Kapitel 7.4a).

L_p (Schalldruckpegel). Am Ort gemessener oder berechneter Pegel; nicht mit L_W zu verwechseln.

L_WA (A-bewerteter Schallleistungspegel). Kennwert der Schallabstrahlung einer Quelle unabhängig vom Abstand; Eingangsgröße der Rechnung.

L_WA max. Im Bericht (Kapitel 2.1) und im Berichtspaket (lwaMaxDbA) der größte L_WA der laufenden Betriebszustände einer Quelle über Tag und Nacht, je Gerät. Welcher Zustand in welchem Zeitraum gerechnet ist, steht daneben unter „Betrieb“ bzw. in periods (Kapitel 16.2, 16.7).

L_WA aus Pegeln je Seite. Die Schallleistung, die die Schalldruckpegel je Seite eines Containers ergeben: L_W = L_p + 10 lg S/S_0 nach DIN EN ISO 3744:2011-02, Abschnitt 8.2.5, Gleichung 18, mit der quaderförmigen Messfläche S (Abschnitt 7.2.4, Gleichung 9) und dem über ihre Teilflächen gemittelten Pegel (Abschnitt 8.2.2.2, Gleichung 14), also 10 lg Σ 10^(0,1 · L_p,i) · S_i / S_0; die Pegel wie angegeben, ohne K1/K2 (Abschnitt 8.2.4, Gleichung 17). Nur zur Kontrolle neben dem L_WA des Betriebszustands, der gerechnet wird; mehr als 3 dB Unterschied ergibt einen Hinweis (Kapitel 8.6b).

Maßgeblicher Immissionsort. Der Ort im Einwirkungsbereich, an dem eine Überschreitung der Richtwerte am ehesten zu erwarten ist (TA Lärm Nr. 2.3); seine Lage regelt Anhang A.1.3 (siehe Immissionsort). Im Inspektor begründen Sie unter „Warum maßgeblich“, warum ein Punkt maßgeblich ist.

Markierung (offener Punkt). Rand und Abzeichen an einem Objekt auf der Karte und in der Objektliste, in Farbe und Symbol des schwersten offenen Punkts dieses Objekts; ein Klick zeigt dessen Punkte (Kapitel 4.6f).

Maßstabsleiste. Auf dem Lageplan gezeichnete Strecke bekannter Länge. Sie wird beim Verkleinern mit verkleinert und bleibt deshalb richtig, anders als die Maßstabsangabe im Plankopf. Grundlage für „Maßstab prüfen“ (Kapitel 6.3b).

Messfläche (Quader). Gedachte Fläche im Messabstand d um eine Maschine, über die der Hersteller den Schalldruckpegel misst (DIN EN ISO 3744:2011, Abschnitt 7.2.4): ein Quader mit S = 4(ab + bc + ca), a = L/2 + d, b = B/2 + d, c = H + d. Aus ihr folgen L_WA = L_p + 10 lg(S/1 m²) – im Betriebszustand (Kapitel 8.3b) und in der Bibliothek (Kapitel 8.7) – und die Anteile je Seite aus Pegeln je Seite (Kapitel 8.6a).

Messunsicherheit U (erweitert). Die Unsicherheit, die ein Prüfbericht zu einem gemessenen Schallleistungspegel angibt, in dB. Die Anwendung druckt sie je Betriebszustand in Kapitel 6.6 des Berichts, wenn sie im Bibliothekseintrag steht (Kapitel 8.7d); gerechnet wird damit nicht.

Mitwind. Wind von der Quelle zum Immissionsort – die für die Schallausbreitung günstige Wetterlage und damit für die Nachbarn die ungünstigste. DIN ISO 9613-2:1999-10 rechnet den Pegel bei Mitwind (Abschnitte 1 und 5): Wind innerhalb von ±45° der Richtung von der Quelle zum Empfänger mit etwa 1 bis 5 m/s, gemessen in 3 bis 11 m Höhe, oder gleichwertig eine leichte Bodeninversion. Ohne Windstatistik ist C₀ = 0 dB (Kapitel 10a).

Nahfeld. Begriff der Anwendung (akustisch ist „Nahfeld“ anders belegt): Bereich näher als das Doppelte der größten Abmessung einer Quelle. Dort darf die Quelle nicht als Punkt gerechnet werden (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4 nennt die Bedingung d > 2 H_max für die äquivalente Punktquelle einer Gruppe). NoiseCheck prüft das für Punktquellen und Container ohne Schallaustritte je Seite; an einem Immissionsort im Nahfeld einer solchen Quelle gibt es kein Urteil, bis sie zerlegt ist (seit 11.10.2026, Kapitel 18.17).

NHN (Normalhöhennull). Bezugsfläche der amtlichen Höhen in Deutschland; Geländehöhen und Stationshöhen des DWD stehen in m ü. NHN.

Nächster Schritt. Der eine offene Punkt, den die To-do-Karte in der Seitenleiste zeigt – gewählt nach Schwere; Projektbereich und Unterlagenverzeichnis stehen vorn (Kapitel 4.6).

Obergrenze (*). Ein Pegel, den der Prüfbericht als oberen Grenzwert kennzeichnet (oft mit *), etwa weil der Abstand zum Fremdgeräusch zu klein war: Der wahre Wert liegt nicht darüber. Steht im Bericht je Betriebszustand in Kapitel 6.6 (Kapitel 8.7d).

Objektname. Name eines Objekts im Projekt („C 1“, „IO 2“, „W 1“). Er ist Schlüssel für Zuschläge je Quelle, Planwerte, Teilflächen und offene Punkte und gehört genau einem Objekt; verglichen wird ohne Leerzeichen am Rand und ohne Groß-/Kleinschreibung (Kapitel 7.1).

Offen. Bewertung eines Immissionsorts ohne Urteil, weil eine Eingabe fehlt, die die Norm verlangt – etwa, weil er weniger als 6 dB unter dem Richtwert liegt und die Vorbelastung nicht angegeben ist (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2 und 6, Nr. 4.2 Buchst. c). Ein „offen“ nennt immer seinen Grund mit der Norm: in der Ergebnisliste, im Bericht und für den Assistenten (Kapitel 12.3). In der Ergebnisliste stehen Gründe, die an allen Immissionsorten gelten, einmal oben unter „Offen an allen Immissionsorten“ (hat ein Immissionsort ein Urteil: „Gilt an allen Immissionsorten“), je Immissionsort seine eigenen im Chip „offen – n Gründe“ (Kapitel 12.2a).

Offene Punkte. Alles, was einem Projekt für ein belastbares Ergebnis fehlt, je Punkt mit Schwere, dem einen Schritt und der Norm im (i); als Dialog mit Fortschritt „x von y erledigt“ und als Knopf in der Kopfleiste (Kapitel 4.6a, 4.6e). Der KI-Assistent bekommt dieselbe Liste als offen.

Oktavband, Terz. Frequenzbänder des Spektrums. Gerechnet wird in acht Oktaven (63 Hz–8 kHz); Herstellerberichte nennen meist Terzen (drei je Oktave), die die Anwendung zu Oktaven summiert. Das Terzspektrum selbst bleibt in der Bibliothek und im Rechenlauf erhalten (Kapitel 8.7a).

OpenStreetMap (OSM). Freie Karte. Liefert Bodenarten für den Bodenfaktor G und auf Wunsch Gebäudegrundrisse (Höhen dort oft geschätzt, deshalb „ungeprüft“).

Geodaten (online abgerufen). Art eines Eintrags im Unterlagenverzeichnis für Daten, die NoiseCheck selbst online abruft, z. B. Gebäude aus dem LoD2-Modell eines Landes oder aus OpenStreetMap. Die Übernahme legt ihn mit Herausgeber, Lizenz und Abrufdatum an (Kapitel 4.8).

Geodaten-Beleg. Beleg eines von Hand eingetragenen Eintrags der Art „Geodaten“ oder „Amtliche Daten“ (LoD2, DGM, ALKIS, DWD …) statt eines PDFs in der Anlage: Dienst/URL, Lizenz und Abrufdatum; der Bericht nennt sie in 8.1 als Datenquelle. Fehlt eines davon: „Geodaten-Beleg unvollständig“, kein Urteil (Kapitel 4.8c).

Overpass-Server. Öffentliche Server, über die sich Ausschnitte aus der OpenStreetMap-Datenbank abfragen lassen. NoiseCheck fragt vier davon nacheinander (Kapitel 9.2) und hebt jede Antwort mit ihrem Abrufdatum 24 Stunden auf.

Orientierung zur Tonhaltigkeit. Prüfung eines Terzspektrums auf Terzen, die beide Nachbarterzen deutlich übersteigen (15 dB bis 125 Hz, 8 dB von 160 bis 400 Hz, 5 dB ab 500 Hz), nach dem Übersichtsverfahren von ISO 1996-2:2017, Anhang K (informativ). Nur ein Hinweis für den Gutachter: kein Bestandteil der TA Lärm, setzt kein K_T; maßgeblich bleibt TA Lärm Anhang A.2.5.2 (Kapitel 8.7a).

Papierkorb. Ablage gelöschter Projekte (Seite „Papierkorb“). Ein Projekt bleibt dort, bis Sie es wiederherstellen oder endgültig löschen. Beim Löschen entfallen Geländemodell, Lageplan und Lärmkarten; Objekte, Rechenläufe und Fassungen der Berichte bleiben (Kapitel 3.6).

PCS / Wechselrichter. Power Conversion System: Umrichter zwischen Batterie und Netz, oft mit Lüftern; in der Anwendung eine Punktquelle, auch mehrere gleiche Geräte an einem Punkt (Kapitel 7.4, 8.5).

PDF/A. Archivform von PDF (ISO 19005): alle Schriften und Farben stecken in der Datei, damit sie in Jahren gleich aussieht. Der Bericht bettet seit 21.10.2026 seine Schrift ein und verwendet Bildobjekte – die Voraussetzung für PDF/A-2b; als PDF/A erzeugt wird er noch nicht (Kapitel 16.2).

Planum (Aufschüttung, Abtrag). Fläche, deren Gelände nach dem Bau anders liegt als im Geländemodell: eben auf einer Höhe über NHN oder um einen Betrag über bzw. unter dem heutigen Gelände, mit Böschung am Rand. Geht über das Geländeprofil in Bodendämpfung und Abschirmung ein (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitte 7.3 und 7.4; Kapitel 10.8).

Planwert L_Pl. Nach DIN 45691:2006-12, Begriff 3.5 der Wert, den die Summe der Geräusche aller Anlagen im Plangebiet am Immissionsort nicht überschreiten darf; aus L_GI und der Vorbelastung nach Gleichung 1 (Kapitel 15.3).

Projektbereich. Kreis mit 3 km Radius um den Projektmittelpunkt; alle Objekte liegen darin, Gelände und Boden werden für ihn geladen.

Prüfhinweis. Hinweis der Anwendung auf eine typische Beanstandung in der Prüfung einer Prognose (Kapitel 12.6).

Prüfregime. Ob die Anlage nach TA Lärm Nr. 3 (genehmigungsbedürftig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG) oder Nr. 4 (nicht genehmigungsbedürftig, vereinfachte Regelfallprüfung nach TA Lärm Nr. 4.2) beurteilt wird; Angabe im Modus „Angaben“ mit Begründung, oder „Nicht angegeben“. Neue Projekte beginnen mit „Nicht genehmigungsbedürftig“ vorgewählt; ohne Begründung gilt es als nicht angegeben (Kapitel 16.6). Die Vorbelastung „nicht erforderlich“ (TA Lärm Nr. 4.2 Buchstabe c) zählt nur mit dem Prüfregime Nr. 4 (Kapitel 12.3).

QSI (Qualitätssicherungs-Schnittstelle). Austauschformat für Schallmodelle nach DIN/TS 8998-1: Modelldatei .qsi und Shapefiles. DIN 45687-1:2025-12, Abschnitt 6.2.4 verlangt, dass Schallsoftware es lesen und schreiben kann (Kapitel 16.4).

Qualität der Prognose. Angaben nach TA Lärm Anhang A.2.6 zur Zuverlässigkeit der Prognose: Genauigkeit der Ausbreitung nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 5 und Grundlage der Schallleistungen; Kapitel 6.6 des Berichts (Kapitel 16.5).

Quelle der Werte. Eintrag des Unterlagenverzeichnisses und Seite/Tabelle, aus denen die Werte eines Betriebszustands stammen; im Bericht „U3, S. 4“. Bei Handeingabe Pflicht, sonst bleibt das Urteil offen (Kapitel 8.3a).

Quellenbibliothek. Herstellerdaten mit Betriebszuständen (Temperatur, Last), Spektrum und Quellenangabe. Werte aus Messberichten sieht nur das Konto, das sie angelegt hat.

Raumwinkelmaß K_0 (überschlägige Prognose). Zuschlag für die Abstrahlung in einen Teilraum nach VDI 2714:1988-01, Tabelle 2, auf die TA Lärm Anhang A.2.4.3 verweist: 3 dB für eine Quelle auf dem Boden (Halbraum), je weitere reflektierende Fläche an der Quelle 3 dB mehr. In der detaillierten Rechnung steckt der Boden dagegen in A_gr (D_c, Kapitel 8.5).

Rechengrundlagen. Was ein Rechenlauf angesetzt hat (Bodenfaktor, Gelände, Bewuchs, Installationen, Luft, C₀, Reflexionen). Im Modus Ergebnisse aufklappbar, im Bericht unter „Berechnungsgrundlagen“.

Rechenkern (Version). Der Teil der Anwendung, der die Ausbreitung und Beurteilung rechnet. Jede Änderung, die Ergebnisse ändern kann, bekommt eine neue Version mit eingefrorenem Konformitätsnachweis; Rechenlauf und Bericht nennen sie.

Rechenlauf. Gespeichertes, unveränderliches Ergebnis einer Berechnung mit Eingaben, Einstellungen, Ausbreitungstermen und Eingabe-Fingerabdruck.

Referenzplan. Lageplan als Bild oder PDF unter der Zeichnung, zum Abzeichnen der Anlage (Kapitel 6.3). Er nennt seine Unterlage mit Seite (Kapitel 6.3a); in die Rechnung geht er nicht ein.

Reflexion zweiter Ordnung. Schall, der an zwei Flächen nacheinander reflektiert wird, etwa in der Gasse zwischen zwei Containerreihen. Unter DIN ISO 9613-2:1999-10 begründet nach ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitt 5.9 (Klasse A: Höhere Ordnungen ausdrücklich einbeziehen); gerechnet nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3 mit einer Spiegelquelle der Spiegelquelle und dem Reflexionsverlust beider Flächen (ISO 9613-2:2024, Gl. 29). Seit Rechenkern 0.1.30 mit beiden Rechenvorschriften, nur an den Immissionsorten und nur für einander zugewandte Flächenpaare bis 60 m und 60° (Festlegung der Anwendung; Kapitel 11.4a). Das Paar können auch zwei Wände desselben Gebäudes bilden, die sich über einen Innenhof gegenüberstehen (U- oder L-förmiger Umriss; seit Rechenkern 0.1.31).

Reflexionsgrad ρ (Schallreflexionsgrad). Anteil der Schallenergie, den eine Fläche zurückwirft, zwischen 0 und 1; Schätzwerte in DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 4. Eine Fläche reflektiert in der Rechnung nur mit ρ > 0,2 (Abschnitt 7.5; Kapitel 7.6a).

Reflexionsverlust. Pegelminderung bei der Reflexion an einer Fläche: −10 lg ρ, folgt aus Gleichung 20 von DIN ISO 9613-2:1999-10; Tabelle 4 gibt dazu nur Schätzwerte für ρ. Ab 7 dB (ρ ≤ 0,2) reflektiert die Fläche nach DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5 nicht mehr (Kapitel 7.6a).

Reflexionsweg. Weg einer Teilquelle über eine reflektierende Fläche (erste Ordnung, DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5) oder über zwei (zweite Ordnung, ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.5.3) zum Immissionsort, gerechnet von der Spiegelschallquelle mit dem Reflexionsverlust. In „Alle Wege (CSV)“ eine eigene Zeile mit Ordnung, Reflektor und Reflexionspunkt (Kapitel 16.1a).

Relevanzgrenze. Nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 erfüllt ein Vorhaben die Kontingente auch, wenn sein Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert um mindestens 15 dB unterschreitet – sofern der Bebauungsplan das nicht ausschließt.

Repräsentative Station (Begründung). Die DWD-Station, die für den Standort steht. DIN ISO 9613-2:1999-10 verlangt örtliche Werte (Abschnitt 7.2, Anmerkung 9; Abschnitt 8, Anmerkung 20). Liegt die gewählte Station für die Luftmittel oder die Temperaturstufe weiter als 30 km, für den Wind weiter als 50 km entfernt oder mehr als 100 m höher oder tiefer als der Standort, braucht die Wahl eine Begründung; ohne sie gibt es kein Urteil (Kapitel 10a.10).

Revision der Projekteinstellungen. Zähler, der mit jeder Änderung der Einstellungen eines Projekts (Angaben für den Bericht, Projektwert G, Begründungen, Stationen, Temperaturstufen, Luftwerte, Kontingentplan, Bodenklassen, Referenzplan) um eins steigt. Eine Änderung nennt die Revision, auf der sie beruht; ist inzwischen eine neuere gespeichert, lehnt der Server sie ab, statt den neueren Stand zu überschreiben (Kapitel 4.7c). Objekte haben jedes ihre eigene Revision (Kapitel 4.7).

RF_TU (relative Feuchte des DWD, Bezug über Wasser). Stündliche relative Feuchte der DWD-Stationen in 2 m Höhe. ISO 9613-1:1993, Anhang B, Anmerkung 11 rechnet sie auch unter 0 °C gegenüber Wasser; der DWD hat das für seine automatischen Sensoren EE33 und HMP45D bestätigt (schriftliche Auskunft vom 19.10.2026). Welches Gerät gemessen hat, prüft NoiseCheck je Station aus den Gerätemetadaten (Kapitel 10a.12).

Richtungssektor. Nach DIN 45691:2006-12, Anhang A.2 ein Winkelbereich, von Strahlen aus einem Bezugspunkt im Plangebiet begrenzt; für Immissionsorte darin erhöhen sich die Emissionskontingente um das Zusatzkontingent des Sektors (Kapitel 15.5).

Ruhezeitenzuschlag (K_R). Zuschlag von 6 dB für die Ruhezeiten am Tag (TA Lärm Nr. 6.5). Der Wortlaut von Nr. 6.5 nennt die Gebiete nach Nr. 6.1 „Buchstaben d bis f“; nach dem Schreiben des BMUB vom 07.07.2017 sind seit der Einfügung der urbanen Gebiete die Buchstaben e bis g gemeint (Kapitel 12.4). An Sonn- und Feiertagen 7 Ruhestunden, werktags 3.

Schalldaten fehlen. Angabe an einem Betriebszustand, dass die Quelle zur Anlage gehört, ihre Unterlagen aber keine Schallleistung nennen (Kapitel 8.2a). Die Quelle wird nicht gerechnet und kein Wert angenommen; bis die Daten vorliegen, gibt es kein Urteil „eingehalten“ (TA Lärm Anhang A.2.2: alle Quellen der Anlage; Anhang A.2.6: Angaben zur Datengrundlage). Ein Überschreiten bleibt eines. Mit Quelle verlangt sind dann nur die Lage (ein Container auch Abmessungen, mit Spitzenpegel auch die Quellhöhe) und der Beleg der fehlenden Schalldaten – die Unterlage mit Seite, die zeigt, dass keine Schallleistung angegeben ist.

Schallaustritt. Stelle an einem Container, an der der Schall austritt (Klimagerät, Lüfter). Ein Austritt „je Seite“ strahlt nur nach vorn; der Container schirmt dahinter ab. Die Anteile aller Austritte ergeben 100 %, sonst kein Urteil (Kapitel 8.6). Sitzt einer genau an der Oberkante, siehe „Austritt an der Oberkante“.

Schallschutzwand. Gezeichnete Wand, die abschirmt und reflektiert; sie schirmt nur mit mindestens 10 kg/m² und geschlossener Fläche (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4; Kapitel 7.6). Kurzzeichen W.

Schallquelle. Objekt, das Schall abstrahlt und in der Rechnung als Punktquelle eingeht (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4, Beschreibung der Schallquelle) – in BESS-NoiseCheck BESS-Container, PCS/Wechselrichter und Trafostationen; der Arbeitsmodus dafür heißt „Schallquellen“. Kurz „Quelle“. Nicht zu verwechseln mit der Quelle einer Angabe (Dokument, Seite, Stand; siehe „Quelle der Werte“).

Schirmkante. Oberkante eines Hindernisses, über die der Schall gebeugt wird. Bei Gebäuden standardmäßig die Traufe.

Schlüsselloch-Ring. Ein Umriss, der einen Innenhof über einen Schlitz oder einen Punkt in denselben Ring zeichnet. Die Anwendung liest ihn als Außenring und Innenhof, wenn das eindeutig ist und die Fläche gleich bleibt. Das wird gemeldet und im Bericht genannt. Kapitel 7.5b.

Schweregrad (To-do). Was ein offener Punkt verhindert: Rechnung gesperrt (rot mit Schloss), kein Urteil oder kein „eingehalten“ (rot), kein „überschritten“ oder Kontingentprüfung offen (orange), Hinweis (blaugrau). Nur „Rechnung gesperrt“ sperrt die Rechnung – im Editor und auf dem Server (Kapitel 4.6b).

Seitliche Beugung. Schallweg um die senkrechten Kanten eines Hindernisses herum; DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.4 rechnet ihn neben dem Weg über die Oberkante, ausgelegt nach ISO/TR 17534-3:2015, Abschnitte 5.2 bis 5.8 (Kapitel 11.4a).

Seltene Ereignisse. Ereignisse an höchstens zehn Tagen oder Nächten im Jahr und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden, gesondert beurteilt nach TA Lärm Nr. 7.2 mit den Werten nach Nr. 6.3; die Anwendung rechnet sie nicht, der Bericht nennt Ihre Angabe (Kapitel 16.6).

Sensitivität nach ISO 9613-2:2024. Zweite Rechnung mit der Abschirmung nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.4, Gl. 18–21, als Abweichung Δ je Immissionsort. Ein Vergleich, kein Ergebnis nach TA Lärm (Kapitel 9.7).

Sichere Seite. Eine Annahme oder Auslegung, die den Pegel eher zu hoch als zu niedrig ausfallen lässt, etwa C₀ = 0 dB ohne Windstatistik oder keine Bewuchsdämpfung auf Reflexionswegen. Das Handbuch kennzeichnet solche Auslegungen als „Auslegung der Anwendung“.

Simulation – kein Urteil. Ergebnis eines Immissionsorts, das gerechnet ist, für das aber noch eine Angabe fehlt, die das Urteil braucht. Der Pegel steht, ein Urteil „eingehalten“ oder „überschritten“ folgt erst mit der Angabe (Kapitel 4.6b, 12.2a).

Speicherfehler. Der Server hat eine Änderung abgelehnt (etwa eine Angabe, die er nicht annimmt) oder war nicht erreichbar. Der Editor nennt Objekt und Meldung, „Berechnen“ wartet, bis die Änderung gespeichert ist (Kapitel 4.7a).

Speicherkonflikt. Ein Objekt wurde seit dem Laden der Seite in einem anderen Fenster oder von einem KI-Assistenten geändert. Der Editor überschreibt den neueren Stand nicht, sondern bittet, die Seite neu zu laden (Kapitel 4.7).

Spektralform (angenommene). In älteren Projekten: eine typische Verteilung der Schallleistung auf die Oktavbänder, mit der aus L_WA ein Spektrum geschätzt wurde. DIN ISO 9613-2 sieht das nicht vor; ohne Oktavwerte gilt der Weg bei 500 Hz (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1, Anmerkung 1).

Spiegelschallquelle. Die an einer reflektierenden Fläche gespiegelte Quelle, mit L_W minus Reflexionsverlust und der Richtwirkung der Quelle in Richtung der Fläche (D_Ir; DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5, Gleichung 20). Sie ersetzt die Reflexion in der Rechnung.

Spiegelraum. Die Seite hinter einer reflektierenden Fläche, in der die Spiegelschallquelle liegt. Der reflektierte Weg wird dort als gerade Linie von der Spiegelschallquelle zum Immissionsort gerechnet (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.5). Was vor der Fläche steht, schirmt diese Linie ab: wie es ist für den Teilweg Reflexionspunkt → Immissionsort, an der Fläche gespiegelt für den Teilweg Quelle → Reflexionspunkt. Was hinter der Fläche liegt, zählt nicht; von einem Körper, der über ihre Ebene reicht, zählt nur der Teil davor (Kapitel 11.4a).

Summation (Kontingente). Energetische Addition der Immissionskontingente aller Teilflächen an einem Immissionsort nach DIN 45691:2006-12, Gleichung 7, verglichen mit dem Planwert (Kapitel 15.2).

TA Lärm. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) vom 26.08.1998, geändert am 01.06.2017. Sie regelt die Beurteilung der Geräusche von Anlagen; BESS-NoiseCheck rechnet die detaillierte Prognose nach ihrem Anhang A.2.3. Auch die englische Oberfläche nennt sie „TA Lärm“, beim ersten Vorkommen mit der Erklärung „Technical Instructions on Noise Abatement“ – so wird sie in Gutachten und Bescheiden zitiert.

Tieffrequente Geräusche. Geräusche mit vorherrschenden Energieanteilen unter 90 Hz (TA Lärm Nr. 7.3). Die Prognose nennt die Quellen mit solchen Anteilen und L_C − L_A außen als Anhaltspunkt; beurteilt wird nach DIN 45680 im Raum (Kapitel 16.2).

Teilfläche. Fläche mit Emissionskontingent nach DIN 45691:2006-12. Bei der Prüfung zählen nur die dem Vorhaben zugeordneten Teilflächen; mehrere werden summiert (Summation).

„Teil von“ (Teilfläche). Angabe, dass ein Vorhabengrundstück nur einen Teil einer Teilfläche belegt; der Anteil S_i,k/S_i kommt aus der Zeichnung (DIN 45691:2006-12, Anhang B.8, Gleichung B.2; Kapitel 15.9).

Teilpegel. Beitrag einer einzelnen Quelle zum Pegel am Immissionsort, mit Betriebsanteil, ohne K_T/K_I und ohne Ruhezeitenzuschlag (Kapitel 12.5).

Teilquelle. Ein Punkt, in den die Rechnung eine Quelle zerlegt: ein Schallaustritt je Seite eines Containers, ein Element einer Flächen- oder Linienquelle, der Körper eines Containers ohne Austritte. In „Alle Wege (CSV)“ hat jede Teilquelle ihre eigenen Zeilen (Kapitel 16.1a).

Teilzeit am Tag. Weiterer Tageszustand einer Quelle mit eigenem Anteil an den 16 Tagstunden.

Temperaturstufe. Umgebungstemperatur, für die ein Herstellerbericht die Schallleistung angibt (z. B. ≤ 25 / 30 / 35 / 45 °C). Eine Stufe gilt bis zu ihrem Wert. Welche Stufe tags und nachts gilt, belegen die Höchstwerte der DWD-Lufttemperatur; die Entscheidung trifft der Bearbeiter (Kapitel 10a.6).

To-do-Liste. Liste unten in der Seitenleiste, was für ein Urteil oder für „Berechnen“ noch fehlt (Kapitel 4.6).

Trafostation. Das Objekt im Editor (Modus „Schallquellen“, „Hinzufügen“): ein Gehäuse mit Transformator, gezeichnet und gerechnet wie ein Container, Namen T 1, T 2 … (Kapitel 7.3). In Oberfläche, Bericht und Handbuch heißt das Objekt immer „Trafostation“, nie „Trafo“.

Transformator. Das Gerät in der Trafostation, dessen Brummen (100/200 Hz) auf Tonhaltigkeit zu prüfen ist (K_T, TA Lärm Anhang A.2.5.2). Das Wort steht nur dort, wo das Gerät gemeint ist: bei der Produktart der Quellenbibliothek, der Spektralform „Transformator (tonhaltig)“ und den Hinweisen zur Tonhaltigkeit.

Traufhöhe (Traufe). Höhe, an der die Wand endet und das Dach beginnt. Standard-Schirmkante für Gebäude: bis dorthin schirmen die Wände voll – die sichere Seite.

TT_10. Kennung des DWD für die 10-Minuten-Werte der Lufttemperatur in 2 m Höhe, in °C – „momentane Lufttemperatur“, der Augenblick des Zeitstempels. Daraus nimmt NoiseCheck die Höchstwerte für die Temperaturstufe (Kapitel 10a.5, 10a.11).

TT_TU. Kennung des DWD für die stündliche Lufttemperatur in 2 m Höhe, in °C – ein Augenblick je Stunde (Kapitel 10a.5, 10a.11).

Überschreitung (vorläufig). Das Urteil eines Immissionsorts ist „offen“, aber der Beurteilungspegel der Anlage allein liegt mit den eingegebenen Werten schon über dem Richtwert (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 1). Kein Urteil; nach dem Klären der offenen Punkte neu rechnen (Kapitel 12.3a).

Überschlägige Prognose (TA Lärm Anhang A.2.4). Vereinfachtes Prognoseverfahren der TA Lärm: je Quelle Schallleistung, Richtwirkungsmaß D_I, Raumwinkelmaß K_0 und Abstand (Anhang A.2.4.3, Gleichung G4), nur geometrische Ausbreitung, ohne Luftabsorption und Bodendämpfung; die Eigenabschirmung von Gebäuden und Reflexionen über Spiegelquellen gehören nach Anhang A.2.4.3 dazu (dort mit Verweis auf VDI 2714). Die Anwendung zeigt es neben der detaillierten Prognose als Vergleich, nie als Urteil (Kapitel 12.11).

Umfang und Abgrenzung. Kapitel 2.5 des Berichts: welche Quellen zur Anlage gehören und gerechnet sind, welche als Vorbelastung gelten (TA Lärm Nr. 2.4) und welche nicht gerechnet sind, je mit Begründung und Beleg (TA Lärm Anhang A.2.2: alle Geräuschquellen der Anlage). Unvollständig: kein „eingehalten“ (Kapitel 16.6e).

Umriss (LoD2). Amtliches Gebäude, das auf der Karte angeboten, aber noch nicht übernommen ist. Ein Klick übernimmt es als Gebäude.

Umriss, nicht berechenbar. Ein Umriss, dessen Kanten sich kreuzen oder berühren, oder mit einem Innenhof außerhalb des Umrisses. Er hat kein bestimmtes Innen, also auch keine bestimmte Seite, zu der eine Wand reflektiert. Er wird nicht gespeichert und nicht übernommen. Ein gespeicherter ist ein roter To-do-Punkt, und es wird nicht gerechnet. Er wird nie still repariert. Kapitel 7.5b.

Ungültige Zahl. „NaN“ (keine Zahl), „Unendlich“ oder ein Wert außerhalb seines sinnvollen Bereichs (z. B. Betriebsanteil über 1, negative Höhe). Der Server speichert und rechnet ihn nicht; die Meldung nennt Objekt, Feld, Wert und zulässigen Bereich (Kapitel 11.1a).

Undatiert. Eintrag des Unterlagenverzeichnisses für eine Unterlage, die selbst kein Datum trägt. Zählt als Beleg nur mit hinterlegtem PDF (SHA-256) und Eingangsdatum; der Bericht druckt „undatiert, Eingang am …“ (Kapitel 4.8a). Ohne PDF bleibt das Urteil offen.

Ungünstigster Zustand (früher „Worst Case“). Der ungünstigste Betriebszustand eines Datenblatts, meist höchste Temperatur bei voller Last.

Unterlagenverzeichnis. Liste der Dokumente eines Projekts (U1, U2 …), aus denen die Eingaben stammen; jedes Objekt zitiert je Gruppe von Angaben ein Dokument mit Seite (Kapitel 4.8).

Unterlagenverzeichnis, automatischer Eintrag. Eintrag, den NoiseCheck für geladene Daten selbst anlegt und mit ihnen wieder entfernt: Geländemodell, Boden aus OpenStreetMap, Windstatistik und Lufttemperatur des DWD. Seine Angaben stammen aus dem Abruf (Kapitel 4.8).

UTM (ETRS89). Universale transversale Mercator-Abbildung im europäischen Bezugssystem ETRS89, in Deutschland die Zonen 32 und 33 (EPSG:25832, EPSG:25833); die Koordinaten der Positionstabelle und der QSI-Dateien (Kapitel 7.12, 7.13, 16.4).

Variante. Kopie eines Projekts mit einer Maßnahme (Wand, Abstand, Drehung), deren Pegel mit denen der anderen Varianten ihrer Familie verglichen werden (Kapitel 12.8). Jede Variante ist ein eigenes Projekt mit eigenen Rechenläufen und eigenem Bericht; ihre Bezeichnung unterscheidet sie in der Familie, ohne eine heißt sie „ohne Bezeichnung“ (Kapitel 3.1a).

Variantenfamilie. Die Projekte, die als Varianten auseinander kopiert wurden. Alle sind gleichrangig – es gibt keine Ausgangsvariante –, sie teilen den Namen und werden in der Projektübersicht unter einer Kopfzeile gezeigt. Die Familie bleibt, wenn eine ihrer Varianten, auch die erste, gelöscht wird (Kapitel 3.1a).

VG250 (Verwaltungsgebiete 1 : 250 000). Amtlicher Datensatz der Verwaltungsgrenzen Deutschlands vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), jährlich zum 01.01. und 31.12., Lizenz dl-de/by-2-0 („© BKG (Jahr) dl-de/by-2-0“). BESS-NoiseCheck prüft gegen seine Staatsgrenze, ob der Projektmittelpunkt in Deutschland liegt (Grenzstreifen ± 300 m, Kapitel 16.6d).

Vorgabe – nicht belegt. Ein Wert, den die Anwendung beim Anlegen eines Objekts gesetzt hat (Container-Maße, Einwirkzeit 100 %, Werte der Werkzeugleiste „Gebäude“) und dessen Unterlage unter „Belege“ noch fehlt. Er zählt nicht als Eingabe aus den Unterlagen; das Urteil bleibt offen, bis er belegt oder durch den Wert der Unterlage ersetzt ist (Kapitel 4.8).

Warteschlange. Reihenfolge, in der wartende Aufträge (Berechnung, Lärmkarte, Kartenprüfung) die Rechenprozesse des Servers bekommen: reihum je Nutzer, höchstens zwei Aufträge eines Nutzers zugleich; „Platz 1“ ist der nächste. Ändert keine Ergebnisse (Kapitel 11.2b).

Vorbelastung. Beurteilungspegel aller anderen Anlagen nach TA Lärm am Immissionsort, ohne die geplante Anlage (TA Lärm Nr. 2.4).

Vorbelastung „nicht erforderlich“. Angabe am Immissionsort, dass die Vorbelastung nach TA Lärm Nr. 4.2 Buchstabe c nicht zu berücksichtigen ist: Die Anlage ist nicht genehmigungsbedürftig, und es gibt keine konkreten Anhaltspunkte, dass sie relevant zu einer Überschreitung beiträgt. Gilt nur für Anlagen nach TA Lärm Nr. 4; die Anwendung lässt sie nur mit dem Prüfregime „Nicht genehmigungsbedürftig“ und seiner Begründung gelten, sonst bleibt die Bewertung dort offen, wo die Anlage nicht irrelevant ist (Kapitel 12.3, 16.6).

Vorbelastung, rechnerisch zulässige. Die Vorbelastung, bis zu der die Gesamtbelastung den Immissionsrichtwert noch einhält: 10·lg(10^(0,1·IRW) − 10^(0,1·L_r)), auf 0,1 dB abgerundet. Der Bericht nennt sie in 6.2, wo die Bewertung an der Vorbelastung hängt – eine Rechnung, keine Ermittlung der Vorbelastung (Kapitel 16.2).

Wertgrundlage. Woraus der L_WA eines Betriebszustands stammt: „L_WA“ – das Dokument nennt die Schallleistung; „aus L_p im Abstand d“ – das Dokument nennt den Schalldruckpegel in einem Abstand, umgerechnet über die Messfläche nach DIN EN ISO 3744 (Kapitel 8.3b). In der Bibliothek zusätzlich „L_W gemessen“ (mit Messnorm) und „Herstellerangabe“ (Kapitel 8.7).

Windrichtwirkung D_wd. Pegelabhängigkeit von der Windrichtung relativ zur Ausbreitungsrichtung nach E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C, Gleichung (C.2); aus ihr und der Windrose der Station (Häufigkeit je Richtungssektor) folgt C₀ je Ausbreitungsrichtung (Kapitel 10a.1).

Windstille (Windstatistik). Stunde der DWD-Stundenwerte mit unter 1 m/s oder der Richtung 0; „umlaufend“ ist die Richtung 990. Beide zählen seit Rechenkern 0.1.29 in N der Gleichung (C.6) von E DIN EN ISO 9613-2:2024-10, Anhang C als günstig, D_wd = 0 (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 1 – leichte Bodeninversion, nachts –, Abschnitt 5 – klare, windstille Nächte – und Abschnitt 8, Anmerkung 20; Kapitel 10a.1). Ihr Anteil steht in der Seitenleiste und im Bericht.

Zusatzbelastung. Beurteilungspegel der geplanten Anlage allein. Die Anwendung berechnet die Zusatzbelastung; die Pegel in Ergebnisliste und Lärmkarte sind Zusatzbelastung.

Zusatzkontingent L_EK,zus. Nach DIN 45691:2006-12, Begriff 3.8 ein Zuschlag zum Emissionskontingent – je Richtungssektor (Anhang A.2, Gleichung A.1) oder je Immissionsort (Anhang A.3, Gleichung A.2), auf ganze Dezibel abgerundet (Kapitel 15.5, 15.6).


18 Häufige Fragen und Fehlerbehebung

18.1 „Berechnen“ ist ausgegraut

Steht dort „Lädt …“, wird das Projekt noch geladen; warten Sie einen Moment (Kapitel 11.1). Sonst fahren Sie mit der Maus über die Schaltfläche; der Tooltip nennt den ersten Grund. Öffnen Sie die To-do-Liste und arbeiten Sie alle roten Einträge ab (Kapitel 4.6). Häufig fehlt eine Gebietsart an einem Immissionsort oder ein Nacht-Betriebszustand an einer Quelle.

18.2 Ich kann nichts zeichnen

Prüfen Sie:

  1. Hat das Projekt einen Projektbereich? Ältere Projekte ohne ihn haben alle Werkzeuge gesperrt (Kapitel 5.2).
  2. Passt der Modus? Im Modus „Gelände“ und „Ergebnisse“ werden keine Objekte gezeichnet. Wechseln Sie in den passenden Modus.
  3. Ist die Ebene gesperrt? Prüfen Sie „Ebenen“ oben rechts in der Karte.
  4. Liegt die Stelle außerhalb des Projektbereichs oder überlappt der neue Körper einen vorhandenen? Der Editor meldet „Nur innerhalb des Projektbereichs möglich.“ bzw. „Überlappt mit einem anderen Container oder Gebäude.“

18.3 Ein Objekt lässt sich nicht verschieben

Objekte anderer Modi erscheinen blass. Der erste Klick wechselt in ihren Modus und wählt sie aus; danach lassen sie sich ziehen. Reagiert ein Objekt gar nicht, ist ein Zeichenwerkzeug aktiv (Esc beendet es) oder seine Ebene gesperrt (Schloss unter „Ebenen“).

18.4 Ein Immissionsort ist „offen“

„Offen“ heißt: Eine Eingabe fehlt, die die Norm für ein Urteil verlangt. Es gibt viele mögliche Gründe – die Ergebnisliste nennt sie im Chip „offen – n Gründe“ je Immissionsort, jeden mit seiner Norm (Kapitel 12.2a; Tabelle in Kapitel 12.3), und die To-do-Liste führt zur Stelle, an der die Angabe fehlt. Häufige Gründe: fehlende Belege (Dokument und Seite) einer Angabe, Gebietsart ohne Grundlage, K_T/K_I nicht festgelegt, kurzzeitige Geräuschspitzen nicht angegeben, kein Geländemodell und ebenes Gelände nicht bestätigt, Luftabsorption ohne örtliche Mittel.

Ein typischer Fall: Der Pegel der Anlage liegt weniger als 6 dB unter dem Richtwert und die Vorbelastung ist nicht angegeben (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2 und 6). Geben Sie im Immissionsort unter „Vorbelastung“ „Keine — …“ mit Begründung, bei einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage „Nicht erforderlich — …“ mit Begründung (TA Lärm Nr. 4.2 Buchst. c) oder einen gemessenen bzw. berechneten Wert an und rechnen Sie neu (Kapitel 12.3). Das Prüfregime „Nicht genehmigungsbedürftig“ im Modus „Angaben“ setzt diese Wahl nicht von selbst: Ob konkrete Anhaltspunkte bestehen, entscheiden Sie je Immissionsort. Umgekehrt zählt „Nicht erforderlich“ nur mit diesem Prüfregime und seiner Begründung; sonst bleibt die Bewertung offen (Kapitel 12.3).

18.5 Die Wand wirkt nicht

Prüfen Sie unter „Hinweise aus der Berechnung“, ob die Wand ignoriert wurde. Ursachen: Flächenmasse unter 10 kg/m², Bedingung „nicht erfüllt“ gewählt, keine Höhe. Wird der Schall um die Wand herum gebeugt, trägt der Immissionsort die Marke „seitlich“; verlängern Sie die Wand.

18.6 Das Ergebnis ist „veraltet“

Seit der Rechnung hat sich etwas geändert, das in die Rechnung eingeht – hier, in einem anderen Fenster oder vom KI-Assistenten (Kapitel 4.7b): die Zeichnung mit ihren Angaben, der Boden oder der Projektwert G, das Geländemodell, die Meteorologie, eine Angabe, die über das Urteil entscheidet, oder die Version des Rechenkerns (siehe Glossar „Eingabe-Fingerabdruck“, Kapitel 11.3). Klicken Sie auf „Berechnen“. Im Editor und in der Projektübersicht gibt es den Bericht erst wieder mit einem aktuellen Lauf. Eine Fassung, deren Lauf beim Erzeugen schon veraltet war – etwa weil sich die Zeichnung seit dem Lauf des anderen Zeitraums geändert hat –, trägt den roten Vermerk „Lauf veraltet“ (Kapitel 16.2, 16.8).

18.7 Nach dem Umschalten auf „Tag“ sind keine Ergebnisse da

Ein Klick auf „Berechnen“ rechnet beide Zeiträume gleichzeitig (Kapitel 11.2). Fehlt nach dem Umschalten das Ergebnis des anderen Zeitraums, ist dessen Rechnung gescheitert; der Umschalter zeigt ihn als nicht berechnet, und das Ladefenster nennt den Fehler rot unter dem Schritt – häufig, weil Quellen für diesen Zeitraum keinen Betriebszustand haben. Ergänzen Sie die Betriebszustände und klicken Sie erneut auf „Berechnen“.

18.8 Im Bericht fehlt die Lärmkarte

Der Bericht verwendet nur eine Lärmkarte desselben Zeichnungsstands und Zeitraums. Rechnen Sie im Modus „Ergebnisse“ die Lärmkarte („Neu berechnen“) und öffnen Sie den Bericht erneut.

18.9 Das amtliche Luftbild oder die amtliche Karte erscheint nicht

Das Luftbild ist nicht überall verfügbar; beide Dienste können auch gerade nicht erreichbar sein. Die Karte zeigt dann Google Satellit und eine Meldung, z. B. „Amtliche Karte zurzeit nicht verfügbar – Google Satellit wird gezeigt.“ (unten rechts über dem Quellenvermerk). Den Grund nennt das (i) der Meldung. Steht dort die Kennung des Dienstes mit einer Absage (z. B. „dop-by: HTTP 403“, ebenso 401 oder 429), liegt es am Dienst, nicht am Projekt – so am 21.10.2026 in Bayern, als die Server der Vermessungsverwaltung jede Anfrage abwiesen. Ein bloßes „HTTP 401“ ohne Kennung heißt: Ihre Anmeldung war abgelaufen; melden Sie sich gegebenenfalls neu an. Klicken Sie später erneut auf „Luftbild amtlich“ bzw. „Karte amtlich“. Solange Google Satellit gezeigt wird, nennt der Bericht Google als Zeichengrundlage (Kapitel 6.1). Die amtliche Karte deckt nur Deutschland ab; jenseits der Grenze bleibt sie weiß (Kapitel 6.1).

18.10 OpenStreetMap antwortet nicht

OpenStreetMap ist in der Anwendung eine Datenquelle für Boden und einzelne Gebäude, keine Grundkarte (siehe 18.18). Beim Laden von Gebäuden oder Boden aus OSM fragt NoiseCheck nacheinander vier öffentliche Overpass-Server und wiederholt die Runde nach einer Pause (Kapitel 9.2). Versagen alle, erscheint „Keiner der OpenStreetMap-Server (Overpass) hat eine vollständige Antwort geliefert …“ mit der Antwort jedes Servers in Klammern, z. B. „overpass-api.de: HTTP 504“ (Zeitüberschreitung des Servers), „HTTP 429“ (zu viele Anfragen) oder „timeout“. Übernommen wird dann nichts; die Meldung bleibt stehen, bis Sie sie schließen. Versuchen Sie es nach einigen Minuten erneut. Beim Laden von Gebäuden über einen Bereich: „Der Bereich ist zu groß — bitte kleiner ziehen.“

18.11 Der Speicher ist voll

Entfernen Sie nicht mehr benötigte Geländemodelle im Dialog „Geländemodell“ („Entfernen“) oder nicht mehr benötigte Referenzpläne. Neue Geländemodelle und Lagepläne können sonst fehlschlagen („Speicher voll: … belegt, … benötigt, … verfügbar.“).

18.12 Wie benenne ich ein Projekt um oder lösche es?

In der Projektübersicht stehen rechts in jeder Zeile die Symbole „Umbenennen“ und „Löschen“; umbenennen können Sie auch im Editor über den Stift neben dem Projektnamen.

  1. Klicken Sie auf „Löschen“.
  2. Der Dialog nennt, was wegfällt und wie viel Speicher frei wird.
  3. Bestätigen Sie mit „In den Papierkorb“. Das Projekt liegt danach im Papierkorb (Kapitel 3.6).

Geländemodell und Lageplan werden freigegeben — ein Geländemodell bleibt erhalten, solange ein anderes Projekt (etwa eine Variante) es nutzt. Lärmkarten entfallen. Objekte, Rechenläufe und Fassungen der Berichte bleiben erhalten; „Wiederherstellen“ auf der Seite „Papierkorb“ holt das Projekt zurück.

Achtung: Erst „Endgültig löschen“ im Papierkorb entfernt das Projekt mit Rechenläufen und Fassungen der Berichte; dafür geben Sie den Projektnamen ein. Das lässt sich nicht rückgängig machen.

18.13 Wo ist der Speichern-Knopf?

Es gibt keinen. Der Editor speichert Objektänderungen automatisch nach etwa einer halben Sekunde (Kapitel 4.7).

18.14 Warum darf der Standort nicht im Ausland liegen?

Die Beurteilung folgt der TA Lärm und die Geländedaten stammen aus den deutschen Landesvermessungen. Beides gibt es nur für Deutschland. Geprüft wird der Projektmittelpunkt, grob gegen den Umriss Deutschlands; nahe der Grenze bestätigen Sie das Land anhand der Unterlagen (Kapitel 16.6d).

18.15 Warum ist der Radius fest auf 3 km?

Eine einheitliche Größe hält Gelände, Boden und Lärmkarten vergleichbar; 3 km umfassen alle Immissionsorte, die für eine BESS-Prognose in Frage kommen; DIN ISO 9613-2:1999-10, Tabelle 5 nennt jenseits von 1000 m keine Genauigkeit.

18.16 Meine Koordinaten landen an der falschen Stelle

Geben Sie die Breite zuerst ein (z. B. 53.4725, 9.8031). Die Adresssuche im Editor erkennt vertauschte Werte und meldet „Als Länge/Breite gelesen und getauscht.“

18.17 Ein Immissionsort liegt sehr nah an der Anlage

Die To-do-Liste meldet „Immissionsort näher als das Doppelte der größten Abmessung einer als Punkt gerechneten Quelle …“. DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 4 lässt eine Quelle nur als Punkt zu, wenn der Abstand größer ist als das Doppelte ihrer größten Abmessung. Näher gibt es an diesem Immissionsort kein Urteil. Verwenden Sie für den Container „Je Seite“ mit den tatsächlichen Austritten (Kapitel 8.6), teilen Sie eine Punktquelle in Teilquellen und prüfen Sie das Ergebnis fachlich.

18.18 Warum gibt es keine OpenStreetMap-Karte?

Der freie Kachelserver von OpenStreetMap gibt kommerziellen Diensten keine Zusage und darf sie jederzeit sperren – für Berichte, die Jahre später noch gleich aussehen sollen, keine tragfähige Grundlage. Stattdessen gibt es den Reiter „Karte amtlich“: die Webkarte basemap.de von Bund und Ländern (BKG, CC BY 4.0). Sie sieht ähnlich aus wie OpenStreetMap, beruht auf amtlichen Geobasisdaten und liegt auch im Bericht unter Lageplan und Lärmkarte (Kapitel 6.1, 16.2).

18.19 Im Bericht fehlt die Karte unter dem Lageplan

Unter dem Plan steht dann „Kartengrundlage nicht verfügbar (basemap.de nicht erreichbar) — Plan ohne Hintergrund.“ Die Karte wird beim ersten Bericht eines Rechenlaufs abgerufen und mit dem Lauf gespeichert; war der Dienst in diesem Moment gestört, versucht der nächste Bericht desselben Laufs es erneut. Ist die Karte einmal gespeichert, zeigt jeder spätere Bericht des Laufs dieselbe Karte mit demselben Abrufdatum – auch wenn sich die Karte inzwischen geändert hat. Eine aktuelle Karte bekommen Sie mit einem neuen Rechenlauf („Berechnen“).

18.20 Die Berechnung bleibt stehen oder „Neue Version verfügbar“

War der Browser-Tab schon vor einer Aktualisierung von BESS-NoiseCheck offen, läuft darin noch die alte Version. Teile, die sie nachladen will, gibt es auf dem Server nicht mehr – früher blieb dann z. B. die Berechnung ohne Meldung stehen. Heute erscheint unten der Hinweis „Neue Version verfügbar“, sobald Sie in den Tab zurückkehren (und spätestens nach fünf Minuten). „Neu laden“ speichert noch ausstehende Änderungen und lädt die neue Version; danach „Berechnen“ erneut anklicken. Landen Sie dabei auf der Anmeldeseite, ist die Anmeldung abgelaufen – melden Sie sich neu an, Ihr Projekt ist gespeichert.

18.21 Ich kann kein Konto anlegen oder mich nicht anmelden

Die Anwendung ist derzeit nur für Mitarbeitende der SONNWINN GmbH und freigeschaltete Konten offen. Eine andere Adresse muss vor der Registrierung freigeschaltet sein; sonst entsteht kein Konto (Kapitel 2.1). Das Passwort braucht mindestens 8 Zeichen. Ein deaktiviertes Konto („Konto deaktivieren“, Kapitel 2.7): Mit derselben Adresse lässt sich weder anmelden noch neu registrieren – wenden Sie sich an den Support (Kapitel 2.7).


Anhang A: Gebietsarten und Richtwerte

Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach TA Lärm Nr. 6.1, wie sie in der Auswahl „Gebietsart“ hinterlegt sind (Tag/Nacht in dB(A)):

GebietsartTagNachtRuhezeitenzuschlag am Tag
Industriegebiet7070nein
Gewerbegebiet6550nein
Urbanes Gebiet6345nein
Kerngebiet6045nein
Dorfgebiet6045nein
Mischgebiet6045nein
Allg. Wohngebiet5540ja
Kleinsiedlungsgebiet5540ja
Reines Wohngebiet5035ja
Kurgebiet / Krankenhaus4535ja

„Kurgebiet / Krankenhaus“ steht für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten (TA Lärm Nr. 6.1 Buchst. g). Die Spalte „Ruhezeitenzuschlag“ folgt TA Lärm Nr. 6.5 mit dem Schreiben des BMUB vom 07.07.2017 (Gebiete nach Nr. 6.1 Buchst. e–g; Kapitel 12.4). Welche Gebietsart gilt, ergibt sich aus dem Bebauungsplan oder, ohne Festsetzung, aus der Schutzbedürftigkeit (TA Lärm Nr. 6.6); in einer Gemengelage kann ein Zwischenwert gelten (TA Lärm Nr. 6.7, „Richtwert manuell setzen“, Kapitel 7.7).

Kurzzeichen aus Bebauungsplänen (Altwerte)

Ältere Projekte und Importe (QSI-Austauschformat, Feld GEBIET) tragen die Gebietsart teils als Kurzzeichen des Bebauungsplans (Baunutzungsverordnung, §§ 2–9 BauNVO; Planzeichen nach der Planzeichenverordnung, Anlage, Nr. 1). NoiseCheck übernimmt ein Kurzzeichen nur, wenn es genau ein Gebiet nach TA Lärm (1998, geändert 2017), Nr. 6.1 bezeichnet:

KurzzeichenGebiet (BauNVO)TA Lärm Nr. 6.1Gebietsart
GIIndustriegebiet (§ 9)Buchstabe aIndustriegebiet
GEGewerbegebiet (§ 8)Buchstabe bGewerbegebiet
MUUrbanes Gebiet (§ 6a)Buchstabe cUrbanes Gebiet
MKKerngebiet (§ 7)Buchstabe dKerngebiet
MDDorfgebiet (§ 5)Buchstabe dDorfgebiet
MIMischgebiet (§ 6)Buchstabe dMischgebiet
WAAllgemeines Wohngebiet (§ 4)Buchstabe eAllg. Wohngebiet
WSKleinsiedlungsgebiet (§ 2)Buchstabe eKleinsiedlungsgebiet
WRReines Wohngebiet (§ 3)Buchstabe fReines Wohngebiet

Ebenso die ausgeschriebenen Namen aus TA Lärm Nr. 6.1 (z. B. „Mischgebiet“, „Kurgebiet“ → Buchstabe g), unabhängig von Groß- und Kleinschreibung.

Nicht übernommen werden Kurzzeichen, für die TA Lärm Nr. 6.1 kein Gebiet nennt und die Einstufung nach TA Lärm Nr. 6.6 im Einzelfall folgt: SO (Sondergebiet – ein Kurgebiet nur, wenn der Plan es so festsetzt), WB (besonderes Wohngebiet, § 4a BauNVO), MDW (dörfliches Wohngebiet, § 5a BauNVO). Ein solcher Wert wird nie erraten:

  • Gespeicherte Altwerte (Umstellung vom 18.10.2026): Die eindeutigen wurden einmalig auf die Gebietsart umgeschrieben. Die übrigen bleiben stehen und gelten als „keine Gebietsart“: Der Inspektor zeigt „Gespeichert ist „SO“ …“, die To-do-Liste „Immissionsorte ohne Gebietsart“, das Urteil bleibt „offen“, bis Sie einstufen. Abgeschlossene Rechenläufe und Berichtsfassungen bleiben unverändert; ein Lauf, der mit einem Altwert gerechnet wurde (dort ohne Richtwert), gilt danach als „veraltet“ – neu rechnen gibt den Richtwert der Kategorie.
  • Neue Eingaben über die Schnittstelle: Kurzzeichen der Tabelle werden als Gebietsart gespeichert, andere Werte abgelehnt. Der Editor bietet nur die Gebietsarten zur Auswahl. Der KI-Assistent nimmt nur die Schlüssel der Gebietsarten an (z. B. MIXED), keine Kurzzeichen.
  • Kopieren und Wiederherstellen im Editor: Ein eingefügter oder per „Rückgängig“ wiederhergestellter Immissionsort mit einem nicht zugeordneten Altwert (z. B. „SO“) ist ein neues Objekt; er übernimmt den Altwert nicht. Der Inspektor meldet „Kurzzeichen „SO“ nicht übernommen …“; stufen Sie die Gebietsart nach TA Lärm Nummer 6.6 ein.
  • QSI-Import: Kurzzeichen der Tabelle werden übernommen, andere nicht; die Meldung nennt den Wert, der Immissionsort bleibt ohne Gebietsart.

Anhang B: Bodenarten und Bodenfaktor G

Auswahl „Boden“ im Inspektor einer Bodenzone:

BodenartG
Asphalt0
Beton, Pflaster0
Schotter, verdichtet0
Wasser0
Gewerbe/Industrie0 (festgestampfter Boden um Industriegelände gilt als hart, DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 a)
Schotterrasen0,5
Wohngebiet mit Gärten0,5
Wiese, Rasen1
Acker1
Wald, Gehölz1

G ist der Anteil porösen Bodens (DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 c): 0 für harten, 1 für porösen Boden. Die Werte für gemischte Flächen (0,5) sind geschätzte Anteile porösen Bodens; setzen Sie sie nur mit Begründung an. Der Projektwert G ist ohne Angabe 0 (hart, DIN ISO 9613-2:1999-10, Abschnitt 7.3.1 a – sichere Seite).

Anhang C: Tastenkürzel

Tastenkürzel wirken nicht, solange ein Eingabefeld den Fokus hat. Im Editor zeigt ? diese Liste als Übersicht.

TasteWirkung
HHand – Karte verschieben
VAuswählen
ARechteck-Auswahl
CContainer-Werkzeug (legt an, was zuletzt in der Seitenleiste gewählt war: BESS-Container oder Trafostation; Kapitel 7.2)
GGebäude
BSchallschutzwand
RImmissionsort
MMessen
FAuswahl zeigen (ohne Auswahl: alles)
⇧ + FAuf alle Objekte zoomen
⌘/Strg + ZRückgängig
⌘/Strg + ⇧ + Z, Strg + YWiederholen
⌘/Strg + CAuswahl kopieren
⌘/Strg + VAn der Mausposition einfügen
PfeiltastenAuswahl um 0,1 m verschieben
⇧ + Pfeiltastenum 1 m verschieben
⌥/Alt + Pfeiltastenum 0,01 m verschieben
Entf, RücktasteAuswahl löschen (Werkzeug „Auswählen“, „Hand“ oder „Rechteck-Auswahl“); bei markiertem Eckpunkt: Eckpunkt löschen
Rücktaste beim Zeichnenletzten Punkt zurücknehmen (Fläche, Wand, Erdwall, Messen) – Entf tut das nicht
Escder Reihe nach: Zeichnung verwerfen, Ziehen oder Drehen abbrechen (das Objekt springt zurück), Markierung eines Eckpunkts aufheben, zurück zu „Auswählen“; außerdem Eigenschaften übertragen beenden, 3D-Ansicht schließen und offene Listen und Menüs (etwa „Ebenen“) schließen. In einem Eingabefeld gehört Esc dem Feld.
⇧ beim Ziehen oder Drehenwaagerecht/senkrecht führen bzw. in 15°-Schritten drehen
⌥/Alt beim Zeichnen und ZiehenFangen und Einrasten ausschalten
⇧ + KlickObjekt zur Auswahl hinzufügen oder entfernen
⇧ + Ziehen auf der KarteAuswahl per Rahmen
Ziffer, , oder . beim ZeichnenMaßeingabe (Container und Gebäude beim Aufziehen, Flächen, Wände und Erdwälle ab dem ersten Punkt)
Enter / Tab in der Maßeingabeübernehmen / Feld wechseln
Leertaste haltenKarte verschieben (dauerhaft: Werkzeug „Hand“, H)
/Adresse oder Koordinaten suchen (Kapitel 6.4); in der Trefferliste wählen Pfeiltasten, Enter springt hin
+ / −in der 3D-Ansicht: heran- und herauszoomen (Kapitel 14)
?Übersicht aller Tastenkürzel im Editor (auch über „Hilfe“ → „Tastenkürzel“)
Tab / ⇧ + Tabin Dialogen: nächstes / vorheriges Feld – der Fokus bleibt im Dialog und kehrt beim Schließen zurück